Leistungen der Hilfe zur Erziehung gem. Paragraph 27 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe und Soziale Gruppenarbeit


Trabajo Escrito, 2003

22 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar

3. Verlauf der Hospitation

4. Vom Problem zur Lösung Der Vorgang im ASD des Jugendamts Wetzlar

5. Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
5.1. Die Leistungen der SPFH
5.2. Anforderungen an die SPFHler
5.3. Ziele der SPFH
5.4. Methoden der SPFH

6. Der Methodenbegriff

7. Soziale Gruppenarbeit
7.1. Ein historischer Rückblick/Die fünf Phasen der S. Gruppenarbeit
7.2. Der methodische Dreischritt: Fakten, Diagnose, Behandlung
7.3. Die Prinzipien der Sozialen Gruppenarbeit
7.4. Ziele der Sozialen Gruppenarbeit

8. Soziale Gruppenarbeit in der SPFH
8.1. Ein Praxisbeispiel: Familiennachmittag und erforderliche Rahmenbedingungen

9. Fazit und Kritik an der Sozialen Gruppenarbeit

1. Einleitung

Meine Hospitation fand im Jugendamt der Stadt Wetzlar statt. Ich war dort für drei Tage Anfang Januar 2004 jeweils sechs Stunden in der Abteilung des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) eingeteilt. Der erste Teil meiner Hausarbeit befasst sich mit der Vorstellung des Jugendamts der Stadt Wetzlar. Danach beschreibe ich den Verlauf der Hospitation. Die Anwendung der Methode in der Praxis, beschreibe ich im Vorgang des ASD des Jugendamts Wetzlar. In diesem Vorgang wird ein Hilfeplan entwickelt, der die Sozialpädagogische Familienhilfe als Maßnahme vorsieht. Ich hatte leider weder die Möglichkeit an einem Hilfeplangespräch teilzunehmen, noch konnte ich die Anwendung der Sozialen Gruppenarbeit in der Praxis erleben. Trotzdem habe ich mit allen MitarbeiterInnen ausführlich über diese Vorgänge gesprochen. Um den Zusammenhang der Maßnahme und Methode besser verstehen zu können, habe ich mich dazu entschieden, die Sozialpädagogische Familienhilfe ebenfalls kurz vorzustellen. Daraus ergibt sich die Methode der Sozialen Gruppenarbeit, die ich von der Geschichte bis zu einem Praxisbeispiel aufzeige. Vorher beschäftige ich mich kurz mit dem Methodenbegriff und zum Schluss kommt ein Fazit und Kritik an der Sozialen Gruppenarbeit.

2. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar

Die Abteilung „Allgemeiner Sozialer Dienst“ der Stadt Wetzlar ist ein Team aus sieben MitarbeiterInnen. Alle Fachkräfte sind entweder Diplom-SozialpädagogInnen oder

Diplom-SozialarbeiterInnen. Die Aufgabe der ASD MitarbeiterInnen ist es, vertraulich in allgemeinen Fragen der Entwicklung und Erziehung junger Menschen sowie zu Trennung und Scheidung zu beraten. Sie suchen gemeinsam mit dem Betroffenen nach Lösungen bei Konflikten und Krisen innerhalb und außerhalb der Familie. Weitere Aufgaben des ASD sind die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen oder die Unterbringung in Pflegefamilien und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Das Jugendamt unterliegt dem SGB VIII und muss bei all seinen Handlungen den § 1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls beachten. Ist das Wohl des Kindes gefährdet, besitzt das Jugendamt eine Garantenstellung und ist nach §§ 42 ff. SGB VIII verpflichtet eine Inobhutnahme des Kindes oder des Jugendlichen einzuleiten. Dies kann auch ohne Zustimmung der Personensorgeberechtigten[1] erfolgen, wenn ein Beschluss der Inobhutnahme des Familiengerichts vorliegt. Handelt der Mitarbeiter des Jugendamts bei einer offensichtlichen Gefährdung des Kindeswohls nicht, kann Strafanzeige gegen ihn gestellt werden.

Leistungsberechtigte der Kinder- und Jugendhilfe des Jugendamts sind junge Menschen bis 27 Jahre, Mütter und Väter, Personensorgeberechtigte bei einzelnen Leistungen, Stiefeltern, Pflegepersonen und über 27 Jährige. An erster Stelle bei der Arbeit im Jugendamt steht aber immer das Wohl des Kindes. Somit konzentrieren sich die Jugendämter auch nicht auf die Personensorgeberechtigten, sondern viel mehr auf die Kinder und Jugendlichen und deren Belange. Anforderungen an die Fachkräfte im ASD sind u.a. fachliche Kompetenzen wie die Gesprächsführung in einer Beratung, fundierte Rechtskenntnisse, Verwaltungswissen, methodische Kompetenzen sowie analytische Fähigkeiten. Außerdem sollte man gerade in Situationen der Kindeswohlgefährdung eine gewisse Entscheidungskraft mitbringen. Die Grundvoraussetzung für die Arbeit im Jugendamt ist aber eine menschliche Fähigkeit, ein größtmögliches Maß an Empathie. Nach § 4 SGB VIII soll die öffentliche Jugendhilfe (Jugendamt) mit der freien Jugendhilfe partnerschaftlich zusammenarbeiten. Das Jugendamt Wetzlar arbeitet daher mit den örtlichen freien Trägern wie z.B. dem Albert-Schweizer-Kinderdorf oder der GWAB (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung, Ausbildungs- und Beschäftigungsinitiativen mbH) zusammen. Das Jugendamt der Stadt Wetzlar ist zuständig für den gesamten Stadtbereich Wetzlar und die Stadtteile (Blasbach, Hermannstein, Naunheim, Garbenheim, Dutenhofen, Münchholzhausen und Steindorf). Die Räumlichkeiten befinden sich in einem kompletten Stockwerk im Untergeschoss der Stadtverwaltung. Dem Jugendamt steht ein jährlicher Etat von der Stadt Wetzlar zur Verfügung. Nach Angaben von Amtsleiter Herrn Becker ist dieser für das Jahr 2004 ein weiteres mal geschrumpft (Quelle: Alle Angaben stammen aus Gesprächen mit dem Amtsleiter und den Fachkräften des ASD Wetzlar).

3. Verlauf der Hospitation

Dienstag, 13.01.2004

Um 11.00 Uhr bespreche ich mit dem Amtsleiter Herrn Becker den Ablauf der Hospitation. Kurz vorher fand eine Dienstbesprechung mit allen Mitarbeitern des ASD statt. Dort haben die MitarbeiterInnen gemeinsam mit Herr Becker den Verlauf meiner Hospitation geplant. Mich erwarten drei spannende Tage im Jugendamt.

Herr Becker und ich diskutieren die Funktion der Methoden in der Sozialen Arbeit. Danach erzählt er mir von einem Wohnprojekt, dass das Jugendamt gemeinsam mit dem Internationalen Bund vor zwei Jahren gestartet hatte. Er zeigt mir außerdem einen Wirtschaftsbericht des ASD des Jugendamtes Wetzlar.

Um 13.00 Uhr lerne ich Herr Borchers kennen. Er ist Mitarbeiter des ASD und erwartet eine Klientin zum Beratungsgespräch, an dem ich teilnehmen darf. Ich werde vorher allerdings darauf hingewiesen, dass ich in meiner Hausarbeit den Namen der Klientin nicht nennen darf. Ich darf aber den Verlauf der Beratung dokumentieren:

Die Klientin ist 26 Jahre alt und hat bereits ihr drittes Kind zur Welt gebracht. Sie war vor einigen Jahren drogenabhängig, ist mittlerweile aber „clean“. Herr Borchers vermutet, dass die Frau unter Essstörungen leidet. Sie ist stark abgemagert. Zwei ihrer Kinder sind in Pflegefamilien untergebracht. Das dritte Kind ist im November 2003 zur Welt gekommen und liegt auf der Frühchenstation der Gießener Uniklinik. Die Frau wurde vor einem halben Jahr wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Daraufhin wurde das Jugendamt in diesem Fall tätig. Herr Borchers entschied damals, dass die Klientin nicht mehr in der Lage ist, ihre Kinder selbständig zu versorgen. Sie könne nicht einmal eigenverantwortlich handeln. Anzeichen dafür sind eine mangelnde Körperhygiene (verfaulte Zähne, starker Körpergeruch) und allgemeine Verwahrlosung. Die Frau hat außerdem Probleme mit Geld umzugehen und denkt nicht über die Konsequenzen ihrer Handlungen nach („...aber ich war doch so wütend, deswegen habe ich der Frau einen Stein gegen den Kopf geschleudert.“). Die Klientin klagt über körperliche Beschwerden. Sie hat starke Herzschmerzen und Schmerzen im Arm. Herr Borchers glaubt, dass diese Schmerzen Ausdruck von starken Angstzuständen sind. Die Frau will eine Therapie machen und bespricht mit Herr Borchers die verschiedenen Therapiemöglichkeiten. Herr Borchers und die Frau halten eine teilstationäre Therapie für die beste Lösung. Eine teilstationäre Therapie ist so aufgebaut, dass die Klientin z.B. eine Einzel- oder Gruppentherapie besucht, die in mehrere Stunden am Tag aufgeteilt ist. Sie kann so weiterhin zu Hause wohnen. Herr Borchers verhält sich in der Beratung eher ruhig und gibt lediglich Ratschläge. Er versteht sich eher als Zuhörer und macht der Frau keine Vorwürfe, sondern gibt ihr das Gefühl verstanden zu werden. Nachdem die Beratung zu Ende ist, erklärt mir Herr Borchers das Hilfeplanverfahren. Aufgrund des Datenschutzes darf ich leider keine Akten von ASD Vorgängen einsehen. Herr Borchers druckt mir aber einen unausgefüllten Hilfeplan aus.

Mittwoch, 14.01.2004

Heute morgen besuche ich zusammen mit Frau Rolshausen (Mitarbeiterin des ASD) einen Wetzlarer Kindergarten. Frau Rolshausen führt alle sechs Wochen ein Gespräch mit der Leiterin des Kindergartens. In dem Gespräch geht es um besonders auffällige Kinder, deren Familien eventuelle vom Jugendamt betreut werden müssen. In dem heutigen Gespräch geht es allerdings um Kinder, die dem Jugendamt bereits bekannt sind. Anhaltspunkte für mögliche Probleme sind hauptsächlich aus den Gesprächen der Kinder untereinander zu finden und aus dem was unter Umständen durch andere Eltern an den Kindergarten herangetragen wird. Die Leiterin berichtet Frau Rolshausen von einem Geschwisterpaar, dass seit einigen Tagen von einem Brand in der Wohnung ihrer Familie erzählt. Der Junge hatte behauptet, dass seine Schwester die Katze der Familie angezündet hätte und daraufhin plötzlich die ganze Wohnung in Brand stand. Frau Rolshausen beschließt so bald wie möglich einen Hausbesuch bei der betroffenen Familie zu machen. Hausbesuche können angemeldet und unangemeldet sein. Für unangemeldete Hausbesuche gibt es vor allem einen Grund, auf diese Weise hat man den besten und alltäglichsten Einblick in das Familienleben (z.B. Zustand der Wohnung, Hygiene der Kinder etc.).

Im Gespräch mit der Kindergartenleiterin geht es noch um zwei andere Kinder. Beide stammen aus türkischen Familien und weisen starke Entwicklungsstörungen, vor allem im kognitiven Bereich, auf. Leider hat sich der Zustand der beiden Jungen nicht verbessert, sondern sogar verschlechtert. Die Zusammenarbeit mit den Familien der Jungen erweist sich als sehr schwierig. Beide Mütter können kaum deutsch und die Väter weigern sich aus religiösen bzw. traditionellen Gründen die Ratschläge der Kindergärtnerinnen ernst zu nehmen. Zu dem Gespräch wird jeweils die zuständige Kindergärtnerin hinzugeholt. Sie berichtet über den aktuellen Stand der Dinge. Frau Rolshausen führt diese Gespräche mit dem Kindergarten übrigens freiwillig durch. Zumindest ist sie vom Jugendamt aus nicht dazu verpflichtet. Sie hält den Kindergarten jedoch für eine der wichtigsten Quellen, um von Problemen in Familien zu erfahren. Der Kindergarten scheint für Frau Rolshausens Bereitschaft sehr dankbar zu sein.

Nach dem Besuch im Kindergarten treffe ich mich mit Frau Rosenstock, auch sie ist ASD Mitarbeiterin. Sie führt ebenfalls Beratungsgespräche durch und begleitet den Lösungsprozess. Zu ihren Aufgaben gehören zusätzlich die Vermittlung von Sozialpädagogischen Familienhelfern und Mitarbeitern in der Erziehungsbeistandschaft. Frau Rosenstock erläutert den Aufbau und die Leistungen des Jugendamtes und nennt

die Leistungsberechtigten. Zum Schluss habe ich ein weiteres Gespräch mit Herrn Becker, der mir Fragen zum IB Wohnungsprojekt beantwortet.

Donnerstag, 15.01.2004

Um 09.00 Uhr fahre ich mit Frau Rolshausen zu einem Hausbesuch in Wetzlar. Der Besuch bei einer Familie mit zwei Kindern, einem Mädchen (3 Jahre) und einem Jungen (1,5 Jahre) ist angemeldet. Die Familie ist dem Jugendamt bereits bekannt. Ein Nachbar hatte das Jugendamt vor einem Jahr kontaktiert, weil er glaubte, dass die Familie verwahrlost. Das Mädchen hat eigentlich einen Platz im Kindergarten, doch taucht sie dort schon seit geraumer Zeit nicht mehr auf. Die Leitung des Kindergartens hatte Frau Rolshausen darüber informiert. Die Wohnung befindet sich in einem mehrstöckigen Sozialbau im obersten Stockwerk. Die Eltern der Kinder sind noch recht jung. Der Vater ist 22 Jahre und die Mutter 20 Jahre alt, sie erwartet ihr drittes Kind. In der Wohnung herrscht Chaos. Dreckiges Geschirr stapelt sich in der Küche, es ist staubig und überall liegen Sachen auf dem Boden. Die Möbel sind stark beschädigt. Auf den ersten Blick ist klar, dass die Wohnung für eine bald fünfköpfige Familie viel zu klein ist. Das Mädchen schläft auf einer zerrissenen Matratze im Wohnzimmer. Daneben steht ein Kinderbett für das noch ungeborene Kind. Der Junge schläft bei den Eltern im Schlafzimmer. Der Vater war einige Zeit arbeitslos und arbeitet jetzt in einem Baumarkt für 900 € im Monat. Die Mutter brach ihre Ausbildung ab, als sie zum ersten mal schwanger wurde und arbeitet schon seit längerer Zeit nicht mehr. Frau Rolshausen fragt, warum das Mädchen nicht mehr in den Kindergarten geht. Die Kleine erzählt, dass sie nicht gern in den Kindergarten geht, weil sie die anderen Kinder ärgern. Außerdem hätte ihr Papa keine Lust sie in den Kindergarten zu bringen. Ihre Mutter bestätigt ihre Aussage. Es scheint so, als ob weder Vater noch Mutter den Antrieb haben, ihr Kind in den Kindergarten zu bringen. Frau Rolshausen erklärt den Eltern, dass es für die Entwicklung ihrer Tochter wichtig ist, den Kindergarten zu besuchen. Sie geben sich einsichtig und versprechen, ihrer Tochter demnächst wieder in den Kindergarten zu bringen. Obwohl die Familie in der Vergangenheit schon einmal erfolglos einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt hatte, rät Frau Rolshausen ihr, einen erneuten Antrag zu stellen. Mit einem weiteren Kind hätten sie jetzt sicher Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Die Mutter hat vor, ihre Ausbildung nach der Geburt ihres Kindes wieder aufzunehmen. Das Jugendamt wäre bereit, der Familie für diese Zeit eine Tagesmutter zur Verfügung zu stellen. Frau Rolshausen erklärt mir, dass diese Familie ein Idealfall für die Maßnahme der Sozialpädagogischen Familienhilfe wäre. So entstand auch die Idee für das Thema meiner Hausarbeit.

Nach dem Hausbesuch bei der Familie, treffe ich im Jugendamt Frau Scheid. Sie ist im ASD die Fachstelle für ambulante Erziehungshilfen. Wie Frau Rosenstock vermittelt auch sie Mitarbeiter in der Erziehungsbeistandschaft und sozialpädagogische Familienhelfer. Sie wählt außerdem Pflegeeltern aus und berät diese in allen Fragen. Die Mitarbeiter in der Erziehungsbeistandschaft unterstützen Kinder und Jugendliche bei alltäglichen Problemen und Sachverhalten wie z.B. bei Hausaufgaben und Freizeitbeschäftigung. Sie müssen bei schwereren Fällen aber auch oft den Heilungsprozess psychischer Erkrankungen begleiten. Ihre Hauptaufgaben sind Prävention und Verselbständigung der Klienten. Mit der Sozialpädagogischen Familienhilfe beschäftige ich mich ausführlicher in einem späteren Teil meiner Hausarbeit. Die Arbeit mit den Pflegefamilien hat mir Frau Scheid folgendermaßen erklärt. Personen, die Pflegeeltern werden wollen, bewerben sich offiziell bei Frau Scheid. Sie prüft dann nach formellen und persönlichen Kriterien, ob sie als Pflegeeltern in Frage kommen. Formelle Kriterien sind z.B. ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis und die Wohnverhältnisse der zukünftigen Pflegeeltern. Bei den persönlichen Kriterien ist es vor allem wichtig, die Motive zu hinterfragen. Warum wollen diese Personen Pflegekinder aufnehmen? Besteht ein starker Kinderwunsch und ist es ihnen vielleicht nicht möglich gewesen, eigene Kinder zu bekommen, kann das später zum Problem werden. Privileg der Pflegefamilien sollte es immer sein, die Kinder in ihrer Herkunftsfamilie zurückzuführen. Der regelmäßige Kontakt zu den leiblichen Eltern muss erhalten bleiben, denn für die Kinder ist es wichtig sich mit den leiblichen Eltern zu identifizieren. Die Pflegeeltern dürfen also nicht zu sehr klammern und müssen in der Lage sein, einen emotionalen Balanceakt zu leisten. Zu Frau Scheids Aufgaben gehört auch, Fortbildungen für die Pflegeeltern durchzuführen.

Zum Schluss meiner Hospitation stelle ich Herrn Borchers und seiner Kollegin Frau Bender noch einige Fragen zum Hilfeplan und gehe mit ihnen einen typischen Fall im Allgemeinen Sozialen Dienst durch, den ich im folgenden dokumentiere. Ich habe den Fall auf die Maßnahme der Sozialpädagogischen Familienhilfe abgestimmt. Aus dieser Maßnahme entsteht die Methode der Sozialen Gruppenarbeit, die ich ebenfalls ausführlicher behandeln werde.

[...]


[1] § 7 Abs. 1 SGB VIII Personensorgeberechtigter ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des BGB die Personensorge zusteht (vgl. SGB VIII 2002, § 7).

Final del extracto de 22 páginas

Detalles

Título
Leistungen der Hilfe zur Erziehung gem. Paragraph 27 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe und Soziale Gruppenarbeit
Universidad
University of Applied Sciences Frankfurt am Main  (Fachhochschule Frankfurt am Main)
Curso
Berufsfeldspezifischer Einsatz von Medien und Methoden in Jugendhilfe und Schulsozialarbeit
Calificación
1,0
Autor
Año
2003
Páginas
22
No. de catálogo
V46041
ISBN (Ebook)
9783638433242
Tamaño de fichero
545 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Leistungen, Hilfe, Erziehung, Paragraph, VIII, Sozialpädagogische, Familienhilfe, Soziale, Gruppenarbeit, Berufsfeldspezifischer, Einsatz, Medien, Methoden, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit
Citar trabajo
Annegret Maas (Autor), 2003, Leistungen der Hilfe zur Erziehung gem. Paragraph 27 SGB VIII: Sozialpädagogische Familienhilfe und Soziale Gruppenarbeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46041

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