Der Einfluss Simone de Beauvoirs auf die Abtreibungsdebatte


Hausarbeit (Hauptseminar), 2016

21 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Abtreibung und Mutterschaft in „Das andere Geschlecht“ von Simone de Beauvoir

3. Fallbeispiel: Die Kontroverse um den §218 StGB
3.1. Der Abtreibungskonflikt im historischen Kontext
3.2. Argumente für ein Abtreibungsverbot
3.3. Argumente gegen ein Abtreibungsverbot
3.4. Der gesetzliche Änderungsprozess des §218 zwischen 1970 und 1995

4 §219 SchwangerschaftskonfliktberatungSeite

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wenn es richtig ist, dass Mutterschaft die nach wie vor stärkste Anbindung an die traditionelle Frauenrolle ist, dann können die Bedeutung von empfängnisverhütenden und regelnden Mittel sowie die rechtlichen Möglichkeiten, Schwangerschaften zu beenden (§218) für die Herauslösung der Frau aus den traditionellen Vorgaben wohl kaum überschätzt werden.1

Der Diskurs um Abtreibungen und um die Neuregelung der Rechtslage gehört zu den umstrittensten der letzten Jahre. Bis heute ist das Thema Abtreibung im gesellschaftlichen Raum ein Tabu, über das Betroffene lieber schweigen. Obwohl es eine Vielzahl von Literatur aus den Bereichen Philosophie, Medizinethik und Rechtslehre gibt, die sich mit dem Lebensrecht des Fötus auseinandersetzen, wird vor allem die Selbstbestimmung der Frau nur marginalisiert dargestellt. In Deutschland ist eine Abtreibung straffrei, aber dennoch rechtswidrig, wenn die Frau in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft abtreibt. Allerdings ist eine vorherige Schwangerschaftskonfliktberatung eine Voraussetzung, um nicht straffrechtlich verfolgt zu werden. Feministinnen kritisieren die bis heute staatliche Kontrolle über den Körper der Frau und deren Reproduktionsfähigkeit. Diese Kritik an den scheinbar schon immer bestehenden rechtlichen und gesellschaftlichen Restriktionen im Bezug auf die Abtreibung äußerte die bedeutende existenzialistische und feministische Autorin Simone de Beauvoir in ihrem wichtigen Werk „Das andere Geschlecht“ schon im Jahre 1949. Sie stellt fest, dass die Rechtsprechung aus der Abtreibung ein Verbrechen macht, was sie vehement ablehnt und eine gesetzlich erlaubte Abtreibung fordert. Die Argumente, die ihre Thesen stützen und die ihrer Gegner entkräften, sollen als Grundlage für die Diskursanalyse in Deutschland dienen. Die Frage dieser Arbeit soll lauten: Wie relevant und aktuell waren die Argumente aus „Das andere Geschlecht“ von Simone de Beauvoir in der Abtreibungsdebatte von 1970 bis 1995 in Deutschland?

In der Einleitung soll zunächst das übergeordnete Thema in seiner gesellschaftlichen Relevanz beleuchtet und die Forschungsfrage geklärt werden. Anschließend wird im nächsten Kapitel das Werk Simone de Beauvoirs kurz vorgestellt und ihre theoretische Grundlage sowie ihre Argumente, mit der sie eine Abtreibungserlaubnis begründet, analysiert. Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit der Kontroverse um den §218 StGB in Deutschland. Zunächst wird der Abtreibungskonflikt in Deutschland bis in die 1970er Jahre beschrieben, um die öffentliche Debatte um die Abtreibung in den 1970er Jahren besser zu verstehen. Die Argumente der Gegner und Befürworter eines Abtreibungsverbots werden interpretiert und in ihren Bezügen zu Simone de Beauvoir Werk untersucht. Mögliche Traditionslinien in der Argumentation beider Diskussionsparteien, sowie Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu „Das andere Geschlecht“ werden sichtbar. Abgeschlossen wird das Kapitel mit dem gesetzlichen Änderungsprozess der 1970er und 1990er Jahre, um den Einfluss des öffentlichen und wissenschaftlichen Diskurses auf die Gesetzgebung zu verstehen. Im letzten inhaltlichen Kapitel wird der § 219, der die Schwangerschaftskonfliktberatung mit dem Hauptziel, die Schwangere zum Austragen zu bewegen, vorgestellt. Im Fazit werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammenfassend erläutert und ein kurzer Ausblick über künftige Konflikte oder Diskurse zum Thema Abtreibung gegeben.

2. Abtreibung und Mutterschaft in „Das andere Geschlecht“ von Simone de Beauvoir

In ihrem 1949 veröffentlichten Werk: „ Das andere Geschlecht “ beschäftigt sich Simone de Beauvoir im Kapitel VI auch mit der Frage nach der Mutterschaft und der Möglichkeit zur Abtreibung. Simone de Beauvoir wechselt von einer Beschreibung der gesellschaftlichen Normen zu einer Kritik an eben diesen.

„Das andere Geschlecht“, dessen Originaltitel Le Deuxième Sexe (wörtlich: Das Zweite Geschlecht), beschäftigt sich mit der Situation der Frau in einer historischen und aktuellen (1940erJahre) Perspektive. Die Faktoren, die für die Unterdrückung der Frau verantwortlich sind, werden in diesem Werk ausführlich analysiert.2 Simone de Beauvoirs Werk ist kein Kampfbuch der Frauenbewegung, sondern eine theoretische Analyse der Situation der Frau, das keine konkreten Strategien zur Frauenbewegung, sondern nur Möglichkeiten für die Zukunft aufzeigt.3 Der zweite Abschnitt des zweiten Bandes von „Das andere Geschlecht“, der sich mit der Mutterschaft beschäftigt, löste einen Skandal aus, da die Mutterschaft als nichts Natürliches angesehen wird. Besonders kritisiert wurden die ersten zehn Seiten dieses Abschnitts, der sich mit unfreiwilligen Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüchen auseinandersetzt. Dies war ein Skandal in der Zeit des Babybooms der Nachkriegszeit, in der Schwangerschaftsabbrüche aufgrund einer konservativ, katholisch geprägten Politik verboten waren.4

Simone de Beauvoirs Vorstellung von der Befreiung der Frau aus ihrer untergeordneten Rolle und damit auch von dem Zwang der biologischen Mutterschaft ist ein äußerst wichtiger Impulsgeber für die feministische Bewegung in Deutschland gewesen.5

Simone de Beauvoir beginnt das sechste Kapitel ihres Buches mit der scheinbar biologischen Bestimmung der Frau. In der Darstellung der damaligen gesellschaftlichen Norm vollendet die Frau ihr physiologisches Schicksal in der Mutterschaft, da ihre natürliche Berufung und ihr ganzer Organismus lediglich auf die Fortpflanzung der Art ausgerichtet ist. Die Mutterschaft und die Empfängnis wird als natürlich dargestellt, obwohl die Funktion der Fortpflanzung kein biologischer Zufall ist, da sie entweder staatlich reguliert oder heimlich praktiziert wird wie beim Katholizismus, der den Coitus interruptus ausübt oder Scheidenspülungen vornimmt. In Ländern ohne empfängnisverhütende Maßnahmen kommt es umso häufiger zu ungewollten Schwangerschaften. Im Frankreich der 1940er Jahre, in dem Simone de Beauvoir schreibt, scheint die Abtreibung eine Operation zu sein, der sich viele Frauen unterziehen müssen.6

Die größte Kritik übt Simone de Beauvoir an der bürgerlichen Gesellschaft, die über keinen anderen Gegenstand mit derartiger Heuchelei spricht. Die Abtreibung ist ein „widerliches Verbrechen“, über das noch nicht einmal gesprochen werden darf. Gleichzeitig ist die Abtreibung ein weitverbreitetes Phänomen, das als eine Gefahr angesehen werden muss und mit der Frau untrennbar verbunden ist. Auch das Gesetzbuch macht aus der Abtreibung ein Verbrechen, das die Frauen dazu zwingt, diese Operation heimlich vornehmen zu lassen.7

Die Gründe, die gegen eine Legalisierung der Abtreibung angeführt werden, beziehen sich auch auf medizinische, religiöse und juristische Maßstäbe. Simone de Beauvoir erläutert diese und entkräftet sie anschließend.

Bei der Abtreibung soll es sich um eine gefährliche Operation handeln, die das Leben der Frau gefährden könnte. Andere Ärzte entgegen, dass eine Abtreibung mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen bei einem Fachmann nicht so gefährlich ist, wie behauptet. Vor allem ist sie weniger gefährlich als eine Abtreibung bei den sogenannten „Engelmacherinnen“, weil es dort häufiger zu tödlichen Zwischenfällen kommt. Ein weiteres Argument gegen eine Abtreibungserlaubnis ist religiös geprägt und dem Katholizismus entnommen. Da davon ausgegangen wird, dass ein Fötus eine Seele hat, wird diese, wenn sie nicht getauft wird, nicht in den christlichen Himmel gelangen.8 De Beauvoir bemerkt zynisch, dass die Kirche den Mord an Menschen gestattet, wenn es gerade nützlich ist wie in Kriegen oder wenn sie es für nötig hält wie die Morde in der Inquisition. Sie nennt dieses Argument eine „krampfhafte Tradition, die mit Sittlichkeit nichts zu tun hat“ Das dritte Argument beschäftigt sich mit der Frage, ob der Fötus als autonomes Wesen oder als Teil des Mutterleibes angesehen werden soll. Die Ärzte, die die Abtreibung ablehnen, stellen fest, dass der Fötus nicht der Mutter gehört, sondern ein autonomes Wesen ist. Gleichzeitig wird die Mutterschaft äußerst positiv propagiert und festgestellt, dass der Fötus ein Teil des Mutterleibes ist, der sich nicht nur von ihr nährt. Diese Widersprüchlichkeit bezeichnet de Beauvoir als „Antifeminismus“.9

Das Abtreibungsverbot fördere weiterhin soziale Ungleichheiten bei einem Schwangerschaftsabbruch, da die Frauen des Bürgertums meist verheiratet sind, von ihrem Mann finanziell unterhalten werden und gute Beziehungen haben, die seriöse Abtreibungsärzte kennen. Gegebenenfalls kann die bürgerliche Frau in die Schweiz reisen und dort eine Abtreibung vornehmen lassen. Im Gegensatz dazu ist das unverheiratete und arme Mädchen der großen Gefahr einer unprofessionellen Abtreibung ausgesetzt oder wählt den späteren Kindsmord oder Selbstmord, da eine uneheliche Mutter eine große Schande darstellt, die von der Gesellschaft geächtet wird.10

Allen Argumenten ist gemein, dass sie in erster Linie von Männern genannt werden, die einen anderen Umgang mit der Abtreibung haben. Der Sittenkodex der Männer verbietet eine Abtreibung. Jedoch werden die meisten Frauen von den Männern zur Abtreibung gedrängt oder gezwungen. Während die Frau sich von der bürgerlichen Moral, die auch von Männern gestaltet worden ist, einschüchtern lässt und unter Schuldgefühlen leidet, nimmt der Mann die Abtreibung auf die „leichte Schulter“ und „wälzt den Fehltritt auf die Frau ab“. Männer, die prinzipiell gegen die Abtreibung sind, werden umso aktiver, wenn sie selbst eine Frau geschwängert haben. Nach Ansicht dieser Männer ist die Fortpflanzung ein Makel der Weiblichkeit, der ihn nicht interessieren muss.11

Simone de Beauvoirs Schlussplädoyer spricht sich ausdrücklich für eine erlaubte Abtreibung aus: „ Die Geburtenbeschränkung und die gesetzlich erlaubte Abtreibung würden es der Frau ermöglichen, ihre Mutterschaft frei zu wählen.“

3. Fallbeispiel: Die Kontroverse um den §218 StGB

3.1. Der Abtreibungskonflikt im historischen Kontext

Um die Kontroverse und die Argumentationen der Abtreibungsgegner und -befürworter in den Jahren 1970-1995 zu verstehen, ist ein kurzer historischer Abriss zur Geschichte des § 218 und dessen Kontroverse unabdingbar. Der Abtreibungskonflikt besteht schon so lange wie das Gesetz zur Abtreibung selbst, das im Jahr 1871 als § 218 des Reichsstrafgesetzbuchs festgelegt worden ist. Zu dieser Zeit drohte einer Schwangeren, die ihr Kind vorsätzlich abtrieb, ein Zuchthausaufenthalt von bis zu fünf Jahren.12 Der Versuch verschiedenster parlamentarischer Gruppen zwischen 1909 und 1922 die strengen Regelungen zu lockern und die Frau selbst über ihren Körper bestimmen zu lassen, blieb erfolglos. 1926 wurde die Zuchthausstrafe in eine Gefängnisstrafe der gleichen Länge umgewandelt und die Möglichkeit einer straffreien Abtreibung ermöglicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Vorangegangen war eine jahrelange öffentlich verfolgte Kontroverse im Parlament, die zu öffentlichen Massendemonstrationen gegen den „Schandparagraphen“ führte. Trotz des Gesetzes blieben Abtreibungen zu diesem Zeitpunkt ein Massenphänomen, das durch die Androhung von Strafen nicht gemildert werden konnte.13

Der Nationalsozialismus verschärfte das Abtreibungsgesetz für „arische“ Frauen zur Zuchthausstrafe und lockerte sie bei „nichtarischen“ Frauen aus rassistischen Gründen. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges installierten die Alliierten den § 218 in der Fassung von 1926, setzten das Gesetz dennoch nicht konsequent um, da die Zahl der Verurteilungen sank und die Dunkelziffer von Abtreibungen stark anstieg.14 In der BRD kam die Diskussion um die Neuregelung des Abtreibungsrechts erst Ende der 1950er Jahre wieder auf.15

[...]


1 Ulrich Beck: Risikogesellschaft. Auf dem Weg in eine andere Moderne, Frankfurt 1986,S.183.

2 Vgl. Florence Herve; Rainer Höltschl (Hrsg.): Simone de Beauvoir, Freiburg 2003, S.70-71.

3 Vgl. Herve, Höltschl, S.73.

4 Vgl. Herve, Höltschl, S.74.

5 Vgl. Ulrike Busch : Vom individuellen und gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema Abtreibung, in: Ulrike Busch, Daphne Hahn (Hrsg.): Abtreibung. Diskurse und Tendenzen, Bielefeld 2015, S.13-40,S.23.

6 Vgl. Simone de Beauvoir: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg 1968, S. 469-470.

7 Vgl. Beauvoir, Hamburg 1968, S.470.

8 Vgl. Simone de Beauvoir: Das andere Geschlecht. Sitte und Sexus der Frau, Hamburg 1968, S.471.

9 Vgl. Beauvoir, Hamburg 1968, S.471-472.

10 Vgl. Beauvoir: Hamburg 1968, S. 472-473.

11 Vgl. Beauvoir, Hamburg 1968, S. 476-477.

12 Vgl. Jürgen Gerhard, Friedhelm Neidhardt u.a.: Zwischen Palaver und Diskurs. Strukturen öffentlicher Meinungsbildung am Beispiel der deutschen Diskussion zur Abtreibung, Opladen/Wiesbaden 1998, S. 13.

13 Vgl. Katja Krolzik-Matthei: Abtreibung als Gegenstand feministischer Debatten. Hintergründe, Befunde, Fragen, in: Ulrike Busch, Daphne Hahn (Hrsg.): Abtreibung. Diskurse und Tendenzen, Bielefeld 2015, S.103-118,S.103-104.

14 Vgl. Jürgen Gerhard, Friedhelm Neidhardt u.a.: Zwischen Palaver und Diskurs. Strukturen öffentlicher Meinungsbildung am Beispiel der deutschen Diskussion zur Abtreibung, Opladen/Wiesbaden 1998, S. 14.

15 Zur Vereinfachung der Darstellung wird nur der weitere Verlauf und die Kontroverse in der BRD aufgezeigt

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Der Einfluss Simone de Beauvoirs auf die Abtreibungsdebatte
Hochschule
Universität Duisburg-Essen
Note
2,0
Autor
Jahr
2016
Seiten
21
Katalognummer
V460496
ISBN (eBook)
9783668908505
ISBN (Buch)
9783668908512
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einfluss, simone, beauvoirs, abtreibungsdebatte
Arbeit zitieren
Laura Stöber (Autor:in), 2016, Der Einfluss Simone de Beauvoirs auf die Abtreibungsdebatte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/460496

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