Adoptivkinder, Pflegekinder und ihre Familien. Aspekte, Möglichkeiten und Chancen der Systemischen Beratung und Therapie


Tesis de Máster, 2017

73 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungen

1. Einleitung

2. Adoptionen in Deutschland
2.1. Geschichtliche Entwicklung der Adoption
2.2. Gesetzesgrundlage der Adoption
2.3. Das Haager Adoptionsübereinkommen

3. Pflegekinderwesen
3.1. Geschichtliche Entwicklung des Pflegekinderwesens
3.2. Gesetzesgrundlage des Pflegekinderwesens

4.1. Formen der Adoption und Pflegschaft
4.1.1. Offene Adoption
4.1.2. Inkognito Adoption
4.1.3. Halboffene Adoption
4.1.4. Kurzzeitpflege
4.1.5. Vollzeitpflege auf Zeit
4.1.6. Vollzeitpflege auf Dauer
4.1.7. Bereitschaftspflege
4.2. Adoptionsvermittlungsstelle

5. Die unterschiedlichen Systeme im Prozess der Adoption und Pflege
5.1. Kinderlose Paare
5.1.1. Ungewollte Kinderlosigkeit
5.1.2. Option: Medizinische Behandlungen bei Kinderlosigkeit
5.1.3. Option: Adoption und Pflegschaft
5.1.4. Option: Leben ohne Kind
5.2. Abgebende Eltern
5.3. Das Jugendamt / die Adoptionsvermittlungsstelle

6. Adoptivkinder und Pflegekinder
6.1. Traumata
6.2. Hospitalismus / Deprivation
6.3. Das Fetale Alkohol Syndrom (FAS)
6.4. Störungen des Sozialverhaltens

7. Begleitete Umgänge

8. Die Bindungstheorie
8.1. Die Bindungsforschung nach Bowlby und Ainsworth
8.2. Vorgeburtliche Einflüsse
8.3. Bindungstheorie und Systemische Therapie / Familiensystemtheorie
8.4. Chancen für die (Systemische) Beratung

9. Systemische Beratung im Kontext von Adoption und Pflegschaft
9.1. Systemische Theorie und Kommunikation
9.2. Allparteilichkeit und Neutralität
9.3. Systemische Haltung und das Drei – Ebenen - Modell

10. Systemische Methoden
10.1. Die Zeitlinie
10.2. Die Genogrammarbeit
10.3. Die Biografiearbeit mit Kindern
10.4. Die Systemische Methodenvielfalt

11. Fazit

12. Literatur- und Quellenverzeichnis

13. Abbildungsverzeichnis

Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Adoptionen und Pflegschaften von Kindern sind in Deutschland keine Seltenheit. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland insgesamt 3812 Adoptionen von Kindern im Alter von Null bis 18 Jahren. Davon wurden 131 Kinder von Verwandten adoptiert, 2319 Kinder wurden von der Stiefmutter oder dem Stiefvater adoptiert. Etwa 1/3 der Kinder, 1362, wurden von Menschen adoptiert, die nicht mit ihnen verwandt waren (vgl. Statistisches Bundesamt 2015, 5). Im gleichen Jahr wurden insgesamt, durch die Hilfen zur Erziehung, 71501 Kinder in Vollzeitpflege in anderen Familien außerhalb des Elternhauses untergebracht (vgl. Statistisches Bundesamt 2017, 2).

Jedes dieser Pflege- und Adoptivkinder hat individuelle Erfahrungen im Leben gemacht, und jedes dieser Kinder hat eigene Charaktereigenschaften entwickelt. Jedoch gibt es Gemeinsamkeiten dieser Kinder; alle mussten aus unterschiedlichsten Gründen ihre Herkunftsfamilie verlassen und sich dann in neuen Familiensystemen einfinden.

Der Abbruch zu dem alten Familiensystem und die ersten Begegnungen mit den Adoptiv- oder Pflegeltern sind sensibel und nicht selten prägende Erlebnisse für diese Kinder.

Oft haben die Kinder in ihren ersten Lebensjahren schon traumatische Erlebnisse machen müssen und verschiedenste negative Bindungserfahrungen erlebt. Diese Erlebnisse sind prägend für das gesamte spätere Leben und können zu erheblichen Beeinträchtigungen der individuellen Resilienz führen.

Kinder werden aus den unterschiedlichsten Gründen zur Adoption oder Pflege freigegeben. Diese beiden Verhältnisse sind oft die einzigen Alternativen Kindern zu ermöglichen, in einer familiären Umgebung kindgerecht aufzuwachsen. Für abgebende Eltern bedeutet dies (ebenfalls) zu lernen mit dieser Situation umzugehen. Egal wie, sie werden immer die leiblichen Eltern der Kinder sein. Können sie mit der Situation angemessen umgehen, kann dies im besten Falle förderlich für die Entwicklung ihres Kindes sein.

Demgegenüber stehen die annehmenden Eltern und deren Familien. Aus den unterschiedlichsten Motiven heraus haben sie sich dazu entschieden ein oder mehrere Kinder zu adoptieren oder in Pflege zu nehmen. Adoptiv- und Pflegeeltern sollten um die Situation der Kinder wissen. Nicht selten haben sie eine romantische Vorstellung von einer sorgenfreien Zukunft mit Adoptiv- oder Pflegekindern. Oft werden sie dann mit einer anderen Realität konfrontiert, wenn beispielsweise die Kinder Entwicklungsstörungen oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen, oder wenn die Kontaktgestaltung mit der Herkunftsfamilie sich anders gestaltet als sie es erwartet haben (vgl. Erb 2016, 1).

Der Verfasser dieser Arbeit möchte sich mit den verschiedenen Formen der Adoption und Pflegschaft von Kindern, wie sie heute existieren, auseinander setzen. Um Zusammenhänge verstehen zu können wird die historische Entwicklung bis in die heutige Zeit beschrieben.

An dem Prozess der Adoption und Pflegschaft sind verschiedene Systeme beteiligt. Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Bewerberpaare haben unterschiedliche Motive warum sie ein fremdes Kind annehmen. Demgegenüber stehen die abgebenden Eltern. Sie haben sich entweder freiwillig dazu entschlossen ihr Kind wegzugeben oder es wurde ihnen über eine gerichtliche Entscheidung ihr leibliches Kind genommen.

Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die Kinder. Sie alle haben in dem Prozess der Adoption und Pflegschaft unterschiedlichste Erfahrungen machen müssen. Oft haben sie schwere traumatische Erlebnisse erfahren, welche ihr gesamtes Leben prägen. In der Regel haben die meisten der Kinder negative Bindungserfahrungen machen müssen, die zur Beeinträchtigung einer gesunden, kindlichen Entwicklung führten.

Kinder, die in einem Beziehungsvakuum aufwachsen müssen, haben kaum die Gelegenheit stabile Bindungen aufzubauen. Doch was heißt das eigentlich genau? Um diese Frage beantworten zu können möchte der Verfasser sich mit Thema Bindungen auseinander setzen. Menschen die an diesem Prozess beteiligt sind soll es ermöglicht werden ein Bindungsbewusstsein zu entwickeln. Hier kann die Beratungsarbeit einen wesentlichen Teil leisten.

Der Verfasser dieser Arbeit möchte sich mit der Fragestellung auseinander setzen, welche Möglichkeiten und Chancen die Systemische Beratung für diese Zielgruppe bereitstellt. Welche Haltung sollte eine systemische Beraterin / Berater vertreten und wie kann den unterschiedlichen Systemen in der Beratungsarbeit geholfen werden? Welche methodischen Vorgehensweisen können bei der Beratungsarbeit gewählt werden?

Inhaltlich soll diese Arbeit Aspekte der Adoption und Kinderpflegschaft beleuchten. Es sollen Adoptivkinder, Pflegekinder, abgebende und annehmende Familien fokussiert werden, um die Frage zu beatworten, wie hochprofessionelle Beratungsarbeit gestaltet werden kann.

Aus Rahmenvorgaben zu dieser Masterarbeit wird das Themengebiet zusammengefasst vorgestellt. Die Komplexität des Themas lässt es nicht zu, alle Facetten aufzugreifen. Zur Erleichterung der Lesbarkeit wurde die weibliche Form gewählt (Beraterin / Klientin). Es wird nicht unterschieden zwischen Systemsicher Beratung und Systemischer Therapie, die Systemische Beratung schließt in dieser Arbeit die Systemische Therapie mit ein. Unter dem Begriff Kinder sind auch immer Jugendliche zu verstehen. Wird von Eltern geschrieben, so sind auch immer Einzelpersonen oder Familien damit gemeint.

2. Adoptionen in Deutschland

Beschäftig man sich heute mit dem Thema Adoption ahnt man oft nicht, dass die ersten Adoptionen schon sehr lange zurück liegen. Erst mit der direkten geschichtlichen Auseinandersetzung mit diesem Thema wird erkenntlich, dass die Ursprünge bereits Jahrhunderte in der Vergangenheit liegen. Um dem Leser einen kurzen Überblick zu verschaffen, wird in dem folgenden Kapitel die Geschichte der Adoption im Kurzen vorgestellt.

2.1. Geschichtliche Entwicklung der Adoption

Das Wort Adoption kommt aus dem Lateinischen und bedeutet hinzuerwählen. Adoptionen haben eine lange Geschichte. Schon das Alte Testament erzählt die Geschichte der Adoption des Kindes Mose, welches durch die Tochter des Pharao von Ägypten adoptiert wurde. Ebenso bekannt ist die Mythologie des Ödipus, der, nachdem er ohne es zu wissen, seinen Vater erschlug und seine Mutter heiratete (vgl. Evers / Friedemann 2014, 43).

Die ersten Gesetze der Adoption wurden in dieser Zeit berufen. In der römischen Gesellschaft, meist in der Oberschicht, galt nicht zuerst das Interesse einer Adoption im Sinne des Kindes, vielmehr war es Ziel den Fortbestand einer Familie durch eine Adoption zu sichern (vgl. a.a.O., 73).

Als Napoleon 1803 den Code Civil einführte, verankerte er die Rechte der Adoption die bis dahin dem alten deutschen Recht noch unbekannt waren. Die spätere deutsche Gesetzgebung orientierte sich im Bereich der Adoptionen an dem Code Civil, jedoch passten sie die Gesetzte den sozialen Verhältnissen in Deutschland an (vgl. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend 2012, 12). Als am 1. Januar 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat legte es im Adoptionsrecht fest, dass, durch einen bürgerlich rechtlichen Vertrag, die Adoption zwischen dem Annehmenden und den Ankommenden geschlossen werden musste. Um auszuschließen, dass die Annehmenden noch eigene Kinder bekommen, mussten sie das 50. Lebensjahr vollendet haben (vgl. Evers / Friedemann 2014, 44). Auch hier stand nicht das Wohl des Kindes im Vordergrund.

Die Nationalsozialisten erschwerten durch ihre Gesetzgebung die Möglichkeiten der Adoptionen. Im Eherecht sahen sie das Werkzeug ihre Ideologien der Rassenreinheit und der Arischen Rasse durchzusetzen. Durch Rechtsänderungen wie das „Gesetzt gegen Missbrauch bei der Eheschließung“ und „Annahme an Kindes statt“ vom November 1933 oder das „Familienrechtsänderungsgesetz“ vom April 1938 sollten die Adoptionen eingeschränkt und kontrolliert werden (vgl. a.a.O.).

Die Gesetzesänderungen der Nationalsozialisten war ein Teil des rechtspolitischen Gesamtplanes, der im Inhalt den Geist des Nationalsozialismus durchsetzen sollte (vgl. Heller 2015, 292).

Nach dem zweiten Weltkrieg gab es viele Kinder, die ihre Eltern in den Kriegswirren verloren haben oder Kinder deren Väter Besatzungssoldaten waren und sie zurück ließen. Einige dieser Kinder wurden in Heimen betreut oder auch ins Ausland vermittelt.

In den 50er und 60er Jahren wurden einige nichteheliche Kinder, meist wegen gesellschaftlicher Vorbehalte gegen die ledigen Mütter, zur Adoption freigegeben. Im geteilten Deutschland waren die „Organe der Jugendhilfe“ zuständig für die Adoptionsvermittlung deren gesetzliche Grundlage durch das Familiengesetzbuch (FGB) der Deutschen Demokratischen Republik im Dezember 1965 durch die Volkskammer beschlossen wurde.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde im August 1961 das „Familienänderungsgesetz“ reformiert. Durch diese Änderungen sollten die Bedürfnisse der Kinder in den Mittelpunkt gerückt werden. Eine wesentliche Veränderung hier war es, dass die Altersgrenze einer Adoption von 50 Jahren auf 35 Jahre herabgesetzt wurde (vgl. Evers / Friedemann 2014, 45). In den darauffolgenden Jahren fand eine Reformdiskussion der Heimerziehung statt, in welchem auch die Adoptionsgesetze diskutiert wurden. Vor allem sollten hier die alleinstehenden und gefährdeten Kinder in den Fokus der Diskussionen gerückt werden. Ebenso sollten die Frühadoption gefördert werden, um die Benachteiligungen elternloser Kinder zu verhindern. Im Januar 1977 trat schließlich das Adoptions- und Adoptionsvermittlungsgesetzt in Kraft. Diese Gesetze sind bis heute weitestgehend unverändert geblieben (vgl. a.a.O., 46).

2.2. Gesetzesgrundlage der Adoption

Die Gesetzesgrundlage der Adoptionen für Kinder aus dem In- und Ausland ist das Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG). In diesem Gesetz wird das Verbot der Vermittlung von Kindern an Ersatzmütter definiert. Außerdem regelt es die Verfahren von nationalen und internationalen Adoptionsvermittlungsstellen und legt die Aufgaben der Landesjugendämter fest. Ebenso ist es die Gesetzesgrundlage der nationalen und internationalen Adoptionsvermittlungsstellen. Die Rolle der Landesjugendämter wird in diesem Gesetz definiert, daneben findet die Adoptionspflege und Adoptionsbegleitung ihre gesetzlichen Grundlagen (vgl. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend 2012).

Das Gesetz ist in insgesamt vier Abschnitte mit 16 Paragrafen aufgeteilt.

Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz - AdVermiG) § 1 Adoptionsvermittlung;

„ A doptionsvermittlung ist das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Personen, die ein Kind annehmen wollen (Adoptionsbewerber), mit dem Ziel der Annahme als Kind. Adoptionsvermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit, ein Kind anzunehmen oder annehmen zu lassen, und zwar auch dann, wenn das Kind noch nicht geboren oder noch nicht gezeugt ist. Die Ersatzmuttervermittlung gilt nicht als Adoptionsvermittlung.

(Deutscher Bundestag , § 1 Adoptionsvermittlungsgesetz)

Die Adoptionsvorschriften sind im BGB § 1741 bis § 1772 geregelt. Unter anderem ist hier die Zulässigkeit der Annahme (§1741), das Mindestalter (§1743) oder das Verbot der Annahme (§1745) gesetzlich geregelt (vgl. Riedle / Gillig-Riedle / Riedle 2007, 217).

2.3. Das Haager Adoptionsübereinkommen

In Deutschland gibt es mehr Paare die ein Kind adoptieren möchten, als es Kinder gibt, die adoptiert werden können. Adoptionswillige erhofften sich über eine Adoption im Ausland mehr Möglichkeiten ein Kind adoptieren zu können. Aus diesem Grund nahm die Zahl der Auslandsadoptionen in den vergangenen Jahren stark zu. Bei Auslandsadoptionen bestand, damals noch mehr als heute, die Gefahr an unseriöse Adoptionsvermittler zu geraten. In vielen Fällen wurde mit den Kindern Menschenhandel betrieben. Um diesem entgegen zu wirken schlossen sich im Mai 1993 42 Staaten zusammen um grenzüberschreitend sicherzustellen, dass das Wohl der Kinder in dem Adoptionsprozess gewahrt wird. Die Bundesrepublik Deutschland trat diesem Abkommen im November 1997 bei, im März 2002 trat das Ausführungsgesetz in Kraft. Heute gibt es 98 Vertragsstaaten im Haager Adoptionsübereinkommen (vgl. Bundesamt für Justiz 2016).

Durch klar strukturierte Verfahrensabläufe und geregelte Zuständigkeiten sollte der internationale Adoptionsprozess verbessert werden, außerdem sollte eine Rechtssicherheit für alle Parteien entstehen. Aufgabe des Heimatstaates, gemäß dem Abkommen, ist es die Lebenssituation des Kindes bzw. der Familie zu prüfen. Aufgabe des Aufnahmestaates ist es die Eignung der Adoptionsbewerber sicher zu stellen. Das Abkommen verfolgt stets das Ziel das Wohl der Kinder zu sichern. Dieses wird jedoch international unterschiedlich definiert, aus diesem Grund gibt es klar definierte Ziele des Abkommens. Ein wichtiger Punkt ist das Subsidiaritätsprinzip. Demnach dürfen Kinder aus dem Ausland nur vermittelt werden, wenn das Kind in seinem Heimatstaat nicht angenommen werden kann (vgl. Botthof 2014, 115).

3. Pflegekinderwesen

Das Pflegekinderwesen blickt auf eine Jahrhundert alte Entwicklung zurück. Bis kindliche Bedürfnisse im Mittelpunkt standen und Herkunftseltern sowie Pflegeltern ihren heutigen Status in der Kinder- und Jugendhilfe erlangten, musste viel Zeit vergehen. Erst im letzten Jahrhundert entwickelte sich das Pflegekinderwesen zum Vorteil dieser Gruppen.

Der Verfasser stellt im folgenden Kapitel dar, wo das Pflegekinderwesen seinen Ursprung findet und wie es zu dem geworden ist, was es heute ist. Außerdem werden die (gesetzlichen) Entwicklungen der Kinder- und Jugendhilfe im Kurzen dargestellt.

3.1. Geschichtliche Entwicklung des Pflegekinderwesens

In der Geschichte der Menschheit gab es schon immer Kinder denen es nicht möglich war in kindgerechten Bedingungen aufzuwachsen. Kriege, Massenerkrankungen durch Seuchen, Hunger oder Armut sind nur wenige Beispiele dafür warum damals wie heute Kinder ohne ihre Eltern aufwachsen mussten. Oft wurden diese Kinder ausgebeutet oder waren sich selbst überlassen.

Schon immer gab es Menschen die sich diesen Kindern annahmen und ihnen eine Perspektive bieten wollten. In der Regel waren dies Personen die, aus Sicht der gesellschaftlichen Hierarchie, über diesen Menschen standen, also aus „besseren“ Verhältnissen kamen. Kinder, die nicht von anderen Menschen angenommen oder zur Pflege aufgenommen wurden, sollte es ermöglicht werden in einer „Anstalt“ betreut zu werden. Dieser Ansatz war der Grundstein für die bis in die Gegenwart existierenden, unterschiedlichen Formen der erzieherischen Hilfen (vgl. Blandow 2004, 19).

Im Altertum nahmen sich Blutsverwandte bzw. die Sippe den Elternlosen, also Waisenkindern, an. Nach dem germanischen Recht war der Vormund eines Waisen der Bruder des Vaters des Kindes. Durch Almosen, eingenommen durch Bürger die zu Almosenabgabe verpflichtet wurden, konnten Kirchen und Klöster Kindern von Tagelöhnern oder Bettlern helfen. Die ersten Pflegemütter waren sogenannten Witwen oder Ehrenwitwen. Ihnen übergab man nach christlichen Werten unversorgte Waisen (vgl. Blandow 2004, 21). Das frühe Christentum orientierte sich an dem Gebot aus dem 2. Buch Mose, Kap 22, Vers 21 in welchem es heißt:

I hr sollt keine Witwen und Waisen bedrängen. (vgl. www.bibel-online.net)

Anfang des 4. Jahrhunderts vermittelten vor allem Bischöfe sogenannte „Inpflegegaben“ für Waisen und Findlinge in meist kleine, eigenständige Einrichtungen die Klöstern angeschlossen waren. Immer mehr stellten Kinder, die „in Schande geboren“ wurden, Abkömmlinge oder Findelkinder soziale Probleme dar. Um die Aussetzung oder Tötung dieser Kinder zu vermeiden wurden Vorkehrungen getroffen. So wurde in Trier im 9. Jahrhundert Schalen vor Kirchen angebracht in welchen man Kinder ablegen konnte (vgl. Blandow 2004, 21).

Etwa im 15. Jahrhundert rückte das Wohlbefinden der Kinder mehr in das Bewusstsein der Gesellschaft. Es wurden Anstaltsordnungen erlassen welche Vorschriften bezüglich der Ernährung, Hygiene oder Kleidung der Kinder beinhalteten. Ebenso wurden die Anstaltsleitungen dazu angehalten aus Sicht der Kinder gute Pflegeeltern zu finden.

Im 16. Jahrhundert, der Zeit der Reformation, veränderte sich diese Haltung wieder. Eine Veränderung vom Feudalismus zum Frühkapitalismus stellte sich ein. Im Gegensatz zu dem Jahrhundert zuvor wurden Waisenkinder nun strenger in sogenannten „Zuchthäusern“ erzogen. Nicht selten wurden armen Familien die Kinder weggenommen um sie gemeinsam mit Bettlern und Aufsässigen an die Arbeit zu gewöhnen. Nach dem Dreißigjährigen Krieg grassierte die Pest, etliche Kinder waren sich selbst überlassen, viele starben elendig auf den Straßen. Findel- und Waisenhäuser waren überfüllt, so versuchte man diese Kinder bei Ziehmüttern unterzubringen oder gegen ein geringes Ziehgeld Verwandten oder Taufpaten zu überlassen (vgl. Blandow 2004, 24-26).

Ein erneutes Umdenken fand im letzten Ende des 18. Jahrhunderts statt. Die Sterblichkeitsrate der Kinder war sehr hoch da sie als Arbeitskräfte ausgenutzt wurden. Es sollten fortan die pädagogischen Bedürfnisse, wie der Schulunterricht, berücksichtigt werden. Die kindlichen Bedürfnisse sollten in den Einklang mit den industriellen Bedürfnissen gebracht werden (vgl. Blandow 2004, 27).

Einen wichtigen Wendepunkt in der Geschichte des Pflegekinderwesens stellte der Waisenhausstreit, der am Ende des 19. Jahrhunderts stattfand, dar. Die hohe Kindersterblichkeit sowie die schlechten, zum Teil hygienischen, Bedingungen führte zu einem Aufschwung des Pflegekinderwesens (vgl. Wolf 2002, 707).

Erst im 20. Jahrhundert sollte die Pflegekinderhilfe die Formen annehmen wie sie heute noch existieren. Die industrialisierende Gesellschaft erkannte erst dann die Kinder als individuelle Subjekte an, die eigene (Schutz-) Bedürfnisse haben. Ebenso sollten die Pflegeeltern nicht nur als Versorger angesehen werden, vielmehr sollten sie Anerkennung erfahren da sie im öffentlichen Auftrag handelten. Durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 wurde das Pflegekinderwesen unter die Aufsicht von neu geschaffenen Jugendämtern gestellt (vgl. Blandow / Ristau- Grzebelko in: Kindler, Helming, Meysen, Jurczyk 2011, 32).

Blandow und Ristau- Grzebelko teilen die bisherige Entwicklung des Pflegekinderwesens des 19. Jahrhunderts wie folgt ein;

1. In der Adenauer-Ära galt das Pflegekinderwesen als kostengünstiger Familienersatz. Heimmüde Kinder, oft mit Hospitalismus- Syndromen, sollten zum Zweck der beruflichen Verwertung, in Pflegeverhältnissen auf Dauer, bei ländlichen Familien unterkommen. Den Pflegeeltern wurde ein geringes Pflegegeld dazu gezahlt.

In der DDR wurde die Fremdpflege nicht gerne gesehen, höchstens durch eine Großmutter, da potentielle Pflegemütter als Arbeitskräfte zur Verfügung stehen sollten.

2. Mit der Studentenbewegung und der folgenden Ära Brandts änderte sich einiges für das Pflegekinderwesen. Vor allem die Hospitalismus- Forschung führte dazu, dass die Jugendhilfe eine bessere Zukunft für Pflegekinder in Familien erkannte. Ein weiterer Grund stellten die explodierenden Kosten der Heimunterbringung dar. Es begann ein Umdenken; Pflegefamilien erhielten Honorierungen für die Pflegeleistungen. Ihre Aufgabe wurde anerkannt, was auch dazu führte, dass sich diese Gruppe selbstbewusster entwickelte. Die leiblichen Eltern waren weiterhin moralisch defizitär wahrgenommen. Ähnlichen Entwicklungen wie in Westdeutschland fanden in Ostdeutschland statt.

3. In den 80er Jahren wurden die finanziellen Mittel für die Jugendhilfe knapper. In diesem Jahrzehnt rückten neue soziale Bewegungen in den Mittelpunkt der Diskussionen. Gleichstellungsdebatten (u.a. für eheliche und nicht eheliche Kinder), die Akzeptanz von Andersdenkenden, sowie die Mädchen- und Frauenemanzipation wurden thematisiert. Die Sozialpolitik sollte in die Verantwortung genommen werden für Gruppen- und individuelle Verhaltensunterschiede.

Ebenso wurde die Erziehungskraft der Eltern durch unterstützende Hilfen, beispielsweise durch Beratungsangebote der Jugendhilfe, gestärkt. Die Beratungsangebote verbesserten sich durch systemische Sichtweisen, da die komplexen Familienstrukturen in den Blick genommen wurden. Im Zuge dessen wurden auch die Herkunftsfamilien mehr in den Blick des Pflegekinderwesens genommen um ein biografisches Verständnis für Pflegekinder zu entwickeln. Das Zusammenkommen zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern wurden mehr und mehr berücksichtigt.

4. Als im Jahr 1990 das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) in Kraft trat und das Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) von 1961 ablöste, wurden ambulante Unterstützungsangebote für Familien, wie beispielsweise Sozialpädagogische Familienhilfen (SPFH) angeboten. Durch diese Angebote sollten Fremdplatzierungen von Kindern als letztes Mittel in der Jugendhilfe erfolgen.

Die Kinder- und Jugendhilfe richtete den Blick auf das Kind und die Geburtseltern, sie stellte therapeutische und beraterische Mittel zur Verfügung (frühe Hilfen, aufsuchende Familientherapie etc.) und förderten etwa Kontakte zwischen Kind und Herkunftseltern wenn es zu einer Fremdplatzierung oder Pflegschaft kam (z.B. begleitete Umgänge). Pflegeeltern wurden ebenfalls umfassendere Unterstützungsangebote zur Verfügung gestellt wie etwa individuelle Beratung und Therapie, Supervision, Erhöhung der Honorierung etc. (vgl.Blandow / Ristau- Grzebelko in: Kindler, Helming, Meysen, Jurczyk 2011, 33- 36).

3.2. Gesetzesgrundlage des Pflegekinderwesens

Die gesetzliche Grundlage des Pflegekinderwesens ist das SGB VIII (Sozialgesetzbuch / Achtes Buch). Es regelt die Voraussetzungen für die Pflegeerlaubnis und Pflegekinderschutzes. Der § 33 des SGB VIII ist der wichtigste Artikel, er ist die Norm der Vollzeitpflege:

„ H il f e zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche sind geeignete Formen der Familienpflege zu schaffen und auszubauen“.

(Deutscher Bundestag, § 33 SGB VII)

Wichtige Reglungen für Pflegekinder, nämlich die Betreuung und Erziehung von Kindern, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können und von Pflegeeltern betreut werden, sind im vierten Abschnitt des SGB VIII (Hilfen zur Erziehung) zu finden.

Hilfe zur Erziehung

§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 28 Erziehungsberatung
§ 29 Soziale Gruppenarbeit
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 32 Erziehung in einer Tagesgruppe
§ 33 Vollzeitpflege
§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform
§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

(vgl. Deutscher Bundestag, § SGB VIII § 27 – 35)

4.1. Formen der Adoption und Pflegschaft

Befasst man sich mit den Themen Adoption und Pflegschaft stellt man fest, dass es unterschiedliche Formen in beiden Bereichen gibt. Um der Leserin einen Überblick zu verschaffen werden in den folgenden Unterpunkten verschiede Begriffe definiert.

4.1.1. Offene Adoption

Bei der offenen Adoption lernen sich abgebende Eltern und annehmende Eltern kennen, beide haben die persönlichen Daten voneinander. Die offene Adoption wird in der Regel angewandt, wenn ein Kind vorher in einem Pflegeverhältnis bei der Familie war und dann zur Adoption freigegeben wird (vgl. Riedle / Gillig – Riedle / Riedle 2007, 92).

4.1.2. Inkognito Adoption

Bei der inkognito Adoption wissen beide Seiten nichts voneinander. Auf eignen Wunsch hin können abgebende Eltern Daten erfahren über Alter, Beruf etc. der annehmenden Eltern. Die Form der Adoption ist die häufigste Form, sie geht davon aus, dass die Familie dann ungestört zu einer Familie werden kann wenn sie sich nicht mit den Anliegen der Herkunftsfamilie auseinandersetzen muss (vgl. a.a.O.).

4.1.3. Halboffene Adoption

Bei der halboffenen Adoption lernen sich abgebende und annehmende Eltern, meist in der Adoptionsvermittlungsstelle, kennen. Sie haben dort die Möglichkeit miteinander zu sprechen, jedoch erfahren die abgebenden Eltern keine Daten wie Namen oder Adressen (vgl. a.a.O., 93).

4.1.4. Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist in der Regel nicht länger als auf sechs Monate angelegt. Wenn Kinder aus der Herkunftsfamilie herausgenommen und in Kurzzeitpflege übergeben werden sind es meist Gründe wie Krankheit, Krisenintervention etc. die dazu führen. Nach dieser befristeten Zeit kehren die Kinder wieder zurück in ihre Familien (vgl. Evers 2014, 124).

4.1.5. Vollzeitpflege auf Zeit

Ziel der Vollzeitpflege auf Zeit ist es, das die Kinder wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren. Deshalb ist diese Pflegeform auf eine unbestimmte Zeit festgelegt. Wenn Kinder, oft über mehrere Jahre, in einer Pflegefamilie gelebt haben, ergeben sich meist Probleme das Ziel einer Rückkehr zu realisieren.

Pflegeeltern haben die Aufgabe eine positive Beziehung zu den Herkunftseltern zu fördern (vgl. a.a.O.).

4.1.6. Vollzeitpflege auf Dauer

Wenn bei der Herausnahme des Kindes aus der Herkunftsfamilie feststeht, dass das Kind nicht dorthin zurück kehren kann, meist wegen besonders schweren Fällen einer Kindeswohlgefährdung, kann den Eltern durch ein Familiengericht das Sorgerecht entzogen und ein Vormund bestellt werden. Das Kind wird dann zu einem „Dauerpflegefall“. Da die leiblichen Eltern immer einer Adoption zustimmen müssen, ist diese Form der Pflege oft die einzige alternative Betreuungsform für die Kinder (vgl.a.a.O., 126).

4.1.7. Bereitschaftspflege

Die Bereitschaftspflege ist für Kinder die aufgrund einer akuten Krisensituation (Gefährdung des Kindeswohles) kurzfristig aus der Herkunftsfamilie herausgenommen und bei einer Pflegefamilie untergebracht werden müssen gedacht. Die Zeit der Bereitschaftspflege sollte nicht länger als sechs Monate dauern. Während dieser Zeit muss das Jugendamt mit der Herkunftsfamilie eine Perspektive entwickeln (vgl. a.a.O., 124). Der Unterschied zur Kurzzeitpflege besteht darin, dass diese Pflegekinder meist von jetzt auf gleich aus den Ursprungsfamilien herausgeholt werden.

4.2. Adoptionsvermittlungsstelle

Die Adoptionsvermittlung obliegt dem Jugendamt bzw. des Landesjugendamtes. Nur wenn ein Jugendamt eine Adoptionsvermittlungsstelle eingerichtet hat, ist es berechtigt inländische Adoptionen durchzuführen. Auch Verbände, wie beispielsweise das Diakonische Werk oder die Deutsche Arbeiterwohlfahrt, können dazu legitimiert werden wenn sie durch das Landesjugendamt anerkannt wurden. Die Gesetzesgrundlage dazu ist der § 2 des Adoptionsvermittlungsgesetzes.

5. Die unterschiedlichen Systeme im Prozess der Adoption und Pflege

In Kapitel eins bis vier wurden die geschichtlichen Entwicklungen, die gesetzlichen Grundlagen und verschiedene Begrifflichkeiten der Adoption und Pflegschaft definiert. In dem folgenden Kapitel möchte der Verfasser die unterschiedlichen Systeme in den Blick nehmen, welche in diesen Prozessen involviert sind. Wie bereits in der Einleitung erläutert, ist es unter anderem Ziel dieser Arbeit mit der systemischen Sichtweise diese Themenfelder zu bearbeiten. Aus diesem Grund ist es notwendig nicht nur die Sicht des Kindes oder der annehmenden Eltern zu betrachten, vielmehr soll der Bezug, die Perspektive, aller Beteiligten Berücksichtigung in dieser Arbeit finden.

Der Grundsatz einer Adoption bzw. einer Pflegschaft eines Kindes ist es, nicht die richtigen Kinder für Eltern zu finden, sondern die richtigen Eltern für Kinder zu finden.

Damit das gelingen kann ist es wichtig, die einzelnen Systeme zu kennen und um Ihre Bedürfnisse, Aufträge etc. zu wissen.

Erst wenn eine (systemische) Beraterin sich mit diesen komplexen Systemen beschäftigt hat, kann Beratung erfolgreich gelingen.

Im Folgenden hat sich der Verfasser mit den wichtigsten Akteuren in diesem Prozess auseinander gesetzt. Die erste Gruppe stellen die annehmenden Eltern dar. In Kapitel 5.1. werden kinderlose Paare fokussiert. Dieser Abschnitt soll erklären, woher die Motivation kommen kann, Adoptiv- oder Pflegeeltern werden zu wollen. Der Aspekt der ungewollten Kinderlosigkeit bildet hier den Schwerpunkt.

Um zu verstehen warum es Eltern gibt, die ihre Kinder zur Adoption oder Pflege frei geben, ist es wichtig sich mit diesen Eltern auseinander zu setzen. Sie werden als zweite Zielgruppe im Kapitel 5.2. vom Verfasser in den Blick genommen.

5.1. Kinderlose Paare

Aus welchen Gründen möchten Menschen Kinder haben? Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da die Motive Kinder zu bekommen, und eine Familie zu gründen, sehr unterschiedlich ausfallen.

Würden sich nicht Lebewesen der Erde kontinuierlich fortpflanzen, gäbe es nicht das Leben wie wir es heute kennen. Ziel der Fortpflanzung, also das Zeugen von Nachkommen, ist die Weitergabe der eigenen Genetik. Fortpflanzung ist demnach ein natürlicher Prozess. Nach Darwins Evolutionstheorie ist der wesentliche Zweck des Daseins möglichst viele Nachkommen zu zeugen, um das Leben fortwährend zu sichern. Bestimmte Tierarten, wie etwa Löwen, pflanzen sich kontinuierlich fort um durch ein großes Rudel Überlegenheit zu demonstrieren. Neben der Reproduktion bietet die Fortpflanzung für das Rudel demnach auch Sicherheit (vgl. Riedle / Gillig – Riedle / Riedle 2007, 7).

Wendet man sich der Evolutionstheorie ab, und schaut in die heutige Gesellschaft, scheint es nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel zu sein, in einer Familie zu leben. Neben der klassischen Kernfamilie (Mutter, Vater, Kind), gibt es die verschiedensten Formen von Familien und familiären Zusammenlebens. Für viele Menschen scheint es nach wie vor Ziel zu sein, eine eigene Familie zu gründen. Doch nicht jedes Paar kann eigene Kinder bekommen. Verschiedene Statistiken zeigen, dass die Zahl kinderloser Paare stetig zunimmt.

Kinderlosigkeit lässt sich in zwei Gruppen einteilen; zum einen gibt es die Gruppe der Personen welche sich bewusst gegen ein Leben mit eigenen Kindern entschieden haben, und die Gruppe derer die keine eigenen Kinder bekommen können. Da sich der Kinderwunsch im Laufe eine Lebens verändern kann, wird bei den gewollt Kinderlosen unterschieden zwischen der Personengruppe die generell keine Kinder möchten (hier: Reject) und denen die generell den Kinderwunsch haben, dieser aber nicht aktuell ist (hier: Postpone).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Dorbitz 2015, 9)Abb.1

Im Folgenden wird sich nun mit den ungewollt kinderlosen Paaren auseinandergesetzt. Es wird erörtert welche Hintergründe zur Kinderlosigkeit führen können und welche Leidenswege kinderlose Paare oft gehen mussten. Nicht selten sind es diese Menschen, die sich schließlich dazu entscheiden Adoptiv- oder Pflegeeltern zu werden.

5.1.1. Ungewollte Kinderlosigkeit

Fast jeder kennt kinderlose Paare. Es gibt Personen die vollkommen unverhohlen diese Menschen fragen, wann der Nachwuchs denn endlich komme, schließlich „ticke ja die Uhr“ bereits. Andere wiederum unterstellen diesen Personen sie seien egoistisch oder verantwortungslos da sie keine Zeit und Energie für eigene Kinder investieren würden, und somit einem gesellschaftlichen Auftrag nicht nachkommen würden. Es wird ihnen nicht selten unterstellt, die eigene berufliche Karriere oder der Wohlstand sei ihnen wichtiger, als Kinder zu haben. Mit diesen oder ähnlichen Übergriffen und Vorwürfen werden kinderlose Erwachsene des Öfteren konfrontiert. Eine Unterscheidung ob die Kinderlosigkeit gewollt oder ungewollt ist, findet in aller Regel nicht statt.

Obwohl ungewollte Kinderlosigkeit keine Seltenheit ist, findet dieses Thema in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. Forschungen belegen, dass die Kinderlosigkeit zugenommen hat. Der Mikrozensus ermittelte im Jahr 2012, dass 22 von 100 Frauen im Alter zwischen 40 und 44 Jahren keine Kinder hatte. Funke und Hildenbrand beschrieben, dass zwischen 1996 und 2004 die Zahl der Paare ohne Kinder auf 11,5 Millionen angestiegen war, im Jahr 2001 hatte die Zahl der Paare ohne Kinder erstmals die der mit Kinder überstiegen (vgl. Funke / Hildenbrandt 2009, 168).

Verlässliche Daten zur ungewollten Kinderlosigkeit liegen nicht vor, man geht davon aus, dass etwa 10 bis 15 Prozent aller kinderlosen Paaren die im fruchtbaren Alter sind, ungewollt keine Kinder bekommen konnten (vgl. a.a.O., 177).

Die meisten Paare haben bereits eine lange Zeit des „Probierens“ hinter sich, bevor sie die Diagnose Infertilität erhalten. Für viele bricht zuerst eine Welt zusammen, die ungewollte Kinderlosigkeit ist für die Paarbeziehung eine besonders schwierige Herausforderung. Onnen – Ismemann hat ein Phasenmodell entwickelt in welchem die einzelnen Phasen der Stressbewältigung in dieser Situation anschaulich dargestellt werden:

Phase 1: Schock

Die Diagnose Infertilität wird zuerst als Schock erlebt. Es stellen sich Gefühle von Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung ein, da der Traum eigener Kinder durch die Unfruchtbarkeit zu zerplatzen erscheint. Geplante Lebensverläufe scheinen nun nicht mehr realisierbar zu sein.

Phase 2: Verneinung

Das Paar beginnt in dieser Phase die Diagnose zu verdrängen, das Selbstbild und das Selbstbewusstsein wird in Frage gestellt.

Phase 3: Ärger und Wut

Die genannten Gefühle von Hoffnungslosigkeit und Verzweiflung verändern sich zu Frustration, diese wird abgelöst von Aggressionen. Nicht selten richten sich diese Aggressionen gegen Paare mit Kindern.

Phase 4: Schuld und Schamgefühle

In dieser Phase suchen viele Paare nach den Ursachen für die Infertilität, oft mit Blick in die Vergangenheit. Hierbei kommt es nicht selten zu gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Phase 5: Isolierung

Das Paar zieht sich aus allen sozialen Kontexten zurück, wenn immer Kinder mit daran beteiligt sind. Diese Phase geht nahtlos über in Phase 6.

Phase 6: Depression

Diese Phase kann alle Formen der Depressivität mit sich bringen wie beispielsweise Schlaflosigkeit und Desinteresse.

Phase 7: Trauer

Die Trauer löst die Depression ab, Verarbeitungsprozesse werden in Gang gesetzt.

Phase 8: Akzeptanz

Erst in dieser Phase kann die Diagnose Infertilität akzeptiert werden (vgl. Onnen – Isemann 2000 in: Funke / Hildenbrandt 2009, 186).

Sind diese Phasen durchstanden kann die Unfruchtbarkeit akzeptiert werden und das Paar kann gemeinsam Handlungsalternativen entwickeln. Diese können nach Onnen – Iseamann folgende der Optionen sein:

1. Beginn einer medizinischen Behandlung
2. Adoption / Pflegschaft
3. Leben ohne Kind

Diagnose Infertilität / Phasenmodell von Onnen – Isemann

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(vgl. Onnen – Isemann 2000, 7) Abb.2

[...]

Final del extracto de 73 páginas

Detalles

Título
Adoptivkinder, Pflegekinder und ihre Familien. Aspekte, Möglichkeiten und Chancen der Systemischen Beratung und Therapie
Universidad
University of Applied Sciences Nordhausen
Calificación
1,0
Autor
Año
2017
Páginas
73
No. de catálogo
V460844
ISBN (Ebook)
9783668931411
ISBN (Libro)
9783668931428
Idioma
Alemán
Palabras clave
adoptivkinder, pflegekinder, familien, aspekte, möglichkeiten, chancen, systemischen, beratung, therapie
Citar trabajo
André Erb (Autor), 2017, Adoptivkinder, Pflegekinder und ihre Familien. Aspekte, Möglichkeiten und Chancen der Systemischen Beratung und Therapie, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/460844

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