Migration und Integration bei Jugendlichen. Wie die Offene Jugendarbeit Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft integriert


Libro Especializado, 2019

105 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.2 Fragestellung, Ziel und Aufbau der Arbeit

2 Theoretische Grundlagen zu Migration und Integration
2.1 Migration
2.2 Integration

3 Vorstellung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen
3.1 Offene Jugendarbeit
3.2 Jugendliche mit Migrationshintergrund als Adressat*innen der Offenen Jugendarbeit

4 Barrieren, Bedingungen und Unterstützungsmöglichkeiten der Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft durch die Offene Jugendarbeit
4.1 Barrieren der Integration
4.2 Bedingungen für gelingende Integrationsprozesse
4.3 Unterstützungsmöglichkeiten für die Integration

5 Diskussion und Fazit

Literaturund Quellenverzeichnis

Literatur

Internetquellen

Gesetze

Anhang
Anhang 1: Pull und Push -Faktoren
Anhang 2: „Bevölkerung 2017 in Privathaushalten nach Migrationsstatus“
Anhang 3: „Schutzsuchende nach Schutzstatus“
Anhang 4: „Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Jahr 2014“
Anhang 5: „Migranten [...] in den Stadtbezirken am 31.12.2015“
Anhang 6: „Bevölkerung in Privathaushalten 2017 nach Migrationshintergrund“
Anhang 7: § 11 KJHG/SGB VIII Abs.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Zu Beginn der vorliegenden Arbeit wird die Ausgangslage der zugrunde liegenden Thematik formuliert sowie die Fragestellung vorgestellt, das Ziel benannt und ein Überblick über den Aufbau der Arbeit gegeben.

1.1 Ausgangslage

Migration ist ein Ereignis, das inmitten der Menschheit schon immer stattfindet. Sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart gab und gibt es aufgrund unterschiedlicher Motive vielzählige Einwanderungen nach Deutschland. Demzufolge weist Deutschland bereits eine lange Geschichte als Einwanderungsland auf – auch wenn „vor allem die konservative Politik in Deutschland lange Zeit versucht [hat], den Status Deutschlands als Einwanderungsland zu negieren.“ (Ottersbach 2015, S. 71). Aktuell prägt das Thema Migration unsere Gesellschaft insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Flüchtlingskrise. Zentrale gesellschaftliche Folgen, die die Individuen betreffen, sind Vielfalt, Differenz und Fremdheit in unterschiedlichen Bereichen, Lebensführungen, Normen und Werten. Aus diesem Grund ist es für ein friedliches Miteinander und einen gesellschaftlichen Zusammenhalt notwendig, dass Menschen sich arrangieren, begegnen, respektieren und tolerieren.

Viele Kinder und Jugendliche kommen nach Deutschland und werden aus ihrer bisherigen Lebenswelt gerissen, müssen sich in neuen Umgebungen und Systemen sowie inmitten eines fremden sozialen Umfeldes zurechtfinden oder leben häufig dauerhaft zwischen zwei Welten und gelten als „Ausländer*innen“, auch wenn sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben oder der zweiten oder dritten Generation von Migrantenfamilien angehören. Vor diesem Hintergrund ist ein gesonderter Blick auf sie als Heranwachsende in der deutschen Gesellschaft, auf ihre Lebensführungen und Zukunftschancen zu richten. Um genau diesen Blickwinkel handelt es sich in der vorliegenden Arbeit. Hierzu wird sich auf das Arbeitsfeld der Offenen Jugendarbeit konzentriert.

In diesem Zusammenhang ist die Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft das zentrale Thema dieser Arbeit. Ebenso wie Migration nimmt auch das Thema Integration als Grundlage für positive Alltagsund Lebenserfahrungen sowie Chancengleichheit einen substanziellen Stellenwert in unter anderem der Gesellschaft, der Politik und der Sozialen Arbeit ein. Dies wird zum Beispiel dadurch deutlich, dass im Jahr 2016 ein Integrationsgesetz eingeführt wurde oder dass Integrationskurse existieren. Hervorzuheben ist zudem die Verabschiedung des UN-Migrationspaktes im Dezember 2018, dessen Ziele auch die Integration umfassen.

Als das wesentliche vom Staat ausgehende Integrationsangebot in Deutschland ist es das Ziel der Integrationskurse, zugewanderten Menschen sowohl Sprachals auch Orientierungswissen zu vermitteln, um ihre Integration in die Aufnahmegesellschaft zu unterstützen. Neben Kursen für Eltern und Frauen werden auch Jugendintegrationskurse angeboten, in denen Sprachkenntnisse durch jugendrelevante Themen vermittelt werden. Zur Zielgruppe gehören erstrangig neuzugewanderte Personen mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive (vgl. BAMF 2017, S. 115 ff.). Die Ausrichtung dieser Arbeit auf die Offene Jugendarbeit soll deshalb auch eine Möglichkeit darstellen, auch Jugendliche, die bereits länger oder von Geburt an in Deutschland leben, einzubeziehen. Nur durch eine gelingende Integration in die Gesellschaft können Gefühle des Willkommenseins und von Beheimatung sowie Chancengleichheit erreicht werden.

1.2 Fragestellung, Ziel und Aufbau der Arbeit

Auf Grundlage der Einwanderungssituation in Deutschland und der Notwendigkeit der Integration junger Menschen in die Gesellschaft wird für die vorliegende Arbeit folgende Fragestellung formuliert: „Inwieweit kann die Integration von Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft durch die Offene Jugendarbeit unterstützt werden und wie kann dies praktisch aussehen?“ Ziel ist es, diese Fragestellung mit Hilfe von existierender Fachliteratur zu den Themen Migration, Integration und Offene Jugendarbeit auf Grundlage einer Diskussion zu beantworten.

Die zugrunde liegende Fragestellung ist in das Arbeitsfeld der Migrationsforschung einzuordnen. Über die Ursachen und Verläufe von Migration hinaus beschäftigt diese sich mit den Folgen sowohl für die Einwanderungsals auch Aufnahmegesellschaft. Konkret handelt es sich um die Frage der Integration. Der Blick wird darauf gerichtet, wie die Migrant*innen Teil der Aufnahmegesellschaft werden (können) (vgl. Hans 2004, S. 24).

Um eine thematische Annäherung sowie eine Basis für alle Auseinandersetzungen und Überlegungen zu schaffen, werden im zweiten Kapitel themenbezogene theoretische Grundlagen, (statistische) Daten und Hintergründe erläutert.

Im dritten Kapitel werden die Rahmenbedingungen für die Fragestellung, die aus der beziehungsweise für die Praxis der Offenen Jugendarbeit resultieren, erläutert. In diesem Kontext wird zunächst zu dem Praxisfeld selbst und anschließend zu dessen und den hier fokussierten Adressat*innen Bezug genommen.

In Kapitel 4 wird einerseits der Frage nachgegangen, was für die Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft förderlich ist und was nachteilig ist. Andererseits findet eine Auseinandersetzung mit den Unterstützungsmöglichkeiten der Offenen Jugendarbeit statt.

Die Fragestellung dieser Arbeit betreffende Schlussfolgerungen auf inhaltlicher Ebene, eine Diskussion der Resultate bezüglich des Arbeitsfeldes der Offenen Jugendarbeit, Konsequenzen für einerseits die Arbeit der tätigen Fachkräfte und andererseits in doppeldidaktischer Perspektive für den sozialpädagogisch fundierten Unterricht am Berufskolleg sowie ein Ausblick über weiterführende thematische Auseinandersetzungen erfolgen in Kapitel 5.

2 Theoretische Grundlagen zu Migration und Integration

Für die Beschäftigung mit dem Thema der Integration von Migrant*innen ist ein grundlegendes Verständnis dieser beiden Phänomene notwendig. Aufgrund eines engen Zusammenhangs wird in dieser Arbeit ein grundlegendes Wissen über Migrationsprozesse als Voraussetzung für das Verständnis der Integration betrachtet. Im ersten Teil dieses Kapitels werden deshalb relevante Inhalte zur Migration, im zweiten Teil zur Integration thematisiert.

2.1 Migration

Bei Betrachtung der Fachliteratur zum Thema Migration wird erkenntlich, dass viele verschiedene Termini in diesem Zusammenhang verwendet werden. Dies trifft sowohl auf die Formen und Motive der Migration sowie auf die Bezeichnung von Personen (-gruppen) zu. Für ein einheitliches Verständnis und um im weiteren Verlauf der Arbeit auf die Bezeichnungen mit ihren entsprechenden Bedeutungen zurückzugreifen, werden diese im Folgenden thematisiert. Im Anschluss werden Daten und Fakten zur Migration in Deutschland aufgegriffen, um das Ausmaß der Migration darzustellen und die Relevanz der Integration einschätzen zu können.

2.1.1 Definition, Formen und Motive von Migration

Aus der Fachliteratur wird ersichtlich, dass keine einheitliche Begriffsbestimmung von Migration existiert. Generell kann Migration nach Hillmann als Ortsveränderung im räumlichen und sozialen Kontext verstanden werden (vgl. Hillmann 2016, S. 17).

Migration allgemein ist ein Phänomen, dass seit der Menschheitsgeschichte existiert. Speziell die internationale Migration in Verbindung mit kontrollierenden Ämtern und Regularien ist jedoch im Rahmen der Entwicklung von modernen Nationalstaaten zu verorten (vgl. Heckmann 2015, S. 22).

Zu beachten ist, dass Migration verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen zuzuordnen ist. Hierzu gehören die Wirtschaftswissenschaft, Rechtswissenschaft, Demographie, Geographie, Geschichtswissenschaft, Politikwissenschaft, (Sozial-)Philosophie, Ethnographie und Kulturanthropologie, (Sozial-)Psychologie, Soziologie sowie die Erziehungswissenschaft (vgl. Treibel 2011, S. 17 f.). Im Rahmen dieser Arbeit liegt der Schwerpunkt auf Teilbereichen der Erziehungswissenschaft und der Soziologie. Die Erziehungswissenschaft betreffend ist vor allem die interkulturelle Erziehung von Bedeutung und darüber hinaus die schulische Situation insofern, dass diese neben anderen Aspekten durch die Offene Jugendarbeit bis zu einem gewissen Grad unterstützt werden kann. Im Rahmen der Soziologie liegt das Interesse auf den Folgen und Veränderungen für die Individuen und bedingt für die Gesellschaft, die sich durch die Migration ergeben (vgl. ebd., S. 18). Fokussiert wird in diesem Blickwinkel der Integrationsprozess in die Aufnahmegesellschaft. Allgemein gefasst sind die Notwendigkeit der Integration und die damit in Verbindung stehenden Prozesse sowie Barrieren die zentralen Folgen.

Weitere Bereiche der aufgeführten wissenschaftlichen Disziplinen spiegeln sich wieder, wenn der Blick auf die Klassifizierungen oder Typologien der Migration gerichtet wird. Diese thematisieren sowohl Hillmann und Treibel als auch andere Autor*innen in ihren Werken. Im Folgenden wird sich an den sehr ähnlichen Ausführungen von Hillmann und Treibel orientiert und die wesentlichen Aspekte dargestellt.

Gängig ist zunächst das Heranziehen von räumlichen sowie zeitlichen Kriterien, um Wanderungsprozesse zu klassifizieren. Beide Autorinnen betonen in diesem Zusammenhang die Aspekte der Distanz und Richtung sowie der Dauer von Migration (vgl. Hillmann 2016, S. 18; Treibel 2011, S. 20). Im Kontext der Distanz und Richtung ist im Rahmen dieser Arbeit die internationale Migration und der Personenkreis der Immigrant*innen sowie der nachkommenden Generationen von Interesse.

„Bei der internationalen Migration werden Ländergrenzen überschritten. Sie wird deshalb in Immigration (=Einwanderung), Emigration (=Auswanderung) sowie Transmigration (=vorübergehende, weiterziehende Wanderung) unterteilt.“ (Hillmann 2016, S. 18).

Dem hingegen kann aus kommunaler Sicht bereits bei der Überschreitung von Gemeindegrenzen von Außenwanderung gesprochen werden. Mit Blick auf die Dauer differenziert die UN-Definition zwischen long-term migrants (der Wohnsitz wird mindestens ein Jahr in das Ausland verlegt) und short-term migrants (der Wohnsitz wird zwischen drei und zwölf Monaten in das Ausland verlegt) (vgl. ebd.).

Eine weitere Klassifizierungsmöglichkeit stellt der Umfang der jeweiligen Migrationsbewegungen dar. Hiermit sind auf der einen Seite Kollektiv-/Gruppen-/Massenwanderungen und auf der anderen Seite Einzelwanderungen und Pionierwanderungen gemeint. Ebenso kann im Kontext der Wanderungsentscheidung/-ursache eine Abstufung der (Un-)Freiwilligkeit erfolgen. Diese reicht von freiwilliger Altenwanderung oder Arbeitsmigration bis hin zu Fluchtmigration oder Vertreibung (vgl. Hillmann 2016, S. 17; Treibel 2011, S. 20). Weitere Migrationsformen können zum Beispiel Familienmigration, Bildungsmigration oder Investorenmigration sein (vgl. Heckmann 2015, S. 25 ff.). Treibel beschreibt die Unterscheidungen nach freiwilliger und erzwungener Migration sowie nach dem Umfang als kritisch, da die Übergänge häufig fließend seien und nicht immer eindeutig zu differenzieren sind (vgl. Treibel 2011, S. 20).

Hillmann geht darüber hinaus auf die Typisierung der Migrant*innen über ihren rechtlichen Status, der legal oder illegal sein kann, sowie auf die Faktoren, die die Migration auslösen als Unterscheidungsmöglichkeit ein. Bei diesen Faktoren handelt es sich um die angenommenen Migrationsgründe, welche unter anderem ökonomisch, politisch, religiös, sozial oder kulturell sein können. Ebenso können charakteristische Eigenschaften der Migranten wie Alter, Geschlecht, Bildungsgrad oder soziale Schicht Typisierungsgrundlage sein und unter dem Begriff der Selektivität der Migration zusammengefasst werden (vgl. Hillmann 2016, S. 16 ff.). Diese Klassifizierungsaspekte verweisen auf die Vielfältigkeit der Migrationsthematik und stehen in engem Zusammenhang mit der Definition des Migrationshintergrundes, welcher in den folgenden Kapiteln definiert und fokussiert wird.

Nach Seifert verhindern die Vielfalt und Komplexität der Migrationsprozesse eine Migrationstheorie allgemeiner Gültigkeit, die die Entstehungsbedingungen von Migrationsprozessen umfassend darlegt. Eine Vielzahl von Migrationstheorien basiert auf der Annahme, dass die Strukturen des Herkunftssowie Aufnahmelandes Indikatoren für Migration sind (vgl. Seifert 2000, S. 24). In der Migrationsforschung wird in dieser Hinsicht von Pull und Push -Faktoren gesprochen. Konkret geht es dabei um Anziehungsfaktoren im jeweiligen Aufnahmeland und um Abstoßungsfaktoren im Herkunftsland (vgl. Hillmann 2016, S. 54). Die im Anhang beigefügte Darstellung gibt einen Überblick über unterschiedliche Faktoren (s. Anhang 1).

2.1.2 Definitionen und Abgrenzungen personenbezogener Fachbegriffe

Allgemein kann die Bezeichnung von Migrant*innen vom Begriff der Migration abgeleitet werden. Nach Treibel handelt es sich demzufolge um wandernde Personen, die ihr Herkunftsland verlassen und ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen. Dadurch verfügen diese Personen über eine individuelle Migrationserfahrung (vgl. Treibel 2008, S. 298). Bei dieser Definition handelt es sich um die hier relevante internationale Migration (s. Kapitel 2.1.1, S. 8).

Der genauere Blick auf die personenbezogenen Bezeichnungen zeigt, dass diese in der Literatur zur Migrationsforschung diffus sind. Im Folgenden werden deshalb auf der Basis von öffentlichen Definitionen die wichtigsten und gängigsten Bezeichnungen erläutert und voneinander abgegrenzt.

Häufig synonym wird der Begriff der Zuwanderin/des Zuwanderers (auch Einwanderer/-in oder Immigrant*in) zu dem der Migrant*innen verwendet. Solche

„sind zunächst einmal alle Menschen, die nach Deutschland kommen – unabhängig von der Dauer und dem Zweck ihres Aufenthalts. Sie können aus verschiedenen Gründen zugewandert sein, etwa als (Saison-)Arbeiter, Flüchtlinge, für ein Studium oder eine Ausbildung. Von Einwanderung ist in der offiziellen Amtssprache dagegen die Rede, ‚wenn Einreise und Aufenthalt von vornherein auf Dauer geplant und zugelassen werden‘“ (BReg; zit. nach Mediendienst Integration 2018, S. 3).

Die Vereinten Nationen betiteln auch Flüchtlinge sowie Asylbewerber*innen als Mi-grant*innen, bei denen die Aufenthaltsdauer unbestimmt ist. Zugleich vermischen sich hier die Begriffe Migration und Flucht aus dem Grund, dass in der Praxis die Freiwilligkeit nur schwierig einzuschätzen ist und häufig Indikatoren zur Definition der individuellen Migration bzw. Flucht fehlen (vgl. Hillmann 2016, S. 18). Generell besteht jedoch die Orientierung des Flüchtlingsbegriffs an der GFK aus dem Jahr 1951. Diese definiert Personen als Flüchtlinge (häufig auch Schutzsuchende oder Asylsuchende), die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.“ (GFK 1951 Art. 1 Abs. 2).

Im Bereich des Asyls auf Grundlage von Art. 16a des Grundgesetzes existieren folgende Unterscheidungen: Asylsuchend ist eine Person, wenn sie nach Deutschland kommt und Asyl sucht. Durch Beantragung des Asyls beim BAMF werden diese Personen als Asylbewerber*innen bezeichnet. Nach Genehmigung des Asyls ist die Person Asylberechtigte*r (vgl. BReg 2018).

Abzugrenzen vom Begriff der Migrant*in oder der Zuwanderin/des Zuwanderers ist der Begriff der Ausländerin/des Ausländers. Als diese gelten

„alle Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG sind, d.h. nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dazu zählen auch die Staatenlosen und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen mit ihren Familien nicht den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes und werden nicht statistisch erfasst.“ (Destatis 2018a, S. 7).

Der grundlegende Unterschied ist demzufolge, dass Migrant*innen nach ihrer Immi-gration (=Einwanderung) in Deutschland durch Antragstellung die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können und dann nicht mehr der Gruppe der Ausländer*innen angehören.

Die hier erläuterten Bezeichnungen schließt der allgemein gefasste, von der Staatsbürgerschaft unabhängige, Ausdruck „Menschen mit Migrationshintergrund“ ein. Von einer Person mit Migrationshintergrund wird gesprochen, wenn diese

„selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren ist. Zu den Personen mit Migrationshintergrund gehören im Einzelnen alle Ausländer, (Spät-) Aussiedler und Eingebürgerten. Ebenso dazu gehören Personen, die zwar mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren sind, bei denen aber mindestens ein Elternteil Ausländer, (Spät-)Aussiedler oder eingebürgert ist.“ (Destatis 2018b, S. 17).

Eine eigene Migrationserfahrung wie bei den Migrant*innen/Zuwander*innen setzt diese Definition damit nicht voraus. Sie umfasst zudem die Vielfalt der Formen und Klassifizierungen von Migration.

Als (Spät-)Aussiedler*innen gelten Personen deutscher Abstammung aus der damaligen Sowjetunion und weiteren osteuropäischen Staaten, welche durch ein spezielles Verfahren ihren Verbleib in Deutschland legitimierten (vgl. BAMF 2018a).

Bereits anhand der unterschiedlichen Begriffe wird die Komplexität der Termini im Kontext der Migrationsthematik deutlich. Verschärfend hierauf wirkt sich die teilweise unterschiedliche Verwendung der Begriffe in der Literatur aus. Die weiteren Ausführungen in dieser Arbeit basieren auf den hier benannten Definitionen.

2.1.3 Daten und Fakten über die Bevölkerung in Deutschland

Statistische Daten dienen als Informationsinstrument moderner Wissensgesellschaften. Sie informieren über politische, gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Entwicklungen. Durch die erhobenen Daten werden Zusammenhänge und Verläufe sichtbar und es können Rückschlüsse auf bestimmte Sachverhalte gezogen werden. Sie bilden sowohl die Grundlage als auch das Kontrollinstrument für getroffene Entscheidungen (vgl. BAMF 2018b). Die Daten im Rahmen der Migrationsforschung stellen vor allem allgemeine Informationen zur Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland, zu den dadurch bedingten Veränderungen der Gesellschaft in Deutschland sowie zur Situation der Menschen mit Migrationshintergrund dar. Durch letzteres sind teilweise Rückschlüsse auf die Integration der Personen mit Migrationshintergrund möglich.

Auf der Grundlage des Mikrozensus1 veröffentlicht Destatis Zahlen über die Bevölkerung in Deutschland. Für das Jahr 2017 wurde für Deutschland eine Gesamtbevölkerung von ungefähr 82 Millionen Menschen verzeichnet. Davon hatten knapp 19,3 Millionen einen Migrationshintergrund. Diese Zahl ist damit 2017 um 4,4% gegenüber 2016 gestiegen. 13,2 Millionen von ihnen sind selbst zugewandert. Das häufigste Motiv hierfür waren familiäre Gründe. Von den 19,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind rund 51% Deutsche und 49% Ausländer*innen. Diese 49% belegen ebenfalls eine Steigung – beispielsweise 2011 lag diese bei 42%. Der größte Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland hat mit 14% einen türkischen Migrationshintergrund. Darauf folgen Menschen mit polnischem (11%), russischem (7%), kasachischem (6%) und rumänischem (4%) Migrationshintergrund (vgl. Destatis 2018c). Der angehängten Tabelle sind weitere erfasste Daten über Zuwanderungen und Geburten nach beziehungsweise in Deutschland sowie Veränderungen der Zahlen im Vergleich zum Vorjahr zu entnehmen (s. Anhang 2).

Hervorzuheben ist die Flüchtlingskrise ab 2015, da diese zu einem starken Anstieg der Anteile der Flüchtlinge und Migrant*innen in Deutschland geführt hat und führt. Mit Blick auf Schutzsuchende wurde für das Jahr 2016 eine Personenzahl von 1,6 Millionen konstatiert (16% der ausländischen Bevölkerung). Diese Zahl stieg seit Ende 2014 um 113%, das sind 851.000 Schutzsuchende, an. Ungefähr die Hälfte aller Schutzsuchenden kamen aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Als Datenbasis dient das AZR (vgl. Destatis 2017a).

Die bisherigen Daten und Fakten legen dar, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland – grundsätzlich gilt dies auch für weitere Länder –, unter anderem auch angesichts der Flüchtlingskrise, stetig zunimmt. Vor diesem Hintergrund wird die Aussage, dass die Themen Migration und Integration aktuell von großer Bedeutung sind (s. Kapitel 1.1, S. 5) bestärkt. Erkennbar ist, dass die Zuwanderung aus dem nordafrikanischem und asiatischem Raum am häufigsten stattfindet. Dass ein Großteil der Menschen mit Migrationshintergrund selbst zugewandert ist, vor allem aus familiären Gründen, kann ein Indiz dafür sein, dass zwecks der Freiwilligkeit der familiäre Wille zur Integration im Aufnahmeland besteht. Dies sind allerdings Vermutungen. Hinsichtlich der Zunahme schutzsuchender Personen ist jedoch zu berücksichtigen, dass der jeweilige Aufenthaltsstatus einer gelingenden Integration wiedersprechen kann – entweder aus dem Grund, dass Personen aufgrund eines offenen oder befristeten Schutzstatus (noch) kein Interesse an einer Integration haben oder dass sie während des Integrationsprozesses Deutschland verlassen müssen. Auch hierfür liegen keine empirischen Belege vor. Zusammengenommen betrafen der offene und befristete Schutzstatus im Jahr 2016 mehr als 1 Million Menschen und damit mehr als die Hälfte aller Schutzsuchenden (vgl. Anhang 3).

Grundsätzlich gilt für die Zusammensetzung der Bevölkerung, dass regionale Differenzen existieren. Dies gilt insbesondere auch für städtische und ländliche Räume. Die Bundesländer Deutschlands betreffend ging aus den Daten des Mikrozensus für das Jahr 2014 hervor, dass der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund in Bremen, Hamburg, Hessen, Baden-Württemberg sowie Berlin verhältnismäßig groß ist. Dort besitzen jeweils mehr als 25% der Einwohner*innen einen Migrationshintergrund. Die neuen Bundesländer Brandenburg und Sachsen hingegen weisen nur einen Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund von knapp über 5% auf (vgl. BAMF 2016a, S. 5).2 Die größte Differenz liegt zwischen den westdeutschen Großstädten und den ländlichen Kommunen der ostdeutschen Bundesländer (vgl. Thimmel 2012, S. 375). Als Stadtteil mit einem sehr hohen Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund ist exemplarisch die Dortmunder Innenstadt-Nord zu nennen, in der für den 31.12.2015 knapp 60.000 Einwohner*innen erfasst wurden (vgl. Haermeyer et al. 2016, S.11). Die beigefügte Darstellung der Stadt Dortmund gibt einen Einblick über die Anteile von Migrant*innen im Jahr 2015 in den einzelnen Stadtbezirken Dortmunds. Demnach gelten mehr als zwei Drittel (41.541) der in der Dortmund Innenstadt-Nord lebenden Menschen als Migrant*innen. Zudem wird zwischen Ausländer*innen und Deutschen mit Migrationshintergrund differenziert. Der Anteil der Ausländer*innen fällt mehr als doppelt so hoch aus (vgl. Anhang 5).

Darüber hinaus veröffentlicht Destatis auf Grundlage der Ergebnisse des Mikrozensus Daten über die Bevölkerung im Rahmen von unterschiedlichen Kategorien eines Mi-grationsstatus. Dazu gehören zum Beispiel das Alter, das Geschlecht und das Herkunftsland. An dieser Stelle ist insbesondere das Alter der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland signifikant. Fokussiert betrachtet werden im Rahmen dieser Arbeit und mit Blick auf die Alterseinteilung des Mikrozensus die Jugendlichen der Altersgruppen von 10 bis 15 und von 15 bis 20 Jahren. Am Beispiel der 15bis 20-jährigen Jugendlichen wird deutlich, dass 2017 insgesamt 4.075.000 Personen dieser Altersklasse in Deutschland lebten. 1.256.000 von ihnen haben einen Migrationshintergrund (ca. 30%). Weiter aufteilen lässt sich diese Zahl in Deutsche mit eigener Migrationserfahrung (81.000), in Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung (746.000), in Ausländer*innen mit eigener Migrationserfahrung (269.000) und in Ausländer*innen ohne eigene Migrationserfahrung (160.000). Bei den 10bis 15-jährigen sind die Zahlen insgesamt niedriger, der prozentuale Anteil der Personen mit Migrationshintergrund ist höher (ca. 36%). Die weiteren Verteilungen in Deutsche/r bzw. Ausländer*in mit oder ohne Migrationshintergrund weisen vergleichbare Tendenzen auf (vgl. Anhang 6).

Vergleichsweise zu anderen Altersspannen liegt der Anteil dieser Altersgruppen unter dem Durschnitt. Bei den Personen ohne Migrationshintergrund bestehen diesbezüglich größere Differenzen als bei den Personen mit Migrationshintergrund (vgl. Anhang 6). In diesem Zusammenhang können Rückschlüsse auf die sinkende Geburtenrate, insbesondere bei der deutschen Bevölkerung ohne Migrationshintergrund, gezogen werden.

Bedeutsam ist die fortlaufende Erkenntnis, dass Menschen mit Migrationshintergrund in unterschiedlichen Hinsichten Nachteile haben. Dazu gehören die Bereiche Bildung, Arbeitsmarkt und Einkommen. Junge Menschen mit Migrationshintergrund haben häufiger keinen Schulabschluss, sind häufiger erwerbslos sowie armutsgefährdet und haben seltener einen (Fach-) Hochschulabschluss als Personen ohne Migrationshintergrund (vgl. Destatis 2017b). Die Jugend betreffend ist vor allem das Thema Bildung essenziell, welche unter anderem eine wesentliche Grundlage für die spätere Arbeitssituation und das Einkommen bildet. Die aufgeführten Aspekte können ein Indiz sein, dass die Integration im (formalen) Bildungssystem nicht ausreichend gelingt. Möglichkeiten der Offenen Jugendarbeit im Rahmen der informalen Bildung werden zu einem späteren Zeitpunkt thematisiert.

Als Grundlage für die Daten und Fakten im Bereich der Migrationsforschung gilt die Migrationsgeschichte. Aus diesem Grund werden die wesentlichen Aspekte benannt und deren Auswirkungen auf die Bevölkerung Deutschlands skizziert.

2005 trat in Deutschland das Zuwanderungsgesetzt in Kraft, wodurch der Status als Zuwanderungsgesellschaft bewusst bekundet wurde und Rahmenbedingungen für Einwanderungen und Aufenthalte in Deutschland definiert wurden. Die von der Politik veranlasste Zuwanderung prägte die deutsche Gesellschaft jedoch bereits ab den 1950er Jahren. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Ausgestaltungen der Zuwanderungsprozesse in der BRD und der DDR. Der grundlegendste Unterschied lag letzten Endes darin, dass die durch die massenhafte Abwanderung bedingte Anwerbepolitik der DDR darauf fokussiert war, den Anteil neuer Arbeitskräfte unter 1% im Vergleich zur Gesamtbevölkerung zu halten sowie die Aufenthaltsdauer zu befristen. Dem hingegen wiedersprach das Konzept der BRD dieser zeitlichen Befristung und bewilligte zusätzlich den Familiennachzug, welcher die Zuwanderung ab dem Anwerbestopp 1973 determinierte. Zu einer weiteren starken Zuwanderungsphase kam es in den späten 1980er Jahren. In dieser Zeit kamen insbesondere Spätaussiedler*innen sowie Asylsuchende aus Armuts-, Konfliktund Kriegsgebieten der Entwicklungsländer. Eine anschließende Abnahme der Zahlen veranlasste der Asylkompromiss von 1993. Seit 2008 steigt die Zahl der Zuwanderungen in Deutschland aufgrund der EU-Erweiterung, der Wirtschaftsund Finanzkrise sowie der wachsenden deutschen Wirtschaft und zuletzt vor allem bedingt durch die Flüchtlingskrise wieder an (vgl. BMFSFJ 2016, S 9 f.). Zu beachten sind immer auch Abwanderungen aus Deutschland.

Alle in diesem Teil geschilderten Veränderungen der Bevölkerung in Deutschland sind auch als Veränderungen der deutschen Gesellschaft aufzufassen. Diese können sowohl von den einzelnen Individuen als positiv oder negativ konnotiert werden. Mit diesen Bewegungen gehen auch neue Diskurse über die Jugendphase und die Jugendarbeit einher.

2.2 Integration

Im Rahmen der Integration wird im Folgenden zunächst auf die Bedeutung des Begriffs eingegangen. In diesem Zusammenhang wird der Fokus auf die Sozialintegration gelegt. Darüber hinaus findet eine Abgrenzung zum Begriff der Assimilation statt.

2.2.1 Begriffsklärung: Integration

Ebenso wie die Migration ist auch die Integration „in unterschiedlichsten Objektund Wissenschaftsbereichen anwendbar und vorzufinden, je nachdem um welche »Elemente« es sich handelt [...]“ (Heckmann 2015, S. 70). Der Begriff Integration kann bildungssprachlich zunächst mit „Einbeziehung, Eingliederung in ein größeres Ganzes“ (Duden online, Art. Integration) oder soziologisch mit „Verbindung einer Vielheit von einzelnen Personen oder Gruppen zu einer gesellschaftlichen und kulturellen Einheit“ (ebd.) übersetzt werden.

Bekannt ist das Begriffspaar Systemintegration und Sozialintegration von Lockwood, auf welches insbesondere Esser vertiefend eingeht. Erstere beschreibt Lockwood als „the orderly or conflictful relationships between the parts“3 (Lockwood 1964, S. 245), die zweite Form als „the orderly or conflictful relationships between the actors“4 (ebd.). Damit kann der Fokus entweder unabhängig von den Motiven und Absichten der Akteure auf dem Verhältnis verschiedener Teilsysteme zueinander sowie auf deren Beziehung zum Ganzen liegen (Systemintegration) oder auf der Integration von Akteuren in existierende soziale Systeme (Sozialintegration) (vgl. Esser 2000, S. 271).

Im Kontext der Migrationsforschung werden Systemund Sozialintegration in aktuellen Beiträgen verschiedener Autoren unterschiedlich definiert. Ottersbach formuliert für die Systemintegration das Ziel, dass die Personen in die Systeme der Gesellschaft integriert werden. Bei der Sozialintegration hebt er die Anerkennung der Individuen, ihrer kulturellen Orientierungen sowie der kulturellen Diversität hervor (vgl. Ottersbach 2012, S. 71 f.). Heckmann hingegen formuliert die Unterscheidung in der Art, dass es sich bei der Systemintegration um die Folgen für das soziale Gesamtsystem Gesellschaft handelt, die sich durch die Zuwanderungen für die Integration ergeben, während im Mittelpunkt der Sozialintegration das Individuum und dessen Eingliederung in die Beziehungen und Institutionen der Aufnahmegesellschaft stehen (vgl. Heckmann 2015, S. 72).

Eine wesentliche Differenz zwischen diesen Definitionen ist, dass die Institutionen bei Ottersbach zur Systemintegration zählen, während sie bei Heckmann Teil der Sozi-alintegration sind. Die Sozialintegration bei Heckmann umfasst gewissermaßen auch die Systemintegration nach Ottersbach. Aufgrund der größeren Nähe Heckmanns zu den allgemeinen Definitionen dieser beiden Formen von Esser gelten für diese Arbeit die zuletzt benannten Erklärungen als Grundlage. Im Rahmen der zugrunde liegenden Fragestellung, welche die Integration der Jugendlichen in die Gesellschaft thematisiert, wird der Blick demnach auf die Sozialintegration nach Heckmann gerichtet. Als Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft wird damit ihre Eingliederung in sowohl die Beziehungen als auch die Institutionen verstanden. Jedoch geht es nicht um die Integration der Jugendlichen mit Migrationshintergrund in die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit im Sinne eines vorgefertigten Feldes. Stattdessen handelt es sich um das Agieren in diesen und um die Chancen, die sich durch den Besuch der Offenen Jugendeinrichtungen ergeben, wozu unter anderem auch die Integration in die Bildungsinstitutionen wie Schule und Betriebe zählt. Da diese Aspekte auch mit den Folgen für die Gesellschaft zusammenhängen beziehungsweise diese beeinflussen, bestehen teilweise indirekte Bezüge, allerdings werden diese nicht vertieft.

In der Allgemeinen Soziologie wird die Sozialintegration wiederum in die vier Grundprozesse Platzierung, Kulturation, Interaktion und Identifikation differenziert (vgl. Esser 2000, S. 270 ff.). Auch diese lassen sich auf die Migrationsforschung, konkret auf die Eingliederung der Individuen mit Migrationshintergrund, übertragen. Im Folgenden werden diese in Kurzform beschrieben:

1. Strukturelle Integration hat die Mitgliedschaft in Kernsituationen (zum Beispiel Bildungssystem, politische Gemeinschaft, Wohnungsmarkt) der Aufnahmegesellschaft zum Ziel;
2. Kulturelle Integration schließt Normen und Werte, Einstellungen sowie Kompetenzen wie insbesondere den Erwerb der Landessprache auf Seiten der Personen mit Migrationshintergrund ein;
3. Soziale Integration bezieht sich auf die privaten Zugehörigkeiten in der neuen Gesellschaft. Dazu gehören Freundschaften, Beziehungen und Vereinsmitgliedschaften;
4. Identifikative Integration erfasst die Veränderungen von einerseits Zugehörigkeitsgefühlen und andererseits Identifizierungsbereitschaften der Personen mit Migra-tionshintergrund und kollektiven Strukturen, die die Nationalität, die Ethnie, die Region oder Lokalität betreffen. Empirische Befunde belegen vielfältige Varianten sowie Kombination in dieser Dimension (vgl. Heckmann 2015, S. 72 f.).

Angesichts der Tatsache, dass die Integrationsprozesse auf unterschiedlichen Ebenen und in mannigfachen gesellschaftlichen Bereichen zu verorten sind sowie unterschiedliche Ziele verfolgen, gibt es nicht die Theorie, um die Geschehnisse und Ergebnisse von Integration zu begründen. Vorurteils-/diskriminierungstheoretische Erklärungen oder Identitätstheorien bilden hierfür Beispiele (vgl. ebd., S. 71f.).

In der vorliegenden Arbeit finden die drei zuerst genannten Dimensionen Berücksichtigung, wenn auch in unterschiedlichen Ausmaßen. Die vierte Dimension ist als Folge dessen zu verstehen. Ohne die einzelnen Dimensionen und entsprechende Theorien an dieser Stelle inhaltlich weiter zu vertiefen, ist dennoch signifikant, dass sie wechselseitige Kausalbeziehungen aufweisen (vgl. Esser 2001, S. 17) sowie mit Anforderungen an die Aufnahmegesellschaft (vgl. Heckmann 2015, S. 73) und die Einwanderungsgesellschaft verknüpft sind. Diese Aspekte werden in Kapitel 4.2 im Rahmen der Bedingungen für gelingende Integrationsprozesse thematisiert.

Abschließend wird eine allgemeine Definition von Integration nach Thimmel aufgegriffen, in welche sich die unterschiedlichen Dimensionen der Integration unterordnen lassen. Zum einen betont Thimmel, dass Integration Gleichberechtigung und Anerkennung von ethnischen und kulturellen Selbstdefinitionen eines jeden Individuums bedeutet. Vorherrschende Ein-/Zuordnungen sind dabei aufzuheben. Des Weiteren fordert Integration die freie Entscheidung der einzelnen Menschen, welche Teile der eigenen Geschichte und des Hintergrundes bedeutsam sind. Dies impliziert, dass die Haltungen in allen Begegnungen des Alltags, darunter insbesondere in Konfliktsituationen in öffentlichen Institutionen, an diese Erfordernisse anzupassen sind. Zu den Institutionen gehören neben weiteren die Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit (vgl. Thimmel 2012, S. 371).

2.2.2 Begriffsabgrenzung: Assimilation

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung über die Bedeutung von Integration wird im Folgenden der Blick auf den Begriff der Assimilation gerichtet. Historisch gesehen und zu verorten als Grundlage der Konzepte für Eingliederungsprozesse der Chicago Schule der Soziologie in den 1920er/1930er Jahren galt Assimilation als einseitiger Prozess, in dem Menschen mit Migrationshintergrund die Kultur des Einwanderungslandes übernehmen und ihre eigene Kultur aufgeben sollten. Nach europäischem Verständnis war die kulturelle Unterdrückung nationaler und ethnischer Minderheiten, häufig in Verbindung mit gewaltsamen Versuchen der Anpassung von Minderheiten an die Mehrheit, das Ziel (vgl. Heckmann 2015, S. 75). Heute wird Assimilation als Prozess verstanden, welcher soziale, kulturelle und damit einhergehende identitätsbezogene Differenzen und Grenzen zwischen sozialen und ethnischen Gruppen reduziert und auflöst, definiert. Beispielsweise handelt es sich um Anpassungen (implizit Angleichung) im Sprachgebrauch, in Bildungschancen und in zwischenmenschlichen Beziehungen (vgl. Hans 2016, S. 26).

Autoren, die sich aktuell mit der Integration von Migranten auseinandersetzen, zeigen voneinander abweichende Einstellungen gegenüber Konzepten der Assimilation. Dies ist insbesondere darin begründet, dass Assimilation im jüdischen Kontext mit unter anderem dem Nationalsozialismus, der Vertreibung oder auch Vernichtung von Menschen, die Minderheiten angehörten, konnotiert wurde und aus diesem Grund ein „Tabubegriff“ wurde. Die Tendenz steigt allerdings, dass der Begriff unter gegenwärtigem Verständnis wieder Verwendung in Forschung und Literatur findet (vgl. Heckmann 2015, S. 76). Esser geht so weit, dass er die vier Dimensionen der Sozialintegration auch als vier Dimensionen der Assimilation definiert. Er spricht von sozialer, kultureller, struktureller und identifikativer Assimilation (vgl. Esser 2001, S. 22).

Festzuhalten ist auch, dass Integration und Assimilation oft gleichgesetzt werden. Dennoch müssen jeweilige Konzepte insofern voneinander getrennt werden, dass die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie ethnischen Minderheiten keine Assimilation im Sinne des Verwischens von Spuren impliziert (vgl. ebd., S. 18). Hans zufolge kann erst durch die Differenzierung eine Auseinandersetzung damit stattfinden, ob oder inwiefern Integration Assimilation voraussetzt. Dazu ist die Frage nach der Beziehung zwischen Integration und Assimilation notwendig. Speziell in der Migrationsforschung wird der Blick darauf gerichtet, in welchem Maß Prozesse der Assimilation empirisch wirklich erfolgen, inwieweit sie mit Integration zusammen einhergehen und ob oder wie essenziell Assimilations­prozesse für die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund sind (vgl. Hans 2016, S. 26 ff.). Zu der Frage, inwiefern oder ob Assimilation im Rahmen der Integration durch die Offene Jugendarbeit vorfindbar ist oder vorausgesetzt wird, tragen die Ausführungen in Kapitel 4 bei. In Kapitel 5 ist dies Teil der Diskussion.

Weitere Termini und Konzepte wie Akkulturation oder Akkommodation stehen ebenfalls für Angleichungsprozesse von Migrant*innen (und teilweise Einheimischen) oder für das gelungene Miteinander von Menschen ohne und mit Migrationshintergrund. Vergleichsweise ist die Assimilation mit Blick auf die Dimensionen der Integration (nach Esser auch Dimensionen der Assimilation) umfassender. Gegenteilige Begriffe sind Segregation oder Dissimilation, bei welchen es sich um das dauerhafte Bestehen der Unterschiede handelt (vgl. Hans 2016, S. 26 f.). Diese verschiedenen Termini werden an dieser Stelle erwähnt, jedoch nicht weiter vertieft.

3 Vorstellung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen

Für den weiteren Verlauf der Arbeit ist der Blick zunächst auf die Offene Jugendarbeit als ausgewählter Arbeitsbereich für die Integrationsprozesse der Jugendlichen mit Mi-grationshintergrund in die Gesellschaft zu richten. Dieser bildet den Ausgangspunkt für alle nachfolgenden Überlegungen und Prozesse im Bereich der Integration. Hierzu werden vorab die wesentlichen Merkmale der Kinderund Jugendarbeit allgemein erläutert, anschließend wird die Offene Jugendarbeit spezifiziert. Nachfolgend wird auf die Jugendlichen mit Migrationshintergrund als fokussierte Adressat*innengruppe der Offenen Jugendarbeit eingegangen.

3.1 Offene Jugendarbeit

Die Kinderund Jugendarbeit allgemein ist in das Feld der Kinderund Jugendhilfe einzuordnen und gehört dem Oberbegriff der non-formalen Bildung an. Diese definiert sich in erster Linie durch Freizeit, Entschleunigung sowie Selbstbestimmung und grenzt sich dadurch vom formalen Bildungsbereich mit engführender Bildung ab (vgl. Thimmel 2015, S. 15). In Abgrenzung zu weiteren Bereichen der Kinderund Jugendhilfe ist das Besondere an der Kinderund Jugendarbeit der Lebensweltbezug und die Orientierung der pädagogischen Konzepte sowie Praxen an den Bedürfnissen und Interessen der Adressat*innen. Darüber hinaus besteht das Ziel, diese und die Positionen der Jugendlichen in die Gesellschaft einzubringen. Zentral sind einerseits ihre Selbstbestimmung und Partizipation, andererseits und zugleich die Repräsentation der Erwachsenengesellschaft. Der gesetzliche und gesellschaftliche Auftrag der Kinderund Jugendarbeit ist die in §11 des KJHG/SGB VIII verankerte Entwicklungsförderung der Adressat*innen durch die hierfür notwendigen Angebote zur Arbeit mit ihnen (s. Anhang 7). Hierzu existieren Ausführungsgesetze zum KJHG in den Bundesländern und kommunale Jugendförderpläne in den einzelnen Kommunen (vgl. Thimmel 2012, S. 366 ff.; Thimmel 2015, S. 14).

Unter Offener Kinderund Jugendarbeit werden unterschiedliche, offene Handlungsfelder im Bereich der Jugendarbeit zusammengefasst, welche zugleich die Bedeutung von „offen“ definieren. Gestaltet werden diese sowohl von freien als auch öffentlichen Trägern. Diese Angebote sollen für möglichst viele Kinder und Jugendliche verschiedener Altersund Zielgruppen zugänglich sein (vgl. Windisch 2015, S. 155).

Im Folgenden wird die Bezeichnung der (Offenen) Jugendarbeit – differenziert von der Kinderund Jugendarbeit – verwendet. In erster Linie hängt dies mit der Alterseinteilung der entsprechenden Einrichtungen und der Jugendphase als eigenständige Lebensphase zusammen. Zudem ist die Jugendpolitik, welche in Verbindung zur Jugendphase und zur Jugendarbeit steht, ein leitendes Kriterium hierfür. „Jugendpolitik ist ein eigenständiges Politikfeld, das sich aus der Eigenständigkeit der Jugendphase ableitet.“ (Thimmel 2015, S. 15). Während die Interessen von Jugendlichen und Kindern sehr unterschiedlich sein können, ist dennoch davon auszugehen, dass viele grundsätzliche Aspekte und Rahmenbedingungen, um die es sich in dieser Arbeit handelt, gleichermaßen auch für die Arbeit mit Kindern gelten.

Speziell für die Offene Jugendarbeit sind niederschwellige Angebote im Bildungsund Freizeitbereich prägend. Von besonderer Bedeutung sind diese bei der Entwicklung der Identität und von Teilhabechancen der Jugendlichen sowie für die Ermöglichung ihrer Bildungsprozesse. Ein weiteres Merkmal der Offenen Jugendarbeit ist die Freiwilligkeit der Teilnahme (vgl. Thimmel 2012, S. 374).

„Die offene Jugendarbeit ist einer der wenigen (halbstaatlichen) Orte, in denen sich benachteiligte, nicht privilegierte Jugendliche und junge Erwachsene freiwillig aufhalten. Sie verbringen ihre Freizeit miteinander und finden dort Hilfen zur Lebensbewältigung und Anerkennung als Person und als Gruppe.“ (Ebd.).

Konkrete Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit nennen sich Jugendclubs, Jugendzentren, Jugendhäuser (vgl. ebd.), Jugendfreizeitstätten, Jugendtreffs oder Stadtteil-treffs (vgl. Windisch 2015, S. 155). Des Weiteren zählen Abenteuer-/Bauspielplätze sowie Treffs für ausgewählte Zielgruppen (zum Beispiel für Mädchen) hierzu (vgl. Täubig 2012, S. 155). In der vorliegenden Arbeit wird der Blick auf die Einrichtungen gerichtet. Besucher*innen dieser Einrichtungen sind besonders viele Jugendliche mit Migrationshintergrund (vgl. Thimmel 2012, S. 374). Zu diesem Ergebnis kamen zum Beispiel auch Stürzer et al. (2012) in ihrer Studie zur Bildungssituation von in Deutschland lebenden Jugendlichen mit Migrationshintergrund im schulischen und außerschulischen Kontext. Zu berücksichtigen sind in diesem Zusammenhang die benannten regionalen Streuungen (s. Kapitel 2.1.3, S. 13), insbesondere zwischen Landkreisen und Großstädten, in denen der Gesamtanteil der Menschen und konkret Jugendlichen mit Migrationshintergrund stark variiert (vgl. Täubig 2012, S. 156 f.). Anzunehmen ist aus diesem Grund, dass auch der Anteil der Besucher*innen der Jugendeinrichtungen mit Migrationshintergrund in Großstädten und vor allem bestimmten Ortsteilen, wie die Dortmunder Innenstadt-Nord, entsprechend hoch ist. In diesem Zusammenhang ist auf eine interkulturelle Öffnung der Einrichtungen zu verweisen. Diese wird in Kapitel 4.3 aufgegriffen.

Windisch weist darauf hin, dass es aufgrund gesellschaftlich und strukturell veränderten Rahmenbedingungen und immer neuen Herausforderungen notwendig ist, bestehende und gelingende Ansätze in der Offenen Jugendarbeit konzeptionell weiterzuentwickeln. Nur so könne diesen veränderten Ansprüchen professionell und adäquat begegnet werden. Kontinuität ist dabei insofern wichtig, als dass sich auch die Lebenswelten, Lebensbedingungen sowie Lebensrealitäten der Adressat*innen stetig wandeln (vgl. Windisch 2015, S. 157).

Für alle konzeptionellen Überlegungen gilt der Zusammenhang zwischen örtlichen Situationen und den Lebenssituationen der Jugendlichen zu beachten. Demnach können Konzepte oder Methoden nicht bedingungslos von bestimmten Einrichtungen auf jegliche andere übertragen werden (vgl. ebd.). An dieser Stelle ist zum einen die Heterogenität der Jugendlichen (mit Migrationshintergrund) zu beachten. Auf diese wird im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Adressat*innengruppe in Kapitel 3.2 vertiefend eingegangen. Darüber hinaus ist die bereits benannte Unterscheidung zwischen beispielsweise Landkreisen und Großstädten zu erwähnen.

Weitergehend stellt die sozialräumliche Orientierung einen wesentlichen Bestandteil der Konzepte in der gegenwärtigen Offenen Jugendarbeit dar. Diese bezieht sich über die direkte Umgebung der jeweiligen Einrichtungen hinaus auch auf die Vermittlung weiterer Sozialund Freiräume. Das Kriterium Freiräume zu ermöglichen im Rahmen einer funktionalen Umwelt und eines verdichteten Alltags vieler Jugendlicher ist Teil der Offenen Jugendarbeit. Damit in Verbindung steht die Bemühung um ein positives Umfeld hinsichtlich des Lebens, Lernens und der Erfahrungen von Jugendlichen (vgl. ebd.).

Insbesondere wird auch der Aspekt der Partizipation in diesen Merkmalen erkennbar.

Die hier zugrunde liegende Beschreibung der Offenen Jugendarbeit beinhaltet bereits substanzielle Kriterien und Konzepte, die für die Integration von Jugendlichen mit Mi-grationshintergrund in die Gesellschaft signifikant sind. In Kapitel 4 wird auf diese zurückgegriffen und vertiefend eingegangen.

[...]


1 Der Mikrozensus existiert seit 1957 und versteht sich als repräsentative Haushaltsbefragung in und für Deutschland. Für die amtliche Statistik werden nach einem spezifischen Zufallsprinzip 1% der Bevölkerung Deutschlands stellvertretend befragt. Ziel sind möglichst genaue Aussagen über die Bevölkerungsstruktur und über die wirtschaftliche und soziale Lage der Menschen (vgl. Destatis 2013, S. 5).

2 Weitere Daten sind Anhang 4 zu entnehmen.

3 (= die geordneten oder widersprüchlichen Beziehungen zwischen den Teilen)

4 (= die geordneten oder widersprüchlichen Beziehungen zwischen den Akteuren)

Final del extracto de 105 páginas

Detalles

Título
Migration und Integration bei Jugendlichen. Wie die Offene Jugendarbeit Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft integriert
Autor
Año
2019
Páginas
105
No. de catálogo
V461162
ISBN (Ebook)
9783960955825
ISBN (Libro)
9783960955832
Idioma
Alemán
Palabras clave
Migration, Integration, Jugendphase, Jugendalter, Jugend, Migrationshintergrund, Gesellschaft, Jugendarbeit, Offene Jugendarbeit, Migration und Integration, Assimilation, Barrieren, Bedingungen, Unterstützung, Vorurteile, Diskriminierung, Sprache, Kinder und Jugendliche, Chancengleichheit, Soziale Arbeit
Citar trabajo
Sandra Knierbein (Autor), 2019, Migration und Integration bei Jugendlichen. Wie die Offene Jugendarbeit Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft integriert, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461162

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Migration und Integration bei Jugendlichen. Wie die Offene Jugendarbeit Jugendliche mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft integriert



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona