Schnittmengen: Paschtunen, Islam, Paschtunwali und Politik


Term Paper (Advanced seminar), 2005

21 Pages, Grade: sehr gut


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Inhaltsverzeichnis

Islam in Afghanistan

Die Paschtunen

Soziale Ordnung und Paschtunwali

Schnittmengen und multiple Identitäten: Islam,

Paschtunwali, Ethnizität und Politik

Bibliographie

Die vorliegende Arbeit versucht, sich dem Paschtunwali, dem traditionellen Rechtssystem der Paschtunen zu nähern, die in Afghanistan und Pakistan leben. Es sollen die Sozialstrukturen der Paschtunen erläutert werden, die multiplen Identitäten, sowie die Stellung des Islam und die Vereinbarkeit von Paschtunwali und Sharia.

Vorab stellt sich die grundsätzliche Frage, als wer und aus welchem Blickwinkel man sich dieser Fragestellung nähert? Geographen, Islamwissenschaftler, Soziologen, Ethnologen u.a. nähern sich Themen gewöhnlich aus verschiedenen Richtungen. Zusätzlich stellt sich als Autor die Frage, ob man Konzepte wie „Gott“ als legitime Begründung für Handlungen zulässt oder diese eher als eine identitätsstiftende, narrative Form des Diskurses ansieht. Welchen Stellenwert räumt man klimatischen, geographischen und ökonomischen Faktoren bei der Beschäftigung mit sozialen Strukturen ein? All diese Fragen lassen sich im Falle der vorliegenden Arbeit leicht dadurch beantworten, dass es sehr wenig wissenschaftliche Literatur zum Thema Paschtunwali gibt und mir noch weniger davon zugänglich war.

Die Arbeit ist unterteilt in vier Kapitel. Nach einer Darstellung des Islams in Afghanistan werden die Paschtunen beschrieben, daraufhin ihr soziales System und das Paschtunwali und abschließend die Schnittmenge zwischen Sharia, Paschtunwali und Politik dargestellt.

Islam in Afghanistan

Der Islam wurde bereits im 7. Jahrhundert in das heutige Gebiet Afghanistans gebracht, aber erst unter der Herrschaft der Ghaznawiden (977-1186) wurde er zur vorherrschenden Religion.[1] Bei der afghanisch-paschtunischen „Staatsgründung“ von 1747 bildete der Islam das einzige gemeinsame Band zwischen den sehr unterschiedlichen Gruppen und wurde so zur gemeinsamen Hauptidentifikation der Einwohner.

Mit der Islamisierung „Afghanistans“ wurde der monotheistische Glaube eingeführt, der aber mit vorhergehenden Praktiken, z.B. schamanistischen vermischt wird.[2] Bis heute finden sich Einflüsse anderer vormaliger Systeme in Afghanistan, u.a. hinduistische, zoroastrische, assyrische, sumerische, akkadische, hellenistische, buddhistische und manichäistische.[3]

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen zwei Ausprägungen des Islam in Afghanistan, der orthodoxe der ´ulama und der Sufi-Islam, verbunden mit dem traditionellen „Volksislam“ der Stämme und Dorfbevölkerung.[4]

Besondere Bedeutung kommt in Afghanistan dem Einfluss des Sufismus auf den „Volksislam“ zu. Mystische Elemente haben in der Geschichte den afghanischen „Volksislam“ geprägt, was immer wieder auch zu Kollisionen mit der Orthodoxie geführt hat.[5] Im Großen und Ganzen konnten sich beide Gruppen jedoch arrangieren und „sowohl die mystischen, wie auch die orthodoxen Richtlinien als Bestandteile der afghanischen Religion ansehen.“[6] In Afghanistan hat sich auf diese Weise „ein eigenes Gesicht des Islams“ entwickelt, die sog. tariqa-Variante, die von Sufismus und dessen Orden beeinflusst wurde.[7] Aus der Mischung von vorislamischen Elementen, Sufismus u.a. entstand die spezielle afghanische Kultur, die „farhang-e khass-e afghani“[8] Die heutigen religiösen Zentren des Landes sind so gut wie alle ehemalige Sufi-Zentren mit Heiligengräbern: Herat, Kabul, Kandahar, Mazar-i-Sharif, Maimana u.a.[9] Der in der Literatur benutze Ausdruck „Volksislam“ ist natürlich problematisch. Die Selbstbezeichnung der Muslime lautet neutral ´adat und taqalid (Gewohnheiten und Traditionen), abwertend bid´a und kufr (ungesetzliche Erneuerungen und Polytheismus). Er soll hier im Sinne der neutralen Bezeichnung für Traditionen benutzt werden.[10]

Nach Schätzungen lebten in Afghanistan 1989 13,3 Millionen Menschen,[11] von denen heute 80-85% Sunniten, 13-18% Zwölferschiiten (v.a. die Hazara und auch einige Paschtunen) und 1% Ismaeliten sind.[12] Bis auf einige wenige Juden und Hindus ist Afghanistan somit ein rein islamisches land.[13] Bei den Sunniten ist die hanafitische Rechtsschule vorherrschend, nach lokalen Überlieferungen soll auch der Begründer der Rechtsschule in Kabul oder der Parwan-Provinz geboren sein.[14] Ihr gehören etwa 85% der afghanischen Bevölkerung an und staatliche Gesetzgebung berief sich –bei aller Modernisierungsversuche im 20. Jahrhundert- immer auf die hanafitische Rechtsschule.[15] Der König hatte traditionell der hanafitischen Lehre anzuhängen.[16] Eine zentrale religiöse Instanz zur Interpretation und Anwendung der Sharia hat es in Afghanistan jedoch nie gegeben, was durchaus als problematisch anzusehen ist.[17] Weder die Sunniten, noch die Schiiten waren oder sind in Afghanistan klerikal organisiert.[18] Seit 1951 gibt es an der Kabuler Universität eine Sharia-Fakultät, aus der sich die afghanischen Richter rekrutieren. Ein Nachteil ist es, dass sie in der Regel zwar mit klassischem islamischem Recht vertraut sind, nicht jedoch mit den modernen Gesetzen des Staates.[19]

Der Islam ist in Afghanistan Staatsreligion, und auch „nahezu allgegenwärtig. Er durchdringt den privaten Alltag ebenso wie das öffentliche Leben, selbst unter dem kommunistischen Regime.“[20] Der Stellenwert der Religion wird als sehr hoch eingeschätzt. In den Dörfern strukturieren in der Regel die Moschee und die muslimischen Gebete den Tagesablauf der Menschen.[21] Das formale Wissen über den Islam ist jedoch gering. Nur ein sehr kleiner Anteil der Bevölkerung hat heute eine religiöse Ausbildung und beispielsweise Arabischkenntnisse, was das faktische Wissen über den Islam und Koran sehr begrenzt macht.[22]

Die Paschtunen

Die Paschtunen[23] sind ein indogermanisches Volk und sprechen eine indogermanische Sprache, das Paschtu.[24] Sie hießen im 3. Jahrhundert n. Chr. „abgan“ und im 6. Jahrhundert „avagana“, woraus sich „afghan“ herleitet. „paschtun“ und „pathan“ sind ursprünglich griechische oder arisch-indische Fremdbezeichnungen.[25] Der Ursprung der Paschtunen und wann sie auf dem Gebiet des heutigen Afghanistan leben, scheint unbekannt. Die Hauptmerkmale der Paschtunen sind ihre Stammesgliederung, ihr Stammesbewusstsein und ihre gemeinsame Sprache.[26] Im 16. und 17. Jahrhundert kam es in den paschtunischen Gebieten zur Roushaniyya-Bewegung, einer religiös-sozialen Bewegung, die die Unabhängigkeit von Mogul-Indien forderte.[27] In dieser Zeit entstand auch die bis heute bedeutsame paschtunische Dichtung, die sich an arabischen, persischen und indischen Vorbildern orientierte, vor allem dem Ghazal.[28]

Nicht unproblematisch sieht die afghanische Historiographie die „Staatsgründung“ von 1747 als das Werk von Paschtunen an, die den ersten afghanischen Zentralstaat gegründet haben.[29] Seither sind sie zumindest das staatstragende Volk in Afghanistan und werden seitdem vom Staat bevorzugt behandelt.[30] Sie stammen von einem legendären Ur-Vorfahren ab[31] und praktizieren das Paschtunwali. Ausnahmen gibt es heute, z.B. unter den Paschtunen, die in Kabul leben und weniger oder gar nichts mehr mit den traditionellen Strukturen zu tun haben.[32] Im Grunde besteht bis heute nicht eine Paschtu-Ethnie, sondern zwei große Stammeskonföderationen, die Dorrani und die Ghilzay.[33] Sie sind tribal und stark hierarchisch gegliedert in Stämme und Unterstämme, die die Grundlage der Identität des einzelnen Paschtunen und seine soziale Rolle festlegen.[34]

Mit 40-43% sind die Paschtunen heute die größte Ethnie Afghanistans.[35] Sie siedeln vor allem im südlichen Drittel Afghanistans, sind aber auch seit den 1880er durch staatliche Umsiedelung in einzelnen verstreuten Dörfer im Norden zu finden.[36] Etwa 8 Millionen Paschtunen leben heute in Afghanistan, 22 Millionen in Pakistan, getrennt durch die Durand-Linie,[37] die 1893 von Großbritannien durch die paschtunischen Gebiete gezogen wurde.

Paschtunen bevorzugen oft ihre traditionelle Tracht. Männer tragen in der Regel einen weißen oder farbigen Turban, einen Vollbart, Pluderhosen und ein rockartiges Hemd und haben eine Waffe dabei. Die Frauen trugen vormals bunte Trachten und viel Schmuch, sind aber heute, vor allem nach dem Schleierzwang der Taliban, verhüllt und tragen in der Regel meist eine Burqa mit einem Stoffgitter für die Augen.[38]

Bis heute gibt es viele nomadisch lebende Paschtunen. Paschtunen sind in den afghanischen Städten unterrepräsentiert, im Staatsdienst allerdings überrepräsentiert.[39] Die meisten sind heute kaum oder gar nicht mehr als Handwerker oder Händler tätig, sondern hauptsächlich im Staatsdienst.[40] Kandahar ist heute als einzige Stadt fast komplett paschtunisch geprägt.[41]

Immer wieder hat der afghanische Zentralstaat versucht, in das tribale System der Paschtunen durch Modernisierung, Krieg etc. einzugreifen, ist aber meistens gescheitert.[42] Auch die britischen und sowjetischen Fremdherrscher haben versucht, die „feudalen“ Strukturen abzuschaffen,[43] sind aber letztendlich daran gescheitert, da die Verhältnisse bis heute weiter bestehen.

Obwohl es lange schon eine kulturelle Identität gab, die auf gemeinsamer Abstammung, Sprache, Gesetz und Gewohnheit beruht, gab es vor den 1920er keine politischen Bestrebungen der Paschtunen, diese gemeinsame Identität zu thematisieren und zu politisieren.[44]

Soziale Ordnung und Paschtunwali

Die Darstellung dessen, was das Pashtunwali[45] ausmacht, ist in der Literatur, auch in der wissenschaftlichen, ziemlich dürftig und die wenigen Texte, die sich damit beschäftigen, scheinen sehr ähnliche Stereotype ohne Belege zu reproduzieren.

Das Paschtunwali wird als das „Normen- und Wertesystem oder das Stammesrecht der Paschtunen“,[46] als „Ehrenkodex“[47] oder auch als “Grundgesetz der Paschtunen“ bezeichnet.[48]

Während Schwarz ohne Angabe von Quellen oder Fundstellen schreibt, das Paschtunwali sei zum Teil niedergeschrieben,[49] geht man meistens davon aus, es sei nicht niedergeschrieben, sondern „existiert allein in den Köpfen und Herzen der [Paschtunen]“.[50] Die Ursprünge des Paschtunwali scheinen unbekannt, aber noch heute sei es die Grundlage der Interaktions- und Verhaltensmuster der Paschtunen. Eine Verträglichkeit mit modernen Entwicklungen sieht Achazki jedoch kritisch.[51] Gut fasst er das Paschtunwali zusammen:

„Das Paschtonwali wird als das ungeschriebene Gesetz oder auch als die ungeschriebene Verfassung der Afghanen bezeichnet. Die Stammesfürsten, Gemeindevorsteher, Mullahs und Saids regeln im Paschtonwali Streitfragen und Konflikte hinsichtlich des Eigentumsrechts, der Aufteilung der Weide- und Forstflächen und der Einhaltung der allgemeinen Normen und Werte. Das Paschtonwali ist die grundlegende steuernde, ausgleichende und regulierende Kraft für den Bestand und den Erhalt der afghanischen Gesellschaft sowie für das Verhalten des Einzelnen. Im Paschtonwali ist all das zusammengefasst, was der Paschtone zu tun und was er zu unterlassen hat.“[52]

[...]


[1] Vgl. Schwarz, Helena, Afghanistan. Geschichte eines Landes, Essen 2002, 238.

[2] Vgl. Wieland-Karimi, Almut, Islamische Mystik in Afghanistan. Die strukturelle Einbindung der Sufik in die Gesellschaft, Stuttgart 1998 (Beiträge zur Südasienforschung Band 182), 19.

[3] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 231-238.

[4] Vgl. Ghanie Gaussy, A., Artikel “Afghanistan”, in: Der Islam in der Gegenwart, hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach unter redaktioneller Mitarbeit von Gundula Krüger, München 41996, 269.

[5] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 242.

[6] Ebd., 242.

[7] Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 20.

[8] Vgl. ebd.

[9] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 242; Vgl. Grötzbach, Erwin, Afghanistan. Eine geographische Landeskunde, Darmstadts 1990 (Wissenschaftliche Länderkunden Band 37), 66.

[10] Vgl. hierzu De Jong, F., Kapitel “Die mystischen Bruderschaften und der Volksislam”, in: Der Islam in der Gegenwart, hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach unter redaktioneller Mitarbeit von Gundula Krüger, München 41996, 648-650.

[11] Vgl. Ahmed, Munir D., Beitrag “Afghanistan”, in: Politisches Lexikon Nahost/Nordafrika, hrsg. von Udo Steinbach, Rolf Homeier und Mathias Schönborn, München 31994, 11.

[12] Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 66; Vgl. Schwarz, Afghanistan, 240; Vgl. Ghanie Gaussy, Artikel “Afghanistan”, 268; Vgl. Artikel „Afghanistan“, in: Der Fischer Weltalmanach 2005. Zahlen, Daten, Fakten, Frankfurt/M. 2004, 37.

[13] Vgl. Ahmed, Beitrag “Afghanistan”, 25

[14] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 241.

[15] Vgl. ebd.

[16] Vgl. Afghanistan. A country study, hrsg. von Foreign Area Studies of the American University, Washington ND 1984, 167.

[17] Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 84.

[18] Vgl. Ghanie Gaussy, Artikel “Afghanistan”, 268

[19] Vgl. ebd., 270.

[20] Grötzbach, Afghanistan, 66.

[21] Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 19-20.

[22] Vgl. ebd., 19.

[23] In Pakistan werden sie auch als „Pathanen“ und „Pathans“ bezeichnet Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69-70; Vgl. Grevemeyer, Jan-Heeren, Afghanistan. Sozialer Wandel und Staat im 20. Jahrhundert, Berlin ND 1990, 22.

[24] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 201.

[25] Vgl. ebd., 201.

[26] Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 70.

[27] Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 31.

[28] Vgl. ebd., 40.

[29] Vgl. Grevemeyer, Afghanistan. Sozialer Wandel und Staat im 20. Jahrhundert, 134.

[30] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 202; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69.

[31] Vgl. Berrenberg, Jeanne, Eine Sache der Ehre. Über die Grundlagen sozialer Prozesse bei den Pashtunen Pakistans und Afghanistans anhand ihrer Heiratsformen, Frankfurt/M. u.a. 2002, 9.

[32] Vgl. Wieland-Karimi, Islamische Mystik in Afghanistan, 103.

[33] Vgl. ebd., 103-104.

[34] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 202; Vgl. Berrenberg, Eine Sache der Ehre, 9; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 70.

[35] Vgl. Artikel „Afghanistan“, Fischer Weltalmanach, 37; Vgl. Ahmed, Beitrag “Afghanistan”, 25; Vgl. Schwarz, Afghanistan, 201; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69.

[36] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 202; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 70.

[37] Vgl. Krech, Hans, Der Afghanistan-Konflikt (2002-2004). Fallstudie eines asymetrischen Konflikts, Berlin 2004 (Bewaffnete Konflikte nach dem Ende des Ost-West-Konflikts Bd. 15, hrsg. von Hans Krech), 17-18; Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 69; Vgl. Berrenberg, Eine Sache der Ehre, 9.

[38] Vgl. Krech, Der Afghanistan-Konflikt, 17-18; Vgl. Schwarz, Afghanistan, 204.

[39] Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 71.

[40] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 203.

[41] Vgl. Grötzbach, Afghanistan, 71.

[42] Vgl. Grevemeyer, Jan-Heeren, Geschichte Afghanistans. Kurseinheit 3: Sozialistische versus islamische Revolution – Afghanistan nach 1978, Hagen 1993 (Lehrmaterialien der Fernuniversität Hagen), 24-38.

[43] Vgl. Grevemeyer, Jan-Heeren, Herrschaft, Raub und Gegenseitigkeit: Die politische Geschichte Badakhshans 1500-1883, Wiesbaden 1982, 182-185.

[44] Vgl. Yapp, M.E., Artikel “Pashtunistan”, in: EI2.

[45] Auch „Pukthunwali“, vgl. hierzu die Fußnote 1, in: Berrenberg, Eine Sache der Ehre, 9.

[46] Vgl. Orywal, Erwin, Krieg oder Frieden. Eine vergleichende Untersuchung kulturspezifischer Ideale – Der Bürgerkrieg in Belutschistan / Pakistan, Berlin 2002 (Kölner Ethnologische Mitteilungen Band 13), 372.

[47] Grötzbach, Afghanistan, 71.

[48] Vgl. Pashtonwali. Das traditionelle Rechtswesen der Afghanen, ausgewählt und übersetzt von Darwizah Achazki, hrsg. vom Schulprojekt Spinboldak e.V. Bergisch-Gladbach 2004 (Informationen über Afghanistan Heft 3), 3.

[49] Vgl. Schwarz, Afghanistan, 203.

[50] Wächter des pakistanischen Hochlands. Die Pathan. von André Singer und der Redaktion der Time-Life Bücher. Photos von Toby Molenaar und Michael Freeman, Amsterdam 1982, 50-51.

[51] Vgl Pashtonwali. Das traditionelle Rechtswesen der Afghanen, 7.

[52] Ebd..

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Details

Title
Schnittmengen: Paschtunen, Islam, Paschtunwali und Politik
College
University of Leipzig  (Orientalisches Institut)
Course
Usul al-Fiqh - Die Rechtsquellen des Islamischen Rechts
Grade
sehr gut
Author
Year
2005
Pages
21
Catalog Number
V46135
ISBN (eBook)
9783638433945
ISBN (Book)
9783638750707
File size
459 KB
Language
German
Keywords
Schnittmengen, Paschtunen, Islam, Paschtunwali, Politik, Usul, Rechtsquellen, Islamischen, Rechts
Quote paper
Andre Kahlmeyer (Author), 2005, Schnittmengen: Paschtunen, Islam, Paschtunwali und Politik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46135

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