Die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er-Jahren


Hausarbeit (Hauptseminar), 2018

33 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vorgeschichte

3. Die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er- Jahren
3.1. Ziele, Strategien und Interessen der sozial-liberalen Bundesregierung
3.2. Motive und Argumente der Union
3.3. Bundestagsdebatte zur KSZE-Schlussakte vom

4. Die Union und die KSZE-Schlussakte von Helsinki

5. Fazit

6. Quellen- und Literaturverzeichnis
a) Ungedruckte Quellen
b) Gedruckte Quellen
c) Internetquellen
d) Sekundärliteratur

1. Einleitung

Mehr als vierzig Jahre herrschte der Kalte Krieg als ein globaler Konflikt zwischen den Supermächten USA und Sowjetunion. Es gab offiziell keine Kriegserklärung, aber das minderte nicht die von ihm ausgehenden Gefahren. Zeitweise rückte die Welt nahe an den Abgrund eines Atomkrieges. Die ideologische Auseinandersetzung zeigte sich am deutlichsten im geteilten Nachkriegsdeutschland. Obendrein stellten mehrere Veränderungen in der internationalen Politik eine enorme Herausforderung für die bundesdeutsche Außenpolitik dar.1 Beinahe dreißig Jahre nach Ende des Kalten Krieges stellt sich die berechtigte Frage nach dem Gegenwartsbezug dieser Arbeit. Die Relevanz des vorliegenden Themas ergibt sich daraus, dass gegenwärtig von einer KSZE- Wiederbelebung die Rede ist.2 Angesichts zunehmender Konflikte und zunehmenden Konfliktpotenzials inner- und außerhalb Europas interessiert die Frage nach friedlichen Kooperationsmodellen. Der Versuch einer solchen Kooperation in Europa über verschiedene Staaten, Systeme und Gesellschaftsideologien hinweg, ermöglichte und verkörperte in den 1970er-Jahren die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Ab Mitte der Siebzigerjahre unterstrichen die Teilnehmerstaaten ihren Willen zur Zusammenarbeit in Fragen von Sicherheit und Abrüstung, Wirtschaft und Umwelt sowie Demokratie und Menschenrechten. Außerdem wurden Prinzipien vereinbart, die grundlegende Regeln für den Umgang der Staaten miteinander und im Verhältnis zu ihren Bürgern festlegten: Gewaltverzicht, Unverletzlichkeit der Grenzen, friedliche Regelung von Streitfällen und Nichteinmischung in innere Angelegenheiten.3

Hier wird besonders deutlich, dass die Notwendigkeit, diese Werte und Prinzipien zu schützen, nichts an ihrer Aktualität eingebüßt hat.4 Um Konflikte zu lösen, kann das heutige Europa auf das Prinzip des internationalen Dialogforums5 zurückgreifen. Allerdings war die KSZE nicht unumstritten. So auch innerhalb der bundesdeutschen Politik und Gesellschaft: „Die Menschen wollen endlich die Früchte der Entspannung im täglichen Leben spüren, sie mit Händen greifen“.6 Die CDU-Opposition war der Ansicht, dass mit der KSZE „für die westlichen Demokratien, vor allem aber für die exponierte Bundesrepublik, sehr viel größere Nachteile als Vorteile verbunden [seien]“.7

Ein zentraler Punkt ihrer KSZE-Politik war die Forderung nach einer Einbeziehung der Menschenrechte in die Verhandlungsmasse für die Konferenz.8 Aufgrund der Nichtbeachtung der Menschenrechte sprach sich die Union gegen die KSZE im Bundestag aus. Für sie täuschten die Beschlüsse von Helsinki nur über die Wirklichkeit hinweg.9 In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Haltung die CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er-Jahren einnahm. Als vorläufige Arbeitshypothese kann folgendes formuliert werden: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gestaltete die Rahmenbedingungen des KSZE-Prozesses maßgeblich mit. In den siebziger Jahren verschärfte die Union den Diskurs im Bundestag aufgrund ihrer abwehrenden Haltung zum KSZE-Prozess. Diese Debatte brachte unterschiedliche Bewertungen der verschiedenen Bereiche der KSZE hervor. Letztendlich spiegelt diese Haltung zum KSZE-Prozess die grundsätzliche Kritik an der Entspannungspolitik der sozialliberalen Regierung wider.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Auseinandersetzungen zwischen der deutschen Regierung und der CDU/CSU-Opposition im Bundestag. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Bundestagsdebatte vom 17.10.1974. Der Hausarbeit liegt folgender Aufbau zugrunde: als erstes soll die Vorgeschichte skizziert werden, um bedeutende Stationen vor der KSZE-Schlussakte aufzuzeigen. Im anschließenden Kapitel wird eine quellenbasierte Analyse durchgeführt, welche sich auf die Motive und Argumente der Opposition konzentriert. Ziel ist es, die Interessen der einzelnen Fraktionen im KSZE-Prozess herauszuarbeiten, um im nächsten Schritt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und der sozialliberalen Regierung hervorzuheben. Im Anschluss dessen wird die Position der Union gegenüber der KSZE-Schlussakte erörtert, um das Gesamtkonzept der Arbeitb abzurunden. Das abschließende Fazit beinhaltet zum einen die Beantwortung der obigen Fragestellung und trägt zum anderen die wichtigsten Ergebnisse der Quellenanalyse zusammen.

Über das Thema KSZE gibt es einige Quellensammlungen, die bereits in den 70er Jahren veröffentlicht wurden.10 Als zentrale Quellenbasis liegen der Seminararbeit eine Auswahl von Dokumenten aus dem Archiv für Christlich-Demokratische Politik der Konrad- Adenauer-Stiftung (ACDP), Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland (AAPD) sowie Plenarprotokollen des Deutschen Bundestages zugrunde.11 Im Rahmen der Forschung zum KSZE-Prozess in der Bundesrepublik Deutschland lag das Interesse deutlich auf der Betrachtung von der KSZE-Schlussakte, welche am 01. August 1975 unterzeichnet worden ist.12 Des Weiteren gibt es zahlreiche Publikationen zur Rolle der KSZE im Ost-West-Konflikt.13 Der Politikwissenschaftler PETER SCHLOTTER erklärt in einer Studie aus dem Jahr 1999, dass die KSZE als ein zentrales Element der europäischen Entspannungspolitik seit der Mitte der siebziger Jahre zu einer Abmilderung der Konfrontation zwischen Ost und West und zur Überwindung des Ost- West-Konflikts beigetragen hat.14 Im Gegensatz dazu konzentriert sich PHILIPP ROCK in seiner Dissertation auf die Rolle der Bundesrepublik im KSZE-Prozess und die Auswirkungen der Menschenrechte auf die deutsche Außenpolitik. ROCKS Studie liefert wichtige empirische Befunde in einem schnell expandierenden Forschungsfeld.15 Der Historiker MATTHIAS PETER geht in einer Abhandlung der Frage nach, inwieweit die KSZE ein zentrales und kontinuierliches Element und Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik war. Obendrein liefert er empirische Belege für das deutsche Interesse am und das inhaltlich gestaltende Zutun zum KSZE-Prozess.16 Ferner gibt es mehrere Publikationen, die die Position der CDU/CSU-Fraktion zur KSZE näher beleuchten.17 Ebenso geht der Bonner Politologe CHRISTIAN HACKE diesem Forschungsschwerpunkt nach und sieht vordergründig die Kontroll- und Wächterfunktion der Union im KSZE- Prozess.18 Anzumerken ist, dass auf dem Gebiet der KSZE-Forschung weiterhin aktuelle Erkenntnisse gewonnen und wissenschaftliche Werke publiziert werden.19 Die Bedeutung des Prozesses ist auf dem Pariser Gipfeltreffen mit der Institutionalisierung der KSZE und in Budapest mit der Umbenennung zur Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) noch verstärkt worden.20

2. Vorgeschichte

Die Idee, eine gesamteuropäische Sicherheitskonferenz durchzuführen, entstand von Seiten der Sowjetunion schon in den 1950er-Jahren.21 Nach dem NATO-Beitritt der BRD, der Gründung des Warschauer Paktes, der damit verbundenen Etablierung des Ost- West-Gegensatzes und dem daraus resultierenden Scheitern der sowjetischen Wiedervereinigungspolitik zielten weitere Vorschläge der osteuropäischen Staaten zur Einberufung einer Sicherheitskonferenz, zum einen auf die Festschreibung und multilaterale Absicherung des territorialen Status quo, und zum anderen auf die Schwächung der NATO und das Herausdrängen der USA aus Europa. Auf der Genfer Konferenz vom 18. bis 23. Juli 1955 stand die Sicherheit Europas wieder auf der Tagesordnung der vier ehemaligen Alliierten des Zweiten Weltkrieges.22 Angesichts der schweren Ost-West-Krise zu Beginn der 60er Jahre sind die Konferenzideen der Warschauer-Pakt-Staaten auch als Beitrag zu einer möglichen Entspannung zu sehen. Ausgehend von den Plänen des polnischen Parteichefs GOMULKA und des Außenministers RAPACKI forderten sowohl die Sowjetunion als auch andere Ostblockländer immer wieder die Einberufung einer Konferenz, „um Maßnahmen zu erörtern, die die kollektive Sicherheit in Europa gewährleisten“.23 Im drauffolgenden Jahr begannen die NATO-Staaten, intensiver und ernsthafter über die sowjetischen und osteuropäischen Vorschläge zu debattieren. Die Warschauer Pakt-Staaten verabschiedeten die Bukarester Deklaration24, welche auf folgende drei Grundsätze abgestimmt war: Anerkennung der bestehenden Grenzen, allgemeiner Gewaltverzicht und Ausweitung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft, Technik, Kultur und Kunst. Daneben stand die Forderung nach Anerkennung von Prinzipien wie Gleichberechtigung, Unabhängigkeit und Souveränität der Staaten, Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, Streitschlichtung und friedliche Koexistenz. In diesem Zusammenhang ist der Harmel-Bericht zu erwähnen, mit dessen Hilfe die politische Doppelstrategie der NATO für das nächste Jahrzehnt festgelegt wurde: Konfliktvermeidung einerseits durch militärische Abschreckung und andererseits durch Annäherung und Entspannung.25 Eine Entspannung zwischen Ost und West sollte nicht länger Sache allein der Supermächte UdSSR und USA sein. In einer europäischen Sicherheitskonferenz (ESK) sahen die westeuropäischen Staaten eine Möglichkeit, sich mit eigener Stimme in den Entspannungsprozess einzubringen. Mit dem Budapester Appell vom 17. März 1969 unternahmen die Mitgliedstaaten der Warschauer Vertragsorganisation einen erneuten Vorstoß. Die Konferenzidee nahm mit der finnischen Einladung vom 5. Mai 1969 zu Konsultationen über ein Vorbereitungstreffen sowie mit den von der Prager Außenministerkonferenz am 31. Oktober 1969 vorgelegten Entwürfen zu Gewaltverzicht und Zusammenarbeit erstmals konkrete Formen an. Im Rahmen der Neuen Ostpolitik der sozialliberalen Koalition wurde insbesondere eine Politik der Entspannung der Annäherung an die Staaten des Warschauer Paktes verwirklicht. Nach 1969 setzte sich auf Regierungsseite die Überzeugung durch, nur mit Hilfe einer entgegenkommenden Politik könne den Menschen in Osteuropa und speziell in der DDR geholfen werden. Hiermit verbunden war eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR, auch wenn dies nicht von offizieller Seite zugegeben wurde.26 Allerdings blieb es nach wie vor Ziel, die deutsche Einheit zu verwirklichen, obgleich von Regierungsseite die Meinung bestand, dieses Ziel nicht in absehbarer Zeit erreichen zu können. Aus diesem Grund distanzierte sie sich von der Abgrenzungspolitik der zwei Nachkriegsjahrzehnte.

Ab Beginn der siebziger Jahre fanden auf verschiedenen Ebenen mehrere Vorgespräche für eine Sicherheitskonferenz statt.27 Ursprünglich verfolgten die östlichen Länder die Idee, nur Fragen der Sicherheit und wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf einer solchen Konferenz zu behandeln. Auf ausdrückliches Drängen der NATO-Staaten und der ebenfalls in die Beratungen einbezogenen neutralen und blockfreien Staaten wurden jedoch die humanitären Fragen und solche der Menschenrechte mit in das zu beratende Konferenzkonzept eingegliedert.28 Die eigentliche Konferenz trat dann in einer Vor- und drei Hauptphasen zwischen 1972 und 1975 zusammen. Am 22. November 1972 ging in Dipoli nahe Helsinki die Vorbereitungskonferenz vonstatten, die in vier Runden Empfehlungen für die KSZE erarbeitet worden ist.29 Zunächst sind bei einer Außenministerkonferenz in Helsinki vom 3. bis 7. Juli 1973 auf Grundlage der vorher stattgefundenen multilateralen Konsultationen drei Kommissionen gebildet worden, die sich in den folgenden Monaten mit den Themen Sicherheit, wirtschaftlich- wissenschaftliche sowie humanitäre Zusammenarbeit befassen sollten. Am 18.9.1973 begann die Kommissionsphase in Genf. Diese Phase intensiver Arbeitssitzungen dauerte bis zum Juli 1974 an. Auf einer Gipfelkonferenz wurde die KSZE-Schlussakte am 01. August 1975 unterzeichnet, bei der alle Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Länder anwesend waren. Insgesamt fünfunddreißig Staaten hatten an der Sicherheitskonferenz teilgenommen. Die Themen, die in Genf verhandelt worden sind, teilte die schweizerische Delegation in vier sogenannte Körbe auf: Korb I widmete sich der europäischen Sicherheit und vertrauensbildenden Maßnahmen, Korb II stellte Richtlinien für die wirtschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit auf, Korb III legte Grundsätze für humanitäre Fragen und den Informationsaustausch fest und Korb IV beschäftigte sich mit den Konferenzfolgen.30

3. Die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er-Jahren

Der KSZE-Prozess stellte ein weiteres Element der neuen Außenpolitik und Entspannungspolitik der sozial-liberalen Bundesregierung dar, wobei deren Umsetzung bereits in die Amtszeit von Bundeskanzler Helmut Schmidt fiel. Die Union befasste sich von Beginn an kritisch mit dem Verhandlungsprozess zur KSZE und hatte insbesondere Kritik an der Verhandlungsführung der Bundesregierung geübt.31 Ein Erfolg der KSZE- Verhandlungen sei nur dann möglich, wenn es dabei gelinge, die Forderungen des freien Europas und des deutschen Volkes auf Gewährleistung der Menschenrechte verbindlich zu sichern.32 Im Folgenden gilt es die Positionen der SPD/FDP-Regierung einerseits und der CDU/CSU-Opposition andererseits herauszuarbeiten. Dies wird anhand dreier Debatten im Bundestag geschehen.33 Die Plenardebatte vom 17.10.1974 steht exemplarisch für die ablehnende Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE- Prozess in den 1970er-Jahren. Da beide Seiten jeweils eine Vielzahl von Argumenten vortrugen, und die Redner sich immer wieder aufeinander bezogen, muss hier eine besondere Darstellungsform benutzt werden. So geht es darum, den Gang der Debatten in dieser Bezogenheit aufeinander darzustellen. Dies kann am übersichtlichsten nur geschehen, indem die Abfolge der Reden geordnet nach Bereichen wiedergegeben wird. Die Bereiche der KSZE können wie folgt eingeteilt werden: Menschliche Erleichterungen, Ausgewogenheit, der völkerrechtliche Status der KSZE-Schlussakte,Prozesscharakter und Begriffe. In Kapitel 3.1. sollen zunächst die Ziele, Strategien und Interessen der sozial-liberalen Bundesregierung beleuchtet werden, um anschließend die Motive und Argumente der Union benennen zu können (Kap. 3.2.).34 Des Weiteren wird das Verhältnis von Regierung und Opposition zur Frage der Menschenrechte während der KSZE untersucht werden. Im Unterkapitel 3.3. geht es darum, wie es zum totalen Nein der Opposition zur Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte kam. Ziel ist es auch, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der sozialliberalen Regierung und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hervorzuheben.35

3.1. Ziele, Strategien und Interessen der sozial-liberalen Bundesregierung

Am 13.9.1973 fand eine Debatte zu den dringenden Themen Entspannung und Menschenrechte im Deutschen Bundestag statt.36 Die Präsidentin des Deutschen Bundestages ANNEMARIE RENGER eröffnete die Aussprache.37 Zu Beginn dieser Aussprache äußerte sich DR. CLAUS ARNDT stellvertretend für die SPD/FDP-Koalition. Nachdem er den Verhandlungserfolg in Kopenhagen positiv hervorhob, kam er auf die Definition von europäischer Identität zu sprechen.38 Ferner führte er die Wünsche und Ziele der Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion an:

„Die Fortführung der westeuropäischen Einigung in der Europäischen Gemeinschaft ist unverzichtbarer Bestandteil sozialdemokratischer Politik. Dies ist der Weg zu den Vereinigten Staaten von Europa“.39

Auf die Frage, was uns in Europa verbindet, antwortete er treu dem Zitat von Bundesminister WALTER SCHEEL:

„Wir bekennen uns zu gemeinsamen Werten der europäischen Geschichte und Kultur, zu demokratischen und freiheitlichen Prinzipien, zum Rechtsstaat, dem Ideal der sozialen Gerechtigkeit und der Wahrung der Menschenrechte“.40

Er ergänzte seine Äußerung mit einem Zitat von HERBERT WEHNER:

„In allen Ländern unserer Gemeinschaft muss sich der arbeitende Mensch gleichermaßen sicher und geborgen fühlen“. Für ihn schließe diese Definition europäischer Lebensqualität, die Definition europäischer Identität ein. Nachfolgend definiert er den Begriff der europäischen Lebensqualität. Am Ende seiner Rede erklärt er, was die sozialdemokratische Fraktion in der gegenwärtigen Bundesrepublik Deutschland sieht. Die sozialdemokratische Fraktion sehe die Bundesrepublik Deutschland als einen Teil dieser Welt, Teil des Atlantischen Bündnisses, der westeuropäischen Einigung und als Teil der gesamteuropäischen Verständigung. Demnach sehe er die BRD nicht außerhalb dieser Welt. Außerdem gäbe es beste Anzeichen, „dass Geduld, moralisches Engagement und auch Bereitschaft zu Opfern der Bundesrepublik und dem deutschen Volk Fortschritte in der europäischen Identität, im Geborgensein und Sichersein bringen können und bringen werden“.41

[...]


1 Vgl. hierzu: Eppelmann, Rainer, Die Deutschland- und Entspannungspolitik von den sechziger Jahren bis 1989“, in: Materialien der Enquete-Kommission, Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED- Diktatur in Deutschland, hrsg. vom Deutschen Bundestag, Bd. V/1, Baden-Baden 1995, S. 437-446.

2 Sattler, Karl-Otto, Barnett beschwört den "KSZE-Geist von 1975", in: Deutscher Bundestag (02.07.2015). URL: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_osze_barnett/381146 (abgerufen am: 25.10.2018).

3 Leitlinien der Bundesregierung für die Europäische Sicherheitskonferenz, 18.5.1972, in: AAPD 1972, Bd. I, S. 578-584. Einzelne Erklärungen der Staats- und Regierungschefs sind enthalten in: Jacobsen u. a. (Hg.), (KSZE). Analyse und Dokumentation 1973-1978, Band II, Köln 1978, S. 782-909.

4 Besonders die gesellschaftliche Transformation in den kommunistischen Staaten Osteuropas Ungarn, Polen und Tschechoslowakei sprechen für den Realitätsbezug der KSZE.

5 Bredow, Wilfried von/ Jäger, Thomas, Neue deutsche Außenpolitik. Nationale Interessen in internationalen Beziehungen, Opladen 1993, S. 233.

6 Der Bundesaußenminister Scheel am 3. Juli 1973 in Helsinki: BT Drucksachen, Bd. 192, Drucksache 7/2354.

7 ACDP, Bestand 07-001, Bd. 1904: Stellungnahme der Außenpolitischen Kommission der CDU für das Präsidium: „Die Politik gegenüber einer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)“,03.08.1972, S. 1.

8 Vgl. dazu: Bundeszentrale für politische Bildung (Hg.), Das Parlament. Die Woche im Bundeshaus Bonn, Nr. 38, Bonn 1973, S. 2. Zur Thematik KSZE und Menschenrechte siehe: Blumenwitz, Dieter u.a., Die KSZE und die Menschenrechte. Politische und rechtliche Überlegungen zur zweiten Etappe, Berlin 1977; Luchterhandt, Otto, Menschenrechtspolitik und KSZE. Teil I und II, in: Berichte des Bundesinstituts für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Köln 1985; Thomas, Daniel C., The Helsinki Effect: International Norms, Human Rights and the Demise of Communism, Princeton 2001.

9 BT stenographische Berichte vom 25.07.1975, S. 12820 und 12825/6.

10 Schramm, Friedrich Karl/ Riggert, Wolfram-Georg/ Friedel, Alois (Hg.), Sicherheitskonferenz in Europa Dokumentation 1954-1972, Frankfurt 1972; Jacobsen, Hans-Adolf/ Mallmann, Wolfgang/ Meier, Christian (Hg.), Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE). Analyse und Dokumente, Bonn 1973 und dies. (Hg.), (KSZE). Analyse und Dokumentation 1973-1978, Köln 1978.

11 Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP), Bestand 07-001, Bd. 1901 und 1904; AAPD 1971, Bd. III, S. 1497-1499, AAPD 1972, Bd. I, S. 578-584, AAPD 1975, Bd. I, S. 695-714; BT stenographische Berichte 1973-1975.

12 Bange, Oliver/ Niedhart, Gottfried (Hg.), Helsinki 1975 and the Transformation of Europe, New York/ Oxford 2008.

13 Siehe auch: Bredow, Wilfried von, Der KSZE-Prozess. Von der Zähmung zur Auflösung des Ost-West- Konflikts, Darmstadt 1992. Schlotter, Peter, Die KSZE im Ost-West-Konflikt. Wirkung einer internationalen Institution, Frankfurt u.a. 1999; Peter, Matthias/ Wentker, Hermann (Hg.), Die KSZE im Ost-West-Konflikt: Internationale Politik und gesellschaftliche Transformation 1975-1990, München 2012.

14 Schlotter 1999, S. 13.

15 Rock, Philipp, Macht, Märkte und Moral. Zur Rolle der Menschenrechte in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland in den sechziger und siebziger Jahren (= Europäische Hochschulschriften. Reihe III: Geschichte und ihre Hilfswissenschaften; Bd. 1070), Bruxelles u.a. 2010.

16 Peter, Matthias, Die Bundesrepublik im KSZE-Prozess 1975-1983. Die Umkehrung der Diplomatie (= Quellen und Darstellungen zur Zeitgeschichte; Bd. 105), Berlin u.a. 2015.

17 Hacke, Christian, Die Ost- und Deutschlandpolitik der CDU/CSU: Wege und Irrwege der Opposition seit 1969, Köln 1975; ders., „Parlamentarische Opposition und Entspannungspolitik - Die Position der CDU/CSU zur KSZE“, in: Haftendorn, Helga/ Karl, Wolf-Dieter/ Krause, Joachim (Hg.), Verwaltete Außenpolitik. Sicherheits- und entspannungspolitische Entscheidungsprozesse in Bonn, Köln 1978; Lemke, Michael, CDU/CSU und Vertragspolitik der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1969- 1975, Saarbrücken-Scheidt 1992; Linke, Werner, Die CDU/CSU-Fraktion und die neue Ostpolitik in den Phasen der Regierungsverantwortung und der Opposition 1966-1975, in: Schwarz, Hans-Peter (Hg.), Die Fraktion als Machtfaktor. CDU/CSU im Deutschen Bundestag 1949 bis heute, München 2009, S.115-139.

18 Hacke 1975 und ders. 1978, S. 275 und S. 277. Zur Rolle der CDU/CSU-Fraktion im KSZE-Prozess siehe auch: Schwarz, Hans-Peter, Europäische Sicherheitskonferenz. Ein nützliches Konzept der Entspannungspolitik? In: ders./ Haftendorn, Helga (Hg.), Europäische Sicherheitskonferenz, Opladen 1970, S. 119-155 und ders., Zwischenbilanz der KSZE, Stuttgart 1977. Vgl. z.B.: Anm. 10, S. 53.

19 Das Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH) gibt jährlich das OSZE-Jahrbuch heraus. Es befasst sich insbesondere mit der aktuellen Entwicklung der Organisation, ihren Aufgaben sowie deren Missionen.

20 Siehe ebenfalls: Auswärtiges Amt (Hg.), Von der KSZE zur OSZE. Grundlagen, Dokumente und Texte zum deutschen Beitrag 1993-1997, Bonn 1998, S. 116 ff. und S. 244 ff.

21 Haftendorn, Helga, Sicherheit und Entspannung. Zur Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland 1955-1982, Baden-Baden 1983, S. 415. Vgl. Görtemaker, Manfred, Zur Vorgeschichte der KSZE, in: Woyke, Wichard/ Nieder, Klaus/ Görtemaker, Manfred, Sicherheit für Europa? Die Konferenz von Helsinki und Genf, Opladen 1974, S. 61-94.

22 Vgl. Ebert, Hans-Jürgen, Brauchen wir die KSZE?, Berlin 1993, S. 9 ff.

23 Shulman, Marshall D., Sowjetische Vorschläge für eine europäische Sicherheitskonferenz 1966-1969, in: EA 1969, S. 671f.

24 Erklärung der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages in Bukarest zur Europäischen Sicherheit vom 6.7.1966, in: Schramm u.a. 1972, S. 425-435.

25 Senoo, Tetsuji, Die Bedeutung der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa für die Ostpolitik Willy Brandts unter besonderer Berücksichtigung der gesamteuropäischen Konzeptionen Egon Bahrs und der Koordination des Vorgehens mit den westlichen Partnern 1969-1975, Bonn 2008, S. 63ff. Online unter: http://hss.ulb.uni-bonn.de/2008/1572/1572.pdf (abgerufen am: 10.06.2018).

26 Tiggemann, Anselm, CDU/CSU und die Ost- und Deutschlandpolitik 1969-1972, Frankfurt am Main 1998, S. 165.

27 Anm. 25, S. 212f.

28 Fernschreiben des Gesandten Boss an das Auswärtige Amt/ betr. Substanz und Verfahren möglicher Ost- West-Verhandlungen; hier: kulturelle Beziehungen und größere Freizügigkeit für Menschen, Ideen und Informationen, 6.10.1971, in: AAPD 1971, Bd. III, S. 1497-1499. Vgl. dazu: Leitlinien der Bundesregierung für die Europäische Sicherheitskonferenz, 18.5.1972, hier S. 581 wie auch Haftendorn 1983, S. 438.

29 Die Treffen fanden vom 28.11. bis 15.12.1972, 15.1. bis 9.2.1973, 28.2. bis 6.4.1973 und 25.4. bis 8.6.1973 statt.

30 Arbeitspapier mit vier Körben vom 29.1.1973, vgl. Archiv der Gegenwart, 4.4.1973, S. 17782. Siehe auch: Mallmann, Wolfgang/ Meier, Christian, Multilaterale KSZE-Vorbereitungen in Helsinki. Versuch einer Bilanz der ersten drei Runden, in: Beiträge zur Konfliktforschung 3 (1973), H.146, S. 15f.

31 Vgl. Becker 1992, S. 72.

32 Vgl. BayHStA, NL Alfred Seidl, Nr. 234, darin: Gemeinsame Entschließung des Arbeitskreises „Deutschland- und Außenpolitik der CSU“ und des „Landesfachausschusses für Deutschlandpolitik und auswärtige Angelegenheiten der CDU“ in Baden-Württemberg zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa von der Landesversammlung am 14. September 1974 in München, S. 2-3.

33 BT (1973), Plenarprotokoll 7/48 - Stenographischer Bericht 48. Sitzung: online unter: dip21.bundestag.de/dip21/btp/07/07048.pdf (abgerufen am: 25.10.2018); Ders. (1974), Plenarprotokoll 7/125 - Stenographischer Bericht 125. Sitzung: online unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/07/07125.pdf (abgerufen am: 25.10.2018); Ders. (1975), Plenarprotokoll 7/183 - Stenographischer Bericht 183. Sitzung: online unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/07/07183.pdf (abgerufen am: 25.10.2018).

34 Die Unterkapitel 3.1. und 3.2. beziehen sich auf die Debatte vom 13.9.1973.

35 Das Unterkapitel 3.3. bezieht sich auf die Debatte vom 17.10.1974.

36 BT (1973), Plenarprotokoll 7/48 - Stenographischer Bericht 48. Sitzung: online unter: dip21.bundestag.de/dip21/btp/07/07048.pdf (abgerufen am: 25.10.2018).

37 Ebd., S. 2745.

38 Ebd., S. 2750.

39 Ebd., S. 2751.

40 Ebd.

41 Ebd.

Ende der Leseprobe aus 33 Seiten

Details

Titel
Die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er-Jahren
Hochschule
Universität zu Köln
Veranstaltung
Internationales Krisenmanagement zur Zeit des Kalten Krieges
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
33
Katalognummer
V461375
ISBN (eBook)
9783668895874
ISBN (Buch)
9783668895881
Sprache
Deutsch
Schlagworte
haltung, cdu/csu-bundestagsfraktion, ksze-prozess
Arbeit zitieren
Laura Sophie Kersch (Autor:in), 2018, Die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum KSZE-Prozess in den 1970er-Jahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/461375

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