Die nachfolgende Hausarbeit beschäftigt sich mit der Verfassungsmäßigkeit der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung sowie mit dem Vogelfreistellen eines Bürgers durch den Staat.
Dafür werden zunächst die betreffenden Paragraphen des Strafrechts eingeführt, bevor in einem zweiten Schritt der mögliche Konflikt zwischen den Grundrechten der Person und dem Strafrecht näher erörtert wird.
Abschließend wird Fazit ein bezüglich des Ausgangs dieses Konfliktes gezogen.
Inhaltsverzeichnis
A. Zulässigkeit
I. Zuständigkeit Bundesverfassungsgericht
II. Beschwerdefähigkeit
III. Zulässiger Beschwerdegegenstand
IV. Beschwerdebefugnis
V. Rechtswegerschöpfung und Subsidiarität
VI. Form und Frist
VII. Zwischenergebnis
B. Begründetheit
I. Art. 5 Abs. 1 S.1 GG
1. Persönlicher Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich
II. Art. 11 GG
1. Persönlicher Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich
III. Art. 2 Abs. 2 S. 2 i.V.m. Art. 104 GG
1. Persönlicher Schutzbereich
2. Sachlicher Schutzbereich
3. Eingriff
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
a) Schranken
b) Schranken-Schranken
aa) Formelle Verfassungsmäßigkeit
(1) Zitiergebot nach Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
(2) sonstige Formelle Verfassungsmäßigkeit
bb) Materielle Verfassungsmäßigkeit
(1) Rückwirkungsverbot nach Art. 103 Abs. 2 GG
(a) Eine Ansicht
(b) Andere Ansicht
(c) Stellungnahme
(2) Vertrauensschutz nach Art. 2 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG
(a) Unechte Rückwirkung
(b) Echte Rückwirkung
(3) Verhältnismäßigkeit
5. Ergebnis
C. Art. 2 Abs. S. 1 GG
I. Persönlicher Schutzbereich
II. Sachliche Schutzbereich
III. Eingriff/Übergriff
1. Klassischer Eingriff
2. Erweiterter Eingriff
IV. Bestehen einer Schutzpflicht aus dem Freiheitrecht
V. Verletzung Schutzgut durch Private
VI. Adressat einer Schutzpflicht
VII. Untermaßverbot
VIII. Zwischenergebnis
D. Art. 1 Abs. 1 GG
I. Persönlicher Schutzbereich
II. Sachlicher Schutzbereich
III. Eingriff
IV. Zwischenergebnis
E. Art. 3 Abs. 1 GG
I. Vergleichspaar
II. Rechtlich relevante Ungleichbehandlung
1. Ungleichbehandlung
2. Rechtlich relevant
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
1. Bestimmung der Kontrolldichte
2. Neue Formel
a) Legitimer Zweck der Ungleichbehandlung
b) Zwischenergebnis
F. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1a StGB sowie die straffreie Stellung ehemals Sicherungsverwahrter durch § 66d StGB. Ziel ist es, zu prüfen, ob diese Regelungen mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar sind oder ob sie in unzulässiger Weise in die Rechte der Betroffenen eingreifen.
- Verfassungsrechtliche Prüfung der Sicherungsverwahrung als Präventivmaßnahme.
- Anwendung des Rückwirkungsverbots und des Vertrauensschutzes im Strafrecht.
- Untersuchung staatlicher Schutzpflichten bei Übergriffen durch Private.
- Analyse der Verletzung der Menschenwürde und des Gleichheitssatzes.
- Bewertung der Verhältnismäßigkeit staatlicher Maßnahmen bei "gefährlichen" Straftätern.
Auszug aus dem Buch
3. Eingriff
Auch müsste ein Eingriff vorliegen. Ein Eingriff ist jedes staatliche Handeln, welches dem Einzelnen ein durch Grundrecht geschütztes Verhalten ganz oder teilweise unmöglich macht. Im Falle des Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG ist ein Eingriff vorliegend, wenn eine Person durch staatliches Handeln dazu bestimmt wird, an einem bestimmten Ort Aufenthalt zu nehmen. Der Sachverhalt gibt wieder, dass A durch ein Urteil, also eine Handlung der Judikative, zur Sicherungsverwahrung verpflichtet wird, welche den Aufenthalt in einer abgeschlossenen Zelle bedeutet. Folglich liegt ein Eingriff durch staatliches Handeln vor. Weiterhin ist zwischen dem modernen und dem klassischen Eingriff zu differenzieren. Der klassische Eingriff ist geprägt durch Imperativität, Rechtsförmigkeit, Unmittelbarkeit sowie Finalität. Das vorliegende letztinstanzliche Urteil welches an A adressiert ist, enthält eben jene Elemente kumulativ. Ein klassischer Eingriff in den Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 2, 104 GG ist folglich vorliegend.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Zulässigkeit: Prüfung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde, insbesondere Zuständigkeit, Beschwerdefähigkeit und Subsidiarität.
B. Begründetheit: Eingehende Analyse der materiellen Grundrechtsverletzungen durch § 66 Abs. 1a StGB, insbesondere der Freiheitsrechte und des Rückwirkungsverbots.
C. Art. 2 Abs. S. 1 GG: Untersuchung der staatlichen Schutzpflichten gegenüber Privatpersonen, die Opfer von Übergriffen werden, sowie deren Abgrenzung zum staatlichen Eingriff.
D. Art. 1 Abs. 1 GG: Prüfung der Menschenwürdeverletzung durch die Einstufung als "gefährliche Person" und die damit verbundene staatliche Schutzlosigkeit.
E. Art. 3 Abs. 1 GG: Analyse der Ungleichbehandlung ehemals Sicherungsverwahrter gegenüber anderen Straftätern im Lichte des Gleichheitssatzes.
Schlüsselwörter
Staatsrecht, Grundrechte, Sicherungsverwahrung, Verfassungsbeschwerde, Schutzpflicht, Menschenwürde, Gleichheitssatz, Rückwirkungsverbot, Strafrecht, Präventivmaßnahme, Verhältnismäßigkeit, Freiheitsentziehung, Rechtsstaatlichkeit, Grundgesetz, StGB.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der Verfassungsmäßigkeit ausgewählter Paragraphen des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere im Kontext der Sicherungsverwahrung und dem Schutz von Straftätern nach ihrer Entlassung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind der Grundrechtsschutz bei Präventivmaßnahmen, die staatliche Schutzpflicht für gefährdete Personen sowie die Grenzen der staatlichen Regelungsmacht bei der Behandlung von Straftätern.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die Arbeit untersucht, ob die nachträgliche Sicherungsverwahrung (§ 66 Abs. 1a StGB) und die Nicht-Sanktionierung von Straftaten gegen bestimmte Personen (§ 66d StGB) die Grundrechte der Betroffenen verletzen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird die klassische juristische Gutachtenmethode angewandt, bei der Sachverhalte unter die einschlägigen Grundrechtsnormen des Grundgesetzes und die entsprechende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung subsumiert werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in zwei Teile: Teil 1 analysiert die Zulässigkeit und Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Sicherungsverwahrung. Teil 2 prüft die Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Person, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung schutzlos gegenüber Angriffen Dritter gestellt ist.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Sicherungsverwahrung, Verfassungsbeschwerde, Schutzpflicht, Menschenwürde, Gleichheitssatz und Verhältnismäßigkeit.
Verstößt § 66 Abs. 1a StGB gegen das Rückwirkungsverbot?
Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass die Sicherungsverwahrung als eine der schwersten Maßnahmen ein schützenswertes Vertrauen der Betroffenen verletzt und nach den strengen Maßstäben der echten Rückwirkung als unverhältnismäßig einzustufen ist.
Warum wird K als in seiner Menschenwürde verletzt angesehen?
Weil die Legislative den K trotz vorliegender psychiatrischer Gutachten über seine Ungefährlichkeit aufgrund seiner Vergangenheit als "gefährliche Person niederen Wertes" kategorisiert und damit dem Schutz durch den Staat entzieht, was einer Ächtung gleichkommt.
- Arbeit zitieren
- Dominik Schneider (Autor:in), 2018, Konflikt zwischen dem Strafrecht und den Grundrechten. Die Frage der Sicherheitsverwahrung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462257