Die Macht der Medien am Beispiel des "Mephisto-Falls". Inwiefern können sich die Medien mit Unterstützung der Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen?


Dossier / Travail, 2018

15 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. „Mephisto – Roman einer Karriere“

3. „Die Mephisto Entscheidung“ – Ein Grundsatzurteil
3.1. Der Rechtsstreit – Vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof
3.2. Der Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht
3.3. Das Urteil in der gesellschaftlichen Wahrnehmung

4. Ergebnis und Ausblick

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„ Den Boden für neues Denken, Innovationen und Ziele zu bereiten, ist auch Aufgabe der Medien.“ 1

Dieses Zitat versinnbildlicht die herausgehobene Rolle und die damit einhergehende Verantwortung der Medien in unserem heutigen modernen Rechtsstaat. Medien verändern Öffentlichkeit und Demokratie. Als so genannte „Vierte Gewalt“ besitzen sie machtvolle, von staatlichen Autoritäten unabhängige Instrumente umso dem gesamtgesellschaftlichen Informationsbedürfnis gerecht werden zu können. Nichtsdestotrotz müssen private und öffentliche Interessen stets sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Im Besonderen, wenn es zu einer Kollision von verschiedenen Grundrechten kommt. In den vergangenen Jahren mussten sich die deutschen Gerichte, insbesondere durch den rasant wachsenden Social Media Anteil im Öffentlichen Sektor verstärkt mit der Problematik des Schutzes der Persönlichkeitsrechte auseinandersetzen. Auch die Sicherheitsbehörden geraten, nicht nur innerhalb Versammlungslagen, vermehrt in die mediale Öffentlichkeit und dem damit einhergehenden rechtlichen Diskurs. Um den gegenwärtigen und zukünftigen Konfliktsituationen besser entgegentreten zu können, erscheint es notwendig den Blick in die Vergangenheit zu wagen.2

Am Musterbeispiel des „Mephisto-Falls“ soll nachfolgend das Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Persönlichkeit und der Kunstfreiheit aufgezeigt werden. Insbesondere die Fragestellung, inwiefern sich die Medien gegen die rechtssprechende Gewalt des Staates auflehnen und diese sogar sanktionsfrei hintergehen können, steht im Mittelpunkt dieser Arbeit. Um eine zufriedenstellende Antwort auf die dargestellte Problematik zu erhalten, wird zunächst das literarische Werk von Klaus Mann „Mephisto – Roman einer Karriere“ im Hinblick auf Entstehungsgeschichte, Inhalt sowie die mit der Veröffentlichung einhergehenden Kontroversen betrachtet. Im Folgenden wird der Rechtstreit bis zum Bundesverfassungsgericht dargelegt, um anschließend die gesellschaftliche Wahrnehmung der Problematik sowie die Medienmacht gegenüber der Rechtsprechung differenziert bewerten zu können. Mit dieser Erörterung ist der Ausgangspunkt für eine umfassende Beantwortung der Fragestellung, inwiefern sich die Medien über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen können, insofern die breite und aufgeklärte Öffentlichkeit ihr Handeln trägt, geschaffen. Auf Grund der Komplexität der aufgeführten Thematik werden schwerpunktmäßig nicht die kollidierenden Grundrechte: Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht, sondern die Zusammenhänge, inwiefern der höchstrichterlich verbotene Roman, praktisch sanktionsfrei, veröffentlicht und kommerzialisiert werden konnte, aufgezeigt. Diese Thematik kann angesichts des begrenzten Rahmens dieser Abhandlung jedoch kaum mehr als einen Problemaufriss darstellen. Um der aufgezeigten Fragestellung gerecht werden zu können, ist sowohl eine vielschichtige als auch breit gefächerte Literatur erforderlich. Im Besonderen findet hier das Werk von Klaus Mann „Mephisto-Roman einer Karriere“3, dessen inhaltliche Interpretation den Ausgangspunkt für die nachfolgenden Überlegungen legt, Beachtung. Daneben liefert der wissenschaftliche Bericht von Eberhard Spangenberg „Karriere eines Romans. Mephisto, Klaus Mann und Gustaf Gründgens“4 weiterführendes Material, um sich dezidiert mit den gesellschaftspolitischen Umständen der Entstehungs- und Veröffentlichungsdiskussionen des Romans auseinandersetzen zu können. Zudem werden die Urteile der beteiligten Gerichte5 angeführt und differenziert beurteilt. In diesem Zusammenhang soll ein Spannungsbogen von den vergangenen und gegenwärtigen Entwicklungen, hin zu zukünftig notwendigen Prozessen gezogen werden, um auf dieser Basis eine interdisziplinäre Erörterung der aufgezeigten Fragestellung vornehmen zu können. Die methodische Grundlage für die Anfertigung dieser Arbeit ist die Textanalyse der im Literaturverzeichnis aufgeführten Schriften.

2. „Mephisto – Roman einer Karriere“

Das Werk „Mephisto – Roman einer Karriere“ von Klaus Mann zeigt den Aufstieg des Schauspielers Hendrik Höfgen im Nationalsozialistischen Reich, dessen äußeres Erscheinungsbild und Lebenslauf, Parallelen an den in Realität im „Dritten Reich“ lebenden Gustaf Gründgens in sich trägt. Dieser war nicht nur in den 20er Jahren sehr eng mit Klaus Mann befreundet, sondern auch kurzzeitig mit Klaus Manns Schwester Erika verheiratet. Diese familiären Bande hielten Klaus Mann allerdings nicht davon ab, das später vom Hanseatischen Oberlandesgericht als „Schmähschrift in Romanform“ bezeichnete Werk: „Mephisto-Roman einer Karriere“ zu veröffentlichen.6 Der Protagonist von Manns Werk ist hochbegabt, verleugnet allerdings jegliche zuvor vertretenden und verinnerlichten politischen, ethischen, moralischem sowie zwischenmenschliche Grundsätze und Beziehungen, insofern diese ihm bei der Erreichung seiner Ziele auch nur ansatzweise hätten schaden können und schließt sich dem Nazi-Regime an, um von diesem zu profitieren. Dieses von Höfgen gelebte opportunistische Handeln und die damit verbundenen moralisch fragwürdigen Vereinbarungen mit den Nationalsozialistischen Eliten verbinden den Aufstieg des Schauspielers untrennbar mit dem Handeln sowie den damit einhergehenden Verbrechen der Nationalsozialisten. 7

Der Autor Klaus Mann emigrierte im Jahr 1933 aus Deutschland und veröffentlichte den besagten Roman vier Jahre später im Amsterdamer Querido-Verlag. Nach seinem Tod im Jahr 1949 war ein breites Interesse der Öffentlichkeit hinsichtlich des Konsums von Schiften, welche sich künstlerisch mit dem Nationalsozialistischen Regime auseinandersetzen, zu beobachten. So wurde auch das Werk „Mephisto – Roman einer Karriere“ in vielfältige Sprachen übersetzt und veröffentlicht. Im Jahr 1956 ist der Roman im Ost-Berliner Aufbauverlag erschienen. In der Bundesrepublik Deutschland entbrannte hingegen ein jahrelanger Rechtstreit um die Veröffentlichung des Romans.8 Im August 1963 verkündigte die Nymphenburger Verlagsgesellschaft die Veröffentlichung des Romans „Mephisto-Roman einer Karriere“. Zwei Monate später erhob der Adoptivsohn von Gustaf Gründgens: Peter Gorski, als Alleinerbe nach dem Tod seines Vaters, Klage gegen diese Veröffentlichung vor dem Landgericht Hamburg. Die Gründe für die Beschwerde zielten auf die engen Verbindungen hinsichtlich der künstlerischen Darstellung im Roman zwischen Höfgen und Gründgens, welche für die damalige Gesellschaft unübersehbar erschienen, ab. Zudem enthält das Werk neben wahren Begebenheiten, welche durchaus als biografischer Abriss des Lebens von Gründgens ausgefasst werden können, auch erfundene Tatsachen, welche das Potential besitzen die Hauptfigur stark diffamieren zu können. Des Weiteren lautete der Vorwurf, dass der Roman von Klaus Mann als Rache an Gründgens, dessen Ehe mit Manns Schwester Erika scheiterte, verfasst worden war.9 Dieser Konflikt wird im anschließenden Kapitel aufgegriffen und anhand der verschiedenen gerichtlichen Instanzen differenziert erörtert.

3. „Die Mephisto Entscheidung“ – Ein Grundsatzurteil

Der „Mephisto-Fall“ fragt nach politischer Moral und legt juristische Grundsatzfragen offen. Die so genannte „Mephisto-Entscheidung“ gilt als Grundsatzurteil bei der Kollision der Kunstfreiheit mit dem allgemeinen (postmortalen) Persönlichkeitsrecht in der deutschen Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht definierte hier erstmalig den Begriff der Kunst und legte diesem Schranken auf, welche dann Auswirkungen entfalten, wenn die Kunstfreiheit andere Grundrechte verletzt. Der Alleinerbe und Adoptivsohn von Gustav Gründgens erwirkte in der höchstrichterlichen Instanz ein Publikationsverbot des Romans „Mephisto-Roman einer Karriere“ gegen die Nymphenburger Verlagsgesellschaft. Obwohl das Landgericht Hamburg seine Beschwerde zunächst abwies, gab das Oberlandesgericht Hamburg am 10. März 1966 der erneuten Klage hinsichtlich des Veröffentlichungs- und Vervielfältigungsverbotes des besagten Romans statt. Die von der Nymphenburger Verlagsgesellschaft eingelegte Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof am 20. März 1968 abgewiesen. In der darauf folgenden Verfassungsbeschwerde des Verlages beschäftigte sich das Bundesverfassungsgericht erstmalig mit einer Abwägung der Grundrechte: Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht. Die in diesem Zusammenhang getroffene „Mephisto-Entscheidung“ vom 24. Februar 1971 war richtungsweisend und gilt bis heute als Grundsatzurteil bei der Kollision von Grundrechten.10

3.1. Der Rechtsstreit – Vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof

In erster Instanz lehnte das zuständige Landgericht Hamburg den Antrag des Klägers, die Veröffentlichung des Werkes „Mephisto – Roman einer Karriere“ zu verbieten, ab. Der Verlag veröffentlichte den Roman im September 1965 mit dem Vermerk: „Alle Personen dieses Buches stellen Typen dar, nicht Porträts. K.M.“ 11

Nichtsdestotrotz reichte der Sohn Gründgens ein Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichtes ein und bekam Recht. Das zuständige Oberlandesgericht entschied, dass die besagte Schrift die, auch nach dem Tod fortbestehenden, Persönlichkeitsrechte von Gustaf Gründgens verletzen würde. Insbesondere die fehlende Verfremdung der Personen und die damit einhergehende scheinbare Unfähigkeit des Lesers zwischen Wahrheit und Dichtung unterscheiden zu können, war in der Urteilsbegründung ausschlaggebend. Der Verlag konnte sich demnach nicht auf Art. 5 Abs. 3 GG berufen, da der Roman zwar ein Kunstwerk darstellt, der Leser jedoch in der Gestalt von Höfgen, Gustav Gründgens wiedererkennt, dessen Darstellung im Roman als beleidigend, verunglimpfend und negativ zu bewerten ist.12

Der Art. 5 Abs. 3 GG ist anderen Grundrechten nicht übergeordnet. Bei einer Kollision mit anderen Grundrechten, in diesem Fall mit dem Persönlichkeitsrecht nach Artikel 1 GG und Artikel 2 GG muss immer eine Güter- bzw. Interessenabwägung, welche nur für den Einzelfall getroffen werden kann, durchgeführt werden. Der Schutz der Persönlichkeit unterliegt jedoch auch nach dem Tod einer Person bestimmten Einschränkungen. Zwar werden bei der Frage nach der Verletzung der Persönlichkeitsrechte andere Maßstäbe als bei Lebenden zu Grunde gelegt; nichtsdestotrotz dürfen auch bei bereits Verstorbenen keine negativen Unterstellungen oder Ähnliches vorgenommen werden, da diese auch auf die Hinterbliebenen übergreifen können. Das Landgericht Hamburg entschied im vorliegenden Fall, dass eine Interessenabwägung zu Gunsten der Kunstfreiheit ausgefallen und die Klage des Sohns von Gründgens folglich abzulehnen sei. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied hingegen, dass im besagten Fall keine Interessenabwägung stattzufinden hat, da der Roman neben dem Schutz der Persönlichkeit primär die Menschenwürde des Verstorbenen Gustav Gründgens verletzen würde, so dass auch die anschließende Revision des Verlages beim Bundesgerichtshof erfolglos blieb. Der sich daraus konstituierende Achtungsanspruch des Verstorbenen und seiner Hinterbliebenen im Hinblick auf die persönliche Ehre legt der Kunstfreiheit eine Schranke auf. So stellte das Gericht insbesondere, dass von Klaus Mann erfundene Verhalten und im Besonderen die Beziehung Höfgens mit einer afroamerikanischen Tänzerin als einen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht dar.

[...]


1 Süssmuth, Rita: Das Gift des Politischen. Gedanken und Erinnerungen, München 2015, S. 94.

2 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Massenmedien; In: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 309, Bonn2010.

3 Vgl. Mann, Klaus: Mephisto. Roman einer Karriere, 10. Auflage, Hamburg 2005.

4 Vgl. Spangenberg, Eberhard: Karriere eines Romans. Mephisto, Klaus Mann und Gustaf Gründgens. Ein dokumentarischer Bericht aus Deutschland und dem Exil 1925- 1981, Hamburg 1986.

5 Vgl. BVerfGE, 30, 173ff, BGH, I ZR 44/66, OLG Hamburg, 3 U 372/65.

6 Vgl. Spangenberg, Eberhard: Karriere eines Romans. Mephisto, Klaus Mann und Gustaf Gründgens. Ein dokumentarischer Bericht aus Deutschland und dem Exil 1925- 1981, Hamburg 1986.

7 Vgl. Mann, Klaus: Mephisto. Roman einer Karriere, 10. Auflage, Hamburg 2005.

8 Vgl. Heckner, Nadine/ Walter, Michael: Erläuterungen zu Klaus Mann, Mephisto, Roman einer Karriere, Hollfeld 2005.

9 Vgl. Lohmeier, Anke-Marie: „Es ist doch ein sehr privates Buch. Über Klaus Manns Mephisto, Gustaf Gründgens und die

Neugeborenen“; In: Hein Ludwig Arnold (Hrsg.), Klaus Mann, München 1987.

10 Vgl. BVerfGE, 30, 173ff. unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=24.02.1971&Ak tenzeichen=1%20BvR%20435%2F68 (zuletzt abgerufen am 10.10.2018).

11 Mann, Klaus: Mephisto. Roman einer Karriere, 10. Auflage, Hamburg 2005, Vorwort.

12 Vgl. OLG Hamburg, 3 U 372/65 unter https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Hamburg&Datum=10.03.1966&Aktenzeichen=3%20U%20372/65 (zuletzt abgerufen am 10.10.2018).

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Die Macht der Medien am Beispiel des "Mephisto-Falls". Inwiefern können sich die Medien mit Unterstützung der Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen?
Université
German Police University
Note
1,3
Auteur
Année
2018
Pages
15
N° de catalogue
V462377
ISBN (ebook)
9783668919341
ISBN (Livre)
9783668919358
Langue
allemand
Mots clés
macht, medien, beispiel, mephisto-falls, inwiefern, unterstützung, öffentlichkeit, rechtsprechende, gewalt
Citation du texte
Susanne Lossi (Auteur), 2018, Die Macht der Medien am Beispiel des "Mephisto-Falls". Inwiefern können sich die Medien mit Unterstützung der Öffentlichkeit über die Rechtsprechende Gewalt hinwegsetzen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462377

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