Die Entstehung, Entwicklung und Perspektiven von Kinderrechten


Hausarbeit, 2019

17 Seiten


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Lebensphase Kindheit

3. Kinder haben Rechte
3.1 Die Menschenrechtserklärung.
3.2 Die Geschichte der Kinderrechte
3.3 Die UN-Kinderrechtskonvention
3.3.1 Das Gebäude der Kinderrechte
3.4 Effektivität und Umsetzung der Kinderrechte weltweit

4. Material für Kinder zu ihren Rechten
4.1 Wimmelposter von Wolfgang Friesslich
4.2 Homepage vom Kinderschutzbund.

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

7. Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

Kinder haben Rechte. Ein Recht ist etwas, was jedem Menschen zusteht und was man ihnen nicht verbieten kann. Kinder benötigen besonderen Schutz und Förderung, daher gelten für sie eigene Kinderrechte, die altersgerecht auf das Kind angepasst sind. Die Kinderrechtskonvention ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder, wie UNICEF erklärt (vgl. Bücker/Fotiadis, o.J.: UNICEF verwirklicht Kinderrechte). Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen und es enthält die Grundrechte, die jedem Kind zustehen. Mittlerweile ist die erste Generation von Kindern mit diesen Rechten aufgewachsen. In mehr als zwei Jahrzehnten ist die Konvention zum politischen Rahmen für alle Anstrengungen geworden, die dazu dienen, die Lebenssituation von Kindern zu verbessern. Gewalt gegen Kinder, ihr Missbrauch als Prostituierte oder der Einsatz als Kindersoldaten soll verhindert werden. Doch weiterhin werden täglich die Rechte von Millionen Kindern verletzt. Weltweit werden Kinder geschlagen, ausgebeutet, vernachlässigt und gedemütigt. Die Konvention hat die Kinderrechte auf allen Kontinenten gestärkt, aber die Herausforderungen zu ihrer Verwirklichung für jedes Kind bleiben weltweit groß (ebd.).

In dieser Hausarbeit wird zunächst eine Definition der Lebensphase Kindheit vorgenommen, um sich dieser bewusst zu werden. Daraufhin wird der Weg zu der Kinderrechtskonvention aufgearbeitet: Zuerst führt dieser Weg über die Menschenrechtserklärung, da dort die Rechte von Kindern erstmalig erwähnt werden. In Folge dessen geht es um die Geschichte der Kinderrechte, die mit der abschließend verabschiedeten UN-Kinderrechtskonvention ihren Höhepunkt fand. Nach dem geschichtlichen Hintergrund wird versucht, die Frage über die weltweite Effektivität und Umsetzung der vorgestellten Kinderrechte zu beantworten, woraufhin zwei Beispiele bezüglich des bereitgestellten Materials für Kinder geliefert werden. Abschließend folgt ein kritisches Fazit, welches auf dieses Material eingeht und die Umsetzung und Repräsentativität von Kinderrechten kritisch hinterfragt.

2. Definition der Lebensphase Kindheit

„Die Kindheit stellt eine, evolutionär betrachtet, junge Lebensphase dar.“ (Keller, 2013: 34) Die Kindheit als eigene Lebensphase sei im Primatenlebenslauf erst zu Zeiten des homo habilis erschienen, der vor etwa 1,5 bis 2,1 Millionen Jahren lebte und eine ausgestorbene Art der Gattung homo abbilde. Während der darauffolgenden Primatenarten sei die Lebensphase der Kindheit immer länger geworden und umfasse beim neuzeitlichen Menschen, dem homo sapiens, die Zeitspanne zwischen dem zweiten Lebensjahr und dem Beginn der Pubertät. Dieser biologisch basierten Definition liege jedoch eine kulturelle Auslegung zugrunde und dementsprechend sehr unterschiedliche Aufgaben und Zielsetzungen (vgl. ebd.).

Trotz der evolutionären Anzeichen sei die Phase der Kindheit lange als kulturelle Erfindung der nachmittelalterlichen Menschheitsgeschichte verstanden worden. Diese Überzeugung gehe zurück auf das einflussreiche Werk von Philippe Ariés im Jahr 1962, welcher sich auf die Darstellung von Kindern in der Kunst, insbesondere der Malerei, berufe. Demnach sollten Kinder als Erwachsene mit adäquater Kleidung und Tätigkeiten beobachtet worden sein (ebd.).

„Die Logik der Kindheitsphase besteht in einem Moratorium, das benötigt wird, sich die kulturellen Werkzeuge anzueignen, die es erlauben, Kompetenzen für das Erwachsenenleben zu erwerben.“ (Keller, 2013: 34)

Die Lebensphase der Kindheit sei nach der schnellen Entwicklungsgeschwindigkeit des Säuglingsalters die Lebensphase mit dem zweithöchsten Entwicklungstempos und liege enormen substanziellen Veränderungen zugrunde (vgl. ebd.). Kinder eignen sich in ihrer Entwicklung eine Vielzahl von sozialemotionalen und kognitiven Kompetenzen an, u.a. lernen sie Sprache(n) und entwickeln eine Geschlechtsidentität. Da diese Kompetenzen keinen Entfaltungs- oder Reifungsprozess durchleben, müsse Entwicklung als ein in hohem Maße umweltabhängiger Prozess verstanden werden – das bedeutet, dass Umwelteinflüsse maßgeblich zu den Entwicklungsprozessen beitragen. Diese Entwicklung durch Umwelteinflüsse unterliege kulturellen Modellen und damit verbundenen Sozialisationszielen (ebd.). Diese Umwelteinflüsse beinhalten vor allem die Erziehung durch Erwachsene:

„Kindheit als Ganzes kann als eine Lebensphase charakterisiert werden, in der ein Mensch unter der Obhut und Anleitung von Erwachsenen Schritte der Selbstbestimmung zu bewältigen hat.“ (Bründel/Hurrelmann, 2017: 27)

Die Begriffsbestimmung in Artikel 1 der UN-Kinderrechtskonvention besagt, dass ein Kind jeder Mensch sei, „der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, soweit die Volljährigkeit nach dem auf das Kind anzuwendenden Recht nicht früher eintritt. (UNICEF, o.J.: 9)

3. Kinder haben Rechte

Bis zu Beginn der Neuzeit sei das Kind als Besitz der Eltern, genauer gesagt des Vaters, angesehen worden. Diese hatten die Bestimmung über dessen Leben, Ausbildung und Arbeitskraft inne – das Kind schuldete ihnen Gehorsam. Eine bedeutende Wendung dieser Ansichten brachte die Industrialisierung und die damit eingeführte Schulpflicht: Die „bürgerliche Gesellschaft“ begann zwischen der Welt der Kinder und derjenigen der Erwachsenen zu unterschieden (vgl. UNICEF, o.J.: Eine kurze Geschichte der Kinderrechte). Des Weiteren führte die erhöhte Aufmerksamkeit, die den Menschenrechten seit der Unabhängigkeitserklärung der USA im Jahre 1776 und der Revolution in Frankreich 1789 widerfuhr, zu einer vertieften Auseinandersetzung mit der Rechtssituation von Kindern. Demnach wurde in Großbritannien 1833 die Fabrikarbeit vor Vollendung des neunten Lebensjahres durch den English Factories Act verboten. Dem folgte die Begrenzung der Untertagearbeit im Jahre 1842 durch den Mines Act. Diese Veränderungen im Ausland führten 1896 dazu, dass das Bürgerliche Gesetz in Deutschland Strafen für Eltern einführte, die ihre Kinder misshandelten oder ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkamen (vgl. ebd.). 1902 erklärte die Pädagogin Ellen Key das 20. Jahrhundert als „Das Jahrhundert des Kindes“: Auch wenn gewisse Bedingungen die Kindheit von Kindern beeinträchtigten, sei das 20. Jahrhundert die bislang wichtigste Epoche in der Geschichte der Kinderrechte (ebd.).

3.1 Die Menschenrechtserklärung

Um auf die Geschichte der Kinderrechte zielführend einzugehen, ist es wichtig, die Geschichte der Menschenrechtserklärung zu betrachten. In der Menschenrechtserklärung von 1948 werden gewisse Aussagen zu Gunsten der Kinder getroffen, insbesondere zu deren Schutz: Sie bildet somit die Basis für die im Jahr 1959 verabschiedeten Kinderrechte (vgl. UNICEF, o.J.: Eine kurze Geschichte der Kinderrechte).

Die nationalsozialistischen Verbrechen Deutschlands motivierte die Allianz der Kriegsgegner: Sie sind der Überzeugung gewesen, dass eine friedliche und den Menschenrechten anerkennende Weltordnung etabliert werden solle. Diese Idee, dass Menschen Rechte innehaben sollten, die ihnen niemand entziehen dürfe, gehe mit der Erfahrung einher, dass genau dies während des zweiten Weltkrieges geschah (vgl. Huhle, 2009: Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte). Die Menschenrechte sind also ein Produkt des Zweiten Weltkrieges. Entscheidende Impulse für die internationale Proklamation von Menschenrechten kamen aus der USA, z.B. durch die „Atlantik-Charta“, die im Jahr 1941, noch vor dem Kriegseintritt der USA, durch den US-Präsidenten Roosevelt und dem britischen Premier Churchill proklamiert worden sei:

„In ihr setzten sie eine friedliche und gerechte neue Weltordnung als Kriegsziel. Eine Ordnung in der „allen Menschen in allen Ländern ein Leben frei von Not“ und die Achtung ihrer elementaren Rechte garantiert würden.“ (Huhle, 2009: Kurze Geschichte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte)

Jedoch griffen auch weltweit Freiheitskämpfer, wie beispielweise der junge Nelson Mandela, die von der USA verkündeten Freiheitsrechte auf und wandten sie gegen ihre Verkünder. In diesem Zusammenhang sollen die Menschenrechte eine große Entfaltungskraft innegehabt haben (vgl. ebd.). Diese Kraft hat sich deutlich auf der großen „Konferenz über internationale Organisation“ im April 1945 gezeigt. Der dort vorgestellte erste Entwurf einer neuen internationalen Organisation sei zur Ablösung des diskreditierten Völkerbunds zuständig. Viele dieser dort enthaltenden Mechanismen fanden sich später in der UN-Charta wieder, jedoch wurden die Menschenrechte kaum erwähnt (ebd.). Nach Bekanntgabe des Entwurfes habe dieser überall in der Welt zu Widerspruch geführt. Wichtige Diskussionspunkte seien unter anderem das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und die Anerkennung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts gewesen – außerdem habe ihnen die deutliche Verankerung der Menschenrechte gefehlt (ebd.).

Im Endeffekt gelang es die Achtung der Menschenrechte als Prinzip und Ziel der UNO an sieben Stellen der Charta zu festigen. Die Charta sah die Schaffung einer Menschenrechtskommission vor, welche eine umfassende „Bill of Rights“ zu formulieren hatte (ebd.). Um eine Antwort auf die Barbarei des Nationalsozialismus geben zu können, hat es dementsprechend drei Dinge gebraucht: zum einen eine Erklärung, die die wesentlichen Menschenrechte allgemein und umfassend formuliert. Außerdem war ein Vertrag notwendig, der diese Rechte für die Mitgliedsstaaten verbindlich festhält. Der dritte Punkt stellte das Erschaffen von Durchsetzungsmaßnahmen dar – dazu zählen u.a. juristische Maßnahmen, Beschwerdemöglichkeiten und Bildungsanstrengungen. Die Kommission stieß allerdings an die Grenzen ihrer Arbeitskapazität, wodurch sie sich letztendlich entschieden hatten, sich allein auf eine Erklärung zu konzentrieren (ebd.).

Am 10. Dezember 1948 wurde nach zweijähriger Debatte die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Erstmals habe man sich in der Geschichte auf ein gemeinsames Verständnis von Menschenwürde geeinigt – niemand sollte mehr wegen seiner Herkunft oder sonstiger Merkmale diskriminiert werden. Außerdem sind in diesem Zusammenhang neben die politischen, auf eine gleichberechtigte Weise, auch die sozialen Menschenrechte getreten (ebd.).

3.2 Die Geschichte der Kinderrechte

Innerhalb der Menschenrechtserklärung finden sich Auszüge zu Gunsten von Kindern. Doch eine neue Erklärung der Rechte des Kindes wurde am 20. November 1959 von der Generalversammlung der Vereinigten Nationen verabschiedet – seitdem gelte der 20. November als Tag der Kinderrechte (vgl. UNICEF, (o.J.): Eine kurze Geschichte der Kinderrechte)

Gerade in der Zeitspanne der kindlichen Entwicklung bedarf es einem besonderen Schutz des Kindes, deshalb wurde schon zu Zeiten der Genfer Konferenz, im Jahre 1924, über die Notwendigkeit von Kinderrechten debattiert. Diese Kinderrechtsbewegung beinhalte viel Pionierarbeit: Aufgrund der katastrophalen Situation der Flüchtlingskinder in den Balkanländer und in Russland nach dem ersten Weltkrieg konstruierte die Britin Eglantyne Jebb eine Satzung für Kinder, die sogenannte Children´s Charter (ebd.: Die Genfer Erklärung). Diese Satzung ließ sie dem Völkerbund von Genf zukommen mit den Worten:

„Ich bin davon überzeugt, dass wir auf bestimmte Rechte der Kinder Anspruch erheben und für die allumfassende Anerkennung dieser Rechte arbeiten sollten.“ (UNICEF, (o.J.): Die Genfer Erklärung) Diese Charta wurde am 24. September 1924 von der Generalversammlung des Völkerbundes proklamiert und als Genfer Erklärung bekannt gegeben. Sie hatte jedoch keine Rechtsverbindlichkeit und verlor mit der Auflösung des Völkerbundes im Jahre 1946 ihre Grundlage (vgl. ebd.). In Folge des Zweiten Weltkrieges sollte die Genfer Erklärung von 1924 mit einigen Anpassungen von den Vereinten Nationen anerkannt werden. Allerdings dominierte die Erklärung der Menschenrechte 1948 die Debatte (ebd.: Die Erklärung der Rechte des Kindes)

Nachdem im Jahre 1959 die Erklärung der Kinderrechte verabschiedet wurde, erhielten die UNO-Pakte von 1966 internationales Aufsehen: Diese internationalen Pakte von 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, des Weiteren über bürgerliche und politische Rechte, seien die ersten umfassenden Menschenrechtsverträge auf universaler Ebene gewesen (ebd.: Die UNO-Pakte von 1966). Diese Pakte hatten die Aufgabe, die rechtlich nicht bindende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu konkretisieren. Diese beinhalten sogar Bestimmungen, die spezifisch das Kind betreffen: „das Diskriminierungsverbot, das Recht auf Schutz durch Familie, Gesellschaft und Staat, das Recht auf Namen und Staatsangehörigkeit, den Schutz des Kindes bei Auflösung der Ehe der Eltern.“ (UNICEF, (o.J.): Die UNO-Pakte von 1966)

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Details

Titel
Die Entstehung, Entwicklung und Perspektiven von Kinderrechten
Autor
Jahr
2019
Seiten
17
Katalognummer
V462656
ISBN (eBook)
9783668910140
ISBN (Buch)
9783668910157
Sprache
Deutsch
Schlagworte
entstehung, entwicklung, perspektiven, kinderrechten
Arbeit zitieren
Jenny Gutschera (Autor:in), 2019, Die Entstehung, Entwicklung und Perspektiven von Kinderrechten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/462656

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