Emilia, (k)ein Opfer? Frauen als autonome Individuen oder Opfer des Ehrbegriffs im 18.Jahrhundert

Das Beispiel von "Emilia Galotti"


Hausarbeit, 2015

14 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Gliederung

Einleitung

1 Der Ehrbegriff im 18.Jahrhundert
1.1 Die weibliche Ehre

2 Die Ehre und Tugendhaftigkeit der Frau in „Emilia Galotti“
2.1 Emilia Galotti: Der menschliche ‚Engel’
2.1.1 Zwiespalt zwischen innerem Begehren und Repräsentation des Ehrbegriffes
2.2 Orsina: Kontrastfigur zu Emilia Galotti

3 Fazit

4 Literaturverzeichnis

Einleitung

„Meinen Sie nicht, daß ich der Mädchen endlich zu viel mache? Sara! Minna! Emilia!“

fragte Lessing den Freund Johann Wilhelm Ludwig Gleim im Brief vom 22. März 17721. Der Dramatiker G.E. Lessing stellte in seinen zahlreichen Bühnenwerken Frauenfiguren in den Mittelpunkt. Dabei benannte er sie sogar nach ihnen und reformierte mit seinen Schriften nicht nur das deutsche Theater, sondern kristallisierte ein erst auf dem zweiten Blick erscheinendes, ambivalentes Frauenverständnis des 18.Jahrhunderts. Die Zeit der Aufklärung als Zeitalter des Strebens nach einer neuen Weltordnung ohne Unterdrückung von Minderheiten, mit Aufhebung der Ständegesellschaft und Akzeptanz einer „ewige[n] Gerechtigkeit, die in der Natur begründete[n] Gleichheit(...)“2 liegt, prägte die Literatur dieses Jahrhunderts. Dennoch herrscht bis heute eine Auseinandersetzung mit den Geschlechterrollen und besonders mit der Frage der Emanzipation der Frau aus den vorgegeben Ehr- bzw. Tugendvorstellungen. Sogar in Deutschland, einem demokratischen und sozialen Land, werden Morde an Frauen im Namen der Ehre ausgeführt3.

Selbst die literarische Epoche des 18. Jahrhunderts als Prototyp gesellschaftlicher Umwälzung thematisiert dabei widersprüchlich die Frau zwischen ihren individuellen, emotionalen Bestrebungen und ihrer gleichzeitigen Gebundenheit an die bürgerlichen Tugenden einer ehrenhaften Frau. Auch Lessing scheint ein „Ideal einer frommen, gehorsamen, hingebungsvollen Frau, deren wichtigste Eigenschaft die Tugend ist(...)“4 zu vertreten, gibt aber seinen weiblichen Protagonisten, wie auch im bürgerlichen Trauerspiel Emilia Galotti aus dem Jahre 1772, subjektive Handlungsspielräume. Den Zwiespalt zwischen Sinnlichkeit und Moral, in dem Emilia gefangen ist, verdeutlicht Lessing nicht zuletzt durch das Konzept eines „gemischten Charakters“5. Diese Ambivalenz soll in der vorliegenden Arbeit auf Grundlage des Werkes Emilia Galotti durchleuchtet werden: Ist Emilia ein Opfer des Ehrbegriffs des 18. Jahrhunderts oder verkörpert sie die Anfänge der Emanzipation des weiblichen Individuums? Hierfür ist es notwendig, den Ehrbegriff der Epoche einzugrenzen, um ihn anschließend im vorliegenden Werk analysieren zu können. Das Hauptanliegen der Arbeit bildet die Hervorhebung der differenten Rollen, die Emilia einnimmt, und ihr Kontrast zu Orsina. Abschließend folgt ein Fazit, welches die Problematik des Frauenbildes im 18. Jahrhundert in Emilia Galotti zusammenfasst.

1 Der Ehrbegriff im 18.Jahrhundert

„Ehre ist stets gekoppelt an die Anpassung an von außen bestimmte Anforderungen des Ranges und des Umgangs; sie erfordert die Überwindung eines inneren Selbst.“6

Somit bezeichnet der recht komplexe Begriff zunächst die Zugehörigkeit einer Person zu einer bestimmten sozialen Rangordnung7. Der Ehrbegriff war damit auch im höheren Gebrauch des höfischen Lebens, welches stark abhängig von Rang und Ansehen war. Das Leben im Kreise des Hofes verlangte die Repräsentation eines idealen Adels, der die Tugenden „Abwesenheit von Lastern“ und die „Unterdrückung der Affektgruppen“ beinhaltete8 und eine von außen an die Person getragene gesellschaftliche Erwartung erfüllen musste. Der Terminus Ehre umfasste im 18. Jahrhundert demnach „(...) ein Verhältnis, in dem sich eine Gruppe von Personen zu anderen Personen und Gruppen befindet. Alles, was den Menschen die Zugehörigkeit zu einer Gruppe und damit seinen sozialen Rang kosten würde, das entehrt.“9

Der Zusammenhang der Ehre mit äußeren sozialen Kontexten war natürlich durch den höheren Stand veränderbar oder lenkbar, der die Gesellschaft stark beeinflusste. Somit war die Ehre eine wenig persönlich bedingte, sondern mehr extern gesteuerte und vorgegebene Disposition. So wie das Zeitalter des 18. Jahrhunderts geprägt durch Umbrüche war, so erlebte auch der Begriff einen Wandel.

Aus der Sicht eines Adels hatte das Bürgertum, welcher aus seinem Stand her untergeordnet war, ohnehin keine vergleichbare Ehre wie die seine, da dies an seinem Rang gemessen wurde. In dieser Epoche allerdings gelang auch dieser Terminus ins Kritikfeld und wurde nun dem Begriff ‚Tugend’ entgegengesetzt, welcher zuvor ein Repräsentant des Bürgertums war10. Anzuzweifeln ist, dass, so wie das Bürgertum behauptet, Tugend ausschließlich eine verinnerlichte Eigenschaft eines Individuums war. Festzuhalten ist allerdings die Tatsache der immer höher werdenden Akzeptanz und das Ansehen der bürgerlichen Tugenden im Gegensatz zu den des Adels, welche unteranderem auch seitens der Literatur oder Kunst in Kritik geraten waren11. Trotz alldem stehen sich die Begriffe „dimentral gegenüber“12. Durch den Vergleich des Ehrbegriffs mit dem der Tugend wird die Bedeutung stärker herausgearbeitet.

Die Ehre besteht vor den Augen der Welt, die Tugend vor dem inwendigen Richter; die Ehre bezeichnet einen sozialen Wert, die Zugehörigkeit zu ehrenden Kreisen, die Tugend eine innere Eigenschaft; die Ehre richtet sich nach den Umständen und nach den je spezifischen Anforderungen an ein anständiges Leben (...); die Tugend hingegen ist immer gleich, bezeichnet eine allumfassende, unteilbare Einstellung zu Lebensführung13.

1.1 Die weibliche Ehre

Bevor die Figur Emilia Galotti und die Problematik um die Frauenfiguren näher beleuchtet werden kann, soll hier die Bedeutung des Begriffs ‚Ehre’ für die Frau im 18. Jahrhundert ausgearbeitet werden.

Wie zuvor erläutert, hing auch die weibliche Ehre stark von sozialen Kontexten ab und war von der Wahrnehmung anderer sowie eigener Verhaltensweisen strukturiert. Da Frauen im 18. Jahrhundert nicht mehr nur für häusliche Angelegenheiten Verantwortung trugen, sondern auch wirtschaftliche, sowie ökonomische Arbeitsbereiche abdeckten14, existierte ihre Ehre stärker in der Öffentlichkeit, die sie angemessen leben und ausdrücken sollten.

Nach der ,,Ehegerichtsordnung von 1533" durfte eine ehrenvolle Frau keinen Geschlechtsverkehr vor der Ehe habe und sollte der Tugend Keuschheit und Jungfräulichkeit gerecht werden. Die Ausübung einer unehelichen Sexualität ohne Eheversprechen bedeutete für die Frau Ehrverlust. Ein gültiges Eheversprechen hingegen legitimierte diesen Akt15. Die Folgen einer sexuellen Handlung, obgleich gewollt oder ungewollt, wurden der Frau zugeschrieben, bis das Gegenteil bewiesen werden konnte, wodurch Gewaltübergriffe der Männer begünstigt wurden. Der Verlust der Ehre einer Frau im 18.Jahrhundert bedeutete unmittelbar die Nicht- Erfüllung einer entscheidenden sozialen Norm der „Unbescholtenheit“16. „Und dabei macht es keinen Unterschied, ob die Ehrlosigkeit mit oder ohne Zustimmung der Frau herbeigeführt, ob sie also verführt oder vergewaltigt worden war.“17

Die Empfindung von Leidenschaft und Liebe, das ‚Verführt-Werden’ hatte für die Frau abgesehen von gesellschaftlicher Ablehnung und Isolierung, wodurch ihr Vater als ihr Vormund sein Ansehen verlor, rechtliche Konsequenzen. Sie konnte nur durch die Ehe mit dem Beischläfer oder sogar Vergewaltiger wiederhergestellt werden, wobei der Tod der Frau ebenfalls eine praktizierte Lösung war18 und heute sogar noch ist. Die Ehre einer Frau wurde ihrem Existenzrecht übergeordnet.

Gab es nun keine Möglichkeit einer Wiederherstellung der verlorenen Ehre, „ so konnten Frauen ohne Ehre vor Gericht keine Notzucht zur Anklage bringen (...), denn als Ehrloser konnte ihr keine Ehre geraubt werden.“19

Geprägt war das Recht unteranderem auch von der christlichen Religion und ihren Vorstellungen von Sexualität, die in Keuschheit und Geschlechtsverkehr, ausschließlich zu Zwecken der Zeugung von Kindern, die Legalität sahen20.

Mit dem Begriff der »Keuschheit« wird ein dem Familienstand angemessener enthaltsamer Lebenswandel bezeichnet.(...) Bedeutsam für die Keuschheit ist nicht ausschließlich die äußere Lebensführung, diese muss auch von einer entsprechenden inneren Haltung oder Überzeugung getragen werden21.

Eine Gegenwehr gegen diese sozialen, gesellschaftlichen und familiären Erwartungen war für das weibliche Geschlecht nicht möglich oder sehr schwer zu vollbringen.

Augustinus räumt in ‚Vom Gottesstaat’ die Möglichkeit ein, die Vergewaltigung, der Widerwille einer Frau könnte sich zur Zustimmung verwandeln22.

Wenn dies allerdings nicht der Fall ist und die Frau ihrer Selbst ehrenhaft bleibt, so „mag ein anderer mit oder an dem Körper tun, was er will, den Leidenden trifft keine dann Schuld“23.

Schuld wird hierbei am Verhältnis zu Gott und der Treue zur Keuschheit gemessen. Aber wer mag die ‚Schuld’ oder ‚Unschuld’ einer Frau beweisen zu können, wenn die Geschlechterdifferenzen vor dem Gesetz im 18.Jahrhundert ohnehin erheblich sind?

[...]


1 Hannelore Scholz (1992): Wiedersprüche im bürgerlichen Frauenbild. Zur ästhetischen Reflexion und poetischen Praxis bei Lessing, Friedrich Schlegel und Schiller. In: Ergebnisse der Frauenforschung, Band 26. Deutscher Studien Verlag, Weinheim, S. 40.

2 Ebd. S 41.

3 Vgl. Dietrich Oberwittler, Julia Kasselt (2011): Ehrenmorde in Deutschland.1996-2005. Eine Untersuchung auf der Basis von Prozessakten. In: Polizei und Forschung, Bundeskriminalamt (BKA) Kriminalistisches Institut (Hrsg.), Band 24, Luchterland, Köln. S.1ff.

4 Hannelore Scholz (1992) am anderen Ort angegeben, S.40.

5 Der „gemischte Charakter“ aus Lessings Dramentheorie ermöglicht dem Publikum eine Identifikation mit den Protagonisten und die Empfindung von Mitleid.

6 Joachim Schmitt-Sasse (1983): Das Opfer der Tugend. Zu Lessings „Emilia Galotti“ und einer Literaturgeschichte der „Vorstellungskomplexe“ im 18. Jhdt. In: Wuppertaler Schriftenreihe Literatur, Thomas Koebner, Heinz Kosok, Heinz Rölleke (Hrsg.), Band 22, Bouvier Verlag Herbert Grundmann, Bonn.S. 74.

7 Vgl. ebd. S. 51

8 Ebd. S.50.

9 Ebd. S. 51.

10 Vgl. ebd. S.61.

11 Vgl. Elisabeth, Müller-Luckner (1994): Adel und Bürgertum in Deutschland 1770-1848. In: Schriften des historischen Kollegs, Kolloquien 31, Elisabeth Fehrenbach (Hrsg.), Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München. S. 8f

12 Joachim Schmitt-Sasse (1983), am anderen Ort angegeben, S. 61.

13 Ebd. S. 59.

14 Vgl. Alexandra Köhler (2005): Frauen im 18. Jahrhundert. Studienarbeit, 1. Aufl., Grin Verlag, München. S. 6.

15 Vgl. Gesa Dane (2003): Frauenraub- Entehrung-Notzucht. Zu Lessings ‚Emilia Galotti’ (1772) und Schillers ‚Die Verschwörung des Fiesko zu Genua’ (1783). In: Unzucht- Notzucht- Vergewaltigung. Definitionen und Deutungen sexueller Gewalt von der Aufklärung bis heute. Christine Künzel (Hrsg.), Campus Verlag, Frankfurt am Main, S.89-98., S.91.

16 Gesa Dane (2003), am anderen Ort angegeben, S. 91.

17 Ebd. S. 91.

18 Ebd. S. 91.

19 Ebd. S. 91.

20 Vgl. ebd. S. 91.

21 Ebd. S. 91.

22 Vgl. Aurelius Augustinus (1977): Vom Gottesstaat. Übertragen von Wilhelm Thimme, 2.Bde., München. S.44f.

23 Ebd. S.31.

Ende der Leseprobe aus 14 Seiten

Details

Titel
Emilia, (k)ein Opfer? Frauen als autonome Individuen oder Opfer des Ehrbegriffs im 18.Jahrhundert
Untertitel
Das Beispiel von "Emilia Galotti"
Hochschule
Freie Universität Berlin
Note
2,0
Jahr
2015
Seiten
14
Katalognummer
V463115
ISBN (eBook)
9783668910577
ISBN (Buch)
9783668910584
Sprache
Deutsch
Schlagworte
emilia, galotti, opfer, ehre, ehrbegriff, 18.Jahrhundert, frauen
Arbeit zitieren
Anonym, 2015, Emilia, (k)ein Opfer? Frauen als autonome Individuen oder Opfer des Ehrbegriffs im 18.Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463115

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