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Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte

Eine menschenrechtliche Würdigung der Embryonenforschung und der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen

Titel: Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte

Fachbuch , 2019 , 68 Seiten

Autor:in: Derya Akdag (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Ab wann spricht man von Leben? Und was bedeutet ungeborenes Leben? Die Entwicklung eines Menschen hat ihren Anfang in der Befruchtung. Danach folgen verschiedene Entwicklungsstadien. Doch ab wann ist ein ungeborenes Leben so weit entwickelt, dass es rechtlich geschützt werden muss?

Derya Akdag beschäftigt sich in ihrer Publikation mit der Menschenwürde des ungeborenen Lebens. Ist ein künstlicher Embryo schützenswerter ist als ein natürlich erzeugter menschlicher Embryo? Wie Akdag feststellt, ändern günstige oder ungünstige Voraussetzungen in der Umgebung nichts an der Qualität des betroffenen Wesens.

Sie geht deshalb der Basis für den rechtlichen Schutzanspruch von ungeborenem Leben nach. Der Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte der europäischen Grund- und Menschenrechte ist ein sehr weitreichendes Rechtsgebiet. Akdag setzt sich mit der Kompatibilität der Menschenrechte mit den Praktiken in der Embryonenforschung auseinander.

Aus dem Inhalt:
- Stammzellen;
- embryonale Stammzellen;
- Biomedizin;
- Präimplantationsdiagnostik;
- Pränataldiagnostik;
- Abtreibung

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einführung

2 Völkerrechtliche Fundamente des Schutzes von Embryonen und embryonaler Stammzellen

2.1 Anwendbarkeit menschenrechtlicher Instrumente auf das ungeborene Leben

2.2 Grund- und Menschenrechte nach der GRC und der EMRK

2.3 Menschenrechtliche Gewährleistungen der Oviedo Konvention

2.4 (In)effektiver Schutz von Embryonen bzw. embryonaler Stammzellen durch Europäische Grund- und Menschenrechte

3 Kollision des Embryonenschutzes mit der Forschungsfreiheit auf europäischer Ebene

3.1 Sekundärrechtlicher Embryonenschutz vs. sekundärrechtlich erlaubte Eingriffe

3.2 Gewährleistung der Forschungsfreiheit in Europa

3.3 Zulässige Embryonenforschungsprogramme innerhalb der EU

3.4 Kollidierende Grundrechte der Embryonen mit der Forschungsfreiheit: Pro-Embryonenschutz oder Pro-Embryonenforschung?

4 Patentierbarkeit embryonaler Stammzellerfindungen und ihre Kompatibilität mit den Menschenrechten

4.1 Unionsrechtlich maßgebliche Voraussetzungen des TRIPS-Abkommens bzgl. der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen

4.2 Patentierung embryonaler Stammzellerfindungen im Rahmen der Biopatent-Richtlinie (RL 98/44/EG)

4.3 Schutz embryonaler Stammzellerfindungen im Europäischen Patentübereinkommen

4.4 Vereinbarkeit der Patentierung embryonaler Stammzellen mit den Menschenrechten

5 Gesamtwürdigung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die menschenrechtliche Zulässigkeit der Forschung an menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen sowie deren Patentierbarkeit unter europäischem Recht. Im Zentrum steht die Frage, inwieweit der Schutz des ungeborenen Lebens mit der Forschungsfreiheit und den kommerziellen Interessen an biotechnologischen Erfindungen vereinbar ist, wobei insbesondere die Rolle der EU-Grundrechte und der EMRK beleuchtet wird.

  • Völkerrechtliche Grundlagen des Schutzes von Embryonen
  • Spannungsfeld zwischen Embryonenschutz und Forschungsfreiheit
  • Europäische Rahmenprogramme für die Stammzellforschung
  • Patentrechtliche Aspekte der Biopatent-Richtlinie
  • Rechtsprechung des EuGH und EGMR zu embryonalen Stammzellen

Auszug aus dem Buch

2.2.4.1 Vo/Frankreich (Nr. 53924/00)

Fraglich ist, ob einem Staat im Rahmen der Schutzpflicht bzgl. des pränatalen Lebens eine Bestrafungspflicht im Falle der fahrlässigen Tötung von Embryonen auferlegt werden kann. Der Beschwerdeführerin wurde bei einer ärztlichen Untersuchung im sechsten Gestationsmonat aufgrund ärztlicher Fahrlässigkeit die Fruchtblase verletzt, was zum Flüssigkeitsverlust und später aus gesundheitlichen Gründen zum ungewollten Abbruch ihrer Schwangerschaft führte. Während die unteren französischen Instanzen den Vorfall als fahrlässige Tötung kategorisierten, hat der französische Kassationshof dies abgelehnt mit dem Argument, der Embryo sei kein Mensch. Daraufhin wandte sich Frau Vo an den EGMR und klagte eine Verletzung von Art. 2 EMRK. Der EGMR betont, dass zwar kein europäischer Konsens über die Natur und den Status von Embryonen und Föten existiert, diese dennoch einen gewissen Schutz im Lichte des wissenschaftlichen Fortschritts genießen. Auch wenn der EGMR die Fähigkeit von Embryonen zum Menschwerden erwähnt, schließt er diese nicht in den Schutzbereich von Art. 2 EMRK ein, sondern entzieht sich der Diskussion mit der Begründung, dass die Frage, ob ein Embryo Mensch i.S.d. Vorschrift sei, zu abstrakt wäre und könne bzw. müsse vorliegend nicht beantwortet werden.

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einführung: Die Einleitung definiert das Thema, den biologischen Entwicklungszyklus des Embryos und die Relevanz der Forschungsfrage im europäischen Kontext.

2 Völkerrechtliche Fundamente des Schutzes von Embryonen und embryonaler Stammzellen: Dieses Kapitel analysiert die Anwendbarkeit von GRC, EMRK und der Oviedo-Konvention auf den Schutz des ungeborenen Lebens und arbeitet die Rolle des Ermessensspielraums der Vertragsstaaten heraus.

3 Kollision des Embryonenschutzes mit der Forschungsfreiheit auf europäischer Ebene: Hier wird untersucht, wie Sekundärrecht und Forschungsprogramme der EU den Schutz des Embryos mit den Zielen der medizinischen Forschung in Einklang bringen.

4 Patentierbarkeit embryonaler Stammzellerfindungen und ihre Kompatibilität mit den Menschenrechten: Dieses Kapitel erörtert die Vereinbarkeit von Patentrecht (TRIPS, Biopatent-Richtlinie, EPÜ) mit menschenrechtlichen Standards, insbesondere im Hinblick auf das Klonen und die Embryonenverwertung.

5 Gesamtwürdigung: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der aktuellen Rechtslage und dem Plädoyer für einheitliche europäische Mindeststandards.

Schlüsselwörter

Embryonenschutz, Embryonenforschung, Stammzellforschung, Menschenwürde, Europäische Grundrechte, EMRK, Patentrecht, Biopatent-Richtlinie, Oviedo-Konvention, Forschungsfreiheit, pränatales Leben, in vitro Embryonen, Klonen, Rechtsunsicherheit, Europäischer Gerichtshof.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert, wie das europäische Recht den Schutz des ungeborenen Lebens bei der Embryonenforschung und der Patentierung embryonaler Stammzellen gewährleistet.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die menschenrechtlichen Grundlagen, die Kollision zwischen Forschungsinteressen und Embryonenschutz sowie die patentrechtliche Zulässigkeit biotechnologischer Erfindungen.

Was ist das primäre Ziel der Forschungsfrage?

Ziel ist es zu klären, ob ein einheitlicher europäischer Schutz für Embryonen existiert und inwieweit dieser mit der Forschung und Patentierung vereinbar ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse von völkerrechtlichen Verträgen, europäischem Sekundärrecht und der einschlägigen Rechtsprechung der europäischen Gerichte.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Behandelt werden die völkerrechtlichen Fundamente, Forschungsprogramme der EU, die Patentierbarkeit im Lichte der Biopatent-Richtlinie und das EPÜ sowie die Rechtsprechung zu diesen Themen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Embryonenschutz, Stammzellforschung, Menschenwürde, Patentierbarkeit und europäische Grundrechte charakterisieren.

Wie bewertet der EuGH die Patentierung von Stammzellen?

Der EuGH schließt die Patentierung von Verfahren aus, die die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzen, um Eingriffe in die Menschenwürde zu vermeiden.

Was ist das Fazit der Autorin hinsichtlich des europäischen Konsenses?

Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass auf europäischer Ebene kein einheitlicher Grundkonsens über den Lebensbeginn existiert, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.

Ende der Leseprobe aus 68 Seiten  - nach oben

Details

Titel
Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte
Untertitel
Eine menschenrechtliche Würdigung der Embryonenforschung und der Patentierbarkeit embryonaler Stammzellen
Autor
Derya Akdag (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2019
Seiten
68
Katalognummer
V463381
ISBN (eBook)
9783960956464
ISBN (Buch)
9783960956471
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Embryo ungeborenes Leben Menschenrechte Europarecht Patentierbarkeit Stammzellen Patent Humanembryonen Embryonenforschung Grundrechte Patentierung embryonale Stammzellen Biomedizin Präimplantationsdiagnostik Pränataldiagnostik Abtreibung
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Derya Akdag (Autor:in), 2019, Schutz des ungeborenen Lebens im Lichte europäischer Grund- und Menschenrechte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/463381
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Leseprobe aus  68  Seiten
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