Gewalt gegen Kinder. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln


Tesis (Bachelor), 2014

42 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


1. inhaltsverzeichnis

1. inhaltsverzeichnis

2. einleitung

3. was ist „häusliche gewalt“?

4. beteiligte parteien
4.1. täter
4.2. opfer und zeugen
4.3. täter-opfer-beziehung

5. erscheinungsformen
5.1. die direkte gewalt
5.1.1. physische gewalt
5.1.2. psychische gewalt
5.1.3. sexueller missbrauch
5.1.4. vernachlässigung
5.2. die indirekte gewalt

6. entstehungstheorien
6.1. aggressions- und frustrationstheorie
6.2. lerntheorie
6.3. trieb- oder instinkttheorie
6.4. katharsis-hypothese

7. einsatz und ermittlung der polizei

8. folgen
8.1. psychische folgen
8.2. physische folgen

9. prävention
9.1. was ist prävention?
9.2. präventionsarbeit in der schule
9.3. öffentlichkeitsarbeit
9.4. hilfsangebote für betroffene kinder

10. fazit

11. literaturverzeichnis

2. einleitung

die meisten menschen wissen aus eigener erfahrung, dass es in den eigenen familien auch mal spannungen zwischen den einzelnen familienmitgliedern innerhalb einer familie geben kann. es ist nie ein neues, sondern immer ein aktuelles thema. allerdings führen nicht selten spannungen zu physischen und psychischen übergriffen, die in der fachsprache als „häusliche gewalt“ bezeichnet werden. klischeehaft ist dieses beispiel: der ehemann schlägt seine frau. das ist wohl das erste, woran man denkt, wenn man den begriff „häusliche gewalt“ hört. jedoch richtet sich die gewaltanwendung oftmals nicht nur gegen den ehepartner, sondern leider auch gegen die eigenen kinder. kinder erleben hierbei, dass das eigene zuhause nicht sicher ist. oftmals wird hierbei übersehen, dass die gewaltanwendung heutzutage in vielen familien zum erziehungsalltag dazugehört und frei nach dem motto: „wer nicht hören will, muss fühlen!“ gehandelt wird. es vergeht kaum ein tag, an den die medien nicht wieder über unfassbare fälle von gewalthandlungen an kindern berichten. an dieser stelle stellen sich doch folgende fragen: wie sehen diese gewaltausbrüche aus? welche auslöser tragen dazu bei derartige übergriffe auszuüben? wie kann man dieses kinder schützen?

der verfasser hat sich für dieses thema entschieden, da die gewaltanwendung an kindern früher von der gesellschaft als legitimes mittel der kindererziehung angesehen wurde, jedoch es heutzutage als kriminelles delikt geahndet wird und es trotzdem ein phänomen ist, womit sich ein polizeibeamter täglich beschäftigt. des weiteren ist es interessant zu sehen, in welchen erscheinungsformen „häusliche gewalt gegen kinder“ vorkommt, da es nicht nur die direkte gewalt gegen das kind gibt, sondern auch die indirekte gewalt im rahmen der häuslichen gewalt vorhanden ist. zudem wird dieses thema den verfasser in seiner weiteren polizeilichen dienstausübung begleiten, sodass er dieses thema erarbeiten und mehr darüber erfahren möchte.

der schwerpunkt dieser ausarbeitung wird auf die verschiedenen gewaltdelikte und die präventionsmöglichkeiten gelegt. dabei werden als erstes die entscheidenden begriffe dieser ausarbeitung definiert. danach werden die hintergründe beleuchtet, die zu einer ausschreitung innerhalb der familie führen, da die täter meist selbst erfahrungen mit gewaltanwendung in ihrer kindheit haben und dies dann auf ihre eigenen kinder übertragen. eine vorliegende statistik bestätigt erschreckende zahlen: ca. ein viertel der sechs bis 16 jährigen wurde schon opfer durch gewaltanwendung innerhalb der familie. das sind ca. drei millionen kinder. in den meisten fällen kommen die übergriffe in sozial schwächeren familien vor. demnach sind sozial besser gestellte kinder deutlich seltener opfer häuslicher gewalt. aus einer studie geht hervor, dass nur 6,6 prozent der kinder aus den sozial stärkeren familien gewalt durch die eltern erfahren haben.

des weiteren werden die entstehungstheorien erläutert und der einsatz der polizei bei häuslicher gewalt vorgestellt. im hauptteil wird speziell auf die einzelnen erscheinungsformen eingegangen und sie werden erklärt. zusätzlich werden die physischen und psychischen folgen dargestellt. abschließend werden präventionsarbeiten der schule und der öffentlichkeit vorgestellt.

3. was ist „häusliche gewalt“?

der begriff „häusliche gewalt“ ist ein eher unscharfer begriff, wenn man bedenkt was dieser alles umfasst. „häusliche gewalt“ umfasst alle formen physischer, sexueller und/oder psychischer gewalt zwischen personen in häuslicher gemeinschaft, ohne rücksicht auf ein spezielles, sie verbindendes rechtsverhältnis (z.b. ehe, partnerschaft), auf das geschlecht, die sexuelle orientierung oder das alter.“1 des weiteren ist zu erwähnen, dass es keine rolle spielt, an welchem ort die gewalt angewandt wird. die einzige voraussetzung ist, dass die beiden akteure in beziehung miteinander stehen. somit liegt „häusliche gewalt“ vor, wenn zwei oder mehrere personen in einer häuslichen gemeinschaft leben und es im rahmen dieser gemeinschaft zu psychischen oder physischen gewalthandlungen von mindestens einer person gegenüber einer anderen person kommt.2

diese gewaltform ist kein delikt, welches situativ erfolgt. die „häusliche gewalt“ zeichnet sich dadurch aus, dass sie über einen zeitraum von monaten oder jahren ein verhaltensmuster entwickelt und sich durch wiederholungen in immer kürzeren abständen verfestigt hat. dazu kommt noch, dass diese wiederholungen oftmals zu einer steigerung der gewaltintensität führen. daher kann man davon ausgehen, dass die gewaltanwendung bei „häuslicher gewalt“ kein einmaliges ereignis ist.3

4. beteiligte parteien

4.1. täter

„männer sind gewalttätiger als frauen“. diese subjektive meinung vertrat der verfasser noch bis zu dem zeitpunkt, an dem er diese arbeit begonnen hat. denn nach einer studie des „institut für anwendungsorientierte innovation und zukunftsforschung“ von 2009 sind männer und frauen etwa gleich als täter zu werten. basis der studie war ein fragebogengebundenes interview mit 1470 männern und 970 frauen. bei beiden geschlechtern kam man auf eine gewalttätigkeit von etwa 30%.4 der entscheidende unterschied liegt darin, dass männer und frauen unterschiedliche arten der gewaltausübung nutzten. die männer tendieren eher zu physischer gewalt, wobei die psychische gewalt nicht so stark ausgeübt wird wie bei den frauen. bei den frauen ist dies umgekehrt.5 aufgrund der vergleichsweise dürftigen quellenlage wird die männliche seite der häuslichen gewalt betrachten.

die gewalt, die von männern ausgeht, kann unterschiedliche auslöser haben. als erklärungsansatz bzw. entschuldigung wird oftmals der grund genannt, dass sie selbst eine schlimme kindheit hatten und im rahmen der familie geschlagen worden sind und sich dieses verhalten fest in ihre psyche gebrannt hat.6 allerdings spielt auch oftmals die aggressions- und die frustrationsbewältigung eine große rolle. dazu gehören beispielsweise versagensängste, stress auf beruflicher ebene oder schwerwiegende probleme in der eigenen beziehung. ein weiterer wichtiger punkt wäre, dass der mann sich in seiner autorität als männlicher part der beziehung untergraben fühlt.

letztlich ist es doch ein zusammenspiel aus psychischen, physischen und sozialen bedingungen, die solche reaktionen und aktionen herbeirufen.7 um ihr handeln als täter zu rechtfertigen, werden oftmals opferorientierte neutralisierungstechniken genutzt. als ersten punkt gibt es die ablehnung. hierbei versucht der täter die verantwortung für sein handeln abzulehnen und andere personen dafür verantwortlich zu machen.8 beispiele dafür sind: lieblose eltern oder schlechte soziale entwicklungsbedingungen. ein weiterer punkt ist der, dass der täter versucht seine tat zu verharmlosen. aussagen wie „er war im stress und dabei ist ihm die hand aus versehen ausgerutscht“ passen genau in dieses verhaltensform9. der letzte punkt ist die vergeltung. der täter glaubt rächer zu sein und dass es sein opfer verdient hat. hierbei versucht der täter die schuld auf das opfer zu lenken. zutreffende aussagen sind „sie hat ihn provoziert“ oder „sie hat sich diesen mann doch selbst ausgesucht“. dies sind aussagen, die die schuld nur verlagern und einen versuch darstellen, die mitschuld des opfers an der gewalttätigkeit hervorzurufen.10 ein weiterer punkt, der allerdings keine opferorientierte neutralisierungstechnik ist, ist der alkohol. der alkohol lässt die hemmschwelle sinken und das aggressionspotenzial steigen. zudem hat der täter im nachhinein eine passende entschuldigung parat: „er war ja schließlich betrunken und nicht für sein handeln verantwortlich“. somit ist der alkoholeinfluss ein wichtiger, jedoch nicht die alleinige ursache für die auslösung und entstehung von gewalthandlungen.

„die neigung des täters, verantwortung reflexhaft nach außen, auf den anderen zu drehen, scheint mithin nicht untypisch. wer andern schuld zuweist, braucht sich selbst nicht zu ändern.“11 dieses zitat trägt die grundaussage der eben genannten kernpunkte zusammen und zeigt deutlich, dass der täter immer versucht sich selbst aus dem blickfeld der gewaltquelle zu entfernen. oftmals handelt es sich hierbei um männer, die in ihrem sozialen umfeld (außenwelt) von großer beherrschung sind, jedoch dann in der geschützten familiensphäre (innenwelt) ihrem ärger luft machen und dies dann auch an frau und kind auslassen.12 zudem kann man sagen, dass es keinen „typischen täter“ gibt, weil jeder täter einen eigenen auslöser für sein verhalten hat.

4.2. opfer und zeugen

diese ausarbeitung soll die opferrolle der kinder verdeutlichen, deshalb werden die weiteren opfer, wie männer und frauen, außen vor gelassen.

in durchaus vielen fällen sind kinder durch häusliche gewalt seitens der eltern direkt und indirekt betroffen.13 sie sind das schwächste glied in der familie und haben kaum möglichkeiten sich in irgendeiner weise zu wehren oder sich selbst zu helfen und das macht sie zu einem ziel der potenziellen täter.

bei den opfern sieht es so ähnlich aus wie bei den eben erläuterten tätern. es gibt kein typisches opfermodell. man kann also nicht sagen, dass jedes kind, welches aus einer sozialen schwachen schicht kommt, ein potenzielles opfer sein kann. d.h. es können kinder aller sozialen schichten betroffen sein. dabei spielt es keine rolle, wie alt das kind ist, denn die gewaltanwendung findet in allen altersgruppen statt. kleinkinder und säuglinge sind auch betroffen.

die schwerwiegenden folgen werden dabei in den meisten fällen nicht berücksichtigt. kinder erleben die gewaltausübung besonders intensiv, da sie in ihrer entwicklungsphase auf schutz und geborgenheit der eltern angewiesen sind. allein das subjektive sicherheitsgefühl des kindes in der familiären umgebung wird dermaßen beeinträchtig, dass das kind eine schwere emotionale last in sich trägt.14 solche erlebnisse können für das kind traumatische folgen bedeuten. die leistungen in der schule oder auch der soziale kontakt zu anderen kinder kann geschädigt werden. zudem kommt noch, dass das risiko steigt, dass auch psychische schäden oder krankheitsbilder hervorgerufen werden, wie z.b. posttraumatische belastungsstörungen15 oder persönlichkeitsstörungen.

4.3. täter-opfer-beziehung

die täter-opfer-beziehung spielt im bereich der häuslichen gewalt gegen kinder eine sehr festsetzende rolle, weil die täter aus einem sehr engen und vertrauten umfeld kommen. das kind wird durch die person vernachlässigt oder misshandelt, von der es eigentlich schutz, wärme und geborgenheit erwartet und auch für ein gesundes wachstum benötigt. durch diese gewalttaten wird diese beziehung schwerwiegend überschattet. das kind erleidet hierbei schwere psychische schäden, da die vertrauensbasis und die daraus resultierende soziale integrität gegenüber eltern, mitschülern oder anderen personen beeinträchtigt wird. würden diese gewalttaten von anderen personen ausgehen, hätten die kinder immer noch die möglichkeit, sich an ihre vertrauensperson, idealerweise die eltern, zu wenden mit der hoffnung, dass ihnen geholfen wird. wenn allerdings die gewalt von den eltern ausgeht, wie soll sich dann noch ein kind selbst helfen?16

5. erscheinungsformen

wie schon unter punkt 3.1. erwähnt, umfasst die häusliche gewalt alle formen physischer, sexueller und/oder psychischer gewalt zwischen personen in häuslicher gemeinschaft. im folgenden abschnitt möchte der verfasser die beiden gewaltarten „direkte“ und „indirekte“ gewalt erläutern. zu der direkten gewalt gehören die folgenden gewaltformen: physische gewalt, psychische gewalt, sexueller missbrauch und die vernachlässigung. unter dem punkt der indirekten gewalt werden die beiden gewaltformen „häusliche gewalt als indirekte erscheinungsform“ und die gewalt, die von den medien ausgeht, beleuchten.17

Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten

5.1. die direkte gewalt

bei gewaltanwendung gegen kinder im rahmen der häuslichen gewalt geschieht die einwirkung auf das kind meist nicht zufällig, sondern wird zielgerichtet ausgeübt. ein merkmal dafür ist, dass die erwachsene person wiederholt gegen das kind gewalttätig wird. oft ist die ausübung dieser gewalt ein ausdruck von hilflosigkeit und überforderung seitens der erwachsenen.18 nur eins von vielen traurigen realen beispielfällen:

„die damals 6-jährige m., die bis dahin bei ihrer überforderten mutter lebte, wird von ihrem vater bei sich und dessen neuer familie aufgenommen. m. bekommt dort nicht annähernd ausreichend nahrung, sie wird täglich misshandelt und von der schule ferngehalten. vom vater wird sie als missgeburt bezeichnet, die er am liebsten im kanal versenken würde. bei ihrer herausnahme aus der familie ist ihr zustand lebensbedrohlich.“ 19

5.1.1. physische gewalt

die physische gewalt - auch körperliche gewalt – ist eine gewalthandlung, welche von einem täter ausgeht und „die körperliche unversehrtheit des opfers verletzt“.20 denn sie äußert sich als körperlicher angriff gegen eine person. eine reihe an beispielen für leichte bis mäßig schwere körperliche angriffe sind leichte ohrfeigen, anspucken oder das wütende wegstoßen aus einer kurzschlussreaktion.21 diese körperlichen übergriffe sind im vergleich zu den schweren übergriffen eher harmlos. zu den schweren übergriffen gehören u.a. schläge mit verschiedenen gegenständen, heftige ohrfeigen, treten, schütteln des kindes oder an den haaren ziehen. zu den schweren bis lebensbedrohlichen körperliche übergriffen gehören das schlagen mit der faust, vergiftungen, stichverletzungen, würgen, ersticken, thermische schädigungen durch verbrennungen sowie mit einer waffe bedrohen und verletzen. die wohl äußerste gewalthandlung sind mordversuche und mord.22

eine besondere und als beispiel „gut geeignete“ form im rahmen der körperlichen gewalt ist das sog. münchhausen-by-proxy-syndrom. hierbei wird dem kind absichtlich eine körperliche manipulation zugefügt, um es stellvertretend für die eigene person ärztlichen behandlungen zu unterziehen.23

Abgesehen von diesen delikten, darf nicht vergessen werden, dass die körperliche gewalt dem kind nicht nur äußerliche verletzungen in form von wunden zufügt, sondern diese form auch eine art vorstufe der psychischen gewalt sein kann.

5.1.2. psychische gewalt

die psychische gewalt – auch seelische/emotionale gewalt – ist eine eher umfassendere gewaltanwendung im vergleich zu der physischen gewalt. psychische gewalt tritt oft allein, allerdings auch als begleiterscheinung oder vorstufe von körperlichen oder sonstigen übergriffen auf.

„psychische misshandlung besteht aus handlungen oder unterlassungen, welche auf der basis von gesellschaftlichen standards sowie professionellem fachwissen als psychisch schädigend beurteilt wird. diese handlung oder unterlassung werden einzeln oder kollektiv von individuen begangen, die aufgrund ihrer merkmale (z.b. alter, status, wissen, organisationsform) sich in einer machtposition befinden, welche ein kind vulnerabel machen. solche handlungen schädigen unmittelbar oder letztendlich das verhalten sowie die kognitiven, affektiven und physischen funktionen des kindes“.24

dieses zitat beschreibt bzw. definiert nach einschätzung des verfassers die form der psychischen gewalt äußerst umfassend und treffend, weil sie sowohl das aktive verhalten mit bezug zur misshandlung als auch das passive verhalten mit bezugnahme zur vernachlässigung erfasst. dabei wird auch die bedeutung des sozialen und wissenschaftlichen standards bzgl. der umschreibung der psychischen gewalt beleuchtet.25 berücksichtigt werden auch unmittelbare sowie die häufigeren langzeitfolgen. weiterhin schließt diese definition nicht aus, dass die psychische gewalt auch von personen ausgehen kann, die „macht“ über die kinder haben. das wären beispielsweise soziale einrichtungen, bildungsinstitutionen oder andere gruppen. 26

In deutschland wird die psychische gewalt zumeist mit der definition von weymann- reichhardt erfasst:

„beschreibt ein verhalten, wo der erwachsene dem kind gegenüber feindlich und abweisend gegenübertritt. ablehnung, herabsetzung, schweigen, kränkung, isolation (einsperren), ignorieren, demütigendes schimpfen, permanente demütigung (womöglich noch vor anderen; und andere werden als vorbild hingestellt) und angstmachen (mit dem schwarzen mann drohen, der polizei, dem heim, dem zauberer, dem dunklen keller, dass man das kind nicht mehr lieb hat bei fehlverhalten usw.) fallen hierunter. kinder sind nicht in der lage abzuschätzen, wie realitätsnah solche figuren sind.“27

eine weitere ähnliche definition:

„die seelische misshandlung meint ein verhalten auf seiten der erwachsenen, das dem kind gegenüber eine feindliche oder abweisende haltung zum ausdruck bringt. das kind wird abgelehnt, dauernd herabgesetzt, isoliert, terrorisiert, erniedrigt und gekränkt. ihm wird das gefühl gegeben, wertlos zu sein. übertriebene unrealistische erwartungen an ein kind, die dauernde überbehütung eines mädchen oder jungen sowie die zeugenschaft von gewalt zwischen den eltern sind ebenfalls formen seelischer misshandlung. da sie keine körperlich sichtbaren spuren hinterlässt, ist die seelische misshandlung von kindern viel schwerer feststellbar.“28

Dank dieser definitionen kann nun eine kleine übersicht der unterformen der psychischen gewalt erstellt werden:

- feindselige ablehnung ( z.b. ständiges herabsetzen, beschämen, kritisieren oder demütigen eines kindes)
- ausnutzen und korrumpieren (z.b. kind wird zu einem selbstzerstörerischen oder strafbaren verhalten angehalten oder gezwungen bzw. ein solches verhalten des kindes wird widerstandslos zugelassen)
- terrorisieren (z.b. kind wird in ausgeprägter form von altersentsprechenden sozialen kontakten ferngehalten)
- verweigerung emotionaler responsivität (z.b. signale des kindes und seine bedürfnisse nach emotionaler zuwendung werden anhaltend und in ausgeprägter form übersehen und nicht beantwortet)29

„für kinder sind gewalterfahrungen – sei es, dass sie die gewalt gegen die mutter miterleben, sei es, dass sie selbst geschlagen werden – stets traumatische erlebnisse“.30 umgekehrt kann das zu starke behüten oder erdrücken des kindes im rahmen der fürsorge zu einer beeinträchtigung der entfaltungsmöglichkeiten und zu entwicklungsstörungen beitragen.31

5.1.3. sexueller missbrauch

eine weitere form der angewandten gewaltart gegen kinder ist der sexuelle missbrauch. unter sexuellem missbrauch von kindern und jugendlichen versteht man die beteiligung an sexuellen handlungen, die sie aufgrund ihres entwicklungsstandes nicht verstehen und zu denen sie kein wissentliches einverständnis geben können, die sexuelle tabus der familie und der gesellschaft verletzen und zur sexuellen befriedigung eines nicht gleichaltrigen oder erwachsenen dienen.32 ein fallbeispiel:

[...]


1 vgl.: http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/haeusliche-gewalt.html, abgerufen am: 20.04.2014.

2 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 16

3 vgl.: behrens, fritz: „häusliche gewalt und polizeiliches handeln“, 2002, herausgeber: innenministerium des landes nordrhein-westfalen, s. 10.

4 vgl.: döge, peter: „institut für anwendungsorientierte innovation und zukunftsforschung“, aiz kassel , 34064 kassel, 2009, http://www.maennerarbeit-ekd.de/dekade_2010_sonderauswertung_3_broschure.pdf, abgerufen am 20.04.2014

5 vgl.: döge, 2009, http://www.maennerarbeit-ekd.de/dekade_2010_sonderauswertung_3_broschure.pdf, abgerufen am 20.04.2014.

6 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 52.

7 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 52.

8 vgl.: schwind, hans-dieter: „kriminologie – eine praxisorientierte einführung mit beispielen“, heidelberg, 2011, verlagsgruppe hüthing jehle rehm gmbh, heidelberg, 21. auflage, s. 406.

9 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 53.

10 vgl.: keller, 2008, s. 53.

11 vgl.: keller, 2008, s. 55.

12 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 53.

13 vgl.: mönig ,ulrike: „häusliche gewalt und die strafjustizielle erledigungspraxis – eine justizaktenanalyse“,mainz, 2007, gemeinnütziger verein zur unterstützung von kriminalitätsopfern und zur verhütung von straftaten e.v., weisser ring verlag gmbh, s. 54.

14 vgl.: „gewalt gegen kinder und jugendliche - ein leitfaden für lehrerinnen und lehrer, erzieherinnen und erzieher in sachsen-anhalt zu früherkennung, handlungsmöglichkeiten und kooperation“, magdeburg, 2010, http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/sachsen-anhalt.pdf, abgerufen am: 21.04.2014.

15 eine posttraumatische belastungsstörung entsteht durch ein traumatisches erlebnis, zum beispiel eine vergewaltigung, eine naturkatastrophe, krieg, schwere unfälle. erinnerungen an das trauma verfolgen die betroffenen oft im alltag.

16 vgl.: keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 55.

17 „ein leitfaden für die pädagogische arbeit mit kindern und jugendlichen in mecklenburg-vorpommern gewalt gegen kinder“, techniker krankenkasse, landesvertretung mecklenburg-vorpommern ,werderstraße 74 c, 19055 schwerin,1.auflage, 2008, s. 4, www.tk.de/centaurus/servlet/contentblob/11970/datei/73/leitfaden%20f%c3%bcr%20p%c3%a4dagogen%20in%20mv.pdf, abgerufen am: 21.04.2104.

18 „gewalt gegen kinder – leidfaden für ärzte und institutionen in mecklenburg-vorpommern“ , http://www.gewalt-gegen-kinder- mv.de/index.php?option=com_content&view=article&id=13&itemid=30, abgerufen am: 21.04.2014.

19 vorliegender fall des bgh urt. v. 17.07.2007 = nstz-rr 2007, s. 304-306.

20 buskotte, andrea: gewalt in der partnerschaft, düsseldorf, 2007, s. 43.

21 vgl.: „keller, christoph: „häusliche gewalt und gewaltschutzgesetz – leitfaden für polizeiliches handeln“, 2008, richard boorberg verlag gmbh & co. kg, s. 47.

22 vgl.: lorei, clemens: „veränderung von partnerschaftsvariablen durch ambulante opferbetreuung und täterarbeit nach dem auftreten häuslicher gewalt“, 2011, verlag für polizeiwissenschaft, s.7.

23 vgl.: http://www.spiegel.de/sptv/special/a-185649.html, abgerufen am: 22.04.2014.

24 deegener ,günther; körner, wilhelm: „risikoerfassung bei kindermisshandlung und vernachlässigung – theorie, praxis, materialien“, lengerich, 2006, s. 109.

25 vgl.: deegener ,günther; körner, wilhelm, 2006, s. 109.

26 deegener ,günther; körner, wilhelm: „risikoerfassung bei kindermisshandlung und vernachlässigung – theorie, praxis, materialien“, lengerich, 2006, s. 109.

27 weymann, reichardt: „gewalt gegen kinder“, münchen, 2004, in w.e. fthenakis. & m.r. textor hrsg., s. 17.

28 huxoll m: „kindermisshandlung und sexueller missbrauch“, münchen, 2004, in w.e. fthenakis. & m.r. textor hrsg., s. 56.

29 vgl.: deegener ,günther; körner, wilhelm: „risikoerfassung bei kindermisshandlung und vernachlässigung – theorie, praxis, materialien“, lengerich, 2006, s. 110.

30 schröder; pezolt: „polizeiliches einschreiten bei gewaltkonflikten im sozialen nachraum- gewalt im sozialen nahraum i“, 1. auflage, 2004, s. 85.

31 vgl.: heitmeyer; schröttler: „gewalt – beschreibung – analyse – prävention“, bonn, 2006, satzbetrieb schäper gmbh, , s. 27.

32 vgl.: schanda, hans: „sexueller kindersmissbrauch und pädophilie“, göllersdorf (österreich), 2013, medizinisch wissenschaftliche verlagsgesellschaft, s. 66.

Final del extracto de 42 páginas

Detalles

Título
Gewalt gegen Kinder. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln
Calificación
2,0
Autor
Año
2014
Páginas
42
No. de catálogo
V464211
ISBN (Ebook)
9783668934245
ISBN (Libro)
9783668934252
Idioma
Alemán
Palabras clave
gewalt, kinder, wenn, eltern
Citar trabajo
Patryk Lubanski (Autor), 2014, Gewalt gegen Kinder. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464211

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Gewalt gegen Kinder. Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona