Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Thematik des Zugangs eines Dritten zu dem Facebook-Acount einer toten Person.
Durch die Zunahme der neuen Kommunikationstechnologien, die Globalisierung und die rasante Entwicklung des Internets wird es immer schwieriger, veraltete Gesetze an die neuen Rahmenbedingungen des 21. Jahrhunderts anzupassen, da der Gesetzgeber stets vor neuen Herausforderungen steht.
Statistisch gesehen sterben in jeder Minute drei Facebook-Nutzer. Daher steht es in diesem Kontext außer Frage, dass sich früher oder später ein Problem ergibt und Hinterbliebene Zugang zu dem Account des Verstorbenen erhalten möchten. Dabei ist zu überprüfen, ob digitale Nachlässe im Sinne von Accounts vererbbar sind.
Zu Beginn wird eine theoretische Einleitung in die Thematik gegeben.Im Anschluss wird der Begriff ‚Account‘ allgemein definiert. Danach wird versucht, den Ausdruck des "digitalen Nachlasses" abzugrenzen. In diesem Kontext stellen sich die Fragen, ob ein Facebook-Account zum "digitalen Nachlass" gehört und ob dieser vererbbar ist. Bevor sich allerdings die Untersuchung auf diese Fragen konzentriert, werden einige Regulierungen durch Facebook dargestellt.
Im Fokus der weiteren Ausführungen stehen einige offene Fragen, die sich im Kontext ergeben, sowie Rechtsfolgen, die Hinterbliebene durchführen können. Am Schluss erfolgt das Fazit zusammen mit einem Ausblick zu möglichen zukünftigen Entwicklungen.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
I. Facebook
II. Der digitale Nachlass
B. Zugang zu Facebook-Accounts post mortem
I. Regulierung durch Facebook
1. Löschen des Facebook-Accounts
2. Gedenkzustand
3. Nachlasskontakt bei Facebook
II. Vererbbarkeit § 1922 Absatz 1 BGB
1. Anwendbarkeit des deutschen Rechts
2. Übertragung des Nutzungsvertrags
3. Übertragung des Accounts
4. Übertragung der privaten vertraulichen Nachrichten
C. Schlussbetrachtung
I. Fazit
II. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Forschungsfrage, ob der Zugang zu einem Facebook-Account eines verstorbenen Nutzers rechtlich zulässig ist und ob ein solcher Account als Teil des digitalen Nachlasses im Rahmen der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gemäß § 1922 BGB vererbbar ist.
- Regulierung und Verwaltung von Facebook-Accounts nach dem Tod des Nutzers
- Anwendbarkeit der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auf digitale Konten
- Verhältnis von Nutzungsverträgen und Datenschutzrecht zum Erbrecht
- Die Rolle des Fernmeldegeheimnisses und postmortaler Persönlichkeitsrechte
- Analyse der Rechtsprechung, insbesondere der BGH-Entscheidung vom 12.07.2018
Auszug aus dem Buch
1. Anwendbarkeit des deutschen Rechts
Das Unternehmen Facebook Ireland Limited hat seinen Sitz in Irland. Die Muttergesellschaft liegt in den Vereinigten Staaten in Kalifornien.48 Außerdem betreibt das Unternehmen zwei kleine Büros in Hamburg und Berlin.49 Somit ist es fraglich, welches Recht auf den digitalen Nachlass angewendet werden darf, wenn es um die Vererbbarkeit eines Facebook-Accounts geht. Außerdem stellt sich die Frage, welches Recht auf den abgeschlossenen Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer eines Accounts und Facebook angewendet werden darf.
Artikel (Art.) 3 Abs. 1 der Verordnung Europäischen Gemeinschaft (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM I) besagt, dass das Recht Anwendung findet, das von den Parteien vereinbart wurde.50 Dieses muss im Vertrag festgelegt sein oder sich aus den Umständen des Falles ergeben.
So gilt es zunächst festzustellen, welcher Vertragstyp zwischen dem Nutzer und Facebook vorliegt. Es könnte sich dabei um einen Verbrauchervertrag handeln. Der deutsche Gesetzgeber definiert den Begriff Verbrauchervertrag in § 310 Abs. 3 BGB. Demnach liegt ein Verbrauchervertrag dann vor, wenn es sich um einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher handelt. Sowohl der Begriff ‚Verbraucher‘ als auch der Begriff ‚Unternehmer‘ sind im BGB legal definiert. Demnach ist eine Person nach § 13 BGB dann ein Verbraucher, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Entgegennahme der Leistung seitens der Verbraucher muss dem privaten Lebensbereich des Verbrauchers zugeordnet werden.51
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des digitalen Nachlasses ein und skizziert anhand eines konkreten Gerichtsfalls die rechtliche Relevanz der Zugangsfrage zu verstorbenen Facebook-Profilen.
B. Zugang zu Facebook-Accounts post mortem: Dieser Hauptteil analysiert die internen Facebook-Regulierungen wie den Gedenkzustand sowie die erbrechtliche Vererbbarkeit des Accounts unter Anwendung des § 1922 BGB, inklusive der datenschutzrechtlichen und vertraglichen Aspekte.
C. Schlussbetrachtung: Die Schlussbetrachtung fasst die Untersuchungsergebnisse zusammen, betont die Bedeutung der BGH-Rechtsprechung und formuliert Ausblicke auf künftige gesetzgeberische Notwendigkeiten.
Schlüsselwörter
Digitaler Nachlass, Facebook, Vererbbarkeit, § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge, Nutzungsvertrag, Verbrauchervertrag, Gedenkzustand, Nachlasskontakt, Datenschutzrecht, Fernmeldegeheimnis, Postmortales Persönlichkeitsrecht, Erbrecht, Internetrecht, Vertragspartner.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik, ob Hinterbliebene nach dem Tod eines Facebook-Nutzers einen rechtlichen Anspruch auf Zugang zum Account des Verstorbenen haben.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder sind das Erbrecht (§ 1922 BGB), das Schuldvertragsrecht, Datenschutzrecht sowie die Auseinandersetzung mit Nutzungsbedingungen und Kommunikationsrechten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist die Klärung, ob ein Facebook-Account zum vererbbaren Nachlass gehört und welche rechtlichen Hürden, wie z.B. das Fernmeldegeheimnis, dabei bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt einer juristischen Analyse, bei der Gesetzestexte, aktuelle Rechtsprechung (insb. BGH) und die Fachliteratur zum digitalen Nachlass systematisch ausgewertet werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der technischen Facebook-Optionen (Gedenkzustand/Löschung) sowie die vertiefte juristische Prüfung der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge bei digitalen Konten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch die Begriffe Digitaler Nachlass, Vererbbarkeit, § 1922 BGB und Facebook definieren.
Welche Rolle spielt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs für diese Arbeit?
Die BGH-Entscheidung vom 12.07.2018 dient als zentraler Ankerpunkt, da sie die Vererbbarkeit von Facebook-Accounts bestätigt und damit eine grundlegende Wende in der bisherigen Debatte einläutet.
Warum wird das Fernmeldegeheimnis als Hindernis diskutiert?
Es wird diskutiert, ob der Zugriff auf vertrauliche Nachrichten eines Accounts gegen das Fernmeldegeheimnis und das Briefgeheimnis verstößt, was die Vererbbarkeit erschweren könnte.
- Quote paper
- Yasin Polat (Author), 2019, Digitaler Nachlass und das Problem veralteter Gesetze. Der Zugang zu Facebook-Accounts post mortem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464217