Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit


Mémoire (de fin d'études), 2005

127 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhalt

1.Einleitung

2.Die Definition der ‚Arbeit’

I Historischer Teil
1. 100 Jahre Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit, von der Industrialisierung bis zur Jahrtausendwende
1.1 Die Frauenerwerbssituation in der Industrialisierung ‚Trennung von Erwerbs- und Hausarbeit’
1.2 Die Frauenerwerbssituation im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik ‚Errungenschaften und Verluste’
1.3 Die Frauenerwerbssituation im Nationalsozialismus ‚Widersprüchlichkeit von Realität und Theorie’
1.4 Die Frauenerwerbssituation nach dem Zweiten Weltkrieg ‚Vollbeschäftigung durch Wiederaufbau und Wirtschaftswunder Gleiche Rechte - doppelte Pflichten’
1.5 Die Frauenerwerbssituation in den 1960/70er Jahren ‚Auf den Boom folgen Sättigungseffekte und Krise’
1.5.1 Die Sonderform der Teilzeiterwerbstätigkeit
1.6 Die Frauenerwerbssituation in den 1980er/90er Jahren ‚Grenzen des Wachstums’
2. Exkurs: Die Frauenerwerbssituation in der DDR
2.1 Die geschichtliche Entwicklung der Frauenerwerbssituation in der DDR
2.2 Die Deutsche Wiedervereinigung und ihre Folgen
3. Zusammenfassung des historischen Teils

II Theoretische Fundierung und aktuelle Bezugnahme
1. Das Arbeitskräfteangebot und die Arbeitskräftenachfrage
1.1 Die Entwicklung des Arbeitsangebotes
1.2 Die Entwicklung der Arbeitsnachfrage
1.2.1 Die Arbeitsmarktsegregation
1.2.2 Der strukturelle Wandel der Arbeitsnachfrage
1.3 Zusammenfassung
2. Die Entwicklung der Erwerbsarbeitsverhältnisse
2.1 Das Normalarbeitsverhältnis
2.2 Die Arbeitszeitflexibilisierung
2.3 Zusammenfassung
3. Die Prekären Beschäftigungsverhältnisse
3.1 Die gesetzlichen Regelungen der befristeten Beschäftigungsverhältnisse
3.1.1 Frauen und befristete Erwerbsarbeitsverträge
3.2 Die gesetzlichen Regelungen der Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse
3.2.1 Elternzeit und Teilzeiterwerbsarbeit
3.2.2 Frauen und Teilzeiterwerbsarbeit
3.3 Die gesetzlichen Regelungen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ..
3.3.1 Frauen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
3.4 Zusammenfassung
4. Die Entwicklung der Erwerbslosigkeit
4.1 Die Struktur der Erwerbslosigkeit
4.2 Zusammenfassung
5. Kinderbetreuung als Einflussfaktor auf die Frauenerwerbstätigkeit
5.1 Die Entwicklung der Müttererwerbstätigkeit
5.2 Die Entwicklung der Kinderbetreuungseinrichtungen
5.3 Die familienfreundlichen Maßnahmen
5.4 Zusammenfassung
6. Die Beschäftigungsziele der Europäischen Union
6.1 Die tatsächliche Beschäftigungslage in der Europäischen Union
6.2 Zusammenfassung
7. Resümee

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung der Erwerbsquoten 1882-1984

Abbildung 2: Die Entwicklung der Frauenquote in den einzelnen Wirtschaftsbranchen 1882- 1982

Abbildung 3: Weibliche Schulentlassenen nach Abschlussart 1970-1999

Abbildung 4: Arbeitsuchende Nichterwerbspersonen im März 2004 nach Gründen der Nichtverfügbarkeit

Abbildung 5: Entwicklung des Arbeitsvolumens

Abbildung 6: Erwerbstätige im März 2004 nach durchschnittlich normalerweise je Woche geleisteten Arbeitsstunden

Abbildung 7: Teilzeittätige im März 2004 nach Teilzeitmodell

Abbildung 8: Angebot und Nachfrage am westdeutschen Arbeitsmarkt

Abbildung 9: Alterspezifische Erwerbstätigenquote von Frauen ohne Kinder und mit Kindern im März 2004

Abbildung 10: Teilzeittätige Frauen mit Kindern im März 2004 nach Gründen für die Teilzeittätigkeit

Abbildung 11: Erwerbstätigenquote von Frauen mit Kindern im März 2004 nach Zahl der Kinder und Vollzeit-/Teilzeittätigkeit

Abbildung 12: Wiederbeschaffungskosten einer Stelle

Abbildung 13: Employment rate by gender 2003 .

Abbildung 14: Unemployment rate by gender 2003

Abbildung 15: Part-time employment by gender 2003.

Abbildung 16: Besuch von Kindertageseinrichtungen

„Also, o Freund, gibt es gar kein Geschäft von allen, durch die der Staat besteht, welches dem Weibe oder dem Manne als Mann angehört, sondern die natürliche Anlagen sind auf ähnliche Weise in beiden verteilt, und an allen kann das Weib teilnehmen ihrer Natur nach, wie der Mann an allen.“

Quelle: Platon: Politeia. Zitiert nach: König, Burghard (Hrsg.) (1994): Platon. Sämtliche Werke, Band 2, Rowohlts Enzyklopädie, Hamburg, S. 356f

1. Einleitung

Die vorliegende Diplomarbeit beschäftigt sich mit einer ‚Analyse zur Frauenerwerbstätigkeit’ in Deutschland. Die Motivation liegt darin, einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit zu erarbeiten und somit das Verständnis für die Problematiken der Frauenerwerbstätigkeit zu erweitern.

Die Herangehensweise an das Thema erfolgt in der historischen Darstellung, die zum Erfassen der Thematik der Frauenerwerbstätigkeit von Wichtigkeit ist, und in der Darlegung der aktuellen Situation mit Bezugnahme auf Theorien und die Faktoren, die in Beziehung mit der Frauenerwerbstätigkeit stehen.

Das Ziel der Diplomarbeit ist zum einen die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit aus historischer Perspektive darzustellen und somit einen Überblick zu ermöglichen. Zum anderen liegt das Ziel der Diplomarbeit darin, die wichtigsten Faktoren, die aktuell einen Einfluss auf die Frauenerwerbstätigkeit ausüben, zu identifizieren und darzustellen.

Als Grundlagenwerke haben im I. Teilbereich, dem historischen Teilbereich, insbesondere die Bücher von Gerhard Willke, Angelika Willms-Herget, Monika Langkau-Herrmann / Jochem Langkau und Gisela Helwig / Hildegard Maria Nickel, Verwendung gefunden. Genaue Aufführungen der Literaturangaben finden sich im Literaturverzeichnis.

Im II. Teilbereich, der aktuellen Darstellung, sind durch alle Kapitel hinweg in erster Linie Daten des Statistischen Bundesamtes in Form des Mikrozensus 2003 und des Mikrozensus 2004, sowie der 2. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung zu Rate gezogen worden. Bezogen auf die einzelnen Kapitel sind für das 1. Kapitel des ‚Arbeitsangebotes und der Arbeitsnachfrage’ die Literatur von Jörg Althammer und von Ursula Holtgrewe / Stephan Voswinkel / Gabriele Wagner hervorzuheben. Im 2. Kapitel, welches sich mit den ‚Erwerbsarbeitsverhältnissen’ beschäftigt, ist insbesondere die Literatur von Jörg Althammer zu erwähnen. Das 3. Kapitel strebt eine Darstellung der ‚Prekären Beschäftigungsverhältnisse’ an, dazu wurde hauptsächlich Literatur des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, sowie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu Rate gezogen. Das 4. Kapitel, welches die ‚Erwerbslosigkeit’ zum Thema hat, greift wiederum in großen Teilen auf Jörg Althammer zurück. Im 5. Kapitel, in dem die ‚Kinderbetreuung’ im Mittelpunkt steht, ist die Literatur von Felix Büchel / Katharina Spieß hervorzuheben.

Das 6. Kapitel, in dem eine Auseinandersetzung mit den ‚Beschäftigungszielen der Europäischen Union’ erfolgt, greift aus Gründen der Aktualität in erster Linie auf Daten aus dem Internet zurück. Hierbei haben in erster Linie das Portal der Europäischen Union und die Veröffentlichungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine Rolle gespielt. Anhand der unterschiedlichen Literaturangaben ist zu erkennen, dass die Grundlage der vorliegenden Diplomarbeit sehr vielschichtig ist. Es existieren Bücher, die entweder historisch orientiert sind oder aktuelle Fragen behandeln. Ein umfassendes Werk von der Industrialisierung bis zum Jahre 2005 liegt nicht vor. Aus diesem Grunde war es an manchen Stellen notwendig, die Literatur, die sich mit der Historie befasst mit der aktuellen Literatur in Beziehung zu setzen. Hierbei ist zu erwähnen, dass die Literatur, die Frauenerwerbstätigkeit betreffend, für die Zeit der Industrialisierung und des Nationalsozialismus reichlich vorhanden ist. Die Literatur, die nur vereinzelt gefunden werden konnte, stellen Werke zum Ersten Weltkrieg und den 1980/90er Jahre dar. Als Erklärung dafür kann die Interessenlage zu diesen Zeiten angeführt werden, die im Ersten Weltkrieg auf den alltäglichen Nöten und in den 1980/90er Jahren auf der Deutschen Wiedervereinigung beruhte. Die aktuelle Literatur zum Thema ‚Frauenerwerbstätigkeit’ setzt meist Schwerpunktbereiche, welche einen Überblick über das Gesamtthema nicht ermöglichen. Die vorliegende Diplomarbeit bemüht sich darum, diese Lücke zu schließen, indem sie versucht die Literatur mit statistischen Daten zu verknüpfen.

Als Untersuchungsmethode steht die ‚Inhaltsanalyse’1 im Vordergrund. Die ‚Inhaltsanalyse’ beschäftigt sich mit der Betrachtung von Texten aller Art. Als Eigenschaft der ‚Inhaltsanalyse’ ist zu nennen, dass sich schriftliche Dokumente für sehr lange Zeiträume aufbewahren lassen und damit zugänglich sind. Somit besteht die Möglichkeit Jahrhunderte übergreifend politischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Wandel zu beschreiben. Auf der ‚Inhaltsanalyse’ beruhend wurde im ersten Schritte die Literatur ermittelt, die als relevant für das Thema ‚Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit’ erschien. Anschließend erfolgte die Entwicklung eines „Kategorieschemas.“2 Dabei wurde die Literatur den einzelnen Kapitelschwerpunkten zugeordnet und die relevanten Informationen herausgefiltert. Diese stellen sich teilweise in Textform, teilweise in Daten dar, was anhand von wörtlichen Zitaten, sinngemäßen Zitaten, erwähnten Daten und Abbildungen zum Ausdruck kommt.

Die Aufgliederung der vorliegenden Diplomarbeit erfolgt in zwei Teilbereiche. Zum einen in den historischen Teil, der einen Überblick über die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland geben soll, und zum anderen in den aktuellen Teil mit theoretischer Fundierung. Dieser Teil stellt den Schwerpunkt der Diplomarbeit dar. Anhand von tabellarischen und graphischen Darstellen werden die Ausführungen untermauert.

Die Einleitung wird zunächst einen Überblick über die in der Diplomarbeit behandelten Bereiche geben und im Anschluss daran erfolgt eine Definition des Begriffs Arbeit. Der I. Teilbereich - der Historische Teil -befasst sich mit der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit seit Beginn der Industrialisierung. Die historische Entwicklung wird in Zeitphasen geordnet dargestellt. Wobei die Zeitphasen geschichtlich abgegrenzt und mit markanten These, zur Verdeutlichung, versehen wurden.

Die Fragestellung, die im historischen Teil im Mittelpunkt steht lautet, wie hat sich die Frauenerwerbstätigkeit im Zeitverlauf verändert, bzw. entwickelt?

Hervorgehoben wird die Situation der Frauen in der DDR.3 Da die Entwicklung in der DDR anders vonstatten ging als in der Bundesrepublik Deutschland und da auch heute, im Jahre 2005, noch große Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland existieren. Der II. Teilbereich - der aktuelle Teil - beschäftigt sich mit der theoretischen Fundierung und der empirischen Darstellung der aktuellen Lage der Frauenerwerbstätigkeit. Dabei werden die Faktoren analysiert, die die Frauenerwerbstätigkeit beeinflussen. Wobei der Anspruch auf Vollständigkeit an dieser Stelle nicht erhoben werden kann.

Weiterhin erfolgt ein Einblick in die Debatte der Europäischen Union, die Frauenerwerbstätigkeit betreffend. Dadurch wird das Thema abgerundet, ein Ländervergleich gegeben und die aktuellsten Entwicklungen dargestellt.

Die Fragestellung, die im zweiten Teil, dem aktuellen Teil, im Mittelpunkt steht lautet, wie stellte sich die Frauenerwerbstätigkeit aktuell dar und durch welche Faktoren wird sie beeinflusst?

An dieser Stelle wird der Begriff der ‚Arbeit’ analysiert und ein Überblick über die Diskussion der Definition gegeben.

2. Die Definition der ‚Arbeit’

Das Wort ‚Arbeit’ leitet sich aus dem germanischen ‚arb’ und dem indogermanischen ‚orbho’ ab. Dies bedeutet

„verwaist sein, ein zu schwerer körperlicher Tätigkeit verdingtes Kind sein.“4

Im ursprünglichen Sinn bedeutet ‚Arbeit’ ‚Mühe’ und ‚Plage’. Kulturgeschichtlich wurde die ‚Arbeit’ im Altertum für erniedrigend und entehrend gehalten und war damit etwas für Knechte und Sklaven. Arbeit galt als ‚Merkmal der Minderwertigkeit’ und als einem freien Bürger für unwürdig.5 Erst mit dem Protestantismus und der

„Verweltlichung der Beruf(ung)sauffassung Luthers und besonders die Lehren Calvins und des Puritanismus, der ein verändertes Arbeitsethos durchsetzte“6

veränderte sich die Situation dahingehend, dass die gesellschaftliche Anerkennung durch den Beruf geprägt wurde.

Mit der Industrialisierung veränderte sich der Charakter der ‚Arbeit’ weitgehend. Aus der sich selbst versorgenden Landwirtschaft und den Handwerksbetrieben wurden immer mehr Fabriken, in denen Arbeitsteilung praktiziert wurde. Die zunehmende Arbeitsteilung erreichte, dass die Arbeiter den Überblick über das Ganze verloren und die Arbeit dadurch oft als monoton und ermüdend empfanden. Dadurch galt ‚Arbeit’ im Marxismus als Ausbeutung und als Erscheinung einer kapitalistischen Gesellschaft.7

Seit den 1970er Jahren erfolgte die Humanisierung der Arbeitswissenschaft, dadurch sollten die Arbeitsbedingungen wieder an den Menschen angepasst werden, wie z.B. durch die selbständige Bestimmung der Arbeitsverteilung, z.B. durch Jobrotation, Jobenlargement und Jobenrichment.8

‚Arbeit’ wird dargestellt als ein

„bewusstes, zielgerichtetes Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung wie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen.“9

„In der Arbeit werden Materialien und Informationen unter Verwendung von Energie mit dem Ziel umgestaltet, nützliche Güter zu schaffen.“10

Der Begriff ‚Arbeit’ wird umgangssprachlich oft mit der Lohnarbeit gleichgesetzt. Im wissenschaftlichen Gebrauch existieren unterschiedliche Definitionen der ‚Arbeit’. Karl Marx bezeichnete Arbeit als bewussten und zweckbestimmten Prozess der menschlichen Bearbeitung von Natur.11 Dadurch erfolgt die Ausklammerung der Reproduktionsarbeit des Menschen. Daraus folgt:

„Die von Frauen geleistete Arbeit des Gebärens bzw. Nährens und Aufziehen von Kindern fällt mangels bewusster Zweckbestimmtheit nicht unter den marxschen Arbeitsbegriff.“12

„Der Arbeitsbegriff im patriarchalen Verständnis beinhaltet lediglich die bezahlte Erwerbsarbeit.“13

Dies bedeutet, als ‚Arbeit’ wird nur bezeichnet, was der Produktion von Waren und Dienstleistungen für den Tausch am Markt dient. Die Familie ist demnach ein Bereich, der von der Ökonomie abgetrennt ist.

Kernpunkt ist die Bezahlung der Arbeit, so gelten Tätigkeiten, die nicht bezahlt werden als ‚Nichtarbeit’. Daraus folgt, wenn die Arbeit der Hausfrau

„denselben materiellen oder leistungsmäßigen Effekt hat wie die des Zimmermädchens, der Angestellten im Restaurant, der Putzfrau, Portiersfrau, der Arbeiterin in der Wäscherei“14

erst wenn einer dieser Arbeiten außer Haus als entlohnte Tätigkeit nachgegangen wird, wird aus der ‚Nichtarbeit’ eine ‚Arbeit’.

Damit stellt die Erwerbsarbeit eine „Erfindung der Moderne“15 dar.

Nachdem der Hintergrund der ‚Nichtarbeit’ und der ‚Arbeit’ dargestellt wurde erfolgt nun die Historische Darstellung der Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit. Diese ist aus Gründen der Übersichtlichkeit und der geschichtlichen Phasen in relevante zeitliche Abschnitte untergliedert. Den Beginn stellt die Industrialisierung dar und das Ende die 1990er Jahre. Die Überschriften stellen jeweils Thesen dar, die die Zeiträume kennzeichnen.

I. Historischer Teil

1. 100 Jahre Entwicklung der Frauenerwerbsarbeit, von der Industrialisierung bis zur Jahrtausendwende

Die Frauenerwerbstätigkeit hat sich in den letzten 100 Jahren deutlich verändert und weiterentwickelt. Aus diesem Grunde werden nun die zeitlichen Abschnitte näher betrachtet.

1.1 Die Frauenerwerbssituation in der Industrialisierung ‚Trennung von Erwerbs- und Hausarbeit’

Im Zuge der Industrialisierung vollzog sich eine Trennung der Haushaltsarbeit und der Erwerbsarbeit. Bildeten vor der Industrialisierung Heim und Produktionsstätte oft eine Einheit, trennten sich diese, aufgrund der Fabrikbildung, während der Industrialisierung in zunehmendem Maße. Dies förderte die geschlechtsspezifische Aufgabenteilung, welche durch die Gesetzgebung, das geschlechtsspezifische und differenzierte Bildungswesen sowie durch die geltenden Werte und Normen gesichert wurde.16 Die Frauen galten als zuständig für den Reproduktionsbereich und für die Familie, die Männer hingegen als zuständig für die Ernährung der Familie und dadurch für das Einkommen der Familie. Damit bildete sich die Normalarbeitszeit und mit ihr das Normalarbeitsverhältnis heraus.17 Zwar verdienten Frauen auch Einkommen durch Anbieten ihrer Arbeitskraft auf dem Erwerbsmarkt, doch entsprach dies einem Hinzuverdienst. An Stelle der Eigenarbeit trat die Lohnarbeit. In die Industriearbeit wurden zunächst die Männer integriert, sowie die unverheirateten Frauen. Männer, als auch unverheiratete Frauen stellten sich ortsungebundener dar, als verheiratete Frauen, wobei die Mehrzahl der Frauen nicht in der Industrie beschäftigt war, sondern in dienenden Tätigkeiten im Häuslichen Dienst.18 Die Erwerbsquote der Männer im erwerbsfähigen Alter lag im Jahre 1882 an der 90 % Marke.

Der Anteil der alleinstehenden Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgingen, lag zu diesem Zeitpunkt bei ca. 70 %.19 Der Anteil der Frauen, gemessen an der Gesamtheit der Erwerbstätigen, lag im Jahre 1882 bei 32 %.20 Die Zahlen der verheirateten, erwerbstätigen Frauen stellen sich anders dar, im Jahre 1882 waren 10 % der verheirateten Frauen außerhalb des eigenen Haushalts erwerbstätig.21 Erwerbsarbeiten von verheirateten Frauen wurden statistisch meist unter der Kategorie „mithelfende Familienangehörige“22 erfasst. Dies lag an der engen Affinität der Arbeiten von Frauen zum Haus. Der Bereich wurde stark unterschätzt auch wenn diese Kategorie im Laufe der Zeit schrumpfte. Meist bestimmte die finanzielle Not, ob die Frauen außerhäuslich arbeiten gehen mussten. Darunter ist zu verstehen, dass verheiratete Frauen meist nur dann erwerbstätig waren, wenn der Verdienst des Mannes nicht für den Lebensunterhalt ausreichte. Den verheirateten Frauen standen dabei nur die Arbeitsplätze zur Verfügung, die die schlechtesten Umstände aufwiesen. Weiterhin durften Frauen, sofern sie verheiratet waren, nur mit Einverständnis des Ehemanns einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Durch die Nahrungsmittelindustrie reduzierte sich die Hausarbeit und die psychische Reproduktionsarbeit der Frauen nahm zu. Die Frauen, die einer Lohnarbeit außer Haus nachgingen, waren somit auch weiterhin zuständig für das Wohlergehen der Familie. Die Branchen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt, in denen Frauen im 19. Jahrhundert vorwiegend arbeiteten, stellten neben der schon erwähnten „mithelfenden Familienangehörigen“, das Gesundheitswesen, die Kirchen und die Leder-, Textil- sowie die Bekleidungsindustrie dar.23 Festzustellen ist, dass Frauen meist als unqualifizierte Kräfte Beschäftigung fanden, da ein diskontinuierliches Erwerbsverhalten erwartet wurde. Ihr Einsatz war daher oft beschränkt auf standardisierte, arbeitsteilige Massenproduktion und in der Maschinenbedienung.24 Ermöglicht wurde dies durch die Einführung des Fließbandes im Jahre 1913 durch Henry Ford und das T-Model.25

Es kam zur extremen Form der Arbeitsteilung, dem ‚Taylorismus’26. Damals als Revolution gefeiert, wurden mit der Zeit die Nachteile bewusst, wie z.B. die Sinnentleerung der Arbeit.27 In der Industrialisierung herrschte diese Arbeitsteilung jedoch vor und es wurden Arbeitskräfte benötigt. Frauen wurden nur aufgrund des Fachkräftemangels eingestellt. Dadurch waren die Betriebe gezwungen das große

„Reservoir an ungelernten Kräften stärker zu erschließen.“28

Hierzu zählten vor allem Frauen, da sie als ungelernte Kräfte weniger Lohn als gelernte Kräfte erhielten. Weitere Gründe, dass Frauen als billige Arbeitskräfte galten, waren, laut John Stuart Mill, der „soziale und rechtliche Status als Anhängsel des Mannes.“29

laut Polachek ihre „geringeren Ausbildungsinvestitionen.“30 In der Industrie verdienten die Frauen im Durchschnitt nur zwei Drittel der Männerlöhne.31

In den kaufmännischen Berufen waren zu Anfang sehr wenige Frauen vertreten. Im Jahre 1901 betrug die Zahl der Lehrlinge 13.433 männliche und 245 weibliche.32 Dies hing mit den Anforderungen solcher Stellen zusammen, zu denen ein mittlerer Bildungsabschluss und meist der Besuch einer Handelsschule gehörte. Den Frauen, die es bis in die Verwaltungsberufe schafften, blieb der Aufstieg meist verwehrt, da ihnen eine nur vorübergehende Erwerbstätigkeit - bis zur Heirat - zugeschrieben wurde.

Doch aufgrund der geringen Ausbildungsinvestitionen, die die Betriebe zu tätigen hatten, da die Frauen die nötigen Fähigkeiten bereits extern erlernten, waren sie mit der Zeit prädestiniert für die Arbeiten an den neuen Büromaschinen, wie z.B. den Schreibmaschinen.33 Erst ab dem Jahre 1896 war es Mädchen erlaubt das Abitur zu erwerben. Ab dem Jahre 1900 durften Frauen in Baden studieren, die anderen Länder folgten im Jahre 1909.34

Es existierten aber nicht nur Unterschiede zwischen Männer- und Frauenarbeit, sondern auch unter der weiblichen Bevölkerung an sich.

Auf der einen Seite gab es die Arbeiterinnen, die arbeiten mussten, um das Existenzminimum zu sichern. Diese hatten nur geringe Bildungschancen.

Auf der anderen Seite standen die Frauen des Bürgertums, denen nur ‚schöngeistige’ Bildungsinhalte vermittelt wurden, und denen es verboten war einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Die Frauen des Bürgertums wurden in erster Linie auf die Aufgabe als Ehefrau und Mutter vorbereitet, weiterhin beinhaltete ihre Aufgaben das Repräsentieren und Führen des Haushaltes. Bildung war für Frauen damals nicht vorgesehen. Die bürgerlichen Frauen wollten das Recht auf Arbeit erhalten. Dies klingt paradox, betrachtet an den Bedingungen unter denen die Arbeiterinnen einer Beschäftigung nachgingen.35 Hinzu kam auch, dass die Dienstboten durch eingeführte Mindestlöhne nicht mehr für jeden bürgerlichen Haushalt erschwinglich waren, sodass die bürgerlichen Frauen ihr Betätigungsfeld, als Koordinatorin ihrer Hausangestellten, in vielen Fällen verloren hatten.

1.2 Die Frauenerwerbssituation im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik ‚Errungenschaften und Verluste’

Im Ersten Weltkrieg nahm die Erwerbstätigkeit von Frauen aufgrund der in den Krieg gezogenen Männer, die dadurch als Arbeitskräfte fehlten, zu. Aufgrund dessen veränderten sich die bestehenden Familienstrukturen zusehends. Es entwickelten sich die sogenannten Frauen- und Männerindustrien. Zu den Frauenindustrien gehörten das Reinigungs- und das Bekleidungsgewerbe, sowie die Textil-, Papier-, Nahrungsmittel- und Genussmittelindustrie.

Der größte Teil der erwerbstätigen Frauen arbeitete in den häuslichen Diensten. Nach Kriegsende wurde die ‚Lückenbüßerfunktion’36 der Frauen deutlich. Zwar stellte sich die Frauenerwerbstätigkeit höher dar, als vor dem Ersten Weltkrieg, aber dies täuscht nicht darüber hinweg, dass Frauen entlassen wurden um für Männer Arbeitsplätze zu schaffen. Ab dem Jahre 1908 war Frauen zwar die Mitgliedschaft in Parteien und Gewerkschaften erlaubt, das Wahlrecht wurden ihnen aber erst im Jahre 1918 zu teil, nach der Abdankung des Kaisers, und mit der Ausrufung der Weimarer Republik. Damit erfolgte die ‚formale’ politische Gleichberechtigung.37 Trotz des Wahlrechts blieb die Anzahl der Frauen im Parlament der Weimarer Republik mit 8 % verschwindend gering.38 Obwohl Frauen und Männer vor dem Gesetz ‚formal’ gleichgestellt wurden, zeigte sich die Realität anders, da das Familien-, Arbeits- und Strafrecht unverändert blieb.39

Im Jahre 1922 wurde eine Reihe von wichtigen ‚Frauengesetzen’ umgesetzt, dazu zählten die Zulassung von Frauen zu Rechtspflegeberufen, Mindestlöhne, sowie der Mutterschutz etc.40 In den Studiengängen wählten Frauen vorwiegend Medizin und Lehramt, in allen anderen Studiengängen waren Frauen eine Seltenheit, aufgrund ihrer schlechten Berufsaussichten.41 Der Lehrerinnenberuf ermöglichte den Frauen Perspektiven an Mädchenschulen. In manchen Bereichen erfolgte eine Art des ‚sich Abfindens’ mit den erwerbstätigen Frauen, da sie nicht an allen Stellen durch Männer ersetzt werden konnten. Die Gründe dafür waren unter anderem, dass Frauen für weniger Geld arbeiteten und schlechtere Arbeitsbedingungen akzeptierten, da sie geringe Ausbildungen aufwiesen und sich oft in finanzieller Not befanden.42

Im Jahre 1925 waren fast 82 % aller erwerbstätigen Frauen in zehn Berufen vorzufinden. Dies hing mit den geringen Möglichkeiten der Bildung für Frauen zusammen. Die Berufe in denen Frauen zu finden waren, stellten in erster Linie, wie schon an voriger Stelle erwähnt, ‚mithelfende Tätigkeiten’ dar.

Sie befanden sich meist in der Landwirtschaft, gefolgt von Hauswirtschaftsberufen, Verkaufsberufen, Spinnerinnen, Weberinnen und Textilflechterinnen, Mithelfenden außerhalb der Landwirtschaft, Büroberufen, Verwaltungsberufen, Näherinnen, Landwirtinnen und Tierzüchterinnen gefolgt als letzter Bereich von Schneiderinnen.43

Ende der 1920er Jahre kam es zur Weltwirtschaftskrise.44 Diese löste einen Anstieg der Arbeitslosigkeit aus und damit die erneute Diskriminierung der erwerbstätigen Frauen. In erster Linie waren verheiratete Frauen von Entlassungen bedroht. Es erfolgte die Ächtung der sogenannten ‚Zusatzverdienerinnen.’45 Insbesondere kam es zu Entlassungen von Beamtinnen, wenn sie heirateten oder ein uneheliches Kind zur Welt brachten. Im Jahre 1932 wurde diese Praxis im Zuge der Weltwirtschaftskrise sogar legalisiert, anhand des Gesetzes der ‚Rechtsstellung der weiblichen Beamten.’46

1.3 Die Frauenerwerbssituation im Nationalsozialismus ,Widersprüchlichkeit von Realität und Theorie’

Im Jahre 1933 betrug die Arbeitslosenquote 25 %.47 Durch ‚deficit spending’, Rüstungsindustrie, die Propagierung der Frau als Mutter und durch das am 1. Juni 1933 erlassenen ‚Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit’ wurden die Frauen aus dem Erwerbsleben verdrängt. Die Nationalsozialisten traten energisch gegen die weibliche Erwerbsarbeit ein. Die Frauen wurden in erster Linie auf ihre biologischen Funktionen und die Rolle der Mutterschaft reduziert. Ihre Aufgabe beinhaltete die Erhaltung des Volkes,48 dazu gab es Ehrungen, wie das Mutterkreuz oder Ehestandsdarlehen. Allerdings war das Ehestandsdarlehen verbunden mit der Aufgabe der Erwerbstätigkeit und einem ‚Ehetauglichkeitszeugnis’, welches die Gebärfähigkeit der Frau bestätigen sollte. Tatsache war allerdings, dass trotz der Propaganda der kinderreichen Familie, die Frauen weniger Kinder bekamen.

Es wurden

„schon in den 1922 bis 1925 geschlossenen Ehen im Durchschnitt nur zwei Kinder aufgezogen.“49

Es existierte von Beginn an ein Paradoxon zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

„Das nationalsozialistische Bild der Frau kann nicht gleichgesetzt werden mit der realen Situation der Frauen dieser Zeit.“50

‚Arbeit’ im Sinne der Erwerbsarbeit für Frauen gab es in den Schriften der Nationalsozialisten nur als Ersatzarbeit für den in den Krieg gezogenen Mann. Erst gegen Ende des Krieges erwähnten die Nationalsozialisten auch Frauen im Rüstungseinseinsatz. In wichtigen Positionen von Partei und Staat gab es während des Nationalsozialismus jedoch keine Frauen, sie übten „mehr oder weniger verhängnisvolle Handlangerdienste“51 aus, wie z.B. die Vermittlung der nationalsozialistischen Ideologien in den Schulen. Während des Nationalsozialismus verloren Frauen, aufgrund des nationalsozialistischen Frauenbildes, das passive Wahlrecht, welches ihnen zuvor erst in der Weimarer Republik zuteil wurde.

Die Herausdrängung von Frauen aus dem öffentlichen Dienst schritt weiter fort und der Zugang von Frauen zu Universitäten wurde auf 10 % der Neuimmatrikulationen begrenzt.52 Juristische Berufe oder auch Berufe im Gesundheitswesen waren für Frauen tabu. Unter dem Vorwand des ‚Doppelverdienertums’ wurden Frauen aus den Berufen herausgedrängt. Doch sind auch viele Ausnahmen der Frauenerwerbstätigkeit bekannt,

„nämlich immer dann, wenn ökonomische Bedingungen z.B. in Kriegszeiten, dies erforderlich machten.“53

Es kam zu Spannungen zwischen den Anforderungen der Wirtschaft und der Ideologie der Nationalsozialisten.

Ab dem Jahre 1939, dem Jahr des Ausbruchs des Zweiten Weltkrieges, wurden die Frauen, aufgrund der in den Krieg gezogenen Männer, überall als Arbeitskräfte benötigt. Sie wurden zu Telefonistinnen, Fernschreiberinnen und Funkerinnen ausgebildet. Im Jahre 1938 wurde sogar ein Pflichtjahr in Haus- und Landwirtschaft für Frauen eingeführt.54 Festzustellen ist, dass während der Zeit des nationalsozialistischen Regimes ein Rückgang der Frauenbeschäftigung in den akademischen Berufen eintrat und die Zahl der unqualifizierten Arbeiterinnen zunahm.

Bei hoher Arbeitslosigkeit wurden die Frauen aus den Erwerbsverhältnissen verdrängt, bei Arbeitskräftemangel griffen die Nationalsozialisten auf sie zurück. Dieser Taktik bedienten sich aber nicht nur die Nationalsozialisten, sondern sie hat sich im Laufe der Jahrzehnte als gängige Praxis herausgestellt, wie auch die folgenden Ausführungen deutlich machen.

1.4 Die Frauenerwerbssituation nach dem Zweiten Weltkrieg ‚Vollbeschäftigung durch Wiederaufbau und Wirtschaftswunder. Gleiche Rechte - doppelte Pflichten’

Aufgrund der im Krieg gefallenen Männer stellten Frauen das Gros der Bevölkerung dar. Im Jahre 1946 kamen auf 1000 Männer 1263 Frauen.55 Viele Frauen mussten für sich selbst und oft auch noch für ihre Familie sorgen. Die Männer waren entweder umgekommen, noch in Kriegsgefangenschaft oder krank. Wegen der schwierigen Ernährungssituation verbrachten die Frauen viel Zeit mit der Lebensmittelbeschaffung.

Aus Gründen des Arbeitskräftemangels wurden Frauen und Männer zur Arbeit verpflichtet.56 Dadurch wurden Frauen stark in den Erwerbsarbeitsprozess einbezogen. Eine große Anzahl der Frauen arbeitete in sogenannten typischen Männerberufen, jedoch ohne, dass ihnen dafür der gleiche Lohn zugestanden wurde wie den Männern.

Insbesondere waren die Berufe mit Schwer- und Schwerstarbeiterzulage gefragt, da sie zusätzliche Lebensmittel für die Familie einbrachten.57 Hausfrauen wurde die ‚Gruppe V’, die sogenannte Hungerkarte, zugeteilt. Mit dieser Karte war es nicht möglich zusätzliche Lebensmittel für die Familie zu bekommen. Das Zuteilungssystem war aber auch in andere Richtungen geschlechtsspezifisch geordnet, denn Frauen erhielten kaum Tabak- und Alkoholzuteilungen. Es ging nicht darum, dass die Frauen dies für den eigenen Gebrauch benötigten, sondern, dass diese Waren auf dem Tauschmarkt begehrte Güter darstellten.58 Die Männer, die nach dem Krieg aus der Kriegsgefangenschaft zurückkehrten, drängten die Frauen wieder aus dem Erwerbsarbeitsmarkt.

Diese Haltung wurde von der offiziellen Familienpolitik dieser Jahre mitgetragen. Franz-Josef Wuermeling, der im Jahre 1953 erster Familienminister wurde, vertrat die Position, dass Frauenerwerbstätigkeit „gemeinschaftszerstörenden Charakter“59 hätte. Er propagierte das Bild der kinderreichen Familien, so sollte die Einführung des Kindergelds ab dem dritten Kind im Jahre 1954 zur Verstetigung der Rollenbilder führen. Die traditionelle Arbeitsteilung wurde 1957 noch von Gesetzeswegen zur Norm erklärt, so galt der Mann als ‚Ernährer’ und die Frau als ‚Herz der Familie’.60

Neben den Frauen auf Männerarbeitsplätzen waren es sogenannte Doppelverdienerinnen und Frauen ohne Berufsausbildung, die von den Entlassungen betroffen waren.61 Beamtinnen mussten nach § 63 des Beamtengesetzes mit der Heirat aus dem Beruf ausscheiden.62

Durch das Wirtschaftswunder Ende der 1950er Anfang der 1960er Jahre und dem damit verbundenen Arbeitskräftebedarf änderte sich dies wieder und der Erwerbsarbeitsmarkt war wie leer gefegt. Der Mangel wurde durch die anhaltende Zuwanderung aus der DDR und durch die freigesetzten Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft, sowie durch die Flüchtlinge und die Frauen gedeckt.63 Somit kam es zum Rückruf der Frauen, insbesondere der Ehefrauen und Mütter, an die außerhäuslichen Arbeitsplätze.

Der Beschäftigungsanstieg der Frauen löste in der Öffentlichkeit Diskussionen aus, meist von konservativer Seite. Beklagt wurde die Dreifachbelastung der Ehefrauen und Mütter durch die Haushaltsführung, Beruf, Betreuung und Erziehung der Kinder.64 Die Diskussion wurde in ganz unterschiedlichen Richtungen geführt. Nicht selten hieß es, dass die Mütter verantwortungslos ihren häuslichen und erzieherischen Aufgaben gegenüber seien.65 Gegner der Frauenerwerbstätigkeit führten an, dass die Frauen einen Geltungs- und Luxusdrang hätten.66 Doch diese Vorwürfe waren unhaltbar vor dem Hintergrund, dass die meisten Mütter aus wirtschaftlicher Notwendigkeit arbeiten gingen, da die Ehemänner zu wenig verdienten.67 Die katholische Kirche wollte die christliche Familie mit den christlichen Werten stabilisieren, doch ihre Bemühungen scheiterten meist, aufgrund der finanziellen Notwendigkeit der Erwerbstätigkeit. Zu einer Verbesserung der Bildungssituation und der weiblichen Berufsausbildung kam es als solche in den 1950er Jahren nicht. Mit dem Anstieg der quantitativen Frauenerwerbstätigkeit ging nicht der Anstieg der qualitativen Ausweitung einher.68 Die gesellschaftliche Anerkennung der Frauenerwerbstätigkeit blieb aus.

Jedoch war die Wirtschaft auf die Frauen als Arbeitskräfte angewiesen, da Frauen billigere Arbeitskräfte darstellten, die flexibler, kalkulierbarer und planbarer waren.69 Dies bedeutet, dass Frauen in unterschiedlichen Bereichen der Industrie eingesetzt wurden, dass ihre Erwerbstätigkeit oft auf die Zeiten zwischen Schulabschluss und Heirat begrenzt und dass sie leichter kündbar waren, ein Zustand, der der Industrie entgegen kam. Eine Doppeldeutigkeit zwischen den Argumenten ist ersichtlich.

Auf der einen Seite sollten die Frauen sich am Arbeitsleben beteiligen und auf der anderen Seite Hausfrau und Mutter sein. Diese Widersprüchlichkeit war es im Endeffekt, die gewährleistete, dass flexibel auf die Wirtschaftslage reagiert werden konnte. In Zeiten konjunktureller Schwäche appellierten Politik und Wirtschaft an die Frau als Hausfrau und Mutter und in Zeiten der konjunkturellen Stärke an die Notwendigkeit der Erwerbsarbeit.

Die Folge daraus könnte sein, dass Frauen aufgrund der geringeren Bezahlung in schlechten wirtschaftlichen Lagen einen sicheren Arbeitsplatz hatten, dies ist aber nicht zu bestätigen, da in diesem Fall

„das patriarchale Prinzip gegenüber den ökonomischen Rentabilitätsgedanken“ 70 stand.

Weiterhin wurde angeführt, dass Frauen einen Individuallohn benötigten, Männer hingegen einen Familienlohn, da sie mit ihrem Lohn ganze Familien zu versorgen hatten. Auch die im Jahre 1955 vom Bundestag verabschiedete Konvention Nr. 100, die ‚gleichen Lohn für gleiche Arbeit’ beinhaltete, änderte nichts an der tatsächlich herrschenden Lohndiskriminierung der Frauen, z.B. durch die ‚Leichtlohngruppen’.71 ‚Leichtlohngruppen’ waren am unteren Ende der Lohnskala angesiedelt. Darunter fielen laut Definition „leichte Arbeiten“ oder „einfache Arbeiten“. Tarifverträge äußerten sich eindeutiger:

„Typische weibliche Tätigkeiten aufgrund biologischer Befähigung.“72

Aus diesem Grunde waren 90 % der Arbeiter, die in diese ‚Leichtlohngruppe’ eingestuft wurden Frauen. Im Jahre 1957 wurde das Gleichberechtigungsgesetz verabschiedet, dieses trug aber nichts zu einem Aufbrechen der traditionellen Arbeitsteilung bei.

1.5 Die Frauenerwerbssituation in den 1960/70er Jahren ‚Auf den Boom folgen Sättigungseffekte und Krise’

Der Familienminister, Bruno Heck, sah die Notwendigkeit in den 1960er Jahren die Richtung der Familienpolitik ein wenig zu ändern und neue Akzente zu setzen.

„(Die) Industrialisierung und die Entwicklung einer demokratischen Staatsordnung haben die partnerschaftlichen Formen der Ehe und Familie begünstigt.“73

Allerdings tauchten an anderer Stelle auch Äußerungen auf, dass die Emanzipation der Frau die patriarchalische Familienstruktur und die Autorität des Vaters erschüttere.74 Der Trend der Vollbeschäftigung hielt bis zum Jahre 1965 an.75 Aus diesem Grunde wurden Frauen als Arbeitskräfte benötigt und das ‚Drei-Phasen-Modell’76 befürwortet. Mit dem ‚Dreiphasenmodell’ hielt die Politik und die Wirtschaft aber auch an der Zuständigkeit der Frau für die Kinderbetreuung fest. Dies bedeutete eine „Legitimation der Doppelbelastung“77, da suggeriert wurde, dass die drei Phasen problemlos nacheinander folgen konnten. Die Realität stellte sich aber anders dar, manche Mütter blieben z.B. auch in der Erziehungsphase erwerbstätig. Die erwerbstätigen verheirateten Frauen sahen sich aber in einem Dilemma, da die Erwerbstätigkeit von verheirateten Frauen noch nicht allgemein akzeptiert wurde. Sie begaben sich in ein ständiges „Verteidigen-müssen“78 der Erwerbsarbeit. Am Arbeitsplatz begegneten den Frauen zwiespältige Haltungen, einerseits brauchte die Wirtschaft sie in Zeiten des wirtschaftlichen Booms, andererseits wurden Frauen bei der Bezahlung oder den Aufstiegschancen diskriminiert.

Willy Brandt trat im Jahre 1969 als Bundeskanzler mit den Slogan an:

“Mehr Demokratie wagen“79 und „wir stehen nicht am Ende unserer Demokratie, wir fangen erst richtig an.“80

Die Regierung wollte unter anderem mehr Chancengleichheit im Bildungswesen und die Gleichstellung der Frau im Ehe- und Familienrecht verwirklichen. Hierbei ging es um die Abschaffung des Schuldprinzips. Weiterhin fiel die Regelung, dass der Ehefrau in erster Linie die Haushaltsführung oblag. Statt dessen sollten die Eheleute die Haushaltsführung nun in gegenseitigem Einverständnis regeln.81

Allerdings war die weibliche Erwerbstätigkeit geprägt durch diskontinuierliche Berufstätigkeit, als Resultat der gesellschaftlichen Einstellung zur Frauenerwerbstätigkeit und der mangelnden Ausstattung der Kommunen mit Kindertagsstätten. Ende des Jahres 1969 entfielen auf 100 Kinder 36 Kindergartenplätze.82 Damit stellte sich dass Angebot an Kinderbetreuungsplätzen sowohl quantitativ als auch qualitativ als nicht zufrieden stellend dar.

Die Bildungspolitik kam unter den Stichpunkten „deutsche Bildungskatastrophe“83 und „Bildungsnotstand“84 zur Sprache. Der Anteil der Schüler mit Mittlerer Reife oder Abitur, ebenso die Zahl der Studierenden, wurde als zu gering erachtet. Diskussionspunkt stellte auch das Gefälle zwischen Jungen und Mädchen dar. Gefordert wurde die Chancengleichheit im Bildungswesen.

Richtet sich das Augenmerk auf die Schulbildung, verließen 62,8 % der Schülerinnen im Jahre 1968/69 die Schule mit dem Hauptschulabschluss (Volksschulen), 23,3 % der Schülerinnen erreichten den mittleren Bildungsabschluss und 10,4 % das Abitur.85

Der Anteil weiblicher Studierender an Hochschulen betrug 24,7 % im Jahre 1965.86 Auffallend ist, dass sich die Studentinnen zu 70 % auf acht Fachrichtungen beschränkten, allein über 50 % aller Studentinnen entschieden sich für einen lehrerbildenden Studiengang.87 Bei den Lehr- und Anlernlingen konzentrierten sich im Jahr 1967 fast 70 % der weiblichen Lehrlinge auf „verteilende, verwaltende und planende Berufe“88, darunter fielen Warenkaufleute und Büroberufe. Ihr Anteil stellte sich besonders hoch dar bei den Hauswirtschaftsgehilfen mit 98 %, bei den Textilnäherinnen mit 96 % und bei den Sekretärinnen mit 95 %,89 wobei 48,7 % aller industriellen Arbeiterinnen der Lohngruppe III90 zugeordnet wurden. Diese Zahl stellte sich vier mal so hoch dar, wie die Zahl der dort zugeordneten Männer. Im Angestelltenbereich waren 54,7 % aller Frauen in Lohngruppe IV eingeteilt, gegenüber 20 % der Männer. Die weibliche Berufstätigkeit insgesamt, war aus Gründen der gesellschaftlichen Entwicklung, aus der Wirtschaft aber nicht mehr wegzudenken.91 Die Erwerbsquote von Frauen betrug 46 % im Jahre 1970.92

In Branchen wie dem Dienstleistungsbereich stellten die Frauen einen Anteil an den Beschäftigten von 82 %.93

Frauen in höheren Positionen von Wirtschaft und Verwaltung stellten ein seltenes Erscheinungsbild dar. Zum einen fehlte den Frauen die notwendige berufliche Bildung und zum anderen die Voraussetzungen, da sie schlechtere, zum Teil einseitigere und kürzere Ausbildungen erfuhren.94

In der Wirtschaft der 1960er Jahren setzte die Entwicklung zur ‚Tertiarisierung’ ein. Die Entwicklung zur postindustriellen Gesellschaft zeigte auch Veränderungen in den Traditionen der Gesellschaft. Dies ist unter anderem zu erkennen in der Entwicklung zur Individualisierung und der Pluralisierung von Lebensstilen. Zum Ausdruck kommt dies unter anderem darin, dass das Nichtheiraten zunahm, das Heiratsalter und die Scheidungshäufigkeit stieg.

Die frühen 1960er Jahre waren noch von einem „Babyboom“ gekennzeichnet, doch ab Mitte der 1960er Jahre sank die Geburtenrate sprunghaft ab. Zurück zu führen ist dies unter anderem darauf, dass in den 1960er Jahren die Pille auf den Markt kam. Stellte sich die Empfängnisverhütung früher als mühevoll dar, so konnte nun das Kinderbekommen geplant werden. Dadurch machte der gesellschaftliche Bereich in den 1960/70er Jahren eine starke Veränderung durch. Heftige Auseinandersetzungen gab es um die Reform des § 218 StGB, dieser stellte seit dem Jahre 1871 einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.95 Nach großen Diskussionen und Unstimmigkeiten wurde im Jahre 1976 die Indikationslösung verwirklicht.96 Die Reformen stellten eine Anpassung an die schon weiter fortgeschrittenen Veränderungen in den Moral- und Wertevorstellungen dar. Hingegen wurde dass Reformvorhaben auf der Basis des wirtschaftlichen Aufschwungs verfasst, aufgrund des großen Konjunktureinbruchs im Jahre 1974/75, dieser war unter anderem bedingt durch die Ölkrise, kam es nicht zur vollständigen Umsetzung der Reformen.97 Allerdings wurde im Jahre 1979 trotz angeschlagener wirtschaftlicher Lage der Schutz für berufstätige Mütter nach der Schwangerschaft und ein viermonatiger Mutterschaftsurlaub eingeführt. Für diesen Zeitraum bekam die Mutter einen Lohnersatz vom Staat, welcher höchsten 750 DM monatlich betrug. Rund 95 % der berechtigten Mütter machten vom Mutterschaftsurlaub Gebrauch. Eine Aufgabe der Berufstätigkeit fand danach bei ca. der Hälfte dieser Frauen statt.98 Die CDU/CSU kritisierte bei diesem Modell die Benachteiligung von Hausfrauen.99

„Gaben CDU und CSU einer Entscheidung entweder für die Kindererziehung oder für die Erwerbsarbeit den Vorzug, so stellten SPD und FDP Möglichkeiten, beides zu vereinbaren, in den Vordergrund.“100

1.5.1 Die Sonderform der Teilzeiterwerbstätigkeit

In den 1960/70er Jahren kann insbesondere die Ausweitung der Teilzeiterwerbstätigkeit101 der Frauen als Entwicklung festgestellt werden. Diese stellte eine neue Erwerbsform dar, die in den 1950er Jahren kaum vertreten war. Die Ausweitung der Frauenerwerbstätigkeit war zu einem großen Teil auf unqualifizierte Tätigkeiten und auf die Teilzeitarbeit zurückzuführen. Sie galt als Alternative zwischen einer Ganztagsbeschäftigung und dem ‚Nur- Hausfrauendasein’102. Indes war nicht für jede Tätigkeit eine Teilzeitbeschäftigung möglich, wenn z.B. der Arbeitsplatz zu weit vom Wohnort entfernt lag, oder aber wenn der Verdienst nicht ausreichte. In den 1970er Jahren waren die Teilzeit arbeitenden, sowie die ungelernten Frauen, stark von Arbeitslosigkeit betroffen, weil die Industrien, die Frauen in Teilzeit beschäftigten, die Arbeitsplätze ins Ausland verlagerten. Weiterhin wurden durch den technologischen Fortschritt Arbeitsplätze reduziert.103 Festzustellen ist, dass die Frauen, die in Teilzeitarbeitsverhältnissen tätig waren einen geringeren Qualifikationsgrad aufwiesen, als die Vollzeit erwerbstätigen Frauen. Der Prozentsatz der ungelernten Kräfte lag bei den teilzeitbeschäftigten Arbeiterinnen bei 57,9 %, bei den vollzeitbeschäftigten Arbeiterinnen dagegen bei 45,2 %.104 Bezeichnenderweise erwähnten Betriebe, die weibliche Teilzeitkräfte beschäftigten, dass Teilzeitangestellte sich aufgrund der kürzeren Arbeitszeiten besser für schematische und ermüdende Arbeiten eigneten und dass Teilzeiterwerbstätige Frauen nicht dazu neigten am Aufstieg interessiert zu sein.105 Ferner wurden Teilzeitkräfte auch aus Rentabilitätsgesichtspunkten eingesetzt, denn Teilzeitkräfte arbeiteten in der Regel produktiver, aufgrund der geringeren Ermüdungserscheinungen.106 Einerseits ermöglichte die Teilzeitarbeit in der Regel keine Unabhängigkeit von einem Hauptverdiener, andererseits bot die Teilzeitarbeit die Möglichkeit Beruf und Familie in gewisser Hinsicht zu vereinbaren und Frauen mehr Freiräume zu verschaffen.

Mit dem Zweck der Vereinbarung, wurde Teilzeitarbeit zugleich als weibliche Arbeitsform gefestigt und ferner wurde die Teilzeitarbeit von vielen Frauen als „gelungene Form der Bewältigung beruflicher und familialer Anforderungen betrachtet.“107

(Siehe hierzu auch Teilbereich II, Kapitel 3.2)

1.6 Die Frauenerwerbssituation der Frauen in den 1980er/90er Jahren ‚Grenzen des Wachstums’

Der Umbruch vom Wirtschaftswunder zu den ‚Grenzen des Wachstums’108 begann in den 1960/70er Jahren und setzte sich in den 1980/90er Jahren fort. Die Arbeitslosenquote stieg bis Ende der 1980er Jahre auf 9 % an. Dabei lag die Arbeitslosenquote der Frauen über der der Männer.109

In den 1980er Jahren erfuhr das Problem der Arbeitslosigkeit, speziell das der Langzeitarbeitslosigkeit, eine Zunahme. Aus diesem Grunde wurde von der CDU/CSU-FDP- Koalition die Krise des sozialen Sicherungssystems festgestellt und als Umsetzungsmaßnahmen wurden z.B. Bildungsförderungen und die Sozialhilfe gekürzt. Frauen kam hingegen zugute, dass Erziehungszeiten als rentenerhöhende Beitragszeiten angerechnet wurden. Ferner kam es zu einer Absenkung des Mindestversicherungszeitraums der Rente von 15 auf fünf Jahre.110 Im Jahre 1985 wurden mit dem ‚Beschäftigungsfördergesetz’ befristete Beschäftigungsverhältnisse eingeführt.111 Die Arbeitswelt wandelte sich weiter in Richtung Dienstleistungsgesellschaft. Im Jahre 1985 waren 53 % der Beschäftigten im Dienstleistungssektor tätig.112

Der Anteil von Frauen an den Erwerbstätigen insgesamt lag im Jahre 1982 bei 38 %.113 Wird die Verteilung der Erwerbstätigen betrachtet, so ist festzustellen, dass sich sowohl in den 1980er, als auch in den 1990er Jahren, 70 % der Frauen auf zehn Berufsfelder konzentrierten.114 Im industriellen Bereich stand die Bekleidungsindustrie mit einem Beschäftigtenanteil von Frauen bis zu 80 % an der Spitze. Im Dienstleistungsbereich waren 81,1 % der Beschäftigten Frauen, im Kredit- und Versicherungsgewerbe erreichte der Frauenanteil bis zu 63 %, im Handel lag die Frauenquote bei 58,4 %.115 Die typischen Frauenausbildungsberufe stellten im Jahre 1990 die Berufsfelder mit niedrigen bis mittleren Qualifikationsanforderungen dar. Darunter fanden sich die Berufsbilder wie z.B. Friseurin, Kauffrau im Einzelhandel, Bürokauffrau und Arzthelferin.116 Erhebungen zeigen allerdings, dass die Verkaufsberufe für die Mehrheit der Befragten nicht als ‚Wunschberuf’ galten.117 Die Hinwendung zu typisch weiblichen Berufen stellte nur zum Teil eine bewusste Entscheidung dar, sie geschah durch die Sozialisation der Mädchen und durch die Orientierung bei der Berufsplanung an der nachfolgenden Familienphase. Allerdings kann festgestellt werden, dass aufgrund des höheren Bildungsniveaus, die Orientierung zu einer Vereinbarkeit von Familie und Beruf stieg.118

Zwei Drittel aller in den 1980/90er Jahren neu entstandenen Arbeitsplätzen stellten Teilzeitarbeitsplätze dar.119 Die Teilzeitquote der Frauen betrug 34 %, wobei 90 % aller Teilzeitarbeit von Frauen erledigt wurde. Die Teilzeitarbeitsplätze beschränkten sich aber in erster Linie auf Dienstleistungstätigkeiten, auf wenig qualifizierte Tätigkeiten und traditionelle Frauenberufe.120 An dieser Stelle ist das Komplementärverhältnis der Männerund Frauenerwerbstätigkeit zu nennen, als Beispiel kann hierzu der Zahnarzt und die Zahnarzthelferin, der Anwalt und die Anwaltsgehilfin gelten.

Eine wesentliche Veränderung die sich in den 1980/1990er Jahren erkennbar zeigte, war die Zunahme der Erwerbsbeteiligung von verheirateten Frauen im Alter zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr. Im Jahre 1957 waren nur 49,9 % der 20 bis 25-jährigen verheirateten Frauen erwerbstätig, im Jahre 1985 gingen dagegen 64,7 % dieser Altersgruppe einer Erwerbstätigkeit nach.121 Dies ermöglichte die sinkende Kinderzahl und auch die steigende Unzufriedenheit mit der traditionellen Frauenrolle, sowie der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit und außerhäuslichen Kontakten.122

Die Veränderungen können auch aus der Kohortenperspektive123 betrachtet werden. Von den Frauen, die im Jahre 1980 zwischen 20 und 30 Jahren alt waren, gingen 2 % nie einer Erwerbstätigkeit nach. Von den Frauen, die im Jahre 1980 40 bis 65 Jahre alt waren, gingen 10 % nie einer Erwerbstätigkeit nach.124 Dies zeigt, dass die Orientierung von Frauen hin zu einer Erwerbstätigkeit zugenommen hat.

Das Einkommen der Frauen stellte sich auch in den 1980/90er Jahren im Durchschnitt niedriger dar als das der Männer. Die Einkommensunterschiede lagen im Jahre 1980 bei über 30 %.125 Die Begründung dafür kann sein, dass Frauen in den unteren Leistungsgruppen überrepräsentiert und in den oberen Leistungsgruppen unterrepräsentiert waren. Weiterhin können auch die Berufsunterbrechungen und die unterschiedliche Verteilung von Männern und Frauen in Berufsbereichen angeführt werden, diese wirkten sich in zweifacher Hinsicht negativ für die Frauen aus. Zum einen ist die kürzere Betriebszugehörigkeit von Frauen zu nennen und zum anderen die geringere Chance des beruflichen Aufstiegs. Ferner kann angeführt werden, dass die Arbeitsinhalte und- anforderungen, die an Männerarbeitsplätzen gelten, eine höhere Bewertung zugeordnet wurde und wird.126 Trotz des Grundsatzes ‚Gleicher Lohn für gleiche Arbeit’ war eine Lohngleichheit in der Bundesrepublik Deutschland nicht realisiert. Dabei ist anzumerken, dass der Grundsatz sich vielfältig als umgehbar zeigte, aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszuweisungen an Männer und Frauen.

Eine wesentliche Veränderung stellte die erhöhte Teilhabe von Frauen am Bildungswesen dar. Die Ausweitung des Bildungssystems seit Anfang der 1960er Jahre führte zu einem starken Anstieg der Anzahl an Mädchen mit qualifizierter Ausbildung. Innerhalb von drei Jahrzehnten hatte sich die Anzahl der Mädchen, die eine höhere Schulbildung erhielten, wie Realschule, Gesamtschule und Gymnasium, fast verdreifacht.

Der Trend in den 1980/90er Jahren ging hin zur Akademisierung der Bevölkerung.127 Der Anteil der Studienanfängerinnen stieg von 27 % im Jahre 1960 auf 41 % im Jahre 1991.128 Doch konzentrierten sich männliche sowie auch weibliche Studierende auf spezielle Studienbereiche. Frauen waren am stärksten in den Erziehungswissenschaften, in der Biologie, in den Sprachstudiengängen und in der Psychologie vertreten. Kein Fach der Naturwissenschaften - mit Ausnahme der Biologie - gehörte den zehn beliebtesten Studienfächern von Studentinnen an.129

Festzustellen ist, dass Frauen im Bildungsbereich alle Möglichkeiten offen standen, wie die Frauenerwerbstätigkeit und die Wahl der Berufe aber gezeigt hat, engte sich die Wahl der Berufe auf dem Erwerbsarbeitsmarkt aber ein. Dies stellt sich unter anderem durch die Zuweisung der Familienaufgaben an die Frauen dar. Die Frauen befanden sich aufgrund dessen meist in einer Doppelbelastung, bzw. Dreifachbelastung durch Erwerbstätigkeit, Haushaltsführung und Kinderbetreuung. Dies kam einer „Sandwich-Position“130 gleich durch die vielen Fronten an denen sie gleichzeitig standen.

In diesem Kontext stellte die Kinderbetreuungssituation einen wichtigen Knackpunkt dar. Im Jahre 1996 kam es zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz, wobei dieser auf einen Halbtagsplatz beschränkt blieb.131 Ein Halbtagskindergartenplatz ermöglichte nur bedingt die Erwerbstätigkeit von Frauen. Auf dieses Themengebiet wird zu einem späteren Zeitpunkt der Diplomarbeit genauer eingegangen (siehe hierzu auch Teilbereich II, Kapitel 5).

Ein sehr wichtiges Ereignis, welches auch in Bezug auf die Entwicklung der Frauenerwerbstätigkeit hin zu betrachten ist, stellt die Deutsche Wiedervereinigung, im Jahre 1990 und vorhergehend die Erwerbssituation von Frauen in der DDR dar. Diese wird im folgenden Exkurs näher erläutert.

2. Exkurs: Die Frauenerwerbssituation in der DDR

Zuerst wird die geschichtliche Entwicklung in Bezug auf die Frauenerwerbstätigkeit in der DDR dargestellt. Weiterhin werden die Veränderungen der Frauenerwerbstätigkeit im Zuge der Wiedervereinigung Deutschlands und die damit verbundenen Probleme analysiert.

2.1 Die geschichtliche Entwicklung der Frauenerwerbssituation in der DDR

Im Rückblick lässt sich die Geschichte der Frauenerwerbstätigkeit in der DDR in drei Phasen einteilen: Die erste Phase in den 1950er Jahren, die die Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit als Ziel hatte. Die zweite Phase, in den 1960er Jahren die sich auf die Qualifizierung und Förderung der Frauen bezog und die dritte Phase, in den 1970er Jahren, die die angebliche Verwirklichung der Gleichberechtigung beinhaltete.132 Im Jahre 1975 verkündete die sozialistische Regierung der DDR, dass es keine geschlechtlichen Benachteiligung in der DDR mehr gäbe.133

Richtet sich der Blickwinkel auf die Schulbildung, die Ausbildung und den Beruf, waren die Hälfte der Personen weiblich, dennoch existierte eine starke Konzentration auf „frauentypischen Beschäftigungen mit niedrigem Einkommen.“134

Zwar wurde auch in der DDR schon in den 1950er Jahren die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgeschrieben, trotzdem stellten sich die Frauen als weiterhin zuständig für den Haushalt und die Kinder heraus. In den 1950/60er Jahren wurde versucht so viele Frauen wie möglich in die Arbeitswelt zu integrieren. Dabei orientierte sich dies an den marxistischen Klassikern und der Staat erließ eine Fülle von Gesetzen, die es den Frauen ermöglichen sollte Familie und Erwerbsarbeit zu vereinbaren.135 Eine gute Mutter sei eine arbeitende Mutter, die gleichberechtigt und gleich qualifiziert neben dem Vater stünde.136 Die Erziehung der Kinder, als auch der Haushalt sollte von beiden Ehegatten gleichermaßen übernommen werden.

[...]


1 vgl. Schnell, Rainer / Hill, Paul B. / Esser, Elke (1999): Methoden der empirischen Sozialforschung, 6. Aufl., Oldenbourg Verlag, München, S. 374ff.

2 Schnell, Rainer / Hill, Paul B. / Esser, Elke (1999), a.a.O., S. 376.

3 Abk. DDR = Deutsche Demokratische Republik.

4 Siebert, Horst (1994): Geht den Deutschen die Arbeit aus? Wege zu mehr Beschäftigung, Goldmann Verlag, München, S. 11.

5 vgl. Willke, Gerhard (1998): Die Zukunft unserer Arbeit. Bundeszentrale für politische Arbeit, Buchdruckerei und Verlag Niedersachsen, Hannover, S. 17.

6 Holtgrewe, Ursula / Voswinkel, Stephan / Wagner, Gabriele (Hrsg.) (2000): Anerkennung und Arbeit, Univ.Verlag, Konstanz, S. 39.

7 vgl. Otte, Max (1998): Allgemeine Wirtschaftspolitik, 3. Aufl., WRW-Verlag, Köln, S. 25.

8 vgl. Bea, Franz Xaver (Hrsg.) (2001): Allgemeine Betriebswirtschaftslehre Bd. 2: Führung, 8. Aufl., UTB, Lucius & Lucius, Stuttgart, S. 170.

9 Definition ‘Arbeit’ aus: Der Brockhaus. In: http://www.archiv-grundeinkommen.de/definition/arbeit.htm, Stand

3.2.2005.

10 Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 14.

11 vgl. Marx, Karl (1972): Das Kapital I, MEW 23, Berlin (DDR). Zitiert nach Polm, Rita (1990): ...neben dem Mann die andere Hälfte eines Ganzen zu sein?!, unrast Verlag, Münster, S. 110.

12 Polm, Rita (1990): ...neben dem Mann die andere Hälfte eines Ganzen zu sein?!, unrast Verlag, Münster, S. 110.

13 Cordes, Mechthild (1995): Die ungelöste Frauenfrage, Fischer Taschenbuchverlag GmbH, Frankfurt am Main, S. 55.

14 Bravermann, Harry (1980): Die Arbeit im modernen Produktionsprozess, Campus-Verlag, Frankfurt am Main, New York, S. 216.

15 Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 17.

16 vgl. Casper, Werner (1990): Frauenerwerbstätigkeit, Frauenkarrieren und Frauenförderung, MCS Verlag GmbH, Rodgau, S. 17.

17 vgl. Holtgrewe, Ursula / Voswinkel, Stephan / Wagner, Gabriele (Hrsg.) (2000), a.a.O., S. 249.

18 vgl. Müller, Walter / Willms, Angelika / Handl, Johann (1983): Strukturwandel der Frauenarbeit 1880-1980, Campus-Verlag, Frankfurt am Main, S. 46.

19 vgl. Häußermann, Hartmut / Siebel, Walter (1995): Dienstleistungsgesellschaften, edition Suhrkamp, Frankfurt am Main, S. 177.

20 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985): Frauenarbeit - zur Integration der Frauen auf dem Arbeitsmarkt, Campus Verlag, Frankfurt am Main, S. 150.

21 vgl. Häußermann, Hartmut / Siebel, Walter (1995), a.a.O., S. 177.

22 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 142.

23 vgl. ebenda

24 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 123.

25 Das T-Modell stellt das erste Automobil dar, welches in Fließbandproduktion hergestellt wurde. Vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 78.

26 Produktionsabschnitte werden in Teilbereiche aufgeteilt. In jedem Produktionsabschnitt ist dann immer wieder die gleiche Tätigkeit zu verrichten. Die Organisation erfolgte an den Maschinen orientiert. Vgl. Willke, Gerhard (1998), S. 78.

27 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 78.

28 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 168.

29 Assenmacher, Marianne (1988): Frauenerwerbstätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland. Eine demographisch-ökonomische Analyse, Europäische Hochschulschriften, Verlag Peter Lang GmbH, Frankfurt am Main, S. 100.

30 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 49.

31 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 131.

32 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 134.

33 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 136f.

34 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997): Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 32.

35 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 12.

36 vgl. Jurczyk, Karin (1977): Frauenarbeit und Frauenrolle. Zum Zusammenhang von Frauenpolitik und Frauenerwerbstätigkeit in Deutschland von 1918-1975, 2. Aufl., Campus Verlag, Frankfurt am Main, S. 25.

37 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 38.

38 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 28.

39 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 27.

40 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 34.

41 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 248.

42 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 31.

43 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 213.

44 Zur Wirtschaftskrise kam es ab dem 24. Oktober 1929 mit einem dramatischen Verfall der Aktienkurse an der New Yorker Börse. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (1996): Schlaglichter der Weltgeschichte, S. 394.

45 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 44.

46 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 22.

47 vgl. Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 23.

48 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 24.

49 Willms-Herget, Angelika (1985), a.a.O., S. 84.

50 Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 37.

51 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1997): Informationen zur politischen Bildung. Frauen in Deutschland, Bonn, S. 13.

52 vgl. Nave-Herz, Rosemarie (1997), a.a.O., S. 44.

53 Assenmacher, Marianne (1988), a.a.O., S. 18.

54 vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (2004): Informationen zur politischen Bildung. Nationalsozialismus II, Bonn, S. 30.

55 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988): Frauen in der Nachkriegszeit, dtv, München, S. 25.

56 Zur Arbeit verpflichtet wurden Männer zwischen 14.-65. Lebensjahr und Frauen vom 17. bis 46. Lebensjahr, die keine Kinder unter 14 Jahren zu betreuen oder hilfsbedürftige Angehörige zu versorgen hatten. Vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (1994): Verordnete Unterordnung, Oldenbourg Verlag, München, S. 26.

57 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 40.

58 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 55.

59 vgl. Meyer, Birgit (1990): Frauenpolitiken und Frauenleitbilder der Parteien in der Bundesrepublik. In: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 34-35/90, S. 18.

60 vgl. Beck-Gernsheim; Elisabeth (1988b): Vom Geburtenrückgang zur Neuen Mütterlichkeit? Über private und politische Interessen am Kind, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main, S. 46.

61 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 72.

62 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 73.

63 vgl. Grosser et al (1990): Soziale Marktwirtschaft - Geschichte-Konzeption-Leistung, 2.Aufl.,Verlag Kohlhammer, S. 85.

64 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 205.

65 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 206.

66 vgl. ebenda.

67 vgl. ebenda.

68 vgl. Ruhl, Klaus-Jörg (Hrsg.) (1988), a.a.O., S. 334.

69 vgl. Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 119.

70 Polm, Rita (1990), a.a.O., S. 122.

71 vgl. IMSF (1978): Informationsbericht Nr. 31, Wirtschaftskrise und Frauenemanzipation in der BRD, Frankfurt am Main, S. 8.

72 Hoffmann-Bludau (1977): Das Gleichberechtigungsgebot im Arbeits- und Sozialrecht, Bonn, S. 22.

73 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1997): Informationen zur politischen Bildung. Frauen in Deutschland, Bonn, S. 16.

74 vgl. Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993): Frauen in Deutschland 1945-1992, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 14.

75 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 110.

76 Dreiphasenmodell: 1. Phase: Berufstätigkeit bis zur Geburt eines Kindes 2. Phase: Familiengründung 3. Phase: Rückkehr in die Erwerbsarbeit. Vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 113.

77 ebenda.

78 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966): Die berufstätige Frau heute und morgen, Dunker & Humblot, Berlin, S. 35.

79 Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1989): Fragen an die deutsche Geschichte: Ideen, Kräfte, Entscheidungen von 1800 bis zur Gegenwart, 15. Aufl., Bonn, S. 418.

80 Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1989), a.a.O., S. 418.

81 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 126.

82 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972): Der berufliche Aufstieg der Frau. Arbeitsmarktstrategien zur verstärkten Integration der Frau in die Arbeits- und Berufswelt, Westdeutscher Verlag, Opladen, S. 133.

83 Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1998): Informationen zur politischen Bildung. Zeiten des Wandels. Deutschland 1961-1974, Bonn, S. 38.

84 ebenda.

85 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 23.

86 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 26.

87 vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 109.

88 Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 30.

89 vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 24.

90 Lohngruppe III bedeutete ungelernte Arbeiter, Lohngruppe IV bedeutete kaufmännische und technische Angestellte ohne eigene Entscheidungsbefugnis in einfacher Tätigkeit. Vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 56

91 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966), a.a.O., S. 19.

92 vgl. Engelbrech, Gerhard (1987): Erwerbsverhalten und Berufsverlauf von Frauen: Ergebnisse neuerer Untersuchungen im Überblick, Kohlhammer GmbH, IAB, Stuttgart, S. 182.

93 vgl. Gesellschaft für Sozialen Fortschritt e.V. (1966), a.a.O., S. 19.

94 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 17.

95 vgl. Deutscher Bundestag (Hrsg.) (1989), a.a.O., S. 420.

96 vgl. ebenda

97 Diese wurde bestimmt durch einen enormen Anstieg der Energiekosten. Anlass dafür war der vierte Nahost- Krieg zwischen Israel und den arabischen Staaten. Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.) (1998), a.a.O., S. 47.

98 vgl. Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993), a.a.O., S. 18.

99 vgl. ebenda.

100 ebenda.

101 Teilzeitarbeit umfasst eine Arbeitszeit von 1-39 Stunden pro Woche. Allerdings spielt die 20-Stunden-Grenze eine wesentliche Rolle. Vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 76.

102 vgl. IMSF (1978), a.a.O., S. 77.

103 vgl. Jurczyk, Karin (1977), a.a.O., S. 118.

104 vgl. Langkau-Herrmann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 95.

105 vgl. Erfahrungen mit er Teilzeitarbeit von Frauen. Der neue Betrieb, Studienkreis für betriebliche Personal- und Sozialpolitik e.V., Schrift 14, zitiert nach Langkau-Hermann, Monika / Langkau, Jochem (1972), a.a.O., S. 96.

106 vgl. ebenda.

107 Bührmann, Andrea / Dienzinger, Angelika / Metz-Göckel, Sigrid (2000): Arbeit, Sozialisation, Sexualität. Zentrale Felder der Frauen- und Geschlechterforschung, Leske + Budrich, Opladen, S. 61. 108 vgl. Hervé, Florence (2001): Geschichte der deutschen Frauenbewegung, 7. Aufl., PapyRossa Verlag, Köln, S. 197.

109 vgl. Hervé, Florence (2001), a.a.O., S. 198.

110 vgl. Pilz, Frank (2004): Der Sozialstatt. Ausbau - Kontroversen - Umbau, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 40.

111 vgl. Pilz, Frank (2004), a.a.O., S. 41

112 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 54.

113 vgl. Spieß, Erika (1988): Frauen und Beruf. Der Wandel des Problems in Wissenschaft und Massenmedien, Campus Verlag, Frankfurt am Main, S. 9.

114 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 47, vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O.

115 vgl. Kühn, Ruth (1991): Frauenerwerbstätigkeit. Eine Untersuchung zur Ungleichbehandlung in Tarifverträgen, Waxmann GmbH, Münster, S. 30f.

116 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 70.

117 vgl. Goldmann, Monika / Müller, Ursula (1986): Junge Frauen im Verkaufsberuf. Berufliche Sozialisation, Arbeits- und Lebensperspektiven. Schriftenreihe des Bundesministers für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit, Bd. 187, Stuttgart, S. 163.

118 vgl. Süssmuth, Rita (1985): Frauen - der Resignation keine Chance, Düsseldorf, S. 99.

119 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 236.

120 vgl. Kühn, Ruth (1991), S. 41.

121 vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1987): Frauen in Familie, Beruf und Gesellschaft, Ausgabe 1987, Wiesbaden, S. 63.

122 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 234.

123 Kohorten werden durch Personen gebildet, bei denen annähernd zum gleichen Zeitpunkt ein spezielles Ereignis im Lebenslauf eingetreten ist. Am bekanntesten sind Geburtskohorten. Vgl. Schnell, Rainer (1999), a.a.O., S. 234.

124 vgl. Vollmer, Christine (1980): Entwicklungstendenzen weiblicher Erwerbstätigkeit. In: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung (Hrsg.): Frauenarbeitsplätze, Dortmund, S. 31.

125 vgl. Casper, Werner (1990), a.a.O., S. 52.

126 vgl. Pinl, Claudia (1979): Ursachen der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen und bisherige Strategien in ihrer Überwindung. In: Janssen-Jurreit, Marieluise (Hrsg.): Frauenprogramm gegen Diskriminierung, Reinbek, S. 89.

127 vgl. Willke, Gerhard (1998), a.a.O., S. 249.

128 vgl. Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Hrsg.) (1992): Grund- und Strukturdaten 1991/92, Bad Honnef, S. 164.

129 vgl. Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Hrsg.) (1986/87), Grund- und Strukturdaten, Bonn, S. 140ff.

130 Beck-Gernsheim, Elisabeth (1988a): Die Kinderfrage. Frauen zwischen Kinderwunsch und Unabhängigkeit, Beck´sche Reihe, Nördlingen, S. 104.

131 vgl. Büchel, Felix / Spieß, Katharina (2002): Formen der Kinderbetreuung und Arbeitsmarktverhalten von Müttern in West- und Ostdeutschland, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kohlhammer, Stuttgart, S. 17.

132 vgl. Hausen, Karin / Krell, Getraude (Hrsg.) (1993): Frauenerwerbsarbeit. Forschungen zur Geschichte und Gegenwart, Hampp Verlag, München, S. 16.

133 vgl. Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993), a.a.O., Bonn, S. 9.

134 Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993), a.a.O., S. 9.

135 vgl. Helwig, Gisela / Nickel, Hildegard Maria (Hrsg.) (1993), a.a.O., S. 10.

136 vgl. Schmidt-Kolmer, Eva / Schmidt, Heinz H.: Frauenarbeit und Familie. In: Einheit, 12/1962, S. 99.

Fin de l'extrait de 127 pages

Résumé des informations

Titre
Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit
Université
Justus-Liebig-University Giessen  (Institut für Politikwissenschaft)
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
127
N° de catalogue
V46422
ISBN (ebook)
9783638436175
Taille d'un fichier
1627 KB
Langue
allemand
Annotations
Es handelt sich um eine Diplomarbeit im Studiengang Diplom-Sozialwissenschaften.
Mots clés
Analysen, Frauenerwerbstätigkeit
Citation du texte
Claudia Werner (Auteur), 2005, Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46422

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Titre: Analysen zur Frauenerwerbstätigkeit



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