Ziel dieser Abhandlung ist es, die Eintragungsmöglichkeit eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht auf ihre Erforderlichkeit zu überprüfen. Dafür soll vorerst untersucht werden, welche rechtlichen Aktivitäten diesbezüglich bereits erfolgt sind sowie welche Konsequenzen diese für den gesellschaftlich-politischen Diskurs hatten. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Notwendigkeit der Einführung einer möglichen dritten Geschlechtskategorie wie "inter/divers" im Personenstandsregister auf der Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Ferner soll eine Beurteilung dieser Maßnahme auf ihre gesellschaftlich-politische Auswirkung stattfinden. Abschließend findet eine zusammenfassende Auswertung der Autorenmeinungen zur Problematik der Intersexualität und wird eigene Stellung in Bezug auf aktuelle Rechtsprechung genommen.
Im deutschen Recht und juristischen Diskurs ist die heterosexuelle Ausrichtung der Rechtsordnung vorherrschend. Eine dualistische Geschlechterkonzeption wurde bislang nicht angezweifelt. Allerdings existiert keine kodifizierte Norm im Grundgesetz, welche Zweigeschlechtigkeit vorschreibt. Die rege Diskussion der letzten Jahre über das sogenannte "dritte" Geschlecht stellt die demokratische Rechtsordnung erneut auf den Prüfstand.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der Begriff der Intersexualität
3 Stellung Intersexueller
3.1 Zwitter in der Rechtsgeschichte
3.2 Gegenwärtige rechtliche Lage
3.3 Die Reform des deutschen Personenstandsrechts
3.4 Kritik der PStG-Reform
4 Das „dritte“ Geschlecht
4.1 Problemaufstellung 1BvR 2019/16
4.2 Erforderlichkeitsprüfung der Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht
4.2.1 Theoretische Grundlagen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
4.2.2 Praktische Notwendigkeitsprüfung
4.2.3 Mögliche Folgen der Einführung einer dritten Geschlechtskategorie
5 Schlussbetrachtung
5.1 Auswertung der Autorenmeinungen
5.2 Eigene Stellungnahme
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die Erforderlichkeit der rechtlichen Einführung einer dritten Geschlechtskategorie im deutschen Personenstandsrecht, basierend auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und unter Einbeziehung aktueller verfassungsrechtlicher Entwicklungen.
- Historische Betrachtung des Umgangs mit Intersexualität in der Rechtsgeschichte.
- Analyse der aktuellen rechtlichen Situation und der Auswirkungen der PStG-Reform von 2013.
- Prüfung der Notwendigkeit einer positiven dritten Geschlechtskategorie im Personenstandsregister.
- Diskussion gesellschaftlich-politischer Folgen sowie ethischer Aspekte medizinischer Interventionen.
Auszug aus dem Buch
3.1 Zwitter in der Rechtsgeschichte
Vermutlich hat es zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte menschliche Zwitter gegeben. Bereits im antiken Griechenland und im alten Rom wird über Wesen mit beiden Geschlechtern berichtet (Wacke 1989: 868). Den griechischen Begriff dafür, hermaphroditos, haben später die Römer als hermaphroditus entlehnt. Trotzdem kannte das römische Recht kein Zwittergeschlecht. Die Geburt eines Hermaphroditen zählte in der Römischen Antike zu den Missgeburten, weil sie darin ein furchterregendes Ungeheuer (monstra) sahen (Wacke 1989: 876). Auch im antiken Griechenland galt die Geburt eines Kindes mit Zwittergestalt als „unheilverkündendes, furchterregendes Omen und fatales Vorzeichen“, so Wacke (1989: 875). Ihre „lebensunwerte Existenz“ (ebd.) musste, so dachten die Menschen in dieser Zeit, vernichtet werden (ebd.). Dafür wurden neugeborene Zwitter lebendig in eine Kiste oder einen Sack mit einer Schlange gesteckt und ins Meer versenkt. Dennoch später wurden Zwitter, nach römischem Recht nicht gänzlich von den für Männer reservierten Befugnissen ausgeschlossen.
Es wurde nach dem „vorherrschenden“ (Wacke 1989: 883) Geschlecht entschieden, ob der Zwitter in Testamentsfragen oder am sonstigen rechtlichen Verkehr teilnehmen durfte (Wacke 1989: 880f.). Die Umwälzungen in der Rechtsgeschichte zeigen sich auch daran, dass ab dem 19. Jahrhundert auch Neugeborene bei menschlich geformten Kopf trotz schweren Missbildungen ernährt und erhalten wurden (Wacke 1989: 878ff.).
Die deutsche Rechtsgeschichte verzeichnete im Gegensatz zum römischen Recht die Erbunfähigkeit des Zwitters. Dagegen findet sich zum Beispiel im Preußischen Allgemeinen Landrecht (PrALR) in den Paragraphen §19 bis §23 eine ausführliche Reglementierung der rechtlichen Stellung des Zwitters vor. Heutzutage werden sie von den Rechtsgelehrten als „Zwitterparagraphen“ bezeichnet (Lettrari 2015; Kolbe 2008).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung skizziert die dominante dualistische Geschlechterkonzeption im deutschen Recht und definiert das Ziel der Arbeit, die Erforderlichkeit einer dritten Geschlechtskategorie zu prüfen.
2 Der Begriff der Intersexualität: In diesem Kapitel wird der medizinische und biologische Begriff der Intersexualität als Sammelbegriff für körperliche Mehrdeutigkeiten erläutert und die Kritik an pathologisierenden Bezeichnungen wie "Disorders of Sex Development" thematisiert.
3 Stellung Intersexueller: Dieses Kapitel zeichnet den historischen Umgang mit Zwittern von der Antike bis hin zur modernen PStG-Reform nach und beleuchtet die medizinischen sowie rechtlichen Herausforderungen.
4 Das „dritte“ Geschlecht: Dieses Kernkapitel untersucht anhand der Verfassungsgerichtsentscheidung 1BvR 2019/16 die verfassungsrechtliche Notwendigkeit einer dritten Geschlechtskategorie sowie die möglichen Folgen einer solchen Einführung.
5 Schlussbetrachtung: Hier erfolgt eine zusammenfassende Auswertung der verschiedenen Autorenmeinungen sowie eine eigene, reflektierte Stellungnahme der Autorin zur rechtlichen Anerkennung intersexueller Menschen.
Schlüsselwörter
Intersexualität, Personenstandsrecht, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, drittes Geschlecht, PStG-Reform, Grundgesetz, körperliche Integrität, Geschlechtsidentität, Rechtsgeschichte, Diskriminierungsverbot, Geschlechtszuweisung, Menschenrechte, inter/divers, Selbstbestimmung, Rechtsordnung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik der Geschlechtszuordnung von intersexuellen Menschen im deutschen Personenstandsrecht und der Debatte um die Einführung eines „dritten“ Geschlechts.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die Rechtsgeschichte von Intersexualität, die Analyse der PStG-Reform, verfassungsrechtliche Grundlagen der Geschlechtsbestimmung sowie ethische Fragen zu medizinischen Eingriffen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, die Erforderlichkeit einer Eintragungsmöglichkeit für ein „drittes“ Geschlecht im Personenstandsregister auf Grundlage des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kritisch zu prüfen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt eine juristische und sozialwissenschaftliche Diskursanalyse, indem sie Rechtsprechung, Gesetzestexte sowie Fachliteratur und Expertenmeinungen auswertet und gegeneinander abwägt.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die historische Entwicklung, die aktuelle Rechtslage (PStG), die verfassungsrechtliche Problematik der binären Norm sowie die konkrete Erforderlichkeitsprüfung einer dritten Geschlechtskategorie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist primär durch Begriffe wie Intersexualität, Personenstandsrecht, Verhältnismäßigkeit, Grundrechte, Geschlechtsidentität und rechtliche Anerkennung geprägt.
Welche Bedeutung hat das PStG §22 Abs. 3 für die Betroffenen?
Der Paragraph ermöglicht es, das Geschlecht offenzulassen, was einerseits den Druck zur binären Zuordnung mindert, andererseits jedoch von Kritikern als "Nullum" oder Fortsetzung der Unsichtbarmachung betrachtet wird.
Wie bewertet die Autorin die Rolle der medizinischen Praxis?
Die Autorin kritisiert die medizinische Praxis der frühzeitigen, geschlechtszuweisenden Operationen als Eingriff in die körperliche Integrität und als Folge einer problematischen, pathologisierenden Sichtweise auf Intersexualität.
- Quote paper
- Vita Zeyliger-Cherednychenko (Author), 2018, Zur Erforderlichkeit der Eintragungsmöglichkeit eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464263