Wir alle leben in einer Gesellschaft mit dualistischer Geschlechterkonzeption. Für unser Verständnis ist es eindeutig, dass es Männer und Frauen gibt. Es gibt aber auch Menschen, deren Geschlecht zwischen diesen zweiten Hauptvarianten liegt. Im Rahmen dieses Vortrags wird es sich mit dem Phänomen der Intersexualität auseinandergesetzt. Explizit wird die Frage der Notwendigkeit der Eintragungsmöglichkeit eines „dritten“ Geschlechts im Personenstandsrecht betrachtet.
Seit dem 13. Jahrhundert hat sich im deutschsprachigen Raum der Begriff des Zwitters vom Zahlwort zwei eingebürgert. Im heutigen medizinischen und juristischen Sprachgebrauch ist aber nicht mehr die Rede von Zwittern, sondern von Intersexuellen. Der Begriff der Intersexualität stammt aus Medizin und hat lateinische Wurzeln wobei inter als zwischen übersetzt wird. „Zwischen den Geschlechtern“ lautet das Thema dieses Vortrags. Intersexuelle Menschen gehören keinem oder beiden Geschlechtern an. Sie besitzen bestimmte körperliche Merkmale, die sowohl typisch weibliche als auch typisch männliche Ausprägungen aufweisen. Aus medizinischer Sicht wird darin eine „Störung der Geschlechtsdifferenzierung“ gesehen, welche in medizinischen Kreisen als "Disorders of Sex Development" bezeichnet wird. "Disorder" meint eine „Abweichung von der Norm“ und wird dadurch negativ assoziiert. Die Intersexuellen selbst lehnen diesen Begriff ab.
Intersexualität stellt einen Sammelbegriff für verschiedene Phänomene der Zwischengeschlechtlichkeit dar. Varianten des Geschlechts entstehen oft infolge einer Genmutation. Beispielsweise fallen unter den Begriff der Intersexualität die Androgeninsensivität, das Adrenogenitale Syndrom (AGS), das Turner- und Klinefelter-Syndrom usw. Derzeit beläuft sich die Zahl der intersexuellen Personen in Deutschland auf 8.000 bis 10.000 Menschen, was 1,7 Prozent aller Geburten ausmacht. Das bedeutet, dass es jährlich 150 bis 340 intersexuelle Neugeborene in Deutschland gibt.
Inhaltsverzeichnis
- Begriff der Intersexualität
- Geschichtliche Rechtsstellung Intersexueller
- Antike Mythologie
- Römisches Recht
- Deutsche Rechtsgeschichte
- Preußisches Allgemeines Landrecht (PrALR)
- Sächsisches Bürgerliches Gesetzbuch
- Gegenwärtige rechtliche Lage
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Reform des deutschen Personenstandsrechts
- 1BvR 2019/16
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Vortrag befasst sich mit dem Phänomen der Intersexualität und der Frage, ob im Personenstandsrecht eine Eintragungsmöglichkeit eines "dritten" Geschlechts notwendig ist. Dabei werden die historischen und aktuellen Rechtsansichten zum Thema beleuchtet, sowie die Auswirkungen auf die Betroffenen.
- Begriff und medizinische Definition von Intersexualität
- Historische Rechtsstellung intersexueller Menschen
- Aktuelle rechtliche Lage in Deutschland
- Die Reform des Personenstandsrechts im Jahr 2013
- Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum "dritten" Geschlecht
Zusammenfassung der Kapitel
Im ersten Kapitel wird der Begriff der Intersexualität erläutert und verschiedene Varianten der Zwischengeschlechtlichkeit vorgestellt. Der Vortrag beleuchtet die historische Rechtsstellung Intersexueller, beginnend mit der Antike und dem römischen Recht. Dabei werden die unterschiedlichen Behandlungen und rechtlichen Positionen im Vergleich zu den deutschen Rechtsentwicklungen im Mittelalter und der frühen Neuzeit gezeigt. Das zweite Kapitel befasst sich mit der gegenwärtigen rechtlichen Lage in Deutschland. Hier werden die wichtigsten Gesetze und Regelungen im Personenstandsrecht vorgestellt, sowie die Auswirkungen der Reform von 2013 auf die rechtliche Situation Intersexueller. Im dritten Kapitel wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 zum Thema "drittes Geschlecht" zusammengefasst. Dabei wird die Begründung des Gerichts für die Ablehnung des Antrags auf Änderung des Geschlechtseintrags in "inter"/ "divers" erläutert. Der Vortrag endet mit einer Zusammenfassung der aktuellen Debatte um die Einführung eines "dritten" Geschlechts im Personenstandsrecht und seinen Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten Intersexueller.
Schlüsselwörter
Intersexualität, Zwischengeschlechtlichkeit, Personenstandsrecht, "drittes Geschlecht", Geschlechtseintrag, Zwitter, Hermaphrodit, Reform des Personenstandsrechts, Bundesverfassungsgericht, 1BvR 2019/16, Disorders of Sex Development (DSD).
- Arbeit zitieren
- Vita Zeyliger-Cherednychenko (Autor:in), 2018, Vortrag zum "dritten" Geschlecht. Ist eine Eintragungsmöglichkeit im Personenstandsrecht notwendig?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464322