Die nachfolgende Arbeit befasst sich mit der Rechtsnatur von Bitcoins, besonders mit der Frage, wie diese privatrechtlich einzuordnen sind.
Derzeitig befinden sich über 2000 digitale "Währungseinheiten" im Umlauf. Die mit Abstand Wertvollste unter ihnen ist der Bitcoin mit einem Marktwert von ungefähr $ 68,097 Mrd. Entwickelt unter dem Pseudonym "Satoshi Nakamoto" erschien bereits 2008 in einem gleichnamigen Aufsatz die Idee ein privates Geld zu erschaffen, dass sich mittels digitaler Dezentralität in einem Peer-to-Peer Netzwerk dem Einfluss von Finanzinstitutionen entzieht.
War diese "Währung" zu Beginn noch recht unbekannt, so wird sie heute aufgrund schnellerer Transaktionszeit, geringeren Transaktionskosten und Anonymität gegenüber herkömmlichen Zahlungsmethoden zunehmend als "Zahlungsmittel" angeboten und akzeptiert. So erzeugte der Bitcoin nicht zuletzt durch einen neuen Höchstwert von über 20.000 Dollar pro Bitcoin Ende 2017 weltweites Aufsehen.
Mit der zunehmenden Verwendung im Warenwirtschaftsverkehr als "Geld" sowie seiner sogenannten "Dezentralität" stellt sich immer mehr die Frage, wie Bitcoins privatrechtlich einzuordnen sind. Bevor diese Problematik im Folgenden einer Lösung zuge-führt kann, muss zunächst geklärt werden, was unter dem Begriff Bitcoin genau zu verstehen ist.
Inhaltsverzeichnis
A. EINLEITUNG
B. ÜBERBLICK
C. DIE RECHTSNATUR VON BITCOINS
I. SACHQUALITÄT
1. Sacheigentum
2. Immaterialgut
3. Forderung
4. Gegenstand
II. ZAHLUNGSMITTEL
1. Gesetzliches Zahlungsmittel
2. Buchgeld
3. Elektronisches Geld
4. Geld im juristischen Sinne
a) Tauschmittelfunktion
b) Wertaufbewahrungsmittel
c) Recheneinheit
d) Juristische Erfassung
III. RECHNUNGSEINHEIT
1. Begriff
2. Einordnung der BaFin
3. Urteil des KG Berlin
4. Einordnung des Bitcoins
IV. IMMATERIELLER VERMÖGENSGEGENSTAND
V. SCHULD- UND SACHEIGENTUMSRECHTLICHER ERWERB
1. Kauf von Bitcoins
2. Erwerb mit Bitcoins
3. Erwerb von Bitcoins
D. FAZIT
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die komplexe privatrechtliche Einordnung von Bitcoins innerhalb der bestehenden deutschen Rechtsordnung. Dabei wird analysiert, ob Bitcoins als Sachen, Forderungen, Zahlungsmittel oder als Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) zu qualifizieren sind, um eine adäquate rechtliche Subsumtion zu ermöglichen.
- Analyse der Sachqualität und der Anwendbarkeit des Sachenrechts
- Prüfung des Bitcoins als Zahlungsmittel oder elektronisches Geld
- Untersuchung der Einstufung als Rechnungseinheit gemäß KWG
- Rechtliche Einordnung als immaterieller Vermögensgegenstand
- Schuldrechtliche Erwägungen zum Erwerb und Transfer von Bitcoins
Auszug aus dem Buch
I. Sachqualität
So erscheint es bereits problematisch, ob an einem Bitcoin überhaupt Sacheigentum i. S. d. §§ 903 ff. BGB begründet werden kann, denn dafür bedarf es einer Sache mit Sachqualität i. S. v. § 90 BGB. Sachen können ausweislich des Wortlautes von § 90 BGB nur körperliche Gegenstände sein. Bitcoins existieren, wie gezeigt, rein digital innerhalb der Blockchain, sodass sie keine Sachen in Form von körperlichen Gegenständen darstellen. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH sind jedoch auch Daten, die auf einem Datenträger abgespeichert wurden als bewegliche Sachen anzusehen. Anders als herkömmliche Daten, wie z. B Musik oder Textdateien, können Bitcoins jedoch aufgrund ihrer technischen Identität nicht auf Datenträgern abgespeichert werden. Diese bleiben untrennbar und dezentral in der Blockchain verankert.
Erhält jeder Netzwerk-nutzer bei Einrichtung des Bitcoin-Clienten ein Abbild der aktuellen Blockchain, die technisch betrachtet auf dem Datenträger des Nutzers gespeichert wird, so handelt es sich dabei jedoch immer nur um ein Abbild der Blockchain und niemals um diese selbst. Hinsichtlich des Wallets zeichnet sich nichts anderes ab. Dieses wird zwar real auf dem Endgerät des Nutzers gespeichert, dient in seiner Funktion jedoch als „digitaler Schlüsselbund“. Die sich in dem Wallet befindlichen Schlüssel stellen selbst auch keine Bitcoins dar, denn der „öffentliche Schlüssel“ dient seiner Funktion nach als Kontonummer und der „private Schlüssel“ als netzwerkinternes Verifizierungsinstrument. Folglich können Bitcoins abgespeicherten Daten oder Computerprogrammen nicht gleichgestellt werden. Der Bitcoin stellt mithin keine Sache i. S. v. § 90 BGB dar. Folglich kann ein Sacheigentum i. S. v. §§ 903 ff. BGB an Bitcoins nicht begründet werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. EINLEITUNG: Einführung in die digitale Währung Bitcoin, ihre Entstehung durch Satoshi Nakamoto und die daraus resultierende Notwendigkeit einer privatrechtlichen Einordnung.
B. ÜBERBLICK: Darstellung der technischen Grundlagen des Bitcoin-Systems, insbesondere der Funktionsweise der Blockchain, des Minings und des Wallets als digitaler Schlüsselbund.
C. DIE RECHTSNATUR VON BITCOINS: Detaillierte juristische Prüfung der Einordnung des Bitcoins als Sache, Zahlungsmittel, Rechnungseinheit oder immaterieller Vermögensgegenstand unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung.
D. FAZIT: Zusammenfassende Einschätzung, dass die derzeitige Rechtsordnung den digitalen Charakter des Bitcoins nur rudimentär erfassen kann und ein Anpassungsbedarf besteht.
Schlüsselwörter
Bitcoin, Blockchain, Rechtsnatur, Sacheigentum, Zahlungsmittel, KWG, Rechnungseinheit, Kryptowährungen, Mining, Geldbegriff, Immaterieller Vermögensgegenstand, Privatrecht, Wallet, BGB, Transaktionsregister
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der privatrechtlichen Einordnung von Bitcoins in das deutsche Rechtssystem.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder umfassen die Prüfung der Sachqualität, die Einordnung als Zahlungsmittel, die Qualifizierung als Finanzinstrument nach dem KWG sowie die zivilrechtliche Erwerbsform.
Was ist die primäre Forschungsfrage der Arbeit?
Die Kernfrage lautet, wie der Bitcoin rechtlich innerhalb der bestehenden deutschen Rechtsordnung zu qualifizieren ist, da er nicht eindeutig in die klassischen Kategorien des BGB passt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es wird eine dogmatische Rechtsanalyse durchgeführt, bei der Begriffe wie Sache, Geld und Finanzinstrument anhand gesetzlicher Definitionen und aktueller Rechtsprechung auf den Bitcoin angewendet werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden die verschiedenen rechtlichen Kategorien (Sache, Forderung, Geld, Rechnungseinheit) systematisch auf ihre Anwendbarkeit auf den Bitcoin geprüft und diskutiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Schlagworte sind Bitcoin, Blockchain, Rechtsnatur, KWG, Zahlungsmittel und immaterieller Vermögensgegenstand.
Wie bewertet die Arbeit die Einordnung der BaFin?
Die Arbeit kritisiert die Ansicht der BaFin, Bitcoins als Rechnungseinheiten zu klassifizieren, und stellt fest, dass diese Argumentation rechtlich nicht voll überzeugen kann.
Was schlussfolgert die Arbeit hinsichtlich der aktuellen Gesetzeslage?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Rechtsordnung gegenüber digitalen Phänomenen wie dem Bitcoin zu analog geprägt ist und einer umfassenden Anpassung bedarf.
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- Anonym (Author), 2019, Die Rechtsnatur von Bitcoins. Versuch einer privatrechtlichen Einordnung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464697