Goodwill Impairment in den Geschäftsberichten der DAX30 Unternehmen


Trabajo de Seminario, 2017

35 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Goodwill
2.1 Originärer versus derivativer Goodwill
2.2 Komponenten des derivativen Goodwills

3 Folgebewertung von Goodwill
3.1 Allokation des derivativen Goodwills auf ZGE
3.2 Ablauf des Werthaltigkeitstests
3.2.1 Vorgehensweise beim Werthaltigkeitstests
3.2.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten
3.2.3 Ermittlung des Nutzungswerts
3.2.4 Ermittlung der Buchwerte der ZGE
3.3 Angaben im Anhang

4 Analyse des Goodwill Reporting in den Geschäftsberichten der DAX Unternehmen 2015
4.1 Vorbemerkungen und Zielsetzung
4.2 Bedeutung des Goodwills
4.2.1 Goodwillbuchwert der DAX-Konzerne
4.2.2 Verhältnis des Goodwills zum Gesamtkapital
4.2.3 Verhältnis des Goodwills zum Eigenkapital
4.2.4 Verhältnis des Goodwills zum immateriellen Vermögen
4.3 Werthaltigkeitstest in den Geschäftsberichten 2015
4.3.1 DAX-Konzerne mit Wertminderung
4.3.2 Angabe der zahlungsgenerierenden Einheiten
4.3.3 Angabe der Grundlage der Bestimmung des erzielbaren Betrags
4.3.4 Angabe des Detailplanungszeitraums und der Wachstumsrate
4.3.5 Angabe des Diskontierungsfaktors
4.3.6 Ergebnis der Sensitivitätsanalyse

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Geschäftsberichte

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Komponenten des derivativen Goodwills

Abbildung 2: Vereinfachte Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests

Abbildung 3: Goodwill Abschreibung

Abbildung 4: Ermittlung des Buchwerts einer ZGE

Abbildung 5: Berichterstattung über ZGE

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Goodwillbuchwert der DAX-Konzerne

Tabelle 2: TOP 10 DAX – Goodwill/Gesamtkapital

Tabelle 3: TOP 10 DAX – Goodwill/Eigenkapital

Tabelle 4: TOP 10 DAX – Goodwill/immaterielles Vermögen

Tabelle 5: Dax Konzerne mit einer vorgenommenen Goodwill-Wertminderung

Tabelle 6: Verhältnis der Goodwill-Wertminderung zum Jahresergebnis

Tabelle 7: Entwicklung des Goodwills der ZGE bei der Deutschen Bank 2015

Tabelle 8: Entwicklung des Goodwills der ZGE bei E.ON 2015

Tabelle 9: Entwicklung des Goodwills der ZGE der Münchner Rück 2015

Tabelle 10: Angaben zur Bestimmung des erzielbaren Betrages

Tabelle 11: Diskontierungssätze der Deutschen Bank, E.ON und Münchner Rück

1 Einleitung

Sei es die Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone, Porsche durch Volkswagen oder die anstehende Fusion zwischen Bayer und Monsanto – der Goodwill ist oftmals einer der größten Posten auf der Aktivseite und ist mehr und mehr in das Blickfeld bilanzpolitischer Gestaltungen gerückt.1

Seit 2005 ist der derivative Goodwill nach IAS 36 „nicht mehr planmäßig über seine voraussichtliche Nutzungsdauer, sondern lediglich außerplanmäßig im Falle einer Wertminderung im Rahmen eines Werthaltigkeitstests, des sog. impairmentonly-approach, abzuschreiben.“2 Aufgrund der umfangreichen Ermessensspielräume wird dieser Wandel in der Fachliteratur oft kritisiert.3

Ziel dieser Arbeit ist es, den Werthaltigkeitstest umfassend zu erläutern und darauf aufbauend die Berichtserstattung der DAX30 Unternehmen bezüglich der Goodwill-Abschreibungen in den Geschäftsberichten 2015 zu untersuchen.

Der erste Teil soll die theoretischen Grundlagen des Goodwills und den anschließenden Ablauf der Folgebewertung im Rahmen des Werthaltigkeitstest vermitteln. Im zweiten Teil werden die Anhang-Angaben der DAX30 Unternehmen zum Werthaltigkeitstest im Geschäftsjahr 2015 ausgewertet und die Bedeutung des Goodwills bzw. der Goodwill-Wertminderung herausgearbeitet. Abschließend erfolgt eine Zusammenfassung bzw. Beurteilung der wichtigsten Erkenntnisse.

2 Goodwill

2.1 Originärer versus derivativer Goodwill

In der Literatur wird der Goodwill oft als ein Mehrbetrag definiert,4 „um den der Gesamtwert eines Unternehmens das zu Zeitwerten bewertete Nettovermögen des Unternehmens übersteigt.“5 Trotz der Tatsache, dass es sich bei dem Goodwill um eine rechnerische Residualgröße handelt, wird ihm nach IFRS 3 ein Vermögenswertcharakter zugesprochen.6

Bei der Frage nach der Entstehung des Goodwills wird zwischen dem originären und dem derivativen Goodwill unterschieden.7

Der originäre Goodwill wird im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs, sowie von getätigten Investitionen, durch die Unternehmen selbst geschaffen. So kann beispielsweise durch eine Schulung der Mitarbeiter oder mit dem kontinuierlichen Aufbau des Kundenstammes ein originärer Goodwill entstehen. Für den originären Goodwill besteht allerdings gem. IAS 38.48 ein Aktivierungsverbot, daher kann er nicht als Vermögenswert bilanziert werden. Dieses Verbot ist dadurch zu begründen, dass der originäre Goodwill weder verlässlich identifizierbar, bewertbar, noch vom Unternehmen kontrollierbar ist.8

Der derivative Goodwill entsteht hingegen bei einem Unternehmenskauf und entspricht dem positiven Differenzbetrag zwischen Kaufpreis und Zeitwerten der erworbenen Vermögensgegenstände abzüglich vorhandener Schulden.9 Hierzu zählen vor allem auch die übernommenen, messbaren immateriellen Vermögensgegenstände, sowie Eventualschulden des betroffenen Unternehmens.10 In den meisten Fällen dürfte der Kaufpreis über dem Zweitwert des erworbenen Nettovermögens liegen, da durch den Unternehmenszusammenschluss ein wirtschaftlicher Nutzen aus den künftigen Synergieeffekten, als auch aus den nicht bilanzierbaren Vermögenswerten, erwartetet wird. Dieser Differenzbetrag, also der erworbene derivative Goodwill, ist nach IFRS 3.32 als immaterieller Vermögenswert in der Konzernbilanz zu aktivieren.11

Sofern der Zeitwert des Nettovermögens den Kaufpreis übersteigt, wird die Differenz ertragswirksam verbucht und letztendlich dem Eigenkapital zugerechnet.

Diese Arbeit beschäftigt sich im weiteren Verlauf ausschließlich mit dem derivativen Goodwill.

2.2 Komponenten des derivativen Goodwills

Um die zu erwartende Wertsteigerung des derivativen Goodwills besser bestimmen zu können, hat Sellhorn den Versuch unternommen, diesen in mehrere Komponenten aufzuschlüsseln:

Der Going-Concern-Goodwill enthält die nicht bilanzierungsfähigen Werte des gekauften Unternehmens, wie beispielsweise Standortvorteile, Kundenstamm oder die hoch qualifizierte Belegschaft. Diese Komponenten spiegeln den originären Goodwill des gekauften Unternehmens wider.12

Der Synergie-Goodwill besteht aus Skalenund Verbundeffekten, die sich durch einen Unternehmenszusammenschluss ergeben. So können gemeinsame Forschungs-und Entwicklungsaktivitäten oder der Know-How-Transfer zu einer Kosteneinsparung führen.13

„Der Restrukturierungs-Goodwill resultiert aus der Möglichkeit, das erworbene Unternehmen zu restrukturieren, indem vorhandene Ressourcen effizienter ausgenutzt und/oder nicht betriebsnotwendige Ressourcen abgebaut werden.“14

Von einem Strategie-Goodwill spricht man, wenn durch die Unternehmensübernahme ein leichterer Eintritt in einen neuen Markt ermöglicht wird, oder sich die Wettbewerbssituation verbessert hat.15

Die letzte Komponente des Goodwills beinhaltet die hinzugewonnene Handlungsalternative, da das erworbene Unternehmen jederzeit wieder verkauft werden kann.16

In Abbildung 1 sind die möglichen fünf Komponenten dargestellt.

Abbildung 1: Komponenten des derivativen Goodwills

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Boll (2016), S.42 und Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 38.

3 Folgebewertung von Goodwill

3.1 Allokation des derivativen Goodwills auf ZGE

Die Vorschriften zur Folgebewertung des derivativen Goodwills wurden mit der Überarbeitung des IAS 36 im Jahr 2014 grundlegend geändert. Seit dem 01.01.2015 darf der Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben werden und wird stattdessen einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen.17 Diese Werthaltigkeitsprüfung, auch Impairment-Test genannt, kann zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen, solange die Prüfung dann jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt stattfindet.

Bei Anhaltspunkten oder bestimmten Ereignissen, die auf eine Wertminderung schließen lassen, ist ein Werthaltigkeitstest zum Abschlussstichtag unumgänglich.18

Generell ist nach IAS 36 jeder Vermögenswert separat auf seine Werthaltigkeit zu überprüfen. Der Goodwill ist jedoch nur eine Residualgröße und besteht aus vielen verschiedenen Bestandteilen, sodass eine direkte, von anderen Vermögenswerten unabhängige, Zuordnung von Cashflows nicht möglich ist.19

Aus diesem Grund muss der Goodwill auf sogenannte zahlungsmittelgenerierende Einheiten (ZGE bzw. CGU für cash generating units) aufgeteilt werden, sodass der erzielbare Betrag der entsprechenden ZGE ermittelt werden kann und einer Werthaltigkeitsprüfung nichts mehr im Wege steht.20

Eine ZGE wird nach IAS 36.6 definiert als „kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind“.21 Kriterien zur Abgrenzung der ZGE sind meist Geschäftsfelder, Produktgruppen oder Regionen.22

Der Werthaltigkeitstest wird generell einzeln für jede ZGE durchgeführt, eine Zusammenfassung mehrerer ZGE zu einer Gruppe ist aber auch möglich.23

Die Aufteilung des Goodwills auf die einzelnen ZGE erfolgt in der Regel anhand des gestifteten Nutzens bzw. der erwarteten Synergieeffekte die durch den erworbenen Goodwill bei den ZGE entstehen.24

Die Abgrenzung der ZGE, als auch die anschließende Verteilung des Goodwills, ist für den Werthaltigkeitstest von großer Bedeutung.25 „Je umfassender eine CGU abgegrenzt wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass negative Wertentwicklungen in einzelnen Untereinheiten durch positive Entwicklungen in anderen Untereinheiten kompensiert werden. Ob daher die Konkretisierung einer cash generating unit auf jene oberste Management-Ebene eines Unternehmens oder einer Unternehmensgruppe, auf der die Akquisitionsentscheidung getroffen wurde, sachgerecht ist, scheint fraglich.“26

Um dieses Saldierungspotential zu vermeiden, soll die ZGE die niedrigste Ebene des Unternehmens darstellen, auf der der Goodwill für interne Managementzwecke überprüft werden kann.27

3.2 Ablauf des Werthaltigkeitstests

3.2.1 Vorgehensweise beim Werthaltigkeitstests

Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wird „der Buchwert einer ZGE, der ein Goodwill zugeordnet wurde, mit dem erzielbaren Betrag (recoverable amount) dieser ZGE verglichen. Übersteigt der Buchwert der ZGE ihren erzielbaren Betrag, ist eine Wertminderung [...] zu erfassen.“28

Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert der ZGE. Sofern einer der beiden Werte eindeutig höher ist als der Buchwert der ZGE, muss der andere Wert nicht mehr ermittelt werden.29

Der Nutzungswert unterstellt die betriebliche Nutzung einer zahlungsgenerierenden Einheit. Der Nettoveräußerungswert unterstellt hingegen den Verkauf einer ZGE. Mit der Verwendung des höheren Betrags der beiden Werte wird eine gewisse Rationalität in der Unternehmensführung unterstellt. Ob die Strategie mit dem höheren Wert dann letztendlich auch umgesetzt wird, ist hierbei unbedeutend.30

Die vereinfachte Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests wird in Abbildung 2 veranschaulicht.

Abbildung 2: Vereinfachte Vorgehensweise des Werthaltigkeitstests

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Fischer (2007), S. 75-76.

Liegt ein Wertminderungsbedarf vor, wird zunächst der Goodwill der entsprechenden ZGE bzw. ZGE Gruppe abgeschrieben. „Ist der Wertminderungsbedarf jedoch größer als der Buchwert des Goodwills, so sind die übrigen, der ZGE zugeordneten Vermögenswerte jeweils proportional zu ihren jeweiligen Buchwerten in ihrem Wert zu mindern […]. Diese Vorgehensweise folgt der Hypothese, dass der Goodwill jeweils zuerst an Wert verliert und primär für Wertminderungen der ZGE verantwortlich ist.“31

Die schrittweise Wertminderung wird in Abbildung 3 dargestellt.

Abbildung 3: Goodwill Abschreibung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 46.

Eine spätere Wertaufholung des Goodwills ist nicht erlaubt.32

Auf die Problematik bei beteiligten Minderheitsgesellschaftern wird nicht weiter eingegangen. 33

3.2.2 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten

Der beizulegende Zeitwert ist definiert als „Der Betrag, zu dem zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht werden kann.“34

Die Ermittlung des Nettoveräußerungspreises erfolgt anhand einer dreistufigen Fair-Value-Hierarchie. Der zuverlässigste Indikator ist ein bindender Kaufvertrag. Häufig liegt jedoch kein verbindlicher Vertrag vor, sodass die Ermittlung in der zweiten Stufe mit Hilfe bestehender Marktpreise erfolgt. So ergibt sich der Nettoveräußerungspreis auf einem aktiven Markt aus der aktuellen Preisnotierung oder die Vermögenswerte werden auf Grundlage der jüngsten Transaktion geschätzt.

Sofern weder ein Kaufvertrag noch ein aktiver Markt vorliegt, erfolgt die Bestimmung des potentiellen Verkaufspreises auf Basis der besten verfügbaren Informationen. Eine geeignete Methode für die dritte Stufe ist beispielsweise das DCF-Verfahren.35

[...]


1 Vgl. Siepe (2007), S.1.

2 Gundel/Möhlmann-Mahlau/Sündermann (2014), S.130

3 Vgl. ebenda.

4 Vgl. Boll (2016), S. 40.

5 Fasselt/Radde (2014), nach Boll (2016), S. 40.

6 Vgl. Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 37.

7 Vgl. Boll (2016), S 40.

8 Vgl. Fischer/Schneider (2007), S. 14; Boll (2016), S. 40.

9 Vgl. Boll (2016), S. 41.

10 Vgl. Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 37.

11 Vgl. Fischer/Schneider (2007), S. 14.

12 Vgl. Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 37; Sellhorn (2000), S. 5-6.

13 Vgl. Sellhorn (2000), S. 7.

14 Boll (2016), S 43.

15 Vgl. Sellhorn (2000), S. 7

16 Vgl. ebenda, S. 7.

17 Vgl. Kirsch/Koelen/Tinz (2008a), S. 88.

18 Vgl. Zwirner/Mugler (2008), S. 427.

19 Vgl. Boll (2016), S. 73.

20 Vgl. Zwirner/Mugler (2012), S. 428.

21 IASPlus (URL1), IAS 36.6.

22 Vgl. Fischer/Schneider (2007), S. 70.

23 Vgl. Zwirner/Mugler (2012), S. 428.

24 Vgl. Kirsch/Koelen/Tinz (2008a), S. 89.

25 Vgl. Hachmeister (2014), S. 379 – 382; Boll (2016), S. 74.

26 Hachmeister (2014), S. 382.

27 Vgl. Fischer/Schneider (2007), S.71

28 Vgl. Fischer/Schneider (2007), S. 75.

29 Vgl. Kirsch/Koelen/Tinz (2008a), S. 89.

30 Vgl. Hachmeister (2014), S. 375.

31 Weißenberger/Fülbier/Mages (2008), S. 46.

32 Vgl. IASPlus (URL1), IAS 36.124.

33 Ergänzende Informationen hierzu sind in Siepe (2007), S. 32-33 zu finden.

34 IASPlus (URL1), IAS 36.6.

35 Vgl. Siepe (2007), S. 29-30; Kümpel/Klopper (2014), S. 127; IASPlus (URL2), IFRS 13.

Final del extracto de 35 páginas

Detalles

Título
Goodwill Impairment in den Geschäftsberichten der DAX30 Unternehmen
Universidad
Pforzheim University
Calificación
1,3
Año
2017
Páginas
35
No. de catálogo
V464733
ISBN (Ebook)
9783668930995
ISBN (Libro)
9783668931008
Idioma
Alemán
Palabras clave
Goodwill Impairment, Werthaltigkeitstest, Impairment-Test, IAS 36, Goodwill, Geschäfts- oder Firmenwert, GoF Reporting
Citar trabajo
Anónimo, 2017, Goodwill Impairment in den Geschäftsberichten der DAX30 Unternehmen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/464733

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