Menschen mit Behinderung. Inklusion, Exklusion


Essai, 2016

12 Pages, Note: 2,0


Extrait


Exklusion in der modernen Gesellschaft, konkretisiert am Beispiel von Menschen mit Behinderung - Ein Essay

Einleitend soil eine Begriffsdefinition von „Exklusion“ im Kontext der Systemtheorie nach dem deutschen Soziologen und Gesellschaftstheoretiker Niklas Luhmann (* 8. Dezember 1927 f 6. November 1998) und dem franzosische Psychologen und Philosoph Paul-Michel Foucault (*15.Oktober 1926 f 25. Juni 1984) erfolgen.

Grundlegend fur das Verstandnis von Inklusion und Exklusion ist der Gesellschaftsbegriff. Im systemtheoretischen Kontext wird unter Gesellschaft die Gesamtheit aller Kommunikationen gefasst, auf der die Systeme (soziale Systeme) basieren.

Es entsteht eine funktionale Differenz, indem die Gesamtgesellschaft in verschiedene funktional ausdifferenzierte Systeme gegliedert ist.1

Individuen gehoren in diesem Verstandnis unterschiedlichen sozialen Systemen an, anhangig von ihren verschiedenen sozialen Rollen. Die Differenzierung geht einher mit dem Wandel von der Art und Weise wie sich Gesellschaft selbst beobachtet und beschreibt. Durch funktionale Differenzierung kommt es zur Vervielfaltigung der Perspektive und eine einheitliche Reprasentative der Gesellschaft als ganze wird moglich.2

Im Vergleich zur vorherigen segementaren Gesellschaft charakterisiert sich die funktional differenzierte Gesellschaft durch ein schwaches Kollektivbewusstsein und ausgepragten Individualismus, es kommt vermehrt zu organischer Solidaritat und es entwickelt sich ein estitutives Recht (bsp. Zivilrecht) das ausgleichen wirkt und nicht mehr repressiv.3

Foucault beschreibt dieses in seinen Werken, indem er das Entstehen einer Disziplinarmacht skizziert beispielsweise ausgeubt im sogenannte Panoptikum.4 Gleichzeitig definiert er den Begriff der Governmentalitat. Dieser impliziert eine Selbstregulierung der Gesellschaft in dem die Machtausubung auf die Bevolkerung sich weiterentwickelt, hin zu einer „Biopolitik“ (Foucault 1977), die Mithilfe strenger Disziplinartechniken versucht, den offentlichen Raum zu kontrollieren.5

Zudem gibt es nach Foucault drei AusschlieBungskriterien.

Diese werden charakterisiert durch das verbotene Wort, den Willen zur Wahrheit und die Ausgrenzung des Wahnsinns. Nach Foucault gibt es drei Arten bezogen auf das verbotene Wort: Er nennt diese drei Grundformen Tabu des Gegenstandes, Ritual der Umstande und bevorzugtes oder ausschlieBliches Recht des sprechenden Subjekts. Jede Gesellschaft hat eigene Formen von tabuisierten Themen, die ebenso durch kulturelle Entwicklung gepragt worden sind. Ritual der Umstande meint angepasstes Verhalten bezuglich der Situation, welches meist anerzogen wird. SchlieBlich spricht Foucault vom sprechenden Subjekt und meint damit den Einzelnen und das kommunikativ ausgedruckte, was das zuhoren des Umfeldes impliziert.

Das zweite AusschlieBungssystem, der so bezeichnete Wille zur Wahrheit, impliziert eine Abgrenzung, alles was nicht als Wahr gilt wird ausgeschlossen. Er beinhaltet ebenso das Streben nach Macht, was in erster Linie wahrheitsfremd ist, wodurch aber die allgemein geltenden Wahrheiten in Normen zentriert werden. Dem gegenuber steht der Wahnsinn, als Antagonismus. AuBert er sich in einem anormalen gesellschaftlich storenden Verhalten, erfolgt eine Ausgrenzung. Somit wird in Foucaults Werken der Begriff „Exklusion“ nicht explizit definiert, Exklusionsmechanismen und Ausgrenzung werden allerdings in der gesellschaftlichen Entstehungsgenese analysiert.6

Im Gegensatz hierzu ist eine solche Ausgrenzung unter dem Exklusionsbegriff in der Systemtheorie Niklas Luhmanns deutlich definiert. Es wird nicht etwa die Integration von Wert-und Normvorstellungen darunter gefasst, sondern fur ihn wird sie signifikant in der Kommunikation. Nach Luhmann charakterisiert sich der Exklusionsbegriff in einer Form fehlender sozialer Berucksichtigung in den differenzierten Teilsystemen.7 8

Kommunikation impliziert als operationsweise der Systeme einen dreigliedrigen Prozess: Information, Mitteilung und Verstehen. Das System selektiert mit Hilfe der verfugbaren Operationen, konfiguriert die Mitteilungsweise und im letzten Schritt erfolgt das Verstehen des empfangenden Systems. Es handelt sich nicht um Verknupfung von Informationen, sondern um die nachvollzogenen Differenz zwischen dem selektierten Information und der Mitteilungsform.

Bei Exklusion handelt es sich um die fehlende Chance auf eine soziale Berucksichtigung von Personen. In einer funktional differenzierten, modern entwickelten Gesellschaft bedeutet dies folglich die fehlende Berucksichtigung und Adressierung von Personen durch soziale Systeme.9

Kontrar hierzu beschreibt Luhmann Inklusion als »Chance der sozialen Berucksichtigung von Personen«10

Nach Luhmanns Definition haben exkludierte Personengruppen keinerlei kommunikative Teilhabe an einem sozialen System. Dies negiert nicht, dass diese Personengruppen von einem System thematisiert werden, jedoch nicht als Kommunikationsteilnehmer.

Generell bedeutet dass nicht, dass diese Personen sich in einem prekaren Umfeld befinden, allerdings wird ihre Lebensqualitat durch fehlende Selbstbestimmung deutlich eingeschrankt.

An dieser Stelle mochte ich die „Person“ im systemtheoretischen Kontext kurz erlautern, da der Begriff im Folgenden noch haufiger auftreten wird. Ein soziales Konstrukt wird unter dieser Begrifflichkeit gefasst, die eine Kombination von psychischem System und Korpern impliziert.11. Sie kann hiermit sowohl »als Autor, als auch als Adresse, als auch als Thema in Kommunikationssystemen« dienen.12 Eine Person wird durch die Selbst- und Fremderwartungen entwickelt, die an sie gerichtet werden.

Generell wird in der Systemtheorie bei Exklusion nicht die fehlende Zugehorigkeit zu Gruppen oder die Missachtung bestimmter Werte und Normen verstanden , sondern um die verwehrte Teilhabe an gesellschaftlichen Teilbereichen wie Erziehung,Wirtschaft, Recht, Politik, Religion, und ahnliches. Systemtheoretisch gesprochen zielt die Theorie auf eine Betrachtung der Teilnahme an unterschiedlichen Funktionssystemen ab. Diese wiederum erfullen Leistungen fur die Gesellschaftsmitglieder. Davon ausgehend hat es Nachwirkungen bleibt diese Leistung aus, beispielsweise, wenn eine verweigerte Partizipation am Erziehungssystem zu einer nicht stattfindenden Teilhabe am Wirtschaftssystem fuhrt, da grundlegenden Fahigkeiten fur den Arbeitsmarkt nicht erworben werden konnten.

Diese Art von Exklusion umfasst Personengruppen, die am kommunikativen sozialen System keine Teilhabe erfahren, obgleich sie sich im wahrnehmbaren Umfeld anderer Partizipanten aufhalten.

Nach Luhmann auBert sich dieser Ausschluss in gesellschaftlicher Irrelevanz (Ignoriert werden).13 Beide Akademiker gehen von einer Entwicklung von der Souveranitatsmacht zur Disziplinarmacht aus, bei Luhmann wird diese deutlicher charakterisiert und auBert sich in der Genese der vormals stratifikatorischen Gesellschaft hin zu einer funktional differenzierten Teilgesellschaft, die Exklusion entwickelt sich zur Exklusionsindividualitat.

Dieser Exklusionsbereich auBert sich in einem mehrdimensionalen Geflecht von (Teil)Inklusion und (Teil)Exklusion14

Demnach gibt verschiedene Ebenen von Inklusion und Exklusion und teilweise spricht man von einer inkludierenden Exklusion, dies meint den einschlieBenden Ausschluss. Beispielsweise erfolgt er in einem Gefangnis oder in einer Psychiatrie. Es ist ein Ausschluss durch Partiellen Einschluss. Die Selektion einer Zielgruppe in ausgegrenzten sozialen Territorien, wo Patienten, die sich in der Normalitat beispielsweise auf Grund einer Krankheit vorubergehend oder langfristig nicht zurecht finden, in ein System integriert werden, somit aber aus dem Gesamtsystem Gesellschaft exkludiert werden. Es ist moglich, dass den Menschen dennoch in Teilbereichen die Partizipation zusteht. Hierbei kommt es immer auf das Konstrukt des Exklusionssystems an.

In Foucaults Abhandlung uber die „Geburt der Klinik“ befasst er sich zentral mit einer staatlichen exekutierten AusschlieBung. Er analysiert die Disziplinarverfahren derjenigen, die „unnormal“ auffallen, sodass es fur die Gesellschaft nicht mehr tragbar ist.15

Die Etablierung von verbindlichen Normen, die Normalitat manifestieren und suggerieren dient der Verhaltenskoordination in Massengesellschaften. Man spricht auch von einer Sozialdisziplinierung. Das Gesellschaftsverstandnis Foucaults versucht einen Bruch mit generalisierten totalisierenden Theorien, Verschiedenartigkeit & Komplexitat des Lebens stellt er in weiteren Abhandlungen in den Vordergrund.16

AbschlieBend folgt nun ein Definitionsversuch zum Begriff der Normalitat, um davon ausgehend die Risiken der Exklusion von Menschen mit Behinderung, welche eben nicht neurotypisch sind, zu skizzieren.

Die Auffassung von Normal suggeriert sich immer nur im Bezug auf eine Verhaltensweise oder einen Aspekt in Abgrenzung zu dessen Gegenteil, der „Unnormalitat“, dem „Andersartigen“ oder auch „nicht Erwartetem“.

Eine maBgebliches Begriffsverstandnis im deutschen Sprachgebrauch ist folgendes:

„Normal: der Norm entsprechend; vorschriftsmaBig so [beschaffen, geartet], wie es sich die allgemeine Meinung als das Ubliche, Richtige vorstellt (veraltend) in [geistiger] Entwicklung und Wachstum keine ins Auge fallenden Abweichungen aufweisend“17

Diese Begrifflichkeit implizieren eine Interpretation ihres Betrachters, sie sind konstruiert.

Das bedeutet, je nach der subjektivem Wahrnehmung einer Person, aber auch einer Gesellschaft oder einer Kultur differenziert das Verstandnis von normal.

Fasst sich unter „normal“ also das legitime, ubliche und alltagliche, stellt sich die Frage, wie eine Gesellschaft zu der Erkenntnis kommt, was in ihrem System eben so vorschriftsmaBig, gewohnt und typisch sei.

Um Normalismus systematisch zu analysieren, ist die Konstituierung der Toleranzgrenze fraglich; welches Verhalten wird in einer Gesellschaft als „annormal“ aufgefasst und nicht akzeptiert? Diese Toleranzgrenzen bildet sich im allgemeinen, gesellschaftlichen Diskurs ebenso, wie durch Erziehung und Sozialisation des Einzelnen und sind normiert. Regeln und Logik werden unbewusst ubernommen und indoktriniert.18

Die Auffassung von Normalitat wird in der Sozialisation anerzogen und ist diskursiv.

Diskursiv bedeutet in diesem Kontext, dass die Begrifflichkeit durch einen Redegegenstand konstituiert wird. Diskurse sind im allgemeinen unabgeschlossene, heterogene „Denk- und Argumentationsmuster“, sie definieren die Grenzen des Denk - und Sagbaren.

Doch wie wird mit Menschen verfahren die von diesem Verstandnis abweichen? Die diese Begrifflichkeit nicht fasst?

Beispielsweise kann man hier die Personengruppe der Menschen mit Behinderung anfuhren. Es wird unterschieden zwischen geistig, korperlich und lernbehinderten Individuen. Allein in Deutschland leben 9,6 Millionen Menschen, in der Europaischen Union zahlt man 80 Millionen Betroffene, weltweit sind mehr als 650 Millionen Menschen behindert.19

Mit dem Inkrafttreten der Behindertenkoventionen der Vereinten Nationen (03.05.2008) wurde versucht die gesellschaftliche Teilhabe-Moglichkeiten dieser Menschen zu verstarken, indem volkerrechtlich verbindliche Regeln zum Schutz eben dieser Personen etabliert werden sollten. An dem Entstehungsprozess waren insgesamt 120 Staaten beteiligt und es wirkten 468 zivilgesellschaftliche Akteuere mit.20 Mit Umsetzung dieser Konventionen in Deutschland sollte die gesonderte Beschulung abgeschafft werden und Arbeitsplatze in der freien Wirtschaft vermehrter angeboten werden.21 22

Behinderte Kinder, der vormals sogenannten Sonderschulen, nun euphemisiert Forderschulen, sollen langfristig in Regelschulen untergebracht werden. Momentan ist die Umsetzung problematisch, da bisher nicht bundesweit genug geschultes Personal zur Verfugung steht.

Jeder vierte Schuler mit einem Forderbedarf besucht eine allgemeinbildende Schule, allerdings ist die Exklusionsquote, derjenigen Kinder die eine Forderschule besuchen, indem letzten vier Jahren nur um 2% gesunken.

Die Zahl der inkludierten Kinder differenziert von Bundesland zu Bundesland stark, so betragt der Anteil in Bremen 55,5% in Niedersachsen hingegen 11%.23

Angste der Regelschul-Lehrenden sind nachvollziehbar, die im Umgang mit Kindern mit Behinderung keinerlei Erfahrungen haben. Sowie Eltern, die eine Benachteiligung ihrer neurotypischen Kinder furchten. Bei einer erfolgreichen Umsetzung von Teilhabe im Schulsektor oder in der Wirtschaft ist es jedoch moglich das alle Beteiligten von der gesellschaftlichen Diversitat profitieren. Naturlich mussen hierfur Grundvoraussetzungen etabliert werden, angefangen bei den Sanitaren Einrichtungen, bis hin zu dem zur Verfugung stehenden Lehrmaterial, der Betreuung oder dem Arbeitsumfeld.

Werden diese Grundvorraussetzungen nicht geschaffen, ist es kaum moglich den Bedurfnissen dieser Personen gerecht zu werden und sie angemessen zu integrieren.

Die UN Behinderten Konventionen wunschen eine garantierte Teilhabe ab Geburt, an gesellschaftlichen Aktivitaten in allen Teilbereichen.24

Kontrar hierzu steht die Definition der Begrifflichkeit „Behinderung“, die laut Sozialgesetzbuch auf Menschen zu trifft, “wenn ihre korperliche Funktion, geistige Fahigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit langer als sechs Monate von dem fur das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft beeintrachtigt ist“25 Demnach geht das Sozialgesetzbuch in der Charakterisierung dieser Individuen schon vornherein von einer Exklusion in manchen Systemen aus.

Bezieht man sich auf den Artikel 24 der UN Behinderten Konvention fallt auf, dass die Semantik des Wortes „Inclusion“ im Deutschen anders ausfallt, als die Ubersetzungsweise „Integration“.

Mit Integration meint man zwar auch eine Form von Teilhabe, allerdings wird hier die integrierte Personengruppe, als Gruppe eingebunden. Inklusion bezieht sich im padagogischen Sprachgebrauch auf das Individuum, welches komplett im sozialen Gefuge einbezogen wird.26 27 Tendenziell ist die uneingeschrankte Teilhabe zu sozialen Systemen sehr wunschenswert, denn der Ausschluss von Menschen mit Behinderung bestarkt nicht nur Minderwertigkeitsgefuhle ebendieser Gruppe, sondern sorgt auch fur die Spaltung gesellschaftlicher Gefuge, da es neurotypischen Menschen die Moglichkeit nicht erschlieBt, Menschen mit Behinderung zu erleben und Angste schurt, anstelle Akzepttanz zu fordern.

Auch behindert die inkludierende Exklusion von Personen mit Forderbedarf in speziellen Wohnheimen eben diese Teilhabe. Diese Einrichtungen gewahrleisten zwar einen Schutzraum, jedoch ist fraglich ob dieser notig ware, wenn das Zusammenleben in der Gesellschaft von vornherein gewahrleistet und erfahren wird. Studien haben gezeigt, dass besonders Kinder von

einander lernen und Kinder mit Behinderung Verhaltensweisen Anderer schnell adaptieren. Lernen sie allerdings nur Verhalten anderer Kinder mit Behinderung kennen, ubernehmen sie eben auch diese Verhaltensweisen, so kann ein Kind z.B. mit Trisomie 21 einwandfrei einen epileptischen Anfall eines Menschen mit Autismuss Spektrums Storung nachahmen, lernt dabei aber nicht, sich im sozialen Gefuge anzupassen.28

Des Weiteren wird die Inklusion nicht nur im Bildungssektor eingeschrankt, die meisten Menschen mit Behinderung sind nicht geschaftsfahig und benotigen einen gesetzlichen Betreuer (Vormund), auf den sie lebenslang angewiesen sind.29

Nach den UN Behindertenkonventionen soll Selbstachtung dieser Menschen hergestellt werden, indem ihre Menschenwurde generell geachtet wird, Chancengleichheit geschaffen,gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung etabliert wird.

Soziale Inklusion ist umgesetzt, wenn jede Person in ihrer Diversitat von der Gesellschaft anerkannt wird und eine uneingeschrankte Teilnahme in den verschiedenen Funktionssystemen moglich ist.

Im Rahmen dieser Umsetzung werden indivuelle neurotypische Abweichungen zwar bewusst wahrgenommen, sie fuhren aber nicht zum Ausschluss und darf nicht als Besonderheit hervorgehoben werden.

Sozialethisch lasst sich das Recht von Menschen mit Behinderung auf soziale Teilhabe begrunden und auf samtliche Lebensbereiche beziehen, in denen eine barrierefreie Bewegungsmoglichkeit wunschenswert ist.

In diesem Kontext beschreibt die Inklusion die Gleichwertigkeit einer Person, ohne dabei Normalitat vorauszusetzen.

Die Sozialisation ist meiner Meinung nach ein wichtiger Aspekt bei der Etablierung eines Verstandnisses des Normalitatsbegriffes. Sie ist die fur jede Gesellschaft maBgebliche Anpassung von Heranwachsenden an bestehende soziale Normen. Genauso wie sie den Einzelnen pragt und ihn durch Institutionen wie Elternhaus und Bildungseinrichtungen oder zum Beispiel den Sportverein in die Gesellschaft einfuhrt, segmentiert sie kontrolliert, die Heranfuhrung zu eigenstandigem Handeln in zunehmend komplexere Wirklichkeit.

Einfluss auf die Herausbildung des Normalitatsbegriffes habe hierbei die vermittelten Erziehungswerte beispielsweise durch die Eltern, oder eben auch die Anforderungen an den Einzelnen im Gefuge von Schule oder Arbeitsplatz. Wachst ein Individuum mit Menschen mit Behinderung auf, erlebt er eine Inklusion ebendieser. So hat er eine deutlich weiter gefasste Toleranzgrenze, als jemand, der diese Erfahrung nie machen konnte. Genauso wie Menschen mit Behinderung eine andere Wirklichkeit erleben konnen, wenn es gelingt sie von vornherein ins soziale Gefuge zu integrieren und so ihre Starken nach den individuellen Moglichkeiten zu fordern, ohne sie zu marginalisieren oder auszugrenzen. Dass eine derartige Inklusion gelingen kann, zeigt

sich im skandinavischen Modell, wo seit jeher Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen und beschult werden und Sondereinrichtungen die Ausnahme darstellen.30

Quellen:

Aichele, Valentin: Die UN-Behindertenrechtskonvention in der gerichtlichen Praxis, Anwaltsblatt (AnwBl), Deutsches Institut fur Menschenrechte, Berlin 2011

Bosel, Jorg: Bericht zum schwedischen Modell Samhall, Gesellschaft fur innovative Beschaftigungsforderung, Berlin 2011

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unter: http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%A4fts %C3%A4higkeit#Gesch,C3.A4ftsunf.C3.A4higkeit_wegen_psychischer_

Beeintr.C3.A4chtigung, zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Bundesministerium fur Arbeit und Soziales: Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Rechte von Menschen mit Behinderungen Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011 unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/staatenbericht-2011.pdf? blob=publicationFile zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Bundesministerium der Justiz: Gesetz zu dem Ubereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Bundesgesetzblatt, Jahrgang 2008, Teil II, Nr. 35, Bonn 2008

Bundesministerium der Justiz: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -Teil 1 - Regelungen fur behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen (§§ 1 - 67) unter: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/index.html, zuletzt abgerufen: 29.06.2015

Demke, Florian: Das Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Auswirkungen auf Sozialpolitik und Behindertenhilfe in Deutschland. GRIN Verlag, 2011

Dollinger, Bernd: Klassiker der Padagogik: Die Bildung der modernen Gesellschaft herausgegeben, VS Verlag, Wiesbaden 2012

Duden: Definition von normal, unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/normal (abgerufen am 15.06.2015)

Foucault, Michel: Die Geburt der Klinik. Eine Archaologie des arztlichen Blicks, Fischer Taschenbuch Verlag, Berlin 2011

Foucault, Michel: Analytik der Macht. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2005

Foucault, Michel: Die Ordnung der Dinge. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003

Foucault, Michel: Die Ordnung des Diskurses, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1991

Foucault, Michel: Uberwachen und Strafen: Die Geburt des Gefangnisses, Suhrkamp, Berlin 1993

Foucault, Michel: Uberwachen und Strafen. Die Geburt des Gefangnisses. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2010

Greve, Jens und Heintz, Bettina: Die 'Entdeckung' der Weltgesellschaft. Entstehung und Grenzen der Weltgesellschaftstheorie.

In: Bettina Heintz, Richard Munch und Hartmann Tyrell (Hg.), Weltgesellschaft. Theoretische Zugange und empirische Problemlagen (Sonderheft 'Weltgesellschaft' der Zeitschrift fur Soziologie). Stuttgart 2005

Klemm, Klaus: Studie Inklusion in Deutschland- eine bildungsstatistische Analyse, Bertelsmann Stiftung, Berlin 2013

Luhmann, Niklas: Die Gesellschaft der Gesellschaft, Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main 1997 Gramelsberger, Gabriele: Eine Archaologie des arztlichen Blicks, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt a.M. 2011

Luhmann, Niklas: Organisation und Entscheidung, VS Verlag fur Sozialforschung, Wiesbaden 2006

Luhmann, Niklas: Soziale Systeme. GrundriB einer allgemeinen Theorie, VS Verlag fur Sozialforschung, Wiesbaden 1984

Nassehi, Armin: Die Theorie funktionaler Differenzierung im Horizont ihrer Kritik, Zeitschrift fur Soziologie, Jg. 33, Heft 2, April 2004, S. 98-118

Stichweh, Rudolf: Differenzierung und Verselbstandigung zur Entwicklung gesellschaftlicher Teilsysteme, Transkript Verlag, Bielefeld 1988

Stichweh, Rudolf: Inklusion in die Funktionssysteme der modernen Gesellschaft, Campus Frankfurt am Main 1988

Vereinte Nationen: Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Rechte von Menschen mit Behinderungen Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland Vom Bundeskabinett beschlossen am 3. August 2011 unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/ staatenbericht-2011.pdf? blob=publicationFile. zuletzt abgerufen: 29.06.2015

[...]


1 vgl. Greve/Heintz 2005: 106f.

2 vgl. Nasen 2004: 98ff.

3 vgl. Bauer/Morel/Meleghy, 2007: 17

4 vgl. Foucault 2010: 250-271

5 vgl. Foucault, 2005:171f.

6 vgl. Foucault,1991: 1ff.

7 vgl. Luhmann, 1997:620ff.

8 vgl. Stichweh 1988: 261ff.

9 Stichweh 2000: 86f.

10 vgl. Luhmann 1997: 620

11 vgl. Luhmann 1984: 429

12 vgl. Luhmann 2006: 89

13 vgl. Luhmann 1997: 147

14 vgl. Stichweh 1997: 5f.

15 vgl. Foucault: 2011

16 vgl. Foucault 1993

17 Duden: Definition von normal, unter: http://www.duden.de/rechtschreibung/normal (abgerufen am 15.06.2015)

18 vgl. Dollinger 2012

19 vgl. Klemm 2013 : 1ff.

20 vgl. Bundesministerium der Justiz, 2015: §§ 1 - 67

21 vgl. Demke: 2011: 1ff.

22 vgl VN 2011: 1ff.

23 vgl. Klemm, 2013: 1ff.

24 vgl. Aichele, 2011: 727-730

25 Bundesministerium der Justiz, 2015: §§ 1 - 67

26 vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2011: 1ff.

27 vgl. VN 2011: 55ff

28 Erlebnis der Autorin während einer zehnmonatigen Praktikums bei dem Paritätischen Wohlfahrtsverband im Jahre 2012

29 vgl. Bundesanzeiger-Verlag: Geschäftsfähigkeit

30 vgl. Bösel, 2011: 1ff

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Menschen mit Behinderung. Inklusion, Exklusion
Université
University of Duisburg-Essen  (Gesellschaftswissenschaften)
Note
2,0
Auteur
Année
2016
Pages
12
N° de catalogue
V465928
ISBN (ebook)
9783668941137
ISBN (Livre)
9783668941144
Langue
allemand
Mots clés
menschen, behinderung, inklusion, exklusion
Citation du texte
Ines Prause (Auteur), 2016, Menschen mit Behinderung. Inklusion, Exklusion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/465928

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