Zu Stiehls „Die drei preussischen Regulative“. Die realgeschichtlichen Hintergründe und die Wirkung der Stiehlschen Regulative


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2002

19 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Daten zu Ferdinand Stiehl

3. Zeitgeschichtlicher Hintergrund

4. Situation der Lehrer im 19. Jahrhundert
4.1. Umschwung- und Modernisierungstendenzen
4.2 Die Einrichtung der Seminare

5. Bildungspolitik in der Paulskirche
5.1 Lehrplantheorien

6. Die staatliche Reaktion

7. Inhalt des dritten Stiehlschen Regulativs
7.1 Die äußere Struktur der Elementarschule
7.2 Die innere Struktur der Elementarschule

8. Bewertung der Stiehlschen Regulative
8.1 Milderung des Urteils

9. Schluss

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Bereits im 4./5. Jahrhundert nach Christus entwickelten sich im antiken Griechenland schulische Einrichtungen auf der Grundlage pädagogischer Konzepte, die den Anspruch erhoben, „die Anleitung der freien Stadtbürger zur Bewährung im demokratischen Leben der Polis, besonders zur menschlichen Tüchtigkeit (αρετη), auf vernünftige, rational nachvollziehbare Begründungen und Erfahrungen zu stellen.“[1] In der Tradition von Sokrates, Platon und Aristoteles hatte die Erziehung die Beherrschung des Logos mittels der Rhetorik zum Ziel.

Die Ideen der Stoa mit der Akzentverschiebung von der Erziehung zum ζωον πολιτικóν zu der Auffassung der Zweckmäßigkeit alles Seienden, der Mittelpunktstellung des Menschen im Kosmos und seiner daraus resultierenden ethischen Verpflichtung haben bis in das Denken Jean-Jacques Rousseaus weitergewirkt.

Das mittelalterliche Christentum hat die antiken Theorien übernommen und christlich umgedeutet. Neue Impulse fanden sich im Humanismus des 14.-16. Jahrhunderts mit der Konzentration auf theoretischen und praktischen Erziehungskonzeptionen. Mit einer Herauslösung der pädagogischen Aufgabenstellung aus „kosmologischen, theologischen und teleologisch-ontologischen Annahmen über eine wesenhaft vorgezeichnete Stellung des Menschen in der Weltordnung seit dem 17. Jahrhundert“[2] war der Weg geebnet für den in der Französischen Revolution politisch geltend gemachten Gleichheits- und Freiheitsanspruch mit dem Funktionsverlust der Familie und mit der Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht im 19. und 20. Jahrhundert.

Die Idee der allgemeinen Bildung entwickelte sich etappenweise und „löst nicht etwa die älteren Formen der Erziehung ab, die in den Familien das Aufwachsen der Kinder begleiten oder, ergänzend, als Ausbildung zu Beruf oder gelehrter Existenz schon länger verselbstständigt waren, sondern tritt als historisch neuartiges Phänomen hinzu. Sie umfasst den Anspruch, »alle alles zu lehren«, wie es Johann Amos Comenius 1657 formulierte, das heißt alle Heranwachsenden einer Generation unabhängig von Herkunft und Stand zu bilden und sie als Lernende in öffentlichen Schulen mit den Grundlagen der Kultur vertraut zu machen, und zwar so weit, dass die Schüler selbstständig in der Gesellschaft lern- und handlungsfähig werden und zur Zivilisierung der Kultur beitragen können.“[3]

Am ersten, zweiten und dritten Oktober 1854 wurden in Preußen in einem politischen Schachzug, der sich gegen die Durchsetzung der allgemeinen, menschlichen Bildung richtete, die ‘Preussischen Regulative für das Volksschul-, Präparanden- und Seminarwesen’ im amtlichen Auftrag zusammengestellt und 1855 zum Druck befördert. Nach heutigem Sprachgebrauch würde man von einem Ministerialerlass sprechen. Unter Kultusminister Karl Otto von Raumer verfasste der 42-jährige Geheimrat Anton Wilhelm Ferdinand Stiehl diese Erlasse, die als so genannten ‘Stiehlschen Regulative’ in die Bildungsgeschichte überwiegend in negativer Bewertung als bedeutendste Fehlentscheidung der Lehrplangeschichte eingegangen sind.

2. Daten zu Ferdinand Stiehl

Ferdinand Stiehl wurde 1812 in einem Pfarrerhaushalt in Arnoldshain im Taunus geboren, besuchte das Gymnasium in Wetzlar und studierte evangelische Theologie an den Universitäten von Bonn und Halle. Während mehrerer Inspektionsreisen schuf er sich ein Bild der schulischen Verhältnisse seiner Zeit. „Er fühlte sich (…) mehr zum Schul- als zum Pfarramt berufen und wurde nach kurzer Hauslehrertätigkeit in Koblenz 1835 Lehrer und schon im folgenden Jahr Direktor des Lehrerseminars in Neuwied.“[4] Nach der Veröffentlichung seiner Überlegungen zur Verbesserung der Lehrstrukturen wurde er 1844 ins Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten berufen. Ihm wurde die Aufsicht und Revision des Schulwesens in Pommern aufgetragen, welche er mit großer Ausdauer, Sachkenntnis und konstanter Disziplin erfüllte. Trotz seiner schlechten finanziellen Lage hielt er an seiner religiösen Überzeugung fest und vertrat seine Ideen. Die Stiehlschen Regulative brachten ihm jedoch den Ruf eines bildungsfeindlichen Reaktionärs ein. Sein Antagonist im schulpolitischen Raum war der Repräsentant liberaler Ansichten, Friedrich Adolph Wilhelm Diesterweg (1790-1866). Stiehl sah sich gegen Ende seiner Tätigkeit im Unterrichtsministerium von den nicht enden wollenden und ihn oft persönlich herabsetzenden Angriffen auf die Regulative zermürbt. Als Bismarck dann den Liberalen Falk 1872 zum Kultusminister ernannte, schied Stiehl aus dem Amt. Seine Pension von 1900 Talern brachte ihn dem Ruin nahe, vor dem ihn nur eine Gnadenzulage des Königs bewahrte. Er zog sich nach Freiburg zurück und verstarb am 16. September 1878.

In einem Nachruf in einer Zeitung, die nicht gerade Stiehls Ansichten vertrat, wird auf die Unerschütterlichkeit seines Charakters hingewiesen. Dort hieß es: "‘Solche Männer brauchen wir; wenn wir gleich nicht wünschen können, daß ein Mann wie Stiehl jemals wieder die Schule in die Hände bekäme, so finden wir doch, daß sein Name genannt werden muß [...], weil er Charakter war.’"[5]

3. Zeitgeschichtlicher Hintergrund

Die Restauration der Jahre von 1815–1848 brachte die Wiederherstellung der alten monarchisch–absoluten Ordnung mit dem deutschen Bund unter preußischer Vormachtstellung. Damit wurden die Hoffnungen der Liberalisten und Demokraten auf Volkssouveränität und Mehrheitsherrschaft unterdrückt. Seit 1815 stieg die Bevölkerungszahl rapide an, die Industrialisierung setzte allmählich ein und soziale Not machte sich breit aufgrund von Missernten, Ausbeutung und wirtschaftlichem Ruin von Kleinbetrieben. Soziale Forderungen wurden im Vormärz gegen die Konservativen erhoben, die für den Erhalt des Status quo kämpften. Die Auseinandersetzung gipfelte in der Revolution von 1848. Nach den errungenen Wahlen zu einer preußischen Nationalversammlung sollte die Paulskirche, das erste gesamtdeutsche Parlament „einen national geeinten, modernen deutschen Staat mit einer freiheitlichen Verfassung (…) schaffen …“[6] Die reformatorischen Kräfte waren jedoch uneinig bei der Frage nach der Grenzziehung und der Grundrechtsdebatte, agierten verzögert, erhielten keine Hilfe aus dem Ausland und verloren im Volk an Glaubwürdigkeit. Ihr Untergang zeichnet sich endgültig mit der Gegenrevolution und der Ablehnung der Krone durch den preußischen König Friedrich Wilhelm IV ab. Die Märzrevolution scheiterte schließlich und das Parlament wurde von Preußen militärisch aufgelöst. Der deutsche Bund wurde zwar wieder ins Leben gerufen, dennoch war Preußen jetzt eine konstitutionelle Monarchie. Die gesetzgebende Gewalt stand gemeinschaftlich dem König und dem Landtag zu. Entsprechend der Verfassung von 1850 bestand der Landtag aus der ersten Kammer, dem Herrenhaus, mit erblichen oder vom König auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern, und der zweiten Kammer, dem Abgeordnetenhaus, dessen Mitglieder nach dem Dreiklassenwahlrecht gewählt wurden. Auch gehörte zur Wirklichkeit, dass im mitteleuropäischen Raum der weitaus größte Teil der Bevölkerung fest in seiner Kirche verwurzelt war. Entsprechend stark war die Stellung der Kirchen und ihrer Geistlichen, deren Einfluss auch in weltlichen Dingen besonders auf dem Lande nicht unterschätzt werden darf.

Obwohl der Landesfürst zwar als Landesvater verehrt wurde, stießen die Regierungen aber nicht selten auf erhebliche Schwierigkeiten, gesetzliche Regelungen allgemein durchzusetzen. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts galten die Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen weitgehend als Fertigkeiten, mit denen man kaum etwas anfangen konnte. Etwa bei der Durchsetzung der Schulpflicht konnte, wenn auch regional unterschiedlich, auf die Kirche und ihre Geistlichen als Ordnungsfaktoren noch kaum verzichtet werden.

4. Situation der Lehrer im 19. Jahrhundert

Die Arbeitsbelastungen der Lehrer waren zu Beginn des 19. Jahrhunderts sehr hoch, da ihr Lohn zum Leben nicht ausreichte und sie oft in anstrengenden Nebentätigkeiten Geld hinzuverdienen mussten. Auf einen Lehrer kamen oftmals zwischen 50 und 100 Schüler. Der Lehrerberuf war sehr unbeliebt, denn sowohl Prestige als auch Bezahlung waren keineswegs rosig.

Zu den Belastungen zählten: „Die Abhängigkeit von gemeindlichen Zahlungen, von der Zahl der Schüler und dem Schulgeld, die erheblichen Differenzen in der Ausstattung der Schulstellen zwischen östlichen und westlichen, ländlichen und städtischen Regionen, die Verschlechterung der Lebenssituation im Alter und die Unsicherheiten für Witwen und Waisen.“[7] Das Ansehen eines Lehrers richtete sich nach seinen Schülern. Entsprechend stammten Volksschullehrer aus den unteren Schichten und hatten kaum Aufstiegsmöglichkeiten.

[...]


[1] Vgl. CD-Rom: Der Brockhaus in Text und Bild 2002 : Mannheim, 2001; Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG

[2] A.a.O.

[3] A.a.O. Beitrag von Prof. Dr. Heinz-Elmar Tenorth

[4] www.bautz.de/bbkl

[5] Allgemeine Deutsche Biographie: hrsg. durch die historische Commission bei der Königl. Akademie der Wissenschaften, Band I-LVI: Leipzig/München 1857-192, Bd. XXXVI 1893, S. 184

[6] Revolution von 1848 Information zur politischen Bildung 265, 4. Quartal 1999, hrsg. von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB), Bonn, S.1

[7] Jeismann, Karl-Ersnt; Lundgreen, Peter: Handbuch der deutschen Bildungsgeschichte Band III 1800 -1870 Von der Wendung Deutschlands bis zur Gründung des Deutschen Reiches, hrsg. von Christa Berg: München: Verlag C.H. Beck 1987, S. 258

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Résumé des informations

Titre
Zu Stiehls „Die drei preussischen Regulative“. Die realgeschichtlichen Hintergründe und die Wirkung der Stiehlschen Regulative
Université
University of Tubingen  (Institut für Erziehungswissenschaften)
Cours
Das Bürgerrecht auf Bildung: Bildungs- und Schulpläne im 19. und 20. Jahrhundert – und ihre Folgen für die heutige Schule
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
19
N° de catalogue
V46620
ISBN (ebook)
9783638437691
ISBN (Livre)
9783638763967
Taille d'un fichier
512 KB
Langue
allemand
Annotations
Inkl. 2 Seiten Handout
Mots clés
Stiehls, Regulative“, Hintergründe, Wirkung, Stiehlschen, Regulative, Bürgerrecht, Bildung, Bildungs-, Schulpläne, Jahrhundert, Folgen, Schule
Citation du texte
Anita Glunz (Auteur), 2002, Zu Stiehls „Die drei preussischen Regulative“. Die realgeschichtlichen Hintergründe und die Wirkung der Stiehlschen Regulative, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46620

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