Der behinderte Körper und seine Bedeutung in der Debatte um Inklusion


Dossier / Travail de Séminaire, 2018

12 Pages, Note: 2,0

Anonyme


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlegende Definitionen
2.1 Disability Studies
2.2 Inklusion
2.2.1 Begriffsdefinition
2.2.2 UN-Behindertenrechtskonvention

3. Körperbild in den Disability Studies

4. Disability Studies und Inklusion

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert, dass Menschen mit Beeinträchtigungen umfassend und selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben sollen. Ihre Behinderung soll nicht mehr im Fokus stehen, sondern vielmehr das, was sie gesellschaftlich einbringen können. Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Ratifizierung der UN- Behindertenrechtskonvention 2009 auf dem Weg bzw. in der Entwicklung zu einer inklusiven Gesellschaft. Auch die Disability Studies fordern Inklusion und vor allem eine differenzierte bzw. differente Betrachtung von Behinderung.

Auf Grund der Aktualität der Thematik soll sich im Rahmen der Arbeit der Fragestellung nachgegangen werden, welchen Einfluss Körperbilder auf die Debatte um Inklusion haben. Hierbei soll besonders der Stellenwert, den die Disability Studies dabei einnehmen, hinterfragt werden.

Das erste Kapitel der Arbeit ist den grundlegenden Definitionen gewidmet und soll das Fundament der vorliegenden Arbeit schaffen. Hierzu wird zunächst eine grundlegende Definition von den Disability Studies gegeben. Darauf folgt die begriffliche Definition von Inklusion und im Zuge dessen wird auch die UN-Behindertenrechtskonvention thematisiert, da diese als Grundsteinlegung für die Inklusionsentwicklungen betrachtet werden kann.

Hauptaugenmerk der Arbeit soll auf den beiden folgenden Kapiteln der Arbeit liegen, die zum einen das Körperbild in den Disability Studies thematisieren und zum anderen von der Verknüpfung der Disability Studies mit der Inklusion handeln, um sich somit der Beantwortung der Ausgangsfragestellung nähern zu können. Beide Kapitel erheben nicht den Anspruch eine ausführliche Darstellung bzw. Definition zu geben. Im Rahmen der Arbeit werden zentrale Aspekte genannt, die der Beantwortung der Ausgangsfragestellung dienen.

2. Grundlegende Definitionen

2.1 Disability Studies

Übersetzt man Disability Studies wörtlich aus dem Englischen, trägt es die Bedeutung `Studien zu Behinderung`. Ihren Ursprung haben die Disability Studies in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika als Teil einer Emanzipationsbewegung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Es geht dabei vor allem um die einzigartige Situation von Menschen, „bei denen körperliche, kognitive, sprachliche, emotionale oder Verhaltensweisen negativ andersartig wahrgenommen werden.“[1] Sie verstehen sich interdisziplinär und betrachten bzw. beinhalten alles wissenschaftliche Denken, welches Behinderung vor allem als soziales und gesellschaftliches Geschehen versteht.

Im Gegensatz zu vielen anderen sich mit Behinderung beschäftigenden Disziplinen, steht im Zentrum der Disability Studies nicht die Beeinträchtigung bzw. B0ehinderung als solche, sondern die Bedeutung, die diese auf gesellschaftlicher, politischer und kultureller Ebene und für das Individuum hat. Demnach legen die Disability Studies ihrem Denken und Forschen, in Abgrenzung zu einem medizinischen, ein soziales Modell von Behinderung zu Grunde.[2] Das soziale Modell von Behinderung definiert Beeinträchtigungen nicht durch ihre individuelle Besonderheit als Behinderung, sondern vielmehr „durch die gesellschaftlichen, ideologischen und diskursiven Bedingungen, die die Idee einer stabilen Norm festschreiben und so das Defizitäre des von ihr Abweichenden überhaupt erst produzieren.“[3]

Mit dieser Sichtweise wollen die Disability Studies sowohl die körperlichen, als auch die seelischen Auswirkungen der Beeinträchtigungen stärker in einen gesellschaftlichen Kontext bringen, „denn sie gehen davon aus, dass auch körperliches Geschehen niemals in einem wert- und diskusfreien Raum stattfindet.“[4] Auf Grund dessen wird zwischen Beeinträchtigung, als individuelle Ausgangsituation und der gesellschaftlich konstruierten Behinderung unterschieden.

2.2 Inklusion

Der anschließende Teil zur Definition der Inklusion teilt sich in die gleichgewichteten Teile der Begriffsdefinition und den Erläuterungen zur UN- Behindertenrechtskonvention, da diese maßgeblich zur Legitimation der Inklusionsbestrebungen beigetragen hat.

2.2.1 Begriffsdefinition

Einleitend zu dem folgenden Teil der Arbeit soll gesagt werden, dass sich bewusst mit dem Begriff der Inklusion auseinander gesetzt und nicht von Integration gesprochen wird, da für den Kontext der Arbeit die Terminologie der Integration nicht hinreichend ist. Integration meint schlicht die Veränderung der zu integrierenden Menschen an das bestehende System der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird folglich nicht substantiell verändert.[5] Im Folgenden soll der Arbeit also eine für den Kontext relevante Definition für den Begriff der Inklusion zu Grunde gelegt werden.

Der Begriff der Inklusion stammt aus dem angloamerikanischen Sprachraum und kann mit „Nicht- Aussonderung“ oder „unmittelbare Zugehörigkeit“ übersetzt werden. Etymologisch betrachtet stammt das Wort Inklusion vom lateinischen Verb „includere“ und wird mit einschließen übersetzt[6]. „Diese Wortbedeutung liegt dem Verständnis einer Gesellschaft zugrunde, in der jeder Mensch das Recht hat, als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied anerkannt zu werden.“[7] Damit einher geht das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und verpflichtet gleichzeitig die Gesellschaft dazu, Sorge dafür zu tragen, dass keine Exklusion von Menschen stattfindet. Außerdem hat die Gesellschaft dafür zu sorgen, dass diejenigen, die hilfsbedürftig sind, angemessene Unterstützung erfahren. Auch wenn es im Kontext der Arbeit um die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung geht, bezieht sich Inklusion nicht nur auf diese spezifische Personengruppe, sondern gilt für alle Menschen. Inklusion richtet sich schlussfolgernd an alle Menschen und soll Ausgrenzung und Diskriminierung auf Grund von z.B. Geschlecht, Religion, Herkunft, Krankheit, Behinderung, Interessen, etc. verhindern und u.a. Chancengleichheit, Gleichberechtigung, Barrierefreiheit und Achtung jedes Menschen bewirken.[8]

2.2.2 UN-Behindertenrechtskonvention

Die UN- BRK wurde 2009 in Deutschland ratifiziert und muss im Hinblick auf Inklusion thematisiert werden, da sie die Inklusionsbewegung in Deutschland maßgeblich vorantreibt. Für den Kontext der Arbeit wird kein Anspruch auf vollständige Wiedergabe der UN-BRK gelegt. Es sollen vielmehr relevante Artikel, Grundsätze und Werte dargelegt werden.

Die UN-BRK kann als „bisherige[r] Höhepunkt einer seit Ende des Zweiten Weltkriegs geführten Menschenrechtsdebatte für behinderte Menschen in den Vereinten Nationen“[9] gesehen werden. Das übergeordnete Ziel der UN- BRK wurde in Artikel 1 der Vereinbarung niedergelegt:

Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.[10]

Als allgemeine Grundsätze der UN-BRK gelten u.a. die Betonung der Menschenwürde behinderter Menschen, ihre individuelle Autonomie, die Nichtdiskriminierung, die Chancengleichheit und die Achtung vor dem Behindertsein als Teil menschlicher Vielfalt und der Menschheit. Ferner gelten die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Beeinträchtigungen und die Wahrung ihres Rechts auf Erhaltung ihrer Identität.[11]

Heiner Bielefeld weist auf das innovative Potential der UN-BRK hin, da diese nicht nur das Recht behinderter Menschen in den Vordergrund stellt, sondern auch eine große Bedeutung für das Selbstverständnis moderner Gesellschaften hat:

Die Behindertenrechtskonvention bedeutet […] weit mehr als eine Ergänzung des bestehenden Menschenrechtsschutzsystems durch die besondere Berücksichtigung der spezifischen Belange Behinderter. Sie gibt auch wichtige Impulse für eine Weiterentwicklung des Menschenrechtsdiskurses. […] Schließlich hat die Konvention Bedeutung für die Humanisierung der Gesellschaft im Ganzen. Indem sie Menschen mit Behinderungen davon befreit, sich selbst als „defizitär“ sehen zu müssen, befreit sie die Gesellschaft von einer falsch verstandenen Gesundheitsfixierung.[12]

3. Körperbild in den Disability Studies

Versucht man eine Definition des in den Disability Studies zu Grunde liegenden Körperbildes zu geben, so muss man sich unweigerlich mit der Definition von Behinderung auseinander setzen. Dabei stößt man hauptsächlich auf das bereits eingangs erwähnte soziale Modell von Behinderung, „einem Denkansatz, der zu Beginn der 80er Jahre auf der Basis materialistischer Gesellschaftstheorie als Alternative zum individualisierenden Rehabilitationskonzept entwickelt wurde.“[13] Es muss zwischen der medizinisch/psychologisch diagnostizierten Beeinträchtigung bzw. Schädigung, genannt impairment, und der aus dieser Beeinträchtigung resultierenden sozialen Benachteiligung, genannt disability, unterschieden werden. Behindert ist man also nicht auf Grund seiner z.B. körperlichen Eigenschaften, sondern auf Grund von sozialen Prozessen der Exklusion und Besonderung. Auch heute ist dieses Modell den Disability Studies zu Grunde zu legen, wenngleich es um das kulturelle Modell von Behinderung erweitert wurde, welches das soziale Modell um die kulturwissenschaftliche Perspektive ergänzt. Die kulturwissenschaftliche Perspektive sollte nicht unberücksichtigt bleiben, da Identitäten immer kulturell geprägt sind.[14]

[...]


[1] Dederich, Markus: Körper, Kultur und Behinderung, S. 9.

[2] Vgl. Arbeitsgemeinschaft Disability Studies in Deutschland. (http://www.disabilitystudies.de/studies.html#was, 11.04.2018)

[3] Ebd.

[4] Ebd.

[5] Vgl. Degener, Theresia: Menschenrechte und Behinderung, S. 165 f.

[6] Vgl. Theunissen, Georg; Schwalb, Helmut: Einführung – Von der Integration zur Inklusion, S. 16 f.

[7] Ebd., S. 17.

[8] Vgl. ebd., S. 17.

[9] Ellger-Rüttgardt, Sieglind Luise: Inklusion, S. 29.

[10] UN- Behindertenrechtskonvention Artikel 1 (http://www.behindertenrechtskonvention.info/uebereinkommen-ueber-die-rechte-von-menschen-mit-behinderungen-3101/, 11.04.2018).

[11] Vgl. ebd., Artikel 3.

[12] Bielefeld, Heiner: Zum Innovationspotenzial der UN-Behindertenrechtskonvention, S. 16 (http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/essay_no_5_zum_innovationspotenzial_der_un_behindertenrechtskonvention_aufl3.pdf, 11.04.2018)

[13] Waldschmidt, Anne: Macht – Wissen - Körper, S. 57.

[14] Vgl. ebd., S.57 f.

Fin de l'extrait de 12 pages

Résumé des informations

Titre
Der behinderte Körper und seine Bedeutung in der Debatte um Inklusion
Université
University of Cologne
Note
2,0
Année
2018
Pages
12
N° de catalogue
V466441
ISBN (ebook)
9783668943001
ISBN (Livre)
9783668943018
Langue
allemand
Mots clés
körper, bedeutung, debatte, inklusion
Citation du texte
Anonyme, 2018, Der behinderte Körper und seine Bedeutung in der Debatte um Inklusion, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/466441

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