Kinderdelinquenz und der Umgang der Gesellschaft mit dieser Erscheinung


Elaboración, 2005

33 Páginas, Calificación: gut


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kinderdelinquenz und der Umgang der Gesellschaft mit dieser Erscheinung
2.1 Begriffsbestimmungen: Delinquenz vs. Kriminalität
2.2 Offiziell registrierte Delinquenz: Die Polizeiliche Kriminalstatistik
2.3 Wissenschaftliche Erkenntnisse zu delinquentem Verhalten
2.4 Theoretische Erklärungsansätze kindlicher Delinquenz
2.4.1 Sozialisationstheorien
2.4.2 Lerntheorien
2.4.3 Kontrolltheorien
2.4.4 Zur Differenzierung zwischen verfestigter und episoden- hafter Delinquenz
2.4.5 Etikettierungstheorien
2.5 Kritische Betrachtung der Erklärungsansätze
2.6 Differenzierung des abweichenden Verhaltens nach Geschlecht
2.7 Veröffentlichungen von Kinderdelinquenz in den Massenmedien - Übertreibung oder Realität?
2.8 Was gibt es für Möglichkeiten delinquentem Verhalten ent- gegenzuwirken?

3. Zusammenfassung
3.1 Abschließende Betrachtung zur Kinderdelinquenz
3.2 Schlusswort

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das öffentliche Interesse an Kindern unter 14 Jahren, die durch ihr Verhalten in Konflikte mit dem Gesetz geraten und demzufolge auch mit der Gesellschaft, hat in letzter Zeit deutlich zugenommen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass nach der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ (PKS) seit den 90er Jahren verübte Taten von Kindern unter 14 Jahren gehäuft nachgewiesen wurden. Von großer Bedeutung ist es jedoch zu wissen, dass es sich bei den meisten dieser Taten um kleine Delikte handelt, die zudem nur einmalig begangen werden oder zeitlich begrenzt auftreten. Dies besagt folglich, dass delinquentes Verhalten bei Kindern keineswegs ein Anzeichen für eine ‚kriminelle Karriere’ im Erwachsenenalter darstellt. Über die eigentlichen Hintergründe, wie Familiensituation, Schulsituation und Freunde der auffälligen Kinder ist nur wenig bekannt. Meist werden besonders dramatische Fälle verallgemeinert. Doch dies stellt für die betroffenen Familien keinerlei Hilfe dar.

Von Kinderdelinquenz spricht man, wenn Kinder, die als noch nicht strafmündig gelten, Straftaten oder Delikte begehen, für die sie aufgrund ihres Alters nicht verantwortlich gemacht werden können. Der Begriff Delinquenz umfasst des Weiteren auch die Verletzung von Normen und Regeln, die als nicht strafbar gelten. Im Vergleich zu dem Begriff Kriminalität ist der der Delinquenz umfangreicher anzusehen (vgl. Hoops u.a. 2000, S.7ff). Darauf werde ich im Weiteren nochmals näher eingehen.

Die Ausprägungen delinquenten Verhaltens können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Bei Aussagen dahingehend müssen demzufolge vielerlei Faktoren beachtet werden, zu denen nicht nur ganz individuelle, sondern auch gesellschaftliche und ökonomische zählen. Ebenso hinterlassen auf das Verhalten folgende Reaktionen und Konsequenzen der Umgebung des Kindes ihre Wirkungen. Bei delinquenten Verhalten von Kindern unter 14 Jahren wurde durch verschiedene Forschungsergebnisse deutlich, dass hier der Einfluss der Familie eine sehr bedeutende Rolle spielt. Entscheidend wirken sich hierbei die Beziehungen untereinander und die Richtlinien, die von den Eltern vorgegeben werden auf das Verhalten der Kinder aus. Haben diese bereits abweichendes Verhalten gezeigt, kann der weitere Verlauf davon abhängig sein, wie die Familie mit dieser Situation umgeht. Strafen und ähnliche Maßnahmen können auch durch andere Institutionen, wie beispielsweise die Schule oder die Jugendhilfe, die Einstellung von delinquenten Verhaltensweisen bewirken, wenn diese mit denen der Familie konform gehen. Diese Institutionen, dazu zählen auch Polizei und Gerichte sind jedoch sehr eingeschränkt beziehungsweise nicht zuständig für Bestrafungen abweichenden Verhaltens dieser Altersgruppe (vgl. Hoops u.a. 2000, S.25f).

Ich habe gezielt diesen Themenbereich und vordergründig die Altersgruppe der unter 14 Jährigen für meine Arbeit gewählt. Dieses Gebiet ist im Vergleich zu anderen noch relativ gering analysiert und viele Fragen stehen selbst Forschern und Wissenschaftlern noch offen. In diesem Alter werden die Kinder durch das Gesetz unter Schutz gestellt, was von Teilen der Gesellschaft immer wieder kritisch betrachtet wird. Viele Diskussionen, darunter auch über die Herabsetzung der Altersgrenze von Strafunmündigkeit sind entfacht und zeigen das hohe Interesse der Bevölkerung für diese scheinbar zunehmende Erscheinung des abweichenden Verhaltens von Kindern. Dabei stellt man sich die Frage, ob Kinder wirklich immer häufiger delinquent handeln oder ob diverse Medien durch ihre Art der Präsentation und gezielten Publikation nur den Eindruck entstehen lassen.

Beginnen möchte ich in dieser Arbeit mit einer kurzen Begriffsbestimmung, die verständlich machen soll, dass der Begriff Delinquenz nicht mit dem der Kriminalität gleichzusetzen ist. Daraufhin werde ich mit der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ fortsetzen. Diese Statistik ist die bisher bedeutendste zur Erfassung von Delinquenz. Dabei möchte ich darauf hinweisen, was man bei der Auswertung dieser Angaben beachten muss und warum. Geben diese Zahlen wirklich ein realistisches Abbild der auffälligen Kinder wieder? Da die wirklichen Ursachen für die Entstehung von Delinquenz selbst bei erfahrenen Forschern noch relativ unklar sind, möchte ich anschließend verschiedene theoretische Erklärungsansätze vorstellen, die die differenzierten Meinungen herausstellen. Einige von ihnen können sich nur recht wage halten, im Gegensatz zu anderen, die immer wieder durch präzise Ergebnisse überzeugen. Fakt ist, dass für die Entstehung von delinquentem Verhalten viele Faktoren zusammenwirken und sich gegenseitig im positiven oder negativen Sinne beeinflussen. Welche nun tatsächlich die entscheidenden Resultate herbeiführen, wird auch im Rahmen dieser Arbeit unmöglich geklärt werden können. Ich werde mich ebenso nicht auf bestimmte theoretische Ansätze festlegen, sondern lediglich auf gewisse Entstehungsmöglichkeiten delinquenten Veraltens verweisen. Im Folgenden werde ich eine Unterscheidung zwischen den Geschlechtern in Bezug auf delinquentes Verhalten anbringen. Ob sich hier besondere Entwicklungen und Tendenzen festmachen lassen, wird sich herausstellen. Die Maßnahmen zu einer möglichst effektiven Prävention werden einen weiteren bedeutsamen Punkt in meiner Arbeit einnehmen. Mit einer abschließenden Betrachtung werde ich erworbene Erkenntnisse zusammenfassend darstellen und mit einer Reflexion meinerseits abschließen.

2. Kinderdelinquenz und der Umgang der Gesellschaft mit dieser Erscheinung

2.1 Begriffsbestimmungen: Delinquenz vs. Kriminalität

Es ist nicht einfach, sich auf eine bestimmte Definition von Delinquenz und Kriminalität festzulegen. Selbst in den Wissenschaften findet man keine allgemeingültigen Definitionen. Aus diesem Grund habe ich beliebige Begriffsbestimmungen gewählt, die ein Basisverständnis für Nachfolgendes geben sollen.

Schlägt man den Begriff ‚Delinquenz’ nach, wird dieser meist wie folgt beschrieben:

„Delinquenz (lat.: delinquere – sich vergehen) ist die Tendenz, vor allem rechtliche, aber auch soziale Grenzen zu überschreiten. Sie stellt besonders im Jugendalter ein Zeichen für eine noch nicht vollständig gelungene sekundäre Sozialisation dar (Wales 2005, S.1).

„Unter ‚Kinderkriminalität’ [Delinquenz] ist die Gesamtheit der von Kindern begangenen Verhaltensweisen zu verstehen, die bei Jugendlichen und Erwachsenen mit Strafe bedroht sind. […] Die Definition, was eine Handlung zur kriminellen beziehungsweise delinquenten Handlung macht, ist durch die Beschreibung von Straftatbeständen im Strafgesetzbuch festgelegt (Schmitt 1977, S.59, nach Pongratz 2000, S.19).

Für den Begriff ‚Kriminalität’ sind folgende Definitionen möglich:

„Vom Wortstamm her ist Kriminalität auf das lateinische ‚crimen’, das heißt Verbrechen, Vergehen, Schuld zurückzuführen“ (Pongratz 2000, S.15).

„Gemeint ist mit dem Begriff Kriminalität nicht nur das von der Polizei als Straftat bewertete Verhalten, sondern sämtliche Rechtsverletzungen von strafrechtlichen Tatbeständen. Im Kern zwar bestimmt, bietet die Definition diffuse Konturen; häufig werden Fahrlässigkeitsdelikte nicht als Kriminalität bezeichnet, da der Täter hier ohne Vorsatz und damit nicht a priori kriminell handelt“ (Wales 2005, S.1)

„Das Verbrechen […] als Sozialerscheinung bezeichnet man als Kriminalität. Dieser Begriff meint die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Sie werden gewöhnlich nach Raum (national, regional, lokal) und Zeit sowie Umfang (Zahl der Delikte), Struktur (Art und Schwere der Delikte) und Entwicklung beschrieben. […] Kriminalität ist aber keine Wirklichkeit für sich, sondern abhängig von gesellschaftlichen und staatlichen Einrichtungen, die auf Verbrechen antworten, sie verfolgen oder ahnden“ (Kaiser 1993, S.238, nach Pongratz 2000, S.15)

Bei Straftaten, die von Kindern unter 14 Jahren begangen werden, kommt der Begriff der Delinquenz anstelle von Kriminalität zur Verwendung. Nach dem Gesetz, genauer gesagt, nach dem Paragraphen 19 des Strafgesetzbuches, ist diese Altersgruppe strafunmündig, das heißt, „sie können strafrechtlich nicht verfolgt werden und werden gerichtlich weder verurteilt noch freigesprochen“ (Schäfer u.a. 2000, S.17). „Entsprechend ist auch die positivrechtliche Definition des Begriffes ‚Kind’ gefasst. Unterhalb dieser Altersgrenze ist jede Person als ‚Kind’ anzusehen. Auf individuell unterschiedliche Entwicklungsniveaus kommt es hierbei nicht an“ (Pongratz 2000, S.18). Diese zeitliche Begrenzung der Kindheit möchte ich für diese Arbeit so hinnehmen, auch wenn dies mit psychologischen und soziologischen Sichtweisen nicht übereinstimmt. Trotz des zuwider der gesellschaftlichen Normen und Werte handelnden Verhaltens, können diese Kinder somit nicht kriminell werden und auch nicht als Kriminelle bezeichnet werden. Diese Tatsache soll entstigmatisierend wirken und die Kinder schützen, da sie noch unfähig sind, Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und sich oftmals deren Auswirkungen kaum bewusst sind (vgl. Schäfer u.a. 2000, S.17).

„Delinquenz von Kindern gibt es nicht. In Bezug auf delinquentes Verhalten Strafunmündiger haben wir es mit verschiedenen Delikten zu tun, die in unterschiedlichen Kontexten aus unterschiedlichen Motivationen begangen werden. Fallbezogen muss dabei sowohl zwischen individuell-biographisch unterschiedlichen Erfahrungen und sozialen Hintergründen als auch zwischen verschiedenen Ausprägungen und Verfestigungen abweichenden Verhaltens unterschieden werden“ (Hoops u.a. 2000, S.24).

Nichtsdestotrotz sind sich die beiden Begriffe Delinquenz und Kriminalität sehr ähnlich, denn sie beinhalten Verletzungen der Rechtsnormen. Ihre Unterscheidung liegt jedoch in dem wesentlichen Punkt, dass diese Verstöße, die bei Kindern vorwiegend aus anderen zum Beispiel spielerischen oder abenteuerlichen Motiven erfolgen anders als bei Erwachsenen keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Das abweichende Verhalten, was bei Kindern als delinquent bezeichnet wird, wird demzufolge bei Erwachsenen als kriminell charakterisiert. Andere Regelwidrigkeiten, die nur von Kindern begangen werden können, wie beispielsweise das Schwänzen der Schule oder das Weglaufen von zu Hause, welche im englischen ‚delinquency’ mit einfließen, sollen hier außer Acht gelassen werden (vgl. Pongratz 2000, S.19).

2.2 Offiziell registrierte Delinquenz: Die Polizeiliche Kriminalstatistik

Die ‚Polizeiliche Kriminalstatistik’ ist die bedeutsamste Statistik zur Erfassung der offiziellen Rate delinquenter Kinder. Seit 1953 wird diese Statistik vom Bundeskriminalamt in Wiesbaden jedes Jahr neu veröffentlicht (vgl. Pongratz 2000, S.45). Dabei muss jedoch stets beachtet werden, dass diese Statistik niemals in der Lage ist, alle Delikte zu erfassen. Delinquentem Verhalten von Kindern unter acht Jahren wird dabei in dieser Auflistung keine Beachtung geschenkt (vgl. Hoops u.a. 2000, S.12).

Die ‚Polizeiliche Kriminalstatistik’ dient der „Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten. [Des Weiteren dient sie der] Erlangung von Erkenntnissen für vorbeugende und verfolgende Kriminalitätsbekämpfung, organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen“ (Bundesministerium des Innern 2004, S.2). Die Daten dieser Statistik enthalten unter anderem „Art und Zahl der erfassten Straftaten, Tatort und Tatzeit, Opfer und Schäden, Aufklärungsergebnisse, Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen“ (Bundesministerium des Innern 2004, S.2).

Nach der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ wurden 1997 144.260 Straftaten von Jugendlichen unter 14 Jahren verübt. Dies entspricht einem Prozentsatz von 6,35 Prozent der tatsächlich ermittelten Kriminalität (vgl. Pongratz 2000, S.65). Im Jahr 2003 wurden 126.358 Kinder unter 14 Jahre als Tatverdächtige ermittelt. Im folgenden Jahr sank diese Zahl um 8,4 Prozent, was bedeutet, dass nur noch 115.770 Kinder von der ‚Polizeilichen Kriminalstatistik’ erfasst wurden. Darunter wurden 95.232 tatverdächtige deutsche Kinder und 20.538 nichtdeutsche Kinder registriert. Im Vergleich zum Vorjahr sank die Anzahl bei den deutschen Kindern um 9,1 Prozent und bei den ausländischen um 4,9 Prozent. Fast jedes zweite Kind wurde wegen Ladendiebstahl polizeilich bekannt (vgl. Bundesministerium des Innern 2004, S.14f).

Aus der Statistik von 1998 ist zu entnehmen, dass die Zahl der tatverdächtigen Kinder aus Deutschland im Alter von acht bis 13 Jahren von 2,4 Prozent auf 2,3 Prozent im folgenden Jahr minimal abgefallen ist. Je älter die Kinder werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, bei der Polizei als tatverdächtig gemeldet zu sein. Im Jahr 1998 waren mehr als die Hälfte der registrierten Kinder 12 und 13 Jahre alt. Die Anzahl der Acht und Neunjährigen betrug im Gegensatz dazu lediglich etwa zehn Prozent. Es ist weiterhin bekannt, dass Jungen öfter durch gesetzwidriges Verhalten auffallen als Mädchen. Belegen lässt sich diese Aussage beispielsweise durch die polizeiliche Statistik von 1998, in der sich unter allen datierten Kindern unter dem 14. Lebensjahr etwa 70 Prozent Jungen befanden. Auch in der aktuellen Statistik von 2004 lässt sich diese Tendenz erkennen. In Abgrenzung zu den Straftaten von Jugendlichen und Erwachsenen haben die Gesetzesüberschreitungen der Kinder meist unerheblichere Auswirkungen. So zählen geringfügige Ladendiebstähle und andere kleinere Verstöße zu den häufigsten Taten der unter 14 Jährigen. Gewaltdelikte sind bei dieser Altersgruppe im Vergleich noch relativ selten anzutreffen. Delinquentes Verhalten in der Kindheit findet in den meisten Fällen einmalig statt, das bedeutet, dass keine Wiederholungstaten erfolgen. Erklären lässt sich dies als eine vorübergehende Verhaltensform, die mit der Lebensphase Kindheit in Verbindung steht (vgl. Hoops u.a. 2000, S.12f).

[...]

Final del extracto de 33 páginas

Detalles

Título
Kinderdelinquenz und der Umgang der Gesellschaft mit dieser Erscheinung
Universidad
Martin Luther University
Curso
Kinderdelinquenz
Calificación
gut
Autor
Año
2005
Páginas
33
No. de catálogo
V46697
ISBN (Ebook)
9783638438377
Tamaño de fichero
596 KB
Idioma
Alemán
Notas
Jahreshausarbeit
Palabras clave
Kinderdelinquenz, Umgang, Gesellschaft, Erscheinung, Kinderdelinquenz, Kriminalität, registrierte Delinquenz, polizeiliche Kriminalstatistik, Sozialisationstheorie, Lerntheorie, Kontrolltheorie, Etikettierungstheorie, Geschlecht, Massenmedien
Citar trabajo
Nadine Heß (Autor), 2005, Kinderdelinquenz und der Umgang der Gesellschaft mit dieser Erscheinung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46697

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