Oberstes Ziel Preisstabilität - Die Geldpolitik der EZB


Intermediate Diploma Thesis, 2005

21 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Aufbau und Grundlagen der EZB
2.1. Entstehungsgeschichte
2.2. Aufbau

3. Geldpolitisches Instrumentarium der EZB
3.1. Offenmarktgeschäfte
3.2. Ständige Fazilitäten
3.3. Mindestreservesystem

4. Zielsetzung und Aufgaben
4.1. Aufgaben der EZB
4.2. Preisstabilität
4.3. Kritik an der Geldpolitik
4.4. Exkurs: Die Zinspolitik des Federal Reserve

5. Zusammenfassung und Ausblick

6. Bibliographie

1. Einleitung

Mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank und der Vollendung der Europäischen Währungsunion am 1. Januar 1999 vollbrachten die Mitglieder der Europäischen Union eine politisch herausragende Integrationsleistung, denn die Übertragung der Währungshoheit und geldpolitischen Kompetenz auf eine supranationale Organisation bedeutete die Aufgabe wichtiger Teile nationalstaatlicher Souveränität.

Doch schon bald regten sich vielerorts Stimmen der Kritik aufgrund des schwächelnden Kurses der neuen Gemeinschaftswährung, des Euro. Damals war die Weltwirtschaft, angetrieben von den USA, gerade auf dem Weg zu ihrem Endspurt nach einem Jahrzehnt des Aufschwungs.

Nun befinden wir uns im Jahre 2005 und der Euro hat eine – nicht nur vom EZB-Rat als kritisch erachtete – erhebliche Aufwertung hinter sich. Dem boomenden Export könnte ein plötzliches Ende bereitet werden und angesichts des sich immer weiter verzögernden und doch so sehnlich erwarteten Aufschwungs wenden sich manche nun wieder an die Europäische Zentralbank, sie möge doch endlich die Zeichen der Zeit erkennen und die Zinsen senken, dem Beispiel der Federal Reserve folgend, die durch ihre expansive Geldpolitik den USA zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum verhalf.

Vor diesem Hintergrund scheint somit die Frage gerechtfertigt, ob das erklärte vorrangige Ziel der EZB, nämlich die Preisstabilität, das noch vor der Unterstützung der allgemeinen Wirtschaft steht, noch vertretbar ist.

Diese Arbeit will das oberste Ziel der EZB einer kritischen Betrachtung unterziehen und dabei die Geldpolitik des Federal Reserve Systems ansatzweise vergleichend hinzuziehen. Dazu sollen zunächst Struktur und Aufgaben der EZB samt den Instrumenten, die der EZB zur Durchführung ihrer geldpolitischen Strategie zur Verfügung stehen, dargestellt werden. Anschließend folgt die Darstellung des Zieles der Preisstabilität, seiner Kritik und der Blick in die USA zum Federal Reserve System.

2. Aufbau und Grundlagen der EZB

2.1. Entstehungsgeschichte

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde im Zuge der zweiten von insgesamt drei Stufen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) durch die Ernennung eines Präsidenten, eines Vizepräsidenten sowie durch die Berufung von vier weiteren Mitgliedern des Direktoriums am 28. Mai 1998 mit Wirkung zum 1. Juni 1998 durch die Regierungen der an der WWU teilnehmenden Staaten – Belgien, Deutschland, Griechenland (Beitritt am 01.01.2001), Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Finnland – eingerichtet. Damit löste sie gemäß Artikel 109 l II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft das Europäische Wirtschaftsinstitut (EWI) ab, das im Vorfeld eine Reihe bedeutender, vorbereitender Maßnahmen zur Realisierung der anvisierten WWU eingeleitet und die erforderlichen Strukturen für die Existenz einer europäischen Zentralbank geschaffen hatte. Mit Beginn der dritten Stufe der WWU am 1. Januar 1999 wurden die Wechselkurse der Währungen der Teilnehmerstaaten unwiderruflich festgelegt und die Durchführung einer einheitlichen Geldpolitik an die EZB übertragen.[1]

Im Vorfeld hatte das EWI im Zuge der zweiten Stufe der WWU bereits den Weg für die Errichtung einer europäischen Zentralbank geebnet und war zum Jahresbeginn 1994 quasi als Nachfolger des seit der ersten Stufe existierenden Ausschusses der Zentralbank-Präsidenten der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG; später Europäische Gemeinschaft, EG) ins Leben gerufen worden. Seine Hauptaufgabe lag zunächst darin, die Kooperation zwischen den Nationalbanken und die Koordination der Währungspolitiken zu stärken sowie die Vorbereitungen für die Errichtung einer europäischen Zentralbank zu treffen, die später eine einheitliche Geldpolitik betreiben und eine einheitliche Währung für den europäischen Wirtschaftsraum schaffen sollte. Somit legte das EWI den regulatorischen, organisatorischen und logistischen Rahmen für die EZB und leistete die Vorarbeit für die geld- und währungspolitischen Beziehungen zwischen den an der Währungsunion teilnehmenden Staaten und den restlichen Mitgliedern der Europäischen Union.

Eingerichtet worden war das EWI vom Ausschuss der Zentralbank-Präsidenten der Mitgliedstaaten der EWG, der seit Mai 1964 bestand. Mit fortschreitender Integration der währungspolitischen Maßnahmen der EG gewann der Ausschuss zunehmend an Bedeutung, so dass ihm nach und nach immer mehr Kompetenzen übertragen wurden.

Mit Beginn der ersten Stufe der WWU am 1. Juli 1990, die den Kapitalverkehr innerhalb der EG liberalisierte, wurden dem Ausschuss weitere wichtige Verantwortlichkeiten übertragen. Ab sofort fielen die Förderung einer engen politischen Abstimmung der Regierungen und die Forcierung einer verstärkten Zusammenarbeit der Zentralbanken in seinen Aufgabenbereich. Zusätzlich sollten alle Fragen und Problemstellungen, die auf dem Weg zu einer Einheitswährung auftreten würden, frühzeitig erkannt und den zu diesem Zweck eingerichteten Unterausschüssen und Arbeitsgruppen zugeteilt werden.

Aufgrund der im Vorfeld der Einrichtung der EZB geleisteten Vorarbeit durch die eben näher beschriebenen Institutionen ging die Arbeit dieser supranationalen Institution nahezu nahtlos aus der Arbeit des Ausschusses der Zentralbank-Präsidenten bzw. des EWI hervor. Die bereits bestehenden Strukturen der vorhergegangenen Gremien wurden unverändert übernommen.[2]

Die Europäische Zentralbank ist somit die logische Konsequenz und quasi Kulmination der anfänglichen Bestrebungen der ursprünglich verfeindeten Staaten Frankreich, Deutschland, Italien und den Benelux-Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg nach einem wirtschaftlichen Zusammenwachsen Europas, das im April 1951 mit der Unterzeichnung des Vertrages über die Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl seinen Anfang nahm. 1957 folgten die Verträge von Rom, die die Bildung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zum Ergebnis hatten sowie die Zollunion, die bis 1968 vollzogen wurde und die Binnenzölle für gewerbliche Güter abschaffte. Der Werner-Bericht von 1970, der die Einführung einer Wirtschafts- und Währungsunion mit gemeinsamer Währung bis zum Ende jenes Jahrzehnts vorsah, scheiterte frühzeitig, auch wenn das Ziel einer gemeinsamen Währung als langfristiges Ziel bestehen blieb. Nachdem die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch die Beitritte der Länder Großbritannien, Irland und Dänemark (1973), sowie Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986) größer geworden war, wurde der Ruf nach einer gemeinsamen Währung und die damit verbundene Notwendigkeit der Anpassung der Währungspolitiken innerhalb des Wirtschaftsraumes wieder laut. 1988 wurde als Konsequenz der Ausschuss zur Prüfung der Wirtschaft- und Währungsunion eingerichtet und kam unter seinem Vorsitzenden Jaques Delors zu dem Schluss, dass eine gemeinsame Währung mit Hilfe des oben beschriebenen Drei-Stufen-Modells realisiert werden könnte. Auf der Grundlage des Berichtes dieser Kommission (Delors-Bericht) beschlossen Staats- und Regierungschefs 1989 die Durchführung der Wirtschafts- und Währungsunion.[3]

2.2 Aufbau

Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main ist neben den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Ihre wichtigsten Organe sind der EZB-Rat und das Direktorium. Das dritte Organ, der Erweiterte Rat, hat nur eine befristete Lebensdauer, da langfristig davon ausgegangen wird, dass das Ziel, europaweit eine einheitliche Währungspolitik zu betreiben, d.h. dass alle europäischen Staaten an einer Einheitswährung teilnehmen, erreicht werden wird. Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip obliegt die Ausführung der geldpolitischen Entschlüsse im Wesentlichen den nationalen Zentralbanken.[4]

Der EZB-Rat ist das höchste Beschlussorgan der EZB und setzt sich aus den Mitgliedern des Direktoriums sowie den Präsidenten der Nationalbanken der an der Währungsunion teilnehmenden EU-Staaten zusammen. Seine wichtigsten Aufgaben bestehen darin, notwenige Leitlinien und Entscheidungen zu erlassen, die für die Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems erforderlich sind sowie die Geldpolitik des Euro-Währungsgebietes festzulegen.[5]

Das EZB-Direktorium besteht aus dem EZB-Präsidenten (derzeit Jean-Claude Trichet), dem Vize-Präsidenten und vier weiteren Mitgliedern, die einvernehmlich von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten ernannt werden. Zu den Hauptaufgaben des Direktoriums zählen die Ausführung der Geldpolitik gemäß den Entscheidungen des EZB-Rates und die entsprechende Weisungserteilung an die Nationalbanken des Euroraums, die Führung der laufenden Geschäfte der EZB und die Vorbereitung der Sitzungen des EZB-Rates.

Der Erweiterte Rat besteht aus den Präsidenten der Nationalbanken sämtlicher EU-Mitgliedstaaten; ihnen stehen der Präsident und der Vize-Präsident der EZB vor. Der Rat trägt keinerlei Verantwortung für geldpolitische Entscheidungen im Euro-Währungsgebiet, sondern nimmt lediglich die Aufgaben war, mit denen ursprünglich das EWI betraut war. Dazu gehören u.a. die Koordinierung der Geldpolitiken der Mitgliedstaaten, die den Euro noch nicht eingeführt haben, die Erhebung von statistischen Daten und eine allgemeine beratende Funktion.[6]

Ein wichtiger Grundsatz des Systems ist die Zentralbankunabhängigkeit. Artikel 108 des EG-Vertrages regelt diesbezüglich, dass „weder die EZB noch eine nationale Zentralbank noch ein Mitglied ihrer Beschlussorgane Weisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen“ darf. Damit die Finanzvereinbarungen der EU von denen des ESZB getrennt werden, hat die EZB ihren eigenen Haushalt. Zusätzlich verbietet ein in Artikel 2 des EG-Vertrages verankertes Verbot die Gewährung von Zentralbankkrediten jeglicher Art an Einrichtungen der Gemeinschaft oder nationale Regierungsinstitutionen, um zu gewährleisten, dass die EZB vor politischer Einflussnahme geschützt wird. Die relativ langen Amtszeiten der Mitglieder des Direktoriums (sieben Jahre) und des Präsidenten samt seines Stellvertreters (fünf Jahre) sowie die Unmöglichkeit einer Wiederernennung nach Ablauf der Amtszeit sollen ebenfalls eine potenzielle politische Einflussnahme verhindern.

[...]


[1] vgl. Die Geldpolitik der EZB, S. 107 ff

[2] vgl. Scheller, S. 15 ff

[3] vgl. Holly

[4] vgl. Lexikon der Volkswirtschaft, S. 169 ff

[5] vgl. Puhani, S. 75 f

[6] vgl. Die Geldpolitik der EZB, S. 11 f

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Details

Title
Oberstes Ziel Preisstabilität - Die Geldpolitik der EZB
College
Euro-Business-College Bonn
Grade
1,3
Author
Year
2005
Pages
21
Catalog Number
V46812
ISBN (eBook)
9783638439206
File size
504 KB
Language
German
Keywords
Oberstes, Ziel, Preisstabilität, Geldpolitik
Quote paper
Christiane Steinhoff (Author), 2005, Oberstes Ziel Preisstabilität - Die Geldpolitik der EZB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/46812

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