Möglichkeiten und Grenzen des operativen Controllings in Handwerksbetrieben

Eine kritische Analyse


Bachelorarbeit, 2019

73 Seiten, Note: 1,8


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Untersuchungsansatz
1.1 Gegenstand des Problems
1.2 Aktueller Forschungsstand
1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Handwerksbetriebe
2.1.1 Definition Handwerk
2.1.1.1 Gesetzliche Regelung
2.1.1.2 Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen
2.1.2 Klein- und Kleinstunternehmen
2.1.2.1 Quantitative Merkmale
2.1.2.2 Qualitative Merkmale
2.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung
2.1.4 Familienunternehmen
2.2 Controlling
2.2.1 Definition und Kernaufgaben
2.2.1.1 Operatives Controlling
2.2.1.2 Dienstleistungscontrolling
2.2.2 Controllingbedarf von Handwerksunternehmen
2.2.3 Anforderungen an das Controlling
2.2.4 Methoden und Instrumente
2.2.4.1 Kosten- und Leistungsrechnung
2.2.4.2 Zuschlagskalkulation und Zielkostenrechnung
2.2.4.3 Finanzplanung
2.2.4.4 Bilanzanalyse, Kennzahlen und Indikatoren

3 Problembereiche - Möglichkeiten - Grenzen
3.1 Vergangenheitsorientierte Unternehmensführung
3.1.1 Kosten- und Leistungsrechnung
3.1.2 Kennzahlen und Indikatoren
3.2 Handwerk als Dienstleistung
3.2.1 Kostenstruktur
3.2.2 Preiskalkulation
3.3 Unternehmensleitung
3.3.1 Inhaberkonzentration
3.3.2 Unternehmensnachfolge
3.4 Finanzielle Situation
3.4.1 Finanzierungsmöglichkeiten
3.4.2 Bedeutung finanzieller Risiken
3.5 Ausgestaltung des Controllings
3.5.1 Internes Controlling / Selbstcontrolling
3.5.2 Externes Controlling
3.5.3 Anforderungen an den Controller

4 Abschlussbetrachtung
4.1 Erkenntnisse dieser Arbeit
4.2 Mögliche Forschungsfragen und kritische Würdigung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kostensätze

Abbildung 2: Wichtigkeit von Faktoren für den Erfolg des Nachfolgeprozesses aus Sicht der Unternehmensübergeber

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Übersicht Studien „Controlling in KKU“

Tabelle 2: Definition Klein- und Kleinstunternehmen

Tabelle 3: Handwerksunternehmen, tätige Personen und Umsatz

Tabelle 4: Quick-Test-Kennzahlen

Tabelle 5: Handwerke mit Meisterpflicht

Tabelle 6: zulassungsfreie Handwerke (keine Meisterpflicht)

Tabelle 7: handwerksähnliche Gewerbe (keine Meisterpflicht)

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Untersuchungsansatz

Das Handwerk in Deutschland zählt mit seinen zahlreichen Waren und Dienstleistungen zu einer wichtigen Stütze des hiesigen Mittelstandes und trägt einen wesentlichen Teil zur wirtschaftlichen Wertschöpfung bei. Egal ob Privatverbraucher, Handel, Industrie oder öffentliche Auftraggeber - die Leistungen des Handwerks werden täglich millio- nenfach in Anspruch genommen.1 Nicht zu Unrecht warb die Branche daher unlängst mit dem Slogan „Die Wirtschaftsmacht von nebenan“, um der Öffentlichkeit die Bedeu- tung der Handwerksbetriebe für die heimische Wirtschaft vor Augen zu führen.

Diese Relevanz soll ein Grund dafür sein, sich mit den Möglichkeiten und Herausforde- rungen dieser Unternehmen im Rahmen des operativen Controllings auseinanderzuset- zen.

1.1 Gegenstand des Problems

Während sich Controlling in Großunternehmen jedweder Branche als fester Bestandteil etabliert hat, gibt es in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) - zu denen ein Groß- teil der Handwerksbetriebe hierzulande gehören - in diesem Bereich teils erheblichen Nachholbedarf.2 Geringe Ressourcen wie Human- bzw. Sozialkapital oder weniger pro- fessionell gestaltete Prozesse beeinträchtigen die Unternehmensgestaltung.3

Zudem herrscht in vielen Handwerksbetrieben ein Informationsdefizit vor. Die zur Ver- fügung stehenden Informationen in Form von Jahresabschlüssen oder Einnahmen- Ausgaben-Rechnungen reichen heutzutage alleine einfach nicht mehr aus.4 Zukünftige Entscheidungen werden häufig einzig und allein auf Grundlage dieser vergangenheits- bezogenen Quellen gefällt. Es fehlt schlichtweg an fundierten betriebswirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten.5

Obwohl die Meisterqualifikation in vielen Handwerksberufen als Voraussetzung für die Eröffnung eines Gewerbebetriebes gilt und dadurch ein gewisses Maß an betriebswirt- schaftlicher Kompetenz vorhanden sein sollte, mangelt es den Betriebsinhabern häufig an eben diesen.6 Diesbezüglich herrscht aufgrund fehlender kaufmännischer Fähigkeiten, eine entsprechende Unkenntnis über die Einsatzmöglichkeiten und Instrumente zum Thema Controlling oder man sieht - sofern den Betriebsinhabern das nötige Grundwissen dennoch bekannt ist - einfach nicht die Notwendigkeit einer komplexen Unternehmenssteuerung. In diesem Zusammenhang kommt dem Thema Controlling teileweise eine ehr geringe Wertschätzung entgegen.7

Im Gegensatz zu Großunternehmen haben Handwerksbetriebe nur in sehr geringem Maße Einfluss auf die Unternehmensumwelt. Auf die zunehmende Internationalisierung der Märkte, die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU, die steigende Dynamik und Komplexität der Probleme können diese Unternehmen nur reagieren.8 Sowohl auf dem Beschaffungs-, als auch auf dem Absatzmarkt ist die Unternehmensgröße ein Problem. Zum einen besteht eine weniger gute Verhandlungsposition in Bezug auf die Einkauf- preise9, zum anderen kann sich dem gegebenen Preis- und Kostendruck nicht ohne wei- teres entzogen werden.10 Schwarzarbeit oder illegale Arbeitnehmerüberlassung und ein damit einhergehendes Lohn- und Preisdumping von Konkurrenzbetrieben sind ebenfalls für Handwerksbetriebe typische Probleme.11

Weiterhin spielt die Kapitalausstattung auch im Handwerk eine wichtige Rolle. In der Regel ist die Eigenkapitalausstattung gering, sodass Kreditinstitute eine wesentliche Finanzierungsquelle zur Deckung des Fremdkapitalbedarfs darstellen.12 Kreditinstitute reagieren seit der Finanzkrise wesentlich zurückhaltender auf Kreditanfragen, sofern der Kreditnehmer zwecks Einschätzung der Bonität keine fundierten Daten über die Situation des Unternehmens liefern kann.13

Bis auf wenige Ausnahmen können Handwerksbetriebe den Dienstleistungsunterneh- men zugeordnet werden. Die Steuerungsfunktion des Controllings gestaltet sich in Dienstleistungsunternehmen, aufgrund der besonderen Merkmale einer Dienstleistung, meist schwieriger als in Unternehmen des produzierenden Gewerbes.14 Insofern muss bei einer Betrachtung der Einsatzmöglichkeiten von Controlling, nicht nur die größen-, sondern auch branchenrelevanten Besonderheiten in den Entscheidungsprozess einbe- zogen werden.

1.2 Aktueller Forschungsstand

Da das allgemeine Controllingverständnis seine Ursprünge in Großunternehmen hat und die Nutzung von Controlling in kleinen und mittleren Unternehmen in der Vergangen- heit wenig bis überhaupt keine Relevanz hatte, war das Forschungsobjekt KMU in die- sem Bereich lange Zeit kaum interessant. Erst im Laufe der Zeit beschäftigte man sich mehr und mehr mit der Frage, aus welchen Gründen KMU kein bzw. weniger Control- ling installieren als große Unternehmen und wie eine Implementierung umgesetzt wer- den könnte. So ist die Anzahl der international publizierten Artikel, die dieses Thema behandelt und sich mit den spezifischen Besonderheiten der Unternehmen beschäftigt, in den letzten Jahren deutlich angestiegen.15

Weiterhin wenig Beachtung findet jedoch die Subgruppe der Klein- und Kleinstunter- nehmen, welche in vielen Volkswirtschaften nicht nur einen Großteil der Unternehmer- landschaft ausmacht, sondern auch einen wesentlichen Teil zur Wertschöpfung beiträgt. Unter Zuhilfenahme der drei sehr häufig zitierten Controlling-Konzeptionen von Reichmann, Horváth/Küpper und Weber/Schäfer wurde durch Feldbauer- Durstmüller/Mühlböck ein erster spezifischer Controlling-Ansatz für KKU entwickelt.16

Mühlböck befasste sich noch einmal ausführlich mit dem Thema Controlling in Kleinund Kleinstunternehmen und erstellte 2012 eine Konzeption, welche mit Hilfe von Steuerberatungen als externe Controller realisiert werden kann.17

Siller/Grausam entwickelten 2013 unter dem Stichwort „Selbstcontrolling“ ein auf Selbstständige und Kleinstunternehmen ausgerichtetes Führungs- und Controllingkon- zept. Unter Zuhilfenahme einer empirischen Erhebung über den Stand und Bedarf an Controlling in Österreichischen Kleinstunternehmen, sollte ein vor allem leicht anwendbares System ausgearbeitet werden.18

Was den Wirtschaftszweig Handwerk betrifft, so ist dieser in der Vergangenheit nicht in dem Maße thematisiert worden, wie es mit anderen Branchen oder Schwerpunkten der Fall war. So werden KMU und andere Größenklassen wiederkehrend in Bezug auf Familien- oder Inhaberführung reflektiert und entsprechende Erhebung durchgeführt.19 Auch die Differenzierung nach Handel, Industrie und Dienstleistung ist üblich. Eine explizite Betrachtung der genannten Branchen im Bereich Controlling ist ebenfalls häufig anzutreffen.20 Diese Ausführungen werden aber in Verbindung mit KKU21 bzw. der Handwerksbranche bislang nur wenig behandelt.

Da Klein- und Kleinstunternehmen jedoch eine Teilmenge der untersuchten KMU dar- stellen, liefern Erhebungen in diesem Bereich wichtige Erkenntnisse über den Stand der Dinge zum Thema Controlling in KKU. So können - wenn auch mit erheblichen Schwierigkeiten - mögliche Rückschlüsse aus den Ergebnissen der Studien für diesen Bereich interpretiert werden, was im weiteren Verlauf der Thesis angenommen werden soll.

Tabelle 1: Übersicht Studien „Controlling in KKU“

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: M ü hlb ö ck, S., Feldbauer-Durstm ü ller, B., Controlling, 2011, S. 214 f.

1.3 Zielsetzung und Vorgehensweise

Ziel dieser Bachelor-Thesis soll daher sein, die Möglichkeiten und Grenzen des operativen Controllings für Betriebe des Handwerks zu untersuchen und diese kritisch zu hinterfragen, um daraus anschließend Lösungsansätze abzuleiten und einen Anstoß zur Einführung eines Controllingsystems geben zu können. Als Grundlage hierfür soll herausgefunden werden, wie sich der Controllingbedarf von Handwerksbetrieben zusammensetzt und welche Anforderungen an das Controlling zu stellen sind. Warum die Betrachtung des strategischen Controllings und dessen Instrumente nicht Teil dieser Arbeit ist, wird in den nachfolgenden Kapiteln weiter ausgeführt. Folgende Leitfragen sollen dabei im Rahmen der Ausarbeitung beantwortet werden:

1. Welche Problembereiche bzw. Herausforderungen sind für Handwerksbetriebe charakteristisch?
2. Welche Methoden und Instrumente des operativen Controllings können für die Lösung dieser Probleme bzw. Herausforderungen herangezogen werden?

Die Arbeit gliedert sich in vier Bereiche. Nach dieser einführenden Erläuterung beschäf- tigt sich der zweite Teil mit der detaillierten Definition und Begriffsabgrenzung eines Handwerksbetriebes über qualitative und quantitative Kriterien, sowie deren Bedeutung für die heimische Wirtschaft. Anschließend erfolgt die theoretische Aufarbeitung der Thematik Controlling mit einer Betrachtung der Sonderform Dienstleistungscontrolling. Zudem werden der Bedarf und die Anforderungen an das Controlling von Handwerksbetrieben erläutert. Abschließend sollen einzelne Methoden und Instrumente des operativen Controllings dargestellt werden.

Im Hauptteil der Arbeit werden Problembereiche und Herausforderungen untersucht und anschließend, unter Zuhilfenahme gängiger Controllinginstrumente, versucht Lö- sungsansätze zu formulieren. In diesem Zusammenhang soll herausgefunden werden, wo diese Ansätze an ihre Grenzen stoßen. Die Heterogenität22 des Wirtschaftszweiges Handwerk erschwert eine klare Definition bzw. Abgrenzung. Dementsprechend erfolgt die Betrachtung mit dem Schwerpunkt Dienstleistung, da wesentliche Merkmale von Dienstleistungsunternehmen auf das Handwerk übertragen werden können. In Bezug auf die Unternehmensführung wird die Betrachtung, aufgrund der Unternehmensgroße von Handwerksbetrieben, auf inhabergeführte Unternehmen begrenzt.

Schließlich endet die Arbeit sowohl mit einer Schlussbetrachtung, welche die gesammelten Erkenntnisse zusammenfassend darstellt, als auch einem Ausblick auf weitere relevante Forschungsfragen und einer kritischen Würdigung.

2 Theoretische Grundlagen

Im folgenden Abschnitt soll erläutert werden, was in dieser Arbeit unter einem Handwerksbetrieb zu verstehen ist. Hierfür wird der Begriff Handwerk näher definiert und erläutert, was das Handwerk von anderen Wirtschaftszweigen unterscheidet, sowie dessen Einfluss auf die Wirtschaft. Diesbezüglich wird ebenfalls auf die Einordnung von Klein- und Kleinstunternehmen eingegangen und eine Abgrenzung anhand quantitativer und qualitativer Kriterien vorgenommen. Weiterhin erfolgt eine kurze Einarbeitung in die Thematik Controlling und dessen Ausprägung für Dienstleistungsunternehmen. Wie sich der Bedarf an Controlling in Handwerksbetrieben ableitet, welche Anforderungen an das Controlling gestellt werden und welche Instrumente für den Einsatz in Handwerksbetrieben in Frage kommen, wird abschließend geklärt.

2.1 Handwerksbetriebe

Um das Objekt des Handwerksbetriebes für die weitere Ausarbeitung möglichst vollum- fänglich zu beschreiben, werden im nun folgenden Abschnitt unterschiedliche Definiti- onen des Begriffs Handwerk dargestellt und die Abgrenzung zu anderen Wirtschafts- zweigen erläutert. Die Einordnung erfolgt zudem über quantitative und qualitative Kri- terien. Schließlich wird die wirtschaftliche Bedeutung des Handwerks dargestellt

2.1.1 Definition Handwerk

Obwohl das deutsche Handwerk ein bedeutender Faktor für die heimische Wirtschaft darstellt, fehlt es an einer einheitlichen, gesetzlichen Definition des eigentlichen Begrif- fes Handwerk. Das Gabler Wirtschaftslexikon definiert den Begriff folgendermaßen:

„Die handwerkliche Tätigkeit, die von der industriellen Massenproduktion abzugrenzen ist, ist eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf dem Gebiet der Be- und Verarbeitung von Stoffen sowie im Reparatur- und Dienstleistungsbereich.“23

Ergänzend bietet der Duden die folgende Definition:

„selbstständige, berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit, die in einem durch Tradition gepräg- ten Ausbildungsgang erlernt wird und die in einer manuellen, mit Handwerkszeug aus- geführten produzierenden oder reparierenden Arbeit besteht.“24

In der Literatur gibt es keine abschließende Definition, bestenfalls eine Annäherung anhand technischer, historischer oder soziologischer Sichtweisen. Dies wird zum einen durch die Heterogenität dieses Wirtschaftszweiges erschwert, zum anderen ist eine Definition auch nicht gewünscht, da der Bereich Handwerk einen permanente Wandel erfährt und durch eine starre Begriffsfestlegung eingeengt werde könnte.25

Zwar wird der Begriff Handwerk bzw. (Voll-)Handwerk im deutschen Recht und der einschlägigen Rechtsliteratur verwendet, doch auch hier gibt es lediglich eine Abgren- zung gegenüber Industrie, Nicht- bzw. Minderhandwerk und handwerksähnlichem Ge- werbe.26

2.1.1.1 Gesetzliche Regelung

Das Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland wird hauptsächlich über die s.g. Handwerksordnung (HwO) von 1953 geregelt. Das „Gesetz zur Ordnung des Hand- werks“ gilt als das Grundgesetz für die Handwerksausübung, der beruflichen Bildung und Weiterbildung, sowie die Selbstverwaltung dieses Wirtschaftsbereiches.27

Um eine Tätigkeit im Handwerk ausüben zu können bedarf es bestimmter beruflicher Voraussetzungen, durch welche sich das Handwerk von anderen Wirtschaftsbereichen abgrenzt. Die Handwerksordnung regelt eben diese Voraussetzung und Zugangsbe- schränken.28

Die Handwerksordnung unterscheidet zwischen zulassungspflichtigem, zulassungsfreiem und handwerksähnlichem Gewerbe. Die Ausübung als stehendes Gewerbe unterliegt diverser Bedingungen und ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen und Personengesellschaften gestattet.29

Dieses Verzeichnis listet die Inhaber von Betrieben mit ihrem jeweiligen zulassungs- pflichtigen und zu betreibenden Handwerk auf. Die Führung dieser Handwerksrolle obliegt der jeweiligen Handwerkskammer, in dessen Bezirk der Betrieb geführt wird.30

Die HwO erläutert, was unter einem zulassungspflichtigem Handwerk zu verstehen ist:31

„Ein Gewerbebetrieb ist ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks, wenn er handwerksmäßig betrieben wird und ein Gewerbe vollständig umfaßt, das in der Anlage A aufgeführt ist, oder Tätigkeiten ausgeübt werden, die für dieses Gewerbe we- sentlich sind (wesentliche Tätigkeiten). Keine wesentlichen Tätigkeiten sind insbeson- dere solche, die

1. in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten erlernt werden können,
2. zwar eine längere Anlernzeit verlangen, aber für das Gesamtbild des betreffen- den zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind und deswegen nicht die Fertigkeiten und Kenntnisse erfordern, auf die die Ausbildung in diesem Handwerk hauptsächlich ausgerichtet ist, oder
3. nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.[…]

Die im Gesetz genannte Anlage A32 listet sämtliche Handwerksberufe auf, für die eine Zulassung notwendig ist. Eine Voraussetzung zur Erteilung einer solchen Zulassung ist die Fachkunde im jeweiligen Handwerk, welche u.a. mit dem Bestehen der Meisterprü- fung nachgewiesen wird. In einigen wenigen Ausnahmefällen können ferner auch ande- re natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaft als Betriebsinhaber zugelassen werden.33

Zulassungsfreie bzw. handwerksähnliche Gewerbe werden in der Anlage B34 aufgeführt. In der HwO heißt es hierzu:35

„Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufge- führt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist.“

Ist im weiteren Verlauf dieser Arbeit von Handwerksbetrieben die Rede, handelt es sich um Betriebe entsprechend der in diesem Absatz aufgeführten Legaldefinitionen der Handwerksordnung.

2.1.1.2 Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen

Wie im vorangegangenen Abschnitt beschrieben, grenzt sich das Handwerk über bestimmte Kriterien gegenüber anderen Wirtschaftszweigen ab. Aufgrund seiner Heterogenität ist es jedoch nicht ohne weiteres möglich, eine trennscharfe Differenzierung vorzunehmen. Teilweise sind die Grenzen fließend. Um jedoch den Bedarf an operativem Controlling, sowie darauf folgend Lösungsmöglichkeiten zielführend zu erarbeiten, soll nun eine möglichst genaue Abgrenzung vorgenommen werden.

Das Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften aus München veröffentlichte 2008 eine Monographie, welche sich hauptsächlich mit der Bedeutung, Definition und Abgrenzung der Handwerksbranche beschäftigt. Im Folgenden sollen die darin enthaltenen Ansätze zusammenfassend dargestellt werden, welche als Grundlage für weitere Ausarbeitungen in dieser Arbeit dienen.36

Eine Abgrenzung wird hier in zwei Richtungen vorgenommen. Zum einen erfolgt der Vergleich Handwerk mit einem klassischen Industriebetrieb, zum anderen auch mit Unternehmen der Handelsbranche. Dabei wird in der Betrachtung u.a. anhand wesentlicher betrieblicher Funktionsbereiche unterschieden:37

- Unternehmensführung
- Finanzen
- Personal
- Produktion

In Punkto Unternehmensführung zeichnen sich Handwerksbetriebe häufig durch die Einheit von Eigentum und Geschäftsführungsbefugnis aus. Während sich Industrieun- ternehmen eher durch die Trennung dieser beiden Merkmale kennzeichnen, kommt dem Unternehmer im Handwerksbetrieb eine zentrale Rolle zu. Dies spiegelt sich ebenfalls in der organisatorischen Struktur des Betriebes wider. Die Hierarchien sind flach und die Entscheidungs- und Weisungsbefugnis konzentriert sich in der Person des Handwerksunternehmers und seiner Familie.38

Dieser Umstand kann zudem mit der Tatsache begründet werden, dass die Mehrheit an Handwerksbetrieben als Einzelunternehmen firmiert und dort meist im Durchschnitt weniger als 50 Personen, einschließlich tätiger Unternehmer, beschäftigt sind.39

Obwohl der Handwerksmeister Dreh- und Angelpunkt des Unternehmens ist, müssen Betriebs- und Unternehmensleitung dennoch nicht zwingend ein und dieselbe Person sein. So ist beispielsweise zur Gründung oder Führung eines Handwerksbetriebes die Eintragung eines Meisters in die Handwerksrolle als Betriebsleiter notwendig. Hierbei unberührt bleibt dabei die Vorgabe, wem die Geschäftsführung dieses Betriebes obliegt. Demzufolge können ebenso in Handwerksbetrieben die kaufmännischen und technischen Kompetenzen aufgeteilt werden.40

Zwar bildet die Meisterprägung ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal gegenüber Industrie und Handel, doch besitzen nur die wenigstens Meister weiterführende Qualifikationen, welche über den kaufmännischen Teil der Meisterausbildung hinausgehen. Die Unternehmensleitung in Industrie und Handel verfügt hingegen meist über tiefer gehendes betriebswirtschaftliches Fachwissen.41

Im Gegensatz zu Industrieunternehmen sind Handwerksbetriebe meist weniger Kapital- intensiv. Die Creditrefom Wirtschaftsauskunftei stellte für das Halbjahr 2017/2018 fest, dass 22,5 Prozent der Betriebe eine Eigenkapitalquote von über 30 Prozent haben. 32,5 Prozent der Handwerksbetrieb in Deutschland erreichen weniger als 10 Prozent Eigen- kapitalquote.42 Eine langfristig etablierte Beziehung zwischen Hausbank und Unter- nehmen spielt bei der Fremdfinanzierung deshalb eine wichtige Rolle, da Betriebsgröße und Rechtsform oftmals zu einem eingeschränkten Zugang zu den Kapitalmärkten füh- ren.43 Zudem ist die Selbstfinanzierung über einbehaltene Gewinne oder stille Reserven im Handwerk von tragender Bedeutung. Alternative Finanzierungsformen wie etwas Leasing finden nur in begrenztem Maße statt.44

Ein weiteres wesentliches Merkmal von Handwerksbetrieben bildet die überwiegend vorherrschende Einzel- und Kleinserienfertigung, welche der Massenproduktion bzw. dem Massenvertrieb von Industrie und Handel gegenüberstehen. Aufgrund der fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter ist der Grad der Arbeitsteilung eher gering. Im Gegensatz hierzu ist das Personal in Industrie- und Handelsunternehmen überwiegend auf den Arbeitsbereich spezialisiert, in denen es tätig ist.45

Die Zusammenfassung zeigt, dass das Handwerk aufgrund seiner Heterogenität teilweise Überschneidungen mit anderen besitz. Um jedoch im Rahmen der weiteren Ausarbeitung möglichst präzise Aussagen im Zusammenhang von Controlling und Handwerk treffen zu können, sollen nun erste Merkmale zugrunde gelegt werden:

- Ein inhabergeführter Handwerksbetrieb ist gekennzeichnet von flachen Hierar- chien.
- Die Geschäftsführung konzentriert sich in der Person des Inhabers.
- Inhaber von Handwerksbetrieben besitzen in der Regel nur die betriebswirt- schaftlichen Kenntnisse, welche ihnen im Rahmen der Meisterausbildung ver- mittelt wurden.
- Betriebe im Handwerk haben eine geringe Eigenkapitalausstattung.
- Handwerksbetriebe produzieren im Rahmen von Einzel- und Kleinserienferti- gungen.

2.1.2 Klein- und Kleinstunternehmen

In diesem Abschnitt erfolgt die Abgrenzung von Handwerksbetrieben über quantitative und qualitative Kriterien. Um den Bedarf an Controlling und die Problemlösungen mög- lichst zielführend zu ermitteln, ist dieser Schritt zweckmäßig. Zwar existieren keine einheitliche Definitionen der Begriffe Kleinst- und Kleinunternehmen, doch geben ver- schiedene Institutionen Einordnungen anhand der Beschäftigten- und Umsatzzahlen vor, welche im Folgenden näher betrachtet werden sollen.

2.1.2.1 Quantitative Merkmale

Die quantitative Abgrenzung der Unternehmensgröße im Bereich KMU erfolgt meist über eindeutig definierte Zahlenwerte. Sowohl das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) als auch die Europäische Kommission grenzen die Unternehmensgrößen mit Hilfe des Jahresumsatz und der Beschäftigtenzahl ab. Im Zuge einer Harmonisierung mit der KMU-Definition der EU-Kommission im Klein- und Kleistunternehmenssegment, werden diese beiden Kriterien nun analog angewandt.46

Tabelle 2: Definition Klein- und Kleinstunternehmen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: h ttps://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn.

Der vom Statistischen Bundesamt 2018 publizierten Handwerkszählung für das Berichtsjahr 2016 ist zu entnehmen, dass unter den rund 554.000 erfassten Handwerksunternehmen lediglich ca. 12.000 (2,1%) Unternehmen mehr als 50 Personen beschäftigt sind.47 Die in der Statistik erfassten „tätigen Personen“ beinhalten die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, die geringfügig Beschäftigten und die tätigen Inhaberinnen und Inhaber. Entgeltlich überlassene Arbeitskräfte gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bleiben unberücksichtigt.48

Tabelle 3: Handwerksunternehmen, tätige Personen und Umsatz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: In Anlehnung an Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 89.

Zudem zeigt sich dort, dass der Umsatz pro Handwerksbetrieb im Jahr 2016 durch- schnittlich 1 Millionen Euro betrug. Betrachtet man die Unternehmen mit weniger als 50 tätigen Personen und deren Umsatz isoliert, so senkt sich der Umsatz je Unternehmen auf durchschnittlich rund 500.000 Euro. Lediglich Unternehmen mit mehr als 50 tätigen Personen erzielten einen Umsatz von rund 19 Millionen Euro und würden daher laut IfM unter die mittleren Unternehmen fallen. Da diese aber nur ca. 2 % der Gesamtheit aller erfassten Handwerksbetriebe ausmachen, können sie bei der weiteren Betrachtung unberücksichtigt bleiben.49

Ist im weiteren Verlauf der Arbeit von Handwerksbetrieben die Rede, so gelten die quantitativen Merkmale des IfM bzw. der EU-Kommission für Klein- und Kleinstunter- nehmen.

2.1.2.2 Qualitative Merkmale

Obwohl es auf den ersten Blick einfach erscheint, Unternehmen anhand definierter Zahlenwerte in Größenklassen einzuordnen, ist die qualitative Abgrenzung meist zielführender. Sie erlaubt unter anderem eine Betrachtung unter Berücksichtigung branchenrelevanter Unterschiede.50

Die Literatur stellt eine Reihe von Beschreibungen größenspezifischer Charakteristika von Klein- und Mittelbetrieben zur Verfügung, welche mit denen großer Betriebe ver- glichen werden.51 Bei diesen scheinbar simplen und klaren Unterschieden muss jedoch berücksichtigt werden, dass KMU eine heterogene Gruppe darstellen. So unterscheiden sich kleine Kleinstunternehmen und große Mittelunternehmen teils erheblich. Die Sub- gruppe der Klein- und Kleinstunternehmen hingeben ist in ihren Eigenschaften deutlich homogener.52

Wesentliche Merkmale von Klein- und Kleinstbetrieben wurden bereits unter Punkt „2.1.1.3 Abgrenzung zu anderen Wirtschaftszweigen“ ausführlicher erläutert. Die dort genannten Aspekte sind die für das Handwerk wesentlichen Unterscheidungsmerkmale, auch wenn sie durchaus in Teilen auf Kleinunternehmen als solche zutreffen. Darüber hinaus gibt es jedoch Charakteristika, welche zwar für das Handwerk nicht sinnbildlich, für das operative Controlling im Allgemeinen dennoch von Bedeutung sind.

So führt die enge Verflechtung der Unternehmer mit dem Unternehmen zu einer Einheit von Eigentum, Leitung und Kontrolle. Der Führungsstil ist entsprechend intuitiv und improvisiert. Die flache Hierarchie mit ihren kurzen Informationswegen ermöglicht es den Kleinunternehmen flexibler zu reagieren.53 Durch die starke Fokussierung auf die Unternehmerpersönlichkeit entsteht jedoch eine besondere Abhängigkeit anhand dessen persönliche und fachliche Kompetenzen. Das Unternehmen steht und fällt demnach mit seinem Inhaber.54

Das betriebswirtschaftliche Wissen der Unternehmensführung ist meist gering ausgeprägt. Demgegenüber stehen das hohe fachliche Know-How und die Einbindung der Inhaber in das operative Tagesgeschäft.55

Dies spiegelt sich entsprechend in der Ausgestaltung des Controllings wider. Häufig fußt die Planung im Unternehmen auf buchhalterischen Zahlen, welche jedoch aufgrund ihrer Vergangenheitsorientierung für die zukünftige Ausrichtung ehr ungeeignet sind. Zudem wird die Hilfe externer Berater meist nicht in Anspruch genommen. Entweder fehlt es an nötigem Vertrauen oder es wird angenommen, die Inanspruchnahme wäre schlichtweg nicht lohnenswert.56

2.1.3 Wirtschaftliche Bedeutung

Handwerksbetriebe tragen in Deutschland mit ihrem Umsatz zu einem wesentlichen Teil der Wertschöpfung bei und bieten vielen Arbeitnehmern einen Arbeitsplatz. Rund 12,4% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind in der Handwerksbranche tätig. Der Anteil des Handwerks an der gesamtdeutschen Bruttowertschöpfung betrug 2017 rund 7,7%.57

Ein weiterer wesentlicher Aspekt des Handwerks ist die Ausbildungsfunktion. Das dua- le System der Berufsausbildung ist in Deutschland einzigartig und bietet Jugendlichen im weiteren Arbeitsleben einen vielversprechenden Weg zur beruflichen Fort- und Wei- terbildung. Im Falle geringer schulischer Vorbildung oder eines Migrationshintergrunds trägt das Ausbildungssystem u.a. zu besseren Integration der Jugendlichen in die Ge- sellschaft bei.58 Zudem trägt die Abwanderung der handwerklichen Ausbildungsabsol- venten in andere Wirtschaftsbereiche zu einem nicht unerheblichen Teil der gesamtwirt- schaftlichen Fachkräfteversorgung bei.59

Studien zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen deutlich innovativer sind als bislang vermutet. Handwerksbetriebe übernehmen dabei ebenso eine Rolle für die Innovationsfunktion der heimischen Wirtschaft. Aus den Sektoren verarbeitendes Gewerbe, Bauwesen und Dienstleistung sind auch Kleinstunternehmen der Handwerksbranche vertreten. Innovationen beziehen sich dabei auf die Entwicklung neuer Produkte, wie etwa Spezialerzeugnisse für Allergiker in einer Bäckerei, oder die Einführung neuer Prozesse, beispielsweise einem Onlinebestellsystem.60

Handwerksunternehmen haben eine regionale Ausgleichsfunktion aufgrund ihrer lokal- regionalen Verankerung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag in strukturschwächeren Räumen, was mit einem positiven regionalen Einkommenseffekt einhergeht.

[...]


1 Vgl. https://www.zdh.de/daten-fakten/das-handwerk/handwerk-heute.html, Zugriff am 06.11.2018.

2 Vgl. M ä der, O.B., Hirsch, B., Controlling, 2009, S. 109.

3 Vgl. Siller, H, Grausam, A., Controlling, 2016, S. X.

4 Vgl . https://www.handwerk-magazin.de/kennzahlen-im-blick/150/11/171161, Zugriff am 06.11.2018.

5 Vgl. Siller, H, Grausam, A., Controlling, 2016, S. X.

6 Vgl. M ü hlb ö ck, S., Feldbauer-Durstm ü ller, B., Controlling, 2011, S. 212.

7 Vgl. Andric M., Kammerland, N., Controlling, 2017, S. 8.

8 Vgl. Neumann, I., Controlling, 1999, S. 13.

9 Vgl. Manegold, D., Steinle, C. Krummaker, S., Controlling, 2007, S. 10.

10 Vgl. Heidenbauer, M., Controlling, 2008, S. 226.

11 Vgl. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/schwarzarbeit-warum-es-kaum-zu-hohen-strafen- kommt/150/3091/377939, Zugriff am 19.12.2018.

12 Vgl. Bendel, D., Demary, M., Voigtl ä nder, M., Unternehmensfinanzierung, 2016, S. 41.

13 Vgl. Geiger, H., Controlling, 2011, S. 16.

14 Vgl. Bruhn, M., Stauss, B., Dienstleistung, 2005, S. 5

15 Vgl. Feldbauer-Durstm ü ller, B., Hiebl, M., Controlling, 2015, S. 194 f.

16 Vgl. Mayr, A., Controlling, 2015, S. 326 ff.

17 Vgl. M ü hlb ö ck, S., Controlling, 2012.

18 Vgl. Siller, H, Grausam, A., Controlling, 2016.

19 Vgl. Ossadnik, W., Barklage, D., van Lengerich, E., Controlling, 2004, S. 621 ff.; M ä der, O.B., Hirsch, B., Controlling, 2009, S. 3 ff.

20 Vgl. Feldbauer-Durstm ü ller, B. et al., Controlling, 2012, S. 408 ff.; Duller, C., Feldbauer-Durstm ü ller, B., Hiebl, M., Controlling, 2014, S. 26 ff.

21 Vgl. Mühlböck, S., Feldbauer-Durstmüller, B., Controlling, 2011, S. 214.

22 Vgl. Anhang 1, 2 und 3, welcher die Heterogenität des Handwerks mit seinen Berufen veranschaulicht.

23 Vgl. https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/handwerk-51988, Zugriff am 06.01.2019

24 Vgl. https://www.duden.de/rechtschreibung/Handwerk, Zugriff am 13.11.2018.

25 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 9 f.

26 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 7 f.

27 Vgl. https://www.zdh.de/daten-fakten/das-handwerk/die-handwerksordnung, Zugriff am 13.11.2018

28 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 5.

29 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 5.

30 § 6 Abs. 1 HwO

31 § 1 Abs. 2 HwO

32 Vgl. Anhang 1

33 § 7 Abs. 1-9 HwO

34 Vgl. Anhang 2, Anhang 3

35 § 18 Abs. 2 HwO

36 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 4 ff.

37 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 20 f.

38 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 22 ff.

39 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 87.

40 Vgl. § 7 Abs. 1 HwO

41 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 24.

42 Vgl. Creditreform, Wirtschaftslage, 2018, S. 20.

43 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 25.

44 Vgl. Schempp, A., Jahresabschluss, 2012, S. 9 f.

45 Vgl. Glasl, M, Maiwald, B., Wolf, M, Handwerk, 2008, S. 29.

46 Vgl. https://www.ifm-bonn.org/definitionen/kmu-definition-des-ifm-bonn, Zugriff am 22.11.2018.

47 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 89.

48 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 5.

49 Vgl. Statistisches Bundesamt, Handwerk, 2018, S. 89.

50 Vgl. Pfohl, H.-C., Betriebswirtschaft, 2006, S. 16.

51 Vgl. Mugler, J., Betriebswirtschaft, 2005, S. 32; Schauer et al., Betriebswirtschaft, 2005, S. 246.

52 Vgl. Siller, H, Grausam, A., Controlling, 2016, S. 11.

53 Vgl. Pfohl, H.-C., Betriebswirtschaft, 2006, S. 16.

54 Vgl. Klett, C., Pivernetz, M., Controlling, 2014, S. 3.

55 Vgl. M ü hlb ö ck, S., Feldbauer-Durstm ü ller, B., Controlling, 2011, S. 213.

56 Vgl. Siller, H, Grausam, A., Controlling, 2016, S. 12.

57 Vgl. https://www.zdh.de/daten-fakten/kennzahlen-des-handwerks, Zugriff am 12.12.2018.

58 Vgl. Thom ä , J., Handwerk, 2016, S. 3.

59 Vgl. Thom ä , J., Handwerk, 2016, S. 8.

60 Vgl. Ducki, A. et al., Innovation, 2016, S. 4.

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Möglichkeiten und Grenzen des operativen Controllings in Handwerksbetrieben
Untertitel
Eine kritische Analyse
Hochschule
FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Aachen
Note
1,8
Autor
Jahr
2019
Seiten
73
Katalognummer
V468367
ISBN (eBook)
9783668941991
ISBN (Buch)
9783668942004
Sprache
Deutsch
Schlagworte
möglichkeiten, grenzen, controllings, handwerksbetrieben, eine, analyse
Arbeit zitieren
Daniel Ebert (Autor:in), 2019, Möglichkeiten und Grenzen des operativen Controllings in Handwerksbetrieben, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/468367

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