Verpasste Chancen in der Pflege. Eine historisch-kritische Analyse von Reformbestrebungen


Bachelor Thesis, 2017

50 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1. Worum geht es in dieser Arbeit?
1.2. Worin besteht der Nutzen dieser Rückschau für die Gegenwart?
1.3. Fragestellung – Zielsetzung

2. Literaturrecherche
2.1. Darstellung der Quellen und Suchstrategien
2.2. Bewertung der Qualität der Quellen

3. Methodik
3.1. In dieser Arbeit verwendete Methoden
3.2. Darstellung der ausgeschlossenen Themen mit Begründung

4. Reformbemühungen um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert
4.1. Der gesellschaftliche Rahmen der Krankenpflege
4.1.1. Das deutsche Kaiserreich: Alles ändert sich (1870 -1918)
4.1.2. Ausprägungen der Pflege:
4.1.2.1. Krankenwärter/ Krankenwärterin – Die proletarischen Fußtruppen
4.1.2.2. Heildiener – Notlösung des Ärztemangels
4.1.2.3. Heilgehilfen – Vom Arztgehilfen zum Kurpfuscher
4.1.2.4. Geistliche Krankenpflege – Im Dienst für Gott und den Nächsten
4.1.2.5. Die Rot-Kreuz-Schwester – Mit Gott für König und Vaterland
4.1.2.6. Die freie Krankenpflege / der BOKD – Gesprengte Fesseln
4.1.2.7. Hypurgie – Wenn Ärzte pflegen
4.2. Die Reformbemühungen: Worin und warum sie scheiterten
4.2.1. Preußische Ausbildungsreform (Dr. Lehfeldt)
4.2.2. Zusammenfassung der Rot-Kreuz-Mutterhäuser und Krankenanstalten zu einem „Verband deutscher Krankenhäuser vom roten Kreuz“ 1882 +
4.2.3. Hypurgie-Bewegung (Dr. Martin Mendelssohn) 1890-
4.2.4. Modernisierung der Ausbildung in Diakonissenhäusern ( Pastor F Sardemann)
4.2.5. Akademisierung der Pflege
4.2.5.1. Früher Vordenker: F.A. Mai (1782/ 1797/ 1802)
4.2.5.2. Oberinnenschule in München (C.v. Wallmenich)
4.2.5.3. Hochschule für Frauen in Leipzig (H. Goldschmidt)
4.2.6. Die Regelung der Krankenpflegeausbildung

5. Reformbemühungen in der Weimarer Republik
5.1. Der gesellschaftliche Rahmen der Krankenpflege
5.2. Die Reformbemühungen: worin und warum sie scheiterten
5.2.1. Der Kampf um die Arbeitszeitregelung
5.2.2. Der Kampf um die Vergütung in der Pflege
5.2.3. Der Kampf um die Ausbildungslänge

6. Zusammenführung und Ausblick
6.1. Parallelen, Differenzen à Bewertung der gegenwärtigen Reformbestrebungen in der Pflege im Licht von 130 Jahren Pflegereform in Deutschland
6.2. Wo besteht Forschungsbedarf?

7. Reflektion des eigenen Arbeitsprozesses

8. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1. Worum geht es in dieser Arbeit?

Geschichte ist nicht nur Geschehenes, sondern Geschichtetes - also der Boden, auf dem wir stehen und bauen 1 (Hans v. Keler).“ Dieses Zitat beschreibt kurz und prägnant, worum es in dieser Arbeit geht: Diese Arbeit möchte anhand einiger „Geschichtsschichtungen“ aufzeigen, warum verschiedene Bemühungen, die Arbeitsbedingungen in der deutschen Krankenpflege zwischen 1870 und 1933 zu verbessern, scheiterten. Auch wenn manche Visionäre des achtzehnten Jahrhunderts, wie Franz Anton Mai, ihrer Zeit weit voraus waren, ist jede Reformbemühung, ob gelungen oder gescheitert, dennoch ein Kind ihrer Zeit. Deshalb ist es unverzichtbar, einen Blick in die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen zu jener Zeit zu werfen. Diese Arbeit wird also den Versuch unternehmen, primär die Reformversuche, die sich auf die Ausbildung und Akademisierung in der Pflege, die Arbeitszeiten, die Bezahlung und die vorbehaltenen Tätigkeiten bezogen, in einen historischen Kontext zu stellen.

1.2. Worin besteht der Nutzen dieser Rückschau für die Gegenwart?

Während in diesen Tagen das Berufsbildungsreformgesetz in den gesetzgebenden Gremien wie alle ihrer Vorgänger viele Kompromisse durchlaufen muss, fragt man sich, warum es so schwierig sein kann, grundsätzlich zu begrüßende Neuerungen, wie die Akademisierung der Pflege, die internationale Akzeptanz, eine kostenlose Ausbildung oder vorbehaltliche Tätigkeiten in einem Gesetz zu verankern. Oder warum sich das deutsche rote Kreuz auch heute (2017) so dagegen wehrt, dass ihre Vereinsmitglieder einen Arbeitnehmerstatus bekommen. All diese Streitpunkte haben ihre Geschichte. Die Wurzeln der Geschichten liegen oftmals in den Schichten des Kaiserreichs und der zweiten Republik. Meine Hypothese ist, dass wir, wenn wir verstehen, was damals die Umsetzung der Reformen blockierte, vielleicht einen Ansatz finden, um heute effektiver handeln zu können. Vielleicht bemerken wir, dass das eine oder andere Hindernis inzwischen entfernt wurde, so dass die Zeit reif ist für Änderungen. Viel zu häufig musste die Pflege die Wahrheit der Erkenntnis erfahren: „ Diejenigen, die sich nicht der Vergangenheit erinnern, sind verurteilt, sie erneut zu durchleben 2. (George de Santayana)

1.3. Fragestellung – Zielsetzung

Die Frage, die ich mit diesem Werk bearbeiten möchte ist, welche Faktoren dazu führten, dass Reformbestrebungen in der Krankenpflege im Kaiserreich und der Weimarer Republik scheiterten. Das Ziel besteht darin, dass der Leser in der gegenwärtigen Zeit die gleichen oder ähnlich gelagerte Denkmuster entdeckt, und dieses Wissen vielleicht dazu führt, dass er entweder die Erfahrung des alten jüdischen Predigers im Buch Kohelet nachempfinden kann: „ Das, was gewesen ist, ist das, was sein wird; und das, was geschehen ist, ist das, was geschehen wird. Und es gibt gar nichts Neues unter der Sonne“ 3, oder aber zu der Erkenntnis gelangt, dass sich grundsätzlich etwas geändert hat, und durch den Wandel der Gesellschaft auch Reformversuche, die vor 100 Jahren scheitern mussten, heute durchaus eine Chance haben, wenn es denn jemand gibt, der sie erneut anstößt.

2. Literaturrecherche

2.1. Darstellung der Suchstrategien

Bei der Suche nach Literatur wurde sich zuerst der Suchmaschinen von Cinahl4, Medline5, Cochrane Library6, Livivo7 usw bedient, aber recht schnell bemerkt, dass Fachliteratur über die Pflegereformen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik nur in deutschsprachigen Medien zu finden ist. So wurde ich in der Bibliothek der KatHo-NRW in Köln fündig, fand einige Werke über Georg Streiter, von Hilde Steppe und Agnes Prüfer. Davon ausgehend wurden online die Bestände der ZB-Med in Köln unter den Schlagworten „Liebesdienst“, „Pflege“ und „Reformen“, sowie „Weimarer Republik“ durchsucht, dann im Schneeballsystem weitere Werke von Hilde Steppe, Susanne Kreutzer, Bernhard Rüther gesucht. In der ZB-Med wurde die wichtige Artikelserie von Elisabeth Ponto gefunden, neben weiteren wichtigen Artikeln in Pflegezeitschriften. Auf das wichtige Werk von Schweikhardt stieß ich bei Internetrecherchen über Georg Streiter und Clementine v. Wallmenich. Auf die Internetquellen zum gegenwärtigen Stand der Reformbemühungen stieß ich durch die Rundbriefe des Bibliomed-Verlags, welche aktuelle berufspolitische Themen transportieren, als auch durch Google-Recherche.

2.2. Bewertung der Qualität der Quellen:

Von hohem wissenschaftlichen Wert dürften sowohl die Werke von Schweikardt, von Prüfer, Steppe und Kreutzer, Wolff & Wolff, Gaida sein, die allesamt wissenschaftlich sauber gearbeitet, mit Zitationen und Quellenangaben gearbeitet sind. Schweikardt und Kreutzer arbeiten fast ausschließlich mit Primärquellen, Prüfer, Wolff & Wolff, Steppe und Gaida arbeiten sowohl mit Primärquellen, als auch mit Sekundärquellen. Streiter hat ein für seine Zeit außerordentlich saubere wissenschaftliche Arbeit vorgelegt, seine Zitationen entsprechen nicht immer den gegenwärtigen wissenschaftlichen Ansprüchen. Als wichtige Pionierleistung wird er allerdings von fast allen anderen Autoren zitiert. Bei Ponto sind die Literaturnachweise leider nicht mit abgedruckt, können aber bei der Verfasserin angefordert werden. Sie zitiert verschiedene andere Autoren und scheint sich wenig auf Primärquellen zu stützen. Die Werke über Michael Fischer und von Pater Bernhardt Rüther sind als Primärquellen Ausdruck eines zeitgebundenen Pflegeverständnisses der geistlichen Krankenpflege und von daher gleichzeitig subjektiv und hochauthentisch. Die Quellensammlungen von Hähner-Rombach und Panke-Kochinke öffnen ein Fenster in das Denken der damaligen Zeit und sind daher subjektiv und gleichzeitig informativ. Man muss sich vergegenwärtigen, dass die Herausgeber eine kleine Auswahl der vorhandenen Texte publiziert haben und damit den Blick in die Vergangenheit vorsätzlich gefiltert haben und daher eine Objektivität nicht gegeben ist. Die Internetquellen sind per se nicht dauerhaft, wobei sie in dieser Arbeit auch nur für den Beleg aktueller politischer Vorgänge genutzt werden, über die es noch keine wissenschaftliche Publikationen geben kann, oder aber für klassische Zitate, die notfalls auch anderweitig belegbar sind, aber keine tragende Funktion für die Argumentation dieser Arbeit haben. Die berufspolitische Ausrichtung der Publikationen des Bibliomed-Verlags, des Herausgebers von „Die Schwester - der Pfleger“, dürfte naturgemäß zugunsten der Pflege ausfallen, sicherlich gibt es auch die konträre Sicht der Ärzteverbände oder der Krankenhausbetreiber, diese einzubinden hätte allerdings den Umfang dieser Arbeit überfordert.

3. Methodik

3.1. In dieser Arbeit verwendete Methoden

Im Gegensatz zur Theologie, wo die historisch-kritische Textauslegung von einer grundlegenden zu erschließenden Differenz zwischen den überlieferten Texten und der stattgefundenen Geschichte ausgeht, werden in dieser Arbeit einerseits zeitgenössische Werke benutzt, als auch wissenschaftliche Werke, die zeitgenössische Literatur verwendet haben. Die kritische Beleuchtung der Glaubwürdigkeit jeder einzelnen Quellen, abgesehen von einer kurzen Bewertung im Rahmen der Literaturanalyse, hätte den Umfang dieser Arbeit erheblich gesprengt. Das Ziel ist, eine kritische Betrachtung der gescheiterten historischen Reformvorhaben durchzuführen, und sie, auf ihre ursächlichen Gründe subsummiert, auf ihre aktuelle Anwendbarkeit zu prüfen und Schlüsse zu ziehen, über das die Wahrscheinlichkeit des Gelingens gegenwärtiger Reformvorhaben und eine Einschätzung möglich werden, welchen Weg die Pflege nehmen wird. Hermann Giesecke zeigt in seiner „Didaktik der politischen Bildung“8 einige Kategorien auf, unter deren Prämisse Konflikte analysiert und bearbeitet, nicht gelöst, werden können. Der Hauptfokus dieser Bachelorarbeit liegt auf der Kategorie 10, der „Geschichtlichkeit“, so dass die gegenwärtigen Probleme bei den Reformprozessen verständlich werden aus der Geschichte heraus. An einigen Stellen wird auch Kategorie 3, die Frage der „Macht“ deutlich werden, auch Kategorie 5, wer da „Interesse“ an einer Konfliktlösung hat und Kategorie 6, inwiefern fehlende „Solidarität“ zum Misslingen von Reformen beitrug. Letztendlich spielte auch Kategorie 7, ob die Tatsache, dass die Pflege keine „Mitbestimmung“ an ihrem Schicksal hatte und hat, eine Rolle, gerade bei der Anwendung auf die Gegenwart. Der leichteren Lesbarkeit halber habe ich mich entschieden, die Zitation in die Fußnoten zu verlegen. Die Fußnoten erscheinen aus Platzgründen im „Autor-Jahr-Muster“, bei Bedarf mit kurzen Erklärungen; der Vollbeleg erscheint im Literaturverzeichnis.

3.2. Darstellung der ein- und ausgeschlossenen Themen mit Begründung

Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte sind in der Pflege vielfältige Reformbemühungen unternommen worden. Leider musste ich mich in diesem Werk aus Platzgründen beschränken und habe folgende Grenzen gewählt: Zeitlich habe ich mich auf die gesamtdeutsche Periode seit 1870 bis zum Ende der Weimarer Republik beschränkt. Als wichtiger Vorläufer und Vordenker der Akademisierung der Pflege aus dem 18. Jahrhundert wurden die Reformbemühungen Franz Anton Mais ebenfalls betrachtet. Dahingegen wurde der Reformversuch des liberalen Arztes Rudolf Virchows in Berlin Ende des 19 Jahrhunderts ausgeklammert, da Virchow seinen Versuch, eine säkularisierte Pflege zu etablieren, nicht an bessere Arbeitsbedingungen knüpfte, sondern wiederum auf Selbstverleugnung und innere Befriedigung setzte und sich damit auf dem gleichen Niveau bewegte, wie die von ihm so gering geschätzte geistliche Pflege9. Das „Dritte Reich“ war ein ganz besonderer Zeitabschnitt in der Pflege, mit extremen Gesellschaftsveränderungen, nicht gewachsenen, sondern aufdiktierten Rollenzuschreibungen und ist daher gesondert zu betrachten. Die Zeit nach dem Krieg bis in die Gegenwart hätte an bestimmten Knotenpunkten der (Pflege-) Geschichte eine Fülle Reformbewegungen geboten, musste aber aus Platzgründen ausgespart werden. Örtlich habe ich mich auf die gesamtdeutsche Entwicklung beschränkt – im Ausland ist die Entwicklung völlig anders verlaufen. Sicherlich hatte die internationale Krankenpflege, gerade aus dem anglo-amerikanischen Raum, immer wieder Impulse an die deutsche Entwicklung gegeben, aber das wird in dieser Arbeit nur erwähnt, wo sie einen konkreten Einfluss auf Entscheidungsträger genommen hat. Ein umfangreiches lohnenswertes Feld der Forschung tut sich auch bei den geglückten Reformbewegungen auf, wo großartige Frauen und Männer mit bemerkenswertem Idealismus, Weitsicht und einer gehörigen Portion Hartnäckigkeit, Umstände und Arbeitsbedingungen zum Guten verändert haben. Sicherlich lassen sich auch daraus Schlüsse ziehen, wie auch heute die Pflege konstruktive Impulse erhalten kann, aber die Umfangsbeschränkung dieser Bachelorthesis lässt das nicht zu.

4 Reformbemühungen um die Wende des 19. zum 20. Jahrhundert

4.1. Der gesellschaftliche Rahmen der Krankenpflege

4.1.1. Das deutsche Kaiserreich: Alles ändert sich (1870 -1918)

In den Jahrzehnten des deutschen Kaiserreichs war die deutsche Gesellschaft großen Veränderungen unterworfen. Die Industrialisierung führte zu einer starken Landflucht, das Bürgertum erstarkte, Wissenschaft und Forschung ließen auf eine völlige Beherrschung der Natur hoffen. Die Medizin machte mit der Entdeckung der Röntgenstrahlen, neuer Diagnostiken und Therapien riesige Fortschritte und mit der Entwicklung der Mikrobiologie an der Jahrhundertwende wuchs der Optimismus, alle Krankheiten beherrschen zu können. Die Kolonialmächte unterwarfen sich buchstäblich den ganzen Planeten und im Kleinen arbeiteten die Wissenschaftler an Impfungen gegen Cholera, Typhus und Tuberkulose. Kurz beschrieben: Alles schien möglich. Gleichzeitig rüttelten Wissenschaftler am christlichen Weltbild, welches seit Jahrhunderten weitgehend unwidersprochen die öffentliche Meinung dominierte. Charles Darwin stellte seine Evolutionstheorie vor als Gegenentwurf, der die religiöse Vorstellung von der Schöpfung überflüssig machen sollte. Karl Marx und Friedrich Engels entwarfen die Grundzüge einer Gesellschaft, die ohne Religion auskommen sollte. In den Kirchen begann die historisch-kritische Bibelauslegung, den bis dato unbestrittenen Glauben an die Glaubwürdigkeit der Bibel zu hinterfragen. Die Krankenpflege war von diesen Veränderungen ganz besonders betroffen. Denn der weitaus größte Teil des geistlichen Pflegepersonals bezog seine Motivation zum Pflegedienst aus der Überzeugung, dass die Krankenpflege ein Dienst für Gott am Nächsten ist. Gleichzeitig besserten sich die soziale Verhältnisse für das weltliche (Wärter-)Personal nicht, bzw. wurden, genauso, wie der Rest der proletarischen Massen, die in den großen Städten verelendeten, immer prekärer. Das lag nicht zuletzt daran, dass es für den gesamten Pflegestand keinerlei gesetzliche Regelungen gab, weder in Bezug auf die Arbeitszeit, die Besoldung, Versicherungen noch Ausbildung. Bismarcks Kulturkampf führte zu einem Zurückdrängen des Einflusses der Kirche in der Politik. Gleichzeitig führte die Einführung der Krankenversicherung 10 und staatliche Anreize zum Krankenhausbau 11 zu einem starken Anstieg des Bedarfs an Pflegekräften, der durch die geistliche Krankenpflege nicht gedeckt werden konnte, und einen kontinuierlichen starken Pflegenotstand erzeugte 12. Die bürgerliche Frauenbewegung erstarkte in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Forderungen, nicht nur nach Wahlrecht, sondern auch nach Erwerbs- und Bildungschancen für unverheiratete Frauen wurden laut 13. Kaiser Friedrich- Wilhelm II brachte das fragile Gleichgewicht der europäischen Mächte, welches Bismarck mühsam austariert hatte mit seinen maritimen Großmachtplänen zunehmend zum Kippen. Der erste Weltkrieg führte dazu, dass, bedingt durch den gewaltigen Bedarf an Pflegekräften an der Front, Hilfsschwestern nach einem halben Jahr eine Notprüfung ablegen konnten und damit die volle staatliche Anerkennung bekamen. Die männlichen Sanitäter bekamen nach dem Krieg durch Sonderregelungen ebenfalls den Status des Krankenpflegers 14. Eine große Anzahl ehemaliger Kriegskrankenpflegekräfte drängten, nur notdürftig zum Sanitäter ausgebildet, in eine, unter Reparationszahlungen des Versailler Vertrages leidende Gesellschaft, die unter Massenarbeitslosigkeit und einer Hyperinflation litt. Die Neuordnung der Weimarer Republik und das große Experiment der letztlich scheiternden jungen Demokratie führte dazu, dass sich großartige Möglichkeiten der Reform ergaben, aber auch teilweise in der Divergenz der Meinungen, und in der finanziellen Dauerkrise nicht umgesetzt werden konnten. Es war Zeit für neue Ideen, neue Konzepte. Zu dieser Zeit muss man sieben verschiedene Gruppen von Pflegenden unterscheiden, welche, aus verschiedenen Bevölkerungsgruppen stammend, unterschiedliche Ausbildungsstände vorweisen konnten, unterschiedliche Befugnisse hatten und ganz unterschiedliche Entwicklungen zeigten.

4.1.2. Ausprägungen der Pflege:

4.1.2.1. Krankenwärter – Die proletarischen Fußtruppen

„ Jeder Alte, Vertrunkene, Triefäugige, Taube, Lahme, Krumme, Abgelebte, jeder, der zu nichts mehr in der Welt taugt, ist dennoch nach Meinung der Leute zum Wärter gut genug. 15 Die Krankenwärter/ Wärterinnen pflegten im Gegensatz zu der geistlichen Krankenpflege gegen Lohn. Es war ihr Lohnerwerb, und sie kümmerten sich im Auftrag der öffentlichen Hand um die Armen und Kranken, die sonst niemanden zur Pflege hatten 16. Die Motivation aus monetären Beweggründen führte schon in diesen frühen Zeiten zu einem schlechten Image gegenüber der geistlichen Krankenpflege, die die Pflege als Berufung sah, und die Pflege als Beruf radikal ablehnte 17. Da die Krankenwärter weder Ausbildung, noch Lobby noch Gewerkschaft hatten, wurden sie schlecht bezahlt 18, waren nicht versichert und hatten unbegrenzte Arbeitszeiten. Dementsprechend niedrig war die Motivation und hoch die Fluktuation. „Wegen des großen Bedarfs und der geringen Bezahlung muss jeder genommen werden, der seine Arbeit zu so niedrigem Preise anbietet. Die Ausgebildeten bleiben nicht allzulange, weil sich ihnen besser bezahlte Stellen, in denen sie weniger gebunden sind, reichlich bieten 19.“ 20

4.1.2.2. Heildiener – Notstopfen des Ärztemangels

Dieser Berufsstand wurde 1851 eingeführt als „Institut der ärztlichen Gehilfen, Chirurgen-Gehilfen, Heildiener“. Infolge der Aufhebung der chirurgischen Lehranstalten und Freigabe der ärztlichen Tätigkeiten kam es zu einem Ärztemangel, der durch diese nur notdürftig ausgebildeten Hilfsdiener ausgefüllt werden sollte. Zu den erworbenen Fähigkeiten gehörte auch ein Anteil Krankenpflege. Da sich dieses System nicht bewährte, wurde die Ausbildung und die Erteilung des Befähigungsnachweises bereits 1886 wieder eingestellt. Die Fortsetzung fand mit geringen Änderungen im Stand der sogenannten Heilgehilfen statt (Siehe 4.1.2.3.).

4.1.2.3. Heilgehilfen – Vom Arztgehilfen zum Kurpfuscher

Gemäß der Gewerbeverordnung von 1869/1871 war die Berufsbezeichnung „Arzt“ geschützt, die Ausübung ärztlicher Tätigkeiten jedoch bis auf drei spezielle Anwendungen freigegeben 21. Das führte dazu, dass nichtapprobierte Heiler eine Konkurrenz zur Ärzteschaft aufbauen konnten. Zuerst wurde die Schaffung des neuen Berufsbildes des „Heilgehilfen“ von der Ärzteschaft begrüßt – erhofften sie sich doch dadurch willige fähige Gehilfen zu bekommen, denen sie einige niedere Tätigkeiten überlassen konnten. Die Aufgaben der Heilgehilfen erstreckten sich über die Krankenwartung, der „kleinen Chirurgie“ und ärztlicher Hilfsleistungen, später auch der Zahnextraktion und der Wiederbelebungen 22. Im Laufe der Zeit durften sie die Nachbehandlung von Operationen, Kontrolle ärztlicher Verordnungen bei der Diphteriebehandlung, Aufklärung der Bevölkerung über Hygiene, Desinfektion, Krankenbeobachtung und Berichterstattung als Arztassistent ausführen 23. Nur die staatlich geprüften Heilgehilfen unterlagen der staatlichen Kontrolle – wer ungeprüft war, oder sein Befähigungszeugnis zurückgab war keiner Kontrolle unterworfen, hatte aber alle Rechte, konnte bestimmte Medikamente verschreiben, seinen Heilberuf ausüben zu einem Bruchteil der Kosten eines approbierten Arztes. Das führte zu einer Konkurrenz, gerade bei den ärmeren Bevölkerungsschichten 24. Über das Ende des Berufsbildes des Heilgehilfen gibt es leicht widersprüchliche Ausführungen: Streiter führt an, dass durch das Betreiben der Ärzteschaft nach 1912 keine staatlichen Prüfungen für Heilgehilfen mehr durchgeführt wurden, wodurch das Berufsbild des Heilgehilfen mit der Zeit ausstarb 25. Schweikardt erklärt, dass 1911 der Heilgehilfenstand abgeschafft wurde und mit ihm die fakultative staatliche Prüfung 26.

4.1.2.4. Geistliche Krankenpflege– Im Dienst für Gott und den Nächsten

Die geistliche Pflege gründet sich auf einen Kernauftrag des christlichen Glaubens: „ Was ihr einem dieser Geringsten getan habt, das habt ihr mir (Jesus Christus) getan.27Ei n reiner und unbefleckter Gottesdienst vor Gott und dem Vater ist dieser: Waisen und Witwen in ihrer Drangsal zu besuchen, sich selbst von der Welt unbefleckt zu erhalten.“28 Schon seit der antiken Urkirche ist die Caritas und Diakonie eine wichtige Aufgabe der Kirche. Zu allen Zeiten haben sich Christen um notleidende Mitmenschen gekümmert. Bestenfalls ohne sich um Geld und Vorteile zu kümmern, zuweilen vermischten sich jedoch geistliche und weltliche Zielsetzungen deutlich. Die geistliche Pflege hat jedoch in Deutschland keine ungebrochene Tradition. Die Armenpflege wurde bereits seit dem 14 Jhd. von vielen kirchlichen Einrichtungen in Bürgerschaften übergeben, im Zuge der Reformation in Deutschland und der Revolution in Frankreich lösten sich viele katholische Orden auf 29. Anfang des 19 Jahrhunderts ist das Lohnwartsystem in den protestantischen Ländern vorherrschend 30. Erst unter Napoleon formiert sich die Ordenspflege in Frankreich neu und überzieht von dort aus bis Ende des 19 Jahrhunderts ganz Deutschland mit Pflegeorden, so dass die Hälfte aller Pflegekräfte um die Jahrhundertwende katholische Ordensmitglieder sind. Ab 1820 unter Pastor Klönne und dann maßgeblich ab 1836 unter Theodor Fliedner in Kaiserswerth werden die Grundsteine für die evangelische Krankenpflege in Form von Krankenpflegeschulen und Diakonissenmutterhäusern gelegt. Fliedner verknüpft bürgerliche Ideale mit christlichen Tugenden, greift die Form des katholischen Ordens auf, verknüpft die dort innewohnende Geschlossenheit, Disziplin und Tugendhaftigkeit mit innerweltliche-religiösen Motivationen und schafft so in den Diakonissenmutterhäusern ein schützendes Umfeld, welches, vom Bürgertum anerkannt, den Frauen die Möglichkeit bietet, außerhalb der Ehe und Familie und vom täglichen Lebenskampf entbunden einer Berufung nachzugehen und sozial abgesichert zu sein 31. Bis zur Jahrhundertwende waren fast 30% der Pflegekräfte in evangelischen Mutterhäusern organisiert. Diese Krankenschwestern waren nicht beim jeweiligen Krankenhaus angestellt, sondern bei ihrem Mutterhaus, welches durch Gestellungsverträge mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen der Vertragspartner war, sicherstellte, dass genügend Pflegekräfte vorhanden waren, die Gehälter einnahm und den einzelnen Schwestern, wenn überhaupt, ein Taschengeld nach eigenem Ermessen auszahlte 32. Krankenpflege wurde als Berufung so mit dem hohen Ideal der Selbstverleugnung, des Dienstes für Gott an dem Nächsten verknüpft, so dass die Krankenschwester, der Sorge um ihr Geld, um Arbeitszeit, um soziale Absicherung und ihre eigenen Rechte völlig entbunden, sich ganz der Pflege hingeben konnte 33. 1936 beschreibt der Kammillianer-Pater Michael Fischer, Generalsekretär im Verband der katholischen Kranken- und Pflegeanstalten Deutschlands, das Ethos der geistlichen Krankenpflege: “Aus dem Geiste der Caritas muss die Hilfe kommen, die wir unseren Pfleglingen erweisen, ganz gleich, ob wir ein Entgelt dafür erhalten, oder nicht.“ 34 Diese Einstellung gegenüber den weltlichen Ansprüchen der geistlichen Pflegekräfte hielt sich bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts und beeinflusste viele berufspolitischen Entscheidungen maßgeblich mit.

4.1.2.5. Die Rot-Kreuz-Schwester – Mit Gott für König und Vaterland

Im 19 Jahrhundert wurden in vielen kriegerischen Konflikten die Machtsphären neu definiert. Die Vorläufer der Schwesterschaften des „Roten Kreuz“ waren die sogenannten „Vaterländischen Frauenverbände“, die während der Befreiungskriege gegen Napoleon Anfang des 19 Jhrd gegründet wurden. Unter dem Eindruck der Schlacht von Solferino 1859 regte Henry Dunant die Bildung einer Organisation an, die im Krieg den Verwundeten und Kranken schnelle Hilfe und in Friedenszeiten Pflegepersonal zu diesem Zweck ausbilden sollte. 1863 bildete sich ein Aktionskomitee, welches 1875 den Namen „Internationales Komitee vom roten Kreuz“ erhielt. 1871 wurden auf Betreiben Kaiserin Augusta die Frauenvereine vereinigt zum „Verband der Deutschen Frauen- Hilfs- und Pflegevereine unter dem roten Kreuz“, der bereits 1874 eine eigene Krankenpflegeschule gründete 35. Die Schwesterschaften organisierten sich in Deutschland ebenfalls in einem Mutterhaussystem nach dem Vorbild der geistlichen Krankenpflege mit ähnlichen Rechten und Pflichten.36. Die Krankenschwestern wurden nicht als Arbeitskräfte angestellt, sondern traten dem roten Kreuz als Vereinsmitglieder bei, fielen damit auch nicht unter deutsches Arbeitsrecht. Im Gegensatz zu den gewerkschaftlich organisierten Pflegekräften, die sich eher durch Geld und pragmatischen Motiven leiten ließen, bezog das rote Kreuz die Motivation seiner Mitglieder aus einem Konglomerat aus Patriotismus, christlicher Gottesliebe und Nächstenliebe 37. Bis zum Ende des 19 Jahrhunderts stellte das rote Kreuz schon über 10% des Krankenpflege- personals38. So stellten die katholischen Pflegeorden, die evangelischen Diakonissenmutterhäuser und das „Rote Kreuz“ zusammen 1876 bereits ungefähr 93% der Pflegekräfte 39. Der Anteil der in Mutterhäusern gebundenen Pflegekräfte nahm allerdings bis zum dritten Reich kontinuierlich ab. 1909 waren 77,7% und 1928 lediglich 52,9% der Pflegekräfte Pflegeorden, Diakonissenmutterhäusern oder dem roten Kreuz zugehörig 40.

4.1.2.6. Die freie Krankenpflege – Gesprengte Fesseln

Abseits der in Pflegeorden, Mutterhäusern und rotem Kreuz organisierten Pflegekräfte, gab es freie Pflegekräfte, die auf eigene Rechnung, ohne jegliche gesetzliche Absicherung, ohne Versicherungsschutz, ohne vertragliche Sicherheiten ein oftmals kümmerliches Dasein fristeten 41. Die Gründe, sich nicht einem Mutterhaus anzuschließen, konnte sowohl in der restriktiven Auswahlpolitik der Mutterhausverbände/ Pflegeorden liegen, die die Bewerber rigoros auf sittliche, religiöse, standesgemäße und körperliche Tauglichkeit prüften 42, als auch darin begründet sein, dass die Einordnung in ein straff organisiertes Hierarchiegefüge mit klaren restriktiven Verhaltensregeln (Ehelosigkeit, keine Vergnügungsstätten besuchen, lange Haare 43 und andere Äußerlichkeiten) für manche Pflegekräfte abschreckend wirkte44. „ Hunderte von Krankenpflegerinnen verließen die Diakonissen-, die Rote-Kreuz-Häuser und die Krankenpflegevereine, hauptsächlich von der Notwendigkeit getrieben, einen reichhaltigeren Lebensunterhalt zu erwerben, aber teilweise auch sich auflehnend gegen ein willkürlich verengtes Dasein und Verkümmern der Persönlichkeit und versuchten, verlassen und isoliert, auf dem Arbeitsmarkt (…) sich durch Privatpflege oder in festen Stellungen durchzubringen 45. “ Diese sogenannten „wilden“ oder „freien“ Schwestern organisierten sich schließlich in Pflegeorganisationen, wie die BOKD („Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“) unter der Führung Agnes Karlls, dem protestantisch-christlich orientierten „Deutschen Verband der Krankenpfleger und –Pflegerinnen“ unter der Führung Georg Streiters oder freigewerkschaftlich in der sozialdemokratisch geführten „Schwesternschaft der Reichssektion Gesundheitswesen“ 46, oder einer der anderen zahlreichen kleineren Berufsvereinigungen. Georg Streiter nennt 1924 fünfzig verschiedene davon 47 und jede dieser Berufsorganisationen hatte andere Prioritäten bei den Zielsetzungen.

Um die Reformbemühungen jener Jahre zu verstehen ist ein kleiner Einblick in den Werdegang einiger wichtiger Berufsorganisationen wichtig: Die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“ (BO, später BOKD, heute DBfK) wurde am 11.Januar 1903 von 37 Krankenschwestern gegründet, welche Agnes Karll als erste Vorsitzende wählten. Als „Rote-Kreuz- Schwester“ ausgebildet hatte Agnes Karll vor der Jahrhundertwende einige Monate in den USA in der Pflege gearbeitet, hatte dort Eindrücke bekommen, wie Krankenpflege als geschätzte und vernünftig bezahlte Profession unter menschenwürdigen Bedingungen stattfinden konnte. Mit dem Ziel, den Pflegekräften, die eine Unabhängigkeit vom Mutterhaussystem wünschten, Möglichkeiten der Versicherung, der sozialen Achtung und des unabhängigen Lebensstils bieten zu können, gründete sie einen Fachverband, der mit dem Anspruch antrat, dass nicht der religiöse Eifer oder die Zugehörigkeit zu einer Pflegeorganisation, sondern allein die exzellente Fachexpertise der gut ausgebildeten Krankenpflegerinnen Anerkennung und Einfluss schaffen würde 48. Agnes Karll wollte auf der Grundlage des christlichen Arbeitsethos den Pflegekräften unabhängige, abgesicherte, sozial akzeptierte Arbeitsverhältnisse und Fortbildungsmöglichkeiten ermöglichen, ohne Arbeitskampf und Politisierung 49 50. Die Mitglieder der BO mussten, im Gegensatz zu den Mitgliedern der geistlichen Krankenpflege oder des Roten Kreuzes, selbstständig Verträge mit den Krankenhäusern abschließen – die BO trat höchstens, falls gewünscht, als Vermittler auf. Des Weiteren legte die BO höchsten Wert auf die Fachkenntnis und Expertise ihrer Mitglieder: Das Aufnahmealter wurde auf 25 Jahre erhöht und eine dreijährige Krankenhauserfahrung musste nachgewiesen werden, ab 1906 musste eine einjährige Krankenhauserfahrung und der Abschluss der staatlichen Prüfung nachgewiesen werden 51.

Georg Streiter war zwar ursprünglich Krankenpfleger, aber im Laufe der Zeit Reichstagsabgeordneter, Gewerkschaftsvorsitzender und Mitglied des Vertrauensrates des evangelischen Oberkirchenrates 52. So stand er grundsätzlich zum christlichen Arbeitsethos, und wollte neben politischer Einflussnahme eine Änderung des Berufsgeistes bewirken – allerdings nicht mit dem Mittel des Klassenkampfes 53, sondern wie es Adolf Stoecker, der ehemalige Hofprediger, 1898 bei der Gründung eines evangelischen Arbeitervereins ausdrückte: “ Die Arbeiterbewegung muss im rechten Geiste geleitet werden. Nicht im Sinne des Umsturzes, sondern des Aufbaues. Vorwärts mit Gott! 54 “ Am 18. Oktober 1903 wurde der „Gewerkverein der Krankenpfleger“ gegründet, dessen ehrenamtlicher Geschäftsführer Georg Streiter wurde. Nach verschiedenen Zusammenschlüssen mit anderen Verbänden nannte sich die Gewerkschaft 1907 in „Deutscher Verband der Krankenpfleger und – Pflegerinnen“ um. Eines der Ziele dieses Verbandes war die Transformation der Pflege von einem Durchgangsberuf infolge schlechter Bezahlung und fehlender sozialer Sicherheiten zu einem Lebensberuf mit staatlicher Approbation, Versicherungsschutz und einem Standesbewusstsein55.

Die „Reichssektion Gesundheitswesen“ war als sozialdemokratischer Gewerkschafts-Zusammenschluss von Natur aus eine Kampfvereinigung möglichst aller im Gesundheitsdienst Tätigen, die gerade in der Weimarer Republik die Transformation des Liebesdienstes der Pflege in eine moderne berufliche Profession voranzutreiben versuchte. Die Ziele: Feste Arbeitszeitregelungen, Sicherung der persönlichen Freiheit, Aufhebung aller ausnahmerechtlichen Regelungen für das Personal, Aus- und Fortbildung für alle Pflegekräfte, Schaffung von Tarifverträgen für die Pflege56 - auch notfalls mit den Mitteln des Klassenkampfes. Die „Reichssektion Gesundheitswesen“ setzte sich aus allen möglichen, im Gesundheitswesen beschäftigten Arbeitern zusammen – nicht nur aus Pflegekräften, wobei die Pflegekräfte dort mehrheitlich, männlich und ohne staatliche Anerkennung waren. Das änderte sich erst 1928 mit der Gründung der „Schwesternschaft der Reichssektion Gesundheitswesen“57. Dort verbündeten sich die freigewerkschaftlich organisierten Krankenpflegerinnen, die es leid waren, dauerhaft als „sittlich minderwertig“ verunglimpft zu werden, weil sie in keiner Schwesternschaft waren58. Deren Arbeit fand ihre Fortsetzung nach dem dritten Reich in dem „Bund freier Schwestern in der ÖTV“ 59. Das Verhältnis der einzelnen Pflegeverbände zueinander muss man als durchgängig sehr gespannt bezeichnen60. Agnes Karll urteilte über den Geist innerhalb der Pflege: "Vielleicht hätte er sich in den vielen deutschen Schwesternverbänden besser entwickelt, wenn darin nicht so viel Kastengeist herrschte, wenn nicht Diakonissen, Rote Kreuz-Schwestern, Viktoria- oder Diakonieschwestern in der Auffassung erzogen würden, dass sie auf alle Schwestern, die anderen Verbänden angehören, sehr herabzusehen haben, da nur ihr Verband die wahren Schwestern umfasse. 61 " 62

4.1.2.7. Hypurgie – Wenn Ärzte pflegen

Der Begriff Hypurgie hängt maßgeblich mit dem jüdischen Arzt Martin Mendelsohn (1860-1930) zusammen. Er erfand zwar nicht die „wissenschaftliche Pflege“, war aber in hohem Maße an deren Weiterentwicklung und publikumswirksamen Präsentation beteiligt. Mendelsohn war der Ansicht, dass die Krankenpflege einen grundlegenden Beitrag zur Genesung des Kranken beiträgt, und deshalb nicht nur empirisch zu erfahren, sondern systematisch zu erforschen und in die ärztliche Ausbildung einzuführen und durch Ärzte durchzuführen sei. Er versuchte, die Krankenpflege an den Universitäten zu verankern, organisierte die ersten Krankenpflegeausstellungen 1899 in Berlin und 1900 in Frankfurt am Main, erfand neue Pflegehilfsmittel und verhalf so der Krankenpflege zu einem höheren Ansehen in der Öffentlichkeit. Er definierte die Krankenpflege allerdings um und teilte die herkömmliche Pflege auf in „Krankenversorgung“, „Krankenwartung“ und „wissenschaftliche Krankenpflege“.

„Krankenversorgung“ waren alle Organisationen und Einrichtungen, die die Pflege organisierten. „Krankenwartung“ waren die Hilfsmaßnahmen, die dem Kranken zuteil wurden, die er eigentlich selbst durchgeführt hätte, wenn er denn gekonnt hätte. Mendelsohn wertete sie als „ keine medizinische Disziplin, sie ist eine humanitäre Maßnahme, eine Dienstleistung. 63 “ „Wissenschaftliche Krankenpflege“ definierte er folgendermaßen: "Die Krankenpflege ist eine den übrigen therapeutischen Methoden ärztlichen Handelns zum mindesten gleichberechtigte Disciplin, mit ebenso exacten Indicationen und ebenso präcisen physiologischen Effecten wie diese, und der Arzt hat nicht nur die Pflicht, sie bis in ihre kleinsten Details zu beherrschen, sondern vor Allem auch, sie persönlich am Kranken anzuordnen und auszuüben. 64 " Die Professionalisierungstendenzen in der Pflege aus dem angloamerikanischen Raum lehnte er ab, da sie in seinen Augen die Kurpfuscherei begünstigten und wollte die „wissenschaftliche Krankenpflege“ ganz den Ärzten anvertrauen und den Pflegekräften nur die Krankenwartung überlassen, die dann in völliger Abhängigkeit vom Ärztestand zu erfolgen hatte. Infolgedessen waren bei der Organisation der Krankenpflegeausstellungen keinerlei Pflegekräfte beteiligt, sondern Professoren, interessierte Ärzte, Beamte des Kultusministeriums und des Kriegsministeriums. Das waren dann auch die maßgeblichen bestimmenden berufspolitischen Kräfte an den Gesetzesvorhaben bezüglich der Krankenpflege im Kaiserreich. Als Mendelsohn 1906 aufgrund eines Disziplinarverfahrens seine Lehrberechtigung entzogen wurde, versuchten seine Mitstreiter noch einige Jahre das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die Krankenpflege zu lenken, aber die Hypurgie wurde zunehmend ignoriert und letzten Endes vergessen .65

4.2. Die Reformbemühungen: Worin und warum sie scheiterten

4.2.1. Preußische Ausbildungsreform (Dr. Lehfeldt) 1875-1885

66 Aus zwei Gründen versuchte das preußische Kultusministerium, eine staatlich unterstützte Ausbildung von weltlichem Krankenpflegepersonal zu etablieren: Während des Kulturkampfs versuchte die Bezirksregierung Düsseldorf dem Einfluss der geistlichen Krankenpflege eine entsprechende weltliche Alternative zu bieten und so den Einfluss der Kirchen zu beschränken. Sie erließen eine Ausbildungsverordnung und stellten Ausbildungsplätze bereit. Etwa zeitgleich wütete die letzte große Choleraepidemie in Oberschlesien und so richtete der Apotheker Lehfeldt aus Berun angesichts des akuten Pflegekräftemangels eine Eingabe zur Reform der Krankenpflege an den Reichskanzler. Zuerst vom Kultusministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt, wurde die Petition dann am 5 Mai 1875 angenommen und der preußischen Regierung damit ein Handlungsauftrag erteilt. Bis Oktober 1876 wurden die Grundlagen erarbeitet: Die Ausbildungsverordnung von Düsseldorf wurde optional den Bezirken empfohlen. Rot-Kreuz-Vereine sollten staatlich gefördert, die weltliche Krankenpflegeausbildung an Stadt-, Kreis- und Universitätskrankenhäusern unentgeltlich angeboten werden. Die Armenverbände sollten zur Ausbildung herangezogen werden. Diese Reform scheiterte letztlich aus einem einzigen Grund: Es bestand von keiner Seite ein Interesse an ihrem Gelingen.

Das Kultusministerium verzichtete darauf, die Regelung verpflichtend einzuführen. Die konfessionellen Häuser wollten natürlich keine weltliche Konkurrenz heranbilden, die kommunalen Häuser bestanden auf eine Finanzierung durch die preußische Regierung, welche dieses Ansinnen aber rundweg ablehnte. Die Universitäten hatten kein Interesse an akademisierter Pflege und stellten nur wenige Ausbildungsplätze bereit. Die Einkünfte in der Krankenpflege waren zu gering, niemand wollte dort arbeiten, männliche Pflegekräfte haben eher Heilgehilfe gelernt, was besser bezahlt wurde und Krankenpflege beinhaltete. Die geistliche Krankenpflege wurde in der Gesellschaft sehr viel höher bewertet, als die gewerbliche weltliche Pflege und so wurden in den 10 Jahren jährlich durchschnittlich nur 4 (!) weltliche Pflegekräfte aufgrund der neuen Vorschriften ausgebildet. Ein wichtiger Grund für das Scheitern dieser Reform liegt darin, dass das Finanzministerium die Finanzierung der Folgekosten durch den preußischen Staat ablehnte. Die Entscheidung, die Verantwortlichkeit auf die Verbände und Kommunen zu verteilen erwuchs aus der Ansicht, dass die Krankenpflege kein Heilberuf und damit politisch nachrangig zu behandeln sei.

4.2.2. Zusammenfassung der Rot-Kreuz-Mutterhäuser und Krankenanstalten zu einem „Verband deutscher Krankenhäuser vom roten Kreuz“ 1882 + 1885

67 Die Rot-Kreuz Schwestern wurden in einem Mutterhaussystem geführt, welches an das Mutterhauskonzept der evangelischen Krankenpflege angelehnt war. Das Rote Kreuz betrieb (und betreibt) eigene Krankenhäuser. Sowohl 1882, wie auch 1885 wurde versucht, die Rot-Kreuz-Mutterhäuser mit den Rot-Kreuz- Krankenhäusern unter einem Dach in einen Verbund zu vereinen, der „Verband deutscher Krankenhäuser vom roten Kreuz“ heißen sollte. Das Ziel des Verbandes sollte laut Satzung sein, die verschiedenen Schwesternschaften vom roten Kreuz zusammenzuführen, eine einheitliche Auffassung zu bewirken, den Verband nach außen hin zu repräsentieren. Fernerhin sollte die Frage der Aus- und Weiterbildung einheitlich geregelt werden, wobei die Eigenständigkeit der Mutterhäuser weitestgehend erhalten bleiben sollte68.

Diese Zusammenfassung scheiterte zunächst am kompromisslosen Widerstand der Frauenvereine, die eine Beschneidung ihrer Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sahen. Erst 1894 nach einer weiteren Choleraepidemie mit folgendem Pflegenotstand, der persönlichen Intervention von Kaiserin Auguste und unter Umgehung aller Reizthemen fanden sich die Verbände zusammen. Auf der Agenda standen lediglich die Wahrung der gemeinsamen Interessen, die Absicherung der Schwestern vor Invalidität und Alter, der Schutz des Verbandsabzeichens und die jährliche Hauptversammlung, also wahrlich keine Streitthemen.

Hier scheiterte ein Reformversuch in den ersten beiden Anläufen an den Befürchtungen der Pflegekräfte, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit einzubüßen.69

4.2.3. Hypurgie-Bewegung (Dr. Martin Mendelssohn) 1890-1906

Ursächlich für den Aufstieg, aber auch für das Scheitern der Hypurgie-Bewegung war ihre Fixierung auf die Ärzte als Träger der Krankenpflege. Mit dem ärztlichen Stand als Schrittmacher, mit direktem Zugriff auf Universitäten, auf staatliche Stellen und mit gesellschaftlicher Anerkennung ausgerüstet gelang ein steiler Aufstieg innerhalb weniger Jahre. Manche heilsame Pflegehandlung, hilfreiche Pflegehilfsmittel wurden erfunden. Die Differenzierung zwischen Krankenwartung und „wissenschaftlicher Krankenpflege“ führte allerdings zur Abwertung der klassischen Pflege, während die „wissenschaftliche Krankenpflege“ nicht ins Bewusstsein der großen Mehrheit der Ärzte vordrang. Sie nahmen weiterhin größtenteils die Bedeutung der Pflege für den Patienten nicht wahr und die Pflege konnte sich als ärztliche Spezial-Disziplin nicht etablieren. Die Hypurgie-Bewegung zementierte die Vormachtstellung und Leitungsposition der Ärzte über die Krankenpflege. Letzten Endes scheiterte die Hypurgie an der Gleichgültigkeit des Ärztestandes gegenüber der Krankenpflege.70 71

4.2.4. Modernisierung der Ausbildung in Diakonissenhäusern ( Pastor F. Sardemann) 1898

Die Kaiserswerther Generalkonferenz war ein Zusammenschluss von Diakonissenmutterhäusern unter der Leitung von Geistlichen. Durch die umwälzenden Veränderungen bei der Krankenpflege beunruhigt, versandte der Vertreter des Kasseler Mutterhauses Pastor Franz Sardemann einen Fragebogen zur Erfassung der Zustände der Krankenpflegeausbildungen in den angeschlossenen Mutterhäusern. Die sehr divergenten Ergebnisse wurden von ihm mit Empfehlungen versehen an die Mutterhäuser zurückgespiegelt. Unter anderem wurde empfohlen, die Oberinnen bzw. ältere Diakonissen am Unterricht zu beteiligen, mehr Theoriestunden zu erteilen, Gemeindeschwestern besser zu schulen, ein bestimmtes Lehrbuch wurde als Grundlage vorgeschlagen. Eine Abschlussprüfung wurde ebenfalls angedacht. Insgesamt sollte der Krankenpflegeunterricht nicht allein den Ärzten überlassen bleiben. Sardemann scheiterte mit allen seinen Reformbemühungen.

Das Präsidium beharrte konservativ auf der bisherigen Praxis. 1898 lehnte man einen einheitlichen Standard aller Mutterhäuser ab, da dies als ein zu großer Eingriff in die Autonomie der einzelnen Mutterhäuser empfunden wurde. Zudem sollte die barmherzige Pflege nicht durch eine „technische“ Ausbildung verwässert werden. Infolge dieser Entscheidung verschlief man die weiteren berufspolitischen Vorgänge und wurde von der Verabschiedung des Krankenpflegeexamens im Jahre 1906 geradezu überrumpelt. Die preußische Regierung hielt es nicht für nötig, diesen großen Pflegeverband in die Entscheidung im Vorfeld mit einzubeziehen. In Bezug auf Pastor Sardemann und die Mutterhäuser muss man festhalten: Ein Beharren auf Autonomie, rückwärts- gewandtes Festhalten an gewohnten Abläufen und die Scheu vor einem veränderten Ethos waren Gründe für das Scheitern seines Reformversuches. Als Kontrast dazu wurde der „evangelische Diakonieverein“, eine 1894 gegründeter Krankenpflegeverein auf evangelischer Grundlage intensiv in die berufspolitischen Entscheidungsprozesse eingebunden. Der „evangelische Diakonieverein“ war der ungeliebte Konkurrent der Diakonissenmutterhäuser, denn dort wurde die Pflege als Beruf für damalige Verhältnisse modern umgestaltet und professionalisiert. Während die Mutterhäuser die Pflege als Berufung weiterhin rückwärtsgewandt postulierten und versuchten, zu konservieren, betrieb der „Evangelische Diakonieverein“ unter Führung seines Vorsitzenden Friedrich Zimmer auf politischem Parkett und auf Grundlage gesunden Menschenverstandes, eine Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse und setzte sich für ein staatliches Examen ein.

4.2.5. Akademisierung der Pflege

Im, gegenwärtig im parlamentarischen Diskurs befindlichen, Pflegeberufereformgesetz wird u.a. die Möglichkeit der Akademisierung der Pflegeausbildung festgeschrieben72. Das Ansinnen, die Professionalität der Pflege durch die Bildung eines akademischen Standes zu heben, ist nicht erst eine Erfindung der DDR in den 60er Jahren oder gar der BRD in den 80er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts. Es gab einige frühe Vordenker, die schon ganz konkrete Schritte unternahmen, die Kunst der Krankenpflege, Pflegeforschung und Schulung an Universitäten zu verankern. Sie scheiterten allesamt.73

4.2.5.1. F.A. Mai (1782/ 1797/ 1802)

Der Arzt Franz Anton Mai (1742-1814, in manchen alten Quellen F.A. May) war einer der im Verhältnis wenigen Ärzte der letzten Jahrhunderte, der den hohen Wert der Krankenpflege erkannte, und sich aktiv dafür einsetzte, die Pflegeausbildung zu heben, um damit den einen oder anderen seiner Zeitgenossen zu retten74. F.A.Mai hatte ein Arbeitsethos, welches sich dem sozialmedizinischen Konzeptes der deutschen Aufklärung entlehnte75, war demgemäß keiner Konfession besonders verpflichtet, sondern war der Ansicht, dass der Staat die Pflicht hat, die Ausübung der Pflege zu regeln und die Anforderungen an die Ausbildung zu definieren und zu überwachen. Er gründete Krankenpflegeschulen in Mannheim (1782)76, Karlsruhe(1784) und Heidelberg (1801-1806)77,gab durch sein Vorbild die Anregung für die Gründung der Pflegeausbildung an der Berliner Charité (1832), verfasste selbst Lehrbücher in Krankenpflege (1786)78 79 und startete die ersten Vorlesungen in Krankenpflege an der Universität in Heidelberg (1797-1806). Mai unterbreitete weitreichende Vorschläge, die seiner Zeit sehr weit voraus waren: Er forderte eine Institutionalisierung der Krankenpflegeausbildung mit wissenschaftlich fundiertem Unterricht, Grundlage sollte ein Lehrbuch sein, die Ausbildung sollte unentgeltlich, aber verpflichtend für das gesamte Pflegepersonal erfolgen, ohne Konfessionsgrenzen. Eine Anbindung an die Universitäten mit staatlichen Prüfungen durch medizinische Fakultäten mit der Möglichkeit der Vereidigung und einer Krankenpflegertaxe waren weitere Empfehlungen. Es sollte tatsächlich bis ins einundzwanzigste Jahrhundert dauern, bis seine Vorschläge umgesetzt werden. Der Grund, dass seine Reformansätze nicht gewürdigt, geschweige denn umgesetzt wurden sind vielfältig:Seine Pflegeschulen wurden von seinen Ärztekollegen abgelehnt, als „Pfuscherschulen“ verunglimpft. Die offiziellen Stellen verweigerten Genehmigungen zusätzlich zu der Hebammenschule auch noch eine Pflegeschule einzurichten – es wurde als überflüssig angesehen. Die Pflege war in den Augen der meisten Ärzte als nachrangig zu betrachten.80 F.A. Mai legte 1800 einen fertig ausgearbeiteten Gesetzesentwurf für die Pfalz vor, in dem große Gebiete der Volkshygiene übersichtlich und systematisch geordnet werden sollten, aber ein Wechsel in der Politik verhinderte die Umsetzung. Aufgrund des Reichsdeputationshauptbeschlusses von 1803 fielen Heidelberg und Mannheim an Baden und F.A.Mai hatte keine Lobby bei den neuen Machthabern, und Letztere hatten andere Probleme, als die Volkshygiene. So verschwanden die Reformvorschläge F.A.Mais in der Schublade und damit in der Bedeutungslosigkeit. Wolff und Wolff erklären, dass die Gründe für das Scheitern seiner Vorstöße bei der Akademisierung der Pflege bis heute nicht erforscht seien81, aber Schweikardt macht auf einen plausiblen Grund aufmerksam: Daß Krankenpflegekräfte, dazu weiblich und jung, akademisiert werden sollten war für die maßgeblichen Entscheidungsträger in Heidelberg an der Wende des 19. Jahrhunderts schlicht lächerlich. Öffentliche Prüfungen der Krankenpflege- absolventinnen führten, so wurde ihm vorgeworfen, zu „Gelächter und Mokieren der Studierenden“82. Zumal F.A.Mai bei der Titulierung des verteilten Programms keine glückliche Hand besaß: „ Versuch eines sittlichen und körperlichen Maßstabes für deutsche Hausväter bei der Wahl der Braut “ war sicherlich ein unterhaltsamer Titel, steigerte aber nicht die Ernsthaftigkeit der Rezeption seiner Akademisierungsanstrengungen. F.A.Mai bekam die Vorgabe, nur noch vor Medizinern zu prüfen, allerdings nicht mehr in einem akademischen Gebäude, und demgemäß wurde ihm die beantragte Aula der Universität für die Prüfungen verwehrt und ihm stattdessen die Kirche eines ehemaligen Nonnenklosters zugewiesen. Diese fortgesetzten Demütigungen führten dazu, dass F.A. Mai auf seinen universitären Lehrauftrag in der Krankenpflege verzichtete und sich seinem eigentlichen Kerngebiet, der Geburtshilfe wieder zuwandte. Zusammenfassend lässt sich feststellen: Einerseits war es das Scheitern eines großen Geistes, der seiner Zeit einfach um Jahrhunderte voraus war, dessen Formen der akademischen Welt nicht würdevoll genug waren und dessen Blick für das Potential in der (vor allem weiblichen) Pflege von seinen ärztlichen Kollegen nicht geteilt wurde. Er erlebte, was Albert Einstein so ausdrückte: „ G r oße Geister haben stets heftige Gegnerschaft in den Mittelmäßigen gefunden. 83 “ Andererseits führte ein politischer Wechsel zum Verlust der politischen Unterstützung seiner Reformpläne und damit zu deren Scheitern.

4.2.5.2. Oberinnenschule in München (C.v. Wallmenich) 1903

Im Rahmen des „Mutterhauses des Bayrischen Frauenvereins vom Roten Kreuz“ gründete 1903 Clementine v. Wallmenich (1849-1908) in München eine Oberinnenschule, deren Ziel es sein sollte, Oberinnen und leitende Krankenschwestern für ihre Leitungstätigkeit in DRK Mutterhäusern zu befähigen. Die Leitung der Krankenpflege, der Verwaltung und die Auswahl, Führung und Erziehung der Schwestern sollten nicht, wie bisher von den Vorgängern abgeschaut, sondern systematisch durch Schulung erlernt werden. Den Lehrplan für die zuerst fünfmonatige, später auf sechs Monate verlängerte Weiter- bzw. Fortbildung hatte C.v. Wallmenich selbst entworfen. 84 Infolge von verbandinternen Intrigen wurde C.v. Wallmenich 1904 zum Rücktritt gezwungen und „ihre“ Oberinnenschule 1905 nach Kiel verlegt 85 . Dort wurden die Lehrgänge bis 1923 fortgeführt, bis dann die Inflation einen Fortbestand finanziell unmöglich machte86. 87 Die Oberinnenschule war während ihrem Bestehen eine Elitenschule vorzugsweise der DRK Oberinnen. Bis zum Ende des Krieges absolvierten durchschnittlich vier bis 5 Oberinnen die Ausbildung im Jahr, bis 1919 zusammen 58 Schwestern, die dann als Oberin, als Oberschwestern oder aber in ihren Mutterhäusern tätig waren 88 . 1927 wurde die Hochschule unter der Bezeichnung „Werner-Schule vom Roten Kreuz“ in Berlin-Lankwitz mit nunmehr einjährigen Kursen wiedereröffnet, nach der Bombardierung im Jahre 1944 nach Göttingen verlegt, 89 wo dann 1947 der Lehrbetrieb wieder aufgenommen werden konnte. Die Frage, warum diese Hochschulausbildung keine Würdigung als Profession erfuhr, muss man mit vier Faktoren beantworten: Auch wenn die Zugangsvoraussetzungen für die Werner-Schule 1927 hoch angesetzt waren: Die Hochschulreife, die Krankenpflegeausbildung, fünf Jahre Krankenpflegetätigkeit und eine zumindest einjährige hauswirtschaftliche Tätigkeit mussten nachgewiesen werden, entsprach die zeitliche Studiengangsbeschränkung auf ein Jahr aber in keiner Weise den Ansprüchen sonstiger gehobener Berufe. Zweitens war dieser Studiengang nicht an einer Universität angesiedelt, wie es in den USA seit 1907 der Fall war, sondern man hatte wieder eine eigene praxisorientierte Hochschule gegründet. 90 Drittens war die Anzahl der ausgebildeten Schwestern zu gering 91 und der Zugang zur Hochschule für Schwestern, die nicht zum DRK gehörten seit 1911 praktisch unmöglich. Und viertens wurde die Akademisierung der Pflege von der Ärzteschaft einfach ignoriert - diese Frage war einfach „nicht brennend“, wie es der Arzt Gottlieb Merkel 1901 schrieb 92 , als er vom Ansinnen C.v Wallmenichs erfuhr, eine Hochschule für Oberinnen zu gründen.

4.2.5.3. Hochschule für Frauen in Leipzig (H. Goldschmidt) 1911/1912-1921

Im Zuge der Frauenrechtsbewegung im ausgehenden 19.Jahrhundert gründete die Frauenrechtlerin Henriette Goldschmidt (1825-1920) in Leipzig 1871 einen „Verein für Familien- und Volkserziehung“. Nach verschiedenen Vorstufen gelang ihr 1911 die Gründung der privaten „Hochschule für Frauen zu Leipzig“93 , wo Frauen die Möglichkeit eröffnet wurde, soziale, pädagogische oder naturwissenschaftliche Berufe zu studieren. Agnes Karll bewirkte, dass ab dem Wintersemester 1912/1913 zweijährige Kurse zur Ausbildung von Krankenschwestern angeboten wurden. Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium waren ähnlich hoch, wie die Oberinnenschule in Kiel: Eine höhere Schulbildung, fünf Jahre Berufsarbeit, drei Jahre Krankenhausarbeit und das Krankenpflegeexamen 94 . Die Dozenten waren zum größten Teil Dozenten der Leipziger Universität, die Gebühren betrugen 175 Mark pro Semester, die BO finanzierte Stipendien für hervorragend begabte Persönlichkeiten 95 . Zum ersten Semester immatrikulierten zehn Krankenschwestern. 1913 waren es bereits 20 Schwestern, die ein Studium aufnahmen. Ab 1916 stand die Abteilung Krankenpflege unter der Aufsicht des sächsischen Kultusministeriums und erfuhr dadurch eine Aufwertung. 96 Leider war es nicht gelungen, ein Krankenhaus zu einer Kooperation zu gewinnen, so dass das Studium auf die reine Theorie beschränkt blieb. Aus diesen Studiengängen gingen einflussreiche Krankenschwestern hervor, die wichtige Weichen für die Krankenpflege in der Weimarer Republik, die NS-Zeit bis weit in die junge Bundesrepublik stellten, z.B. Erna v. Abendroth (1887-1959), Helene Blunck (1879-1953), Lisbeth Wüllenweber (1888-1980). Nach dem Krieg musste der „Verein für Familien- und Volkserziehung“ 1921 aufgelöst werden und damit brach die Finanzierung der Hochschule zusammen. Die Hochschule wurde in ein „Sozialpädagogisches Frauenseminar“ umgewandelt, das Krankenpflegestudium nur noch als zusätzliche Fortbildung zum Sozialstudium fortgeführt, bis der letzte Oberinnenlehrgang 1922 mangels Nachfrage eingestellt werden musste. 97 Die Gründe für das Scheitern der Hochschule in Leibzig bestehen erstens, wie auch die Oberinnenschule von C. Wallmenich, in der beschränkten Anzahl der Nutznießerinnen: Es war nur eine verschwindend kleine Elite, die in den Genuss den Studiums kam. 98 Zweitens hatte die Verschiebung der Lehrinhalte zugunsten der Fürsorge zulasten der Krankenpflege das Studium für Krankenschwestern unattraktiv gemacht. 99 Drittens fehlte nach dem Wegfall der privaten Finanzierung durch den Trägerverein eine Finanzierungsmöglichkeit – der sächsische Staat war, genau wie das Deutsche Reich, zuerst nicht willens und während bzw. nach dem Krieg nicht fähig Geld für die Hochschulbildung der Krankenschwestern zur Verfügung zu stellen und im Zusammenhang der Wirtschaftskrise waren die Kosten nicht mehr zu decken. 100 101

4.2.6. Die Regelung der Krankenpflegeausbildung 1906

Die Krankenpflegeausbildung war bis Anfang des 20. Jahrhundert nicht gesetzlich geregelt. Es gab Pflegeschulen, die 200 Theoriestunden gaben, manche ein Vierteljahr, die Anderen ein halbes Jahr, kaum Schulen, die länger als ein Jahr unterrichteten. Georg Streiter beklagte einen Wildwuchs bei der Pflegeausbildung, von völlig unterschiedlichen Standards, die je nach Gusto, finanzieller und personeller Lage, veränderlich waren102. Die Orden und evangelischen Mutterhäuser sperrten sich gegen eine einheitliche Regelung, weil sie eine Einschränkung der freien Liebestätigkeit befürchteten103. Eine staatliche Prüfung wurde sowohl von geistlicher Pflege, wie vom DRK abgelehnt, da die sittlichen Qualitäten der Pflegekraft durch eine staatliche Prüfung nicht festzustellen seien104. Es gab einzelne Mahner innerhalb der kirchlichen Verbände, welche Reformen anmahnten: z.B. Matthias Kinn in der katholischen Krankenpflege, der 1897 die einjährige Ausbildung empfahl105, oder Pastor Sardemann (Siehe Kap.4.2.4), welcher 1898 innerhalb der Kaiserwerther Generalkonferenz Reformvorschläge unterbreitete, allerdings scheiterten sie alle an dem Widerstand ihrer geistlichen Kollegen, welche sowohl die Eigenständigkeit ihrer Verbände, als auch das Berufsethos gefährdet sahen. So blieb es den freien Verbänden vorbehalten, die sich auf Anregung Agnes Karlls, Elisabeth Storps, Marie Cauers und Helene Meyers, welche alle bereits schon mit ihren Reformideen publizistisch an die Öffentlichkeit getreten waren106, am 4.7.1902 zur Generalversammlung des „Bundes deutscher Frauenvereine“ in Wiesbaden trafen, zum Schrittmacher einer Gesetzesinitiative zu werden, die einerseits endlich eine einheitliche Ausbildungsrichtlinie festlegen sollte und andererseits Klarheit über die staatliche Zulassung zum Beruf bringen sollte107. Die Generalversammlung, an der übrigens auch Friedrich Zimmer vom „Evangelischen Diakonieverband“ teilnahm (Siehe Kap.4.2.4.), verfasste eine Petition, in der folgende Forderungen erhoben wurden: Eine dreijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung.

Ein staatliches geschütztes Abzeichen als Zeichen der Examinierung. Eine Tagesarbeitszeit von maximal 11 Stunden, Alters- und Invaliditätsabsicherung.

Eine Schaffung einer Krankenpflegeorganisation zur ideellen und materiellen Sicherstellung der freien Schwestern108.

Zwischen dem Zeitpunkt der Generalversammlung 1902 und der Überreichung der Petition an alle Regierungen der deutschen Staaten 1904 erfüllte Agnes Karll die letzte Forderung selbst, indem sie 1903 die „Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands“ (BO, später BOKD, heute DBfK) gründete. Eine einheitliche reichsweite Ausbildungsregelung scheiterte an den gegensätzlichen Standpunkten der freien Pflege, die Pflege als Beruf und damit durchaus durch staatliche Mittel lenkbar und reformierbar ansahen und der gebundenen Pflege, die die Pflege als Berufung vor allem für Gott und den Nächsten betrieb und eine Einmischung seitens des Staates sehr negativ beurteilte. Ein Beispiel: Die Fuldaer Bischofskonferenz urteilte 1904: "W ürden die Vorschläge in der vorliegenden Form angenommen, so ist zu befürchten, daß dadurch die Ordensdisziplin leiden, und möglicherweise gute Krankenpflegerinnen, aber nicht gute Ordensschwestern würden herangebildet werden. 109 " So wurde 1906 ein Ausbildungsgesetz verabschiedet, welches gerade der Ordenspflege und den Mutterhausverbänden sehr entgegenkam, ihnen höchste Freiheiten zugestand110, minimalste Zugangsvoraussetzungen definierte (Volksschulbildung), lediglich eine unverbindliche Gehaltsvorstellung nannte und Pensionsregelungen nicht erwähnte.111 Letzten Endes sah es eine fakultative Ausbildung mit einem Jahr Länge mit einer fakultativen Prüfung vor. Alles Weitere sollte auf Landesebene entschieden werden, wobei die vom Bundesrat beschlossenen Vorschriften als Muster für die Umsetzung in den einzelnen Ländern gedacht waren.112 Diese Reform war zwar nicht gänzlich gescheitert, aber sie war aus folgenden Gründen so voller Kompromisse, dass sie die Ausbildungsverhältnisse nicht grundlegend verändern konnte: Bedingt durch die gegensätzlichen Interessen der Berufsverbände war eine einheitliche verpflichtende Ausbildungsrichtlinie nicht zu erreichen. Selbst innerhalb der Berufsverbände hatten die Entscheidungsträger mitunter unterschiedlichste Meinungen: z.B. Friedrich Zimmer vom evangelischen Diakonieverein (Kap.4.2.4.) gehörte zu den Beratern des preußischen Kultusministeriums113, warb durchaus für das verpflichtende staatliche Examen, empfand aber eine einjährige Ausbildung durchaus als ausreichend.114

5 Reformbemühungen in der Weimarer Republik

5.1. Der gesellschaftliche Rahmen der Krankenpflege

115 Die Weimarer Republik wird allgemein in drei Perioden unterteilt: Die Entstehung und Selbstbehauptung der Republik (1918-1923), Phase der relativen Stabilisierung (1924-1929), Auflösung und Zerstörung der Republik (1930-1933). Mit dem verlorenen Krieg und seinen, im Versailler Vertrag festgelegten, schweren Reparationsleistungen hatte die junge Republik ein schweres Erbe angetreten. Tausende arbeitsloser Pflegekräfte drängten auf den Arbeitsmarkt. Durch die Abschaffung der Monarchie entstanden ein Machtvakuum und ein Bedarf, die Macht neu zu verteilen. Das Spektrum der vertretenen Meinungen reichte von den Monarchisten am rechten Rand, die am liebsten den Kaiser zurückgeholt hätten bis zu den Kommunisten ganz links, die alle Reichen enteignen und das Kapital ans Volk verteilen wollten. Der Wegfall alter Restriktionen führten zu völlig neuen Reformmöglichkeiten: Ab 1919 konnten in der Pflege Tarifverträgen abgeschlossen werden116, die Arbeitszeiten wurden gemäß der Demobilmachungs-verordnung in den meisten Berufen auf 48 Wochenarbeitsstunden reglementiert. Eine vielfältige Parteienlandschaft ohne 5%-Sperrklausel führte dazu, dass auch kleine Parteien ihre Stimme erheben konnten. Die Weltwirtschaftskrise mit nachfolgender Hyperinflation führte jedoch zur Verarmung des Mittelstandes und zur Aufgabe einiger wichtiger Weiterbildungs- und Fortbildungsstätten der Pflege117, da diese sich entweder in privater Trägerschaft befanden, oder aber die Verbände die Finanzierung nicht sicherstellen konnten. (Siehe Kap.4.2.5.2. und Kap. 4.2.5.3.) In der zweiten Phase wurde das alte Individualversicherungsrecht des Kaiserreichs zunehmend durch die Volks- und Familienversicherung ersetzt, die Ärzte- und Krankenhausdichte nahm stetig zu, was zu einer Zunahme des Pflegepersonals und schließlich zu einem relativen Pflegepersonalmangel führte. Das führte zu einer Verschiebung des beschäftigten Personals zugunsten der freien Schwestern zulasten der gebundenen Schwestern, weil die geistliche Pflege, wie auch das Rote Kreuz Schwierigkeiten hatten, Personal zu akquirieren. In der dritten Phase der Weimarer Republik versuchte die Regierung Brüning, die stark defizitären Staatsausgaben zu reduzieren, indem er die Sozialausgaben kürzte. Diese radikalen Sparmaßnahmen führten zu Personalabbau in der Pflege: Viele freie Schwestern wurden entlassen, oder durch die billigere mutterhausgebundene geistliche Pflegekräfte ersetzt. Das Verhältnis zwischen den einzelnen Pflegeverbänden war, gelinde ausgedrückt, angespannt: Die Reichssektion wurde von allen anderen Verbänden verachtet wegen ihrer proletarischen Mitgliedern, dem unchristlichen Berufsethos, der Ausrichtung auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Nähe zum Sozialismus118. Der Streiter-Verband war für die Reichssektion zu fromm und zu unpolitisch, weil Streiter Christ war, aber Streiks ablehnte, für die Orden und die Mutterhäuser war er zu weltoffen und politisch, da Streiter überkonfessionell arbeitete und Berufspolitiker war. Das Rote Kreuz war für die geistliche Pflege zu säkular und zu patriotisch eingestellt, während das Mutterhauskonzept der Reichssektion viel zu eng vorkam, abgesehen von dem Elitebewusstsein, welches das DRK von den „Lohnwärtern“ der Streiter´schen Verbände und der Reichssektion trennte. Evangelische Verbände und katholische Orden konnten per definitionem nicht zusammenarbeiten – waren doch die Protestanten in den Augen der Katholiken Häretiker und die Katholiken in den Augen der Protestanten Antichristen. So war jeder für sich überzeugt, die wirklich wahren Pflegekräfte zu vertreten und mühte sich, die anderen Pflegeverbände niederzuringen 119 120 121.

5.2. Die Reformbemühungen: worin und warum sie scheiterten

Da die Reformbemühungen der Weimarer Republik allesamt ihre Vorgeschichte in der Kaiserzeit hatten, wird in den folgenden Kapiteln auch immer auf die Vorgeschichten eingegangen.122

5.2.1. Der Kampf um die Arbeitszeitregelung

Die Krankenpflege war vor 1924 dadurch geprägt, dass sie grenzenlos war: Es gab keine Grenzen, wie lange eine Krankenschwester arbeiten musste, und es gab auch keine Grenze, wie wenig sie dabei verdienen durfte123. Die geistliche Pflege, sowie die Schwestern des DRK waren motiviert durch ihren Glauben, den ewigen Gotteslohn und die Nächstenliebe bzw. Patriotismus. Die weltliche Pflege hatte größtenteils keinerlei Ausbildung, keinen politischen Einfluss, um die prekären Arbeitsverhältnisse zu ändern, aber auch keine Alternativen. So pflegten die Einen, wie die Anderen ohne jegliche Zeitbeschränkung unter Preisgabe der eigenen Gesundheit und Lebensqualität durchschnittlich 10 bis 16 Std. täglich, teilweise ohne jeglichen Urlaub. Steppe zitiert Geheimrat Dr. Hecker 1912: „ So entsteht eine Kette qualvollen, meist heldenhaft in der Stille getragenen Leiden (…) Die ganze Stufenleiter weiblichen Heldenmuts wird in diesem herrlichsten, beglückendsten – und in Deutschland grausamsten – Frauenberufe durchlaufen. Für viele bedeutet der Tod schließlich eine Erlösung von unerträglichen Qualen, und nicht wenige führen ihn freiwillig herbei, nachdem mit der körperlichen auch ihre seelische Widerstandskraft zusammengebrochen war.124 “ Diese Aussage mag überzogen klingen, aber auch Georg Streiter führt in seiner Monografie von 1910/1924 „Die wirtschaftliche und soziale Lage der beruflichen Krankenpflege in Deutschland“ zahlreiche Studien an, welche einen Zusammenhang zwischen der Überforderung der Pflege, Erkrankungen und Suizidalität Zusammenhänge erkennen lassen.125 Auch eine Erhebung der BO zwischen 1903 und 1913 legt diese Zusammenhänge nahe126. Es gab von verschiedenen Seiten immer wieder Vorstöße, die täglichen Arbeitszeiten politisch begrenzen zu lassen: Die oben bereits zitierte Generalversammlung des Bundes deutscher Frauenvereine von 1902, wo eine maximale Tagesarbeitszeit von 11 Stunden gefordert wurde127. 1913 forderte Agnes Karll nach Abschluss einer Studie der BO u.a. den 10-Stunden-Tag128. 1913 forderte die Reichssektion Gesundheitswesen, vertreten durch den SPD- Abgeordneten Otto Antrick (1858-1924) u.a. eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden129. So ist es nicht verwunderlich, dass mit der Einführung der 48- Stunden Woche im November 1918 für alle gewerblichen Arbeiter auch die gewerkschaftlich organisierten Pflegekräfte diese Regelung für sich beanspruchten. Eine große Diskussion entbrannte mit den Gewerkschaften auf der einen Seite und den Krankenhausträgern, den geistlichen Berufsverbänden, dem DRK und der BOKD auf der anderen Seite. Man einigte sich schlussendlich auf eine Maximalarbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ab dem 01.04.1924, wobei von dieser Regelung die Schwestern der Mutterhausverbände ausdrücklich ausgenommen wurden130 131, und für alle anderen Pflegekräfte Ausnahmeregelungen erlaubt wurden.

Das Scheitern des Kampfes um die 48-Stundenwoche hatte verschiedene Ursachen: Die Krankenhausträger führten natürlich zuerst an, dass die Pflegekräfte ja rundum versorgt seien durch ihr Krankenhaus, dass den Patienten der stetige Wechsel der Pflegekräfte nicht zuzumuten sei und dass die Einführung der 48-Stundenwoche dem Wesen der Pflege widerstrebe. Ganz am Schluss folgte der wahre Grund: Für die Krankenhausträger hätte die Einführung der 48 Stundenwoche eine hohe finanzielle Zusatzbelastung bedeutet, da sie dann erheblich mehr Pflegepersonal hätten einstellen müssen.132 Die Ärzte stellten sich gegen den 8-Stunden-Tag, in dem sie der Pflege Arbeitsscheue und Verantwortungslosigkeit vorwarfen, eine Erosion der vorher so hochstehenden Ethik. Die Vertreter des Pflegepersonals waren naturgemäß geteilter Meinung: Die Gewerkschaften bejubelten den Vorstoß, alle anderen hielten nichts von der Einführung der 48 Stundenwoche aus folgenden Gründen: Das DRK und die BOKD, verwurzelt im konservativen Bürgertum, lehnten die Revolution mit all ihren Auswüchsen ab, und damit auch die 48-Stundenwoche. Sie sahen es mit ihrem Ethos der Nächstenliebe und Aufopferung unvereinbar, nach 8 Stunden die Arbeit niederzulegen – um der Patienten willen und um nicht mit Revolutionären gemeinsame Sache zu machen133. Eine Reduzierung und Regelung der Arbeitszeit wurde vielfach positiv gesehen, aber eben nicht im Schulterschluss mit den Revolutionären. Die Schwesterverbände wurde sogar teilweise bewusst von Lokalpolitikern benutzt, um gegen die „kämpfenden Organisationen der Pfleger“ zu kämpfen, welche die 48 Stunden Woche einführen bzw. erhalten wollten134. Die geistlichen Verbände waren prinzipiell gegen jegliche Dienstzeitregelungen, da das ihrer Vorstellung von Pflege als Gottesdienst widersprach.135 136 So führte einerseits die völlige Zersplitterung der Pflegeverbände dazu, dass Politik, Ärzte und Krankenhausvertreter, welche alle ein Interesse an einer zeitlich grenzenlosen Pflege hatten, ihre Ziele erreichen konnten137 138. Zum anderen wurde die Pflege, abgesehen von der BO, durchgehend von berufsfremden Männern in der Politik vertreten: Die evangelische geistliche Krankenpflege wurde durch Pastoren in der Kaiserswerther Generalversammlung repräsentiert139, die katholischen Orden durch Kamillianer-Pater, das Rote Kreuz wurde, zumindest im Kaiserreich, durch Militärärzte vertreten140, denen eher die Anliegen der Armee wichtig waren, als das Wohlergehen der Schwestern. Die wenigen Ärzte, die ihre Stimme im Sinne der wissenschaftlichen Krankenpflege erhoben, kamen größtenteils aus der Hypurgie-Bewegung und hatten demgemäß auch wenig Interesse, an den Arbeitsbedingungen der Schwestern etwas zu verbessern.141

5.2.2. Der Kampf um die Vergütung in der Pflege

Auch hier stritten die zwei Motivationsmodelle der Pflege nicht nur während der Weimarer Republik miteinander, sondern dieser Konflikt stammte aus der Kaiserzeit und früher – und er wurde nach der Weimarer Republik durch das dritte Reich nur unterbrochen, aber in der Nachkriegszeit wieder aufgenommen: Auf der einen Seite die gewerkschaftlich orientierten freien Schwestern, die ja bekanntlich aus dem alten Lohnwartsystem hervorgegangen waren und die zum (Über-)Leben auf ein angemessenes Gehalt angewiesen waren, und auf der anderen Seite die „berufenen“ Schwestern der geistlichen Pflege und aus dem bürgerlichen Lager des DRK und der BOKD, die ihre Absicherung durch die Orden, die Mutterhäuser oder das DRK bezogen, bzw. im Falle der BOKD einen guten Ruf zu verlieren hatten.142 In der geistlichen Krankenpflege herrschte mehrheitlich die Einstellung, die der Kammillianer-Pater Michael Fischer (1887- 1948) beschrieb als einen selbstlosen, opferwilligen und allgemeinen Dienst am Nächsten durch die Liebe Christi getrieben, wobei er die materielle Seite des Berufes nicht außer Acht ließ: Er machte deutlich, dass eine wirtschaftliche Sicherung für den Fall der Arbeitsunfähigkeit und des Alters und eine Befreiung von den materiellen Sorgen der Schwester den Rücken frei halten müsse für ihren Dienst 143. Das übernahm dort jeweils der Orden oder das Mutterhaus, welches über Gestellungsverträge die Schwestern an die Krankenhäuser entsandte. Dabei wurde ein zu hohes Gehalt durchaus als Gefahr für die Tugendhaftigkeit der Pflegekräfte gesehen. Wie Erna v. Abendroth, Generaloberin des DRK 1933 rückblickend schrieb, dass „ die höheren Gehälter nur zum unnützen Geldausgeben reizten 144 “. Auch Agnes Karll vom BOKD wandte sich in der Weimarer Republik gegen „unvernünftige Geldforderungen145.“ Sie schrieb:“Ehe es uns nicht gelingt in unserem Schwesternkreis an die Stelle des Egoismus und Individualismus ein tiefes religiöses Empfinden, eine hohe Ethik zu setzen, kann sich unser Beruf nicht befriedigend entwickeln 146. “ Für alle diese Schwestern gab es nicht die Möglichkeit des Arbeitskampfes, Tariflöhne einzufordern oder Arbeitszeitbegrenzungen durchzusetzen. Diese Möglichkeiten des Arbeitskampfes, die sich nur den freien Schwestern außerhalb des BOKD boten, wurden schon dadurch in ihrer Wirkung eingeschränkt, dass die Orden und Mutterhäuser einen ruinösen Preiswettbewerb durchführten, indem sie die „wilden“ Schwestern unterboten und damit vom Markt drängten, bei Streiks arbeiten gingen und (mehr oder weniger) freiwillig ohne Zeitbegrenzungen zur Verfügung standen. Pater Bernhardt Rüther, Verhandlungsführer der Caritasverbandes sagte noch 1957 beim Streit um die Gestellungsverträge: „ Was heißt hier Konkurrenz? Wir lehnen es lediglich ab, höhere Gestellungsgelder anzunehmen, selbst, wenn man sie uns bietet.147

Durch die Tatsache, dass die Orden, Mutterhäuser und das DRK an keine Arbeitszeitregelungen gebunden waren und ihren Mitglieder kein Gehalt oder nur Taschengeld zahlten, konnten sie ihre Leistungen billig anbieten148. Noch bis heute weigert sich das DRK mit allen juristischen Mitteln, seinen Mitgliedern Arbeitnehmerrechte zuzugestehen.

5.2.3. Der Kampf um die Ausbildungslänge

Wie oben ausgeführt, war die Ausbildungslänge bis 1906 keinerlei staatlicher Regelung unterworfen: Jede Pflegeschule erstellte ihr eigenes Curriculum mit Ausbildungszeiten, die den leitenden Entscheidungsträgern richtig erschienen. F.A. Mai richtete am Anfang des 19 Jahrhunderts Schulen mit 3-monatiger Ausbildungszeit ein mit einer abschließenden öffentlichen Prüfung und Vereidigung der Pflegekräfte149. Das rote Kreuz bildete dreimonatig bis einjährig aus mit abschließender Prüfung - allerdings nur Mitglieder des DRK150. Als Beispiel für staatliche Ausbildungsstätten, dauerte die Pflegeausbildung an der Königlich-Sächsischen Pflegeanstalt Hubertusburg ein halben Jahr und beinhaltete anschließend zwei Jahre Hilfspflegerdienste, bis „Staatsdienereigenschaften“ erreicht wurden151. Während der gescheiterten preußischen Pflegereform 1875-1885 (Kap.4.2.1.) war eine Ausbildungsdauer von fünf bis sechs Monaten mit anschließender Prüfung vorgesehen152. Die Pflegeausbildung an der Berliner Charité ab 1831 dauerte zuerst 5 Monate, und dann, bis 1907 lediglich drei Monate153. Die Generalversammlung des „Bundes deutscher Frauenvereine“ forderte schon 1902 eine staatlich vorzuschreibende dreijährige Ausbildung mit abschließender staatlichen Prüfung154. Georg Streiter trat für eine Ausbildungslänge von zwei Jahren ein155, Martin Mendelsohn (Kapitel 4.1.2.7.) forderte 1901/1902 u.a. eine Ausbildungszeit von drei Jahren mit abschließendem Diplom156. Das Pflegeausbildungsgesetz von 1906 legte dann schließlich keine reichsweit einheitliche Ausbildungsdauer und Examenspraxis fest, sondern eine fakultative Ausbildungsdauer von einem Jahr. Der Grund, dass diese Reformversuche scheiterten lag in der abwehrenden Haltung der geistlichen Pflegeverbände und des DRK: Sie befürchteten einen zu schwerwiegenden Eingriff in die freie Liebestätigkeit.157 1921 berief das preußische Wohlfahrtsministerium einen Sachverständigenausschuss ein, zu dem u.a. Agnes Karll und Georg Streiter gehörten, um eine Novellierung des Pflegeausbildungssgesetzes zu beraten. Das Ziel sollte eine reichsweite einheitliche Regelung der Ausbildung und des Abschlusses sein. Der Sachverständigenausschuss empfahl die Ausweitung der Ausbildungsdauer auf zwei Jahre, was umgehend im Juli 1921 umgesetzt wurde158 159. Fernerhin erarbeiteten sie einen Referentenentwurf, worin eine obligatorische Abschlussprüfung empfohlen wurden, ein Schutz der Bezeichnung „u.a. Krankenpfleger, Krankenpflegerin“, dass die berufliche Ausübung der Pflege staatlich geprüften Pflegefachkräften vorbehalten bleiben sollte, und die Möglichkeit der Sanktionierung bei Fehlverhalten durch Aberkennung der staatlichen Anerkennung. Dieser revolutionäre Referentenentwurf, dessen Forderungen erst Jahrzehnte später teilweise in den Krankenpflegegesetzen von 1965 und 1985 umgesetzt wurde, wurde im Parlament jahrelang verschleppt und wurde letzten Endes verworfen. Streiter führt die mangelnde Entschlusskraft zur Umsetzung dieses Reformversuches auf den Einspruch der geistlichen Krankenpflege zurück, die in all diesen Reformen eine Einschränkung ihrer „freien Liebesbetätigung“ sahen.160 Zusammenfassend lässt sich für die Zeit der Weimarer Republik festhalten, dass politisch gesehen viele gute Möglichkeiten bestanden, den Beruf der Krankenpflege arbeitsrechtlich in geordnete Bahnen zu lenken, die Arbeitszeiten zu beschränken, vernünftige Gehälter zu erstreiten und die Ausbildung einheitlich zu regeln. Aber es scheiterte alles einerseits am Berufsethos der Mehrzahl der Pflegekräfte: Die Auffassung der gebundenen Pflege als „Liebesdienst“ verbot das Streben nach eigenen Vorteilen, weder bei der Arbeitszeit, noch bei der Entlohnung. Und die ungebundenen Pflegekräfte hatten zum allergrößten Teil genug damit zu tun, zu überleben, als dass sie in den Arbeitskampf eingestiegen wären. Andererseits führte die Zersplitterung der Berufsverbände und der gegenseitige Kampf, in Verbindung mit der Tatsache, dass die Pflegekräfte nicht durch ihresgleichen vertreten wurden (abgesehen vom BOKD), dazu, dass anderweitige Interessenvertreter, die Krankenhausträger, das Militär, die Politik und die Ärzte ihre Interessen in Bezug auf Kostenersparung und Ausweitung der Arbeitszeiten auf Kosten der Pflegekräfte durchsetzen konnten161.

6 Zusammenführung und Ausblick

6.1. Parallelen, Differenzen à Bewertung der gegenwärtigen Reformbestrebungen in der Pflege im Licht von 130 Jahren Pflegereform in Deutschland

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es folgende Gründe waren, die Reformen scheitern ließen:

Es war kein Interesse an einer weltlichen Krankenpflegeausbildung infolge der schlechten Arbeitsbedingungen, Konkurrenzdenken der geistlichen Pflege und der ungeklärten Finanzierung durch den Staat. (Kap.4.2.1.)

Zusammenführungen scheiterten an der Befürchtung, Selbstständigkeit und Unabhängigkeit einzubüßen.(Kap.4.2.2.)

Die Hypurgie scheiterte an der Gleichgültigkeit der Ärzteschaft gegenüber der Pflege (Kap.4.2.3.)

Eine Vereinheitlichung der Ausbildungen scheiterten an einem Beharren auf Autonomie, rückwärtsgewandtes Festhalten an gewohnten Abläufen und Scheu vor einem veränderten Ethos. (Kap.4.2.4.)

Die Akademisierung scheiterte zuerst an dem Standesdünkel der akademischen Welt und an einem politischen Wechsel (Kap.4.2.5.1.).

Dann scheiterte sie an der Kürze der Lehrgänge, dass sie nicht an der Universität angesiedelt werden konnte, an dem beschränkten Zugang zu der Hochschule, der Ignoranz der akademischen Welt, und nicht zuletzt an der fehlenden Finanzierung durch den Staat (Kap.4.2.5.2.).

Der dritte Anlauf scheiterte an dem beschränkten Kreis seiner Nutznießerinnen, an einer Verschiebung der Schwerpunkte der Studiengänge und wiederum an der fehlenden Finanzierung durch den Staat (Kap.4.2.5.3.).

Eine vernünftige Regelung der Ausbildung und des staatlichen Examens scheiterte am Widerstand der geistlichen Pflege, die, bedingt durch andere Wertmaßstäbe, eine einheitliche reichsweite Regelung verhinderte.(Kap.4.2.6.) Die Einführung der 48-Stundenwoche wurde aufgrund verschiedenster Gründe nicht durchgesetzt: Religiös-ethische Bedenken der geistlichen Pflege einerseits, politiktaktische Bedenken andererseits seitens von BOKD und Streiter´scher Verband, zudem finanzielle Gründe auf Seiten der Krankenhausbetreiber. Zudem führte die Zersplitterung der Pflegeverbände dazu, dass sie gegeneinander ausgespielt werden konnten (Kap.5.2.1.).

Die Vergütung konnte sich aufgrund des, bei der gebundenen Pflege durchgängig bestehenden Gestellungsvertragswesens nicht verbessern: Ein Tarifkampf konnte nicht durchgeführt werden, da sowohl katholische Orden, wie evangelische Mutterhäuser, wie auch das DRK ihren Mitgliedern keine regulären Lohne zahlten, und damit jeden Lohnkampf der freien Pflege ad absurdum führten. Zugleich verhinderte die durch die christliche Ethik des Liebesdienstes induzierte Opferbereitschaft lange Zeit ein konsequentes vereinigtes Eintreten für bessere Entlohnung (Kap.5.2.2.). Die Reform der Ausbildungslänge scheiterte an der Abwehr der geistlichen Verbände und des DRK, welche, wie bei der Frage des Examens und der Arbeitszeit, auf ihr Berufsethos hinwiesen. Zudem scheiterten sie an der Finanzierungsfrage, an dem Desinteresse der entscheidenden Gremien und an der Zersplitterung der Pflegeverbände (Kap.5.2.3.).

Gegenwärtig ist das Pflegeberufsgesetz im parlamentarischen Prozess anhängig. Nachdem sich die Koalition auf einen Kompromiss in der Generalistikfrage geeinigt hat, ist man gespannt, ob das Gesetz bis zum Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Auch diese Pflegereform droht so lange diskutiert und geschoben zu werden, bis sie obsolet wird oder die Regierung wechselt. Während man schon 1925 über Generalistik bei der „Reichssektion Gesundheitswesen“ diskutierte162, und Georg Streiter 1924 die Spezialisierung bzw. Zersplitterung der Pflege beklagte und eine Vereinheitlichung der Grundlagen anmahnte163, haben wir eine ähnliche Situation auch heute, fast hundert Jahre später. Auch heute sehen wir eine zersplitterte Berufslandschaft. Bei der Frage der Durchsetzung der Reform melden sich unterschiedlichste Interessenträger zu Wort. Zuerst einmal die Politiker, dann die Pflegeverbände, die kirchlichen Verbände, die privaten Altenheimbetreiber, der Pflegerat, der „Deutsche Berufsverband für Altenpflege e.V. (DBVA)“, der „Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der „Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) und all die anderen kleinen und großen Pflegeverbände164. Und über die alles beherrschende Generalistikdebatte wird völlig übersehen, dass in dem neuen Gesetzesentwurf einige Reformvorhaben, die bereits ein F.A. Mai und eine Agnes Karll vor über hundert Jahren anstrebten, endlich umgesetzt werden könnten: Eine Akademisierung der Pflege, kostenlose Ausbildungsplätze, definierte vorbehaltene Tätigkeiten der Pflege. Während früher die geistliche Pflege, die Caritasverbände und die Diakonie, sowie das Deutsche Rote Kreuz mit ihrer immanent innewohnenden Ethik der Pflege als „Liebesdienst“ viele Reformvorhaben aus ihrer marktbeherrschenden Stellung heraus scheitern lassen konnten, immerhin verhinderten sie noch 1957 das Abschaffen des Gestellungsvertrags-Systems und das verbindliche Festlegen von vorbehaltenen Tätigkeiten, so hat sich rein zahlenmäßig das Verhältnis zwischen geistlicher und freier Pflege dahingehend verschoben165, dass auch diese Verbände einlenken mussten. Zwischen 1957 und 1960 wurden dann sowohl die 48 Stunden-Woche für die im öffentlichen Dienst tätigen Pflegekräfte eingeführt, als auch die Gehälter um eine Einkommensstufe angehoben166. Am Beispiel des DRK sehen wir allerdings auch heutzutage noch, dass die Idee von Krankenpflegerinnen als Arbeitnehmer mit Rechten und Pflichten mit dem gleichen Sendungsbewusstsein bekämpft wird, wie vor einhundert Jahren und entgegen dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes167 Wege gesucht werden, um das deutsche Arbeitsrecht zu umgehen, das Streikrecht auszuschließen, Betriebsratswahlen zu verhindern und den Zugang zu deutschen Arbeitsgerichten zu verschließen168. Parallelen zum Kaiserreich und der Weimarer Republik ergeben sich also in der weiterhin zersplitterten und von unterschiedlichen Interessen getriebenen Pflegelandschaft. Die Politik zeigt zuweilen Interesse an Änderungen, welche dann aber halbherzig umgesetzt werden und Sparzwängen und der nächsten Wahl zum Opfer fallen. Nach wie vor spielen parteitaktische Gründe eine Rolle, wo professionsfremde Entscheidungsträger über die Zukunft der Ausbildung und der Pflege beraten. Grundsätzliche Änderungen haben sich im Laufe der letzten 100 Jahre bei dem Stellenwert der geistlichen Motivation bei einem großen Teil der Pflegekräfte ergeben. Durch den Verlust an Religiosität, der Verschiebung zulasten der geistlichen „Liebespflege“ zugunsten der weltlichen „Lohnpflege“ wurden im Laufe der letzten fünfzig Jahre viele Reformen möglich, die noch 1957 nicht möglich waren.

6.2. Welche sinnvollen Konsequenzen ergeben sich aus der Geschichte für eine positive Veränderung der Pflege in der Zukunft?

Ob die Zurückdrängung des christlichen Ethos in der Pflege eine zu begrüßende Entwicklung ist, läßt sich konträr bewerten. Sicherlich lassen sich Arbeitsrechte besser erstreiten, wenn man nicht die Selbstaufopferung, Nächstenliebe und Demut als Tugend postuliert, aber andererseits „ führt ein „Mehr“ an medizinisch- technischer Ausbildung ohne ein „Mehr“ an Ethos und Mitmenschlichkeit dazu, dass eine Neuordnung der Pflegeberufe von vornherein zum Scheitern verurteilt ist “, merkt Pater Bernhardt Rüther, (1913-1980) Provinzialoberer der Kamillianer, Leiter der Caritasverbände), während der Diskussion um das Krankenpflegegesetz von 1975 an 169, womit er den Grundsatz des Kamillus von Lellis durchaus deutlich macht: „Mehr Herz in diese Hände!“. Die Erkenntnis, dass im Mittelpunkt des Pflegeprozesses sowohl der zu pflegende Mensch, als ebenso die Pflegeperson gleichberechtigt stehen, scheint sich erst so langsam sowohl in der gelebten Pflege, als auch in der Pflegewissenschaft durchzusetzen.

Sehr anschaulich wird er deutlich im „Systemischen Ansatz von Pflege“ von Hundenborn/ Kreienbaum 1994170, wo in den zwei Mittelpunkten einer Ellipse der Patient und die Pflegekraft stehen, beide in der Pflegebeziehung verbunden, gemeinsam beeinflusst durch die Pflegesituation, die Institution, die Gesellschaft und dem Wertesystem. Auch die konfessionellen Pflegeverbände haben inzwischen realisiert, dass Beide, der Patient aber auch die Pflegeperson Bedürfnisse haben, die gestillt

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 1: "Der systemische Ansatz von Pflege" von Hundenborn/Kreienbaum 1994170

werden müssen, soll es nicht zu einer Aus- und Abnutzungserscheinung kommen. Bei der geistlichen Pflege hat ein Umdenkungsprozess stattgefunden: Pater Bernhard Rüther mahnte 1973 großzügige Arbeitszeitregelungen an, ausreichende Freizeit für die Schwestern, eine Ausweitung der Stellenpläne, ein Ende der Streitigkeiten zwischen Ordensschwestern und freien Schwestern, keine Abgrenzung, sondern Integration.171 Dieser Weg wurde in den vergangenen Jahrzehnten weiterverfolgt. In diesem System hat auch der Glaube als Bezugspunkt seinen wichtigen Stellenwert, der aber nicht zur Benachteiligung der Pflegekraft gegenüber den anderen Beteiligten führen muss. Zur Verdeutlichung des Wandels habe ich eine Modifikation des obigen Modells gesetzt, welches die Veränderung der Perspektive verdeutlicht: Es zeigt den systemischen Ansatz von Pflege, wie er bis in die 60er Jahre praktiziert wurde, wobei allein der Patient im Mittelpunkt aller Bemühungen und der Aufmerksamkeit steht. Viele der gescheiterten Reformen des Kaiserreiches und der Weimarer Republik lassen sich leicht damit begründen, dass die Pflegepersonen außerhalb des Interessenkreises des Patienten, der Institutionen und der Gesellschaft lagen. Hier kommen, gemäß Hermann Giesecke172, neben den Kategorie der Geschichtlichkeit auch die Frage des Interesses, der Solidarität und der Selbstbestimmung zum Tragen. Die Motivatoren waren der Politik nicht zugänglich, die Zuschreibungen an den Charakter der Pflegekräfte verbaten in sich selbst ein Aufbegehren der Pflegenden gegen die Zustände. Lediglich der kleine Teil der freien Pflegekräfte versuchte, die Verberuflichung und Professionalisierung voranzutreiben. Und da hat sich viel verändert in der Pflegelandschaft. Hier liegt die Chance, dass Reformen gelingen können, welche damals bis vor wenigen Jahrzehnten zum Scheitern verurteilt waren. In diesen Tagen werden Pflegekammern gegründet in vielen Bundesländern. Schon Georg Streiter erinnerte an die Notwendigkeit der Gründung einer Pflegekammer, die durch Paul Jacobsohn 1910 angeregt worden war173. Der Pflege- und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl Josef Laumann spricht sich nun, über hundert Jahre später, ebenfalls für die Einrichtung einer Bundespflegekammer aus174. Damit könnte ein wichtiger Schritt gelingen, die Zersplitterung der Pflegeverbände zu beenden und ein gemeinsames Forum zu erhalten, welches die Belange der Pflege angemessen in der Politik vertreten kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb 2: "Der systemische Ansatz in der Pflege bis in die 60er Jahre" von Ortwin Vedder 2017 auf der Basis des "Systemischen Ansatzes von Pflege" von Hundenborn/Kreienbaum 1994

6.3. Wo besteht Forschungsbedarf?

Nach diesem Einblick in die Parallelen und Divergenzen zwischen den gescheiterten Reformen des Kaiserreichs und der Weimarer Republik wäre ein vergleichendes Untersuchen der Reformprozesse der Nachkriegszeit bis ins neue Jahrtausend nützlich, um den Prozess der Verberuflichung der Pflege einerseits und andererseits die Tendenz der Deprofessionalisierung , die sich in einer Zergliederung mancher ursprünglich der Pflege zugehörender Spezialdisziplinen manifestiert, nachzuvollziehen und einzuordnen. Susanne Kreutzer hat eine wertvolle Arbeit vorgelegt175 und Hilde Steppe hat eine wegweisende Arbeit beigesteuert176, welche den Transformationsprozess prägnant aufzeigen. Die seit den 70er Jahren zunehmende Tendenz, selbst Kerngebiete der Pflege an billigere, „ungebildetere“ Kräfte zu übertragen („Stationshelferinnen, Pflegehelfer, Altenpflegehelfer, „Polinnen“) bei gleichzeitiger Ausweitung der medizinischen-technischen Anforderungen an die Pflegeausbildung scheint die Weissagungen der Reformgegner der alten Zeit zu bestätigen, die zu Recht befürchteten, dass sich die Pflege selbst abschafft, wenn sie ihre Kerntätigkeit, die Pflege abgibt, um als Heilgehilfen den Ärzten zu dienen. Aufbauend auf den Arbeiten von Kreutzer und Steppe könnte man erforschen, ob die Pflege sich wirklich abschafft, oder sich lediglich wandelt in ein anderes Berufsbild, welches nicht minder wertvoll ist, aber andere Schwerpunkte setzt und damit den alten Traum von der Profession Pflege in erreichbare Nähe rücken lässt.

7 Reflektion des eigenen Arbeitsprozesses

Als ich begann, diese Arbeit zu schreiben hatte ich keine Ahnung, wohin mich die Studien führen würden. Ich war fasziniert von den Schichtungen, in der Geschichte, die mir von den aktuellen Reformdiskussionen allzu bekannt vorkamen. Und je mehr ich grub in der alten Pflegegeschichte, desto ausgedehnter wurden die Reformvorhaben, die noch begutachtet und erwähnt werden wollten. Anfangs wollte ich die Reformen bis zur Gegenwart betrachten, dementsprechend ausgedehnt war die Literaturrecherche. Die Quellen ab der Nachkriegszeit bis heute wurden mir noch bei der vergleichenden Anwendung wichtig und nützlich. Beim ersten Kolloquium wurde allerdings deutlich, dass ich den Umfang der Arbeit radikal beschneiden musste. Den „systemischen Ansatz von Pflege in den 60er Jahren“ hatte ich ziemlich am Anfang meiner Studien entworfen auf Grundlage einer Vorlesung von Frau Prof. Hundenborn, und beim Verfassen von Kap. 6.2. fiel er mir wieder ein, als ideale Visualisierung der unterschiedlichen Pflegeverständnisse. Über meine Methodik hatte ich mir im Vorfeld nicht so viele Gedanken gemacht. Es war mir klar, dass der Leser zuerst Hintergründe benötigt, um das Scheitern der Reformversuche verstehen zu können. Und dass die Gemeinsamkeiten dieser erfolglosen Reformen der Schlüssel ist, um für unsere Zeit Differenzen herauszuarbeiten und damit aufzuzeigen, wo die Pflege heute mehr Chancen hat, Änderungen tatsächlich erfolgreich durchzuführen. Der induktive Ansatz hat dazu geführt, dass mir beim Schreiben der Arbeit lange Zeit nicht klar war, wohin mich die Studien führen würden und die Schlussfolgerungen mir tatsächlich erst bei der Zusammenfassung im sechsten Kapitel aufgingen. Während meiner Studien habe ich die großartige Möglichkeiten der ZB-Med in Köln schätzen gelernt. Ich bin meiner Frau und meinen Kindern sehr dankbar, die mir den Rücken freihielten und mich so manchen Abend entbehrt haben, so dass ich mich nicht immer wieder neu komplett ins Thema eindenken musste. Mit meiner Zeiteinteilung kam ich gut klar, die Computertechnik funktionierte größtenteils problemlos. Bei weiteren Arbeiten werde ich frühzeitiger die Literaturrecherche schneeballartig vertiefen, werde eher autorenbezogen recherchieren und ausgehend davon dann bei deren Zitationen nach Primärliteratur suchen. Abschließend danke ich Frau Prof. Hundenborn für die wohlwollende Begleitung bei der Erstellung dieser Arbeit.

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[...]


1 Hans v. Keler

2 George de Santayana 1905

3 (Prediger 1,9), zitiert in Die Heilige Schrift 2006

4 www.cinahl.com

5 www.nlm.nih.gov

6 www.thecochranelibrary.com

7 www.livivo.de

8 Giesecke 1973

9 Schweikardt 2008, S. 80–81

10 Rieder 1999, S. 25

11 Streiter 1924, S. 3

12 Ponto 2000a, S. 702

13 Prüfer 1997, S. 30

14 Prüfer 1997, S. 34

15 Johann Friedrich Dieffenbach zitiert in Streiter 1924, S. 22

16 Steppe und Ulmer 2003, S. 137

17 Prüfer 1997, S. 27

18 Ponto 2000a, S. 702

19 Berliner klinische Wochenschrift 1903 zitiert in Streiter 1924, S. 25

20 Die Ausführungen in diesem Abschnitt beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Streiter 1924, S. 30

21 Schweikardt 2008, S. 174

22 Schweikardt 2008, S. 175–176

23 Schweikardt 2008, S. 177

24 Schweikardt 2008, S. 177–178

25 Streiter 1924, S. 30–31

26 Schweikardt 2008, S. 179

27 Matthäus 25,40 zitiert in Die Heilige Schrift 2006

28 Jakobus 1,27 zitiert in Die Heilige Schrift 2006

29 Rieder 1999, S. 22

30 Steppe und Ulmer 2003, S. 138

31 Prüfer 1997, S. 27

32 Ponto 2000a, S. 702

33 Steppe und Ulmer 2003, S. 139

34 Pater Michael Fischer zitiert in Kolling 2004, S. 43

35 Steppe und Ulmer 2003, S. 140

36 Ponto 2000b, S. 781

37 Prüfer 1997, S. 88

38 Steppe und Ulmer 2003, S. 140

39 Rieder 1999, S. 29

40 Rieder 1999, S. 37

41 Prüfer 1997, S. 32–33

42 Prüfer 1997, S. 71

43 Prüfer 1997, S. 81–87

44 Steppe und Ulmer 2003, S. 143

45 Nutting/Dock 1923 zitiert in Steppe 2012, S. 120–121

46 Wolff und Wolff 2002b, 126+201

47 Streiter 1924, S. 177

48 Ponto 2001b, S. 257

49 Ponto 2001a, S. 79

50 Wolff und Wolff 2002a, S. 21

51 Ponto 2001b, S. 257

52 Wolff und Wolff 2002a, S. 92

53 Streiter 1924, 177+179

54 Adolf Stoecker zitiert in Wolff und Wolff 2002a, S. 17

55 Wolff und Wolff 2002a, S. 19–20

56 Prüfer 1997, S. 45

57 Prüfer 1997, S. 45

58 Wolff und Wolff 2002b, S. 126

59 Kreutzer 2005, S. 9

60 Prüfer 1997, S. 71–76

61 Agnes Karll, zitiert in Schweikardt 2008, S. 161

62 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 192–207

63 Martin Mendelsohn zitiert in Schweikardt 2008, S. 199

64 Martin Mendelsohn zitiert in Schweikardt 2008, S. 199–200

65 Wolff und Wolff 2002b, S. 202 merkt an, dass Mendelsohn aufgrund von Antisemitismus an der Friedrich-Wilhelms-Universität in Berlin abgelehnt wurde und aus diesem Grund relegierte.

66 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 91–98

67 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 154

68 Prüfer 1997, S. 46

69 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 205–207

70 Gaida 2011, S. 53

71 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 147–153

72 Bundesregierung 01/2016, §37-§39

73 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Schweikardt 2008, S. 46–50

74 Wolff und Wolff 2002b, S. 54

75 Wolff und Wolff 2002b, S. 52

76 Wolff und Wolff 2002b, S. 50ff

77 Wolff und Wolff 2002b, S. 53–54

78 Sticker, Anna zitiert in Wolff und Wolff 2002b, 51+53 +47

79 Streiter 1924, S. 29

80 Schweikardt 2008, 47+48+43

81 Wolff und Wolff 2002b, S. 53

82 Schweikardt 2008, S. 48

83 Albert Einstein

84 Schweikardt 2008, S. 156

85 Schweikardt 2008, S. 157

86 Prüfer 1997, S. 90–91

87 Wolff und Wolff 2002b, S. 103–104

88 Schweikardt 2008, S. 157

89 Wolff und Wolff 2002b, 104+107

90 Prüfer 1997, S. 67

91 Schweikardt 2008, S. 157

92 Panke-Kochinke 2011, S. 108

93 Wolff und Wolff 2002b, S. 99–100

94 Prüfer 1997, S. 67

95 Ponto 2001c, S. 526

96 Schweikardt 2008, S. 162

97 Wolff und Wolff 2002b, S. 102–103

98 Schweikardt 2008, S. 162

99 Wolff und Wolff 2002b, S. 103

100 Ponto 2001c, S. 527

101 Schweikardt 2008, S. 162 + S. 275

102 Streiter 1924, S. 27–29

103 Ponto 2001c, S. 526

104 Ponto 2000c, S. 973

105 Schweikardt 2008, S. 140

106 Wolff und Wolff 2002a, S. 10–12

107 Schweikardt 2008, S. 277 äußert im Gegensatz zu Ponto die Ansicht, dass die Rolle der BOKD und der deutschen Frauenvereine auf das Zustandekommen der staatlichen Prüfung 1906 nur marginal seien.

108 Ponto 2001a, S. 80–81

109 Protokoll der Fuldaer Bischofskonferenz 1904, zitiert in Schweikardt 2008, S. 145

110 Schweikardt 2008, 248ff

111 Schweikardt 2008, 244+246

112 Streiter 1924, S. 35

113 Schweikardt 2008, S. 151

114 Schweikardt 2008, S. 153

115 Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich, soweit nicht anders genannt auf Prüfer 1997, S. 35–39

116 Ponto 2000c, S. 976

117 Prüfer 1997, S. 90

118 Prüfer 1997, S. 89

119 Wolff und Wolff 2002b, S. 172

120 Schweikardt 2008, S. 161

121 Prüfer 1997, S. 89 merkt an, dass Ende der 1920er Jahre eine gewisse verbandsübergreifende Zusammenarbeit in einer "freien Arbeitsgemeinschaft" möglich wurde, unter Ausschluss der Gewerkschaft.

122 Die Ausführungen in diesem Abschnitt beziehen sich, soweit nicht anders angegeben auf Steppe 2012

123 Steppe 1990

124 Dr. Hecker, zitiert in Steppe 2012, S. 124

125 Streiter 1924, S. 125–139

126 Ponto 2001c, S. 524

127 Ponto 2001a, S. 81

128 Ponto 2001c, S. 524

129 Wolff und Wolff 2002b, S. 170

130 Ponto 2000c, S. 974

131 Steppe 2012, S. 126–127

132 Steppe 2012, S. 127

133 Prüfer 1997, S. 54–55

134 Wolff und Wolff 2002b, S. 131

135 Gaida 2011, S. 65–66+317

136 Ponto 2000c, S. 973

137 Steppe und Ulmer 2003, S. 145

138 Prüfer 1997, 65 + 89

139 Schweikardt 2008, S. 148

140 Schweikardt 2008, S. 158

141 Schweikardt 2008, S. 204

142 Prüfer 1997, S. 58–61

143 Kolling 2004, S. 30–31

144 Wolff und Wolff 2002b, S. 126

145 Prüfer 1997, S. 60

146 Agnes Karll: Materialismus und Idealismus des Schwesternberufes. In: Unterm Lazaruskreuz 1 (1910), S. 1-3; zitiert in Hähner-Rombach 2013, Quelle I,11

147 Rechtsschutz für die Haube 1957

148 Hackmann 2013, S. 431

149 Schweikardt 2008, S. 47

150 Ponto 2000b, S. 781

151 Ponto 2000b, S. 782

152 Schweikardt 2008, S. 91

153 Schweikardt 2008, S. 52

154 Ponto 2001a, S. 81

155 Streiter 1924, S. 33

156 Martin Mendelsohn zitiert in Panke-Kochinke 2011, S. 137

157 Ponto 2000c, S. 972

158 Streiter 1924, S. 35

159 Prüfer 1997, S. 65–66 merkt an, dass das DRK Ende der 20er Jahre einem dreijährigen Ausbildungslehrgang anbot, der weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Umfang hinausging. Prüfer vermutet als Grund dafür entweder Reformbedarf in der DRK, oder den Wunsch nach einer Elitestellung über den anderen Verbänden

160 Streiter 1924, S. 41

161 Schweikardt 2008, S. 276–277

162 Prüfer 1997, S. 69

163 Streiter 1924, S. 48

164 Gysin 2015

165 Lührs 2006

166 Kreutzer 2005, 204+222

167 Redaktion Rechtsdepesche 2017

168 Bibliomed Manager 2016

169 Rüther und Illhardt 1973, S. 91

170 Hundenborn 2016, 42ff

171 Rüther und Illhardt 1973, S. 74–75

172 Giesecke 1973

173 Streiter 1924, S. 179

174 Bibliomed Pflege 2017

175 Kreutzer 2005

176 Steppe 1990

Excerpt out of 50 pages

Details

Title
Verpasste Chancen in der Pflege. Eine historisch-kritische Analyse von Reformbestrebungen
College
University of Applied Sciences North Rhine-Westphalia Köln
Grade
1,3
Author
Year
2017
Pages
50
Catalog Number
V468472
ISBN (eBook)
9783668943957
ISBN (Book)
9783668943964
Language
German
Keywords
Pflege, Geschichte, Reformen
Quote paper
Ortwin Vedder (Author), 2017, Verpasste Chancen in der Pflege. Eine historisch-kritische Analyse von Reformbestrebungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/468472

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