Die amerikanischen Verhörpraktiken im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in Gefangenenlagern wie Guantanamo haben ein strafprozessuales Problem in die Öffentlichkeit gebracht, das bisher auch in der Wissenschaft nur wenig Beachtung gefunden hat; können im Ausland unter Folter und erniedrigenden Behandlungen erlangte Aussagen der verhörten mutmaßlichen Terroristen auch in deutschen Prozessen verwertet werden?
Diese Frage kann jedoch nur Ausgangspunkt einer Beschäftigung mit diesem Thema sein. Es stellt sich generell die Frage, unter welchen Bedingungen im Ausland gewonnene Aussagen von Beschuldigten oder auch Zeugen im deutschen Strafverfahren verwendet werden können und wie dies zu geschehen hat. Daher geht es in dieser Arbeit um die Frage der Verwertbarkeit ausländischer (bemakelter) Aussagen.
Doch bevor diese spezielle Problematik näher beleuchtet werden kann, sind zu aller erst die Grundzüge der Beweis(verwertungs)verbote in Fällen ohne Auslandsbezug darzustellen, weil deren Verständnis die Grundlage für Fälle mit Auslandsbezug bildet. Daher wird im Folgenden erst die rein nationale Rechtslage bezüglich der Beweisverbote anhand allgemeiner Grundsätze und der wichtigsten Fallgruppen dargestellt.
Sodann wird zu klären sein, was unter „ausländischen, bemakelten Aussagen“ generell zu verstehen ist, bevor auch hier erst allgemeine Grundsätze zur Frage des „Wie“ und des „Ob“ der Verwertung entwickelt und schließlich die wichtigsten Problemfälle dargelegt werden.
Die „ausländischen Aussagen“ von Sachverständigen als Gutachter sollen dabei mangels Praxisrelevanz außen vor bleiben.
Gliederung
A, Einleitung
B, Die Verwertung von Aussagen ohne Auslandsbezug
1 Das „Wie“ der Einführung in den Prozess
a, Der Zeuge
b, Der Beschuldigte
2 Das „Ob“ der Verwertung
a, Die Grundproblematik
(1) Systematisierung der Beweisverbote
(2) Begründung von Beweisverwertungsverboten
(a) Rechtskreistheorie
(b) Schutzzwecklehre
(c) Abwägungslehre
(d) Informationsbeherrschungsrechte
(e) Zwischenergebnis
b, Einzelne Beweisverwertungsverbote
(1) Die unterlassene Zeugenbelehrung
(a) § 52 III 1 StPO
(b) § 55 II StPO
(c) § 57 StPO
(2) Die unstatthafte Protokollverlesung nach § 252 StPO
(3) Die Zeugnisverweigerungsrechte nach den §§ 53 f. StPO
(4) Der Eid (§§ 59 ff. StPO)
(5) Die unterlassene Beschuldigtenbelehrung (§§ 136 I, 243 IV 1 StPO)
(6) Die Verweigerung von Beschuldigtenrechten (§§ 168c II- V, 224 StPO)
(7) Die verbotenen Vernehmungsmethoden
(8) Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (§ 147 StPO)
(9) Verwertungsverbote aus dem Grundgesetz
(a) Rechtsstaatsprinzip
(b) Grundrechte
(10) Völkerrechtliche Verwertungsverbote
C, Die Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen
1 Begriffsbestimmungen
a, „ausländisch“
b, „bemakelt“
2 Allgemeine Grundsätze
a, Das „Wie“ der Einführung in den Prozess
(1) Ausländische Protokolle als Niederschriften einer richterlichen Vernehmung iSv. § 251 II StPO
(2) Ausländische Protokolle als Niederschriften einer richterlichen Vernehmung iSv. § 254 StPO
b, Das „Ob“ der Verwertbarkeit der Aussage
(1) Die Verwertbarkeit bei Einhaltung der ausländischen und der deutschen Vorschriften
(2) Die Verwertbarkeit bei Einhaltung der ausländischen, nicht aber der deutschen Vorschriften
(3) Die Verwertbarkeit bei Verstößen gegen die ausländische und die deutsche Rechtsordnung
(4) Die Verwertbarkeit bei Verstößen gegen die ausländischen, aber Genugtuung der deutschen Vorschriften
(5) Die Hinwirkungspflichten der deutschen Strafverfolgungsbehörden
(6) Zusammenfassung
3 Einzelne Verwertungsverbote
a, Die unterlassene Zeugenbelehrung
(1) Zeugnisverweigerungsrechte wegen Verwandtschaft
(2) Aussageverweigerungsrechte wegen Selbstbelastungsgefahr, die Wahrheitspflicht und die Strafbarkeit von Falschaussagen
b, § 252 StPO
c, Die berufsgruppenspezifischen Zeugnisverweigerungsreche
d, Der Eid
e, Die unterlassene Beschuldigtenbehlehrung
f, Die Verweigerung von Beschuldigtenrechten
g, Die in Deutschland verbotenen Vernehmungsmethoden
h, Verstöße gegen das Grundgesetz
i, Völkerrechtliche Verwertungsverbote
(1) Die Beachtlichkeit von Fehlern bei der Rechtshilfebewilligung, sowie Verstöße gegen Absprachen iSv. Bedingungen
(2) Verstöße gegen die EMRK, den IPBPR und sonstige völkerrechtliche Übereinkommen
j, Sonstige Verwertungsverbote
(1) Schweigen als Schuldanerkenntnis/Wahrheitspflicht des Beschuldigten
(2) Bindungen an Absprachen und Schuldanerkenntnisse
D, Fazit und Zukunftsausblick
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