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Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen

Título: Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen

Trabajo de Seminario , 2009 , 34 Páginas

Autor:in: Martin Neumann (Autor)

Derecho - Derecho procesal penal, criminología, régimen penitenciario
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Die amerikanischen Verhörpraktiken im Rahmen des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus in Gefangenenlagern wie Guantanamo haben ein strafprozessuales Problem in die Öffentlichkeit gebracht, das bisher auch in der Wissenschaft nur wenig Beachtung gefunden hat; können im Ausland unter Folter und erniedrigenden Behandlungen erlangte Aussagen der verhörten mutmaßlichen Terroristen auch in deutschen Prozessen verwertet werden?

Diese Frage kann jedoch nur Ausgangspunkt einer Beschäftigung mit diesem Thema sein. Es stellt sich generell die Frage, unter welchen Bedingungen im Ausland gewonnene Aussagen von Beschuldigten oder auch Zeugen im deutschen Strafverfahren verwendet werden können und wie dies zu geschehen hat. Daher geht es in dieser Arbeit um die Frage der Verwertbarkeit ausländischer (bemakelter) Aussagen.

Doch bevor diese spezielle Problematik näher beleuchtet werden kann, sind zu aller erst die Grundzüge der Beweis(verwertungs)verbote in Fällen ohne Auslandsbezug darzustellen, weil deren Verständnis die Grundlage für Fälle mit Auslandsbezug bildet. Daher wird im Folgenden erst die rein nationale Rechtslage bezüglich der Beweisverbote anhand allgemeiner Grundsätze und der wichtigsten Fallgruppen dargestellt.

Sodann wird zu klären sein, was unter „ausländischen, bemakelten Aussagen“ generell zu verstehen ist, bevor auch hier erst allgemeine Grundsätze zur Frage des „Wie“ und des „Ob“ der Verwertung entwickelt und schließlich die wichtigsten Problemfälle dargelegt werden.

Die „ausländischen Aussagen“ von Sachverständigen als Gutachter sollen dabei mangels Praxisrelevanz außen vor bleiben.

Extracto


Gliederung

A, Einleitung

B, Die Verwertung von Aussagen ohne Auslandsbezug

1 Das „Wie“ der Einführung in den Prozess

a, Der Zeuge

b, Der Beschuldigte

2 Das „Ob“ der Verwertung

a, Die Grundproblematik

(1) Systematisierung der Beweisverbote

(2) Begründung von Beweisverwertungsverboten

(a) Rechtskreistheorie

(b) Schutzzwecklehre

(c) Abwägungslehre

(d) Informationsbeherrschungsrechte

(e) Zwischenergebnis

b, Einzelne Beweisverwertungsverbote

(1) Die unterlassene Zeugenbelehrung

(a) § 52 III 1 StPO

(b) § 55 II StPO

(c) § 57 StPO

(2) Die unstatthafte Protokollverlesung nach § 252 StPO

(3) Die Zeugnisverweigerungsrechte nach den §§ 53 f. StPO

(4) Der Eid (§§ 59 ff. StPO)

(5) Die unterlassene Beschuldigtenbelehrung (§§ 136 I, 243 IV 1 StPO)

(6) Die Verweigerung von Beschuldigtenrechten (§§ 168c II- V, 224 StPO)

(7) Die verbotenen Vernehmungsmethoden

(8) Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (§ 147 StPO)

(9) Verwertungsverbote aus dem Grundgesetz

(a) Rechtsstaatsprinzip

(b) Grundrechte

(10) Völkerrechtliche Verwertungsverbote

C, Die Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen

1 Begriffsbestimmungen

a, „ausländisch“

b, „bemakelt“

2 Allgemeine Grundsätze

a, Das „Wie“ der Einführung in den Prozess

(1) Ausländische Protokolle als Niederschriften einer richterlichen Vernehmung iSv. § 251 II StPO

(2) Ausländische Protokolle als Niederschriften einer richterlichen Vernehmung iSv. § 254 StPO

b, Das „Ob“ der Verwertbarkeit der Aussage

(1) Die Verwertbarkeit bei Einhaltung der ausländischen und der deutschen Vorschriften

(2) Die Verwertbarkeit bei Einhaltung der ausländischen, nicht aber der deutschen Vorschriften

(3) Die Verwertbarkeit bei Verstößen gegen die ausländische und die deutsche Rechtsordnung

(4) Die Verwertbarkeit bei Verstößen gegen die ausländischen, aber Genugtuung der deutschen Vorschriften

(5) Die Hinwirkungspflichten der deutschen Strafverfolgungsbehörden

(6) Zusammenfassung

3 Einzelne Verwertungsverbote

a, Die unterlassene Zeugenbelehrung

(1) Zeugnisverweigerungsrechte wegen Verwandtschaft

(2) Aussageverweigerungsrechte wegen Selbstbelastungsgefahr, die Wahrheitspflicht und die Strafbarkeit von Falschaussagen

b, § 252 StPO

c, Die berufsgruppenspezifischen Zeugnisverweigerungsreche

d, Der Eid

e, Die unterlassene Beschuldigtenbehlehrung

f, Die Verweigerung von Beschuldigtenrechten

g, Die in Deutschland verbotenen Vernehmungsmethoden

h, Verstöße gegen das Grundgesetz

i, Völkerrechtliche Verwertungsverbote

(1) Die Beachtlichkeit von Fehlern bei der Rechtshilfebewilligung, sowie Verstöße gegen Absprachen iSv. Bedingungen

(2) Verstöße gegen die EMRK, den IPBPR und sonstige völkerrechtliche Übereinkommen

j, Sonstige Verwertungsverbote

(1) Schweigen als Schuldanerkenntnis/Wahrheitspflicht des Beschuldigten

(2) Bindungen an Absprachen und Schuldanerkenntnisse

D, Fazit und Zukunftsausblick

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die strafprozessuale Problematik der Verwertung von Aussagen, die im Ausland unter Verletzung nationaler oder internationaler Standards ("bemakelte Aussagen") gewonnen wurden, und entwickelt allgemeine Grundsätze für deren Verwendung im deutschen Strafverfahren.

  • Rechtliche Grundlagen und Systematik der Beweisverwertungsverbote im deutschen Strafprozess
  • Untersuchung von Verwertungsverboten bei Aussagen mit Auslandsbezug
  • Analyse der Anwendbarkeit des "locus regit actum"-Prinzips im grenzüberschreitenden Beweisverkehr
  • Rolle grundrechtlicher und völkerrechtlicher Garantien (EMRK, IPBPR) bei der Beweiswürdigung
  • Umgang mit speziellen Fehlern wie Folter, unterlassener Belehrung oder verletzten Verteidigerrechten

Auszug aus dem Buch

Die verbotenen Vernehmungsmethoden

Ein eindeutiges Verwertungsverbot enthält § 136a III StPO (iVm. §§ 163a III 2, IV 2, 69 III, 72 StPO), welches umfassend für alle Vernehmungen gilt. Es schützt v.a. die Willensfreiheit, aber auch das Erinnerungsvermögen und die Einsichtsfähigkeit des Vernommenen. Es enthält sowohl ein indisponibles Erhebungs- als auch Verwertungsverbot. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sie gilt auch für informatorische Befragungen. Das Verbot gilt nur, wenn und soweit eine Willensbeeinträchtigung stattfindet. Die Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden ist durch Freibeweis ohne Anwendung des in- dubio- pro- reo- Grundsatzes nachzuweisen. Da dies meist kaum möglich sein wird, sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Methoden genügen. Nach einer solchen Vernehmung ist eine qualifizierte Belehrung von Nöten, um zukünftige Aussagen verwerten zu können.

Auf die zahlreichen Einzelprobleme des § 136a StPO kann hier nicht weiter eingegangen werden.

Zusammenfassung der Kapitel

A, Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung nach der Verwertbarkeit ausländischer, unter Folter oder anderen Verletzungen erlangter Aussagen in deutschen Strafprozessen dar und umreißt den methodischen Aufbau der Untersuchung.

B, Die Verwertung von Aussagen ohne Auslandsbezug: Dieses Kapitel erläutert die nationalen Grundlagen der Beweisverwertungsverbote, differenziert zwischen Erhebungs- und Verwertungsverboten und analysiert verschiedene Begründungstheorien wie die Schutzzweck- oder Abwägungslehre.

C, Die Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen: Hier werden allgemeine Grundsätze für den Beweisverkehr mit dem Ausland entwickelt, insbesondere die Anwendung des locus-regit-actum-Prinzips sowie die Behandlung spezifischer Verstöße wie unterlassener Belehrungen oder verbotener Vernehmungsmethoden.

D, Fazit und Zukunftsausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen, wonach ausländische Verfahrensvorschriften grundsätzlich beachtet werden müssen, sofern rechtsstaatliche Mindeststandards gewahrt bleiben, und weist auf den wachsenden Bedarf einer internationalen Rechtsangleichung hin.

Schlüsselwörter

Strafprozessrecht, Beweisverwertungsverbot, Auslandsbezug, Zeugenvernehmung, Beschuldigtenrechte, Rechtsstaatsprinzip, locus regit actum, EMRK, Folterverbot, Beweiserhebung, Belehrungspflicht, internationale Rechtshilfe, Beweiswürdigung, Willensfreiheit, faires Verfahren

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit im Kern?

Die Arbeit befasst sich mit der strafprozessualen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen im Ausland gewonnene und rechtlich fehlerhafte ("bemakelte") Aussagen in einem deutschen Strafverfahren verwertet werden dürfen.

Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?

Die zentralen Themen sind das Verhältnis zwischen der nationalen deutschen Strafprozessordnung und ausländischen Beweiserhebungen, die Bedeutung rechtsstaatlicher Mindeststandards sowie die Anwendung des "locus regit actum"-Prinzips im grenzüberschreitenden Kontext.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das primäre Ziel ist es, klare Grundsätze für die Verwertung von Beweisen mit Auslandsbezug zu entwickeln, um den Konflikt zwischen effektiver Wahrheitsfindung und dem Schutz der Individualrechte des Beschuldigten aufzulösen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Es handelt sich um eine dogmatische Untersuchung, die auf der Analyse der aktuellen StPO-Vorschriften, einschlägiger Rechtsprechung des BGH sowie verschiedener strafrechtswissenschaftlicher Theorien basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert zunächst die rein nationale Beweisverbotslehre, um darauf aufbauend die spezifischen Problemlagen ausländischer Vernehmungen – wie etwa die Einhaltung richterlicher Standards oder den Schutz vor Folter – zu erörtern.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie "Beweisverwertungsverbot", "Auslandsbezug", "Rechtsstaatsfilter", "faires Verfahren" und "locus regit actum" definiert.

Wie bewertet die Arbeit die Anwendung ausländischer Verfahrensregeln?

Die Arbeit folgt überwiegend der Ansicht, dass das "locus regit actum"-Prinzip unter dem Vorbehalt eines "Rechtsstaatsfilters" praktikabel ist, um sowohl der Souveränität fremder Staaten als auch deutschen Rechtsprinzipien gerecht zu werden.

Welche Rolle spielt das Völkerrecht bei der Beweisverwertung?

Völkerrechtliche Verträge wie die EMRK dienen vor allem als Argumentationshilfe für das "fair-trial"-Prinzip, bieten jedoch in der Regel keinen über das deutsche Schutzniveau hinausgehenden eigenständigen Verwertungsanspruch im Prozess.

Final del extracto de 34 páginas  - subir

Detalles

Título
Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen
Universidad
University of Augsburg  (Juristische Fakultät)
Autor
Martin Neumann (Autor)
Año de publicación
2009
Páginas
34
No. de catálogo
V469090
ISBN (Ebook)
9783668948068
ISBN (Libro)
9783668948075
Idioma
Alemán
Etiqueta
verwertbarkeit aussagen
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Martin Neumann (Autor), 2009, Verwertbarkeit ausländischer, bemakelter Aussagen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/469090
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