Heimerziehung in der DDR. Geschichte, Grundlagen und Institutionalisierung


Mémoire (de fin d'études), 2009

107 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Jugendhilfe in der DDR
2.1 Geschichte der Jugendhilfe in der SBZ/DDR
2.2 Die Organe
2.3 Die Arbeitsweise
2.4 Das Pädagogische Konzept

3. Geschichte der Heimerziehung in der DDR
3.1 Historische Grundlagen der DDR-Heimerziehung
3.1.1 Die Reformpädagogik
3.1.2 Die Zeit des Nationalsozialismus
3.1.3 Auswirkungen der Sowjetpädagogik auf die DDR-Heimerziehung
3.2 Entwicklung der Heimerziehung in der DDR
3.2.1 Neubeginn und Umgang mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges
3.2.2 Verplanung und Differenzierung
3.2.3 Neudifferenzierung innerhalb der Spezialheime
3.2.4 Pläne zur Reform von strukturellen Gegebenheiten in der Heimerziehung

4. Grundlagen der Heimerziehung in der DDR
4.1 Rahmenbedingungen
4.2 Personal
4.3 Problem- und Aufgabenbeschreibungen
4.3.1 Das Aufgabenfeld Familie
4.3.2 Gefährdete und gefährliche Kinder
4.3.3 Zentrale Begriffe in der Heimerziehung der DDR

5. Das pädagogische Konzept der DDR-Heimerziehung
5.1 Anton Semjonowitsch Makarenko
5.2 Kollektiverziehung
5.2.1 Die Kollektiverziehung bei Makarenko
5.2.2 Die Kollektiverziehung in der DDR-Heimerziehung
5.3 Arbeitserziehung
5.3.1 Die Arbeitserziehung bei Makarenko
5.3.2 Die Arbeitserziehung in der DDR-Heimerziehung
5.4 Die Politisch-ideologische Erziehung in der DDR
5.4.1 Die Zeitungsschau
5.4.2 Die Öffentlichkeitsarbeit in den Heimen der DDR
5.4.3 Die Rolle der FDJ in der DDR-Heimerziehung
5.4.4 Die Wehrerziehung innerhalb der DDR-Heimerziehung
5.4.5 Politische Provokationen seitens der Jugendlichen in den Jugendwerkhöfen

6. Institutionalisierung der DDR-Heimerziehung
6.1 Strukturmerkmale
6.2 Normalheime
6.3 Spezialheime
6.4 Durchgangsheime
6.5 Sonderheime für verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche
6.6 Die Jugendwerkhöfe in der DDR-Heimerziehung
6.6.1 Das Aufnahmeverfahren in die Jugendwerkhöfe
6.6.2 Unterschiede zwischen den Jugendwerkhöfen
6.6.3 Erziehungskonzept
6.6.4 Die Entlassung der Jugendlichen aus den Jugendwerkhöfen und deren Nachbetreuung
6.7 Der geschlossene Jugendwerkhof in Torgau
6.7.1 Struktur der Einrichtung
6.7.2 Einweisung und Aufnahme in den geschlossenen Jugendwerkhof Torgau
6.7.3 Das Erziehungsprogramm
6.7.4 Der Tagesablauf
6.7.5 Erziehungsmaßnahmen

7. Ein Heimkonzept für die Gegenwart nach den Grundsätzen der DDR-Pädagogik
7.1 Rahmenbedingungen
7.2 Personal
7.3 Pädagogisches Konzept
7.3.1 Kollektiverziehung
7.3.2 Arbeitserziehung
7.3.3 Die familienähnliche Erziehung
7.4 Institutionalisierung
7.4.1 Normalheime
7.4.2 Spezialheime

8. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

„Kennst du die Stadt, in der die Sonne nie lacht, das ist Torgau, wo man aus Menschen Idioten macht.“ (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg 1997, S. 99) Bei diesem Zitat handelt es sich um die Inschrift einer Zelle im geschlossenen Jugendwerkhof Torgau. Die Verbitterung und Verzweiflung, welche aus den Zeilen spricht, spiegeln das Grunddilemma der DDR-Heimerziehung wieder. Man wollte das Beste für die Kinder und Jugendlichen in den Heimen, verlor deren Wohl jedoch im Laufe der Jahre immer mehr aus dem Blickfeld. Nicht nur die politisch-ideologische Sichtweise, welche den Zöglingen aufgezwungen wurde, sondern auch der übertriebene Hang, alles bis ins kleinste Detail zu planen, machte eine Erziehung zur Mündigkeit unmöglich.

Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die Heimerziehung in der DDR zu geben und ihre Geschichte, Grundlagen und Institutionen zu erläutern. Dazu wird zunächst die Jugendhilfe in der Deutschen Demokratischen Republik behandelt. Über Geschichte, Organe und Arbeitsweise der Jugendhilfe bis hin zum pädagogischen Konzept soll dieses Kapitel in die Problemstellung der Heimerziehung einführen.

Anschließend beschäftigt sich diese Diplomarbeit ausführlich mit der Geschichte der Heimerziehung in der DDR. Dabei werden zunächst die wichtigsten Wurzeln dargestellt, welche sich hauptsächlich aus Reformpädagogik, Nationalsozialismus und der Sowjetpädagogik zusammensetzen. Darauf folgt eine Darstellung der Entwicklung der Heimerziehung, beginnend beim Umgang mit den Kriegsfolgen und dem Neuaufbau der Heimerziehung. Im Anschluss daran werden die einzelnen Stadien beleuchtet, welche das Heimkonzept durchlief. Dazu gehören die Planungseuphorie der DDR-Funktionäre, die Neudifferenzierung innerhalb der Spezialheime und zahlreiche Pläne, wie man die strukturellen Gegebenheiten modifizieren könnte.

Nachdem über die Geschichte der Heimerziehung aufgeklärt wurde, sollen die wichtigsten Grundlagen erläutert werden. Dazu werden zunächst die Rahmenbedingungen geklärt, bevor genauer auf die Zusammensetzung, die Qualifikation und die Aufgabenbereiche des Personals eingegangen wird. Anschließend erfolgt eine nähere Erörterung des Aufgabenfeldes der Heimerziehung. Dazu soll zunächst geklärt werden, welche Familien und Kinder in das Blickfeld der Jugendhilfe gerieten, bevor die zentralen Begriffe der Heimerziehung dargestellt werden.

Darauf folgt detailliert das pädagogische Konzept der DDR-Heimerziehung. Dabei wird kurz auf A.S. Makarenko verwiesen, welcher mit seinen Theorien den Grundstock des Erziehungskonzeptes der DDR prägte. Im Anschluss daran wird das Prinzip der Kollektiverziehung erläutert, die das Herzstück der DDR-Heimerziehung bildete. Auch die Arbeitserziehung und die politisch-ideologische Erziehung, welche dann erklärt werden, gehen in ihren Grundzügen auf Makarenko zurück.

Das vorletzte Kapitel beschäftigt sich mit der Institutionalisierung der Heimerziehung in der DDR. Es soll geklärt werden, wie das System aufgebaut war, welche Heimarten es gab und welche Kinder und Jugendlichen in welchem Heim untergebracht waren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Jugendwerkhöfen in der DDR. Sie gehörten zu den Spezialheimen und waren ein Sonderfall in der Heimerziehung der DDR. Am Ende dieses Kapitels wird der geschlossene Jugendwerkhof in Torgau näher erläutert.

Im letzten Teil dieser Arbeit werden einige Gedanken zur Heimerziehung erläutert, welche unter Einbezug wesentlicher Punkte der DDR-Heimerziehung ein Konzept für die Gegenwart darstellen könnten.

In Bezug auf die verwendete Literatur ist festzuhalten, dass diese Arbeit hauptsächlich auf die drei Werke „Den neuen Menschen schaffen“ von Verena Zimmermann, „Fazit einer Utopie“ von Hans-Ulrich Krause und „Jugendhilfe als DDR-Nachlass“ von Eberhard Mannschatz aufbaut. Bei manchen Punkten widersprechen sich die Autoren grundlegend. Diese Stellen sind in der Arbeit aufgeführt. Auf Quellen aus der DDR-Zeit wurde weitestgehend verzichtet, da diese sehr ideologisch verblendet und wenig reflektiv sind. Aus diesem Grund sind die meisten Quellen aktuell und sowohl von Ost- als auch von Westautoren, um das Bild so objektiv wie möglich gestalten zu können.

2. Die Jugendhilfe in der DDR

Anders als in der heutigen Jugendhilfe bezog sich die Jugendhilfe der DDR nicht auf die Jugend im Allgemeinen, sondern auf Minderjährige, die sich in einer Problemlage befanden. Dies wird auch im § 1 (1) der Jugendhilfeverordnung der DDR deutlich. „Jugendhilfe umfaßt die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Kindern und Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche.“ (Ministerium für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe und Heimerziehung 1978, S. 15)

Kinderkrippen, Kindergärten, Jugendclubs, das Vereinswesen und ähnliche Institutionen hatten nichts mit der DDR-Jugendhilfe zu tun und waren dem damaligen Volksbildungswesen zugeordnet.

Die drei Hauptpfeiler der Kinder- und Jugendhilfe der Deutschen Demokratischen Republik waren: Vormundschaftswesen, Erziehungshilfe und der Rechtsschutz für Minderjährige. Was genau man darunter verstand, soll nun erläutert werden.

Da man nicht bei jedem Problem, das in der DDR auftrat, sofort die Heimerziehung anordnen konnte und wollte, wurde ein System mit Maßnahmen entwickelt, welche in den Familien und mit den Minderjährigen durchgeführt wurden, um die Schwierigkeiten zu beseitigen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 40) Zu diesen Maßnahmen der Erziehungshilfe gehörten:

„a) durch die Jugendhilfekommission anzuordnende Maßnahmen (JHVO § 13, Abs. 1) wie Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten oder des Minderjährigen, Verweis des Minderjährigen, etc. und
b) durch den Jugendhilfeausschuß anzuordnende Maßnahmen (JHVO § 23) wie Erziehungsaufsicht für den Minderjährigen, Weisungen für den Minderjährigen oder Androhung bzw. Anordnung der Erziehung in einem Spezialheim.“ (Zimmermann 2004, S. 40)

Die Erziehungsaufsicht der DDR ist vergleichbar mit der heutigen sozialpädagogischen Familienhilfe, mit dem Unterschied, dass die Erziehungshelfer, welche in der DDR in die Familie kamen, keine pädagogische Ausbildung hatten und ehrenamtlich tätig waren. Der Entzug des elterlichen Erziehungsrechtes sollte die letzte Maßnahme sein und nur umgesetzt werden, wenn alle anderen Versuche nicht gegriffen hatten. (vgl. Zimmermann 2004, S. 40)

Das Vormundschaftswesen war vor allem zuständig für elternlose und/oder familiengelöste Kinder und Jugendliche. In den Fällen, wo kein Erwachsener über das Erziehungsrecht für einen Minderjährigen verfügte, traten die Vormundschaftsräte für dessen Rechte und Pflichten ein. (vgl. Zimmermann 2004, S. 40)

Der Rechtsschutz kümmerte sich um Unterhaltszahlungen für nicht-eheliche oder Scheidungskinder. Im Rahmen des Rechtsschutzes wurden in strittigen Fällen Vaterschaftsfeststellungen durchgeführt und Mütter wurden unterstützt und beraten. (vgl. Zimmermann 2004, S. 42)

Bevor im Folgenden auf Organe, Arbeitsweise und das pädagogische Konzept der Jugendhilfe in der DDR eingegangen wird, soll kurz ihre Geschichte erläutert werden.

2.1 Geschichte der Jugendhilfe in der SBZ/DDR

Direkt nach dem zweiten Weltkrieg herrschten in Deutschland unvorstellbare Zustände, von denen insbesondere Kinder und Jugendliche betroffen waren. Die Probleme in dieser Zeit waren sehr vielfältig. Dazu gehörten unter anderem die unzureichende Versorgung mit Nahrung und anderen lebensnotwendigen Dingen, die Gesundheitsgefährdung durch Seuchen und ähnliche Krankheiten, die moralische Verwahrlosung, kaum vorhandene Schulbildung, die ideologische Verblendung und so weiter. (vgl. Hoffmann 1981, S. 11)

Sowohl in den westlichen, als auch in der sowjetischen Besatzungszone galt direkt nach dem Krieg das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt von 1922, welches auch während der Zeit des Nationalsozialismus verändert Anwendung fand. Nach der NS-Zeit wurden die nationalsozialistischen Inhalte entfernt. In der sowjetischen Besatzungszone waren sowohl Jugendämter, als auch Landesjugendämter staatliche Stellen, mit der Aufgabe, sich um die Probleme von Kindern und Jugendlichen zu kümmern. Noch bevor die DDR gegründet wurde, sind bereits neue Vorschriften für die Jugendämter ausgearbeitet und erlassen wurden. In diesen Vorschriften wurden sowohl Organisation und Aufgaben, als auch die Ziele neu geregelt. (vgl. Hoffmann 1981, S. 12)

Um die gröbsten Notlagen der Kinder zu lindern bzw. zu beseitigen, startete die KPD im Winter 1945/46 eine Aktion mit dem Namen „Rettet die Kinder“. Ziel dieser Aktion war es, alle Massenorganisationen, Betriebe und staatlichen Stellen so miteinander zu verknüpfen, dass alle gemeinsam den betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen konnten. (vgl. Hoffmann 1981, S. 13f)

„Die organisierte Zusammenarbeit verschiedener Bevölkerungsgruppen bei der Überwindung der Kindernot sowie die ideologische Umorientierung und die Beteiligung am antifaschistisch-demokratischen Aufbau wurden damals politisch hoch eingestuft.“ (Hoffmann 1981, S. 14)

Nachdem die Aktion „Rettet die Kinder“ offiziell beendet war hatte die Volkssolidarität die Aufgabe, den gesamten Bereich der Sozialarbeit zu übernehmen. Gegründet wurde sie im Herbst des Jahres 1945 in Sachsen. Anders als bei „Rettet die Kinder“ ging es der Volkssolidarität darum, allen in Not geratenen Menschen zu helfen. Dazu rief sie sämtliche gesellschaftlichen Gruppen auf. In den ersten Jahren war die Hauptaufgabe der Volkssolidarität die Probleme und Sorgen, welche mit der Nachkriegszeit verbunden waren, zu lindern. Tätig werden sollte sie in den Fällen, in denen die Mittel und die Zuständigkeiten des Staates nicht ausreichten. Zur Ausführung der Maßnahmen, wie zum Beispiel Einzelfallbetreuung, Erholungsfürsorge, Einrichtung sozialer Einrichtungen und so weiter wurden auch Jugendliche selbst als Helfer eingesetzt. (vgl. Hoffmann 1981, S. 14 – 17)

Nach 1945 konzentrierte sich die Kinder- und Jugendpolitik in der sowjetischen Besatzungszone hauptsächlich auf bildungspolitische Fragen. Erst Mitte des Jahres 1947 wurde eine Reihe von Veränderungen umgesetzt, unter anderem wurde auch die Jugendhilfe neu geordnet. Schon vor 1947 bahnte sich eine Überleitung der Jugendhilfe in das Volksbildungswesen an. So wurde schon im März 1946 die Leitung für die Heime der Volksbildungsverwaltung zugewiesen. Außerdem wurden in manchen Bezirken Erziehungsbeiräte gebildet, welche mit der Aufgabe betraut waren, über die Heimeinweisung bei Kindern zu entscheiden. Bis zur Mitte des Jahres 1947 waren dann alle Aufgaben der Jugendhilfe den Volksbildungsämtern zugeordnet. (vgl. Hoffmann 1981, S. 21ff) Während dieser Zeit war die Jugendhilfe damit beschäftigt, ihr eigenes Aufgabenprofil zu finden und zu definieren und eine eigene Infrastruktur zu schaffen. Insbesondere Jugendhilfe und Heimerziehung versuchten in dieser Zeit mit den neuen Gegebenheiten klar zu kommen und ihren Aufgaben gerecht zu werden. (vgl. Mannschatz 1994, S. 28f)

Im Jahr 1952 erließ die DDR die „Verordnung über die Übertragung der Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit“. Diese Verordnung beinhaltete die Auflösung der Vormundschaftsgerichte. Diese Aufgabe übernahm fortan hauptsächlich die Jugendhilfe. Dies war insofern von sehr großer Bedeutung, als das sie mit dieser Aufgabe gleichzeitig das Recht erhielt, direkt in das elterliche Erziehungsrecht eingreifen zu können. (vgl. Seidenstücker 1990, S. 60)

Zwischen 1957 und 1971 definierte die Jugendhilfe ihr Profil als spezifische pädagogische Aktivität. Während dieser Zeit versuchte sie dieses auszugestalten, in der Praxis zu testen und dementsprechend zu korrigieren. Allmählich wurden Jugendhilfe und Heimerziehung zunehmend isoliert. Während theoretisch die Jugendhilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein sollte, konnte dies in der Praxis nicht umgesetzt werden. (vgl. Mannschatz 1994, S. 29)

2.2 Die Organe

Die Aufgabe der Organe der Jugendhilfe in der DDR war es nicht, sofort einzugreifen, wenn eine Gefährdung für ein Kind oder einen Jugendlichen bestand oder der Zögling ein Fehlverhalten ausgebildet hatte, sondern erst dann, wenn die Eltern gesellschaftliche Hilfe durch Schule, Arbeitsstätte oder andere Organisationen in Anspruch genommen hatten und trotzdem feststellen mussten, dass sie das Problem nicht allein in den Griff bekamen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 37) Auch andere Institutionen, wie zum Beispiel die Wohngebietsausschüsse der nationalen Front, das Wohnungs- und Gesundheitswesen und andere, hatten die Aufgabe, die Familien zu unterstützen, bevor die Jugendhilfe eingriff. (vgl. Hille, Jaide 1990, S. 363) Diese Hilfe durch gesellschaftliche Institutionen spielte auch für die Jugendhilfe selbst eine wichtige Rolle. Durch die Zusammenarbeit all dieser, das Kind umgebender gesellschaftlicher Organisationen, sollte möglichst frühzeitig interveniert werden um das letzte Mittel, die Heimerziehung, zu vermeiden. (vgl. Zimmermann 2004, S. 37)

In § 4 der Jugendhilfeverordnung der DDR heißt es zu den Organen der Jugendhilfe:

„(1) Organe der Jugendhilfe sind
a) Das Ministerium für Volksbildung, die Referate Jugendhilfe bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die Jugendhilfekommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden,
b) Der Zentrale Jugendhilfeausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die Jugendhilfeausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke,
c) Die Vormundschaftsräte bei den Referaten Jugendhilfe der Räte der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke.
(2) Die Organe der Jugendhilfe bei den Räten der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke, Stadtkreise, Kreise und Bezirke sind den jeweiligen Räten unterstellt und ihnen rechenschaftspflichtig.
(3) Die im Abs. 2 genannten Organe der Jugendhilfe werden im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit […] von den übergeordneten Organen der Jugendhilfe unmittelbar angeleitet.“ (Ministerium für Volksbildung, Abteilung Jugendhilfe und Heimerziehung 1978, S. 18f)

Sowohl in den Gemeinden und Städten, als auch in den Stadtbezirken von Großstädten waren die Jugendhilfekommissionen ausschließlich durch ehrenamtliche Jugendhelfer besetzt. Diese wiederum unterstanden den örtlichen Räten, welche auch die Besetzung der Jugendhilfekommissionen bestimmten. Dabei ergab sich eine Quote von 50% pädagogisch ausgebildeten Jugendhelfern und 50% Jugendhelfern ohne pädagogische Vorausbildung. (vgl. Zimmermann 2004, S. 38) „1989 waren 26.582 Jugendhelfer in 4.179 Jugendhilfekommissionen tätig.“ (Zimmermann 2004, S. 38)

Auf Kreis- und Bezirksebene gab es in den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung einen Referatsleiter und mehrere hauptamtlich beschäftigte Jugendfürsorger. Für diese war ein pädagogisches Studium zwar Pflicht, das Problem war aber, dass es ein eigenes Studium für Jugendfürsorger nicht gab. Aus diesem Grund konnten sie am „Institut für Jugendhilfe“ eine einjährige Zusatzqualifikation zum Jugendfürsorger machen. Die Referatsleiter und auch die Heimleiter hatten in der Regel den Abschluss als Diplompädagoge. Diesen konnten sie an der Humboldt-Universität in Berlin ab 1966 nach einem zweijährigen Studium erwerben. (vgl. Zimmermann 2004, S. 38)

Neben den Jugendhilfekommissionen waren auch die Vormundschaftsräte und die Jugendhilfeausschüsse von ehrenamtlichen Mitarbeitern besetzt. Dort wurden Einzelfallentscheidungen getroffen, wenn es um Adoptionen oder Hilfen zur Erziehung ging. (vgl. Zimmermann 2004, S. 38)

Die wichtigste und zentrale Organisation der DDR-Jugendhilfe war die Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung. Ihr Leiter wurde vom Minister für Volksbildung berufen. Viele Jahre lang hatte diesen Posten Eberhard Mannschatz inne, bis er den einzigen Lehrstuhl für Sozialpädagogik an der Humboldt-Universität in Berlin gründete. Die Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung war dafür zuständig, dass alle Institutionen der Jugendhilfe einheitlich arbeiteten, dass die Mitarbeiter ausreichend weitergebildet wurden und dass die Jugendhilfeorgane und Heime regelmäßig kontrolliert wurden. (vgl. Zimmermann 2004, S. 39)

2.3 Die Arbeitsweise

Die Aufgabe der Jugendhilfe war es, Kindern und Jugendlichen in persönlichen Problemlagen zu helfen und sie auf ihrem Weg aus dem Problem heraus zu unterstützen. Wie bereits in Punkt 2.2 erwähnt, sollte zu diesem Zweck das gesamte gesellschaftliche System mit einbezogen werden. Dadurch konnte die Jugendhilfe auf eine Vielzahl von Möglichkeiten zurückgreifen, wodurch sich ein umfangreiches System aus Angeboten, Formen der Betreuung und Maßnahmen zur Unterstützung etablierte. Dieses System wurde im Nachhinein sowohl von Personal, als auch von den betroffenen Kindern und Jugendlichen als weitestgehend positiv bewertet. (vgl. Mannschatz 2003, S. 423)

„Während dort [in der BRD] Jugendhilfe als Begriff und Aktivität die ganze Palette von Jugendpolitik über Jugendkulturarbeit, Jugendsozialarbeit, Kindertagesstätten bis Jugendfürsorge im engeren Sinne umspannt, war Jugendhilfe in der DDR auf Unterstützung und Hilfe in persönlichen Problemlagen festgelegt.“ (Mannschatz 2003, S. 423)

Die Jugendhilfe in der DDR war in erster Linie Einzelfallarbeit. Für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen, welcher sich in einer Problemlage befand und auf die Unterstützung durch die Jugendhilfe angewiesen war, wurde zunächst ein individuelles Erziehungsprogramm erstellt. In diesem war die pädagogische Zielstellung festgelegt und gleichzeitig die Maßnahmen aufgeführt, durch welche das Erziehungsziel in diesem speziellen Einzelfall erreicht werden sollte. (vgl. Mannschatz 2003, S. 424)

Teil dieses individuellen Erziehungsprogrammes war die Organisierung des gesellschaftlichen Einflusses. Die Zusammenarbeit zwischen der Jugendhilfe und den gesellschaftlichen Institutionen sollte laut Mannschatz wie folgt aussehen:

„ Innerhalb dieses komplexen Vorgehens oblag es den Organen der Jugendhilfe insbesondere,

- gegenüber gesellschaftlichen und staatlichen Organen und Institutionen, gegenüber Eltern sowie anderen Bürgern, die für die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verantwortlich sind, beratend tätig zu sein;
- eigene Entscheidungen vorzubereiten, zu erlassen und durchzuführen, wenn trotz staatlicher und gesellschaftlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand das elterliche Erziehungsrecht ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen der Minderjährigen vertreten müssen;
- ihre Erfahrungen zu verallgemeinern und den Räten Vorschläge zur vorbeugenden Bekämpfung der sozialen Fehlentwicklung Minderjähriger, der Jugendkriminalität und der Vernachlässigung und Aufsichtslosigkeit von Minderjährigen sowie zur Sicherung der positiven Entwicklung von elternlosen und familiengelösten Kindern und Jugendlichen zu unterbreiten. (Mannschatz 1994, S. 22)

Die gesellschaftliche Einflussnahme reichte in manchen Fällen jedoch nicht aus, um das Kind oder den Jugendlichen auf den richtigen Weg zurück zu bringen. In diesen Fällen kamen Jugendhelfer, Erziehungshelfer oder die Vormünder zum Einsatz, um den gesellschaftlichen Einfluss zu ergänzen. Die Idee, die dahinter steckte war, das Milieu, welches den Zögling direkt umgibt, so zu strukturieren und zu verändern, dass es günstig für die Entwicklung des jungen Menschen ist. Dies bedeutete aber zugleich, dass es darauf ankam, inwieweit sich die Eltern und die umgebenden Institutionen engagierten und mithalfen, um die Theorie in die Praxis umzusetzen. (vgl. Mannschatz 1994, S. 47f) „Dieses nicht-professionelle personale Kontaktverhältnis war die spezifische erzieherisch-soziale Potenz, die Jugendhilfe einbrachte und von der ihre Wirkungen abhingen.“ (Mannschatz 1994, S. 48)

Die Jugendhilfe in der DDR war bemüht, sowohl die analytischen und operativ-beratenden, als auch die beschließenden und die koordinierenden Elemente einzelfallbezogen auf eine Art und Weise zu verknüpfen, welche es ermöglichte den optimalen Erziehungserfolg in jedem einzelnen Fall zu gewährleisten. (vgl. Mannschatz 1994, S. 49)

Inwieweit die Bemühungen der Jugendhilfe erfolgreich waren, kann heute nur schwerlich rekonstruiert werden, da in der DDR so gut wie keine Ergebniserfassung stattfand. Was man allerdings heute sagen kann ist, dass in den meisten Fällen keine dauerhaften Ergebnisse erzielt werden konnten und eine jahrelange Betreuung von Familien und einzelnen Kindern und Jugendlichen zur Normalität wurde. Die Jugendhilfe war mit dem Prinzip der „Organisierung des gesellschaftlichen Einflusses“ an ihre Grenzen gestoßen. (vgl. Mannschatz 1994, S. 50)

2.4 Das Pädagogische Konzept

Nach dem zweiten Weltkrieg standen in der Jugendhilfe der DDR eher arbeitstechnische Fragen im Mittelpunkt, als pädagogische. Eine endgültige Fassung der theoretischen Grundlagen zur Pädagogik der DDR-Jugendhilfe wurde erst relativ spät veröffentlicht. Grundsätzlich lehnt sich der pädagogische Denkansatz an die Theorien und die Arbeit Anton Semjonowitsch Makarenkos an. In seinen Grundzügen wurde dieses Konzept auch beibehalten, wobei es im Laufe der Jahre unter sozialpädagogischer Sichtweise modifiziert wurde. (vgl. Mannschatz 2003, S. 429f)

„Für den sozialpädagogischen Denkansatz waren […] folgende Positionen konstitutiv:

Erstens: Gegenstand sozialpädagogischer Betrachtung und Bemühungen sind nicht die Schwierigkeiten, die Kinder ihrer personalen Umgebung machen, sondern die Schwierigkeiten, die sie haben […].

Zweitens: Persönliche Problemlagen von Kindern und Jugendlichen sind nicht Ausdruck einer im Kind verwurzelten sittlichen Defektivität, sondern der Defektivität der sozialen Beziehungen. […]

Drittens: Das Medium sozialpädagogischer Tätigkeit im Sinne von Erziehungshilfe ist gemeinsame Aufgabenbewältigung durch Kinder und Erwachsene.“ (Mannschatz 2003, S. 430)

Hauptsächlich ging es in der DDR-Jugendhilfe darum, Perspektiven für Kinder und Jugendliche, welche sich in sozialen Problemlagen befanden oder aus sonstigen Gründen die Hilfe der Ämter benötigten, zu entwerfen. Ziel war immer die positive Entwicklung der Zöglinge zu fördern und ihnen eine gute Prognose stellen zu können. Im Verlauf dieses Prozesses sollten alle Erziehungsträger bei der Entwicklung eines individuellen Erziehungsprogramms zusammen arbeiten. (vgl. Mannschatz 1994, S. 40)

Das Gegenstück und gleichzeitig zu verfolgende Ziel zu der eben schon genannten „Defektivität der sozialen Beziehungen“ sollte die „Normalisierung der sozialen Beziehungen“ sein. Diese Normalisierung bedeutete in den meisten Fällen, die Wiederherstellung eines Elternhauses, in dem das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht. Dieses „optimale“ Elternhaus war nach Ansicht der DDR-Führung dann gegeben, wenn die Familie den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht wurde. Wie bereits erwähnt stützte sich die Grundlage des pädagogischen Konzeptes der DDR-Jugendhilfe auf Makarenko. (vgl. Mannschatz 1994, S. 42f) Dieser geht von folgenden vier Grundhaltungen aus, welche die Eltern aus politisch-erzieherischer Sicht haben sollten:

„ - Die Haltung der Eltern als Staatsbürger
- Das Wissen um die Probleme der Kinder
- Die Hilfe für die Kinder
- Die Verantwortung für die Erziehung der Kinder“ (Mannschatz 1994, S. 43)

Sollten die Eltern nicht selbst in der Lage gewesen sein, dieses geforderte Elternhaus für ihre Kinder zu schaffen, so erwartete man von ihnen, dass sie sich gesellschaftliche oder staatliche Hilfe holten oder zumindest akzeptierten, wenn diese ihnen zugewiesen wurde. (vgl. Zimmermann 2004, S. 46)

In den folgenden Kapiteln über Heimerziehung in der DDR wird auf das pädagogische Konzept und die damit verbundenen Theorien noch detaillierter eingegangen.

3. Geschichte der Heimerziehung in der DDR

3.1 Historische Grundlagen der DDR-Heimerziehung

3.1.1 Die Reformpädagogik

In der Zeit der Reformpädagogik gab es einige wesentliche Veränderungen, die in engem Zusammenhang mit der Heimerziehung in der DDR stehen. So wurde beispielsweise die Schulpflicht eingeführt und die Kinderarbeit abgeschafft. Man erkannte die wichtige Bedeutung von Gemeinschaft und Erziehung. Die Kindheit wurde als wichtige Phase der Persönlichkeitsentwicklung anerkannt und nicht länger nur als Übergangsphase zum Erwachsenenalter angesehen. Dies führte dazu, dass den Kindern eine ganz neue soziale Stellung zu kam. Aus diesem Grund versuchten die Reformpädagogen eine eigenständige Kinderkultur zu schaffen in der es auch eine Kinderdemokratie geben sollte. Außerdem spielten Körperlichkeit und Gesundheit eine wichtige Rolle in der Zeit der Reformpädagogik. (vgl. Krause 2004, S. 55f)

Diese Entwicklungen hatten insbesondere direkt nach 1945 einen maßgeblichen Einfluss auf die Heimerziehung in der DDR. So wurde zum Beispiel das Zusammenleben von Kindern und Betreuern betont, die „Anstaltserziehung wurde stark mit Schule und Arbeit in Verbindung gebracht […]“ (Krause 2004, S. 57) und die Körperlichkeit und Gesundheitserziehung hatten einen hohen Stellenwert in der Erziehungspraxis der Kinderheime. Eine wichtige Bedeutung kam sowohl der musischen und ästhetischen Erziehung, als auch der Naturorientierung zu. So wurden zum Beispiel Fahrten in Museen und Ausstellungen durchgeführt, die Erzieher wanderten mit den Kindern und Jugendlichen und machten sie durch verschiedenste Ausflüge mit der Natur vertraut. (vgl. Krause 2004, S. 56f)

3.1.2 Die Zeit des Nationalsozialismus

Ein wichtiges Merkmal der DDR-Heimerziehung war die „pauschale Abgrenzung von wesentlichen Inhaltsbereichen der NS-Ideologie […].“ (Krause 2004, S. 60) Durch diese Abgrenzung wurde die Zeit des Nationalsozialismus jedoch eher verdrängt, anstatt das eine Auseinandersetzung stattfand. (vgl. Krause 2004, S. 59f)

Trotz dieser strikten Ablehnung der NS-Ideologie gibt es gewisse Ähnlichkeiten, insbesondere „in der organisatorischen und programmatischen Struktur […].“ (Krause 2004, S. 61) So wurde die Heimerziehung sowohl in der NS-Zeit, als auch während der DDR-Zeit zentral geführt, ein allgemeines Menschenbild wurde vorgegeben und ein gegliedertes System von Heimen wurde entwickelt. Nach Krause war ein weiteres gemeinsames Merkmal „die stufenweise Ausprägung der Heimerziehung gemäß der Konflikte der Kinder und deren Verhaltensweisen und die daraus resultierenden Aufgabenstellungen der jeweiligen Heime.“ (Krause 2004, S. 61) Was genau die Funktionäre der Heimerziehung in der DDR darunter verstanden, wird in den folgenden Kapiteln noch näher erläutert.

3.1.3 Auswirkungen der Sowjetpädagogik auf die DDR-Heimerziehung

Die Sowjetpädagogik war, wie die Heimerziehung der DDR, stark auf die Theorien und Ausarbeitungen von Makarenko ausgerichtet. Laut Krause handelt es sich nach Eberhard Mannschatz „bei der von Makarenko gemeinten Erziehung um eine auf Gemeinschaft setzende hierarchische Struktur mit einer stark verregelten, auf interne Normen und Ziele ausgerichteten Erziehung mit hohem Selbsterziehungsanteil durch die Betroffenen.“ (Krause 2004, S. 64)

Außerdem war es nicht nur das Ziel, die Individuen in die Gesellschaft zu integrieren, sondern vor allem sie zu Systembestandteilen zu machen. In der von Makarenko entwickelten Kollektiverziehung entstanden sowohl bei den Sowjets, als auch in der DDR eigene Traditionen und eine gewisse Abgrenzung nach außen, sowie Integration nach innen, welche zum Beispiel durch Uniformierung und ähnliche Maßnahmen erreicht wurden. (vgl. Krause 2004, S. 64f)

„Bei der Analyse aller Materialebenen der DDR Heimerziehung ist grundsätzlich nachzuweisen, dass die Einflüsse der Sowjetpädagogik und Makarenkos erheblich waren.“ (Krause 2004, S. 65)

3.2 Entwicklung der Heimerziehung in der DDR

3.2.1 Neubeginn und Umgang mit den Folgen des Zweiten Weltkrieges

Nach dem 2. Weltkrieg sollte die wichtigste Aufgabe der Jugendhilfe sein, „[…] die Eltern zur Erziehung ihrer Kinder zu befähigen“ (Zimmermann 2004, S. 240) und somit eine Herausnahme aus dem Elternhaus zu vermeiden. Erst wenn gar nichts mehr half und alle ambulanten Maßnahmen fehlgeschlagen waren, kam eine stationäre Betreuung der Kinder in Frage. Die Handhabung dieser Thematik sah nach dem Krieg in der DDR jedoch anders aus. (vgl. Zimmermann 2004, S. 240) Sowohl Bequemlichkeit, als auch Unwissenheit seitens der Entscheidungsinstanzen waren Gründe dafür, dass Heimeinweisungen angeordnet wurden, ohne zuvor alle „ambulanten Möglichkeiten auszuschöpfen.“ (Zimmermann 2004, S. 240).

In der Nachkriegszeit war die Trägerschaft in den Heimen sehr unterschiedlich geregelt. Sowohl gesellschaftliche Organisationen, örtliche Organe, als auch Privatpersonen oder kirchliche Gemeinden konnten Träger von Heimen sein. Da es in der DDR kein eigenes Sozialministerium gab, erfolgte 1947 „die Eingliederung der Jugendämter sowie auch der Heime in die Volksbildung“ (Zimmermann 2004, S. 241) mit dem Befehl Nr. 156 der Sowjetischen Militäradministration. (vgl. Zimmermann 2004, S. 241)

Innerhalb dieses Bildungssystems stellten die Heime der Jugendhilfe besondere Einrichtungen dar, welche mit speziellen Zielsetzungen versehen waren, weil sie nicht, wie z.B. Schulhorte, die Aufgabe hatten, die Erziehung in der Familie zu ergänzen, sondern sie zumindest zeitweise zu ersetzen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 241)

Es kam nicht selten vor, dass die Erzieher mit der Arbeit in den Heimen völlig überfordert waren. Das hatte verschiedene Ursachen. Zum einen war nach dem Krieg die Zusammensetzung der Zöglinge sehr heterogen, da sich in den Heimen sowohl Kriegswaisen, als auch Schwererziehbare und kriminelle Jugendliche aller Altersstufen befanden. Weiterhin waren die Erzieher oft neu in diesem Berufsfeld, hatten teilweise keine Ausbildung oder fingen direkt nach dieser in den Heimen an zu arbeiten. (vgl. Zimmermann 2004, S. 242)

Nach dem Krieg waren insbesondere die materiellen Lebensbedingungen denkbar schlecht. Aufgrund dieser finanziellen Notlagen und der hohen Arbeitslosigkeit rutschten vor allem Jugendliche oft in die Kriminalität und die Prostitution ab. Das stellte die Jugendämter vor sehr große Schwierigkeiten, da die Kapazitäten der Heime nicht ansatzweise ausreichten, um alle kriminell gefährdeten Jugendlichen in diese zu überweisen. Dementsprechend sahen sich die Jugendämter gezwungen, von der Volkspolizei überwiesene Jugendliche ohne jegliche Betreuung wegzuschicken und sie sich selbst zu überlassen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 242)

Deshalb wurde vorgeschlagen, neue Heime mit ausgebildeten Erziehern zu schaffen, denn für die wenigsten Jugendlichen war eine geschlossene Unterbringung notwendig. Hauptsächlich fehlte es an offenen Kinder- und Jugendheimen, mit angeschlossener Möglichkeit zur beruflichen Orientierung, bzw. Berufsausbildung. Dies sollte in so genannten „Jugendhöfen“ umgesetzt werden, in welchen keinesfalls die Atmosphäre eines Armen- oder Waisenhauses aufkommen sollte, sondern in denen vielmehr vernachlässigte Schulkenntnisse aufgeholt und ein geeigneter Beruf erlernt werden sollte. (vgl. Zimmermann 2004, S. 242) „In der Freizeit waren Sport, Spiel und Kulturveranstaltungen sowie politische Vorträge vorgesehen.“ (Zimmermann 2004, S. 242)

3.2.2 Verplanung und Differenzierung

In der „Anweisung über die einheitliche Planung der Erziehungsarbeit in allen Heimen der DDR“ vom 16.2.1952 wurde festgelegt, dass die Heimerziehung in der DDR vereinheitlicht werden sollte. Durch diese Vereinheitlichung wurde die Absicht verfolgt, die Unsicherheiten und Schwierigkeiten, welche nach dem zweiten Weltkrieg in der Heimerziehung auftraten, zu überwinden. Was nun folgte nennt Zimmermann eine „Planungseuphorie“. Jede Kleinigkeit, welche die Heimerziehung betraf, wurde schriftlich festgelegt. Besonders in „detaillierten Jahresdrittelplänen, Erziehungsplänen für die Gruppen, Monats- und Wochenplänen in allen Heimen […]“ (Zimmermann 2004, S. 243) zeigte sich ein „Planungsfetischismus“, wie es Eberhard Mannschatz bezeichnete. Dies führte dazu, dass individuelle Erziehungsarbeit so gut wie gar nicht mehr möglich war, da jeder kleine Schritt vorgeschrieben wurde. Daraus resultierte erneut eine Überforderung der Erzieher. Einerseits, weil sie mit den vielen unnötigen Dokumentationen nicht hinterher kamen, andererseits, weil es sich als schwierig erwies, sich an Pläne zu halten, wenn man mit Individuen arbeitete. (vgl. Zimmermann 2004, S. 243) Dies erkannten auch die Verantwortlichen, so dass es ab 1957 „nur noch einheitliche Arbeitspläne für die Heime gab.“ (Zimmermann 2004, S. 243)

Die Vereinheitlichung wurde umgesetzt, indem die Heimerziehung in Normal- und Spezialheime unterteilt wurde. Dieses System wurde weitestgehend bis zum Ende der DDR beibehalten. Lediglich innerhalb des Bereiches Spezialheime wurde noch einmal eine Neudifferenzierung vorgenommen. Die Normalheime waren vorgesehen für Kinder, die entweder elternlos oder entwicklungsgefährdet waren, Spezialheime waren für Kinder und Jugendliche, welche aus dem Grund der Schwererziehbarkeit umerzogen werden sollten, gedacht. (vgl. Zimmermann 2004, S. 243) Eine genauere Unterteilung der Normal- und Spezialheime und dem entsprechendem Klientel wird in dem Kapitel „Institutionalisierung der DDR-Heimerziehung“ vorgenommen.

Anfangs wurden die Kinder und Jugendlichen in den Normalheimen nach Klassenstufen differenziert. Dies erwies sich jedoch schon sehr bald als problematisch, da die Zöglinge deswegen sehr oft in andere Heime verlegt werden mussten, weil sie nicht mehr den Altersstufen des jeweiligen Heimes entsprachen. Dadurch wurde das Vertrauensverhältnis, welches sich zu den Erziehern aufgebaut hatte, wieder zerbrochen und die Beziehungsarbeit im neuen Heim musste von vorn begonnen werden. Aufgrund dessen kam 1959 „vom Ministerium für Volksbildung der Vorschlag, daß alle Normakinderheime künftig 6- 16jährige Kinder und Jugendliche aufnehmen sollten.“ (Zimmermann 2004, S. 244) Auch der Übergang vom Vorschul- in das Schulalter und vom Schulalter in das Berufsleben sollte nach Möglichkeit ohne einen Heimwechsel vollzogen werden. Diese Anweisung hat sich nicht überall gleich schnell durchgesetzt, tendenziell eher langsam. Neben den häufigen Heimwechseln musste ein weiteres Problem gelöst werden. In den Normalkinderheimen befanden sich sowohl milieugeschädigte Kinder, als auch Kinder ohne derartige Schädigung, die nicht mehr in ihrer Familie leben konnten. Die Lösung, welche das DDR-Regime dafür vorgesehen hatte, war die familiengelösten Kinder in Pflege- bzw. Adoptivfamilien zu geben. Nur wo dies nicht möglich war, sollte eine Unterbringung in so genannten Vormundschaftsheimen erfolgen. (vgl. Zimmermann, S. 244)

Auch der Verbleib der Jugendlichen nach ihrem Aufenthalt in den Normalkinderheimen stand zur Debatte. 1954 wurde deswegen die Aufteilung in Lehrlingsheime, Jungarbeiterheime und Schülerheime vorgeschlagen. Dieser Plan wurde jedoch sehr bald wieder verworfen, da er eine gewisse Selektion implizierte, welche die zuständigen Behörden vermeiden wollten. Stattdessen sollten die Gruppen innerhalb eines Heimes aufgeteilt werden nach Altersstufen, gleichem Ausbildungsberuf oder gleicher Schulklasse. (vgl. Zimmermann 2004, S. 244)

In den Heimen gab es immer wieder auffällige Jugendliche, die sich nicht an das Heimleben anpassen wollten bzw. konnten. Für diese jungen Menschen war eine Unterbringung in so genannten Jugendwerkhöfen vorgesehen. Auch Jugendliche, die die Volljährigkeit erreicht hatten, aber noch nicht so weit waren, ihr Leben allein in den Griff zu bekommen, konnten nicht mehr in den Normalkinderheimen bleiben und wurden in so genannten Ledigenheimen untergebracht. 1959 wurde dann erneut über die Differenzierung der Jugendwohnheime diskutiert, mit dem Ergebnis, „[…] einen Teil der Jugendlichen in den Jugendwohnheimen in den damals neu eingerichteten Außenstellen der Jugendwerkhöfe unterzubringen.“ (Zimmermann 2004, S. 244f) Inwieweit dieser Vorschlag in die Tat umgesetzt wurde, geht aus der angegebenen Literatur nicht hervor. (vgl. Zimmermann 2004, S. 244f)

Gegen Ende der 50er Jahre erkannten die zuständigen Behörden die Überarbeitungsbedürftigkeit des bisherigen Konzepts der Heimerziehung. Deswegen wurde eine Reihe von Überlegungen angestellt, wie man die Heime in der DDR umstrukturieren könnte. So führte man zum Beispiel Experimente durch, in denen man die Schule mit dem Heim in einem Gebäude vereinigte und es gab Überlegungen, die Zuständigkeit für die Heime der Jugendhilfe zu entziehen und sie der Trägerschaft von Schulen und Ausbildungsorten zu unterstellen. Man gab jedoch beide Projekte aus verschiedenen Gründen schnell wieder auf. (vgl. Zimmermann 2004, S. 245)

1961 verabschiedete man auf dem VI. Pädagogischen Kongress eine für die gesamte DDR einheitliche Heimordnung. Durch diese Verordnung wurden zum ersten Mal einheitliche Rahmenbedingungen für die Heimerziehung geschaffen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 245) „Diese Ordnung regelte Aufgaben und Grundsätze der Erziehung im Heim und enthielt Bestimmungen über die Zusammenarbeit der Heime mit den örtlichen Organen der Jugendhilfe, mit den Erziehungsberechtigten, mit der Schule, der Jugendorganisation und den ‚gesellschaftlichen Kräften‛.“ (Zimmermann 2004, S. 245)

3.2.3 Neudifferenzierung innerhalb der Spezialheime

Anfang der 60er Jahre wurden die Arbeit und die Situation in den Spezialheimen massiv kritisiert. Aufgrund der schlechten Bedingungen in einigen Jugendwerkhöfen kam es immer wieder zu Arbeitsverweigerungen und kleinen Aufständen der Jugendlichen. Der Grund dafür war nach Angaben der Volksbildung, dass unter den eingewiesenen Zöglingen immer mehr aggressive und in Banden organisierte Kinder und Jugendliche waren und die Jugendwerkhöfe nicht mehr wussten, wie sie mit dieser Situation umgehen sollten. (vgl. Zimmermann 2004, S. 246)

Interessant an dieser Tatsache ist, dass es prinzipiell die Aufgabe der Jugendwerkhöfe war, mit schwer erziehbaren und straffällig gewordenen Minderjährigen umzugehen und sie auf den richtigen Weg zurück zu führen.

Wegen der Probleme, welche in den Jugendwerkhöfen auftraten „[…] hatte der Ministerrat 1963 die Überprüfung sämtlicher Spezialheime angeordnet.“ (Zimmermann 2004, S. 246) Die Ergebnisse dieser Überprüfung waren verheerend. In manchen Jugendwerkhöfen konnte von Ordnung und Disziplin keine Rede sein. Auch die so genannten Umerziehungseffekte, welche erreicht werden sollten, konnten nicht ausreichend nachgewiesen werden. Den Ausfälligkeiten der Jugendlichen, wie z.B. Einführung des Hitlergrußes oder Sabotageakte, konnten die Erzieher sehr häufig nur mit Hilflosigkeit entgegentreten. Weil sie sich nicht mehr anders zu helfen wussten, wurden wiederholt die Prügelstrafe oder andere Methoden der Ehrverletzung angewendet. Auch die Gewalt unter den Jugendlichen, in einem Fall sogar bis hin zum Totschlag, wurde von den Erziehern stillschweigend geduldet, da man nicht wusste, wie man damit umgehen sollte. Außerdem standen Entweichungen aus den Jugendwerkhöfen an der Tagesordnung, auch weil die materiellen und hygienischen Bedingungen teilweise zu wünschen übrig ließen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 246)

Die Gründe für diese miserablen Zustände sind verschieden. Zum einen herrschte die falsche Vorstellung, dass es nur einen Typ von schwererziehbarem Jugendlichen gibt, den man mit festgeschriebenen Mitteln umerziehen könnte. Dies führte dazu, dass immer wieder Jugendliche in die Jugendwerkhöfe eingewiesen worden, welche dort eigentlich nicht hin gehörten, weil sie zum Beispiel psychisch krank waren oder ihr Vergehen vergleichsweise harmlos war. Zum Anderen gab es aber auch die umgekehrte Situation, nämlich das die Richter bei manchen Jugendlichen oft zu milde urteilten und Jugendliche, die eigentlich eine Gefängnisstrafe hätten bekommen müssen, in die Jugendwerkhöfe verwiesen. Weiterhin war die Aufteilung der Spezialheime zu undifferenziert. Es gab weder eine Unterscheidung zwischen langfristigem und kurzfristigem Aufenthalt, noch wurden geschlossene, halb-offene und offene Heime unterschieden. (vgl. Zimmermann 2004, S. 247)

„Diese Fehler im System der Spezialheime führte der Ministerrats-Bericht auf die ‚mangelnde Leistungstätigkeit‛ des Ministeriums für Volksbildung zurück.“ (Zimmermann 2004, S. 247) Zentrale Anweisungen seien nur schleppend umgesetzt worden und auf die Missstände in den Heimen sei zu spät oder gar nicht reagiert worden, so der Vorwurf. Auch die Personalsituation entspreche nicht den Anforderungen an die Arbeit mit der Klientel. „Von den 346 in den Jugendwerkhöfen beschäftigten Erziehern hätten 81 überhaupt keine pädagogische Ausbildung und 100 Erzieher nur eine pädagogische Kurzausbildung […].“ (Zimmermann 2004, S. 247) Abgesehen von der mangelhaften Personalsituation gab es überhaupt keine Ausbildung zum pädagogischen Umgang mit schwererziehbaren Kindern und Jugendlichen. (vgl. Zimmermann 2004, S. 247) Dieser Fakt ist besonders bemerkenswert, da die Spezialheime innerhalb des Systems der DDR-Jugendhilfe eine besonders wichtige Rolle spielten und eigentlich in die Umerziehung von schwererziehbaren Kindern und Jugendlichen sehr viel Mühe und persönliches Engagement gesteckt werden sollte. Doch wie hätten die Erzieher die Minderjährigen optimal erziehen können, wenn sie doch zu einem großen Teil nicht einmal eine grundlegende pädagogische Ausbildung hatten, geschweige denn eine Ausbildung zum Umgang mit Schwererziehbaren?

Diese massive Kritik an den Zuständen in den Jugendwerkhöfen blieb nicht ohne Folgen. Die längst fällige Differenzierung sollte nun umgesetzt werden und gleichzeitig mit einer Vereinheitlichung der Jugendwerkhöfe einhergehen. Außerdem wurden konkrete Pläne gemacht, die industrielle Produktion in den Spezialheimen einzuführen, um den Jugendlichen die Arbeit in der Industrie näher zu bringen. Nach ihrer Entlassung aus dem Jugendwerkhof bekamen die Minderjährigen eine Art Bewährung, während der sie in einem Betrieb arbeiten und sich beweisen sollten. (vgl. Zimmermann 2004, S. 248)

Um das Problem der nicht gerechtfertigten Einweisungen zu lösen, wurde 1964 die Zentralstelle für Spezialheime gegründet. Diese war zuständig für die Einweisung in die Heime. Auch der geschlossene Jugendwerkhof Torgau, das Aufnahmeheim in Eilenburg und das neu gegründete „Kombinat Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche“ unterstanden dieser Dienststelle. Weiterhin war die Zentralstelle für Spezialheime zuständig, die Supervision unter den Heimleitern und den Mitarbeitern zu organisieren und einheitliche Richtlinien für die Spezialheime mit zu entwickeln. (vgl. Zimmermann 2004, S. 248)

Das Aufnahmeheim in Eilenburg war zur Beobachtung und Einschätzung der Kinder und Jugendlichen gedacht. Nach einer Analyse des Verhaltens der Kinder wurde entschieden, ob sie in ein Normal- oder Spezialheim kommen sollten. Die Idee, die dahinter steckte, war, ungerechtfertigte Einweisungen in die Jugendwerkhöfe oder Spezialheime zu verhindern. (vgl. Zimmermann 2004, S. 249) „Dieses neue Heimeinweisungsverfahren hatte sich aber bereits im ersten Jahr seines Bestehens als unzweckmäßig herausgestellt, und so wurden die meisten Jugendlichen von den Bezirksreferaten wieder direkt in die einzelnen Heime eingewiesen. Nur unklare Fälle kamen zuerst nach Eilenburg.“ (Zimmermann 2004, S. 249)

Da in den Jugendwerkhöfen und Spezialheimen oft Jugendliche untergebracht waren, welche im Regelfall in psychologische bzw. psychiatrische Behandlung gehört hätten, musste auch für dieses Problem eine Lösung gefunden werden. Aus diesem Grund wurde während der Umstrukturierungsphase 1964 das „Kombinat der Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche“ gegründet. Dort konnten die verhaltensauffälligen Kinder und Jugendlichen beobachtet und eingeschätzt werden. Auf Grundlage dieser Beobachtungen konnten mögliche Therapiemöglichkeiten ausgesucht und umgesetzt werden. Das Problem an diesen Sonderheimen war jedoch, dass es viel zu wenige gab (fünf im Berliner Raum). Die Plätze konnten gar nicht ausreichen und so wurden bereits 1968 wieder ungefähr 270 verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche in Jugendwerkhöfen und Spezialheimen untergebracht. (vgl. Zimmermann 2004, S. 249)

Dieser Fakt lässt bereits darauf schließen, wie inkonsequent die Verantwortlichen der DDR-Jugendhilfe teilweise ihre Entscheidungen durchsetzten. Es ist nicht auszudenken, welch verheerende Folgen es für ein Kind oder einen Jugendlichen hatte, in einem Jugendwerkhof untergebracht zu sein, während der Minderjährige normalerweise dringend eine Therapie benötigt hätte. Das dramatische daran ist, dass die Funktionäre über dieses Problem bescheid wussten und nur aus Kostengründen oder weil der organisatorische Aufwand zu groß gewesen wäre, nichts oder nur sehr wenig daran änderten.

3.2.4 Pläne zur Reform von strukturellen Gegebenheiten in der Heimerziehung

1968 plante man in der DDR-Jugendhilfe, die Differenzierung in Normal- und Spezialheime zu beenden, da sowohl diese Unterscheidung, als auch die Unterscheidung nach Altersstufen, zu ständigen Heimwechseln führten. Außerdem stellte man fest, dass sich die Klientel der beiden Heimarten immer mehr ähnelte und es sowohl in Normal-, als auch in Spezialheimen milieugeschädigte Kinder und Jugendliche gab. Der neue Plan war eine Unterscheidung in die drei Formen „Heim mit Schule“, „Heim ohne Schule“ und „Heim für Hilfsschüler“. Daneben sollten die Jugendwerkhöfe, die Durchgangsheime und das Kombinat der Sonderheime trotzdem bestehen bleiben. Durchgesetzt wurden diese Pläne jedoch nie. (vgl. Zimmermann 2004, S. 250)

Auch das ist wieder ein Beweis dafür, dass teilweise sehr viel Aufwand und Energie in Planungen gesteckt wurde, welche letzten Endes dann doch wieder verworfen wurden, auch wenn sie die Lage und die Erziehung der Minderjährigen unter Umständen verbessert hätten.

Ein sehr großes Problem in dieser Zeit war die nicht ausreichende Kapazität der Heime. Das wirkte sich wiederum ungünstig auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen aus. „Die Wartezeiten zwischen Beschluß und Einweisung betrugen 1974 zwischen vier Monaten bis zu einem Jahr. Es fehlten ca. 5.000 Plätze in Normalheimen, ca. 3.000 in Spezialkinderheimen und ca. 2.000 in den Jugendwerkhöfen.“ (Zimmermann 2004, S. 250) Auch die materiellen Bedingungen ließen teilweise sehr zu wünschen übrig. So wurden nach dem zweiten Weltkrieg Schlösser und Burgen zu Heimen umgebaut und seitdem nichts mehr an der Situation verändert. Sowohl veraltetes Mobiliar, als auch bauliche Mängel machten die Situation nahezu untragbar für die Kinder und Jugendlichen. Selbst elementarste Dinge, wie Körperpflege, konnten aufgrund veralteter Sanitäranlagen teilweise nicht gewährleistet werden. Eine Lösung zur Verbesserung dieser Zustände zu finden war schwierig, da so gut wie kein Geld in die Sanierung bzw. Renovierung der veralteten Bauten investiert wurde. (vgl. Zimmermann 2004, S. 250f) „Mitte der 1970er Jahre wurden lediglich in Verbindung mit dem Wohnungsbauprogramm einige wenige Neubauten für Heime der Jugendhilfe genehmigt.“ (Zimmermann 2004, S.251)

Gegen Ende der 70er Jahre plante die Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung eine erneute Umstrukturierung der Heime, um dem einzelnen Jugendlichen mehr gerecht zu werden. Aufgrund der großen Gruppen von ca. 15 – 20 Kindern war das bis zu diesem Zeitpunkt kaum möglich. (vgl. Zimmermann 2004, S. 251) „In der Neukonzeption wurde daher ein ‚in sich gegliedertes Jugendhilfeheim, das aus vier Haupttypen besteht‛, vorgeschlagen: einem Heim für normal entwickelte, einem für ‚schwachsinnige‛ und einem für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche im Alter von 3-18 Jahren sowie einem Heim für schwererziehbare Jugendliche von 14-18 Jahren.“ (Zimmermann 2004, S. 251) Dies war ein weiterer Vorschlag, welcher nicht in die Realität umgesetzt wurde. Es wird vermutet, dass dabei Kostengründe eine wichtige Rolle gespielt haben. Somit blieb die ursprüngliche Differenzierung in Normal- und Spezialkinderheime erhalten und es veränderte sich, wie schon bei zahlreichen Veränderungsversuchen zuvor, nichts. (vgl. Zimmermann 2004, S. 251f)

Aus den Ausführungen über die Geschichte der DDR-Heimerziehung wird deutlich, dass sie keineswegs in sich geschlossen war und sich bis zur Wiedervereinigung kein richtig funktionierendes System entwickeln konnte, da Verbesserungsvorschläge aus den verschiedensten Gründen immer wieder abgelehnt bzw. für gut befunden aber nicht umgesetzt wurden.

4. Grundlagen der Heimerziehung in der DDR

4.1 Rahmenbedingungen

Einführend in dieses Kapitel ist zu sagen, dass es weder in der verwendeten Literatur, noch in anderen Dokumenten eine klare Definition von der damaligen Heimerziehung gibt. Einige wesentliche Punkte, welche die Heimerziehung ausmachten, stellt jedoch Hans-Ullrich Krause in seinem Buch „Fazit einer Utopie“ wie folgt zusammen: Damals sah man die Erziehung im Heim als fördernde Bedingung. Das bedeutet, dass für eine Heimunterbringung die Zustände und Förderungsmöglichkeiten in der Familie deutlich schlechter sein mussten, als die im Heim. Außerdem wurden die Kinder und Jugendlichen in den Heimen kommunistisch und im Kollektiv erzogen. Auf die Kollektiverziehung und die politisch-ideologische Erziehung wird im Kapitel „Das pädagogische Konzept der DDR-Heimerziehung“ noch näher eingegangen. Besonders bemerkenswert und gleichzeitig erschreckend ist, dass die Heimerziehung in der DDR als gesellschaftliches und öffentliches Leben, nicht aber als privater Raum, verstanden wurde. (vgl. Krause 2004, S. 123)

In der DDR waren die Heime hauptsächlich staatliche Jugendhilfeeinrichtungen, aber auch konfessionelle Verbände konnten Träger sein. „Die staatlichen Heime unterstanden leitungsmäßig in der Mehrzahl den Referaten Jugendhilfe der Kreise; einige den Bezirken, wenige dem Ministerium für Volksbildung.“ (Mannschatz 1994, S. 23)

Wie im vorhergehenden Kapitel schon bemerkt, war ein Großteil der Heime in der DDR in Gebäuden eingerichtet wurden, die eigentlich einem anderen Zweck dienen sollten. Zwar gab es eine Reihe an Bauprojekten für Heime, diese wurden jedoch – meistens aus Kostengründen verworfen. Aus diesem Grund gab es zahlreiche so genannte „Wiederverwendungs-Projekte“, bei denen zum Beispiel ehemalige Internate oder Altenheime zu Kinderheimen umgebaut wurden, was sich in einigen Fällen als schwierig erwies. Aufgrund solcher Projekte gab es beispielsweise in Berlin Heime, in denen sich ca. 200 bis 250 Kinder und Jugendliche befanden, was eine individuelle Betreuung natürlich wesentlich erschwerte. (vgl. Mannschatz 1994, S. 55) Dies war jedoch von der Jugendhilfe nicht vorgesehen, da deutlich mehr Wert auf die Erziehung im Kollektiv gelegt wurde. Eine Erziehung, welche der Familienerziehung nahe kommt, wurde nicht als nötig empfunden.

Ein besonders auffälliges Merkmal der DDR-Heimerziehung war, dass der schulischen und beruflichen Ausbildung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wurde. Hintergrund war, den oft milieugeschädigten oder im Stich gelassenen Kindern und Jugendlichen einen guten Start in ihr Berufsleben zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang gab es auch Überlegungen, die Heime als Jugendhilfeeinrichtungen komplett aufzugeben und sie den Einrichtungen der schulischen und beruflichen Ausbildung komplett unterzuordnen. Diese Ideen wurden jedoch nie in die Tat umgesetzt. (vgl. Mannschatz 1994, S. 55) Die Orientierung auf Schule und Ausbildung ist prinzipiell als sehr positiv zu beurteilen. Nicht nur in den Heimen der DDR, sondern in sämtlichen sozialen Institutionen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene wurde viel Wert auf die gleichen Bildungschancen für alle gelegt. Problematisch war allerdings, dass die erzieherischen Bestandteile in der Arbeit mit den jungen Menschen hinter der Bildung deutlich zurückblieben.

Eine weitere wichtige Rahmenbedingung in Bezug auf die Heimerziehung war die Planung, welche in der DDR allgegenwärtig war. „Insofern Planung als Tätigkeitsplanung gedacht war und praktiziert wurde, ging es um die gemeinsame Konzipierung von kurz-, mittel- und langfristigen Unternehmungen, Vorhaben und Veranstaltungen der Heimgemeinschaft und um die Vorbereitung von thematischen ‚Beschäftigungen‛.“ (Mannschatz 1994, S. 56) Weil zu dieser Zeit alles bis ins kleinste Detail vorgeplant wurde führte dieser „Planungsfetischismus“ schnell zu einer Überforderung, unnötigem Bürokratismus und einer Art Verkrampfung in der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen. Dies wurde den Verantwortlichen schnell klar und es setzte eine „Entplanung“ ein. Ziel dessen war, nur noch einen Jahresarbeitsplan des Heimes zu entwerfen und alles andere dem Ermessen der Erzieher zu überlassen. Dieses Ziel konnte 1957 erreicht werden. Trotz des Wegfalls der genauen Planung war jeder Erzieher weiterhin verpflichtet, ein genaues pädagogisches Tagebuch zu schreiben. (vgl. Mannschatz 1994, S. 56)

Damit ein Kind oder ein Jugendlicher in ein Heim eingewiesen werden konnte, bedurfte es des Beschlusses von einem der Jugendhilfeausschüsse der Kreise. Dies geschah laut Eberhard Mannschatz (ehemaliger Leiter der Abteilung Jugendhilfe/Heimerziehung in der DDR) nur dann, wenn alle Möglichkeiten der familiären Hilfen ausgeschöpft und keine andere Methode als die Heimerziehung noch Erfolg versprachen. (vgl. Mannschatz 1994, S. 23)

Darüber gibt es in der Literatur jedoch unterschiedliche Ansichten. So berichtet beispielsweise Verena Zimmermann in ihrem Buch „Den neuen Menschen schaffen“ davon, dass die Jugendhilfe in der DDR einen sehr starken Eingriffscharakter hatte und das Selbstverständnis der damaligen Verantwortlichen den Eingriff in die Familie als effektiver empfanden, als die Hilfe. (vgl. Zimmermann 2004, S. 45) Weiterhin schreibt sie, dass in den Spezialheimen eine große Zahl von Jugendlichen untergebracht war, deren Unterbringung dort nicht gerechtfertigt war und die Zahl der Einweisungen in diese Heime unnatürlich hoch gewesen sei. Um dies in den Griff zu bekommen mussten die Kreisreferate nun bei der Zentralen Lenkungsstelle „die Einweisung in ein Spezialheim beantragen und die nötigen Unterlagen – Heimeinweisungsfragebogen, Nachweise über die gesetzliche Einweisungsgrundlage, Entwicklungsbericht, Schreiben des Pädagogischen Rates der Schule – dorthin schicken.“ (Zimmermann 2004, S. 259) Somit war eine Aufnahme in die Heime ohne Genehmigung durch die Zentrale Lenkungsstelle theoretisch nicht mehr möglich, in der Praxis kam es jedoch immer wieder vor. (vgl. Zimmermann 2004, S. 259)

Für die Kinder und Jugendlichen in den Heimen wirkten sich die genannten Rahmenbedingungen wie folgt aus: Trotz der ungeeigneten Gebäude, die als Heime genutzt wurden, lag der materielle Standard nicht unter dem Standard in den Herkunftsfamilien, sondern eher noch darüber. Finanziell war die Heimerziehung neben der Lehrerbildung der aufwendigste und kostenintensivste Bestandteil der Volksbildung. Da die Pläne zur Zusammenführung von Schule und Heim nicht umgesetzt wurden, besuchte ein Großteil der Heimkinder normale Schulen. Für die wenigen heiminternen Schulen der Spezialheime galten die gleichen Lehrpläne, jedoch bei weniger Schülern pro Klasse. (vgl. Mannschatz 1994, S. 57) „Aspekte der Familienerziehung innerhalb der Heimerziehung spielten insofern eine Rolle, als allumfassende Fürsorge, individuelle Zuwendung und Geborgenheit für die Kinder angestrebt wurden.“ (Mannschatz 1994, S. 57) Jedoch muss festgehalten werden, dass es so gut wie keine familienähnlichen Formen in der Heimerziehung der DDR gab. Wie im vorherigen Kapitel bereits erwähnt, wurden die Differenzierungen nach Alter in den Heimen aufgegeben. So mussten die Kinder nicht ständig die Heime wechseln und auch eine gemeinsame Unterbringung von Geschwistern wurde ermöglicht. (vgl. Mannschatz 1994, S. 57)

[...]

Fin de l'extrait de 107 pages

Résumé des informations

Titre
Heimerziehung in der DDR. Geschichte, Grundlagen und Institutionalisierung
Université
University of Augsburg  (Lehrstuhl für Pädagogik)
Note
1,7
Auteur
Année
2009
Pages
107
N° de catalogue
V470005
ISBN (ebook)
9783668945661
ISBN (Livre)
9783668945678
Langue
allemand
Mots clés
heimerziehung, geschichte, grundlagen, institutionalisierung
Citation du texte
Lydia Rössel (Auteur), 2009, Heimerziehung in der DDR. Geschichte, Grundlagen und Institutionalisierung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470005

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