Heinrich VIII. und die Ursachen seines Bruchs mit Rom


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2018

24 Pages, Note: 14,00

Martin de Germareskauuensis (Auteur)


Extrait


Vorbemerkung

1.Dynastie der Tudors-Eine Vorgeschichte
1.1 Rechtfertigung der Herrschaft Heinrichs
1.2. Heirat Heinrichs VIII. mit Katharina von Aragon

2.0. Heinrich VIII. und die Kirche
2.1. Verteidiger des Glaubens
2.2. Heinrich VIII. und die Rechtfertigung seines Suprematsanspruchs
2.2.1. Historische Belege für den königlichen Supremat
2.2.2. Literarische Belege für den königlichen Supremat

3.0. Heinrich VIII. und der Konflikt mit Rom
3.1. Heinrichs Suche nach einer Lösung in der Scheidungssache mit Katharina
3.1.1. Gründe für die Scheidung Heinrichs von Katharina
3.1.2. Argumentationsansätze Heinrichs
3.1.3. Clemens VII. und Karl
3.1.4. Das Reformationsparlament
3.2. Der Bruch mit Rom
3.2.1. Verlauf der Loslösung von Rom
3.2.2. Abwägung der Meinung verschiedener Autoren zur zeitlichen Verortung des Bruchs mit Rom

4.0. Thomas Cromwell und der Bruch mit Rom: seine Rolle und seine Motivation

Schlussbemerkung

Vorbemerkung

Heinrich VIII. und sein Leben hat Autoren, Theologen und Historiker schont seit jeher beschäftigt und zu neuen Büchern und Texten inspiriert. So ist es sicherlich nicht verwunderlich, dass eine der Hauptherausforderungen bei der Erstellung dieser Seminararbeit darin bestand, eine Auswahl an geeigneter Literatur zu treffen, da die Menge an Literatur, die es zu Heinrich VIII., seinem Leben und seinem Wirken gibt, aufgrund der seit Jahrhunderten andauernden Faszination, die der Tudor auf unterschiedlichste Gruppen von Menschen ausübt, wirklich immens und daher kaum überschaubar ist. Ich habe, um den neuesten Forschungsstand abzudecken, sowohl Werke älteren Datums mit früheren Ansichten, als auch Werke neueren Datums, berücksichtigt. Um die Fragestellung aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, beinhaltet die Literaturliste zudem sowohl Werke englischer als auch deutscher und französischer Autoren. Dank des neuesten Titels von Sabine Appel aus dem Jahre 2016 sind auch aktuellste Forschungserkenntnisse abgedeckt. Anlässlich des Reformationsjubiläums im vergangenen Jahr beschäftigte ich mich mit dem Verlauf der Reformation in anderen Ländern und stieß so unweigerlich auf die englische Reformation und ihre Anfänge unter Heinrich VIII. Da ich schon immer sehr England-affin war und ich zudem begeistert die Serie Die Tudors, die vor einigen Jahren ausgestrahlt wurde, verfolgt hatte, wurde mir sehr schnell klar, dass ich mich in meiner Seminararbeit mit Heinrich VIII. beschäftigen wollte. Zudem bin ich der Meinung, dass die Gründung der Anglicana Ecclesia unter dem Tudor eine seiner bedeutendsten, weil noch immer bestehenden, Leistungen war und ich werde daher in meiner Arbeit analysieren, worin die Ursachen für die Herauslösung der englischen Kirche aus dem Machtbereich des Vicarius Dei, des Stellvertreters Christi auf Erden, lagen.

1.Dynastie der Tudors-Eine Vorgeschichte

1.1 Rechtfertigung der Herrschaft Heinrichs VII.

Als Richard III. von England (s. Abbildung 1) in der Schlacht von Bosworth im August 1485 von Heinrich Tudor getötet wurde und Heinrich noch auf dem Schlachtfeld als König Heinrich VII. proklamiert wurde, beendete dies die Fehde zwischen den beiden Adelshäusern Lancaster und York, die in die Geschichte als die sogenannten „Rosenkriege“ eingehen sollte. (Pendrill, 2000, S. 5). Allerdings war es sehr unwahrscheinlich, dass Henry Tudor, in dessen Adern nur wenig „[k]önigliches Blut floss“ je König von England werden würde (Rex, Rüttermann, 2006, S. 11). Im folgenden Kapitel wird dessen Thronanspruch näher untersucht.

Allerdings ist festzuhalten, dass der Sieg Henry Tudors über Richard III., den er als Gottesurteil bezeichnete, den „Usurpator“ Henry noch lange nicht als König legitimierte. Vielmehr musste er die „Rechtmäßigkeit seines Anspruches“ gegenüber seinen Untertanen beweisen und sich gegen potentielle Thronprätendenten „durch[setzen]“ (Krieger, 2008, S. 16). Bereits 1484 hatte sich Henry Tudor offiziell als König bezeichnet und damit gezeigt, dass er nicht allein aufgrund eines Gottesurteils, sondern vielmehr aufgrund seiner Abstammung, schon immer die Anwartschaft auf die königliche Krone innehatte (Krieger, 2008, S. 18). Dieser Thronanspruch war unter zwei Aspekten nicht haltbar. So lag das Thronrecht bei den Nachkommen des zweitältesten Sohnes Edwards III. aus dem Hause York. Henry, der dem Hause Lancaster angehörte, das auf Johann von Gent, den drittältesten Sohn Edwards III. zurückgeht, gehörte der Linie der Familie Beaufort an (ebd. S. 18). Diese waren illegitime Nachkommen Edwards III. und von der Thronfolge ausgeschlossen (Pendrill, 2000, S. 6). Hinzu kam, dass Henry ein relativ unbekannter Waliser war, der viele Jahre im Exil verbracht hatte (Pendrill, 2000, S. 5). Selbst König Richard III. hatte erst im Dezember 1484 von „Henry Tidder“ als Thronanwärter erfahren (Krieger, 2000, S. 18). Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass Henry Tudors Anspruch auf den englischen Thron, den er vor allem über seine Mutter Margarete Beaufort herleitete, nur bedingt nachvollziehbar ist, da er einerseits Angehöriger einer enterbten walisischen Familie war und er andererseits den Großteil seines Lebens außerhalb Englands verbracht hatte. Betrachtet man dann noch die einzelnen Thronprätendenten, die, wenn auch vergeblich, aus den unterschiedlichsten Gründen heraus, versuchten, Heinrich VII. (s. Abbildung 2) zu stürzen, ist es nicht verwunderlich, dass Heinrichs Sohn, der ihm auf den englischen Königsthron nachfolgte, sich stets dazu verpflichtet sah, wie im Laufe der Arbeit noch ersichtlich werden wird, die Dynastie der Tudors durch weitere männliche Thronerben zu sichern.

1.2. Heirat Heinrichs VIII. mit Katharina von Aragon

Am 23. Juni 1503 wurde der Heiratsvertrag zwischen Heinrich, dem Prinzen von Wales, und der spanischen Prinzessin Katharina von Aragon (s. Abbildung 3) unterzeichnet. Noch standen dieser Heirat aber einige Hindernisse im Weg, die es zu überwinden galt (Hutchinson, 2011, 70 f.). Das kanonische Recht verbot die Ehe eines Mannes mit der Witwe seines Bruders. War die Ehe vollzogen gab es zwischen Witwe und Schwager ein Ehehindernis ersten Grades; war dem nicht so, gab es nur ein „empêchement d’honnêteé publique“, die Ehe war also moralisch verwerflich. Obwohl Katharina beteuerte, noch Jungfrau zu sein, bat man Papst Alexander VI., der kurze Zeit später starb, um einen Ehedispens für ein Ehehindernis ersten Grades (Richardt, 2012, S. 28 f. zitiert nach Newcombe, 1995, 24 f.). Heinrich und Katharina waren miteinander verwandt, da diese die Witwe von Heinrichs Bruder Arthur war; eine Heirat zwischen den beiden Schwagern wäre für die Kirche skandalös gewesen. Dieses Ehehindernis wäre leicht zu beseitigen gewesen, da es nicht gegen göttliches Gesetz sondern nur gegen die „public honesty“ verstieß. War die Ehe mit Arthur vollzogen, so verstieß eine Heirat Heinrichs und Katharinas nicht gegen ein menschliches Gesetz, sondern gegen die Bibel. Dennoch war es üblich, dass der Papst auch von diesem Ehehindernis, sofern überzeugende Gründe hierfür vorlagen, lossprach. (Newcombe, 1995, 24 f.). Von Papst Julius II. (s. Abbildung 4) wurde die Ehe zwischen Heinrichs verstorbenem Bruder Arthur und Katharina am 23. Dezember 1503 für ungültig erklärt und Heinrich die Heirat Katharinas gestattet (Williams, 2016, S. 13). Erst im November 1504 stellte Julius II., der Nachfolger Pius III., den benötigten Dispens aus (Hutchinson S. 271). Am 11. Juni 1509 heiratete Heinrich VIII., kurz nach seiner Thronbesteigung, Katharina von Aragon (Richardt, 2012, S. 29).

2.0. Heinrich VIII. und die Kirche

2.1. Verteidiger des Glaubens

Heinrich VIII. (s. Abbildung 5) war, wie es von den Königen des Mittelalters erwartet wurde, „fromm und gewissenhaft […] übertrieb es [aber]nicht“ (Rex, Rüttermann, 2006, S. 56). Der Tudor war sehr daran interessiert sich die Gunst Papst Leos X. (s. Abbildung 6) und damit Prestige zu sichern, da Titel und Auszeichnungen sowohl in der Politik als auch in der Diplomatie von immenser Bedeutung waren. Allein der Papst konnte vererbbare Titel verleihen „which resounded throughout Christendom“ (Wilson, 1995, S. 97). So war Maximilian „Holy Roman Emperor“, Ferdinand durfte sich als „Catholic King“ bezeichnen und Louis XII durfte sich „Most Christian King“ nennen, weswegen es nur allzu verständlich ist, dass es für Heinrich „of the utmost importance“ war, diesem heiligen Klub beizutreten (ebd.). Der englische König war allerdings, im Gegensatz zu den mächtigen Königen der Häuser Habsburg und Valois, nicht in der Lage die Kirche finanziell oder militärisch zu unterstützen, da er „not important enough“ war und Auszeichungen durch den Papst verdient werden mussten (Wilson, 1995, S. 98). Daher beschloss Heinrich den Papst und die kirchliche Doktrin wenigstens „mit der Feder“ gegen Martin Luther und seine reformatorischen Schriften zu verteidigen (Appel, 2012, S. 132). Im Jahre 1517 kam es zum Thesenanschlag Luthers an die Tür der Kirche zu Wittenberg (Matusiak, 2013, S. 129). Als Luthers Schrift „Über die babylonische Gefangenschaft der Kirche“ 1520 erschien, in der er den Großteil der Sakramente als ohne jegliche Legitimation durch die Bibel bezeichnete, war Heinrich aufs Äußerste erzürnt, da damit das „Herzstück der katholischen Glaubenslehre […] zur Disposition gestellt [wurde]“ (Appel, 2016, S. 83 f.). Um öffentlich zu zeigen, dass er ein treuer Sohn der Kirche ist, verfasste der König im Jahr darauf die sogenannte Assertio septem Sacramentorum, eine gegen Luther gerichtete Schrift, die der englische Monarch dem Papst widmete (Berg, 2016, S. 49). Im Oktober 1521 wurde diesem ein in goldenen Stoff gebundenes Exemplar dieser Schrift überreicht(Hutchinson, 2011, S. 204). Der Papst war darüber sehr erfreut und verlieh Heinrich VIII. den Titel „Defensor Fidei“ (Verteidiger des Glaubens) (Richardt, 2012, S. 41).

2.2. Heinrich VIII. und die Rechtfertigung seines Suprematsanspruchs

2.2.1. Historische Belege für den königlichen Supremat

Heinrich VIII. kam im Laufe der Scheidungsaffäre zu der Überzeugung, dass sein Wille der Wille Gottes ist und, dass der päpstliche Primat von Menschen erfunden wurde, um Könige und Imperatoren ihrer legitimen Titel und Erbansprüche zu berauben (Guy, 2010, S. 274). Er begann damit auf die „golden days“ der imperialen Vergangenheit Großbritanniens unter Kaiser Konstantin und König Lucius I. zurückzublicken, deren Macht angeblich so „sacred“ und „numinous“ wie die Macht alttestamentlicher Könige war (Guy, 2000, S. 221). Tatsächlich war Lucius I. nur ein Mythos, das Resultat der Vorstellungskraft eines mittelalterlichen Chronisten (Guy, 2010, S. 274). Allerdings gibt es noch weitere- historisch tatsächlich fassbare- Belege, die Heinrichs Suprematsanspruch unterstützen. So herrschten bereits die römischen Könige und Karolinger-Könige als „Könige von Gottes Gnaden“ mit „umfassend[er]“ und uneingeschränkter Macht. Auch bestanden Sie darauf, dass der Klerus „genauso Bestandteil ihres Königreichs ist, wie die Laien“ und dass sie das Recht hatten, Kirche und Klerus, so zu regulieren, wie es die Interessen von Politik und Regierung erforderten. Seit dem frühen 14. Jahrhundert, hielten französische Anwälte für Zivilrecht daran fest, dass der König „Imperator“ in seinem Reich ist und fassten diese Aussage mit dem Spruch „rex in regno suo est imperator“ zusammen (Guy, 2000, S. 219 f.).

2.2.2. Literarische Belege für den königlichen Supremat

Abschließend soll ein Überblick über die literarischen Belege, die Heinrich VIII. für den königlichen Supremat angeführt hat, erfolgen. Laut Patrick Coby stieß Heinrich VIII. im Jahr 1528 zum ersten Mal auf die von Tyndale verfasste Schrift „De Vera Obedientia“ (Scarisbrick, 1997, S. 384). In dieser Schrift ging es nicht um „die Konstatierung des Supremats des Königs im Staate, sondern die Ablehnung der „falsche[n] Macht“ des Papstes (Appel, 2012, S. 197).

Weitere literarische Argumente, die seinen Suprematieanspurch untermauerten, erhielt Heinrich VIII. im Sommer 1530. Es handelte sich hierbei um ein ganzes Paket von Manuskripten, das in die Geschichte als „Collectanea sapis copiosa“ („The Sufficiently Abundant Collections“) einging. Wie der Titel annehmen lässt, war dieses Werk eine Sammlung alter Chroniken und Texten der Kirchenväter und der Bibel. Diese versuchten zu belegen, dass der Bischof von Rom nicht das Recht hatte, spirituelle Suprematie über die ganze Kirche auszuüben und dass der König in England in allen Angelegenheiten über umfassende Gerichtsbarkeit verfügen würde. Diese Dokumentensammlung unterstützte alles, was Heinrich über sich und sein Erbe glaubte und „placed in the king's hands the scalpel which would soon sever the muscles, nerves, veins and arteries connecting the English church to continental Christendom». Dieses „Skalpell“ war die „royal supremacy“ (Wilson, 2009, S. 194).

3.0. Heinrich VIII. und der Konflikt mit Rom

3.1. Heinrichs Suche nach einer Lösung in der Scheidungssache mit Katharina

3.1.1. Gründe für die Scheidung Heinrichs von Katharina

Nachfolgend soll analysiert werden, welche Gründe Heinrich VIII. dazu veranlasst haben, sich von Katharina von Aragon scheiden zu lassen. Zunächst soll untersucht werden, in welchem Ausmaß sich das Ausbleiben eines männlichen Thronfolgers auf Heinrichs Wunsch nach einer Eheannullierung ausgewirkt hat. Nach 15 Jahren Ehe mit Katharina von Aragon hatte Heinrich VIII. lediglich ein legitimes Kind, das überlebt hatte, eine Prinzessin namens Mary (Rex, 2006, S. 2). Mary war als Erbin ungeeignet, da sie schnell gestürzt und ihr Anrecht auf den Thron angefochten werden könnte. (s. Abbildung 6) Zwar hatte sie den Titel einer Princess of Wales inne, was sie als Thronerbin auswies, doch Heinrichs Angst, dass mit seinem Tod die Macht der Tudor-Dynastie ein Ende finden könnte, war sicherlich einer der Hauptursachen, der ihn zur Scheidung von Katharina und weg von Rom trieb (Weiler, 2010, S. 35). So ist es durchaus verständlich, dass Heinrich VIII. seinen 1519 geborenen unehelichen Sohn Henry Fitzroy (s. Abbildung 7), das Ergebnis einer Liaison mit Elisabeth Blount, einer seiner Geliebten, zum Herzog von Richmond und Somerset ernannte und ihn so als potentiellen Nachfolger auswies (Panzer, 2008, S. 27 f.).

Allerdings ist die Annullierung der Ehe zwischen Heinrich und Katharina nicht nur das Ergebnis dynastischer Sorgen. Vielmehr spielt auch die Liebe Heinrichs VIII. zu Anne Boleyn (s. Abbildung 8) eine wichtige Rolle. Bereits vor dem Sommer 1527 hatte sich der König in Anne Boleyn verliebt. Allerdings weigerte sie sich es ihrer Schwester Mary gleichzutun und seine Geliebte zu werden. Ein Beleg für diese Weigerung Annes mit Heinrich zu schlafen findet sich vor allem in der 1536 von Reginald Pole gedruckten Schrift De unitate. Pole schreibt, dass Anne nur mit dem König schlafen wird, wenn dieser Katharina von Aragon verstößt, da sie ihren Platz einnehmen wollte und „je mehr sie sich weigerte, desto mehr begehrte sie Heinrich“ (Ridley, 2005, S. 173).

Am häufigsten wird laut Weiler Heinrichs dritter Grund für die Scheidung von Katharina bestritten: seine angeblichen Gewissensbisse, die der König stets als seinen offiziellen Grund für die Annullierung der Ehe anführte. Seine Religiosität war es, die ihn in den vielen erfolglosen Schwangerschaften Katharinas und dem Ausbleiben eines männlichen Thronfolgers eine Strafe Gottes für die Heirat der Frau seines verstorbenen Bruders Arthur erkennen ließ (Weiler, 2010, S. 34 f.). Besonders durch die Bibel sah sich Heinrich VIII. in seinen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit seiner Ehe mit Katharina bestätigt. Dort heißt es nämlich im Buch Levitikus:

„Die Scham der Frau deines Bruders darfst du nicht entblößen; denn sie ist die Scham deines Bruders“. (Lev 18, 16) und weiter heißt es in Lev 20, 21:

„Nimmt einer die Frau seines Bruders, so ist das Befleckung. Er hat die Scham seines Bruders entblößt; sie sollen kinderlos bleiben“ ( Appel, 2012, S. 167).

Zwar war die Annullierung königlicher Ehen zur Zeit Heinrichs VIII. keine Seltenheit, sie konnte allerdings nur vom „Papst als dem Stellvertreter Christi auf Erden vollzogen werden“. Im sehr komplexen kanonischen Recht fand sich immer eine Stelle, die einer Eheannullierung zuträglich war. „Henry [aber] wollte keine Scheidung unter solchen Bedingungen“ (Rex, Rüttermann, 2006, S. 60).

[...]

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Heinrich VIII. und die Ursachen seines Bruchs mit Rom
Note
14,00
Auteur
Année
2018
Pages
24
N° de catalogue
V470039
ISBN (ebook)
9783668946941
ISBN (Livre)
9783668946958
Langue
allemand
Mots clés
Englische Geschichte, Heinrich VIII., Bruch mit Rom, Geschichte, Reformation, Englische Reformation, Thomas Morus, Thomas Cranmer, Katharina von Aragon, Sack of Rome, Thomas Cromwell, Karl V., Defensor fidei, Reformation in England, Anglikanische Kirche, Ecclesia Anglicana, Englische Kirche, Loslösung von Rom, Kirche von England, Heinrich VII., Scheidung, Luther, Verteidiger des Glaubens, Supremat, Clemens VII., Papsttum, Tudor, Rosenkriege, Ehehindernis, Assertio septem Sacramentorum, Collectanea sapis copiosa, Schwagerehe
Citation du texte
Martin de Germareskauuensis (Auteur), 2018, Heinrich VIII. und die Ursachen seines Bruchs mit Rom, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470039

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