Gegenstand dieser Arbeit ist eine fallbezogene Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dessen Funktion als Abwehrrecht gegenüber den Medien, wobei ein besonderer Fokus auf der Problematik des Spannungsfeldes einer Güterabwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, sowie den Persönlichkeitsrechten, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG, einzelner Individuen, liegt.
Um solch eine komparative Abwägung vornehmen zu können ist es zunächst von Nöten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf die Entstehung, die Schutzbereiche sowie die Eingriffe und Schranken darzustellen.
Die Arbeit konzentriert sich auf die argumentative Analyse der Prozessurteile der Fällen Lafontaine sowie dem Fall Mollath. Wobei das Kernstück der vorliegenden Arbeit bewusst die Auseinandersetzung mit dem Fall zwischen Gustl Mollath und dem Unternehmen Sixt darstellt, der in der gesamten Medienlandschaft zu kontroversen Diskussionen in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Moral führte.
Durch die zunehmende Medialisierung unserer Umwelt werden Rezipienten Tag für Tag mit neuen Medienangeboten und deren Inhalten konfrontiert. Die Diversität der Inhalte und Angebotsträger fördert für Medienschaffenden somit nicht nur einen stetig wachsenden Innovations- und Leistungsdruck, sondern auch einen erbitterten Konkurrenzkampf um die Aufmerksamkeit und die Gunst des Zuschauers zutage, der sich auch in der Wahl der Werbebotschaften und Inhalte niederschlägt. Diese Marktaggressivität präsentiert sich deshalb nicht selten in Form von Werbeerzeugnissen, die den persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Person des öffentlichen Lebens tangieren oder gar verletzen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Begriffsbildung und Herleitung
- Sphärentheorie, Eingriffe und Schutzbereiche
- Gegenüberstellung der Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer
- Falldarstellung Mollath, Argumentation und Abwägung
- Schlussfolgerungen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit setzt sich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auseinander und beleuchtet dessen Funktion als Abwehrrecht gegenüber den Medien. Insbesondere untersucht sie das Spannungsverhältnis zwischen Presse- und Meinungsfreiheit sowie den Persönlichkeitsrechten von Personen des öffentlichen Lebens.
- Begriffsbildung und Herleitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- Schutzbereiche und Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht
- Fallstudien zu Lafontaine, Fischer und Mollath und ihre Relevanz für die Rechtsprechung
- Abwägung von Grundrechten im Kontext der Medienberichterstattung
- Kontroversen rund um die Nutzung von Abbildungen prominenter Personen in Werbezwecken
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung skizziert den Kontext der Arbeit und erläutert die wachsende Bedeutung des Themas im Hinblick auf die zunehmende Medialisierung unserer Gesellschaft. Sie betont den Konflikt zwischen der Freiheit der Medien und dem Schutz der Persönlichkeitsrechte.
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Dieses Kapitel liefert eine umfassende Darstellung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, beleuchtet seine Entstehung, Schutzbereiche und die Grenzen seiner Geltung.
- Gegenüberstellung der Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer: Dieses Kapitel analysiert zwei Gerichtsurteile, in denen die Nutzung von Bildern prominenter Personen zu Werbezwecken im Zentrum stand. Der Vergleich der Entscheidungen zeigt die unterschiedlichen Argumentationslinien und Auslegungen des Persönlichkeitsrechts.
- Falldarstellung Mollath, Argumentation und Abwägung: Dieses Kapitel befasst sich mit dem Fall Gustl Mollath und seiner Nutzung in einer Werbekampagne. Es untersucht die rechtlichen und ethischen Aspekte dieses Falles und diskutiert die Spannungen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, Personen des öffentlichen Lebens, dem Spannungsverhältnis zwischen Grundrechten und der Rechtsprechung im Kontext von Medienberichterstattung und Werbung. Die Fallstudien von Lafontaine, Fischer und Mollath dienen als Beispiele für die Anwendung der rechtlichen Prinzipien in der Praxis.
Häufig gestellte Fragen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht
Was versteht man unter dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht?
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist ein Grundrecht, das den Schutz der Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG) gewährleistet. Es dient als Abwehrrecht gegenüber staatlichen Eingriffen und Verletzungen durch die Medien.
Darf man Bilder von Prominenten für Werbung nutzen?
Die Nutzung ist rechtlich kompliziert und erfordert eine Güterabwägung zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit sowie dem Persönlichkeitsrecht des Prominenten. Kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung ist oft unzulässig, es sei denn, es liegt ein überwiegendes öffentliches Interesse vor.
Was war der Kern des Streits zwischen Gustl Mollath und Sixt?
In diesem Fall nutzte das Unternehmen Sixt ein Bild von Gustl Mollath für eine Werbekampagne. Die Arbeit analysiert die Rechtmäßigkeit und moralische Kontroverse dieser Nutzung im Spannungsfeld zwischen aktueller Berichterstattung und kommerzieller Ausbeutung.
Welche Rolle spielt die Sphärentheorie im Persönlichkeitsrecht?
Die Sphärentheorie unterteilt das Privatleben in verschiedene Schutzbereiche (Intimsphäre, Privatsphäre, Sozialsphäre). Je nach Sphäre variiert die Zulässigkeit von Eingriffen durch die Medien oder Dritte.
Wie unterscheiden sich die Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer?
Die Arbeit vergleicht die Argumentationslinien dieser Urteile, um aufzuzeigen, wie Gerichte die Grenzen der werblichen Nutzung von Personen des öffentlichen Lebens definieren.
- Arbeit zitieren
- Erika Schuller (Autor:in), 2016, Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470101