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Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?

Vergleichende Fallstudie zu den Fällen Oskar Lafontaine, Joschka Fischer und Gustl Mollath

Title: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?

Case Study , 2016 , 15 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Erika Schuller (Author)

Law - Media, Multimedia Law, Copyright
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Gegenstand dieser Arbeit ist eine fallbezogene Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und dessen Funktion als Abwehrrecht gegenüber den Medien, wobei ein besonderer Fokus auf der Problematik des Spannungsfeldes einer Güterabwägung zwischen Presse- und Meinungsfreiheit, Art. 5 GG, sowie den Persönlichkeitsrechten, Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG, einzelner Individuen, liegt.

Um solch eine komparative Abwägung vornehmen zu können ist es zunächst von Nöten, das allgemeine Persönlichkeitsrecht im Hinblick auf die Entstehung, die Schutzbereiche sowie die Eingriffe und Schranken darzustellen.

Die Arbeit konzentriert sich auf die argumentative Analyse der Prozessurteile der Fällen Lafontaine sowie dem Fall Mollath. Wobei das Kernstück der vorliegenden Arbeit bewusst die Auseinandersetzung mit dem Fall zwischen Gustl Mollath und dem Unternehmen Sixt darstellt, der in der gesamten Medienlandschaft zu kontroversen Diskussionen in Bezug auf Rechtmäßigkeit und Moral führte.

Durch die zunehmende Medialisierung unserer Umwelt werden Rezipienten Tag für Tag mit neuen Medienangeboten und deren Inhalten konfrontiert. Die Diversität der Inhalte und Angebotsträger fördert für Medienschaffenden somit nicht nur einen stetig wachsenden Innovations- und Leistungsdruck, sondern auch einen erbitterten Konkurrenzkampf um die Aufmerksamkeit und die Gunst des Zuschauers zutage, der sich auch in der Wahl der Werbebotschaften und Inhalte niederschlägt. Diese Marktaggressivität präsentiert sich deshalb nicht selten in Form von Werbeerzeugnissen, die den persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Person des öffentlichen Lebens tangieren oder gar verletzen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

2.1. Begriffsbildung und Herleitung

2.2. Sphärentheorie, Eingriffe und Schutzbereiche

3. Gegenüberstellung der Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer

4. Falldarstellung Mollath, Argumentation und Abwägung

5. Schlussfolgerungen

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Abwehrrecht gegenüber den Medien, wobei der Fokus auf der Güterabwägung zwischen Pressefreiheit und den Persönlichkeitsrechten des Individuums liegt, illustriert durch eine vergleichende Analyse prominenter Werbefälle.

  • Rechtliche Grundlagen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR)
  • Analyse der BGH- und LG-Urteile zu den Fällen Lafontaine und Fischer
  • Argumentative Aufarbeitung des Falles Gustl Mollath gegen Sixt
  • Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit, Satire und Persönlichkeitsschutz
  • Grenzen der medialen Nutzung von Abbildungen öffentlicher Personen

Auszug aus dem Buch

Gegenüberstellung der Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer

Im Fall Lafontaine gestaltete sich der Tatbestand wie folgt: Nachdem der Kläger, Oskar Lafontaine, in seiner Position als Bundesfinanzminister und Vorsitzender der SPD am 11.März 1999 zurücktragt, veröffentlichte der Beklagte, der Betreiber des Fahrzeug-Leasing-Geschäfts Sixt AG, eine Werbeanzeige am 21. und 22. März 1999 in der „Welt am Sonntag“ und der „FAZ“, in der eine durchgestrichene Porträtaufnahme des Klägers, neben denen fünfzehn weiterer Kabinettsmitglieder, zu sehen war und der Slogan „Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit“ abgedruckt wurde (Anhang: Abb. 1: Lafontaine/ Sixt). „Der Kläger hat die Beklagte auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von 250.000 DM (127.822,27€) in Anspruch genommen.“

In erster Instanz wurde die Klage abgewiesen und der Beklagte zu einer Zahlung von 100.000€ verurteilt. Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, eine Klageabweisung wurde jedoch von dem Beklagten mit einer Revision verfolgt. In dritter Instanz wurde sodann entschieden, dass es zu einer Abweisung der Klage und einer Aufhebung des angefochtenen Urteils kommt, da kein Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr geltend zu machen war.

Den Entscheidungsgründen zufolge war der Kläger nicht in der Lage Ansprüche geltend zu machen, da zwar eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und damit dem Recht am eigenen Bild sowie dem Schutz vor kommerzieller Nutzung durch Dritte vorlag, das allgemeine Persönlichkeitsrecht allerdings ein Rahmenrecht ohne absoluten Schutzbereich darstellt und im Einzelfall eine Güter- und Interessensabwägung stattfinden muss.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Einführung in die Problematik der Medialisierung und der damit einhergehenden Konflikte zwischen Werbeinteressen und dem Schutz der Persönlichkeit.

2. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Darlegung der theoretischen Grundlagen des APR, seiner Herleitung aus dem Grundgesetz und der differenzierten Sphärentheorie.

3. Gegenüberstellung der Urteile in den Fällen Lafontaine und Fischer: Juristische Analyse und Vergleich zweier Gerichtsurteile bezüglich der kommerziellen Nutzung von prominenten Abbildungen.

4. Falldarstellung Mollath, Argumentation und Abwägung: Untersuchung des nicht gerichtlichen Falles Gustl Mollath unter Anwendung der erarbeiteten rechtlichen Maßstäbe.

5. Schlussfolgerungen: Fazit über die Ambivalenz medialer Handlungsarenen und die Grenzen der Zulässigkeit von Werbepraktiken bei öffentlichen Personen.

Schlüsselwörter

Allgemeines Persönlichkeitsrecht, APR, Recht am eigenen Bild, Pressefreiheit, Güterabwägung, Sixt, Gustl Mollath, Oskar Lafontaine, Joseph Fischer, Werberecht, Menschenwürde, Namensrecht, Sphärentheorie, Medienrecht, Testimonial

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit behandelt die Konfliktfelder zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht einer Person und den wirtschaftlichen Interessen von Medienunternehmen bei der werblichen Nutzung von Prominentenbildern.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind das Persönlichkeitsrecht, die Presse- und Meinungsfreiheit, die Sphärentheorie sowie die rechtliche Beurteilung von Werbekampagnen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, anhand von Fallbeispielen zu zeigen, wie Rechtsprechung und Argumentation bei der Kollision von Grundrechten in der Werbewelt funktionieren.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine vergleichende Fallstudie, die juristische Urteile analysiert und auf einen ungeklärten Fall anwendet.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des APR und die detaillierte Analyse der Fälle Lafontaine, Fischer und Mollath.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Kernbegriffe sind Persönlichkeitsrecht, Güterabwägung, Medienrecht, Bildnisschutz und die Abgrenzung von Satire zu kommerzieller Nutzung.

Warum wird der Fall Gustl Mollath besonders beleuchtet?

Der Fall dient als aktuelles, moralisch hoch umstrittenes Beispiel, das die Grenzen des Zulässigen in der Werbung und die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufzeigt.

Wie unterscheidet sich der Fall Lafontaine vom Fall Fischer?

Während im Fall Lafontaine die satirische Auseinandersetzung mit einem aktuellen politischen Ereignis überwog, wurde im Fall Fischer die rein werbliche, austauschbare Nutzung ohne inhaltlichen Bezug zur Berichterstattung als rechtswidrig eingestuft.

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Details

Title
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?
Subtitle
Vergleichende Fallstudie zu den Fällen Oskar Lafontaine, Joschka Fischer und Gustl Mollath
College
Technical University of Braunschweig  (Sozialwissenschaften)
Course
Medienrecht
Grade
1,0
Author
Erika Schuller (Author)
Publication Year
2016
Pages
15
Catalog Number
V470101
ISBN (eBook)
9783668954878
ISBN (Book)
9783668954885
Language
German
Tags
APR Allgemeines Persönlichkeitsrecht Medienwissenschaft Jura Medienrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Erika Schuller (Author), 2016, Das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Darf man Abbildungen prominenter Personen zu Werbezwecken nutzen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470101
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