Die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage


Hausarbeit (Hauptseminar), 2005

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I Einleitung

II Herkunft und Vorfahren der Zähringer

III Die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage
1. Der Kärntner Herzogstitel
2. Der schwäbische Herzogstitel
3. Der burgundische Rektoratsauftag in der Zähringertitulatur
4. Die Auswirkungen der eigenständigen Burgund- Politik Friedrich Barbarossas auf die Zähringertitulatur
5. Die Zähringertitulatur seit 1185

IV Ergebnisse

V Anhang
1. Quellenverzeichnis
2. Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Titel und Herrschaft der Zähringer beschäftigten bereits den staufischen Geschichtsschreiber Bischof Otto von Freising in der Mitte des 12. Jahrhunderts. In seinen 1157/58 vollendeten Gesta Frederici, die eine staufische Sicht der Geschehnisse wiedergeben, hinterfragte Otto die Grundlage für den zähringischen Herzogstitel.[1] Seine Bemerkungen über den dux- Titel der Zähringer rückten die Zähringertitulatur dabei auch für die moderne Geschichtsforschung in den Mittelpunkt des Interesses.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage. Es soll untersucht werden, inwieweit die verschiedenen Herzogsämter, die die Zähringer im Laufe ihrer Geschichte bekleidet haben, in die Titelführung Einzug fanden. Auf die Bezugspunkte der zähringischen Herzogsherrschaft und „Zähringen“ als Element der Titulatur soll ebenfalls eingegangen werden (jeweils in Selbstaussagen und im Fremdverständnis der Zeitgenossen). Im weiteren stellt sich die Frage, ob ein Zusammenhang zwischen Herrschaftsdurchsetzung und Titelführung im Eigenverständnis der Zähringer erkennbar ist. Der Schwerpunkt wird auf die staufischen Bezeichnungen der Zähringer gesetzt, da hier gemeinsame Interessenskonflikte (unter anderem in Burgund) deutlich werden.

Die Untersuchung der Fremdaussagen zur Zähringertitulatur wird in dem Sinne durchgeführt, dass eine Eingrenzung auf Königsurkunden erfolgt. Vereinzelt werden die „Gesta Frederici“ von Otto von Freising hinzugezogen.

Literatur, die sich auf die oben erwähnte Thematik bezieht, ist in ausreichender Menge vorhanden. Es gibt einige Abhandlungen, die sich mit der Zähringertitulatur beschäftigen (zu erwähnen ist hier der Aufsatz „Dux de Zaringen – dux Zaringiae. Zum zeitgenössischen Verständnis eines neuen Herzogtums im 12. Jahrhundert“ von Thomas Zotz). Das Thema ist bisher befriedigend erforscht worden.

Die Quellenlage ist gut. Ein vollständiges Quellenwerk zur Geschichte der Herzöge von Zähringen gibt es zwar nicht, dennoch ist unter anderem eine kleine Sammlung von Zähringerurkunden zugänglich (Eduard Heyck (Hrsg.) – Urkunden, Siegel und Wappen der Herzoge von Zähringen). Die Königsurkunden sind in den Bänden der Monumenta Germaniae Historica komplett vorhanden.

Die Arbeit ist thematisch aufgebaut. Das zweite Kapitel geht auf die Herkunft und Vorfahren der Zähringer ein. Im dritten Kapitel wird die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage (Kärntner und schwäbischer Herzogstitel, burgundischer Rektoratsauftag in der Zähringertitulatur, Zähringertitulatur seit 1185) untersucht. Der Schlussteil (4. Kapitel) stellt die Ergebnisse der Untersuchung dar. Nach dem Schlusswort sind Quellen- und Literaturverzeichnis vorzufinden.

II. Herkunft und Vorfahren der Zähringer

Die nach dem Aussterben des Zähringergeschlechts im Hauskloster St. Peter geschriebene Genealogie bezeichnet die am Ende des 10. Jahrhunderts lebenden Gründer von Sulzburg namens Bezelin und Gebhard als älteste Vorfahren. Die moderne Forschung hat auf diese Verbindung Zweifel angemeldet.[2] Das älteste historisch belegbare Mitglied des Zähringergeschlechts ist um 1000 der Thurgaugraf Berthold[3]. Dieser enthielt 999 von Kaiser Otto III. für seinen Ort Villingen Markt-, Münz- und Zollrecht und von Heinrich II. die Grafschaft im Breisgau[4]. Die westliche Baar mit der oberen Donau und der Oberrhein waren somit zum Zeitpunkt der Jahrtausendwende die Besitzschwerpunkte der Familie. Der 1024 gestorbene Graf Berthold/ Bezelin (von Villingen), über dessen Mutter die Zähringer mit den Staufern verwandt waren, ist entweder der Thurgaugraf selbst oder als dessen Sohn anzusehen.[5] Bezelins Sohn Berthold war im engen Umfeld Konrads II. tätig. Durch geschickte Heiratspolitik (um 1040 Heirat mit Richwara, vermutlich Tochter Herzog Hermanns IV. von Schwaben) erweiterte sich der Wirkraum um Weilheim/ Limburg im Neckargau.[6] Als einer der mächtigsten schwäbischen Adligen erhielt Berthold laut dem Chronisten Frutolf von Michelsberg das Versprechen Kaiser Heinrichs III. auf das Herzogtum Schwaben, wenn es durch den Tod des kinderlosen Herzogs Otto frei würde[7].

III. Die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage

1. Der Kärntner Herzogstitel

Kaiser Heinrich III. starb 1056 noch vor dem Schwabenherzog Otto. Als es 1057 das Herzogtum Schwaben neu zu besetzen galt, entführte der schwäbischer Adlige Rudolf von Rheinfelden die Kaisertochter Mathilde aus der Obhut des Bischofs von Konstanz (wiederum nach der Chronik Frutolfs von Michelsberg).[8] Die Kaiserinwitwe Agnes[9] verlieh daraufhin wegen der Tochter den Dukat an Rudolf von Rheinfelden[10]. 1061 erhielt Berthold als Entschädigung das Herzogtum Kärnten[11], dadurch erreichte die Familie dukalen Rang. Dies war nicht mehr als ein sogenanntes „Titelherzogtum“[12], denn dem Zähringer war es, ebenso wie anderen vor ihm, nicht möglich eine Herzogsherrschaft in Kärnten einzurichten, wenn er dies überhaupt wollte[13]. Vermutlich suchten die Zähringer das Herzogtum Kärnten in der Folge nicht einmal auf[14]. So kam Otto von Freising zu der Ansicht, die Zähringer hätten den Kärntner Dukat nie besessen[15]. Solche Titel, wie der des Landgrafen, des Markgrafen und der des Herzogs in Gebieten, die neu zu Herzogtümern erhoben wurden oder nicht im Bereich der deutschen Stammesherzogtümer lagen, verliehen die Könige seit dem 11. Jahrhundert[16]. Mit Hilfe dieser Rangerhöhungen konnten die Könige Anreize zum Königsdienst schaffen, aber auch erbrachte Leistungen belohnen[17]. Durch die Verleihung eines Titelherzogtums wurden den alten, weiter regierenden Herzögen gleichberechtigte Herzöge an die Seite gestellt, indem das Eigengut der erhöhten Adelsfamilie aus der Gewalt des zuständigen Herzogs eximiert wurde[18][19]. Mit der Erlangung dieses Titels war den Zähringern also eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Herrschaftsbildung geglückt. Das Titelherzogtum wurde jedoch zunächst nur persönlich verliehen und bedurfte offensichtlich der Bestätigung durch neue Herrscher oder auch der Bestätigung bei der Herrschaftsübernahme der Zähringersöhne[20]. Wie Frutolf von Michelsberg berichtet, konnte Herzog Berthold von Kärnten in dieser Hinsicht erreichen, dass seinem gleichnamigen Sohn[21] vor 1077 der Kärntner Herzogstitel in Aussicht gestellt wurde[22]. So führte der jüngere Berthold bereits vor seiner Ernennung zum schwäbischen Herzog 1092 den dux - Titel[23].

Trotz der Kärntner Würde verlagerten die Zähringer ihren herrschaftlichen Schwerpunkt nicht in den deutschen Südosten. Wie oben bereits erwähnt, unternahmen sie wahrscheinlich nicht den Versuch in dem Gebiet Fuß zu fassen. Vielmehr ist der Komplex Weilheim/ Limburg als Zentrum und Stammsitz für das späte 11. Jahrhundert anzusehen.[24]

[...]


[1] Vgl. dazu ausführlich Althoff, Gerd, Die Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, in: Schmid, Karl (Hrsg.), Die Zähringer. Eine Tradition und ihre Erforschung, Sigmaringen 1986 (Die Zähringer Bd. 1), S. 43- 58.

[2] Vgl. ebd. S. 54.

[3] Vgl. Zotz, Thomas, Artikel „Zähringer“, in: LexMA IX, München/ Zürich 1998, Sp. 464.

[4] Vgl. Heyck, Eduard, Geschichte der Herzoge von Zähringen, Freiburg i. Br. 1891/92 (ND 1980), S. 8 f.

[5] Vgl. Zotz, Thomas, Artikel „Zähringer“, in: LexMA IX, Sp. 464.

[6] Vgl. ebd. Sp. 464.

[7] Vgl. Althoff, Gerd, Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum, in: Schmid, Karl (Hrsg.), Die Zähringer. Schweizer Vorträge und neue Forschungen, Sigmaringen 1990 (Die Zähringer Bd. 3), S. 84.

Die Praxis der sogenannten Eventualbelehnung ist bekannt und nicht außergewöhnlich.-

Vgl. ebd. S. 84.

[8] Vgl. ebd. S. 84.

[9] Nach dem Tod Heinrichs III. (5. Oktober 1056) übernahm Kaiserin Agnes übergangsweise die Regentschaft für den unmündigen Thronfolger.-

Vgl. Struve, Tilman, Artikel „Heinrich IV.“, in: LexMA IV, München/ Zürich 1989, Sp. 2041- 2043.

[10] Vgl. Die Chroniken Frutolfs und Ekkehards und die anonyme Kaiserchronik, hrsg. v. Franz- Josef Schmale und Irene Schmale- Ott, Darmstadt 1972 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 15), S. 75.

[11] Pro qua commotione lenendia ducatus Karinthiorum ei committitur. Ebd. S. 74.-

Vgl. auch Althoff, Gerd, Die Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, S. 47.

[12] Vgl. dazu ausführlich Werle, Hans, Titelherzogtum und Herzogsherrschaft in: ZRG GA 73, 1956, S. 225- 299.

[13] Vgl. Althoff, Gerd, Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum, S. 84.

[14] Vgl. Heyck, Eduard, Geschichte der Herzoge von Zähringen, S. 29 f.-

Vgl. auch Althoff, Gerd, Die Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, S. 47.

[15] Vgl. Bischof Otto von Freising und Rahewin, Die Taten Friedrichs (oder richtiger Chronica) I/9, hrsg, v. Franz- Josef Schmale, Darmstadt 1965 (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 17), S. 149.

[16] Vgl. Althoff, Gerd, Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum, S. 82.

[17] Vgl. ebd. S. 83.

[18] Vgl. Goetz, Hans- Werner, Artikel „Herzog, Herzogtum“, in: LexMA IV, München/ Zürich 1989, Sp. 2192.-

Vgl. auch Althoff, Gerd, Die Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, S. 47.

[19] Die Inflation solcher Titel im 12. und 13. Jahrhundert führte unter anderem zur „Zerschlagung der Stammesherzogtümer“.-

Vgl. Goetz, Hans- Werner, Artikel „Herzog, Herzogtum“, in: LexMA IV, Sp. 2192.

Vgl. auch Althoff, Gerd, Die Zähringer – Herzöge ohne Herzogtum, S. 83.

[20] Vgl. Althoff, Gerd, Die Zähringerherrschaft im Urteil Ottos von Freising, S. 48.-

Vgl. auch Heyck, Eduard, Geschichte der Herzoge von Zähringen, S. 28.

[21] Berthold II. regierte 1078- 1111.

[22] Vgl. Frutolf, Chronik, S. 75.

[23] Vgl. Zotz, Thomas, Dux de Zaringen – dux Zaringiae. Zum zeitgenössischen Verständnis eines neuen Herzogtums im 12. Jahrhundert, in: ZGO 139, 1991, S. 19.

[24] Vgl. Zotz, Thomas, Artikel „Zähringer“, in: LexMA IX, Sp. 464.

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Details

Titel
Die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage
Hochschule
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Hauptseminar
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V47043
ISBN (eBook)
9783638440899
Dateigröße
593 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zähringertitulatur, Eigen-, Fremdaussage, Hauptseminar
Arbeit zitieren
Matthias Storm (Autor:in), 2005, Die Zähringertitulatur in Eigen- und Fremdaussage, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47043

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