Die Konstitutionen des IV. Laterankonzils. Welche Maßnahmen wurden gegen Häresie und Katharismus getroffen?


Hausarbeit, 2018

16 Seiten

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung

II. Das IV. Laterankonzil
II.1 Voraussetzungen
II.2 Das Problem der Katharer
II.3 Besonderheiten und die Notwendigkeit des Konzils

III. Die Konstitutionen des IV. Laterankonzils
III.1 De fide catholica
III.2 De haereticis
III.3 Weitere Maßnahmen

IV. Resümee und Ausblick

V. Quellen und Literaturverzeichnis

I. Einleitung

Am 19. April 1213 schrieb Papst Innozenz III.:

„Da es um das gemeinsame Wohl aller Gläubigen geht, wollen wir nach dem alten Brauch der Heiligen Väter nur im Hinblick auf das Heil der Seele zu gelegener Zeit ein allgemeines Konzil abhalten. Durch dieses Konzil sollen die Laster ausgerottet und die Tugenden eingepflanzt werden, die Auswüchse sollen korrigiert, die Moral gebessert, die Irrlehren beseitigt, der Glaube bestärkt, die Zwistigkeiten beigelegt, Friede geschlossen und die Gewalttätigkeit beendet, Freiheit geschützt und die christliche Öffentlichkeit, sowohl Kleriker wie Laien, zu tätiger Hilfe für das Heilige Land gewonnen werden.“ 1

Das genannte Zitat aus der Ankündigungsbulle „Vineam Domini Sabaoth“2 des IV. Laterankonzils machte bereits über zwei Jahre vor dem Beginn des Konzils klar, welche Hauptthemen behandelt werden sollten. Zum einen sollte die Einigkeit der Kirche wiederhergestellt werden, zum anderen sollte über einen anstehenden Kreuzzug beraten werden. Die Intention der folgenden Hausarbeit soll sein, zu klären, welche Maßnahmen auf dem Konzil gegen Häresie und Katharismus getroffen wurden, um die Einigkeit der Kirche wiederherzustellen.3

Die Quellenlage für diese Seminararbeit lässt sich als durchaus gut beschreiben. Auch wenn keine Akten des Konzil vorliegen und somit nichts über die Art der Verhandlungen gesagt werden kann, sind alle Konstitutionen des Konzils ebenso wie die Ankündigungsbulle und die Eröffnungsrede ediert.4 Im Folgenden werden die Beschlüsse aus der kritischen Edition von Wohlmuth entnommen.5 Die Frage nach der Lage der Forschungsliteratur ist etwas schwieriger zu beantworten. So finden sich im deutsch-, und englischsprachigen Raum nur wenige Monographien, die sich ausschließlich mit dem IV. Laterankonzil beschäftigen.6 Da sich die Forschung jedoch weitestgehend einig ist, dass Innozenz III. federführend in der Gestaltung des Konzils war und die meisten Beschlüsse auf ihn zurückgehen,7 finden sich in den zahlreichen Werken zu seinem Wirken viele Kapitel, Verweise und Anmerkungen bezüglich des IV. Laterankonzils. Ebenfalls einen Einblick in das IV. Laterankonzil bietet die umfassende Forschungsliteratur zu Konziliengeschichte im Allgemeinen.8 Da hierbei jedoch häufig der Vergleich zu anderen Konzilien im Vordergrund steht, sind oft nur kleine Ausschnitte aus diesen Werken für die Seminararbeit verwertbar. Für ein Verständnis von Häresie und Katharismus bieten sich die Monographien von Lambert und Oberste an, welche ebenfalls auf das IV. Laterankonzil Bezug nehmen.9

Im ersten Schritt werden die Voraussetzungen, Besonderheiten und der historische Hintergrund des IV. Laterankonzils kurz dargestellt. Im zweiten Schritt werden die einzelnen Beschlüsse betrachtet und ihr Inhalt hinsichtlich Häresie beziehungsweise Katharismus untersucht. Im abschließenden Fazit werden die Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf die Wirkung des Konzils, etwa auf die spätere Inquisition, getätigt. Nur am Rande wird auf bereits getroffenen Maßnahmen gegen Häretiker Bezug genommen, so merkt Foreville an, dass es einige Maßnahmen gegen Häresie schon im Vorfeld gegeben habe und im IV. Lateranum nur wiederholt beziehungsweise manifestiert wurden.10 Die Beschlüsse des IV. Laterankonzils werden im Folgenden als weitestgehend unabhängig betrachtet und als selbstständig in ihrem Wirken gegen Häresie untersucht. Ebenso wird auf einige Entscheidungen des Konzils nicht Bezug genommen. Die Verhandlung über die englische Angelegenheit oder die Primatsstellung des Erzbischofes von Toledo etwa, finden keine Erwähnung in dieser Seminararbeit.11 Auch findet keine genaue Erläuterung des katharischen Glaubens statt, sondern wird nur in Abgrenzung zum katholischen dargestellt.12

II. Das IV. Laterankonzil

Das im November 1215 stattfindende IV. Laterankonzil gilt unbestritten als das größte Konzil des Mittelalters. Die Teilnehmerzahlen übertrafen jedes vorangegangene.13 Dennoch war die im römischen Lateran stattfindende Versammlung kein Konzil im heutigen Sinne. Es war kein Diskussionsforum, auf dem nach gemeinsamer Beratung ein Beschluss gefasst wurde, es sah sich vielmehr in der Tradition der Konzilien des ersten Jahrtausends, unter der Leitung von Innozenz III., der seinen Vorstellungen Legitimation verschaffen wollte.14

II.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen des Konzils waren mannigfaltig. Als zentraler Grund des Konzils gilt allerdings der anstehende Kreuzzug in das Heilige Land. Der Verlust wichtiger Kreuzfahrerstädte und schließlich die Kapitulation Jerusalems im Jahre 1187 wurden als enorme Katastrophe empfunden. Der vierte Kreuzzug, welcher in die Eroberung Konstantinopels und die Einrichtung eines lateinischen Kaiserreichs mündete, trieb die Spaltung zwischen Ost-, und Westkirche nur voran.15 Politische Spannungen, etwa der englisch-französische Konflikt, zögerten ein solches Konzil hinaus, bestärkten Innozenz III. allerdings in seinem Vorhaben nach einem allgemeinen Konzil, welches er bereits seit Anfang seines Pontifikats 1198 hatte.16

II.2 Das Problem der Katharer

Ein weiteres zentrales Thema für Papst Innozenz III. war die Einigkeit der Kirche. Die Häretiker beziehungsweise die Katharer störten offensichtlich dieses angestrebte Ziel. Der sich seit dem 12. Jahrhundert ausbreitende Katharismus in Südfrankreich war hierbei eine besonders hartnäckige Form der Häresie, die Lambert sogar als die „machtvollste Häresie des 13. Jhs.“ beschreibt.17 Er entwickelte, im Gegensatz zu anderen Bewegungen, eine Art Gegenkirche mit strukturierter Hierarchie, organisierten Gemeinden und eigener Religion.18 Alle getroffenen Maßnahmen zeigten wenig Wirkung, nicht zuletzt wegen der südfranzösischen Feudalherren, welche die Vorgaben der Kirche schlichtweg nicht umsetzten.19 Ein prominentes Beispiel hierfür liefert Graf Raimund VI. von Toulouse, welcher trotz Exkommunikation nie wirkliche Anstrengungen unternahm, die Katharer zu bekämpfen.20 Selbst der Kreuzzug gegen die Albigenser 1209 brachte nur militärische Erfolge, konnte aber den Katharismus in Südfrankreich keineswegs wirksam einschränken.21

II.3 Besonderheiten und die Notwendigkeit des Konzils

Neben dem Kreuzzug und der Sache der Häretiker war eine innere Reform der Kirche, welche eng mit der Wiederherstellung der Einigkeit dieser einhergeht, von Nöten. Damit ist zum einen eine strukturelle Veränderung,22 zum anderen eine neue Rolle des Papstes gemeint. Innozenz III. postulierte wie kein anderer die Vollgewalt, also die plenitudo potestatis, des Papstes über kirchliche und weltliche Autoritäten. So bezeichnete er sich als erster Papst als „Stellvertreter Christi“ und um diesem neuen Herrschaftsdenken Ausdruck zu verleihen wurde ein Konzil nötig.23 Dass zum IV. Laterankonzil sowohl kirchliche als auch weltliche Würdenträger eingeladen wurden, untermauert diese Aussage, so schrieb Innozenz III.: „auf diesem allgemeinen Konzil vieles zu behandeln ist, was euren Stand betrifft.“24 Hier zeigt sich eine Besonderheit des IV. Laterankonzils. Es sollten nicht nur rein dogmatische Angelegenheiten, welche die Kirche betreffen, behandelt werden, sondern auch über weltliche und politische Fragen entschieden und somit aktiv Einfluss auf weltliche Politik genommen werden.25

Der Verlust von Jerusalem und der anstehende Kreuzzug, der Konflikt zwischen Ost-, und Westkirche sowie die Sache der Häretiker und die Reform der Kirche in Verbindung mit dem neuen Herrschaftsanspruch des Papstes machten eine solch große Versammlung der gesamten Christenheit nötig. Die außerordentlichen Größe und die Klientel des Konzils, die unbestritten dominierende Rolle des Papstes und die Präsenz weltlicher Autorität machten das IV. Laterankonzil zu einer Besonderheit in der Geschichte, die es bis dato noch nicht gegeben hatte.

III. Die Konstitutionen des IV. Laterankonzils

Im folgenden Kapitel werden nun die Beschlüsse auf ihren Inhalt hinsichtlich Katharismus untersucht. An dieser Stelle sei angemerkt, dass es sehr schwer ist, zwischen Häresie im Allgemeinen und Katharismus zu unterscheiden, da in den Konstitutionen selten spezielle Gruppen genannt werden. In einigen Beschlüssen ist es sehr eindeutig, etwa in Konstitution eins. In anderen ist es etwas schwieriger, da die Beschlüsse vermutlich auch in Hinblick auf spätere Häresiebewegungen getroffen wurden und es unklar ist, ob sie sich ausschließlich auf den Katharismus beziehen.26

III.1 De fide catholica

Wie bereits oben angemerkt, lässt sich in der ersten Konstitution des IV. Laterankonzils, welche einem Glaubensbekenntnis gleicht, deutlich eine dogmatische Abgrenzung der Kirche zum Katharismus erkennen. Schon im ersten Satz heißt es, dass es nur einen wahren Gott gebe, der zwar drei Personen, aber nur eine Wesenheit sei, was sich eindeutig gegen den Dualismus der Katharer wendet. Die Betonung liegt hierbei auf „eine Wesenheit“. Die Katharer leugneten diese Gottgleichheit Jesus‘ und sahen ihn nur als Prediger und Propheten, aber keineswegs als Sohn Gottes.27 Diese Betonung der Trinitätslehre manifestiert sich im Verlauf der Konstitution und wird bestärkt. Eine weitere Abgrenzung zum Katharismus im Zuge dieser Trinitätslehre folgt sofort. So heißt es, dass Vater, Sohn und Heiliger Geist zwar unterschiedlich entstanden, aber definitiv gleichrangig, gleichallmächtig und gleichewig seien.28 Hierauf erfolgt die nächste Abgrenzung gegen die katharische Glaubenswelt: Der eine, wahre Gott wird alleine als Schaffer aller Dinge beschrieben. Die explizite Erwähnung des Teufels sowie der Dämonen und die Betonung, dass auch sie zunächst „gut“ waren, verstärkt diese Abgrenzung und wendet sich eindeutig gegen die Katharer.29 Auch die Aussage, dass der Mensch aufgrund der Einflüsterung des Teufels gesündigt habe, beinhaltet eine Ablehnung der katharischen Lehre. Zumindest indirekt wird hier der Vorstellung der Katharer widersprochen, dass alles in der materiellen Welt von sich aus schlecht geschaffen sei.30 Nun erfolgt eine Passage zur Christologie, welche die Rolle Jesus‘ für das Heil der Menschheit thematisiert und neben der erneuten Erwähnung der Dreifaltigkeit wird seine Kreuzigung und die Wirkung dieser für das Seelenheil der Menschen und seine Rolle für das Jüngste Gericht beschrieben.31 Wie bereits oben erläutert, glaubten die Katharer dies nicht. Diese Aussagen der Kirche sind sehr klar und eindeutig, was jedoch verwundert, ist, dass die Gültigkeit des Alten Testaments nicht direkt thematisiert wird, obwohl die Katharer diese leugneten. Wenn überhaupt geschieht es sehr indirekt durch die Erwähnung der Schöpfung aller Dinge durch Gott sowie die Erwähnung Moses‘ und der Propheten, deren Geschichte im Alten Testament enthalten ist.32

[...]


1 Quapropter habito super iis cum fratribus nostris et aliis viris prudentibus frequenti ac diligenti tractatu, prout tanti sollicitudo propositi exigebat, hoc tandem ad exsequendum praedicta de ipsorum consilio providimus faciendum , ut quia haec universorum fidelium communem statum respiciunt, generale concilium juxta priscam sanctorum Patrum consuetudinem convocemus propter lucra solum modo animarum opportuno tempore celebrandum: in quo ad exstirpanda vitia et plantandas virtutes, corrigendos exessus, et reformandos mores, eliminandas haereses, et roborandam fidem, sopiendas discordias, et stabiliendam pacem, comprimendas oppressiones, et libertatem fovendam, inducendos principes et populos Christianos ad succursum et subsidium terrae sanctae tam a clericis quam a laicis impendendum[…]. Migne, Jean-P. (Hrsg.): Patrologiæ cursus completus series latina, Bd. 216, Paris 1855, Sp. 824. Im Folgenden zitiert als PL und Bandnummer. Vgl. hierzu: Görg, Peter H., „Vineam Domini Sabaoth“, Die bleibende dogmatische Bedeutung Innozenz‘ III. und des IV. Laterankonzils, in: Nicolaus Buhlmann/Peter Styra (Hrsgg.), Signum in Bonum, Festschrift für Wilhelm Imkamp zum 60. Geburtstag, Regensburg 2011, S. 297-312.

2 Vgl. PL 216 Sp. 823-825.

3 Zum Kreuzzugsaufruf vgl. Bulle „Quia maior nunc“, PL 216 Sp. 817-822. Vgl. auch: Menzel, Michael, Kreuzzugsideologie unter Innocenz III., in: Historisches Jahrbuch 120 (2000), S. 39-79. Und: Foreville, Raymonde, Lateran I–IV, (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Bd. 6), Mainz 1970. (Übersetzung des frz. Originals, Paris 1965), S. 290-293.

4 Im Folgenden werden die Begriffe Konstitution und Beschluss gleichwertig verwendet.

5 Wohlmuth, Josef (Hrsg.), Dekrete der ökumenischen Konzilien, Bd. 2, Konzilien des Mittelalters, Vom Ersten Laterankonzil (1123) bis zum Fünften Laterankonzil (1512-1517), Paderborn 2000, S. 227-272. Im Folgenden als Con. zitiert. Für eine weitergehende Quellenstudie bietet sich die Edition von García y García an, die u.a. die Kommentare des Zeitzeugen Johannes Teutonicus Zemeke enthalten, in: García y García, Antonio (Hrsg.), Constitutiones concilii quarti Lateranensis una cum Commentariis glossatorum, in: Monumenta Iuris canonici, Series A, Corpus Glossatorum 2, Vatikanstadt 1981.

6 Eine Ausnahme bildet hier Foreville, Lateran I-IV, welche aus dem franz. übersetzt ist. Die viel zitierten Werke von García y García bleiben mir aufgrund beschränkter Italienischkentnisse größtenteils verschlossen.

7 Vgl. Jedin, Hubert, Kleine Konziliengeschichte, Frankfurt 1959, S. 49. Vgl. auch: Schatz, Klaus, Allgemeine Konzilien- Brennpunkte der Kirchengeschichte, 2. Auflage, Paderborn 2008, S. 108f. Und: Foreville, Lateran I-IV, S. 289f.

8 Vgl. u.a.: Stürmer, Karl, Konzilien und ökumenische Kirchenversammlungen, Abriß ihrer Geschichte, Göttingen 1962. Und: Schatz, Allgemeine Konziliengeschichte.

9 Lambert, Malcolm, Häresie im Mittelalter, Von den Katharern bis zu den Hussiten, Darmstadt 2001. (Übersetzung der engl. 2. ed. Auflage, Oxford [u.a.] 1992). Und: Oberste, Jörg, Ketzerei und Inquisition im Mittelalter (= Geschichte kompakt), 2. bibliogr. aktual. Auflage, Darmstadt 2012.

10 Vgl. Foreville, Lateran I-IV, S. 276f. und 343f. Als Beispiel wird die Bulle „Ad abolendam“ angeführt, aber auch in der Bulle „Vergentis“ werden bereits Maßnahmen getroffen. Vgl. hierzu: Hageneder, Othmar, Studien zur Dekretale „Vergentis“ (X.V,7,10), Ein Beitrag zur Häretikergesetzgebung Innozenz III, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung, 49 (1963), S. 138-173. Und: Diehl, Peter, „Ad Abolendam“ (X 5.7.9) and imperial legislation against heresy, in: Bulletin of Mediaval Canon Law, New Series, 19 (1989), S. 1-11.

11 Vgl. hierzu: Foreville, Lateran I-IV, S. 307f. und S. 312-315.

12 Zum Aufstieg, Untergang und der Glaubenswelt der Katharer vgl. Lambert, Häresie im Mittelalter, S. 108-152.

13 Für genaue Zahlenangaben und wem die Einladung galt vgl. Foreville, Lateran I-IV, S. 289f. und S. 296-298. Für eine Liste der Konzilsväter vgl. ebd., S. 456-462.

14 Philipp Schäfer drückt es treffend aus: „Allerdings hat Innozenz im Konzil […] in keiner Weise ein Gremium mit Vollmacht gesehen, sondern eine Versammlung, die raten darf, dann aber die Beschlüsse des obersten Hirten entgegennimmt.“ Schäfer, Philipp, Innozenz III. und das 4. Laterankonzil 1215, in: Frenz, Thomas (Hrsg.), Innozenz III., Weichensteller der Geschichte Europas, Interdisziplinäre Ringvorlesung an der Universität Passau 5.11.1997-26.5.1998, Stuttgart 2000, S.110 und S.115. Dennoch konnte Innozenz nicht all seine Vorstellungen durchsetzen und es wurden Fragen auch durchaus diskutiert. Vgl. Schatz, Allgemeine Konzilien, S. 108f.

15 Zum Ablauf des vierten Kreuzzugs vgl. Jaspert, Nikolas, Die Kreuzzüge (= Geschichte kompakt), 3., überarbeitete Auflage, Darmstadt 2006, S. 49-51.

16 Vgl. Foreville, Lateran I-IV, S. 265f. und S. 270-279. Und: Schatz, Allgemeine Konzilien, S.109-111.

17 Lambert, Häresie im Mittelalter, S. 108.

18 Andere Glaubensbewegungen waren oft an einen einzelnen Mann gebunden und verschwanden nach dem Tod dieses schnell. Sie bildeten keine organisierten Strukturen oder dergleichen. Vgl. Oberste, Ketzerei und Inquisition, S. 39-42.

19 Zu den getroffenen Maßnahmen vgl. Kanon 27 aus dem III. Laterankonzil von 1179. Vgl. Con. S. 224. Vgl. auch: Foreville, Lateran I-IV, S. 184f. Und: Anm. 11. Für die von Papst Innozenz III. getroffenen Maßnahmen vor dem IV. Laterankonzil vgl. Lambert, Häresie im Mittelalter, S. 93-103.

20 Vgl. Stürmer, Konzilien, S. 110. Vgl. auch: Foreville, Lateran I-IV, 277f. Und: Lambert, Häresie im Mittelalter, S. 88f.

21 Vgl. Oberste, Jörg, Ketzerei und Inquisition, S. 84f.

22 Zu diesen Veränderungen vgl. Foreville, Lateran I-IV, S. 287f.

23 Vgl. Stürmer, Konzilien, S.109 und S. 112-115.

24 Cum igitur in goc generali concilio sint multa tractanda quae ad statum vestri ordinis pertinebunt […]. Pl 216, Sp. 826. Gemeint sind hierbei die weltlichen Autoritäten.

25 Vgl. Schatz, Allgemeine Konzilien, S. 109. Und: Stürmer, Konzilien, S. 113.

26 Für eine genauere, sehr treffende Beschreibung dieser Problematik vgl. Foreville, Lateran I-IV, S. 342f.

27 […] quod unus solus est verus Deus […] Pater et Filius et Spiritus sanctus, tres quidem personae sed una essentia […] Con. S. 230, Zeile 1-5. Zum Dualismus der Katharer vgl. Oberste, Ketzerei und Inquisition, S. 47f.

28 Pater generans, Filius nascens et Spiritus sanctus procedens, consubstantiales et coaequales, coaeterni […]. Con. S. 230, Zeile 8-9. Vgl. auch: Schäfer, Innozenz III. und das 4. Laterankonzil, S. 110f. Und: Stürmer, Konzilien, S. 115.

29 Ich unterscheide an dieser Stelle nicht zwischen den teils divergierenden Auslegungen des Dualismus bzw. der Schöpfungsvorstellung innerhalb des Katharismus. Lambert beschreibt diese z.B. als „gemäßigten“ und „radikalen“ Dualismus. Vgl. Lambert, Häresie im Mittelalter, S. 127f.

30 […] qui sua omnipotente virtute simul ab initio temporis, utramquede nihilo condidit creaturam, spiritualem et corporalem […]. Diabolus enim et daemones alli a Deo quidem natura creati sunt boni […]. Homo vero diaboli suggestione peccavit. Con. S. 230, Zeile 10-15. Vgl. auch: Schäfer, Innozenz III. und das 4. Laterankonzil, S. 110f. Und: Foreville, Lateran I-IV, S. 329.

31 […] quin etiam pro salute humani generis in ligno crucis passus et mortuus […]. und: […] venturus in fine saeculi iudicare vivos et mortuos […]. Con. S. 230, Zeile 25-26 und Zeile 28-29. Vgl. auch: Schäfer, Innozenz und das 4. Laterankonzil, S. 111.

32 Vgl. Anm. 31. Und: […] per Moysen et sanctos Prophetas aliosque famulos suos, iuxta ordinatissimam dispositionem temporum, doctrinam humano generi tribuit salutarem. Da sich jedoch nicht eine einzige Erwähnung hierzu in der Forschungsliteratur finden lässt, sei an abschließendes Urteil zu diesem Gedankengang dahingestellt. Das Fehlen könnte einfach daran liegen, dass die Gültigkeit des Alten Testaments in den Glaubensbekenntnissen der alten Konzilien, in deren Tradition sich das IV. Laterankonzil sieht, ebenfalls fehlt.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Konstitutionen des IV. Laterankonzils. Welche Maßnahmen wurden gegen Häresie und Katharismus getroffen?
Jahr
2018
Seiten
16
Katalognummer
V471115
ISBN (eBook)
9783668961326
ISBN (Buch)
9783668961333
Sprache
Deutsch
Schlagworte
konstitutionen, laterankonzils, welche, maßnahmen, häresie, katharismus
Arbeit zitieren
Anonym, 2018, Die Konstitutionen des IV. Laterankonzils. Welche Maßnahmen wurden gegen Häresie und Katharismus getroffen?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471115

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