Allgemeine Arbeitsbedingungen können durch betriebliche Übung entstehen. Nicht alles was in einem Betrieb vollzogen wird, ist ausdrücklich in einer gesetzlichen Formulierung oder Vereinbarung festgehalten. Vieles beruht auf schlichter Gewohnheit und damit auf dem Vertrauen der Weitergewährung. Das Arbeitsrecht ist besonders anfällig für solche Vertrauenstatbestände. Die soziale Schutzwürdigkeit, und damit einhergehend, wenn auch umstritten, die rechtliche Unterlegenheit der AN bekräftigen das Vertrauen in ein konsequentes Verhalten des AG. Probleme entstehen jedoch dann, wenn der AG dieses Verhalten und die daraus resultierenden Leistungen einschränken, oder einstellen will. Hier stellt sich die Frage, ob der AN auf Grund des in der Vergangenheit gezeigten Verhaltens des AG, einen Anspruch auf zukünftige Fortgewährung der Leistung hat. Als Anspruchsgrundlage kommt in diesem Fall die betriebliche Übung in Betracht. Unter betrieblicher Übung wird die regelmäßige Wiederholung gleichförmiger Verhaltensweisen des AG verstanden, aus denen die AN schließen können, ihnen solle diese Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Gegenstand kann jeder Arbeitsvertragsinhalt werden, also insbesondere die Gewährung von Gratifikationen und Zulagen, aber auch die Arbeitsbefreiung aus bestimmten Anlässen (Heilig Abend, Silvester, etc). Eine Begünstigung der AN ist jedoch nicht zwingend notwendig. Auch nachteilige Verhaltensweisen können so verbindlich werden.
Inhaltsverzeichnis
A. Die betriebliche Übung
I. Begriff
II. Entstehung der Bindungswirkung
1. Die Vertragstheorie
2. Die Vertrauenstheorie
3. Einschränkung
4. Ausschluss der Bindungswirkung
III. Neu eintretende AN
IV. Beseitigung einer betrieblichen Übung
1. Änderungskündigung
2. Vorbehalt
4. Negative betriebliche Übung
5. Günstigkeitsprinzip
B. Sonderzahlungen, insbes. Gratifikationen
I. Begriff
1. Sonderzahlung mit reinem Entgeltcharakter
a. 13. Monatsgehalt
2. Sonderzahlung für Betriebstreue
a. Gratifikationen
aa. Abgrenzung Gratifikation zum 13. Monatsgehalt
bb. Anwesenheitsprämie
3. Sonderzahlung mit Mischcharakter
4. Auslegung
II. Anspruchsgrundlage
1. Rechtliche Regelungen
2. Betriebliche Übung
3. Gleichbehandlungsgrundsatz
a. Vergleichbarkeit
III. Kürzung von Sonderzahlungen
1. Elternzeit
2. Zeiten des Wehrdienstes
3. Zeiten während einer Streikteilnahme
4. Krankheit
IV. Rückzahlung von Sonderzahlungen
V. Mitbestimmung des Betriebsrates
1. Auf einem Tarifvertrag beruhende Gratifikationen
2. Weitere Rechtsgrundlagen
C. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen der betrieblichen Übung sowie deren Anwendung bei Sonderzahlungen und Gratifikationen im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Arbeitgeber durch eine bewusste Gestaltung der Entlohnungspraxis und entsprechende Vorbehalte eine ungewollte langfristige Bindung an freiwillige Leistungen vermeiden können.
- Rechtliche Grundlagen der Entstehung und Beseitigung einer betrieblichen Übung
- Abgrenzung verschiedener Arten von Sonderzahlungen (Entgeltcharakter vs. Betriebstreue)
- Kürzungs- und Rückzahlungsmöglichkeiten bei Sonderzahlungen
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Gratifikationen
- Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes
Auszug aus dem Buch
I. Begriff
Allgemeine Arbeitsbedingungen können durch betriebliche Übung entstehen. Nicht alles was in einem Betrieb vollzogen wird, ist ausdrücklich in einer gesetzlichen Formulierung oder Vereinbarung festgehalten. Vieles beruht auf schlichter Gewohnheit und damit auf dem Vertrauen der Weitergewährung. Das Arbeitsrecht ist besonders anfällig für solche Vertrauenstatbestände. Die soziale Schutzwürdigkeit, und damit einhergehend, wenn auch umstritten, die rechtliche Unterlegenheit der AN bekräftigen das Vertrauen in ein konsequentes Verhalten des AG.
Probleme entstehen jedoch dann, wenn der AG dieses Verhalten und die daraus resultierenden Leistungen einschränken, oder einstellen will. Hier stellt sich die Frage, ob der AN auf Grund des in der Vergangenheit gezeigten Verhaltens des AG, einen Anspruch auf zukünftige Fortgewährung der Leistung hat. Als Anspruchsgrundlage kommt in diesem Fall die betriebliche Übung in Betracht. Unter betrieblicher Übung wird die regelmäßige Wiederholung gleichförmiger Verhaltensweisen des AG verstanden, aus denen die AN schließen können, ihnen solle diese Leistung oder Vergünstigung auf Dauer gewährt werden. Gegenstand kann jeder Arbeitsvertragsinhalt werden, also insbesondere die Gewährung von Gratifikationen und Zulagen, aber auch die Arbeitsbefreiung aus bestimmten Anlässen (Heilig Abend, Silvester, etc). Eine Begünstigung der AN ist jedoch nicht zwingend notwendig. Auch nachteilige Verhaltensweisen können so verbindlich werden.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die betriebliche Übung: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung und Beseitigung der betrieblichen Übung als Anspruchsgrundlage für Arbeitsbedingungen.
B. Sonderzahlungen, insbes. Gratifikationen: Hier werden verschiedene Arten von Sonderzahlungen, deren Anspruchsgrundlagen sowie Möglichkeiten zur Kürzung oder Rückzahlung detailliert analysiert.
C. Fazit: Das Fazit fasst die Handlungsspielräume für Arbeitgeber zusammen, um eine rechtskonforme und flexible Leistungsgestaltung zu erreichen.
Schlüsselwörter
Arbeitsrecht, betriebliche Übung, Gratifikationen, Sonderzahlungen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Entgeltcharakter, Betriebstreue, Widerrufsvorbehalt, Gleichbehandlungsgrundsatz, Mitbestimmung, Betriebsrat, Kündigungsschutz, Kürzung, Bindungswirkung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Verbindlichkeit freiwilliger Leistungen des Arbeitgebers durch die sogenannte betriebliche Übung und deren Anwendung auf Gratifikationen.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Entstehung von Ansprüchen durch betriebliche Übung, der Differenzierung von Sonderzahlungen und den Möglichkeiten des Arbeitgebers, diese Leistungen durch Vorbehalte steuerbar zu halten.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, Arbeitgebern aufzuzeigen, wie sie freiwillige Leistungen gestalten müssen, um zu verhindern, dass daraus rechtlich bindende Ansprüche für die Zukunft entstehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der aktuellen Literatur, der geltenden Rechtsprechung sowie der relevanten Gesetzesbestimmungen im Arbeitsrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Entstehung der betrieblichen Übung, die Auslegung verschiedener Sonderzahlungsformen sowie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Kürzung oder Rückforderung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere betriebliche Übung, Gratifikationen, Bindungswirkung, Widerrufsvorbehalt und Gleichbehandlungsgrundsatz.
Wie kann eine betriebliche Übung rechtssicher beendet werden?
Die Beendigung kann durch Änderungsverträge, Änderungskündigungen oder den wirksamen Einsatz von Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalten erfolgen, wobei strenge rechtliche Anforderungen an die Transparenz gelten.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei Gratifikationen?
Der Betriebsrat hat bei Gratifikationen, die auf dem Arbeitsvertrag oder der betrieblichen Übung beruhen, ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 I Nr. 10 BetrVG zur Gewährleistung innerbetrieblicher Lohngerechtigkeit.
Darf ein Arbeitgeber Sonderzahlungen bei Krankheit kürzen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kürzung möglich, sofern eine entsprechende Vereinbarung ausdrücklich im Arbeitsvertrag getroffen wurde und die Kürzung ein Viertel des täglichen Arbeitsentgelts nicht überschreitet.
- Quote paper
- Stephanie Hunn (Author), 2005, Die positive und negative betriebliche Übung bei Gratifikationen und anderen Bonuszahlungen unter Berücksichtigung der aktuellen Literatur und Rechtsprechung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47115