In dieser Arbeit wird dargelegt, wie sich das Subsidiaritätsprinzip der EU unter Mitwirkung deutscher Akteure bis zu seiner Festsetzung im Vertrag von Maastricht entwickelt hat und wie es in der verfassungsrechtlichen Praxis in Deutschland zum Tragen kommt. Insbesondere wird darauf eingegangen, inwiefern das Subsidiaritätsprinzip als effektiver Kontrollmechanismus des Bundes und der Länder gegenüber einer Überregulierung durch die Europäische Union in Deutschland Wirkung zeigt.
Das Subsidiaritätsprinzip ist eines der grundlegendsten Prinzipien der Europäischen Union (EU). Es sichert den Nationalstaaten im Staatenverbund der EU zu, dass ihre Kompetenzen nicht übergangen werden und gestattet den nationalen Parlamenten und Regionen weitgreifende Kontrollbefugnisse gegenüber der Gesetzgebung der Europäischen Union. Der allgemeine Sinn und Zweck des Subsidiaritätsprinzips liegt darin, einer untergeordneten Behörde, insbesondere einer lokalen Behörde gegenüber der Zentralgewalt, ein bestimmtes Maß an Unabhängigkeit zu sichern. Somit schützt das Subsidiaritätsprinzip die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten.
Im Rahmen der Europäischen Union kommt das Subsidiaritätsprinzip dann zum Tragen, wenn Kompetenzbereiche betroffen sind, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fallen. Die Union "darf in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig [werden], sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind".
Diese Formulierung wirft allerdings bereits mehrere Fragen aus. Zunächst erscheint es unmöglich, genaue Parameter festzulegen, an denen auszumachen wäre, wann eine Maßnahme auf Unionsebene "besser" verwirklicht werden kann. Anschließend stellt sich zwangsläufig auch die Frage nach einer Kontrollierbarkeit des Subsidiaritätsprinzips durch die nationalen Parlamente. Wie ist es den nationalen Parlamenten sowie Parlamentskammern möglich, einem ungerechtfertigten Kompetenzverlust hin zu den europäischen Gesetzgebern vorzubeugen?
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips
1. Das Subsidiaritätsprinzip vor Maastricht
a) Interpretationen der Gemeinschaftsnormen
b) Die Bundesrepublik als Unterstützer des Subsidiaritätsprinzips
2. Das Subsidiaritätsprinzip nach Maastricht
III. Die Kontrollmöglichkeiten Deutschlands über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union
1. Informationspflicht der EU gegenüber den nationalen Parlamenten
2. Kontrollmechanismen des Subsidiaritätsprinzips
a) Die Subsidiaritätsrüge
b) Die Subsidiaritätsklage
3. Bewertung der Effektivität der Subsidiaritätskontrolle durch Bundestag und Bundesrat
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Genese sowie die verfassungsrechtliche Praxis des Subsidiaritätsprinzips der Europäischen Union in Deutschland. Im Fokus steht dabei die Analyse, ob und inwiefern das Prinzip als effektiver Kontrollmechanismus für Bundestag und Bundesrat dient, um einer ausufernden EU-Zentralisierung entgegenzuwirken.
- Historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips (vor und nach Maastricht)
- Rolle deutscher Akteure bei der Institutionalisierung des Prinzips
- Rechtliche und politische Kontrollmechanismen (Subsidiaritätsrüge und -klage)
- Bewertung der Effektivität der parlamentarischen Kontrolle in Deutschland
- Vergleich der Kontrollbefugnisse von Bundestag und Bundesrat
Auszug aus dem Buch
II. Historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips
Das Subsidiaritätsprinzip wurde 1993 zum ersten Mal offiziell im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) verankert. Zuvor wurde es aber bereits auf unterschiedliche Art und Weise in die Gemeinschaftsnormen hineininterpretiert.
In Art. 5 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSV) ist beispielsweise festgehalten, dass die Gemeinschaft nur dann in den Markt eingreifen darf, „wenn es die Umstände erfordern“. Dieser Erforderlichkeitsgrundsatz sollte jedoch nicht in erster Linie dem Ziel dienen, Probleme primär auf mitgliedsstaatlicher Ebene anstatt auf gemeinschaftlicher Ebene zu lösen. Vielmehr stellt sich das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und den Mitgliedsstaaten der EGKS vielmehr als ein „Miteinander im Sinne eines harmonischen Verhältnisses“ dar, in dem weder die Mitgliedsstaaten noch die Gemeinschaft bevorzugt werden.
Weiterhin wird das seit dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) verankerte Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung von Teilen der Literatur als Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips verstanden. Es regelt das Verhältnis zwischen der Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten bei der Ausübung von Kompetenzen. Organe der Europäischen Union können nicht eigenmächtig Kompetenzen an sich ziehen, sondern dürfen nur aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen aus den Mitgliedsstaaten handeln. Allerdings regelt das Prinzip der Subsidiarität die Kompetenzausübung genauer. Danach sollen Probleme immer möglichst bürgernah, also auf der untersten Ebene staatlicher Entscheidungsprozesse gelöst werden, während das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung die Regelungsbefugnisse der Gemeinschaft lediglich einem generellen Legitimierungszwang unterstellt.
Sowohl der EGKS-Vertrag, als auch der EWG-Vertrag sahen also kein Subsidiaritätsprinzip im heutigen Sinne vor.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Einleitung: Einführung in das Subsidiaritätsprinzip als grundlegendes Prinzip der EU und Darstellung der zentralen Problemstellung hinsichtlich seiner Kontrollierbarkeit.
II. Historische Entwicklung des Subsidiaritätsprinzips: Beleuchtung der Entwicklung von ersten Ansätzen in den EGKS/EWG-Verträgen bis hin zur verfassungsrechtlichen Verankerung im Vertrag von Maastricht unter Einfluss deutscher Akteure.
III. Die Kontrollmöglichkeiten Deutschlands über die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips in der Europäischen Union: Detaillierte Untersuchung der Informationspflichten sowie der Mechanismen der Subsidiaritätsrüge und -klage inklusive einer Bewertung der Rolle des Bundestags und Bundesrats.
Schlüsselwörter
Subsidiaritätsprinzip, Europäische Union, Maastricht-Vertrag, Vertrag von Lissabon, Subsidiaritätsrüge, Subsidiaritätsklage, Bundestag, Bundesrat, Frühwarnsystem, Kompetenzverteilung, Europäischer Gerichtshof, Mitgliedsstaaten, Föderalismus, Gesetzgebungsprozess, Rechtskontrolle.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Bedeutung und die praktische Anwendung des Subsidiaritätsprinzips innerhalb der Europäischen Union mit besonderem Blick auf die Rolle und die Kontrollmöglichkeiten deutscher Verfassungsorgane.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit behandelt die historische Entstehung des Subsidiaritätsgedankens, die rechtlichen Rahmenbedingungen der EU-Gesetzgebungskontrolle sowie die spezifische Ausgestaltung der Kontrollmechanismen für Bundestag und Bundesrat.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist zu evaluieren, inwieweit das Subsidiaritätsprinzip als effektives Werkzeug dient, um der Zentralisierung von Kompetenzen durch die EU entgegenzuwirken und die nationalen bzw. regionalen Gestaltungsspielräume zu wahren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche und verfassungsrechtliche Analyse, die auf einer Auswertung von Verträgen, Protokollen sowie der einschlägigen Fachliteratur zur europäischen Konstitutionalisierung basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Herleitung des Prinzips und die detaillierte Darstellung der Kontrollinstrumente wie Informationspflichten, Subsidiaritätsrüge und -klage sowie deren praktische Effektivität.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Subsidiarität, Frühwarnmechanismus, Kompetenzschutz, Europarecht und das Verhältnis zwischen Nationalstaaten und europäischen Institutionen geprägt.
Welche Rolle spielt der Bundesrat bei der Subsidiaritätskontrolle?
Der Bundesrat gilt als "Protagonist" des Prinzips und wird als geeignetere Instanz für die Rechtskontrolle angesehen, da er über Fachbeamte verfügt und in seiner Willensbildung unabhängiger von der Bundesregierung agiert als der Bundestag.
Warum wird die Effektivität der "Subsidiaritätsrüge" kritisch gesehen?
Die Subsidiaritätsrüge wird als eher gering eingestuft, da Unionsorgane nicht zwingend an die Stellungnahmen gebunden sind und das Verfahren darauf ausgelegt ist, die Handlungsfähigkeit der EU-Gesetzgebung nicht durch nennenswerte Verzögerungen zu behindern.
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- Jonathan Loos (Author), 2014, Das Subsidiaritätsprinzip der Europäischen Union in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471305