Die Geschichte und die sozialen Auswirkungen der Privatschulen in Deutschland


Trabajo Escrito, 2005

18 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Historische Entwicklung

3. Privatschule in heutiger Zeit
3.1. Rechtliche Lage der Privatschulen in Deutschland
3.2. Der Artikel 7 GG und seine Auswirkung auf die Privatschulen
3.3. Ersatz- und Ergänzungsschulen
3.4. Gründe für den Besuch der Freien Schulen
3.5. Soziale Zusammensetzung der Privatschulen

4. Unterschiede zwischen Privatschule und staatlicher Schule

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Schulen, die nicht wie die meisten Schulen vom Staat getragen werden. Oft bezeichnet man solche Schulen als „Privatschulen“, „Schulen in freier Trägerschaft“, „Freie Schulen“ oder auch „nicht öffentliche Schulen“. Nach einem historischen Überblick der Privatschule werden ihre rechtliche Lage sowie drei verschiedene Arten von Privatschulen dargestellt. Schließlich wird ein Vergleich zwischen den öffentlichen Schulen und den Privatschulen versucht, durch den die Vor- und Nachteile beider Schularten aufgezeigt werden.

2. Historische Entwicklung

In der Zeit der Reformpädagogik, im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts, entstand eine kritische Einstellung gegenüber der ‚Alten Erziehung’ oder der ‚Alten Schule’. Man setzte sich gegen die Industrialisierung des Lehrens und Lernens ein. Die Menschen hatten Sehnsucht nach Überschaubarkeit, nach Selbstbestimmung und authentischer Kommunikation in der Schulbildung. Ausdruck dieser Sehnsucht sind die „Freien Schulen“.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts gab es ernste Mängel, die an staatlichen Schulen beklagt wurden. Man klagte darüber, dass die Unterrichtsgegenstände zu wenig in Beziehung zu den Interessen des Kindes und dessen Entwicklung stehen, dass die Unterrichtsfächer ohne Rücksicht auf die natürliche Entwicklung des kindlichen Denkvermögens eingeteilt sind, dass die enormen Mengen des Lehrstoffes das Aufnehmen und Behalten des Wissens beeinträchtigten aber hauptsächlich dass dem Kind kaum ermöglicht wurde, individuell seine Fähigkeiten erstmal zu entdecken und dann zu entwickeln[1].

Privatschulen gibt es aber schon viel länger und nicht erst seit dem letzten Jahrhundert. Schulen zur Ausbildung und Erziehung von Kindern sind schon aus der Zeit der Antike bekannt. Im nachfolgenden Mittelalter unternahm der römischdeutsche Kaiser Karl der Große (768-814) große Anstrengungen, um die Bildung in seinem Reich zu heben. Er schrieb vor, dass an jedem Bischofssitz eine Schule zu errichten sei. So entstanden vorwiegend die mittelalterlichen Klosterschulen[2].

Auch im weiteren Verlauf des Mittelalters blieb die Erziehung und Bildung streng unter der Führung der Kirche. Diese beauftragten zwischen dem 14. und 16. Jahrhundert die Gemeinden, „Niedere Stadtschulen“ einzurichten. Ein anderer Begriff ist auch „Freischule“, da in den meisten Fällen kein Schulgeld bezahlt werden musste. Da aber die Finanzkraft abhängig von den lokalen politischen und sozialen Verhältnissen der Gemeinde war, mussten lediglich die Lehr- und Lernmittel bezahlt werden. Die Lehnsherren hatten große Mühe, auf dem Lande den Besuch der Schule durchzusetzen.

Danach schloss sich für die Kinder gehobener und vermögender Familien eine „Höhere Schule“ an. Diese profitierten von der Finanzkraft der zahlenden Eltern. Die Kinder besuchten zuvor keine „Niedere Schule“ oder „Freischule“. In der Regel wurden sie drei Jahre lang auf privaten „Vorschulen“ oder von Hauslehrern auf die „Höhere Schule“ vorbereitet, deren Regelbesuchzeit neun Jahre betrug. Trägerschaften waren vorwiegend die Kirchen. Gelehrt wurde das Trivium (Grammatik, Rhetorik, Dialektik). Daneben gab es auch Klosterschulen, die ihre Schüler rekrutierten und zum kirchlichen Nachwuchs ausbildeten[3].

Eine andere Art war es, dass Professoren aus Universitäten einige Studenten in ihre Häuser mit aufnahmen, um direkter und intensiver auf lerneifrige Studenten einwirken zu können. Meist waren es aber nur finanzielle Gründe. Ein Beispiel dafür ist der Humanist Melanchthon (1497-1560), der während seiner Zeit in Wittenberg viele Studenten in seinem Haus unterbrachte. Durch sein hohes Engagement kann man von einer Art ‚schola privata‘ sprechen, in der die Studenten gefördert und geformt wurden (vgl. Melanchthon 1997 6).

Im Jahre 1850 stand es nach der Preußischen Verfassung jedem frei, Unterricht zu erteilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten. Man musste nur lediglich seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befähigung der betreffenden Staatsbehörde nachweisen. In vielen Fällen wurde diese Befähigung entlassenen Offizieren und Unteroffizieren der Preußischen Armee automatisch zugesprochen. Man versuchte vergeblich bis 1918, ein Gesetz zu erstellen, welches das ‚ganze Unterrichtswesen‘ regeln sollte. Somit blieben die alten gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. die Staatsministerialinstruktion vom 31.12.1839 weiter bestehen.

Demnach durften Privatschulen nur dann gestattet werden, wenn sie einem wirklichen Bedürfnis entsprachen. Gründer und Betreiber der Privatschulen hatten genau wie die Lehrer der öffentlichen Schulen ihre Befähigung nachzuweisen. Weiterhin waren sie verpflichtet, ergangene Vorschriften ihres Ortes für das Schulwesen auf das genaueste zu beachten. Diese Regelung galt in den preußischen Ländern bis in die Zeit des dritten Reiches hinein (vgl. Vogel 1984 62).

Erst in der Zeit der Weimarer Republik konnten viele Reformer Fuß fassen und errichteten Reformschulen, Landerziehungsheime, pädagogische Akademien und halböffentliche Volksbildungsbewegungen, ausgerichtet am Geiste einer Reformpädagogik. Viele der heute noch bekannten Schulen in freier Trägerschaft haben ihren Ursprung in dieser Zeit. Heute wird das Errichten und Betreiben von ‚Privatschulen‘ durch das Grundgesetz und die Landesgesetze geregelt.

3. Privatschule in heutiger Zeit

Aber was versteht man heutzutage unter Privatschulen? Als Privatschulen werden heute in Deutschland alle nicht öffentlichen Schulen bezeichnet, die man auch mit der Bezeichnung „Schulen in freier Trägerschaft“ trifft, weil sie außerhalb der Trägerschaft der öffentlichen Hand (Staat) ist[4]. Die Begriffe „öffentlich“ und „privat“ stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit beanspruchte der Staat für sich, alle dem Allgemeinwohl dienenden Angelegenheiten selbst zu regeln. Dagegen hatten private Einrichtungen nur private Aufgaben, der sich nur bestimmte Personen bedienten. So könnte der Begriff „Privatschule“ auf die Bedeutung „private Zwecke“ irreführen, besonders wenn heute Bildung als öffentliche Aufgabe angesehen wird (vgl. GG 2003 14). Aus diesem Grund wird es von manchen für richtig gehalten, dass man sie „Schulen in freier Trägerschaft“ nennt.

Wie schon erwähnt werden diese Schulen durch freie Trägerschaften verwaltet und es wird über sie verwaltungsmäßig bestimmt. Freie Träger können Kirchen, private Vereinigungen, Einzelpersonen oder auch Stiftungen sein, die das Recht des Grundgesetzes in Anspruch nehmen, Schulen in freier Trägerschaft oder nichtöffentliche Schulen zu errichten. Katholische und evangelische Schulen bilden hierbei den größten Anteil. 85% der Privatschüler besuchen eine christliche Privatschule (vgl. Preuss-Lausitz 1993 449). Im Hinblick auf ihre rechtliche Anerkennung bringen die Privatschulen sehr oft pädagogische Gründe wie Freiheit zu leben, Entfaltung der päd. Kreativität und Identitätsbildung vollkommener Menschen als besonders kennzeichnende Argumente – Eigenschaften hervor (vgl. ebd.).

Schwerpunkt dieser Arbeit sind allerdings die Ersatzschulen als eine der drei anerkannten Privatschulearten mit nennenswerten Beispielen die Alternativschulen, die Waldorfschulen und die christlichen Schulen.

Die Alternativschule ist eine Schulform , die in den 70er und 80er Jahren gegründet worden ist. Für eine lange Zeit hat sie das pädagogische Interesse auf sich gezogen aufgrund ihrer Pädagogik, der so genannten „Pädagogik vom Kinde aus“, die aus der Reformpädagogikzeit durch Ellen Key bekannt geworden ist. Im Grunde knüpft diese Auffassung an die Vorstellung an, dass alles „Gute“ im Kind angelegt sei. Zentrale Bedeutung hat dabei die anthropologische Auffassung vom Kind; dem zufolge sind Schwerpunkt und zugleich Ziel dieser Pädagogik die Eigenständigkeit des Kindes, seine Lern-Neugier, die Entwicklung von Selbstkontrolle und die ganzheitliche Entfaltung des Körpers, des Geistes und der Seele.

Der Lehrer ist nur der Begleiter des Schülers, nicht der Anweiser oder derjenige, der zu bestimmten Zeiten bestimmte Leistungen anfordert. Außerdem werden Rahmenpläne abgelehnt sowie es wird großer Wert auf die Spontaneität und den unsystematischen Wissensdurst der Kinder gelegt. Schließlich ist es interessant, dass die Alternativschule immer ihre eigene pädagogische Praxis als Bereicherung und als Anregung für die öffentliche Schule dargestellt hat. Sie hat sich selbst als Vorbild für die öffentlichen Schulen empfunden, so dass die öffentlichen Schulen eventuell durch ihren Einfluss eine Erfrischung bzw. Erneuerung erleben könnte (vgl. ebd. 453).

[...]


[1] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Reformp%C3%A4dagogik

[2] Vgl. http://www.mergelsberg.de/kloster/karl.htm

[3] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatschule

[4] Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Privatschule

Final del extracto de 18 páginas

Detalles

Título
Die Geschichte und die sozialen Auswirkungen der Privatschulen in Deutschland
Universidad
Ruhr-University of Bochum  (Institut für Pädagogik)
Calificación
1,7
Autor
Año
2005
Páginas
18
No. de catálogo
V47134
ISBN (Ebook)
9783638441476
Tamaño de fichero
488 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Geschichte, Auswirkungen, Privatschulen, Deutschland
Citar trabajo
Eleni Rigaki (Autor), 2005, Die Geschichte und die sozialen Auswirkungen der Privatschulen in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47134

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