Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit den Schulen, die nicht wie die meisten Schulen vom Staat getragen werden. Oft bezeichnet man solche Schulen als „Privatschulen“, „Schulen in freier Trägerschaft“, „Freie Schulen“ oder auch „nicht öffentliche Schulen“. Nach einem historischen Überblick der Privatschule werden ihre rechtliche Lage sowie drei verschiedene Arten von Privatschulen dargestellt. Schließlich wird ein Vergleich zwischen den öffentlichen Schulen und den Privatschulen versucht, durch den die Vor- und Nachteile beider Schularten aufgezeigt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einführung
2. Historische Entwicklung
3. Privatschule in heutiger Zeit
3.1. Rechtliche Lage der Privatschulen in Deutschland
3.2. Der Artikel 7 GG und seine Auswirkung auf die Privatschulen
3.3. Ersatz- und Ergänzungsschulen
3.4. Gründe für den Besuch der Freien Schulen
3.5. Soziale Zusammensetzung der Privatschulen
4. Unterschiede zwischen Privatschule und staatlicher Schule
5. Fazit
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die historischen Wurzeln, den rechtlichen Status sowie die sozialen Auswirkungen von Privatschulen in Deutschland. Ziel ist es, durch eine detaillierte Analyse der Privatschullandschaft ein besseres Verständnis über die Unterschiede zwischen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zu gewinnen und deren pädagogische sowie gesellschaftliche Relevanz zu beleuchten.
- Historische Entwicklung von Privatschulen von der Antike bis zur Reformpädagogik.
- Rechtliche Grundlagen (Artikel 7 GG) und Abgrenzung von Ersatz- und Ergänzungsschulen.
- Pädagogische Profile (Waldorfschulen, Alternativschulen, christliche Schulen).
- Soziale Zusammensetzung und milieuspezifische Selektion innerhalb des Privatschulwesens.
- Gegenüberstellung von staatlichen Regelschulen und Schulen in freier Trägerschaft.
Auszug aus dem Buch
3. Privatschule in heutiger Zeit
Aber was versteht man heutzutage unter Privatschulen? Als Privatschulen werden heute in Deutschland alle nicht öffentlichen Schulen bezeichnet, die man auch mit der Bezeichnung „Schulen in freier Trägerschaft“ trifft, weil sie außerhalb der Trägerschaft der öffentlichen Hand (Staat) ist. Die Begriffe „öffentlich“ und „privat“ stammen noch aus dem 19. Jahrhundert. Zu dieser Zeit beanspruchte der Staat für sich, alle dem Allgemeinwohl dienenden Angelegenheiten selbst zu regeln. Dagegen hatten private Einrichtungen nur private Aufgaben, der sich nur bestimmte Personen bedienten. So könnte der Begriff „Privatschule“ auf die Bedeutung „private Zwecke“ irreführen, besonders wenn heute Bildung als öffentliche Aufgabe angesehen wird (vgl. GG 2003 14). Aus diesem Grund wird es von manchen für richtig gehalten, dass man sie „Schulen in freier Trägerschaft“ nennt.
Wie schon erwähnt werden diese Schulen durch freie Trägerschaften verwaltet und es wird über sie verwaltungsmäßig bestimmt. Freie Träger können Kirchen, private Vereinigungen, Einzelpersonen oder auch Stiftungen sein, die das Recht des Grundgesetzes in Anspruch nehmen, Schulen in freier Trägerschaft oder nichtöffentliche Schulen zu errichten. Katholische und evangelische Schulen bilden hierbei den größten Anteil. 85% der Privatschüler besuchen eine christliche Privatschule (vgl. Preuss-Lausitz 1993 449). Im Hinblick auf ihre rechtliche Anerkennung bringen die Privatschulen sehr oft pädagogische Gründe wie Freiheit zu leben, Entfaltung der päd. Kreativität und Identitätsbildung vollkommener Menschen als besonders kennzeichnende Argumente – Eigenschaften hervor (vgl. ebd.).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einführung: Diese Einleitung definiert den Gegenstandsbereich der Privatschulen und umreißt die Struktur sowie die Zielsetzung der Untersuchung.
2. Historische Entwicklung: Dieses Kapitel zeichnet die Entstehung von Erziehungseinrichtungen von der Antike bis zur Reformpädagogik des 20. Jahrhunderts nach.
3. Privatschule in heutiger Zeit: Es wird geklärt, was heute unter Privatschulen zu verstehen ist, wie diese rechtlich verankert sind und welche pädagogischen Konzepte (z.B. Waldorf, Alternativschulen) sie verfolgen.
3.1. Rechtliche Lage der Privatschulen in Deutschland: Hier werden die spezifischen Voraussetzungen für die Genehmigung und Gleichstellung von Ersatzschulen im Vergleich zu Ergänzungsschulen erläutert.
3.2. Der Artikel 7 GG und seine Auswirkung auf die Privatschulen: Dieses Kapitel analysiert die verfassungsrechtliche Basis und die staatliche Aufsicht über das Privatschulwesen.
3.3. Ersatz- und Ergänzungsschulen: Die Abgrenzung dieser beiden Schultypen hinsichtlich ihrer staatlichen Anerkennung und Finanzierung steht hier im Mittelpunkt.
3.4. Gründe für den Besuch der Freien Schulen: Die Motivation von Eltern, alternative pädagogische Wege jenseits der Regelschule zu suchen, wird hier detailliert betrachtet.
3.5. Soziale Zusammensetzung der Privatschulen: Das Kapitel untersucht die milieuspezifische Homogenität der Elternschaft und die damit verbundene soziale Selektivität.
4. Unterschiede zwischen Privatschule und staatlicher Schule: Hier werden die strukturellen, pädagogischen und bildungsideologischen Differenzen beider Schulformen gegenübergestellt.
5. Fazit: Die abschließende Betrachtung diskutiert das Verhältnis zwischen staatlicher Gerechtigkeit und privater Bildungsvielfalt sowie die Notwendigkeit eines Austausches.
Schlüsselwörter
Privatschulen, Freie Trägerschaft, Reformpädagogik, Ersatzschulen, Ergänzungsschulen, Grundgesetz, Artikel 7, Waldorfschulen, Alternativschulen, soziale Segregation, Bildungspluralität, Staatsschule, pädagogische Autonomie, Schulgesetz, Bildungschancen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert das Phänomen der Privatschulen in Deutschland, deren historische Entwicklung, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre Stellung im Bildungssystem.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Im Zentrum stehen die rechtliche Definition nach dem Grundgesetz, die verschiedenen Typen von Privatschulen (Ersatz- und Ergänzungsschulen) sowie die Frage der sozialen Selektivität und Pädagogik.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, die Unterschiede zwischen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft aufzuzeigen und die Frage zu beantworten, welchen Beitrag diese Einrichtungen zur Bildungslandschaft leisten.
Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Auseinandersetzung mit pädagogischer Literatur sowie eine Analyse verfassungsrechtlicher Grundlagen und vorhandener Bildungsstatistiken.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Einordnung, die detaillierte Darstellung der rechtlichen Lage, die pädagogischen Profile von Privatschulen und die Analyse ihrer sozialen Zusammensetzung.
Welche Schlüsselbegriffe prägen den Text?
Die zentralen Begriffe sind Privatschulen, freie Trägerschaft, Ersatzschulen, Reformpädagogik, Artikel 7 GG und milieuspezifische Homogenität.
Wie unterscheidet sich eine Ersatzschule von einer Ergänzungsschule?
Ersatzschulen sind staatlich anerkannt und den Regelschulen gleichgestellt, während Ergänzungsschulen das staatliche Angebot lediglich ergänzen und keine staatlich anerkannten Zeugnisse ausstellen.
Welche Rolle spielt die soziale Herkunft bei der Wahl einer Privatschule?
Der Autor zeigt auf, dass Privatschulen oft von bestimmten gesellschaftlichen Milieus bevorzugt werden, was zu einer milieuspezifischen Homogenität und potenziellen sozialen Selektion führt.
Warum wird im Fazit ein Vergleich zu den Niederlanden gezogen?
Der Vergleich dient dazu, aufzuzeigen, wie eine stärkere staatliche Förderung von freien Schulen zu einer höheren Verbreitung und einer anderen Schulgemeinschaftsstruktur führen kann.
- Quote paper
- Eleni Rigaki (Author), 2005, Die Geschichte und die sozialen Auswirkungen der Privatschulen in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47134