Die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand findet seit Jahrhunderten durch die Vergabe von Aufträgen statt. Neben der Bedarfsdeckung hatte dieses staatliche Handeln schon immer einen wirtschaftspolitischen Aspekt, wodurch sich im Laufe der Geschichte ein selbständiges Rechtsgebiet entwickelt hat.
Ziel der öffentlichen Auftragsvergabe ist es, einen Vertragspartner mittels eines wettbewerblichen, nichtdiskriminierenden und auf Gleichbehandlung basierenden Verfahrens zu finden, welches mit einem privatrechtlichen Vertrag abgeschlossen wird.
Das Vergaberecht erstreckt sich auf alle Vorschriften und Regeln über die öffentliche Auftragsvergabe. Das öffentliche Auftragswesen befasst sich mit den Einkäufen der öffentlichen Hand zur Deckung ihres Bedarfs an Bau-, Liefer- und Dienstleistungen.
Bei den Auftraggebern handelt es sich nach § 98 GWB um öffentliche Auftraggeber gem. § 99 GWB.
Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören diejenigen, die unter die in § 99 Nr. 1 - 4 GWB genannten Kategorien fallen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Vergaberecht
- Das Vergabeverfahren
- Grundsätze
- Wettbewerbsgrundsatz
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Transparenzgrundsatz
- Wahrung des mittelständischen Interesses
- Vergabe an geeignete Bieter
- Vergabearten
- Das offene Verfahren
- Das nicht offene Verfahren
- Das Verhandlungsverfahren
- Der wettbewerbliche Dialog
- Die Innovationspartnerschaft
- Schwellenwerte
- Grundsätze
- Rechtsschutz
- Der Beschluss
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminararbeit befasst sich mit der Frage, wann ein Angebot im öffentlichen Vergaberecht verbindlich ist. Die Arbeit analysiert die relevanten Rechtsgrundlagen und untersucht anhand eines konkreten Fallbeispiels die Anwendung des Vergaberechts in der Praxis.
- Grundsätze des Vergaberechts, insbesondere Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz und Transparenzprinzip
- Verschiedene Vergabeverfahren und deren Anwendung
- Bedeutung der Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung
- Rechtsschutz im Vergaberecht
- Analyse eines konkreten Fallbeispiels aus der Rechtsprechung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Das Kapitel stellt die Bedeutung der öffentlichen Auftragsvergabe für die Deckung des Bedarfs der öffentlichen Hand dar. Es wird betont, dass die öffentliche Auftragsvergabe neben der Bedarfsdeckung auch einen wirtschaftspolitischen Aspekt hat. Die Arbeit erläutert das Ziel der öffentlichen Auftragsvergabe, nämlich die Auswahl eines Vertragspartners durch ein wettbewerbsbasiertes Verfahren. Schließlich werden die zentralen Begriffe des Vergaberechts, wie z.B. „öffentlicher Auftraggeber“ und „öffentlicher Auftrag“, definiert.
Vergaberecht
Dieses Kapitel erklärt die Entwicklung des Vergaberechts im Kontext der europäischen Integration und der damit verbundenen Öffnung des öffentlichen Beschaffungsmarktes für Unternehmen aus allen EU-Mitgliedsstaaten. Es werden die wichtigsten Prinzipien des Vergaberechts, wie das Diskriminierungsverbot, das Transparenzprinzip und das Wettbewerbsprinzip, beleuchtet. Außerdem wird die Bedeutung der Schwellenwerte für die europaweite Ausschreibung und das Kaskadenprinzip der Normenhierarchie im deutschen Vergaberecht dargestellt.
Das Vergabeverfahren
Dieses Kapitel analysiert das Vergabeverfahren, das verschiedenen Vorschriften unterliegt. Es beleuchtet die wichtigsten Verfahrensgrundsätze, wie das Wettbewerbsprinzip, das Transparenzprinzip und das Gleichbehandlungsprinzip. Darüber hinaus werden verschiedene Vergabearten wie das offene Verfahren, das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren und die Innovationspartnerschaft vorgestellt.
Rechtsschutz
Dieses Kapitel befasst sich mit dem Rechtsschutz im Vergaberecht. Es wird erläutert, dass Unternehmen einen einklagbaren Rechtsanspruch darauf haben, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält.
Schlüsselwörter
Öffentliches Vergaberecht, EU-Vergaberecht, Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungsgrundsatz, Transparenzprinzip, Schwellenwerte, Vergabeverfahren, Vergabearten, Rechtsschutz, Fallbeispiel, Vergabekammer Nordbayern
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- Emma Huber (Author), 2018, Wann ist ein Angebot verbindlich? Vergabekammer Nordbayern, 06.10.2016, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/471614