Die Rolle der Kurdenfrage auf den möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union


Trabajo Escrito, 2004

21 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Türkei auf dem Weg zum EU-Beitritt

3. Entstehung und Entwicklung der Kurdenfrage
a. Das kurdische Volk und die Entstehung der Kurdenfrage
b. Die Entwicklung der Kurdenfrage in der Türkei

4. Die Kurdenfrage im Beitrittsprozess
a. Die Berichte 1998/1999
b. Die Beitrittspartnerschaft 2001/2003 und der Bericht 2003

5. Kritik und Schlussbetrachtung

Literatur- und Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Auf dem Weg der Türkei zur EU-Mitgliedschaft steht in diesem Jahr eine wichtige Entscheidung an: Im Dezember 2004 soll entschieden werden, ob die EU Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufnehmen wird oder nicht. Ende diesen Jahres wird sich zeigen, ob alle bisherigen Anstrengungen, die in der Türkei für die politische, wirtschaftliche und juristische Angleichung an EU-Normen vorgenommen wurden, ausreichen, um die nächste Stufe auf dem Weg zum EU-Beitritt zu erklimmen.

Noch 1998 wurden jedoch erhebliche Diskrepanzen zum Beispiel zwischen dem Schutz von Menschenrechten und der herrschenden Situation in der Türkei verortet, wobei insbesondere die Situation im Südosten des Landes und damit die Kurdenfrage im Blickpunkt stand.[1] Denn der Umgang mit der Kurdenfrage und den daraus erwachsenden Problemen vereinen in sich einen Großteil der Missstände, welche auf dem Weg zum EU-Beitritt beseitigt werden müssen. Daraus ergibt sich die Annahme, dass erst mit der Lösung aller mit der Kurdenfrage in Verbindung stehenden Schwierigkeiten die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen möglich ist. Welche Rolle also spielt die Kurdenfrage im Beitrittsprozess? Wie weit ist die Türkei mit der Verbesserung der Zustände vorangeschritten? Wo liegen Defizite und wo Fortschritte? Lassen sich Tendenzen erkennen? Würde aber ein EU-Beitritt der Türkei auch die Kurdenfrage an sich lösen können?

Zur Beantwortung dieser Fragen wird im Vorfeld ein Überblick zur Geschichte der türkischen Annäherung an die EU einschließlich der Festlegung von Beitrittskriterien gegeben. Im Anschluss soll geklärt werden, worin die Kurdenfrage überhaupt besteht und wie sie sich entwickelt hat. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Untersuchung der Verknüpfung der Kurdenfrage mit den zu erfüllenden Anforderungen auf dem Weg zur Mitgliedschaft. Ein Vergleich verschiedener Kommissionsberichte zum Fortschritt der Türkei sowie deren kritische Bewertung sollen zur Beantwortung der aufgestellten Fragen behilflich sein.

2. Die Türkei auf dem Weg zum EU-Beitritt

Den Grundstein zu Reformen und einer Annäherung an Europa bereits mit der Gründung der Türkei im Jahr 1923 gelegt, setzte das Land auch nach Ende des Zweiten Weltkrieges seine Annäherungsstrategie fort. 1952 trat die Türkei der NATO bei und bereits 1959 stellte sie einen Antrag auf Aufnahme in die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Vier Jahre später wurde im Abkommen von Ankara die Assoziation zwischen der EWG und der Türkei unterzeichnet. Das im folgenden Jahr 1964 in Kraft getretene Assoziationsabkommen sah die Stärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie die dreistufige Einführung einer Zollunion vor und vermittelte zudem bereits eine Beitrittsperspektive, welche im Artikel 28 des Abkommens zum Ausdruck kommt: „As soon as the operation of this Agreement has advanced far enough to justify envisaging full acceptance by Turkey of the obligations arising out of the Treaty establishing the Community, the Contracting Parties shall examine the possibility of the accession of Turkey to the Community“[2] Abgesehen von einem 1970 verabschiedeten Zusatzprotokoll, setzte in den folgenden Jahren eine Stagnation ein. Doch nicht nur die instabile politische Lage in der Türkei infolge mehrerer Militärputsche sind als Gründe anzuführen, auch Griechenland, welches seinen Beitritt konsequent vorangetrieben hatte, legte gegen die Anfang der 1980er Jahre intensivierten Bemühungen zu einem türkischen EG-Beitritt sein Veto ein.

Erst 1987 stellte die Türkei einen offiziellen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft (EG). Jedoch sprach sich die erste Stellungnahme der Kommission, abgegeben im Dezember 1989, gegen die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen aus: „ [...] the political and economic situation in Turkey leads the Commission to believe that it would not be useful to open accession negotiations with Turkey straight away.“[3] Neben ökonomischen Kriterien sah die Kommission auch politische Kriterien nicht erfüllt: „Although there have been developments in recent years in the human rights situation and in respect for the identity of minorities, these have not yet reached the level required in a democracy.“[4] Dennoch brachte die Kommission den Willen zum Ausdruck, die gegenseitigen Beziehungen weiter auszubauen.

1995 wurde die dritte Stufe der Zollunion beschlossen. Damit wurden alle Zölle in der Türkei auf Einfuhren aus der EU beseitigt und Einfuhren aus Drittländern den EU-Zöllen angepasst. Mit dem Ziel der schrittweisen Heranführung der Türkei an die EU wurde die Zusammenarbeit auch in Bereichen außerhalb der Zollunion intensiviert und deren Umsetzung mit finanziellen Mitteln unterstützt, so dass der Europäische Rat von Luxemburg zwei Jahre später eine EU-Mitgliedschaft der Türkei nicht mehr grundsätzlich ausschloss. Wenige Monate später folgte im März 1998 die Mitteilung der Kommission über eine „Europäische Strategie für die Türkei“, welche die Rechtsangleichung und die Übernahme des Besitzstandes der Gemeinschaft als wichtige Elemente der Heranführungsstrategie für die Türkei herausstellte. Im selben Jahr legte die Kommission zusammen mit den Regelmäßigen Berichten für die übrigen Kandidatenländer erstmals einen Bericht über die Türkei vor.

Für die Weiterentwicklungen in den EU-Türkei-Beziehungen kann das Jahr 1999 als besonders bedeutend angesehen werden, denn endlich wurde im „Regelmäßigen Bericht 1999 über die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt“ von der Europäischen Kommission anerkannt, dass der Türkei der Status eines Beitrittslandes einzuräumen ist. Daraufhin beschloss der Europäische Rat von Helsinki im Dezember 1999 die Türkei als ein beitrittswilliges Land formell anzuerkennen. Dabei wurde festgelegt, dass die Türkei auf derselben Grundlage, die auch für die anderen beitrittswilligen Länder gilt, Mitglied der Union werden soll: die vom Europäischen Rat im Jahre 1993 beschlossenen „Kopenhagener Kriterien“. Diese Kriterien umfassen drei Säulen: das politische Kriterium, das wirtschaftliche Kriterium und das Acquis-Kriterium.[5] Neben dem wirtschaftlichen Kriterium, welches insbesondere eine funktionierende Marktwirtschaft beinhaltet und dem Acquis-Kriterium, welches die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes vorsieht, wurden das politische Kriterium und dessen Erfüllung in den Fokus beim Weg der Türkei zum Beitritt gerückt. Es stellt institutionelle Stabilität, demokratische und rechtstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten zur Bedingung – Bereiche, die insbesondere im Zusammenhang mit der Kurdenfrage im Südosten des Landes weitreichende Verletzungen erfahren. Die Europäische Kommission betonte deshalb, dass zum Erreichen der nächsten Stufe im Beitrittsprozess, nämlich die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, erst die Erfüllung der politischen Kriterien erfolgen muss.[6]

Deshalb sollen die Verknüpfungen zwischen der Kurdenfrage und der Erfüllung der politischen Kriterien auf dem Weg der Türkei zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen herausgestellt werden. Bevor dies geschieht, soll die Entstehung und Entwicklung der Kurdenfrage überblicksartig dargelegt werden.

3. Entstehung und Entwicklung der Kurdenfrage

a. Das kurdische Volk und die Entstehung der Kurdenfrage

Die Kurden gehören zu den alteingesessenen Völkern des Nahen Ostens. Ihr traditionelles Siedlungsgebiet, auch Kurdistan bezeichnet, erstreckt sich heute insbesondere über die Türkei, Irak, Iran, Syrien und die Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Ca. 24 – 27 Millionen Kurden leben im Nahen Osten, fast die Hälfte von ihnen lebt im Südosten der Türkei.

Das kurdische Volk ist durch Vielfalt und Heterogenität gekennzeichnet. Deshalb fällt es eigentlich schwer, die Kurden als ‚ein’ Volk zu bezeichnen – zumindest wenn man versucht, die typischen Indikatoren der europäischen Nationendiskussion wie Sprache, Religion und Abstammung anzuwenden. Denn die Kurden sprechen verschiedene, untereinander kaum oder gar nicht verständliche Dialekte. Auch auf religiösem Gebiet weisen sie keine Homogenität auf, das heißt neben Sunniten leben unter ihnen auch Aleviten, Christen und Yeziden. Gemeinsam ist ihnen die traditionelle Organisation in Stammes- bzw. Clangemeinschaften und die von Ackerbau und Viehzucht geprägte Wirtschaftsweise, allerdings sind diese Strukturen bereits im Auflösen begriffen. Bedeutendstes Merkmal dieses Volkes ist jedoch, dass es in seiner gesamten Geschichte nie über ein eigenes staatlich organisiertes Territorium verfügen durfte.

Warum aus den Kurden die ‚Kurdenfrage’ wurde, liegt vor allem in der Niederlage des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg 1918 begründet. Vor dem Ersten Weltkrieg, als der Vielvölkerstaat Osmanisches Reich noch bestand, waren die Kurden ein Volk unter vielen. Identifikationskriterien waren die gemeinsame Religion des Islam oder die Loyalität gegenüber dem Sultan, ethnische Zugehörigkeit spielte hingegen keine Rolle. Zudem waren die Kurden daran gewöhnt, von den Einflüssen der Osmanischen Zentralregierung relativ unbehelligt in den ohnehin recht unzugänglichen Regionen der Gebirge zu leben.

[...]


[1] Vgl. Bericht 1999, S. 9f.

[2] Vgl. Agreement establishing an Association between the European Economic Community and Turkey.

[3] Commission Opinion on Turkey’s Request for Accession to the Community vom 20. Dezember 1989.

[4] Ebd.

[5] Zu Informationen über die Kopenhagener Kriterien vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/eu_politik/ aktuelles/e_raete/kop_kriterien_html (15.08.2004).

[6] Soweit nicht anders angegeben, bezieht sich die Abbildung des Annäherungsprozesses auf folgende Darstellungen: Die Entwicklung der türkischen EU-Beitrittsperspektive unter http://www.weltpolitik.net/Sachgebiete/Europ%E4ische%20Union/Vertiefung/Erweiterung/Dossier/Beitritt_der_T%FCrkei/Grundlagen/Die%20Entwicklung%20der%20t%FCrkischen%20EU-Beitrittsperspektive.html (15.08.2004) sowie: Die Beitrittspartnerschaft mit der Türkei unter http://www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/e40113.htm (15.08.2004).

Final del extracto de 21 páginas

Detalles

Título
Die Rolle der Kurdenfrage auf den möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union
Universidad
University of Erfurt  (Staatswissenschaftliche Fakultät)
Curso
EU am Scheideweg
Calificación
1,3
Autores
Año
2004
Páginas
21
No. de catálogo
V47388
ISBN (Ebook)
9783638443494
Tamaño de fichero
677 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Rolle, Kurdenfrage, Beitritt, Türkei, Europäischen, Union, Scheideweg
Citar trabajo
Thorsten Lampe (Autor)Ulrike Vorhof (Autor), 2004, Die Rolle der Kurdenfrage auf den möglichen Beitritt der Türkei zur Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47388

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