Darf eine Frau einen Embryo oder einen Fötus abtreiben?


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2001

15 Pages, Note: bestanden


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abschnitt

1. Vorwort

2. Was ist Abtreibung?
2.1 Die Absaug-Methode
2.2 Die Ausschabung (Curettage)
2.3 Prostaglandin-Hormon-Methode
2.4 Die Hysterotomie (Kaiserschnitt)
2.5 Mifepristone (RU 486)

3. Das deutsche Abtreibungsgesetz

4. Gründe für eine Abtreibung
4.1 Die Abtreibung bei nicht passenden Umständen für die Frau
4.2 Die Abtreibung bei Gefahr einer Behinderung des Kindes

5. Der Abtreibungsgegner nach Peter Singer

6. Der Abtreibungsbefürworter nach Peter Singer

7. Peter Singer und seine Meinung zur Abtreibung von Föten

8. Hat eine Abtreibung auch etwas Positives?

9. Schlussfolgerung

10. Nachwort

11. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

„Ein Fötus ist keine Sache, kein Gewebe, aber auch nicht gleichzusetzen mit einer geborenen Person.“[1]

„Der Embryo ist nicht, was er erst wird. So wie eine Raupe noch kein Schmetterling ist.“[2]

„Der Embryo hat das Recht auf Leben.“[3]

„Der Embryo ist von der Empfängnis an erbfähig. Er wird also als Persönlichkeit anerkannt.“[4]

Nach welcher dieser vier Aussagen, darf eine Frau ihr zukünftiges Kind (den Embryo/ Fötus) abtreiben?

Die erste Aussage gibt keine eindeutige Lösung. Denn sie sagt aus, dass der Fötus weder das eine ist, noch das andere.

Die zweite Aussage besagt schon eher eindeutig, dass der Embryo noch kein Mensch ist, sondern erst zu einem wird. Mit dieser Aussage könnte man eine Abtreibung schon eher rechtfertigen.

Die dritte Aussage besagt sehr eindeutig, dass der Embryo ein Recht auf Leben hat, und man ihn nicht abtreiben darf.

Die vierte Aussage sagt aus , dass der Embryo ein Lebewesen ist durch die Erbfähigkeit, die er schon besitzt wie ein Mensch. Deshalb sollte auch nach dieser Aussage nicht abgetrieben werden.

Gibt es überhaupt eine eindeutige Lösung für dieses Problem?

Die Abtreibung ist nach wie vor ein zentraler Diskussionspunkt der medizinischen Ethik.

Die eine Seite ist für die Legalisierung der Abtreibung, die andere Seite ist dagegen.

Keine der beiden Gruppen kann die andere von ihrer Meinung überzeugen.

Die Abtreibung war außer in Schweden und Dänemark bis neunzehnhundertsiebenundsechzig in allen Ländern illegal.[5]

Später legalisierte Großbritannien als drittes Land die Abtreibung, unter der Bedingung, dass schwere soziale Umstände bestehen würden. Neunzehnhundertdreiundsiebzig kamen die Vereinigten Staaten mit der Legalisierung der Abtreibung, bis zum sechsten Monat der Schwangerschaft, dazu.

Dem folgten Länder wie Italien, Spanien, Frankreich usw., nur Irland blieb bei dem Verbot der Abtreibung.

Doch diese Legalisierung der Abtreibung war den Gegnern natürlich nicht recht und sie bemühten sich, die Abtreibungen zu erschweren.

Ob eine Frau einen Embryo oder einen Fötus abtreiben darf oder nicht, soll in dieser Arbeit geklärt werden.

Dazu ziehe ich den australischen Philosophen und Bioethiker Peter Singer mit seiner Praktischen Ethik hinzu. Ich werde mich kritisch mit Singers Meinung auseinandersetzen.

In seiner Praktischen Ethik beruft sich der umstrittene Denker auf die philosophische Schule der Utilitaristen.

Jede Handlung ist, nach den Utilitaristen, danach zu beurteilen, ob sie das Glück möglichst vieler Individuen erhöht, also ist die Handlung gerechtfertigt, wenn dabei für alle Betroffenen die besten Konsequenzen entstehen. Er erklärt zu dem nicht das Glück, sondern das Interesse zum höchsten Gut. Die Interessen der Gemeinschaft zählen mehr als die Interessen eines Einzelnen. Im Bezug auf die Abtreibung meint Peter Singer, dass die Fähigkeit zu leiden oder zu empfinden die Grundvoraussetzung dafür ist, überhaupt Interessen haben zu können. Das bedeutet, wenn ein Wesen nicht leidensfähig oder schmerzempfindend ist, dann spricht nichts gegen eine Abtreibung desselben.

2. Was ist Abtreibung?

Unter einer Abtreibung, auch Schwangerschaftsunterbrechung oder Schwangerschaftsabbruch genannt, versteht man eine künstliche Einleitung einer Fehl- oder Frühgeburt beziehungsweise die Tötung der Frucht.[6]

Die Begriffe Abtreibung und Schwangerschaftsabbruch besagen eindeutig, dass hier eine Schwangerschaft abgebrochen, vorzeitig beendet wird. Aber der Begriff Schwangerschaftsunterbrechung ist kein gerechtes Synonym für die Abtreibung, da die Schwangerschaft nicht unterbrochen wird, sondern abgebrochen; sie wird also nicht weitergeführt. Unter einer Schwangerschaftsunterbrechung würde ich verstehen, dass eine Schwangerschaft vielleicht für kurze Zeit unterbrochen würde und dann weitergeführt wird.

Man unterscheidet fünf verschiedene Abtreibungsmethoden. Welche Methode angewandt wird, entscheiden unter anderem Fortschritt der Schwangerschaft, Gesundheitszustand der Frau etc. Es wird immer von Fall zu Fall die entsprechende Methode ausgesucht. Hier ist eine kurze Vorstellung der Methoden.

2.1 Die Absaug-Methode

Die Absaug-Methode ist die häufigste Form der Abtreibung. Der Arzt führt dabei einen Schlauch in die Gebärmutter ein, durch den der Embryo oder Fötus abgesaugt wird. Diese Methode wird bei Schwangerschaftsabbrüchen bis zum dritten Monat der Schwangerschaft angewandt.

2.2 Die Ausschabung (Curettage)

Bei der Ausschabung wird die Gebärmutter mit einer Curette ausgeschabt.

Eine Curettage wird in der Regel ab dem dritten Monat der Schwangerschaft durchgeführt.

2.3 Die Prostaglandin-Hormon-Methode

Die Prostaglandin-Hormon-Methode kommt beispielsweise zur Anwendung, wenn der Fötus Fehlbildungen aufweist. Dabei wird ein Medikament verwendet, welches künstliche Geburtswehen auslöst. Der Fötus kommt sozusagen als Frühgeburt. Er stirbt dann aber ab oder wird getötet. Ab dem dritten Monat wird diese Methode angewandt.

2.4 Die Hysterotomie (der Kaiserschnitt)

Die Hysterotomie wird erst circa ab dem dritten Monat der Schwangerschaft angewendet. Dabei wird der Fötus durch einen chirurgischen Eingriff entfernt.

2.5 Die Abtreibungspille (RU 486)

Die Abtreibungspille RU 486 ist wohl die schonenste Methode der Abtreibung für die Frau und das Kind. Die Pille blockiert das für die Schwangerschaft wichtige Hormon Progesteron. Die Einnahme führt zur Rückbildung der Gebärmutter und zur Abstoßung des Embryos. RU 486 kann bis spätestens zur siebenten Schwangerschaftswoche angewandt werden.

3. Das deutsche Abtreibungsgesetz

Das deutsche Abtreibungsgesetz ist im Strafgesetzbuch im Paragraphen zweihundertachtzehn verankert.

Allgemein besagt es, dass jemand der eine Schwangerschaft abbricht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen kann oder mit einer Geldstrafe.

Bei besonders schweren Fällen, kann einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden.

Unter besonders schweren Fällen ist zu verstehen, wenn die Abtreibung gegen den Willen der Schwangeren geschieht oder wenn jemand leichtfertig die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung der Schwangeren verursacht.

Aber nicht in jedem Fall ist eine Abtreibung strafbar. Möchte die Schwangere abtreiben, weil sie sich in einem sozial schwachen Milieu befindet, eine Gesundheitsgefahr für die Frau besteht oder eine andere Sachlage besteht, die einen Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigt, besteht die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs ohne strafrechtliche Folgen. Der Abbruch ist zwar strafbar, bleibt aber dann von der Strafverfolgung ausgeschlossen.

Dazu hat die Schwangere die Pflicht sich einer Beratung in einer dafür vorgesehenen Schwangerschaftskonfliktstelle (z.B.: Pro Familia) zu unterziehen.

[...]


[1] PD Dr. theol. Alberto Bondolfi: „Walliser Bote“ 29.03.1996 / www.svss-uspda.ch/de/ethik/ethikre.htm

[2] Hans Saner / www.svss-uspda.ch/de/ethik/ethikre.htm

[3] www.svss-uspda.ch/de/ethik/ethikre.htm

[4] www.svss-uspda.ch/de/ethik/ethikre.htm

[5] Singer, Peter: Praktische Ethik, Neuausgabe, Reclam, Stuttgart, 1994, S.177

[6] Lexikon, bassermann, 1991, 5. Auflage, S. 631

Fin de l'extrait de 15 pages

Résumé des informations

Titre
Darf eine Frau einen Embryo oder einen Fötus abtreiben?
Université
University of Rostock  (Institut für Philosophie)
Note
bestanden
Auteur
Année
2001
Pages
15
N° de catalogue
V4745
ISBN (ebook)
9783638129015
Taille d'un fichier
497 KB
Langue
allemand
Annotations
Sehr dichter Text - einzeiliger Zeilenabstand.
Mots clés
Darf, Frau, Embryo, Fötus
Citation du texte
Dana Rothe (Auteur), 2001, Darf eine Frau einen Embryo oder einen Fötus abtreiben?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/4745

Commentaires

  • invité le 28/9/2004

    Kritik.

    Die Arbeit ist zu unstrukturiert, kommt nicht auf den Punkt ....! Sorry!

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