Sexuelle Belästigung - noch immer ein Tabuthema? Eine Studie über Häufigkeit, persönliche Reaktion Betroffener und gesellschaftliche Relevanz


Mémoire (de fin d'études), 2005

88 Pages, Note: 2,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Teil
2.1 Definitionen von sexueller Belästigung
2.1.1 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
2.1.1.1 Definition des Internationalen Gewerkschaftsbundes
2.1.1.2 Feministische Definition
2.1.1.3 Juristische Definition
2.1.2 Sexuelle Belästigung im Alltag
2.1.2.1 Definition der Frauen - Mädchen - Beratung
2.2 Rechtsgrundlagen
2.2.1 Grundrecht
2.2.2 Arbeitsrecht
2.2.3 Strafrecht
2.3 Allgemeine Aspekte sexueller Belästigung
2.3.1 Beispiele sexueller Belästigung
2.3.2 Reaktionen der Opfer
2.3.2.1 Aktive Reaktion
2.3.2.2 Passive Reaktion
2.3.3 Folgen sexueller Belästigung
2.3.3.1 Psychische Folgen
2.3.3.2 Physische Folgen
2.3.3.3 Gesellschaftliche Folgen
2.3.4 Prävention
2.3.4.1 POWER CHILD
2.3.4.2 WEN-DO
2.3.4.3 Rollenspiele
2.3.5 Intervention
2.3.5.1 Zivilcourage
2.3.5.2 Rechtliche Schritte
2.3.5.3 Beratung
2.4 Mögliche Sonderformen sexueller Belästigung
2.4.1 Mobbing
2.4.1.1 Begriffsbestimmung
2.4.1.2 Auswirkungen
2.4.1.3 Gründe und Ursachen für Mobbing
2.4.1.4 Konfliktbearbeitung
2.4.2 Stalking
2.4.2.1 Definition von Stalking
2.4.2.2 Rechtsgrundlage
2.4.2.3 Auswirkungen
2.4.2.4 Gründe und Ursachen für Stalking

3. Empirischer Teil
3.1 Methodik
3.1.1 Aufbau des Fragebogens
3.1.1.1 Einleitung
3.1.1.2 Rahmendaten
3.1.1.3 Situationsanalyse
3.1.1.4 Analyse des Tabuisierungsgrades
3.1.2 Verlauf der Umfrage
3.1.3 Auswertung der Umfrage
3.2 Ergebnis
3.2.1 Allgemeine Resultate
3.2.1.1 Rahmendaten
3.2.1.2 Situationsanalyse
3.2.1.3 Analyse des Tabuisierungsgrades
3.2.2 Ergebnisse aus den Vergleichen
3.3 Exemplarische Fallbesprechung
3.3.1 Sexuelle Belästigung durch einen Vorgesetzten
3.3.2 Sexuelle Belästigung an einer Bushaltestelle
3.3.3 Sexuelle Belästigung unter Kollegen
3.3.4 Sexuelle Belästigung im familiären Bekanntenkreis
3.4 Diskussion der Ergebnisse
3.4.1 Allgemeine Anmerkungen
3.4.2 Analyse der Belästigungssituation
3.4.3 Reaktionen der Teilnehmer
3.4.4 Umgang mit dem Thema
3.4.5 Prävention

4.Schlusswort

5.Literaturverzeichnis

6.Anhang

Fragebogen

Grundgesetz

Strafgesetzbuch

Teamkonflikte Bearbeiten

Übersicht über die Abwesenheit vom Betrieb

1. Einleitung

Eine Frau namens Bridget ist zu einer Thanksgiving-Feier ihrer Eltern eingeladen. Sie begrüßt die Bekannten ihrer Eltern, als ihr unterdessen ihr Onkel Geoffrey im Vorbeigehen an den Po fasst.

Diese Szene spielt sich zu Beginn des Filmes „Bridget Jones - Teil 2“ ab und ist ein typisches Beispiel für sexuelle Belästigung.

Im Alltag hört man immer wieder, dass eine Person von einer anderen sexuell belästigt wird, sei es durch unerwünschte Körperberührungen, wie in der Szene des Filmes, oder auch in einzelnen Fällen durch exhibitionistische Handlungen und dergleichen.

Diese Diplomarbeit befasst sich mit dem Thema “sexuelle Belästigung“, der Vorstufe von sexuellen Übergriffen. Dabei liegt der Fokus dieser Arbeit nicht auf dem Arbeits-, sondern vielmehr auf dem privaten Bereich.

An dieser Stelle ist es notwendig zu erwähnen, dass sexuelle Belästigung sich nicht eindeutig von sexueller Misshandlung / Missbrauch abgrenzen lässt. In einigen Fällen sind die Übergänge von Belästigung zu Misshandlung fließend, und daher werden auch Aspekte dieser Thematik in diese Arbeit mit eingebracht. Sexuelle Belästigung ist ein Thema, das jeden und jede treffen kann, ob auf der Straße, am Arbeitsplatz, bei einer Party oder in einer Disko. Die im Rahmen der Diplomarbeit durchgeführte Studie soll bewirken, dass sexuelle Belästigung thematisiert wird.

Es stellt sich mir bei diesem Thema unter anderem die Frage, wie viele Frauen, aber auch wie viele Männer schon einmal sexuell belästigt wurden. Wie viele kennen in ihrem Umfeld Menschen, die bereits in solch einer Situation waren? Wie reagiert die Mehrzahl der Belästigten in dieser Situation? Wehren sich starke, selbstbewusste Personen eher in einer Belästigungssituation als schüchterne oder ängstliche? Diesbezüglich ist auch von Interesse, inwieweit man heute über das Thema “sexuelle Belästigung“ spricht, oder ob es sich hier um ein Tabu handelt. Sprechen Jüngere eher über ein solches Thema als Ältere? Es wird in diesem Zusammenhang auch untersucht werden, wie viel Prozent aller Belästigungen von bekannten bzw. von fremden Personen ausgehen.

Der Fokus der Diplomarbeit liegt nicht so sehr auf dem Belästigenden, dem Täter, sondern vielmehr auf dem Opfer. Es werden dabei Möglichkeiten zur Prävention bzw. Interaktion geliefert, durch die sich sowohl Frauen als auch Männer vor sexueller Belästigung schützen können bzw. sich in so einer Situation zu wehren wissen.

Diese Arbeit gliedert sich in zwei Bereiche - in einen theoretischen und in einen empirischen Teil. Der theoretische Teil beschäftigt sich mit Erkenntnissen, die in der Literatur und den Medien darüber zu finden sind. Der empirische Teil führt eine Studie zu diesem Thema an.

Der Theorieteil dieser Arbeit führt anfangs mehrere Definitionen über sexuelle Belästigung auf. Es werden zuerst drei Definitionen vorgestellt, die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz definieren. Anschließend folgt eine Definition bezüglich sexueller Belästigung im Alltag.

Nachfolgend werden rechtliche Grundlagen zu diesem Thema aufgeführt. Diese beiden Punkte, Definitionen und Rechtsgrundlagen, wurden zu Beginn dieses Kapitels gewählt, um auf das Thema “sexuelle Belästigung“ hinzuführen. Im Anschluss darauf wird das Thema “sexuelle Belästigung“ hinsichtlich der Formen, Reaktionen Belästigter in dieser Situation, Folgen und den Präventions- und Interventionsmöglichkeiten erarbeitet.

Am Ende des theoretischen Kapitels folgt eine Ergänzung der Themen Mobbing und Stalking, da diese in manchen Aspekten sehr eng mit “sexueller Belästigung“ zusammenhängen.

Der empirische Teil befasst sich mit der zu diesem Thema durchgeführten Studie. Es werden zunächst die Methoden aufgeführt und beschrieben, mittels derer diese Umfrage durchgeführt wurde. Anschließend folgen Ergebnisse der Studie, Fallbesprechungen und die Diskussion der Ergebnisse.

Die Diplomarbeit endet mit einem Schlusswort.

2. Theoretischer Teil

In diesem theoretischen Kapitel werden zunächst, wie bereits in der Einleitung kurz erwähnt, Definitionen über sexuelle Belästigung aufgeführt. Die rechtlichen Grundlagen, die es bezüglich dieses Themas gibt, werden im Anschluss dargestellt. Daraufhin führen Beispiele, Reaktionen, Folgen und Maßnahmen zur Prävention bzw. Intervention das Thema “sexuelle Belästigung“ noch genauer aus. Am Schluss dieses theoretischen Teils werden zwei mögliche Sonderformen sexueller Belästigung aufgeführt - Mobbing und Stalking.

2.1 Definitionen von sexueller Belästigung

2.1.3 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Zu dem Thema “sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ gibt es unterschiedliche Definitionen. In den folgenden Abschnitten sind drei Definitionen, die des Internationalen Gewerkschaftsbundes, eine feministische Definition und die juristische des Beschäftigtenschutzgesetzes, aufgeführt. Diese drei Definitionen wurden ausgewählt, da sie von sehr unterschiedlichen Gruppen verfasst wurden und infolgedessen auch unterschiedliche Aspekte mit einbringen.

2.1.1.1 Definition des Internationalen Gewerkschaftsbundes

Der Internationale Gewerkschaftsbund hat 1986 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz folgendermaßen definiert:

„Sexuelle Belästigung - das sind sexuelle Annäherungsversuche jeder Art in Form von Gesten, Äusserungen, jeder unerwünschte körperliche Kontakt, explizit sexuell abfällige Anspielungen oder sexistische Bemerkungen, die wiederholt am Arbeitsplatz vorgebracht und von der Person, an die sie sich richten, als beleidigend empfunden werden und zur Folge haben, dass diese sich bedroht, erniedrigt oder belästigt fühlt. Sexuell belästigend sind aber auch Anspielungen und sexistische Bemerkungen, die die Frauen in ihrer Arbeitsleistung beeinträchtigen, ihre Einstellung gefährden oder am Arbeitsplatz eine unangenehme oder einschüchternde Atmosphäre schaffen.“5

Die Definition des Internationalen Gewerkschaftsbundes gliedert sich in drei Bereiche.

Zunächst führt sie jene Aspekte auf, bei denen es sich um sexuelle Belästigung handelt. Die Beschreibung von sexueller Belästigung des Gewerkschaftsbundes ist genauer als die beiden nachfolgenden Definitionen, aber dennoch so allgemein gehalten, um die unterschiedlichen Ausprägungen dieses Problems mit einzuschließen. Dadurch wird für die Auslegung viel Spielraum gelassen. Es wird hier, anders als bei den nächsten beiden Definitionen, auch aufgeführt, dass allein der Versuch einer sexuellen Annäherung als sexuelle Belästigung gilt.6 Betont wird, dass die Annäherung vom Gegenüber nicht gewollt ist und abgelehnt wird.

Im zweiten Abschnitt werden die Auswirkungen dieses Verhaltens für das Opfer im emotionalen Bereich genannt. Durch das in diesem Abschnitt aufgeführte Verb “fühlen“ bekommt das subjektive Empfinden des Opfers einen sehr hohen Stellenwert.7

Am Ende dieser Definition werden die Auswirkungen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz aufgeführt. Sexuelle Belästigung habe sowohl auf das individuelle Wohlbefinden als auch auf das gesamte Arbeitsklima starke negative Auswirkungen. Diejenigen, die belästigt werden, würden laut DGB-Ratgeber häufig durch sehr viele Krankheitstage im Jahr auffallen.8

Das schlechte Arbeitsklima zeichnet sich insbesondere durch eine gespannte Atmosphäre und negative Teamarbeit aus.

Da allerdings nicht ausschließlich Frauen, sondern auch Männer sexuell belästigt werden, wäre im letzten Satz der Definition der Begriff “Personen“ treffender.9

2.1.1.2 Feministische Definition

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird von Feministen wie folgt definiert:

„Als sexuelle Belästigung wird ein verbaler Ausdruck oder physisches Verhalten oder jedes visuelle Vorgehen bezeichnet, das die Würde oder physische oder psychische Integrität des Menschen verletzen kann. Sie bewirkt oder bezweckt die Schaffung eines feindseligen oder einschüchternden Arbeitsklimas für die betroffene Person, schränkt ihre Freiheit ein, gefährdet ihre Stelle, zieht Repressalien oder Vorteile für das Opfer nach sich, das diese Aufforderungen ablehnt oder akzeptiert, und verletzt ihr Recht auf Gleichstellung am Arbeitsplatz. Diese Verhaltensweisen werden der Person, die sie erleidet, aufgezwungen und sind das Ergebnis von Machtverhältnissen aufgrund des Geschlechts. Es kann sich um einzelne Handlungen oder um eine Reihe von Vorfällen handeln.“10

Die feministische Definition führt zuerst eine sehr knapp und allgemein gehaltene Auslegung von sexueller Belästigung auf. In dieser Definition ist dabei sowohl die verbale und körperliche Annäherung als auch die visuelle sexuelle Belästigung integriert.11 Auch wird in diesem ersten Satz angesprochen, dass das Opfer an dieser sexuellen Belästigung körperliche und seelische Verletzungen erleiden kann, das heißt eine Verletzung ist nicht zwingend, um solch eine Handlung als sexuelle Belästigung zu definieren.12 Was hier allerdings fehlt ist der Hinweis darauf, dass das Verhalten des Gegenübers einen sexuellen Charakter haben muss.

Die Auswirkungen werden in dieser Definition ausführlicher aufgezählt und beschrieben als in den beiden anderen Definitionen: Folgen einer sexuellen Belästigung würden sich sowohl für das Opfer als auch für das gesamte Arbeitsklima ergeben. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz schränke laut der Definition das Opfer in seiner Freiheit ein und bewirke in manchen Fällen, dass es seine Arbeitsstelle verliert.13

Da durch solch ein Handeln auch eine gespannte Arbeitsatmosphäre entsteht, ist das gesamte Arbeitsklima von Auswirkungen betroffen. Nur durch ein gut funktionierendes Team ist die Qualität der Arbeit gewährleistet. Gute Teamarbeit setzt allerdings die Akzeptanz aller Teammitglieder voraus, die in einem solchen Fall nicht gegeben ist.

In der feministischen Definition ist zusätzlich aufgeführt, dass ein Opfer auch Vorteile aus dieser Sache ziehen kann.14 Diese Vorteile können beispielsweise eine Gehaltserhöhung oder ein besserer Posten in der Firma sein. Aus diesem Grund wird auf das Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes hingewiesen, das durch diese Art von Vorteilen verletzt wird.15

Ganz konkret wird in der Definition die Ursache von sexueller Belästigung genannt. Es gehe letzten Endes um Macht zwischen den Geschlechtern, diese zu zeigen und gegen den anderen auszuspielen.

Zum Schluss wird darauf hingewiesen, dass sexuelle Belästigung nicht nur bei mehreren Vorfällen vorliege, sondern bereits bei einer einzelnen Handlung.16

2.1.1.3 Juristische Definition

Die rechtliche Definition von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist im Beschäftigtenschutzgesetz wie folgt aufgeführt:

„§ 2 Abs. 2 Beschäftigungsschutzgesetz (BschSchG): Schutz vor sexueller Belästigung

(2) Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Dazu gehören

1. sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen, die nach den strafgesetzlichen Vorschriften unter Strafe gestellt sind, sowie

2. sonstige sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen, die von Betroffenen erkennbar abgelehnt werden.“17

Der § 2 Abs. 2 BschSchG ist in drei Abschnitte aufgebaut.

Im ersten Satz wird allgemein beschrieben, was unter sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verstanden wird und welche Auswirkung es für das Opfer mit sich bringt. Wichtiges Kriterium, um der Definition zu entsprechen, ist, dass die Belästigung einen sexuellen Charakter haben muss und die Würde des Opfers in diesem Zusammenhang verletzt wird. Auch müsse es sich hierbei um „bewusstes oder gewolltes Tun“18 handeln, das der Belästigende anstrebt. Damit schließt dieser Absatz „zufällige körperliche Berührungen“19 aus.

Satz 2 Nr. 1 verweist darüber hinaus auf „sexuelle Handlungen und Verhaltensweisen“20, die bereits gemäß Strafgesetzbuch geahndet werden. Darunter fallen: sexueller Missbrauch jeglicher Art (siehe §§ 174, 176, 177, 178, 179, 182 StGB), Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB), Zuhälterei (§181a StGB), exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB), Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184a StGB) und jugendgefährdende Prostitution (§ 184b StGB).21

Satz 2 Nr. 2 ergänzt anschließend Nr. 1. Sexuelle Belästigung könne sowohl physisch, etwa beispielsweise durch Berühren des Gegenübers, das von diesem nicht gewollt ist, oder verbal, wie durch sexistische Witze, aber auch durch das Anbringen von pornographischen Darstellungen begangen werden.22 Eine Einschränkung der Definition erfolgt, indem angefügt wird, dass die Belästigung von der betreffenden Person, an die sie gerichtet ist, „erkennbar abgelehnt“23 werde. Durch diese Einschränkung ist das Opfer stets in der Beweislast.

Diese Definition ist im Vergleich zu den vorangegangenen sehr viel kürzer gehalten und führt die Auswirkungen auf das Arbeitsklima nicht auf, da es sich um einen Gesetzestext handelt, bei dem nur definiert sein muss, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist.

2.1.4 Sexuelle Belästigung im Alltag

Zum Thema “sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ gibt es inzwischen sehr viel Literatur, und es wurden in diesem Zusammenhang schon von verschiedenen Seiten unterschiedliche Definitionen verfasst, wie soeben beispielhaft gezeigt wurde. Wenn man sich allerdings mit dem Thema der sexuellen Belästigung im Alltag beschäftigt, findet man hierzu nur sehr schwer schriftliche Beiträge. Aus diesem Grund wird im Folgenden nur eine Definition aufgeführt.

2.1.2.1 Definition der Frauen-Mädchen-Beratung

Im Internet bietet die Seite einer Frauen- und Mädchenberatung folgende Definition über “sexuelle Belästigung im Alltag“ an:

„Bei sexueller Belästigung handelt es sich um jedes sexuell motivierte Verhalten, das für die Betroffenen unerwünscht und sie als Person und / oder Frau herabwürdigt, bzw. ihre persönlichen Grenzen verletzt. Hierzu zählen etwa körperliche Berührungen und Übergriffe, Bemerkungen und Gesten mit sexuellem Inhalt, exhibitionistische Taten oder Aufforderungen zu sexuellen Handlungen. Sexuelle Belästigung ist immer ein einseitiges und unerwünschtes Verhalten! Die Verantwortung für diese Grenzüberschreitungen liegt bei den Belästigern! Gleichgültig ob aus einem anfänglichen Flirt eine Belästigung entsteht oder ob eine Frau unvermittelt Opfer eines sexuellen Übergriffes wird!

Ein Belästiger ist jederzeit in der Lage, seine Zudringlichkeiten zu unterlassen - er ist nicht ein Ausgelieferter seiner vermeintlichen Triebe, sondern Herr seiner willentlichen Handlungen!“24

Die Definition ist sehr detailliert und gut verständlich aufgebaut, ohne dabei groß Gebrauch von Fremdwörtern zu machen. Dies ist vor allem für Personen, denen Fremdwörter wie “verbal“ oder “physisch“ kein Begriff sind, von Vorteil. Zunächst wird im ersten Satz grob formuliert, was man unter sexueller Belästigung zu verstehen hat. Anschließend wird dann genauer beschrieben, wie sexuelle Belästigung aussieht und welche Handlungen sie beinhaltet. Im zweiten Teil der Definition wird die Verantwortlichkeit für eine sexuelle Belästigung angesprochen.

Unter sexueller Belästigung versteht diese Definition ein Verhalten, das durch sexuellen Inhalt gekennzeichnet und von der belästigten Person nicht gewollt ist, die Würde des Opfers verletzt und dessen individuelle Grenze überschreitet. Dieses Verhalten könne dabei sowohl verbal, physisch oder visuell sein. Besonders hervorgehoben und betont wird hier, dass sexuelle Belästigung immer einseitig sei und derjenige, der diese Belästigung ausübe, die alleinige Verantwortung dafür trage.

Der letzte Satz dieser Definition greift einen sicherlich sehr umstrittenen Aspekt auf. Laut der Definition der Frauen- und Mädchen-Beratung kann ein Belästigender seine Triebe jederzeit kontrollieren. Diese Aussage wird von einigen sehr stark befürwortet, die der Meinung sind, dass gerade dies einen Menschen von einem Tier unterscheidet.

Die Gegner dieser Aussage hingegen sind der Ansicht, dass die Kontrolle gerade bei denjenigen, die ein gestörtes Sexualverhalten aufweisen, nicht vorhanden ist.

2.2 Rechtsgrundlage

Im deutschen Rechtssystem gibt es unterschiedliche Gesetze, die Personen „vor sexueller Belästigung schützen“25 sollen. Im kommenden Kapitel sind drei Rechtsgrundlagen aufgeführt, die sexuelle Belästigung im engeren oder auch weiteren Sinne behandeln.

2.2.1 Grundrecht

Dass sexuelle Belästigung zu unterbinden ist, ist bereits im Grundgesetz unter Art. 1, der die Unantastbarkeit der Würde des Menschen normiert, und Art. 2, der das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beinhaltet, verankert.26

Da sexuelle Belästigung die Würde des Opfers verletzt, wie es in den oben aufgeführten Definitionen beschrieben wurde, ist sie ein Verstoß gegen Art. 1 des Grundrechts. In Art.1 Abs.1 S.2 ist die Pflicht des Staates festgeschrieben, dieses Grundrecht zu gewährleisten. Dies geschieht zum einen durch arbeitsrechtliche Vorschriften, aber auch teilweise bei schwerer sexueller Belästigung durch Straftatbestände im Strafgesetzbuch, die unter 2.2.3 näher beschrieben werden. Allerdings wird der Schutz durch den Staat nur bedingt gewährleistet, da es im Strafrecht „keine allgemeingültige ausdrückliche Gesetzesvorschrift“27 gegen sexuelle Belästigung gibt.

Artikel 2 des Grundgesetzes (GG) beinhaltet den Schutz der Persönlichkeit. Jeder hat gemäß Art. 2 Abs. 1 GG das Recht darauf, sich frei zu entfalten. Diese Entfaltung wird bei einer Belästigung jedoch eingeschränkt. Das geschieht beispielsweise dann, wenn das Opfer sich durch die Anwesenheit des Belästigenden nicht mehr sicher fühlt und vor diesem flieht.

Art. 2 Abs. 2 formuliert das Recht auf körperliche Unversehrtheit.28 Dieses Recht wird gerade in Fällen von sexueller Misshandlung verletzt, in denen es zu sexuellen Übergriffen kommt und das Opfer auch körperlichen Schaden davon trägt.

2.2.2 Arbeitsrecht

Arbeitsrechtlich wird sexuelle Belästigung in § 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes geregelt.29 § 2 Abs. 2, der im vorherigen Kapitel als juristische Definition für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz herangezogen wurde, formuliert sehr allgemein, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist.

Gleich zu Beginn dieses Absatzes wird der Bezug zu Art. 1 GG hergestellt. Sexuelle Belästigung verletze die Würde der Beschäftigten, indem „das Geschlechtliche im Menschen unmittelbar zum Gegenstand“30 gemacht wird.

Unter diesen Paragraphen fallen eindeutige körperlich Annäherungen, verbale Äußerungen „sexuellen Inhalts“31 sowie „pornographische Darstellungen“32, die ohne allgemeine Zustimmung gezeigt werde.

Um im Sinne des Gesetzes als “sexuell belästigt“ zu gelten, ist eine Voraussetzung, dass das Opfer erkennbar das Verhalten des Belästigenden ablehnt.33 Hierbei ist zu definieren, was in diesem Zusammenhang unter Ablehnung zu verstehen ist. Die Situation, in der eine belästigte Person beispielsweise klar ein NEIN äußert, ist eindeutig. Schwieriger ist es allerdings, wenn eine Person passiv reagiert, das heißt beispielsweise wie erstarrt stehen bleibt und dieses belästigende Verhalten nicht abwehrt. Letzten Endes muss das Opfer beweisen, dass die Merkmale der Definition von sexueller Belästigung vorliegen, die in § 2 des Beschäftigtenschutzgesetzes kurz aufgeführt werden.

Die „Pflicht, die Beschäftigten vor sexueller Belästigung zu schützen“34, liegt laut § 2 Abs. 1 beim Arbeitgeber bzw. Dienstvorgesetzten.

2.2.3 Strafrecht

Grundsätzlich geht 35 der Staat davon aus, dass der durchschnittliche erwachsene Bürger selbstbewusst genug ist, sich gegen sexuelle Belästigungen zu wehren. Daher ist im Strafrecht vor allem der Schutz Minderjähriger oder in einem Abhängigkeitsverhältnis stehender Personen verankert. Es stellt sich allerdings die Frage, ob der Staat den Bürger damit nicht überfordert.

Im Strafgesetzbuch lassen sich einige Straftatbestände finden, die schwerere Fälle von sexueller Belästigung beziehungsweise sexuellen Missbrauchs behandeln. Darunter fallen: „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“36 (§ 174 StGB), „sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlichen Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen“37 (§ 174a StGB), „Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses“38 (§ 174a StGB), „sexueller Missbrauch von Kindern“39 (§ 176, 176a, 176b StGB), „Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung“40 (§§ 177, 178 StGB), „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“41 (§ 179 StGB), „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger und der Prostitution“42 (§ 180 und § 180a StGB), „Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“43 (§ 182 StGB), Menschenhandel (§§ 180b, 181 StGB) und Zuhälterei (§181a StGB), Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184a StGB) und jugendgefährdende Prostitution (§ 184b StGB).44 Diese Straftatbestände zählen allerdings eher zu sexuellem Missbrauch als zu sexueller Belästigung. Das Verbot der Körperverletzung (§ 223 StGB) wird in Fällen sexuellen Missbrauchs ebenfalls tangiert.45

Weitere Vorschriften des Strafgesetzbuches, die die sexuelle Belästigung betreffen, sind exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB), Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB), Verbreitung pornographischer Schriften „Verbot der Sexualbeleidigung“46 (§ 185 StGB).

2.3 Allgemeine Aspekte sexueller Belästigung

Es wird sehr viel über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz diskutiert. Allerdings findet sexuelle Belästigung nicht ausschließlich am Arbeitsplatz, sondern häufiger „auf der Straße und in der eigenen Wohnung (...), (...) in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schwimmbädern, Grünanlagen oder in der Schule“47 statt. In diesem Kapitel werden zunächst Beispiele genannt, anhand derer aufgezeigt werden soll, welche Handlungen im Folgenden unter dem Begriff der “sexuelle Belästigung“ subsumiert werden. Anschließend werden Reaktionen Belästigter, Folgen und Präventions- und Interventionsmöglichkeiten beschrieben.

2.3.1 Beispiele sexueller Belästigung

Da sexuelle Belästigung immer auch mit dem subjektiven Empfinden jedes Einzelnen einhergeht, ist nicht unbedingt jedes der folgenden Beispiele unter sexueller Belästigung einzuordnen. Es kommt dabei auch darauf an, von wem die Belästigung ausgeht und in welchem Verhältnis der Betreffende zum Belästigenden steht.

Im Allgemeinen fallen unter sexuelle Belästigung beispielsweise:

- ein unerwünschter Körperkontakt48, wie:

- eine Umarmung
- ein Kuss
- einen Klaps auf den Po
- Berühren
- Anfassen
- Streicheln

- hinterher pfeifen

- sexistische Bemerkungen, wie...

- frauen- und männerfeindliche Witze
- „anzügliche Bemerkungen“49
- sexistische Komplimente

- Masturbation vor dem Opfer

- Stalking

- Frotteurismus50

- Voyeurismus51

- Exhibitionismus52

Die letzten drei genannten Formen sexueller Belästigung, Frotteurismus, Voyeurismus und Exhibitionismus, zählen gemäß DSM-IV (Diagnosemerkmale für Ärzte und Psychologen) zu Paraphilien, unter denen man abweichende sexuelle Präferenzen versteht.

Eine weitere aufgrund der modernen Medien hinzugekommene Form ist die sexuelle Belästigung via Internet, die besonders auch pädo-sexuelle Internetuser nutzen, um auf diese Weise Kinder kennen zu lernen.53 Diese Art sexueller Belästigung bringt gerade für minderjährige Mädchen sehr viele Gefahren mit sich.

- Die Belästigenden beginnen, sich mit Minderjährigen, teilweise auch mit Kindern, in so genannten Chaträumen zu “treffen“ und sie über das Chatten kennen zu lernen. Häufig geben sie sich dabei jünger aus als sie sind. Mit Fragen nach dem Alter und dem Wohnort beginnen die meisten solcher Chats.54 Häufig schließen sich dann Fragen an, welche Kleidungsstücke die Kinder gerade tragen und ob die Möglichkeit eines Treffens bestünde. In einigen Fällen schicken die Täter den Minderjährigen auch Nacktphotos übers Internet von sich.

- Dieser Art sexueller Belästigung versucht die Journalistin Beate Schöning präventiv durch Informationsveranstaltungen für Eltern zu begegnen. Bei diesen Veranstaltungen demonstriert die Journalistin den Eltern, wie schnell ein Kind beim Chatten von Männern sexuell belästigt wird, „indem sie sich vor Publikum und laufenden Kameras in Chats einloggt und als Mädchen ausgibt“55. Da Eltern meist von dieser Möglichkeit sexueller Belästigung nichts wissen, sollen die Veranstaltungen sie darüber zunächst einmal informieren und aufklären.

- Durch solche Veranstaltungen soll darüber hinaus verhindert werden, dass die Mädchen zum einen Photos von sich ins Internet setzen und dadurch Pädophile anlocken, und zum anderen sich mit fremden Männern treffen, die sie übers Internet kennen gelernt haben

2.3.2 Reaktionen der Opfer

Die Reaktionen der Opfer auf eine sexuelle Belästigung können sehr unterschiedlich sein. Wenn man die Reaktionen näher betrachtet, ist dabei zu erkennen, dass sie sich grob in zwei Bereiche unterteilen lassen, in aktive und passive Reaktionen.

2.3.2.1 Aktive Reaktion

Unter aktiver Reaktion ist das Wehren des Opfers gegen die Belästigung zu verstehen. Es gibt Opfer, die auf eine Belästigung mit verbaler Gegenwehr reagieren. Sie versuchen beispielsweise argumentativ, sich mit dem Belästigenden und dessen Tat auseinanderzusetzen und diesem mit dem deutlichen Aufzeigen ihrer Grenzen entgegenzutreten.56 Durch Argumente signalisieren sie dabei dem Täter, dass sie sein Verhalten nicht tatenlos hinnehmen. Unter verbaler Gegenwehr ist aber auch das Beschimpfen und Bloßstellen des Täters in der Öffentlichkeit zu verstehen.

Andere wehren sich körperlich, um aus der als belästigend empfundenen Situation herauszukommen.57 Diese handgreifliche Wehr kann sich in einer Ohrfeige oder auch im Verwenden gelernter Selbstverteidigungstechniken äußern. Aktive Reaktionen auf eine Belästigungssituation sind eher seltener bei den Opfern.58

2.3.2.2 Passive Reaktion

Sexuelle Belästigung geschieht meist spontan und trifft das Opfer unvorbereitet. Das Opfer wird von dem Verhalten des Belästigenden überrascht, muss dieses erst einmal verarbeiten. In so einem Moment haben viele Opfer nicht die „passende Antwort für den Belästigenden parat“59. Daher reagieren sie häufig mit Sprachlosigkeit, Fassungslosigkeit oder schlichtem Ignorieren der Situation.60 Sie bleiben in der belästigenden Situation und warten darauf, dass diese endet. Durch dieses passive Verhalten ist aber bereits eine Wiederholung der Belästigung vorprogrammiert.61

Ein weiteres passives Reaktionsmuster eines Opfers auf eine sexuelle Belästigung ist die Flucht aus der Situation beziehungsweise vor dem Belästigenden.62 Das Fluchtverhalten ist typisch für eine Situation, in der man sich einer Gefahr ausgesetzt und keinen anderen Ausweg sieht.63

Bei einigen ist immer noch die Meinung vorherrschend, dass hauptsächlich diejenigen Opfer einer sexuellen Belästigung werden, welche sich recht freizügig kleiden, das heißt dem Opfer selbst wird die Schuld an der Tat zugewiesen.64 Einige Belästigungsopfer versuchen aus diesem Grund durch das Ändern ihrer Kleidung sexuelle Belästigung abzuwehren. Allerdings hat nicht Betroffenen (...) damit gute Erfahrungen gemacht“65.

2.3.3 Folgen sexueller Belästigung

Wenn Emotionen unterdrückt werden, wie dies teilweise auch in Folge von einer sexuellen Belästigung der Fall sein kann, machen sie sich an anderer Stelle wieder bemerkbar, beispielsweise durch psychosomatische Störungen.66 Im Folgenden werden psychische, physische und gesellschaftliche Auswirkungen genannt, die in Zusammenhang mit sexueller Belästigung auftreten können.

2.3.3.1 Psychische Folgen

Wie bereits zu Beginn dieses Kapitels angesprochen wurde, kann es bei einer sexuellen Belästigung in einigen Fällen zu psychischen Auswirkungen kommen. Diese sind zum Beispiel:

- „Nervosität“67
- „Depressionen“68
- Scham- und „Schuldgefühle“69
- Angst- oder Panikattacken70
- „Ekel vor Sexualität auch mit dem eigenen Partner Partnerin)“71
- „Angst vor Sexualität und vor Männern“72
- „Ablehnen des eigenen Körpers“73
- Selbstmordgedanken74

Wie sich anhand der angeführten Beispiele zeigt, kann eine sexuelle Belästigung bei einem Opfer mitunter gravierende Auswirkungen auf seine Psyche haben. Allerdings muss dabei eine gewisse Intensität in der Belästigung vorhanden sein.

2.3.3.2 Physische Folgen

Sexuelle Belästigung kann bei den Opfern aber nicht nur psychische, sondern auch körperliche Folgen haben. Unter anderem wurden folgende Auswirkungen einer sexuellen Belästigung auf die Opfer festgehalten, die auftreten können:

- „Übelkeit“75
- „Ekzeme“76
- „Allergien“77
- „Kopfschmerzen“78
- „Magenschmerzen“79
- „Zittern, Schweißausbrüche“80
- „Gewichtsverlust“81, der Anorexie zur Folge haben kann
- Zusammenbruch des Immunsystems82

Wie lange diese körperlichen Folgen anhalten, hängt davon ab, wie schnell beziehungsweise ob die erlebte Belästigung verarbeitet wird.

2.3.3.3 Gesellschaftliche Folgen

Die Folgen von sexueller Belästigung reichen meist über die psychischen und physischen Auswirkungen, die das Opfer betreffen, hinaus. In einigen Fällen ist indirekt auch das Umfeld des Opfers mit betroffen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Opfer, durch „Misstrauen“83 und „Schuldgefühle“84 geplagt, sich gesellschaftlich zurückzieht.

Schuldgefühle können sich für das Opfer zum einen daraus ergeben, dass den Betroffenen „ein Teil oder sogar die volle Verantwortung für das Geschehen“85 seitens der Gesellschaft zugesprochen wird. Oft geben sich Betroffene andererseits selbst ebenfalls eine Mitschuld an der Situation, da sie sich das Geschehene anders nicht erklären können.86

Es können nach einer sexuellen Belästigung auch Verfolgungsgefühle entstehen, die zur Folge haben, dass ein Opfer sich immer stärker aus dem gesellschaftlichen Leben zurückzieht und sogar den eigenen Wohnbereich nicht mehr verlässt.87 Andere „meiden Personen, Orte, Situationen und Verhaltensweisen“88 und versuchen auf diese Weise, die erlebte Situation zu verdrängen.

In dem „DGB-Ratgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ von Sibylle Plogstedt und Barbara Degen wird auf Seite 36 die Abwesenheit einer belästigten Frau vom Betrieb im Jahre 1984 dokumentiert.89 Hier lässt sich sehr gut erkennen, dass sexuelle Belästigung auch Auswirkungen auf einen Betrieb haben kann, und dieser unter anderem mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen hat, da die Arbeitskraft häufig gar nicht oder nicht effektiv arbeitet.

2.3.4 Prävention

Da die Mehrzahl der Opfer auf sexuelle Belästigung passiv reagiert, sind Präventionsmaßnahmen notwendig. Solche Präventionsmaßnahmen können beispielsweise von Beratungsstellen gegen sexuelle Gewalt in Form von Kursen angeboten werden. Aber auch Selbstverteidigungskurse und Rollenspiele zählen zur Prävention. Im Folgenden werden drei präventive Möglichkeiten aufgezeigt.

2.3.4.1 POWER CHILD

Einer der Anbieter solcher Präventionsmaßnahmen ist die Beratungsstelle KOBRA in Stuttgart mit dem Präventionsprogramm POWER CHILD.90 Dieses Programm richtet sich, wie man dem Namen bereits entnehmen kann, „an Kinder und Jugendliche“91. Die Kurse finden in Kindergärten und Schulen statt. Aber es werden auch „Eltern, ErzieherInnen und LehrerInnen“92 beteiligt. Zwei Handpuppen sollen dazu dienen, den Kindern ihrem Alter entsprechend dieses Thema näher zu bringen.93 Die unterschiedlichen Themenpunkte werden stets an einem Tag abgeschlossen behandelt.

Zu den Inhalten dieses Programms gehört zum einen, dass gelernt wird, eigene Gefühle wahrzunehmen und diese auch entsprechend ausdrücken zu können. Darüber hinaus findet auch Aufklärung statt, und es wird den Kindern ein positiver Umgang mit dem eigenen Körper und der Sexualität vermittelt.

Da Kindern immer wieder in Situationen sexuellen Missbrauchs gesagt wird, dass diese Situation ein “Geheimnis“ ist und es unter keinen Umständen weiter erzählt werden darf, erklären die Mitarbeiter der Beratungsstelle den Kindern, welche Geheimnisse gut und welche schlecht sind.

[...]


5 Plogstedt, Sibylle/ Degen, Barbara: Nein heißt nein! DGB-Ratgeber gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, München 1992, Seite 9.

6 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 9.

7 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 9.

8 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 36. siehe Anhang Seite 15.

9 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 9.

10 Kummer, Kathrin: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht, Seite 20.

11 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 20.

12 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 20.

13 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 20.

14 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 20.

15 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 47.

16 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 20.

17 Beschäftigtenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten; Internetseite: http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de/download/c035.dot, Datum: 28.04.05.

18 Haupt, Holger/ Weber, Ulrich u. a.: Handbuch: Opferschutz und Opferhilfe, Baden-Baden 2003, Seite 354.

19 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354.

20 Beschäftigtenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten; Internetseite: http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de/download/c035.dot, Datum: 28.04.05.

21 vgl. dazu Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

22 vgl. dazu Beschäftigtenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten; Internetseite: http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de/download/c035.dot, Datum: 28.04.05.

23 Beschäftigtenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten; Internetseite: http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de/download/c035.dot, Datum: 28.04.05.

24 Tips für die Wildnis - Strategien gegen sexuelle Belästigung im Alltag; Internetseite: http://www.frauen-maedchen-beratung.de/de/informationen/index.html, Datum: 14.04.05.

25 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 47.

26 vgl. dazu GRUNDGESETZ (GG) für die Bundesrepublik Deutschland; Internetseite: http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/gg1_de.htm#art1, Datum: 21.04.05. siehe im Anhang Seite 6.

27 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 47.

28 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 47.

29 vgl. dazu Beschäftigtenschutzgesetz und andere Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten; Internetseite: http://personal.verwaltung.uni-muenchen.de/download/c035.dot, Datum: 28.04.05.

30 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354.

31 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 355.

32 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 355.

33 vgl. dazu Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 355.

34 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 356.

35 siehe im Anhang Seite 7 ff.

36 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

37 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

38 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

39 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

40 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

41 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

42 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

43 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355. (§ 184 StGB) und das

44 vgl. dazu Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 354 bis 355.

45 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 38.

46 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 47.

47 Pirntke, Gunter: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

48 vgl. dazu Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht; Seite 19.

49 Kummer: Sexuelle Belästigung aus strafrechtlicher Sicht, Seite 19.

50 Das Wort stammt aus dem Französischen „se frotter“ = „sich reiben“. Menschen, die „sich durch das Reiben am Körper anderer Menschen, z.B. in Menschen- ansammlungen, einen sexuellen Reiz zu verschaffen“ werden als Frotteuristen bezeichnet; siehe hierzu: http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/glossar.html; Datum: 14.04.05.

51 „Vom französischen Verb voir = sehen. Die Tatsache, dass sich Menschen beim heimlichen Zusehen der Entkleidung, Nacktheit oder dem Liebesspiel anderer sexuelle Stimulation verschafft. Voyeure werden umgangssprachlich auch als Spanner bezeichnet“, siehe hierzu: http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/glossar.html; Datum: 14.04.05.

52 Das Wort stammt aus dem Lateinischen „exhibere“ = „darbieten, herausholen“; „Lust, sich vor anderen ganz oder teilweise zu entblößen“, siehe hierzu: http://www.m-ww.de/sexualitaet_fortpflanzung/glossar.html; Datum: 14.04.05.

53 vgl. dazu Sendung Stern TV vom 01.06.05 um 22.15 Uhr.

54 vgl. dazu Sexuelle Belästigung im Chat: "Wir haben das nicht geahnt"; Internetseite: http://download.stern.de/tv/sterntv/541093.html?nv=stv_pd, Datum: 08.06.05.

55 Sexuelle Belästigung im Chat: "Wir haben das nicht geahnt"; Internetseite: http://download.stern.de/tv/sterntv/541093.html?nv=stv_pd, Datum: 08.06.05.

56 vgl. dazu Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

57 vgl. dazu Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

58 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 31.

59 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 30 / 31.

60 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 30 / 31.

61 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 31. „einmal ein Drittel aller

62 vgl. dazu Gunter Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

63 vgl. dazu Molcho, Samy: Körpersprache, Seite 48.

64 vgl. dazu Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 37.

65 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 31.

66 vgl. dazu Molcho: Körpersprache, Seite 61.

67 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

68 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

69 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 35.

70 vgl. dazu Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

71 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

72 Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

73 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

74 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

75 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

76 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

77 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

78 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

79 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

80 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

81 Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 37.

82 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 38.

83 Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

84 Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

85 Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 37.

86 vgl. dazu Haupt/Weber, u. a.: Opferschutz und Opferhilfe, Seite 37/38.

87 vgl. dazu Plogstedt/ Degen, Nein heißt nein, Seite 38.

88 Pirntke: Mobbing und sexuelle Belästigung, Seite 8.

89 siehe Anhang Seite 15.

90 vgl. dazu Präventionswerkstatt POWER CHILD; Internetseite: http://www.kobra-ev.de:82/kobra.de/index.html, Datum: 26.05.05.

91 Präventionswerkstatt POWER CHILD; Internetseite: http://www.kobra-ev.de:82/kobra.de/index.html, Datum: 26.05.05.

92 Präventionswerkstatt POWER CHILD; Internetseite: http://www.kobra-ev.de:82/kobra.de/index.html, Datum: 26.05.05.

93 vgl. dazu Präventionswerkstatt POWER CHILD; Internetseite: http://www.kobra-ev.de:82/kobra.de/index.html, Datum: 26.05.05.

Fin de l'extrait de 88 pages

Résumé des informations

Titre
Sexuelle Belästigung - noch immer ein Tabuthema? Eine Studie über Häufigkeit, persönliche Reaktion Betroffener und gesellschaftliche Relevanz
Université
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University (DHBW)
Note
2,5
Auteur
Année
2005
Pages
88
N° de catalogue
V47567
ISBN (ebook)
9783638444897
Taille d'un fichier
735 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sexuelle, Belästigung, Tabuthema, Eine, Studie, Häufigkeit, Reaktion, Betroffener, Relevanz
Citation du texte
Daniela Mahn (Auteur), 2005, Sexuelle Belästigung - noch immer ein Tabuthema? Eine Studie über Häufigkeit, persönliche Reaktion Betroffener und gesellschaftliche Relevanz, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47567

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