Bürgerversicherung versus Kopfpauschalen - Wirkungen verschiedener Finanzierungsformen für die GKV


Seminararbeit, 2005

29 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Gegenstand dieser Arbeit

2. Das gegenwärtige System der Gesetzlichen Krankenversicherung
2.1 Darstellung des Status Quo
2.2 Probleme des Status Quo

3. Alternative Finanzierungsmodelle für die
3.1 Überblick über die aktuellen Reformvorschläge
3.2 Kernelemente und Ziele der Finanzierungsalternativen
3.2.1 Bürgerversicherung
3.2.2 Kopfpauschalen

4. Auswirkungen der Finanzierungsalternativen im Vergleich
4.1 Nachhaltigkeitswirkungen
4.1.1 Quantifizierung der Nachhaltigkeitslücke
4.1.2 Nachhaltigkeitswirkungen der Reformkonzepte
4.2 Interpersonelle Verteilungswirkungen
4.2.1 Bürgerversicherung
4.2.2 Kopfpauschalen
4.3 Intergenerative Verteilungswirkungen
4.3.1 Die Analysemethode von Felder/Kifmann
4.3.2 Bürgerversicherung
4.3.3 Kopfpauschalen
4.4 Wachstums- und beschäftigungspolitische Wirkungen
4.4.1 Bürgerversicherung
4.4.2 Kopfpauschalen

5. Die Bürgerprämie als Synthese beider Finanzierungsalternativen

6. Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Anhang

Literaturverzeichnis

Verzeichnis der Gesetze und Rechtsverordnungen

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, der beitragspflichtigen Einnahmen und der Leistungsausgaben der GKV (1980-2000), aus Jacobs, Dr. K. (2003), S. 9

Abbildung 2: Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung, aus Pimpertz, Dr. J. (2002), S. 9

Abbildung 3: Einnahmenüberschüsse / Defizite in der gesetzlichen Krankenver-sicherung, aus Pimpertz, Dr. J. (2002), S. 14

Abbildung 4: Beitragssätze in der Sozialversicherung, aus Pimpertz, Dr. J. (2002), S. 15

Abbildung 5: Nachhaltigkeitslücken von Kopfpauschalen und Bürgerversiche- rung nach Fetzer/Hagist/Raffelhüschen, aus Fetzer, S. u. a. (2004), S. 7

Abbildung 6: Nachhaltigkeitslücken von Kopfpauschalen und Bürgerversiche- rung laut Rürup-Kommission, aus dem Bericht der Rürup- Kommission (2003), S. 177

Abbildung 7: Verteilung der Krankheitskosten nach dem Lebensalter 2002, http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tabellen_gesundheit.shtml

Abbildung 8: Krankheitskosten in Euro nach Alter und Geschlecht 2002, http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tabellen_gesundheit.shtml

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Durchschnitt und Median des monatlichen verfügbaren Haus-haltseinkommens, aus Leinert, J. u. a. (2004), S. 14

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Gegenstand dieser Arbeit

„Die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung kann nur durch grundlegende Reformen nachhaltig gesichert werden“[1]. Dieses Zitat veranschaulicht stellvertretend die in der politischen Parteienlandschaft und der einschlägigen Literatur einhellig vertretene Auffassung, dass die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mittel- und langfristig vor schwierigen Herausforderungen steht. Das gegenwärtige GKV-System sieht sich mit zunehmenden Finanzierungsproblemen konfrontiert, da einerseits eine anhaltende Erosion der Einnahmen und andererseits ein stetiger Anstieg der Gesundheitsausgaben zu verzeichnen sind. Aus diesem Grund wurde die „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ („Rürup-Kommission“)[2] mit der Entwicklung von Reformkonzepten beauftragt, die eine langfristige Finanzierung der Sozialversicherungssysteme sicherstellen und zugleich ein hohes Maß an sozialer Gerechtigkeit erfüllen sollen. Als Ergebnis wurde am 28.08.2003 der Bericht der Rürup-Kommission zur Reform der Sozialversicherungssysteme vorgelegt und darin mit der Bürgerversicherung auf der einen und dem Modell pauschaler Gesundheitsprämien auf der anderen Seite zwei grundlegend verschiedene Alternativen für die künftige Finanzierung der GKV präsentiert.

Sowohl in der Politik als auch in der wissenschaftlichen Literatur werden vielfältige Varianten der beiden Konzepte diskutiert. Im Hinblick auf den begrenzten Umfang dieser Arbeit wird der Schwerpunkt jedoch vorwiegend auf den beiden von der Rürup-Kommission formulierten Modellen liegen. Diese werden nach einführender Darstellung des gegenwärtigen Systems der GKV und den daraus resultierenden Problemen im dritten Abschnitt ausführlich vorgestellt. Im Anschluss erfolgt in Kapitel 4 eine umfassende vergleichende Analyse der beiden Finanzierungsvarianten in bezug auf ihre Nachhaltigkeitswirkungen, ihre interpersonellen und intergenerativen Umverteilungseffekte und ihre wachstums- und beschäftigungspolitischen Folgen. Thema des fünften Abschnitts ist mit der Bürgerprämie ein drittes Finanzierungskonzept, das gewissermaßen eine Synthese zwischen den beiden vorgenannten Modellen darstellt. Abschließend werden dann in Kapitel 6 die Ergebnisse der Analyse zusammengefasst und ein Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen im Gesundheitssystem gegeben.

2. Das gegenwärtige System der Gesetzlichen Krankenversicherung

2.1 Darstellung des Status Quo

Im gegenwärtigen System erfolgt die Finanzierung der GKV durch die Krankensozialversicherungsbeiträge der Versicherungspflichtigen.[3] Sie werden „in Höhe eines gegenüber der Bemessungsgrundlage konstanten Prozentsatzes aus dem beitragspflichtigen Einkommen des Versicherten erhoben“[4] und jeweils hälftig von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgebracht.[5] Derzeit beträgt der durchschnittliche Beitragssatz zur GKV ca. 14,3%. Bemessungsgrundlage für die Beiträge zur GKV ist das Erwerbseinkommen abhängig Beschäftigter bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von z. Zt. monatlich 3.525 Euro.[6] Kinder und nichterwerbstätige Ehepartner eines sozialversicherungspflichtigen Mitglieds werden in der GKV beitragsfrei mitversichert.[7] Selbständige, Freiberufler, Beamte und abhängig Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen Monatseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (VPG) von derzeit 3.900 Euro[8] sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ausgenommen; eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist diesen Personengruppen allerdings möglich.[9]

2.2 Probleme des Status Quo

Aufgrund vielfältiger Faktoren ist die GKV steigenden Finanzierungsproblemen ausgesetzt.[10] So haben sich die Leistungsausgaben je Mitglied im Zeitraum von 1980 bis 2000 verdoppelt. Diese Wachstumsrate entspricht in etwa dem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) je Einwohner. Dagegen ist die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen „deutlich hinter dem BIP zurückgeblieben“[11] (zur grafischen Veranschaulichung der Einnahmen-Ausgaben-Situation der GKV sei verwiesen auf die Abbildungen 1 bis 4 im Anhang). Ein Grund für dieses Missverhältnis ist die gegenwärtige „Beschränkung der Beitragsbasis auf Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen“.[12] Tatsächlich machen aber Einkünfte aus anderen Einkommensquellen, z. B. aus Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünften, einen immer größeren Teil des Volkseinkommens aus.[13] Zusätzlich bewirken sowohl die oben beschriebene Beschränkung der Versicherungspflicht auf abhängig Beschäftigte als auch die Betragsobergrenze der Bemessungsgrundlage, dass der Solidargemeinschaft der GKV beträchtliche Einnahmequellen verloren gehen.[14] Darüber hinaus führt die lohneinkommensbezogene Beitragsbasis sowohl zu einer starken Konjunkturabhängigkeit der GKV-Einnahmen[15] als auch zu einer nahezu ausschließlichen Belastung des Faktors Arbeit. Hohe Beitragssätze haben folglich eine steigernde Wirkung auf die Arbeits- bzw. Lohnnebenkosten „mit nachteiligen Konsequenzen für Beschäftigung und Wachstum“[16]. Die lohneinkommensproportionalen Beiträge zur GKV wirken demnach „wie eine Steuer auf Arbeit“[17]. Eine weitere Belastung der Einnahmeseite der GKV wird durch die demographische Entwicklung sowie durch den medizinisch-technischen Fortschritt bedingt. Durch die Alterung der Gesellschaft verschiebt sich das Verhältnis von Rentnerjahrgängen zu den erwerbstätigen Generationen zuungunsten der letztgenannten Gruppe. Diese Veränderung in der Bevölkerungs- bzw. Beitragszahlerstruktur führt nach gegenwärtigem Beitragsrecht zwangsläufig zu einer Ausweitung des Missverhältnisses zwischen Ausgaben- und Einnahmenentwicklung in der GKV.[18] Somit wird bei der umlagefinanzierten GKV die heutige Rentnergeneration privilegiert und die derzeit junge Generation diskriminiert.[19]

3. Alternative Finanzierungsmodelle für die GKV

3.1 Überblick über die aktuellen Reformvorschläge

Die Rürup-Kommission präsentierte in ihrem Abschlußbericht vom August 2003 zwei alternative Reformkonzepte für die Finanzierung der GKV: zum einen die Bürgerversicherung und zum anderen das Modell der pauschalen Gesundheitsprämien.[20] In der aktuellen Diskussion vertreten die großen politischen Parteien konträre Standpunkte: SPD und Grüne favorisieren die Bürgerversicherung, während CDU/CSU für die Einführung von Kopfpauschalen plädieren.[21] Im folgenden werden beide Reformkonzepte ausführlich vorgestellt und im Hinblick auf ihre Verteilungswirkungen und ihre Fähigkeiten zur Lösung der Probleme der gegenwärtigen GKV-Finanzierung analysiert.

3.2 Kernelemente und Ziele der Finanzierungsalternativen

3.2.1 Bürgerversicherung

Grundidee der von einer Gruppe der Rürup-Kommission um Regierungsberater Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach favorisierten Bürgerversicherung ist die Finanzierung der GKV nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, „wobei das Ziel der personellen Einkommensumverteilung integrierter Bestandteil des Systems bleibt“[22]. Ein Kernelement ist die Ausweitung des versicherten Personenkreises einerseits durch Einbeziehung der bisher nicht pflichtversicherten Gruppen[23] in die Finanzierung der GKV und andererseits durch die Abschaffung der VPG. So soll die „individuelle Ensolidarisierungsoption für besserverdienende Arbeitnehmer“[24] beseitigt werden.[25] Des weiteren wird die Beitragsbemessungsgrundlage durch Einbeziehung aller Einkunftsarten[26] verbreitert und durch die gleichzeitige Anhebung der BBG auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung[27] zusätzlich gestärkt.[28] Die dritte wesentliche Maßnahme des Konzeptes ist die Beschränkung des GKV-Leistungskataloges auf medizinisch notwendige Maßnahmen. Darüber hinausgehende Leistungen sollen über entsprechende Zusatzversicherungen durch die private Krankenversicherung (PKV) abgedeckt werden.[29] Als konkrete Ziele der Bürgerversicherung nennt die Rürup-Kommission „die Lohnzusatzkosten zu senken, die Beitragsgerechtigkeit zu erhöhen, die Konjunktur zu fördern und insgesamt die Gesetzliche Krankenversicherung für die kommenden demographischen Herausforderungen nachhaltig zu stärken“[30].

3.2.2 Kopfpauschalen

Im Gegensatz zur einkommensbezogenen Beitragsbemessung sprechen sich andere Kommissionsmitglieder, unter ihnen der Vorsitzende Prof. Dr. Dr. Bert Rürup, für die Einführung pauschaler Gesundheitsprämien zur Finanzierung der GKV aus. Grundidee des Modells ist eine stärkere Orientierung der Beitragsgestaltung am Äquivalenzprinzip.[31] Jedes erwachsene Mitglied der GKV zahlt dabei einen identischen einkommensunabhängigen Betrag, „der den durchschnittlichen Gesundheitsausgaben seiner Krankenkasse pro Person entspricht“[32]. Dieser beträgt beim ursprünglichen Kommissionsvorschlag durchschnittlich 210 Euro pro Monat. Kinder sind wie im Status Quo beitragsfrei mitversichert.[33] Der soziale Ausgleich erfolgt über das Steuer-Transfer-System, indem einkommensschwache Haushalte Prämienzuschüsse erhalten. Das Umverteilungsvolumen wird auf insgesamt ca. 25 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt.[34] Die notwendige Gegenfinanzierung soll durch Besteuerung der als Bruttolohn ausbezahlten Arbeitgeberbeiträge zur GKV und über zusätzliche Steuererhöhungen erfolgen.[35] Im Unterschied zur Bürgerversicherung soll bei dieser Alternative keine Ausweitung des Versichertenkreises stattfinden.[36] Zwar haben nicht pflichtversicherte Personen so weiterhin die Möglichkeit, in die PKV abzuwandern, sie werden aber über das allgemeine Steuer-Transfer-System in die solidarische Einkommensumverteilung mit einbezogen.[37] Als Hauptziele des Pauschalprämien-Modells werden zusammenfassend die Bildung einer nachhaltigen Finanzierungsbasis für die GKV, die Senkung der Lohnzusatzkosten, die Erhöhung der Verteilungsgerechtigkeit und die Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen durch Erhöhung der Kosten- bzw. Preistransparenz angeführt.[38]

4. Auswirkungen der Finanzierungsalternativen im Vergleich

4.1 Nachhaltigkeitswirkungen

4.1.1 Quantifizierung der Nachhaltigkeitslücke

Fetzer/Hagist/Raffelhüschen (2004) untersuchen mit Hilfe der Generationenbilanzierung, inwieweit die von der Rürup-Kommission entwickelten Finanzierungsmodelle die nachhaltige Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme gewährleisten. Diese Analysemethode basiert auf der intertemporalen Budgetrestriktion des Staates, die besagt, „dass die heute bestehende Staatsschuld durch sämtliche Nettosteuerzahlungen aller heute lebenden und aller zukünftigen Generationen abgegolten werden muss“[39]. Die Berechnung der Nettosteuerzahlung einer Generation erfolgt dabei durch Abzug des Barwertes der von ihr insgesamt empfangenen staatlichen Leistungen vom Barwert aller von ihr an den fiskalischen Sektor geleisteten Zahlungen. Die Addition der Nettosteuerzahlungen aller heutigen und zukünftigen Generationen liefert dann die implizite Staatsverschuldung, die die schwebenden Ansprüche der Bevölkerung an den Staat quantifiziert, „welche vor allem auf den umlagefinanzierten Sozialversicherungen basieren“[40]. Summiert man die implizite und die explizit ausgewiesene Staatsverschuldung, erhält man die sog. Nachhaltigkeitslücke, die auch als Vielfaches des BIP ausgedrückt werden kann.[41] Im Status Quo beträgt diese 279,5% des BIP bzw. 414,8% des BIP, wenn man das Wachstum der Gesundheitsausgaben aufgrund des medizinisch-technischen Fortschritts mit berücksichtigt.[42] Dies quantifiziert die Last, die zukünftigen Generationen durch die Verletzung der intertemporalen Budgetrestriktion durch die lebenden Generationen auferlegt wird. Somit ist eine nachhaltige Reform der GKV-Finanzierung unerlässlich.

4.1.2 Nachhaltigkeitswirkungen der Reformkonzepte

Die Analyse zeigt, dass beide Reformkonzepte zu einer größeren Nachhaltigkeitslücke im Vergleich zum Status Quo führen, wobei die pauschalen Gesundheitsprämien mit einer Nachhaltigkeitslücke von 423,2% des BIP[43] noch besser abschneiden als eine Bürgerversicherung unter vergleichbaren Bedingungen (452,2% des BIP). Zur graphischen Darstellung des Sachverhaltes sei auf die Abbildung 5 im Anhang verwiesen. Die höhere Nachhaltigkeitslücke der Kopfpauschalen im Vergleich zum Status Quo wird nach Meinung der Autoren begründet durch die zu gering gewählten Pauschalbeträge des überarbeiteten Vorschlags der Rürup-Kommission (169 Euro für Erwachsene und 78 Euro für Kinder). Dieses Modell erreiche lediglich ein Gesamtbudget von 130 Mrd. Euro, während der ursprüngliche Rürup-Entwurf (210 Euro für jeden erwachsenen Versicherten) zu einem Gesamtbeitragsaufkommen von 145 Mrd. Euro führe. Als Ergebnis ihrer Untersuchungen kommen die Autoren zu dem Schluss, dass sowohl Gesundheitsprämien als auch die Bürgerversicherung in bezug auf die Nachhaltigkeit der GKV-Finanzierung zu kurz greifen.[44] Zu dem gleichen Schluss kommen auch einige Mitglieder der Rürup-Kommission, die in einem Minderheitenvotum im Rahmen des Kommissionsberichtes die fehlende Nachhaltigkeit der beiden Reformkonzepte kritisieren und Nachhaltigkeitslücken von 215,4% des BIP (Status Quo), 213,2% des BIP (Bürgerversicherung) und 196,8% des BIP (Gesundheitsprämien) nennen (vgl. hierzu die Abbildung 6 im Anhang). Diese Werte weichen zwar erheblich von den zuvor genannten ab –auch aufgrund von anderen Berechnungsparametern– veranschaulichen aber dennoch die fehlende Nachhaltigkeit der GKV-Finanzierungsalternativen.[45]

[...]


[1] Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 148.

[2] Ausführliche Hintergrundinformationen zur Rürup-Kommission finden sich z.B. auf der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (2003).

[3] Dies sind nach § 5 SGB V abhängig Beschäftigte, Bezieher von Lohnersatzleistungen und Rentner. Somit sind ca. 90% der Bevölkerung in der GKV pflichtversichert (s. Leinert, J. u. a. (2004), S. 1).

[4] Werner, R. (2004), S. 34.

[5] Die hälftige Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge ist begründet in § 3 SGB V in Verbindung mit § 249 Abs. 1 SGB V. Zu den Regelungen der Beitragsleistungen für Studenten, Arbeitslose, Rentner und freiwillig versicherte Arbeitnehmer sei verwiesen auf §§ 241 ff. SGB V.

[6] Umfassendes aktuelles Datenmaterial zur GKV im Status Quo findet sich bspw. auf der Homepage des Verbandes der Angestellten-Krankenkassen e.V., 2005, a.

[7] Siehe hierzu § 3 Satz 3 SGB V in Verbindung mit § 10 SGB V.

[8] Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgeltes abhängig Beschäftigte der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen (vgl. Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., 2005, a).

[9] Vgl. §§ 6-9 SGB V.

[10] So betrug das Budgetdefizit der GKV im Jahr 2001 mehr als 2,8 Mrd. Euro und im ersten Halbjahr des Jahres 2002 2,4 Mrd. Euro. Hierzu sei verwiesen auf Pimpertz, Dr. J. (2003, a), S. 4.

[11] Jacobs, Dr. K. (2003), S. 8. Eine ähnliche Darstellung des Sachverhaltes findet sich in Felder, S. und Kifmann, M. (2003), S. 1.

[12] Jacobs, Dr. K. und Schellschmidt, Dr. H. (2002), S. 18.

[13] Siehe Jacobs, Dr. K. (2003), S. 7. Eine Aufgliederung des Volkseinkommens nach Einkommensarten findet sich auf der Homepage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (2004).

[14] Vgl. hierzu Pimpertz, Dr. J. (2002), S. 26. Zu weiteren Gründen für die relative Wachstumsschwäche der GKV-Einnahmen sei außerdem verwiesen auf die Ausführungen in Jacobs, Dr. K. (2003), S. 10, sowie in Ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (2003, a).

[15] Siehe u.a. Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (2005) und Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 148.

[16] Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 147.

[17] Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (2005). Ähnliche Auffassungen zu den beschäftigungspolitischen Effekten der derzeitigen GKV-Beitragsfinanzierung finden sich u.a. in Oberender, A. (1996), S. 103, in Pimpertz, Dr. J. (2003, a), S. 4, sowie in Werner, R. (2004), S. 41.

[18] Detaillierte Ausführungen zu dieser Problemstellung finden sich u.a. in Fetzer, S. u. a. (2004), S. 2, in Pimpertz, Dr. J. (2003, a), S. 17 und S. 35, sowie im Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 144.

[19] Vgl. hierzu Bieback, Prof. Dr. K.-J. (2005), S. 21.

[20] Ein weiteres Reformkonzept, das gewissermaßen eine Synthese aus den beiden genannten Vorschlägen darstellt, soll an anderer Stelle in dieser Arbeit vorgestellt werden.

[21] Auch innerhalb der Rürup-Kommission wurden gegensätzliche Ansichten im bezug auf die Reformkonzepte vertreten. Vgl. hierzu den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 176, sowie Fetzer, S. u. a. (2004), S. 1.

[22] Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 148. Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt im vorliegenden Kontext, dass die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages nach der individuellen ökonomischen Leistungsfähigkeit eines GKV-Versicherten bemessen wird.

[23] Selbständige, Freiberufler, Beamte und abhängig Beschäftigte mit einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze.

[24] Jacobs, Dr. K. (2003), S. 11.

[25] Zusätzlich kann eine bevölkerungsumfassende Versicherungspflicht die verfassungsrechtlich problematische Ungleichbehandlung von freiwillig und pflichtversicherten Mitgliedern beseitigen (s. Bieback, Prof. Dr. K.-J. (2005), S. 21).

[26] Siehe hierzu den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 154. Für Einkünfte aus Kapitalvermögen wird die Einrichtung eines Freibetrages in Höhe von 1.601 Euro pro Versichertem (entsprechend dem Steuerrecht) vorgeschlagen.

[27] 2005: 5.200 Euro pro Monat (vgl. Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., 2005, a). Im Bericht der Rürup-Kommission (2003, S. 149) wird noch ein BBG-Zielwert von 5.100 Euro ausgewiesen.

[28] Die Erfassung aller steuerpflichtigen Einkünfte und die daraus resultierende Berechnung der Beiträge könnte dabei von den Finanzämtern durchgeführt werden, da diese die entsprechenden Daten bereits bevölkerungsumfassend im Rahmen der Steuerermittlung und -festsetzung erhalten. Auf diese Weise könnten die Verwaltungskosten von Krankenkassen und Arbeitgebern gesenkt und der „Aufbau einer zusätzlichen Gesundheitsbürokratie“ (Pimpertz, Dr. J. (2003, a), S. 45) vermieden werden. Ähnliche Auffassungen vertreten auch Jacobs, Dr. K. (2003), S. 14, und die Rürup-Kommission (2003), S. 150.

[29] Siehe hierzu den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 149. Doch bereits in Status Quo der GKV-Systems wird der Leistungsumfang der GKV sukzessive beschnitten. Als Beispiel sei hier die Herausnahme der Aufwendungen für Zahnersatz und Krankentagegeld aus der paritätischen Finanzierung der GKV ab dem 01.07.2005 angeführt (vgl. Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V., 2005, b).

[30] Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 149.

[31] Das Äquivalenzprinzip im finanzwissenschaftlichen Zusammenhang sagt aus, dass sich Leistung und Gegenleistung entsprechen sollen.

[32] Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 162. Um eine risikoabhängige Prämiendifferenzierung auf dem Krankenversicherungsmarkt zu vermeiden, „müssen pauschale Prämien mit Kontrahierungszwang und einem Diskriminierungsverbot verbunden“ (Leinert, J. u. a. (2004), S. 17) und zusätzlich ein morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich zwischen den Krankenkassen eingeführt werden (vgl. hierzu Ausführungen in Leinert, J. u. a. (2004), S. 17, und im Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 162).

[33] Ein überarbeiteter Vorschlag der Rürup-Kommission sieht dagegen eine Kopfpauschale von 169 Euro für Erwachsene und eine reduzierte Prämie von 78 Euro für Kinder vor. Siehe hierzu Fetzer, S. u. a. (2004), S. 1, sowie den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 171.

[34] Vgl. hierzu den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 172. Gleichlautende Schätzungen finden sich auch in Jacobs, Dr. K. und Schellschmidt, Dr. H. (2002), S. 18, sowie in Wagner, Prof. Dr. G. G. (2003), S. 5.

[35] Die Rürup-Kommission befürwortet für letztere entweder eine Erhöhung des Solidaritätszuschlages oder alternativ eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (vgl. Fetzer, S. u. a. (2004), S. 6). Die Besteuerung der Arbeitgeberanteile zur GKV erbringt nach Schätzungen der Rürup-Kommission (2003, S. 172) ein Volumen von 18,6 Mrd. Euro.

[36] Dagegen sehen einige Kopfpauschalen-Modelle anderer Autoren eine Ausweitung der Versicherungspflicht –analog zur Bürgerversicherung– auf die gesamte Bevölkerung vor (s. Langer, Dr. B. u. a. (2003), S. 22).

[37] Vgl. den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 167.

[38] Siehe hierzu den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 161 f.

[39] Fetzer, S. u. a. (2004), S. 2. Die Autoren führen als Begründung für die Verwendung der Generationenbilanzierung an, dass die diskutierten Reformvorschläge das gesamte Staatsbudget beeinflussen und daher keine isolierte Betrachtung des GKV-Systems durchgeführt werden kann. Siehe hierzu Fetzer, S. u. a. (2004), S. 2. Dagegen hält die Rürup-Kommission die Verwendung des Konzeptes der Generationenbilanzierung als ausreichenden Bewertungsmaßstab im Gesundheitswesen für umstritten (vgl. den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 236).

[40] Fetzer, S. u. a. (2004), S. 3 f.

[41] Für eine detaillierte Beschreibung des Modells zur Berechnung der Nachhaltigkeitslücke sei verwiesen auf Fetzer, S. u. a. (2004), S. 2 ff. Die Autoren führen ihre Analyse mit dem BIP des Basisjahres 2001 durch. Zur Vereinfachung bezeichnet „BIP“ in diesem Kontext daher das BIP des Jahres 2001.

[42] Letzteres Szenario wird von den Autoren als realistischer angesehen (vgl. Fetzer, S. u. a. (2004), S. 4).

[43] Bzw. 427,7% des BIP bei Gegenfinanzierung der Prämiensubvention für einkommensschwache Haushalte über eine Erhöhung des Solidaritätszuschlages (s. Fetzer, S. u. a. (2004), S. 7).

[44] Vgl. hierzu Fetzer, S. u. a. (2004), S. 7.

[45] Siehe den Bericht der Rürup-Kommission (2003), S. 177. Diese Berechnung unterscheidet sich von der zuvor genannten u.a. in bezug auf das BIP-Basisjahr (2000 statt 2001) und auf die Diskontrate zur Berechnung der Nettosteuerzahlungen (2,5% statt 3,0%).

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
Bürgerversicherung versus Kopfpauschalen - Wirkungen verschiedener Finanzierungsformen für die GKV
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Veranstaltung
Finanzwissenschaft
Note
1,3
Autor
Jahr
2005
Seiten
29
Katalognummer
V47643
ISBN (eBook)
9783638445405
ISBN (Buch)
9783638597517
Dateigröße
948 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerversicherung, Kopfpauschalen, Wirkungen, Finanzierungsformen, Finanzwissenschaft
Arbeit zitieren
Alexander Wittkopp (Autor:in), 2005, Bürgerversicherung versus Kopfpauschalen - Wirkungen verschiedener Finanzierungsformen für die GKV, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47643

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