Moderne Sklaverei? Arbeitsbedingungen von Migranten in der Landwirtschaft der Provinz Almería


Trabajo Escrito, 2018

32 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretischer Hintergrund: Moderne Sklaverei und ihre Ausprägungsformen
2.1. Moderne Sklaverei
2.2. Zwangsarbeit
2.3. Leibeigenschaft
2.4. Sklaverei
2.5. Andere Formen

3. Literaturgrundlage

4. Provinz Almería
4.1. Von der Emigration zur Immigration
4.2. Landwirtschaft
4.3. LandwirtInnen, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern
4.4. Die ausländischen LandarbeiterInnen
4.5. Arbeitsbedingungen
4.6. Lebensbedingungen

5. Analyse: Handelt es sich bei der Arbeitssituation der MigrantInnen in Almerías Landwirtschaft um moderne Sklaverei?
5.1. Zwangsarbeit
5.2. Leibeigenschaft
5.3. Sklaverei

6. Fazit und Ausblick

7. Abkürzungsverzeichnis

8. Abbildungsverzeichnis

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Spätestens seit der UN-Menschenrechtserklärung von 1948 stellt die Sklaverei zumindest in der Theorie ein Phänomen der Vergangenheit dar (vgl. Vereinte Nationen 1984, Artikel 4; Allain 2015, S. 24; Zeuske 2015, S. 14). Doch die Realität sieht anders aus: Sklaverei existiert noch immer (vgl. McQuade 2007, S. 18; Zeuske 2015, S. 19). In absoluten Zahlen gibt es heute mehr Sklavinnen und Sklaven als jemals zuvor (vgl. Marschelke 2015, S. 19). Die Zahlen belaufen sich, je nach Definition, auf 20 bis 270 Millionen betroffene Menschen weltweit (vgl. Zeuske 2015, S. 14).

Diese Arbeit soll sich mit der „modernen“ Sklaverei in Europa befassen. Seit einigen Jahren erscheinen wiederholt (Forschungs-)Berichte und Nachrichtenbeiträge, die sich mit den Arbeitsbedingungen (primär von MigrantInnen) in der europäischen Landwirtschaft beschäftigen und hierbei mit dem Begriff der modernen Sklaverei arbeiten. Insbesondere durch die steigenden Flüchtlingszahlen aus Afrika suchen zehntausende Menschen im Süden Europas nach Arbeit. Dies führt dazu, dass immer mehr Menschen um begrenzte Arbeitsplätze konkurrieren und LandwirtInnen und GrundbesitzerInnen die Löhne und Konditionen ihrer ArbeiterInnen immer weiter absenken (können). Auch Gewerkschaften und Flüchtlingsorganisationen haben diese Umstände bereits als „moderne Sklaverei“ bezeichnet (Carstens 2018, o. S.; Kaiser 2015, o. S.). Im Zentrum der Berichte steht unter anderem die in Spanien gelegene Provinz Almería. Es wird insbesondere auf die in Almería lebenden ImmigrantInnen verwiesen, welche vor allem in den dortigen Gewächshausplantagen Arbeit finden und dort unter prekären Bedingungen arbeiten und leben (vgl. Luque-Ribelles et. al. 2017, S. 3; Rye/Scott 2018, S. 25). Die Provinz Almería wird daher als Fallbeispiel herangezogen.

Diese Arbeit wird analysieren, ob es sich bei den Arbeitsbedingungen der MigrantInnen in der Landwirtschaft Almerías tatsächlich um moderne Sklaverei handelt. Das folgende Kapitel wird sich mit dem theoretischen Hintergrund beschäftigen. Es werden verschiedene Formen der modernen Sklaverei definiert: darunter beispielsweise Zwangsarbeit und Sklaverei. Das dritte Kapitel befasst sich mit der Provinz Almería und der dortigen Landwirtschaft. Nach einer kurzen Vorstellung Almerías wird auf den Landwirtschaftssektor und die dortigen ArbeiterInnen und ihre Arbeitsbedingungen eingegangen. Das vierte Kapitel widmet sich schließlich der Analyse und versucht die Frage beantworten, ob die Arbeit in Almerías Landwirtschaft zurecht als „moderne Sklaverei“ betitelt wird. Für die Analyse wird auf eingangs festgelegte Definitionen zurückgegriffen. Es folgt ein abschließendes Fazit, in welchem die zentralen Ergebnisse noch einmal zusammengetragen werden.

2. Theoretischer Hintergrund: Moderne Sklaverei und ihre Ausprägungsformen

In diesem Kapitel werden die moderne Sklaverei und ihre verschiedenen Ausprägungen bzw. Unterformen definiert. Hierzu gehören die Zwangsarbeit, die Leibeigenschaft und schließlich auch die Sklaverei, sowie verschiedene andere Formen.

2.1. Moderne Sklaverei

Seit der Antike existiert Sklaverei in verschiedensten Formen und Ausprägungen. Trotz der schrittweisen Abschaffung der legalen Sklaverei, insbesondere im 19. Jahrhundert, gibt es sie bis heute. Sie ist tiefgreifender und komplexer geworden als damals (vgl. Walk Free Foundation o. J., o. S.). Die moderne Sklaverei ist nicht gesetzlich definiert. Der Begriff wird jedoch als Sammelbegriff für verschiedene Konzepte benutzt (vgl. ebd. 2018, S.140).

Zur modernen Sklaverei gehören laut Global Slavery Index (GSI) vor allem der Menschenhandel, Sklaverei und Sklaverei-ähnliche Praktiken sowie die Zwangsarbeit. Weiterhin gehören hierzu auch die Schuldknechtschaft, die Zwangsheirat und der Verkauf sowie die Ausbeutung von Kindern. Viele dieser Ausprägungen sind jedoch nicht klar voneinander zu trennen und werden je nach Quelle unterschiedlich definiert (vgl. ebd.; Walk Free Foundation o. J., o. S.; Marschelke 2015, S. 16).

Die Folge der modernen Sklaverei ist jedoch in jedem Fall, so die Walk Free Foundation, dass es sich um Situationen handelt, die eine Person nicht verweigern oder verlassen kann (sei es aufgrund von Drohungen, Gewalt, Zwang, Betrug und Täuschung und/oder Machtmissbrauch (vgl. Walk Free Foundation 2018, S. 140). Somit umfasst die moderne Sklaverei, nach Marschelke, die folgenden drei Elemente: Kontrolle durch Gewalt, Verlust des freien Willens und wirtschaftliche Ausbeutung. Diese können außerdem noch durch die soziale Marginalisierung als viertes Merkmal ergänzt werden“ (vgl. Marschelke 2015, S. 16).

In den folgenden Abschnitten werden die Unterformen moderner Sklaverei genauer betrachtet und ihre zentralen Kriterien hervorgehoben, welche im 5. Kapitel der Analyse dienen sollen. Hierbei wird sich an folgendem Schema orientiert (siehe S. 3, Abbildung 1).

Die “Severe forms“ können nach obiger Definition als moderne Sklaverei betrachtet werden.

Im Folgenden werden die ihr zugehörigen Formen der Zwangsarbeit („Forced or compulsory labour“), der Leibeigenschaft („Servitude“), der Sklaverei („Slavery“) sowie „andere Formen“ betrachtet.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Labour Exploitation (Zawojska 2016, S. 42)

2.2. Zwangsarbeit

Die International Labour Organization (ILO) Convention on Forced Labour hat im Jahr 1930 folgende Definition für Zwangsarbeit verfasst: „all work or service which is exacted from any person under the menace of any penalty and for which the said person has not offered himself voluntarily” (Walk Free Foundation 2018, S. 140).

Das heißt: Zwangsarbeit ist jede Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung von Strafen ausgeübt wird und für welche die betroffene Person sich nicht freiwillig angeboten hat (vgl. ebd., ILO 2017, S. 16; Zawojska 2016, S. 42).

Die zentralen Elemente bzw. Kriterien dieser Definition sind „Arbeit oder Dienstleistung“, „Unfreiwillig“ und „Androhung von Gewalt bzw. Sanktionen“ (vgl. ILO 2018, S. 5; Marschelke 2015, S. 16).

„Arbeit oder Dienstleistung“ bezieht sich auf jegliche Arbeitsformen, sei es in der Industrie oder im informellen Sektor (vgl. ILO o. J., o. S.).

Arbeit erfolgt freiwillig, wenn sie mit freiem und informiertem Einverständnis der ArbeiterInnen angenommen wurde und es ihnen freisteht, jederzeit zu kündigen (vgl. ebd..) Das heißt, Arbeit erfolgt unfreiwillig , wenn sie ohne das freie und informierte Einverständnis der ArbeiterInnen durchgeführt wird und es den ArbeiterInnen nicht freisteht, jederzeit zu kündigen (vgl. ebd.; ILO 2018, S. 6). Hierbei gilt: Sollte eine Person ihre Zustimmung gegeben haben (jedoch zu anderen Arbeitsbedingungen und Konditionen) und im Anschluss Opfer beschriebener Ausnutzung und Zwangsarbeit werden, so ist ihre vorherige Zustimmung irrelevant (vgl. Zawojska 2016, S. 41). Dies trifft beispielsweise zu, wenn ArbeitgeberInnen oder Recruiter falsche Versprechungen bezüglich der auszuführenden Arbeit machen, sodass der/die ArbeiterIn einen Job annimmt, den er/sie andernfalls nicht angenommen hätte (vgl. ILO o. J., o. S.).

Weitere Umstände, die Unfreiwilligkeit bestärken, sind beispielsweise: Unfreie Rekrutierung durch die Geburt oder durch Transaktionen in Form von Sklavenhandel/Schuldknechtschaft; missbräuchliche Anforderungen für Überstunden oder Arbeit auf Abruf, die zuvor nicht mit dem Arbeitgeber abgesprochen wurden; Arbeit in gefährlichen Umständen, denen der/die ArbeiterIn nicht zugestimmt hat (mit oder ohne Schutzkleidung); Arbeit mit zu geringem oder ohne Lohn; Arbeit, die mit entwürdigenden Lebensbedingungen einhergeht (vgl. ILO 2018, S. 6).

„Gewaltandrohungen bzw. Sanktionsdrohungen“ beziehen sich auf jegliche Art von Bestrafungen und Mittel des Zwangs, die genutzt werden, um eine/n Arbeiter/in gegen seinen/ihren Willen zur Arbeit zu zwingen. Solche Elemente der Bestrafung/des Zwangs können beispielsweise sein: Einschüchterungen, Drohungen oder Gewalt gegen die ArbeiterInnen oder ihre Angehörigen; Einschränkungen der Bewegungsfreiheit; Schuldknechtschaft oder die Manipulation von Schulden; das Zurückhalten von Gehältern oder anderen versprochenen Leistungen; das Einbehalten wertvoller Dokumente (Ausweisdokumente, Aufenthaltsgenehmigungen, …); der Missbrauch der Verletzlichkeit der ArbeitnehmerInnen indem ihnen Rechte und/oder Privilegien vorenthalten werden; Drohungen der Entlassung oder der Abschiebung bzw. des Anzeigens gegenüber Immigrationsbehörden (vgl. ILO 2018, S. 6; ILO o. J., o. S.).

2.3. Leibeigenschaft

Zawojska definiert die Leibeigenschaft als “an obligation, imposed by the coercion, to perform certain services for others or to live on another person’s property” (Zawojska 2016, S. 42).

Der „Zwang“ im Sinne von „Zwangsarbeit“ wurde bereits im vorgehenden Kapitel erläutert und definiert. Dieser stellt auch hier ein zentrales Kriterium dar und lässt sich anhand der Unfreiwilligkeit und der Androhung von Gewalt bzw. Sanktionen feststellen. Hinzu kommt noch das Kriterium, dass die betroffene Person auf Grund und Boden des Arbeitgebers lebt, wodurch die Abhängigkeit der/des Arbeiter/in verstärkt wird. Somit stellt die Leibeigenschaft gewissermaßen die “Vorstufe” der Sklaverei dar.

2.4. Sklaverei

Die erste Definition für Sklaverei und sklaverei-ähnliche Praktiken erfolgte in einer Versammlung des Völkerbundes im Jahr 1926. Im Artikel 1 des Abkommens wurden Sklaverei und sklaverei-ähnliche Praktiken definiert (ILO 2017, S. 17f.; Walk Free Foundation o. J., o. S.; O’Connel Davidson 2015, S. 34). Diese Definition lautet übersetzt wie folgt: „Sklaverei ist der Zustand oder die Stellung einer Person, an der die mit dem Eigentumsrecht verbundenen Befugnisse oder einzelne davon ausgeübt werden” (Allain 2015, S. 25).

Im Kern bezieht sich die Definition auf die Kontrolle einer Person über andere und wird als schwerwiegende Straftat betrachtet (vgl. ILO 2017, S. 17f.). Auch heute noch gilt diese Definition als zentraler Anhaltspunkt für gesetzliche Regelungen (vgl. O’Connell Davidson 2015, S. 34).

George Bourne, ein Gründer der American Anti-Slavery Society, definiert Sklaverei darüber, dass menschliche Wesen zu Eigentum degradiert werden. Werden die Menschen, über welche Kontrolle ausgeübt wird, nicht als Eigentum betrachtet und behandelt, so sind sie keine Sklaven (vgl. ebd., S. 31). Das heißt, dass in dem Moment, in dem eine Kontrolle ausgeübt wird, die dem Besitz entspricht/gleichkommt, „handelt es sich um ein Verbrechen, da es sich de facto um Eigentum handelt“ (Marschelke 2015, S. 28). Das rechtliche Eigentum über eine Person ist somit nicht zwangsläufig nötig, um die Lebensumstände dieser Person als Sklaverei zu bezeichnen (vgl. Allain 2015, S. 27).

Hieraus ergibt sich, dass der Besitz mit der Kontrolle gleichbedeutend ist – sofern letztere so überwältigend ist, dass sie dem Individuum jegliche Handlungsfähigkeit und jegliche persönliche Freiheit nimmt. Dies erfolgt primär durch Gewalt. Ein Opfer von Sklaverei zu werden, bedeutet somit den Verlust der Kontrolle über sich selbst und den eigenen Körper. „Ist die Kontrolle über einen Menschen absolut, ist es Sklaverei“ (Allain 2015, S. 28). Durch dieses Merkmal wird die Unterscheidung bzw. Feststellung möglich, ob es sich um Sklaverei handelt – oder nicht (vgl. ebd.).

2.5. Andere Formen

Andere Formen der modernen Sklaverei bzw. sklaverei-ähnliche Praktiken sind: besonders ausbeuterische Arbeitsbedingungen; die Annahme von Arbeit von sich illegal im Land aufhaltenden Personen aus Drittländern – mit dem Wissen, dass diese Opfer von Menschenhandel sind; die illegale Beschäftigung von Minderjährigen; die Schuldknechtschaft; Zwangsheiraten; der Verkauf und die Ausbeutung von Kindern (auch innerhalb gewaltsamer, bewaffneter Konflikte) (vgl. Zawojska 2016, S. 42; Walk Free Foundation 2018, S. 140).

Auf diese (und weitere) Unterformen soll im Rahmen dieser Arbeit nicht näher eingegangen werden. Hierdurch würden sich ansonsten lediglich weitere Konzepte und Definitionen öffnen, die sich zu weit vom Kern dieser Arbeit entfernen.

3. Literaturgrundlage

Bevor im nächsten Kapitel auf das Fallbeispiel der Provinz Almería eingegangen wird, wird an dieser Stelle kurz die Literaturgrundlage umrissen, die den folgenden Kapiteln zugrunde liegt.

Die Literatur unterliegt zwei Einschränkungen: Die erste besteht darin, dass es sich um ein aktuelles Thema handelt. Zwar herrscht schon seit geraumer Zeit ein großer Arbeitsmarkt für MigrantInnen in der Landwirtschaft Almerías vor (hierauf wird im Folgenden genauer eingegangen) – Doch durch die steigenden Flüchtlingszahlen der letzten Jahre hat das Thema erneut an Bedeutung gewonnen (vgl. Carstens 2018, o. S.; Kaiser 2015, o. S.). Allerdings gibt es nur wenige wissenschaftliche Daten, die sich bereits aktuell (und umfassend) mit dieser Thematik/Problematik auseinandergesetzt haben (vgl. Rye/Scott 2018, S. 15).

Zweitens handelt es sich um ein sehr intransparentes Thema. Die Landwirtschaft in Almería ist ein Bereich, der durch hohe Informalität gekennzeichnet ist. Durch die hohen Zahlen illegaler ArbeiterInnen und/oder ArbeiterInnen ohne Arbeitsverträge erweist es sich als schwierig, an verlässliche und/oder aktuelle Materialien und Daten zu gelangen (vgl. ebd., S. 22; Geiger 2008, S. 220f.).

Um diese Einschränkungen möglichst gut zu bewältigen, wurde auf verschiedenste wissenschaftliche Studien zurückgegriffen – sowohl quantitative als auch qualitative. Insgesamt wurden für diese Arbeit etwa 20 wissenschaftliche Studien/Berichte einbezogen, die sich jeweils mit der Landwirtschaft in Almeria auseinandersetzen und hierbei einen mehr oder weniger starken Fokus auf die (illegalen) ausländischen LandarbeiterInnen und ihre Arbeits- und Lebensbedingungen legen. Hierbei wurde bis ins Jahr 1999 zurückgegangen, um auch die frühzeitige Entwicklung miteinzubeziehen. Doch auch neuere Studien, bis ins Jahr 2018, fließen in diese Arbeit ein. Aufgrund der Intransparenz des Themas und der nur bedingt vorhandenen Daten zur aktuellen Situation vor Ort, werden die wissenschaftlichen Erkenntnisse durch insgesamt 12 ausgewählte Reportagen/Medienberichte (überwiegend aus den Jahren 2015/2016 bis 2018) ergänzt. Diese haben die in der Wissenschaft bereits geschilderten Zustände auch für den aktuellen Zeitpunkt beobachtet. Denn die Beobachtungen, die seit dem Jahr 2000 und früher – bis heute – von wissenschaftlicher Seite gemacht wurden, treffen auch heutzutage noch zu. Sie sind sogar verstärkt zu beobachten, was durch die Flüchtlingsströme ab dem Jahr 2013 bedingt wurde (vgl. Carstens 2018, o. S.; Kaiser 2015, o. S.).

4. Provinz Almería

Dieses Kapitel widmet sich der Provinz Almería und der dortigen Landwirtschaft. Hierzu gehören die LandarbeiterInnen und ihre Arbeits- und Lebensbedingungen – doch ebenso die LandwirtInnen.

Die Provinz Almería liegt in der südlichsten Region Spaniens, in Andalusien (vgl. Geiger 2008, S. 218). Im Fokus der folgenden Kapitels werden vor allem die stark landwirtschaftlich geprägten Gemeinden El Ejido und Almería Stadt stehen. In Almería grenzt die EU ans Mittelmeer an. Hieraus ergibt sich eine stark frequentierte Migrationsroute in und aus der EU, insbesondere für MarokkanerInnen. Bis zur spanischen Enklave Melilla auf dem afrikanischen Kontinent sind es gerademal 190km (vgl. Pumares/Jolivet 2014, S. 133; Tietje 2015, S. 135). Auch die Stadt El Ejido grenzt an das Meer an und liegt im äußersten Osten Andalusiens. El Ejido wurde erst vor kurzer Zeit errichtet und hat in den letzten Jahrzehnten ein starkes Wachstum erfahren, was primär durch wirtschaftliche Aktivitäten im Agrarbereich – genauer: den Gewächshäusern – bedingt wurde (vgl. Madroñal 2011, S. 249). Daher wird die Gegend zwischen Almeria und El Ejido auch als „Plastikmeer“ betitelt: tausende Hektar der dortigen Landschaft werden von Plastikgewächshäusern bedeckt (vgl. ebd., S. 251). Dies gilt so auch für die restliche Provinz, die sich insgesamt auf intensiven Ackerbau unter Gewächshäusern spezialisiert hat (vgl. Pumares/Jolivet 2014, S. 130).

4.1. Von der Emigration zur Immigration

Bis in die 1970er Jahre war die andalusische Provinz Almería eine arme Region, die sich durch ihre enormen Emigrationsraten auszeichnete. Allerdings änderte sich dies ab den 1980er Jahren, als es zur Expansion der Landwirtschaft und des Tourismus kam: Spanien wurde zum Einwanderungsland und die Region Andalusien zur Region mit der höchsten Zahl an ImigrantInnen, die primär aus „Entwicklugsländern“ kamen. (vgl. Pumares/Jolivet 2014, S. 130; Kieninger 2012, S. 11f.; Labournet 2012, S. 1). Hinzu kam das Ende der Franco-Diktatur, wodurch „einige der Ausgewanderten, zusätzlich vom Wirtschaftsaufschwung im Land beeinflusst, wieder (zurückkehrten)“ (Kieninger 2012, S. 12). Außerdem hatte Spaniens EU-Beitritt im Jahr 1986 sowie erste bilaterale Verhandlungen zwischen Spanien und Marokko mit dem Ziel, ausländische ArbeiterInnen anzuwerben, einen starken Einfluss auf die wachsende Immigration (vgl. ebd., S.12f.). Die Zahl der (illegalen) MigrantInnen, vor allem aus Marokko, nahm schlagartig zu (vgl. Brodal 2006, S. 156; Tietje 2015, S. 136). Diese Entwicklung setzte sich in den weiteren Jahren fort.

Betrachtet man nur die letzten Jahre ab 2010, so erlag Spanien von 2010 bis 2016 erneut einer negativen Migrations-Balance. Zwischen 2010 und 2011 kam es zu einem Absinken der Migration nach Spanien. Doch ab 2013 kam es wieder zu einem fortwährenden Anstieg, sodass zwischen den Jahren 2016 und 2017 schließlich auch die Migrations-Balance wieder ins Positive wechselte (vgl. Statista 2018a, o. S.; Statista 2018b, o. S.).

In Bezug auf Andalusien hat eine Studie einen Anteil von 7,5 Prozent nicht-spanischer EinwohnerInnen festgestellt – dieser Anteil steigt allerdings auf 19,7 Prozent im östlichen Teil Andalusiens – in Almería (vgl. Luque-Ribelles et. al. 2017, S. 3).

4.2. Landwirtschaft

Ab den 1960er Jahren wurden die ersten Gewächshäuser in der Region Almería aufgestellt und es wurde auf die Grundwasserreserven zurückgegriffen, um die intensivere Bewirtschaftung des Landes voranzutreiben. Dies führte dazu, dass die ehemals von Auswanderung gekennzeichnete Region begann, sich zu wandeln. Seit Beginn der 1970er Jahre hat sich in der Provinz schließlich eine gigantische Gemüseproduktion entwickelt (vgl. Kieninger 2012, S. 27; Hartkemeyer 2006, S. 85; Brodal 2006, S. 156). Der EU-Beitritt Spaniens sorgte durch hohe Agrar-Zuschüsse dafür, dass es den Betrieben möglich war, ihre Produktion und ihren Vertrieb weiter zu steigern. Hierdurch erfuhr die Provinz einen weiteren Aufschwung (vgl. Brodal 2006, S. 156).

Alleine seit dem Jahr 2000 hat sich die Fläche der Gewächshäuser auf das bis zu 13-fache vergrößert (vgl. Geiger 2008, S. 219). Sie befindet sich auch weiterhin in einem ständigen Wachstum. Die Gewächshausplantagen, die sich zwischen El Ejido und Almeria erstrecken, umfassen mittlerweile eine Fläche von ungefähr 30.000 bis 45.000 Hektar – je nach Quelle (vgl. Hartkemeyer 2006, S. 85; INFOSperber 2018, o. S.; Schulze 2011, o. S.; Kieninger 2012, S. 22). Eine Quelle berichtet sogar von 57.000 Hektar Gewächshausfläche (Schulze 2016, o. S.). Es handelt sich um die weltweit größte Konzentration von industriellem Obst- und Gemüseanbau unter Plastikplanen (vgl. Kieninger 2012, S. 27; Labournet 2012, S. 1). Die Provinz stellt mittlerweile einen der wichtigsten europäischen Gemüseexporteure dar (vgl. Geiger 2008, S. 219).

Dieses Wachstum wurde und wird außerdem maßgeblich durch die klimatischen Bedingungen beeinflusst, die bis zu vier Ernteperioden ermöglichen (vgl. Kieninger 2012, S. 27). Ohne die vielen günstigen ausländischen Arbeitskräfte wäre eine derartige Entwicklung nicht möglich gewesen (vgl. Hartkemeyer 2006, S. 85).

4.3. LandwirtInnen, Kleinbäuerinnen und Kleinbauern

„Es handelt sich bei vielen LandwirtInnen in Almería nicht ausschließlich – wie sonst In Andalusien üblich – um GroßgrundbesitzerInnen, sondern um ehemalige Kleinbäuerinnen und Kleinbauern“ (Kieninger 2012, S. 28). Denn ursprünglich wurde die Landwirtschaft Almerías von Familienbetrieben geführt – zu selbst-ausbeuterischen Bedingungen, die die Mentalität des Sektors stark geformt haben (vgl. Pumares/Jolivet 2014, S. 130+133f.). Hieraus ergibt sich, dass sich die landwirtschaftliche Arbeit noch heute stark durch Rotation und hohe Informalität auszeichnet – und von den ArbeiterInnen eine hohe Flexibilität erfordert wird (vgl. Kieninger 2012, S. 28).

Seit den 1990er Jahren wurde es zum Standard, weitere, überwiegend ausländische LandarbeiterInnen einzustellen, um so die Produktionszuwächse und das Ausscheiden von Familienmitgliedern auszugleichen (vgl. Pumares/Jolivet 2014, S. 130; Geiger 2008, S. 219). Die MigrantInnen ersetz(t)en somit keinesfalls einheimische ArbeiterInnen, sondern ergänzten die Struktur der (ehemaligen) Familienbetriebe und kleinen Bauern, welche durch den Boom zu Agrarunternehmen geworden sind. Diese sind auch weiter dabei, sich fortwährend zu industrialisieren: mit größeren Anbauflächen, einer Intensivierung der Produktion und einer Spezialisierung ihrer Produkte. Dies führt zu einem weiteren großen Bedarf an günstigen, flexibel einsetzbaren (Saison-)Arbeitskräften (vgl. Rye/Scott 2018, S. 5; Brodal 2006, S. 156).

[...]

Final del extracto de 32 páginas

Detalles

Título
Moderne Sklaverei? Arbeitsbedingungen von Migranten in der Landwirtschaft der Provinz Almería
Universidad
University of Bonn
Curso
Globalisierung und Entwicklung - Ungleichheiten und asymmetrische Abhängigkeiten: Eine globale Perspektive
Calificación
1,7
Autor
Año
2018
Páginas
32
No. de catálogo
V476721
ISBN (Ebook)
9783668972636
ISBN (Libro)
9783668972643
Idioma
Alemán
Palabras clave
moderne Sklaverei, Almeria, Spanien, Landwirtschaft, Arbeitsbedingungen, Migration, Soziologie, Sklaverei, Migranten, Europa, Zwangsarbeit
Citar trabajo
Michelle Trautmann (Autor), 2018, Moderne Sklaverei? Arbeitsbedingungen von Migranten in der Landwirtschaft der Provinz Almería, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/476721

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