Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Erscheinungsformen, Täter, Fallbeispiele


Textbook, 2019

56 Pages


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen der Wirtschaftskriminalität
2.1 Begriff und Abgrenzung
2.2 Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Entwicklung und Schäden

3 Deliktsbereiche der Wirtschaftskriminalität: Entwicklung und Beispielfälle
3.1 Anlage- und Finanzierungsdelikte
3.2 Arbeitsdelikte
3.3 Betrug/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen
3.4 Gesundheitsdelikte
3.5 Insolvenzdelikte
3.6 Wettbewerbsdelikte
3.7 Wirtschaftskriminalität bei Betrug

4 Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Tatort Unternehmen und öffentliche Institutionen
4.1 Betrug (§ 263 StGB)
4.2 Diebstahl (§ 242 StGB) und Unterschlagung (§ 246 StGB)
4.3 Korruption

5 Täterkreis

6 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Impressum:

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Covergestaltung: Open Publishing GmbH

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Wortwolke zum Thema Wirtschaftskriminalität

Abbildung 2: Schadensbilanz der Wirtschaftskriminalität 2017 in Deutschland

Abbildung 3: Fallentwicklung von Wirtschaftskriminalität in Deutschland von 2013 bis

Abbildung 4: Wirtschaftskriminalität nach Deliktsbereichen: registrierte Fälle 2016 und

Abbildung 5: Übersicht zur Schadenshöhe der Wirtschaftskriminalität in Deutschland von 2013 bis 2017 in Mio. Euro

Abbildung 6: Finanzieller Schaden der einzelnen Deliktsbereiche 2016 und 2017 in Mio. Euro

Abbildung 7: Fallzahlen der registrierten Anlage- und Finanzierungsdelikte von 2013 bis

Abbildung 8: Fallzahlen der Gesundheitsdelikte von 2013 bis

Abbildung 9: Fallentwicklung der Wettbewerbsdelikte von 2013 bis

Abbildung 10: Wirtschaftskriminalität im Unternehmen: Umfrageergebnisse der KPMG Studie

Abbildung 11: Ausschnitt aus dem komplizierten Infinus-Firmengeflecht

Abbildung 12: Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Korruption 2017 in Zahlen

Abbildung 13: Das Fraud-Dreieck nach Donald R. Cressey

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Tabellarische Übersicht zu den einzelnen Straftatbeständen der Korruption

1 Einleitung

Jedes Jahr entstehen in der Bundesrepublik Deutschland außerordentlich hohe volkswirtschaftliche Schäden durch wirtschaftskriminelle Handlungen wie Betrug, Korruption, Täuschung, Unterschlagung oder Untreue. Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2017 insgesamt fast 75.000 Fälle von Wirtschaftskriminalitätsdelikten erfasst. Mit einem Gesamtschaden von über 3,7 Milliarden Euro sind dies fast 30 % mehr Fälle als im Vorjahr 2016.1

Insbesondere sorgte der Abgasskandal, der „Dieselgate“ der großen deutschen Automobilkonzerne VW, Porsche, Audi und Daimler, bei dem die beschuldigten Konzerne mittels einer Betrugssoftware jahrelang niedrigere Abgaswerte bei Dieselfahrzeugen vorgetäuscht hatten, für öffentliche Aufmerksamkeit und großes mediales Interesse. Dieser aktuelle Fall rückte das Thema Wirtschaftskriminalität vermehrt ins Licht der Öffentlichkeit. Umso mehr, da plötzlich nicht „die Firma XY“, sondern jeder einzelne Bürger, als Endverbraucher oder Arbeitnehmer in den betroffenen Sparten, potentiell von den Auswirkungen der kriminellen Handlungen betroffen sein könnte.2

Der akute Fall des Dieselbetrugs ist nur die Spitze des Eisbergs: Wirtschaftskriminalität ist in Deutschland allgegenwärtig und alltäglich. Es wird betrogen, bestochen, getäuscht, unterschlagen und veruntreut.

Die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität gestaltet sich allerdings als überaus schwierig. Eine Vielzahl von Straftaten mit wirtschaftlichem Hintergrund wird letztlich nur durch Zufall entdeckt. Die Dunkelziffer, aufgrund von Vertuschung und Straftaten, die nie zur Anzeige gebracht werden, wird von Experten als hoch eingeschätzt.3

Zwar versuchen Ermittlungsbeamte der Kriminalpolizei und lokale Staatsanwaltschaften mit allen Mitteln wirtschaftskriminelle Handlungen aufzudecken und gegen diese strafrechtlich vorzugehen, wäre aber beispielsweise der Abgasskandal nicht zufällig bei Tests zu Schadstoffemissionen von amerikanischen Wissen­schaftlern entdeckt worden, wäre die deutsche Justiz wohl nicht auf diesen aufmerksam geworden.4

Die vorliegende Arbeit setzt sich mit dem Phänomen der Wirtschaftskriminalität in Deutschland auseinander und erläutert Begrifflichkeit und die durch wirtschaftskriminelle Delikte entstandenen Schäden in der Theorie und anhand exemplarischer Beispielfälle. Auch die Aktualität des Themas und der Ablauf bestimmter wirtschaftskrimineller Handlungen sollen hier anhand entsprechender Praxis- und Fallbeispiele verständlich dargestellt werden. Obwohl in den Beispielfällen eine Darstellung ohne die Täter zu berücksichtigen nicht möglich ist, soll trotzdem in einem eigenen Kapitel auf die Täter als solche eingegangen werden.

2 Grundlagen der Wirtschaftskriminalität

Wie im Folgenden zu sehen sein wird, handelt es sich bei dem Begriff „Wirtschaftskriminalität“ um einen äußerst umfassenden und teilweise vage definierten Bereich. Die hier dargelegten Ausführungen bedürfen daher zunächst einer begrifflichen Abgrenzung.

Anschließend wird die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität der letzten beiden Jahre näher aufgezeigt und auch auf den wirtschaftlichen und nicht materiell messbaren Schaden eingegangen.

2.1 Begriff und Abgrenzung

Die nachfolgende Wortwolke zum Thema „Wirtschaftskriminalität“ soll einen unmittelbaren, intuitiven Einblick in das Kriminalfeld geben und eine erste Orientierung vermitteln, was unter Wirtschaftskriminalität zu verstehen ist.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Wortwolke zum Thema Wirtschaftskriminalität

Quelle: Eigene Darstellung

Alle oben aufgezeigten Begriffe stehen entweder in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Kriminalfeld „Wirtschaftskriminalität“. Bislang hat der deutsche Gesetzgeber jedoch noch keine Legaldefinition für den Deliktsbereich der Wirtschaftskriminalität im Strafgesetz festgelegt, das heißt, dass es bis heute keine anerkannte und einheitlich verwendete juristische Definition für den Begriff der Wirtschaftskriminalität in Deutschland gibt.5

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich Straftaten dem wirtschaftlichen Kriminalfeld zuordnen lassen können, wenn diese im „ Unternehmen, an Unternehmen oder durch Unternehmen begangen werden.6 Diese Definition ist jedoch sehr weit gefasst und grenzt die Straftaten, die in das Feld der wirtschaftskriminellen Handlungen fallen, nur unzureichend ein.

Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) versucht den Begriff der Wirtschaftskriminalität weiter einzugrenzen, der laut Definitionsansatz alle „ illegalen Handlungen, die sich in vorsätzlicher Täuschung, Verschleierung oder Vertrauensmissbrauch ausdrücken7, umfasst. Ferner sind die „Handlungen […] nicht abhängig von Gewaltandrohungen oder Anwendungen körperlicher Gewalt. Dolose Handlungen werden von den Beteiligten und Organisationen begangen, um in den Besitz von Geldern, Vermögensgegenständen oder Dienstleistungen zu gelangen, um Zahlungen oder den Verlust von Leistungen zu vermeiden oder sich einen persönlichen oder geschäftlichen Vorteil zu verschaffen.8

Nach kriminologischer Definition des Bundeskriminalamts geht es beim Phänomen der Wirtschaftskriminalität um die „vertrauensmissbrauchende Begehung von Straftaten im Rahmen einer tatsächlichen oder vorgetäuschten wirtschaftlichen Betätigung, die unter Gewinnstreben die Abläufe des Wirtschaftslebens ausnutzt und zu einer Vermögensgefährdung oder einem Vermögensverlust großen Ausmaßes führt oder eine Vielzahl von Personen oder die Allgemeinheit schädigt.9

Einen präziseren Definitionsversuch zur polizeilichen Orientierung liefert die Straftaten- und Strafdeliktsaufstellung des § 74c Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die die Zuständigkeitszuweisung für die deutschen Wirtschaftsstrafkammern bei den Landgerichten regelt. Hier sind nur die Straftaten und Delikte erfasst, die offenkundig im wirtschaftlichen Bereich, d.h. die bei der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten vorkommen können und dementsprechend strafbar sind.10

Zu der Liste der Straftaten, die unstrittig dem Bereich der Wirtschaftskriminalität zugeordnet werden können, zählen gemäß § 74c GVG:

- Anlage- und Finanzierungsdelikte
- Arbeitsdelikte
- Betrugsdelikte/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen
- Gesundheitsdelikte
- Insolvenzdelikte
- Wettbewerbsdelikte
- Wirtschaftskriminalität bei Betrug11

Des Weiteren werden Taten immer dann dem Feld der Wirtschaftskriminalität zugeordnet, wenn diese nicht vorbehaltlos dem wirtschaftskriminellen Deliktsbereich zugeordnet werden können, aber für deren Tatausführung entsprechende professionelle Kenntnisse notwendig sind.12

Darunter fallen alle Delikte, „ die im Rahmen tatsächlicher oder vorgetäuschter wirtschaftlicher Betätigung begangen werden und über eine Schädigung von Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen können und oder deren Aufklärung besondere kaufmännische Kenntnisse erfordern.13 Damit können auch Straftaten, die lediglich als Nebengesetze im Strafgesetzbuch aufgeführt sind, als Fälle von Wirtschaftskriminalität gewertet werden.14

2.2 Wirtschaftskriminalität in Deutschland: Entwicklung und Schäden

2.2.1 Das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität – eine statistische Schadensbilanz

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Schadensbilanz der Wirtschaftskriminalität 2017 in Deutschland

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 4.

Laut einer 2016 veröffentlichten Studie des Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG gab jedes dritte der befragten kleinen und mittelgroßen Unternehmen15 an, in der Vergangenheit schon einmal von Wirtschaftskriminalität im eigenen Unternehmen betroffen gewesen zu sein. Noch drastischer fallen die Umfrageergebnisse bei großen Unternehmen aus, deren Umsatz mehr als drei Milliarden Euro jährlich beträgt. Hier wurde nahezu jedes zweite der befragten Unternehmen schon einmal Opfer wirtschaftskrimineller Machenschaften.16

Während bei den großen Unternehmen im Umfragezeitraum 2016 eine Zunahme von 31% der im Bereich Finanz- und Rechnungswesen verübten Wirtschaftskriminalitätsdelikte stattgefunden hat, wurden bei kleinen Unternehmen vor allem die IT-Abteilungen Opfer von wirtschaftskriminellen Handlungen; die Anzahl der begangenen Straftaten stieg hier im Vergleich zur letzten Erfassung 2014 um fast 33 % an. Eine Bezifferung der daraus entstandenen Schäden ist nur selten von Unternehmen möglich.17

Genauere statistische Daten zu Strafhandlungen als die oben genannten Umfrageergebnisse liefert die jährlich erscheinende polizeiliche Kriminalstatistik, kurz PKS. Diese erfasst die bundesweite Kriminalitätsentwicklung in Deutschland und beinhaltet alle „ rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen18, die der Polizei innerhalb eines Kalenderjahres bekannt geworden sind. Es fließen allerdings nur jene Straftaten in die Statistik ein, deren polizeiliche Ermittlungen bereits abgeschlossen sind und die vor einer Weiterleitung an das Gericht oder an die Staatsanwaltschaft stehen.19

Grundlage der PKS des Bundeskriminalamts bilden die Landesdaten der 16 Landeskriminalämter der Bundesrepublik Deutschland.20

Zu beachten ist jedoch, dass es bei der Erfassung der polizeilichen Kriminalstatistik vorkommt, dass Straftaten mehrfach einzelnen Kriminalitätsfeldern zugewiesen werden und sich diese somit gleichzeitig auf die veröffentlichten Fall- und Täterzahlen und die Schadenssummen auswirken können.21

Erstmals wurde nach dem Planungsbeginn eines umfassenden Lagebildes im Jahr 1999 das „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität“ auf Grundlage der polizeilichen Kriminalstatistik erstellt und ergänzend zu dieser für den Bereich der Wirtschaftskriminalität vom Bundeskriminalamt im Jahr 2000 veröffentlicht.22

Der Beschluss, in regelmäßigen Abständen einen Jahresbericht zur Wirtschaftskriminalität zu veröffentlichen, wurde im Rahmen einer Expertentagung der Kommission „Wirtschaftskriminalität“ im September 1999 von Spezialisten der Polizei sowie polizeilichen Beratern getroffen und kurze Zeit später als „ Teil eines Maßnahmenkataloges zur Effizienzsteigerung der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität23 beschlossen.24

Das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität enthält in kurzer und prägnanter Form eine Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen und der neuesten Lageeinschätzungen polizeilicher Experten für den Deliktsbereich der Wirtschaftsstraftaten. Neben Statistiken, Daten, Fakten und exemplarischen Schilderungen von Schadensfällen, die die von der Wirtschaftskriminalität ausgehende Bedrohung darstellen und bewerten sollen, dient das jährliche Bundeslagebild auch dazu, das bekannte und gesammelte Wissen der polizeilichen Ermittlungsbehörden zu bündeln und zusammenzutragen.25

Weitere Daten zum Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität liefern, neben der bereits erwähnten polizeilichen Kriminalstatistik und verschiedenen anderen Quellen, die Eingangsmeldungen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD), welche alle gemeldeten Verdachts- und Strafanzeigen bei lokalen Polizeidienststellen zu wirtschaftskriminellen Straftaten umfassen.26

Allerdings kann, trotz Nutzung umfangreicher Datenquellen, das Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität das tatsächliche Ausmaß der Wirtschaftskriminalität in Deutschland nur eingeschränkt wiederspiegeln. Nicht in der polizeilichen Statistik erfasst werden Wirtschaftsstraftaten, die ohne Beteiligung von polizeilichen Ermittlungsbehörden und direkt von Finanzbehörden und/oder der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden; dazu zählen beispielsweise „Wettbewerbsdelikte [insbesondere der Produkt- und Markenpiraterie], Gesundheitsdelikte, Arbeitsdelikte und Subventionsbetrug).27

Des Weiteren fließen in die wirtschaftliche Kriminalstatistik nur noch eingeschränkt Arbeitsdelikte ein, da die Bekämpfung illegaler Arbeitnehmer- und Ausländerbeschäftigung, auf Grund einer Änderung der Gesetzesgrundlage und Zuständigkeit, von der Zollverwaltung zukünftig übernommen und bearbeitet werden wird.28

2.2.2 Fallzahlen seit 2013

Im Jahr 2017 wurden auf Basis der polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 5.761.984 Straftaten in Deutschland mit einer Gesamtschadenssumme in Höhe von knapp 7.400,3 Millionen Euro vom Bundeskriminalamt registriert. 74.070 der knapp 5,8 Mio. Straftaten entfielen auf den Bereich der Wirtschaftskriminalität.29

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Fallentwicklung von Wirtschaftskriminalität in Deutschland von 2013 bis 2017

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 3.

Dies entspricht in der Summe einem deutlichen prozentualen Anstieg von Wirtschaftsdelikten von fast 30 % im Vergleich zu 57.546 registrierten Fällen im Vorjahr. Gemessen am Durchschnittswert der letzten fünf Jahre in Höhe von 65.484 (+13,1 %) Wirtschaftsstraftaten, liegt das Jahr 2017 nur leicht darüber, wie in der obigen Darstellung aufgezeigt wird.30

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Wirtschaftskriminalität nach Deliktsbereichen: registrierte Fälle 2016 und 2017

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 3 f.

Bei der Detailbetrachtung der einzelnen Deliktsbereiche in obiger Grafik fällt auf, dass besonders die beiden Deliktsbereiche der Anlage- und Finanzierungsdelikte (+229,9 %) und Betrug/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen (+252,7 %) einen Sprung nach oben gemacht haben.31

Ebenfalls deutlich angestiegen sind die beiden Teilbereiche Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen und Wirtschaftskriminalität bei Betrug mit einem Zuwachs in Höhe von 126,7 % und 65,0 %.32

In allen anderen Teilbereichen sind jedoch leicht rückläufige Entwicklungen zu erkennen. So ist die Anzahl der Fälle in den Deliktsbereichen Arbeit, Insolvenz und Wettbewerb um durchschnittlich 5,3 Prozentpunkte im Jahr 2017 gesunken.33

2.2.3 Finanzieller Schaden seit 2013

Obwohl der Anteil von wirtschaftskriminellen Straftaten, gemessen an allen polizeilich registrierten Straftaten in der Statistik des Bundeskriminalamts, nur 1,3 % beträgt, beläuft sich der Gesamtschaden durch wirtschaftskriminelle Handlungen im Jahr 2017 auf die Summe von 3.738 Mio. Euro (Vorjahr 2016: 2.970 Mio. Euro). Gemessen an der Schadenssumme aller Straftaten (2017: 7.400,3 Mio. Euro) entspricht dies einem erstaunlich hohen Anteil von 50,5 %, für den lediglich die Wirtschaftsdelikte verantwortlich sind.34

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Übersicht zur Schadenshöhe der Wirtschaftskriminalität in Deutschland von 2013 bis 2017 in Mio. Euro

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 5.

Laut Statistik des Bundeskriminalamts hat die Wirtschaftskriminalität in Deutschland, nach einem Absinken im Jahr 2015 und einem eher leichten Anstieg im Folgejahr, wieder kräftig zugelegt. Das Schaubild verdeutlicht, dass die Schadenshöhe seit 2015 zwar gestiegen ist, aber gegenüber den beiden Vorjahren, insbesondere dem Jahr 2014, deutlich geringer ausfällt. Vor allem in den drei Deliktsbereichen Betrug/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen, Anlage- und Finanzierungsdelikte und Wirtschaftskriminalität bei Betrug erhöhten sich die jährlich verursachten Schadenssummen deutlich.

Die Veränderung der Schadenshöhe in absoluten Zahlen soll im nachfolgenden Schaubild verdeutlicht werden.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Finanzieller Schaden der einzelnen Deliktsbereiche 2016 und 2017 in Mio. Euro

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 5.

Der größte Schaden in Höhe von 2.065 Mio. Euro (2016: 772 Mio. Euro) wurde 2017 durch Betrugsdelikte verursacht und stieg damit um 167,5 % gegen über dem Vorjahr an.35

Gleichermaßen entstanden in den beiden Deliktsbereichen Betrugsdelikte/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen und Finanzierungs- und Anlagedelikte insgesamt hohe finanzielle Schäden in Höhe von 3.175 Mio. Euro (2016: 822 Mio. Euro; +286,25%).36

Der höchste Anstieg von insgesamt 313,8 % konnte im Bereich der Gesundheitsdelikte verzeichnet werden, der Schaden in Höhe von 120 Mio. Euro (2016: 29 Mio. Euro) fiel jedoch im Verhältnis zum Gesamtschaden aller Teilbereiche der Wirtschaftskriminalität eher gering aus.37

Lediglich der Bereich der Insolvenzdelikte hat eine rückläufige Schadensentwicklung in Höhe von 26,1 % zu verzeichnen. Zwar ist auch in diesem Teilbereich ein hoher finanzieller Schaden in Milliardenhöhe entstanden, die Schadenssumme von insgesamt 1.157 Mio. Euro (2016: 1.566 Mio. Euro) liegt jedoch um 409 Mio. Euro, und damit deutlich, unter der des Jahres 2016.38

Die Schadenssumme kann nicht allein durch die Statistik des Bundeskriminalamts zur Wirtschaftskriminalität beziffert werden; diese kann nur den tatsächlich verursachten materiellen Gesamtschaden abbilden. Neben den monetären Verlusten und Schäden muss auch der immaterielle Schaden berücksichtigt werden, der durch wirtschaftskriminelles Handeln verursacht wird. Obwohl immaterielle Schäden nicht quantifizierbar sind, haben diese dennoch maßgeblichen Einfluss auf die Einschätzung des Schadenspotenzials der Wirtschaftskriminalität in Deutschland.39

Charakteristische immaterielle Schäden von Wirtschaftskriminalität sind zum Beispiel der Image- und Reputationsverlust der eigenen Marke, Beeinflussungen und Beeinträchtigungen der Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten, die Senkung der Arbeitsmoral der eigenen Mitarbeiter, Wettbewerbsverzerrungen und nicht zuletzt der Tiefgang der Aktienkurse.40

2.2.4 Hohe Dunkelziffer

Das Bundeskriminalamt geht generell von einer hohen Dunkelziffer im Bereich der Wirtschaftskriminalität aus. Expertenschätzungen zufolge könnte der tatsächliche Umfang sogar um bis zu „ fünfmal höher [sein], als er in den offiziellen Statistiken und in den Studien der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften aufscheint.41

Zum einen führt das gering ausgeprägte Anzeigeverhalten von Unternehmen und Personen, die Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden sind, dazu, dass eine Vielzahl von begangenen Wirtschaftsstraftaten der Polizei gar nicht erst bekannt wird. Dies liegt vor allem daran, dass sich die betroffenen Unternehmen und Personen, die Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden sind, vor den Konsequenzen ihrer Anzeigen fürchten. Dazu zählen beispielsweise die zuvor genannten immateriellen Schäden, wie Imageverlust des geschädigten Unternehmens, fallende Aktienkurse oder unternehmensinterne Unruhe, die durchaus eintreten können, wenn bekannt wird, dass das Unternehmen in wirtschaftskriminelle Handlungen involviert war. Außerdem können die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige, mögliche Verbandsgeldbußen und Schadenshöhen die Anzeigebereitschaft der Opfer von kriminellen Machenschaften in negativer Weise beeinflussen.42

Zum anderen fehlen laut der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG den Unternehmen in der Regel „ hier oft die erforderlichen Prozesse und Kontrollen für die Aufdeckung und Aufklärung43 von Wirtschaftsstraftaten.

Lediglich die in den letzten Jahren durchgeführten Studien der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsunternehmen und der deutschen Wirtschaftsverbände können etwas Licht ins Dunkel bringen und lassen das tatsächliche Ausmaß der begangenen Wirtschaftsdelikte erahnen.44

3 Deliktsbereiche der Wirtschaftskriminalität: Entwicklung und Beispielfälle

Im folgenden Abschnitt sollen die in Kapitel 2.1 aufgeführten Bereiche der Wirtschaftskriminalität anhand des statistischen Zahlenmaterials detaillierter betrachtet und durch signifikante Praxisbeispiele, die der Veranschaulichung dienlich sind, ergänzt werden. Hierbei wird sowohl auf den Ablauf einer Straftat als auch auf den Straftäter näher eingegangen.

3.1 Anlage- und Finanzierungsdelikte

3.1.1 Entwicklung und Begrifflichkeit

Im Jahr 2017 verzeichnet das Bundeskriminalamt bei den Anlage- und Finanzierungsdelikten mit insgesamt 28.255 begangenen Delikten einen Anstieg um nahezu 230 % (Vorjahr 2016: 8.566 Straftaten). Wie im nachfolgenden Schaubild zu sehen ist, stellt dies einen absoluten Rekordwert für den Zeitraum der letzten fünf Jahre dar. Mit einem Gesamtschaden in Höhe von 1.558 Mio. Euro belegt dieses Kriminalfeld den dritten Platz in der Schadenswertung aller Wirtschaftsdelikte. Der starke Anstieg steht auch in Zusammenhang mit einem großen Ermittlungsverfahren der Polizeibehörden in Sachsen bei dem zehn Beschuldigten der gewerbs- und bandenmäßige Betrug zur Last gelegt wurde.45

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 7: Fallzahlen der registrierten Anlage- und Finanzierungsdelikte von 2013 bis 2017

Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an: Rossow (2018), S. 13.

In der Straftatenobergruppe „Wirtschaftskriminalität im Anlage- und Finanzierungsbereich“ werden im Wesentlichen die folgenden Straftaten zusammengefasst:

- Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrug (§§ 263, 264a StGB)
- Kreditvermittlungsbetrug (§ 263 StGB)
- Kreditbetrug im geschäftlichen Verkehr (§ 265b StGB)
- Wertpapierbetrug (§ 263 StGB)
- Straftaten i.V.m. dem Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz (Verstöße gegen § 35 BBankG, BörsG, DepotG, PfandBG)46

Kennzeichnend für den Täterkreis, der für die oben genannten Wirtschaftsdelikte verantwortlich gemacht werden kann, ist, dass dieser hierbei ganz gezielt vorgeht und es in der Regel auf das Geld von leicht- und gutgläubigen Investoren abgesehen hat. Die Täter haben vor allem durch zwei Faktoren leichtes Spiel bei den Geschädigten der Betrugsmasche: Zum einen sind die Finanzprodukte für Laien in hohem Maße undurchsichtig und komplex, zum anderen bleibt oft die auf Grund der überaus hohen Gewinnversprechen nötige Vorsicht außer Acht.47

3.1.2 Praxisfall: Anlagebetrug und Marktmanipulation

Das Kriminalkommissariat 23 der Polizeibehörden in Recklinghausen ermittelte gegen mehrere Manager einer im hiesigen Raum ansässigen Unternehmensverwaltungs-GmbH wegen des dringenden Tatverdachts des Anlagebetrugs. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 hatten die Verdächtigen insgesamt 139 Kapitalanleger dazu gedrängt, „ die in Rentenversicherungen oder Bausparverträgen angesparten Gelder mit allen Rechten und Pflichten an die Firma der Beschuldigten abzutreten.“48 Im Beratungsgespräch wurde den Kapitalanlegern unter Vorspiegelung falscher Tatsachen suggeriert, dass die in den Bausparverträgen und Rentenversicherungen angesparten Beträge vielversprechend angelegt werden könnten. Die Beschuldigten versprachen, dass diese Form der Anlage ohne Risiken sei, denn die aus den Versicherungen und den Verträgen abgetretenen Gelder wären durch Festgeldanlagen, Immobilien sowie Versicherungsbeteiligungen abgesichert. Während die Kapitalanleger auf die gewinnbringende Investition ihres abgetretenen Kapitals vertrauten, verprassten die Beschuldigten in Wirklichkeit die vereinnahmten Beträge, um sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren.49

3.2 Arbeitsdelikte

3.2.1 Entwicklung und Begrifflichkeit

Für 2017 weist die Statistik des Bundeskriminalamts einen Rückgang bei den Arbeitsdelikten um 3 % aus: Die Anzahl der registrierten Fälle von Wirtschaftskriminalität in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen sank gegenüber dem Vorjahr von 7.699 auf 7.467 Straftaten. Auch der Gesamtschaden hat sich um den Betrag in Höhe von 2 Mio. Euro auf 45 Mio. Euro verringert.50

Die folgenden Straftaten fallen laut Übersicht der Polizeikriminalstatistik 2017 in den Deliktsbereich der Wirtschaftskriminalität in Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen:

- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Straftaten in Zusammenhang mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (AÜG/SchwarzArbG)51

Allerdings entsprechen die registrierten Straftaten im Bereich der Arbeitsdelikte nicht dem tatsächlichen Aufkommen, denn ein Großteil der Fälle wird nicht von der Polizei, sondern von der Zollverwaltung „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS) bearbeitet. Lediglich bei Tatbeständen in Zusammenhang mit anderen Tatvorwürfen wird von den Polizeikommissariaten ermittelt.52

3.2.2 Praxisfall: Veruntreuung von Arbeitsentgelt

In Zusammenhang mit dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt nach §266a StGB ermittelt das Kommissariat 23 der Polizeibehörden in Münster. Den vier Beschuldigten einer Zeitarbeitsfirma wird vorgeworfen über einen mehrjährigen Zeitraum hinweg ihre Mitarbeiter bei Lohn- und Gehaltszahlungen betrogen und Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt zu haben.53

3.3 Betrug/Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen

3.3.1 Entwicklung und Begrifflichkeit

Für den Deliktsbereich der Betrugs- und Untreuehandlungen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen erfasst das Bundeskriminalamt im Jahr 2017 in Summe 27.564 Fälle (Vorjahr 2016: 7.815 Fälle). Mit einem Anstieg von 252,7 % zeichnet sich hier eine ähnliche Entwicklung wie im Bereich der Anlage- und Finanzierungsdelikte ab. Angesichts der steigenden Fallzahlen hat sich die Schadenssumme nachvollziehbarerweise um 354,2 % auf 1.617 Mio. Euro erhöht (Vorjahr 2016: 356 Mio. Euro).54

Die Polizeikriminalstatistik fasst unter Betrug und Untreue in Zusammenhang mit Kapitalanlagen die folgenden strafbaren Einzelphänomene zusammen:

- Anlage- und Beteiligungsbetrug (§ 263 StGB)
- Untreue bei Kapitalanlagegeschäften (§ 266 StGB)
- Prospektbetrug (§ 264a StGB)55

[...]


1 Vgl. o. V., Fränkischer Tag Bamberg (13.06.2018), S. 7.

2 Vgl. Breitinger (2018), Zeit Online, Zeit.de, URL.

3 Vgl. Klapproth et al. (2017), S.7.

4 Vgl. Breitinger (2018), Zeit Online, Zeit.de, URL.

5 Vgl. Hofmann (2008), S. 57.

6 O. V., Landeskriminalamt Niedersachsen, Lka.Polizei-nds.de, URL.

7 Kob (2017), S. 6.

8 Ebenda, S. 6.

9 Rossow (2018), S. 2.

10 Vgl. o. V., Landeskriminalamt Niedersachsen, Lka.Polizei-nds.de, URL.

11 Vgl. ebenda.

12 Vgl. ebenda.

13 Ebenda.

14 Vgl. ebenda.

15 Die Einstufung der befragten Unternehmen erfolgte von KPMG anhand des jährlichen Unternehmensumsatzes. Hierbei wurden Unternehmen mit einem Umsatz von mindestens 250 Millionen Euro bis zu 3 Milliarden Euro in die Kategorie „mittel“ eingestuft. Als „klein“ werden Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 250 Millionen Euro eingestuft.

16 Vgl. Geschonneck, Cai, Scheben (2016), S. 9 f.

17 Vgl. Geschonneck, Cai, Scheben (2016), S. 6.

18 O. V., Bundeskriminalamt, Bka.de, URL.

19 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 4 f.

20 Vgl. Bundeskriminalamt (2018), S. 8.

21 Vgl. Rossow (2018), S. 2.

22 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 2 f.

23 Klapproth et al. (2017), S. 2.

24 Vgl. Bundeskriminalamt (2001), S. 7.

25 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 2 f.

26 Vgl. ebenda, S. 3.

27 Rossow (2018), S. 2.

28 Vgl. ebenda, S. 2.

29 Vgl. Bundeskriminalamt (2018), S. 10 ff.

30 Vgl. ebenda, S. 10 ff.

31 Vgl. Rossow (2018), S. 3.

32 Vgl. ebenda, S. 3.

33 Vgl. ebenda, S. 3.

34 Vgl. Rossow (2018), S. 5.

35 Vgl. Rossow (2018), S. 5.

36 Vgl. ebenda, S. 5.

37 Vgl. ebenda, S. 5.

38 Vgl. Rossow (2018), S. 5.

39 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 7.

40 Vgl. o. V. (2010), PwC Deutschland, Pwc.de, URL.

41 Hofmann (2008), S. 37.

42 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 7.

43 Geschonneck, Cai, Scheben (2016), S. 12.

44 Vgl. Klapproth et al. (2017), S. 7 f.

45 Vgl. Rossow (2018), S. 13 f.

46 Vgl. Bundeskriminalamt (2017), S. 4.

47 Vgl. o. V., Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Polizei-beratung.de, URL.

48 Musshoff, Winkmann (2016), S. 9.

49 Vgl. Musshoff, Winkmann (2016), S. 9.

50 Vgl. Rossow (2018), S. 4.

51 Vgl. Bundeskriminalamt (2017), S. 5.

52 Vgl. Musshoff (2018), S. 14.

53 Vgl. ebenda, S. 14.

54 Vgl. Rossow (2018), S. 15.

55 Vgl. Bundeskriminalamt (2017), S. 5.

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Details

Title
Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Erscheinungsformen, Täter, Fallbeispiele
Author
Year
2019
Pages
56
Catalog Number
V476802
ISBN (eBook)
9783964870292
ISBN (Book)
9783964870308
Language
German
Keywords
Wirtschaftskriminalität, Kriminalität, Kriminalitätsbekämpfung, Betrug, Korruption, Täter, Diebstahl, Unterschlagung, Wikri, Entwicklung, Schäden, Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität, Schadensbilanz, Fallzahlen, Dunkelziffer, Deliktsbereich, Anlagedelikte, Finanzierungsdelikte, Arbeitsdelikte, Untreue, Betrug/Untreue in Zusammehang mit Kapitalanlagen, Gesundheitsdelikte, Insolvenzdelikte, Deliktsbereiche der Wirtschaftskriminalität, Anlage- und Finanzierundsdelikte, Wettbewerbsdelikte, Wirtschaftskriminalität bei Betrug, Tatort, Täterkreis, volkswirtschaftliche Schäden, wirtschaftskriminelle Handlungen, Täuschung, Bundeskriminalamt, Landeskriminalamt, Abgasskandal, Dieselbetrug, Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, Straftaten, Vertuschung, Kriminalpolizei, Kripo, Staatsanwaltschaft, Verbrechensbekämpfung, CEO-Fraud, Millionenschaden, Ermittlungsverfahren, Kriminalfeld, Finanzierung, Kapitalanlage, Arbeitsdelikt, Insolvenz, Wettbewerbsverzerrung
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Marc Welsch (Author), 2019, Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Erscheinungsformen, Täter, Fallbeispiele, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/476802

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Title: Wirtschaftskriminalität in Deutschland. Erscheinungsformen, Täter, Fallbeispiele



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