Die große praktische Relevanz von Leasingverträgen zeigt sich darin, daß ein immer größer werdender Teil der Investitionsgüter auf diesem Wege beschafft wird. Als problematisch erweist sich hierbei die Zurechnung zum Leasinggeber oder Leasingnehmer, wobei auch der Grundstein für die Erst- und Folgebewertung gelegt wird. In der Arbeit werden zunächst die Regelungen des deutschen Handelsrechts und anschließend die des IASB dargestellt. Dabei beschränkt sich die Arbeit auf das sogenannte Mobilien-Leasing, und verzichtet auf die Darstellung von Sonderproblemen wie den sale-and- lease-back Transaktionen. Abschließend werden die Regelungen aus beiden Normensystemen verglichen und kritisch gewürdigt.
Inhaltsverzeichnis
1. Problemstellung
2. Grundlagen
2.1. Definition
2.2. Formen des Leasing
3. Leasing im deutschen Handelsrecht
3.1. Zurechnung nach HGB
3.2. Die Zurechnungskriterien des BFH
3.3. Zurechnung nach den Leasingerlassen
3.1.1. Der Vollamortisationserlaß für Mobilien
3.1.2. Der Teilamortisationserlaß für Mobilien
3.4. Bilanzierung nach deutschem Recht
3.4.1. Wirtschaftliches Eigentum beim Leasinggeber
3.4.2. Wirtschaftliches Eigentum beim Leasingnehmer
4. Leasing in den IAS
4.1. Grundsätzliches
4.2. Zurechnung nach IAS 17
4.3. Bilanzierung nach IAS 17
4.3.1. Finance Leases
4.3.2. Operate-Leases
5. Vergleich und Würdigung
5.1. Zurechnungsregelungen
5.2. Bewertungsregelungen
5.3. Würdigung im Hinblick auf die unterschiedlichen Bilanzzwecke
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Zielsetzung und Themen der Arbeit
Das primäre Ziel dieser Seminararbeit ist die Analyse und der Vergleich der bilanzrechtlichen Behandlung von Leasingverträgen nach deutschem Handelsrecht sowie nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS). Dabei wird insbesondere untersucht, wie die Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt und welche Auswirkungen dies auf die Bilanzierung beim Leasinggeber oder Leasingnehmer hat.
- Grundlagen und Definitionen des Leasing im nationalen und internationalen Kontext.
- Analyse der Zurechnungskriterien für Leasingobjekte im deutschen Handelsrecht unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung und Leasingerlasse.
- Darstellung der Bilanzierungspraxis nach IAS 17 für Finance und Operate Leases.
- Kritische Gegenüberstellung der quantitativen deutschen Ansätze mit den qualitativen Richtlinien der IAS.
- Würdigung der unterschiedlichen Bilanzzwecke (Kapitalmarkt vs. Besteuerung).
Auszug aus dem Buch
3.1. Zurechnung nach HGB
§ 246 Abs. 1 Satz 1 HGB fordert die vollständige Erfassung aller Vermögensgegenstände des Kaufmanns im Jahresabschluß (Vollständigkeitsgrundsatz). Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des BFH umfaßt der Begriff Vermögensgegenstand nicht nur Gegenstände, die dem Kaufmann zivilrechtlich gehören, sondern auch solche, die ihm wirtschaftlich zuzurechnen sind. Hinsichtlich der Frage, welche Gegenstände dem Kaufmann wirtschaftlich zuzurechnen sind, bietet sich meines Erachtens ein Rückgriff auf den § 39 AO an, da der handelsrechtliche Begriff Vermögensgegenstand heute fast deckungsgleich mit dem Ausdruck Wirtschaftsgut aus dem Steuerrecht ist. Die Vorschrift geht davon aus, daß die Wirtschaftsgüter grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen sind, in Absatz zwei heißt es allerdings:
„Übt ein anderer als der Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut in der Weise aus, daß er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann, so ist ihm das Wirtschaftsgut zuzurechnen.“
Es wird demnach auf die tatsächliche Sachherrschaft (Verfügungsmacht) abgestellt und zwar in dem Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut wirtschaftlich sinnvoll nutzbar ist. In einem unkündbaren Leasingvertrag, der über die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschlossen ist, bleibt kein Raum für die tatsächliche Sachherrschaft des Leasinggebers, da dieser Aufgrund der Unkündbarkeit nicht auf das Leasingobjekt zugreifen kann. Das Leasingobjekt ist deshalb dem Leasingnehmer zuzurechnen. Das wirtschaftliche Eigentum kann jedoch auch dann beim Leasingnehmer liegen, wenn der Leasingvertrag nicht über die gesamte wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschlossen ist, etwa bei einer Option zu einem Ankauf oder der Weitervermietung zu günstigen Konditionen. Somit verbleibt nach diesen allgemeinen Regelungen ein weiter Interpretations- und Ermessensspielraum für den Bilanzierenden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Problemstellung: Einleitung in die hohe Praxisrelevanz von Leasingverträgen und die damit verbundene Problematik der Zurechnung von Investitionsgütern.
2. Grundlagen: Definition von Leasingbegriffen und Systematisierung der Leasingformen, insbesondere die Unterscheidung zwischen Mobilien- und Immobilien-Leasing.
3. Leasing im deutschen Handelsrecht: Detaillierte Betrachtung der Zurechnung von Leasinggegenständen anhand des HGB, der BFH-Rechtsprechung sowie der spezifischen Leasingerlasse der Finanzverwaltung.
4. Leasing in den IAS: Erläuterung der Zurechnung und Bilanzierung nach IAS 17, unterteilt in Finance Leases und Operate Leases mit Fokus auf qualitative Merkmale.
5. Vergleich und Würdigung: Kritische Gegenüberstellung der deutschen und internationalen Ansätze sowie Bewertung der unterschiedlichen Zielsetzungen von Bilanz und Steuerbilanz.
6. Thesenförmige Zusammenfassung: Komprimierte Darstellung der wesentlichen Ergebnisse zur Zurechnungs- und Bewertungsproblematik.
Schlüsselwörter
Leasing, Bilanzierung, wirtschaftliches Eigentum, HGB, IAS 17, Finance Lease, Operate Lease, Zurechnung, Leasingerlass, Vollamortisation, Teilamortisation, Rechnungslegung, Investitionsgüter, Bilanzzwecke, Mobilien-Leasing.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der bilanzrechtlichen Behandlung von Leasingverträgen, wobei der Schwerpunkt auf der Zurechnung von Leasingobjekten zum Leasinggeber oder Leasingnehmer liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die deutschen handelsrechtlichen Regelungen, die spezielle Rechtsprechung des BFH, die Verwaltungserlasse sowie die internationalen Rechnungslegungsvorschriften gemäß IAS 17.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist der Vergleich der unterschiedlichen Zurechnungs- und Bewertungskriterien in beiden Normensystemen und deren kritische Würdigung im Hinblick auf ihre Aussagekraft und Objektivierung.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich auf eine tiefgehende Literaturanalyse sowie eine rechtsvergleichende Untersuchung der nationalen (HGB/Steuerrecht) und internationalen (IAS/IFRS) Rechnungslegungsvorschriften.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden zunächst die deutschen Zurechnungsregeln und die verschiedenen Vertragstypen (Voll- und Teilamortisation) sowie die darauf basierende Bilanzierung detailliert dargestellt, gefolgt von einer Analyse der IAS-Regelungen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Leasing, wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung, Finance Lease, Operate Lease, HGB und IAS 17.
Warum reicht dem Autor die aktuelle Regelung der IAS nicht aus?
Der Autor kritisiert, dass IAS 17 durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe zu weite Ermessensspielräume lässt, die zu Lasten der Vergleichbarkeit von Abschlüssen gehen können.
Welchen Vorteil sieht der Autor in den deutschen Leasingerlassen?
Der Autor begrüßt die deutschen Leasingerlasse, da diese durch quantitative Grenzwerte eine planbare Rechtssicherheit schaffen, die eine objektivere Besteuerungsgrundlage ermöglicht.
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- Christian Kuhnke (Author), 2005, Bilanzierung von Leasingverträgen nach deutschem Bilanzrecht und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (HGB und IAS/IFRS), Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47725