Eine Regierung ist nur solange an der Macht, wie sie ihr Gewaltmonopol verteidigen und durchsetzen kann. Dies ist eine Regel, die zeitlos Bestand hat und ebenso für das Mittelalter zutrifft. In dieser Zeit ist ein König nur solange an der Macht, wie er allein in seinem Land das Gewaltmonopol besitzt und dieses auch durchzusetzen vermag. Dies galt bei der Machterlangung der Karolinger über die Merowinger, als auch bei dem Verlust der Königswürde der Karolinger an das Geschlecht der Ottonen. Dass ein Wechsel des Königsgeschlechts zumindest anfänglich ein Legitimationsproblem darstellt, sollte unbestritten sein, da die neuen Herrscher, wie in diesem Fall, nicht aus dem ehemaligen Königsgeschlecht stammen und sich somit nicht auf eine Königstradition berufen können. Zudem schaffen Übernahmen Begehrlichkeiten von anderen Großen des Reiches wie z.B. den Herzögen. So muss eine neue Machtbalance zwischen dem neuen Königsgeschlecht und den Großen gefunden werden. Bei den Ottonen ist zu erkennen, dass sie, um diese Balance zu finden, empfindliche Zugeständnisse dem Adel gegenüber machen mussten. An dieser Stelle sei an die Erbbarkeit von Lehen und an den Verlust der Königsboten, die den Willen des Königs durchsetzten, erinnert. Dennoch erreichte das Ostfränkische Reich eine Stabilität, im Gegensatz zum Westfränkischen Reich, die als ziemlich ungewöhnlich zu bezeichnen ist.
Das Ziel dieser Arbeit ist es zu untersuchen, ob es bei den Ottonen Maßnahmen gab Gewalt einzudämmen. Dabei beschränkt sich die Arbeit auf die Beschreibung der Maßnahmen. Ihre Beurteilung und Auswertung kann nicht durchgeführt werden; dies würde den Rahmen der Arbeit sprengen.
Der Aufbau der Arbeit gestaltet sich wie folgt: In den Kapiteln zwei bis vier soll anhand von Quellen nachgewiesen werden, welche herrschaftliche Funktion die Ottonen ausführten und einsetzten um Frieden, zum Beispiel durch Freundschaftsschwüre, zu wahren und Gewalt, wie zum Beispiel Fehden, zu unterbinden. In den Kapiteln fünf und sechs werden konkrete Maßnahmen gegen Gewalt geschildert und beleuchtet. Auch wird anhand der Quellen untersucht, welche Aufgaben und Intentionen die einzelnen Protagonisten, zum Beispiel Heinrich II. und Burkhard von Worms, für ihr Vorgehen hatten. Das Fazit fast die wesentlichen Aussagen der Arbeit noch einmal zusammen und bewertet diese.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Amicitiae
2.1 Freundschaft zwischen Heinrich I. und König Karl dem Einfältigen
2.2 Amicitiae zwischen Heinrich von Sachsen und den Grossen
3. Herrscherliche Friedenswahrung
3.1 Königsschutz
3.2 Friedensbann
3.3 Landfrieden
4. Hoftage oder die Institution der Beratung
5. Der weltliche Leitfaden des Burchard von Worms
6. Grundherrschaft unter Heinrich dem II.
6.1 Die Urkunde über die Streitigkeiten zwischen der bischöflichen Kirche von Worms und der Abtei Lorsch
6.2 Die Urkunde über die Streitigkeiten zwischen dem Kloster Fulda und dem Kloster Hersfeld
7. Fazit
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht, welche herrschaftlichen Maßnahmen die Ottonen ergriffen haben, um Gewalt einzudämmen und den Frieden in ihrem Herrschaftsbereich zu sichern. Dabei wird analysiert, wie durch Instrumente wie Freundschaftsschwüre (Amicitiae), den Königsschutz, die Institution der Beratung und rechtliche Vereinheitlichungen versucht wurde, auf Konflikte einzuwirken und die Macht des Staates zu stabilisieren.
- Methoden der Konfliktbewältigung und -vermeidung in der Ottonenzeit
- Die Bedeutung von Amicitiae (Freundschaft) als politisches Instrument
- Herrscherliche Friedenswahrung durch Königsschutz, Friedensbann und Landfrieden
- Die Rolle von Hoftagen und beratenden Institutionen zur Konsensbildung
- Rechtliche Vereinheitlichung als Mittel gegen willkürliche Gewalt
Auszug aus dem Buch
3.3 LANDFRIEDEN
Die wohl fortschrittlichste Form der herrschaftlichen Friedenswahrung ist der Landfrieden. Konnten die vorherigen Friedensformen bzw. Schutzformen mit wenig Aufwand installiert werden, so zeigte sich schon anhand der geringen Quantität und der zeitlichen und räumlichen Begrenzung, dass ein Landfrieden nur unter bestimmten Rahmenbedingungen installiert werden konnte.
Warum war es jedoch so schwierig für den Herrscher den Landfrieden zu installieren? GERNHUBER macht dazu folgende Aussage:
„Die in den Landfrieden zutage tretenden Tendenzen zielen überall auf eine radikale Aenderung der Dinge ab, auf eine Ablösung der fast schrankenlosen Einzelgewalt durch eine allumfassende Staatsgewalt…sie bringen den Uebergang vom altgermanischen dualistischen Friedensaufbau zum modernen Friedensaufbau mit der Konzentrierung der Gewalt beim Staate(…).Bedenken wir ferner, daß einfache Konsequenz eines bestehenden Sippenfriedens die ständige Bewaffnung der Bevölkerung ist, diese aber die größte Gefahr für einen allgemeinen Friedenszustand darstellt, dann können wir das Thema der Landfrieden bestimmen als „Schaffung eines waffenlosen Gemeinschaftsfriedens“.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert das Problem des Gewaltmonopols bei einem Herrscherwechsel und definiert das Ziel der Arbeit, die ottonischen Maßnahmen zur Eindämmung von Gewalt zu untersuchen.
2. Amicitiae: Dieses Kapitel analysiert die Bedeutung von Freundschaftsbündnissen zwischen Königen sowie zwischen dem König und den Großen als Instrument zur Konfliktlösung.
3. Herrscherliche Friedenswahrung: Es werden die Instrumente Königsschutz, Friedensbann und Landfrieden als herrschaftliche Mittel zur Eindämmung fremder Gewalt behandelt.
4. Hoftage oder die Institution der Beratung: Das Kapitel beschreibt, wie die Institution der Beratung durch Konsensbildung mit den Großen zur Stabilisierung der Herrschaft und zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung beitrug.
5. Der weltliche Leitfaden des Burchard von Worms: Hier wird untersucht, wie Burchard von Worms durch die schriftliche Fixierung von Rechtsnormen gegen die Willkür weltlicher Gewalten vorging und Rechtseinheit zu schaffen suchte.
6. Grundherrschaft unter Heinrich dem II.: Das Kapitel analysiert anhand konkreter Urkunden, wie Heinrich II. durch rechtliche Vereinheitlichungen auf Streitigkeiten zwischen kirchlichen Institutionen reagierte.
7. Fazit: Das Fazit fasst die untersuchten Maßnahmen zusammen und bewertet diese als teils bewusst, teils unbewusst gewählte Instrumente, die in der Ottonenzeit eine Entwicklung hin zu einer effektiveren Gewaltbeschränkung markierten.
Schlüsselwörter
Ottonen, Gewaltmonopol, Friedenswahrung, Amicitiae, Königsschutz, Landfrieden, Konsensbildung, Hoftage, Burchard von Worms, Rechtseinheit, Konfliktvermeidung, Heinrich II., Rechtsgeschichte, Mittelalter, Herrschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, wie das ottonische Königtum während des Mittelalters versuchte, Gewalt zu kontrollieren und den Frieden im Reich durch verschiedene herrschaftliche Maßnahmen zu sichern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Friedenswahrung durch den König, die Rolle von Freundschaftsbündnissen (Amicitiae), die Bedeutung von Beratungen (Hoftage) und die Verschriftlichung von Recht zur Eindämmung von Willkür.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, nachzuweisen, dass es bei den Ottonen gezielte politische Maßnahmen gab, um Gewalt, beispielsweise in Form von Fehden, einzudämmen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Quellenanalyse, bei der historische Urkunden und zeitgenössische Aufzeichnungen ausgewertet werden, um die herrschaftliche Praxis der Friedenswahrung zu belegen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert konkrete Maßnahmen wie Amicitiae, Königsschutz, Landfrieden, die Beratungsinstitutionen und die rechtlichen Reformen unter Burchard von Worms sowie Heinrich II.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Ottonen, Gewaltmonopol, Friedenswahrung, Amicitiae, Königsschutz, Landfrieden und Konsensbildung.
Warum war der "Landfrieden" so schwer zu etablieren?
Der Landfrieden erforderte eine radikale Abkehr von der altgermanischen Individualgewalt und den Verzicht des Adels auf das Recht der Fehde, was nur in Ausnahmesituationen und bei einem breiten Konsens zwischen Herrscher und Großen möglich war.
Wie veränderte Burchard von Worms das geltende Recht?
Burchard veränderte das traditionelle Gewohnheitsrecht, indem er in seiner Rechtssammlung verbindliche Regeln und Strafen für Probleme wie Meineide oder Zweikämpfe festlegte, um Rechtseinheit zu schaffen und die Willkür der Vögte einzuschränken.
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- Thorsten Dornemann (Author), 2004, Die Ottonen. Maßnahmen gegen Gewalt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47805