Gewalt gegen Kinder. Sozialpädagogische Maßnahmen zum Kinderschutz


Trabajo, 2016

14 Páginas, Calificación: 1,5

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Gewalt
2.1 Definition von Gewalt
2.2 Familiäre Gewalt- häusliche Gewalt
2.3 Die Kindeswohlgefährdung
2.3.1 Mögliche Gründe für eine Kindeswohlgefährdung
2.4 Schäden und Folgen familiärer Gewalt

3. Der Kinderschutz
3.1 Was ist der Kinderschutz
3.1.1 Unterstützungsmaßnahmen
3.1.2 Präventive Maßnahmen
3.2 Das persönliche Gespräch
3.2.1 Das Verhalten des Kindes
3.2.2 Die Beobachtungen der Fachkräfte
3.2.3 Die notwendigen Methoden einer erfolgreichen Kommunikation

4. Fazit

5. Literaturverzeichnis

1.Einleitung

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“ (§1666 BGB)

Die Gewalt an Kindern ist insbesondere nach dem Fall Kevin (2005) zu einem heiklen Thema in Deutschland geworden. Es werden Kinder auf die Welt gebracht und von ihren leiblichen Eltern missbraucht, vergewaltigt, oder sogar getötet. Was gibt es für Formen von Gewalt? Was ist der Grund für solche grausamen Taten? Was kann dagegen unternommen werden, und wie kann Gewalt gegenüber Kindern vorgebeugt werden? Welche präventiven Maßnahmen existieren im Kinderschutz, und inwiefern darf der Staat eingreifen? Diese, und noch weitere Fragen sollen in dieser Arbeit beantwortet werden.

Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Thema der Gewalt gegen Kinder, und die rechtlichen und sozialpädagogischen Maßnahmen die im Kinderschutz existieren. Die Arbeit ist in zwei Teilen gegliedert. Der erste Teil der Arbeit beschäftigt sich allgemein mit dem Begriff der Gewalt an Kindern. Zunächst wird der Begriff der Gewalt erklärt, anschließend wird die familiäre,- bzw. häusliche Gewalt definiert. Darauffolgend soll der Begriff der Kindeswohlgefährdung festgelegt werden, und angehend erläutert werden, was die möglichen Ursachen für eine Kindeswohlgefährdung sind. Abschließend werden mögliche Schäden und Folgen von familiärer Gewalt an Kindern genannt.

Der nächste Teil beschäftigt sich mit dem Kinderschutz und seinen Unterstützungsmaßnahmen, als auch den notwenigen präventiven Maßnahmen um Gewalt an Kindern vorzubeugen. Ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes ist das Gespräch mit betroffenen Kindern, welches im Fokus steht. Es sollen dabei zunächst die häufigsten Verhaltensweisen der Kinder festgelegt werden, die während des Gesprächs im Kinderschutz wahrgenommen werden. Anschließend werden die defizitären Beobachtungen der Fachkräfte im Kinderschutz erwähnt und kritisiert, die oft Grund für eine scheiternde Kommunikation sind. Der letzte Punkt beschäftigt sich mit dem Lösungsansatz für eine erfolgreiche Kommunikation und Hilfestellungen für beide Gesprächspartner, für das Kind als auch für die Fachkraft. Dieser Lösungsansatz erläutert, wie mit einem misshandelten, oder vernachlässigtem Kind umgegangen werden muss, welche Methoden für ein erfolgreiches Gespräch angewandt werden sollten, um dem Kind helfen zu können.

2.Gewalt

2.1 Definition von Gewalt

Die allgemeine Definition von Gewalt lässt sich als problematisch zuordnen. Gewalt wird meist zunächst als Aggression verstanden. Bei der Aggression werden schädigende Reize angerichtet. Der Begriff der Gewalt definiert eine bestimmte Teilmenge von Aggressionen. Es wird von einer ausgeübten physischen Aggression gesprochen. (Vgl. Nachtigall 1998: 78) Trotz breitem Einverständnis darüber, dass der Begriff der Gewalt als Verletzung und ggf. Tötung aufgegriffen-, und somit als ein Begriff der allgemeinen Zerstörung und Entstehung von Opfern verstanden wird, kann keine eindeutige Definition benannt werden. Es ist riskant, wenn Gewalt als etwas Genaues festgelegt werden soll. (Vgl. Heitmeyer/ Hagan 2002: 16) Was eindeutig feststeht ist, dass Gewalt durch bestimmtes Handeln, und ebenfalls durch Unterlassung entstehen kann. Trotz großem Umfang an Gewaltdefinitionen, (Vgl. Heitmeyer/ Hagan 2002: 17) kann man Gewalt in folgende Aspekte unterteilen: Die Differenzierung kann gemacht werden, im Hinblick auf physischer, psychischer, institutioneller, struktureller, kultureller und symbolischer Gewalt. Ebenfalls gehört zu der Kategorie der Gewalt Schädigungen durch Unterlassungen. Wenn man diese Aspekte der Gewalt miteinander vergleicht, haben sie alle die Perspektive der Schädigung gemeinsam, bzw. ist dies der Punkt der Verbindung. (Vgl. Imbusch 2010: 245).

Als allgemeines Verständnis von Gewalt kann gesagt werden, dass sie immer auf Zerstörung beruht, und „[…] auf der Abwertung von Leben und der Aufwertung von Macht […]“ (Heitmeyer/ Hagan 2002: 19) Sie wird als ein Störfall im Zivilisationsprozess bezeichnet, gegen den vorgegangen werden muss. Sie widerspricht dem Grundgesetz der kultivierten Gesellschaft. (Vgl. Imbusch 2010: 250) und wird in der Hinsicht ihrer Zerstörung von Menschen und Menschlichkeit negativ aufgefasst. (Vgl. Heitmeyer/ Hagan 2002: 19)

2.2 Familiäre Gewalt- häusliche Gewalt

Als familiäre Gewalt, auch Aggressionen, „[…] sind physische, sexuelle, psychische, verbale und auch gegen Sachen gerichtete Aggressionen gemeint, die nach gesellschaftlichen Vorstellungen jener auf (gegenseitige) Sorge und Unterstützung ausgerichteten Erwartungshaltung zuwiderlaufen.“ (Lamnek/ Luedtke/ Ottermann 2006: 8) Zitiert nach Schneider. (1990:508.) In der häuslichen Gewalt kann es zu physischen als auch psychischen Angriffen kommen, hierbei sind u.a. gemeint Zwang, Verletzungen und Schäden gegenüber einer Person in der Familie. Genau wie physische Gewalt, kann auch psychische Gewalt langfristigere Auswirkungen auf das Befinden und das Sozialverhalten des Betroffenen haben. Als physische Gewalt kann folgendes genannt werden: sexuelle Gewalt (Vergewaltigung), Gewalt gegen Gegenstände, wie beispielsweise Kleidungsstücke, Andenken, Spielzeuge oder Haustiere. Bei der häuslichen Gewalt handelt es sich um eine Art Macht-durch-Zwang-Aktion. (Vgl. Lamnek/ Luedtke/ Ottermann 2006: 14) „Der Tatort häuslicher Gewalt ist die Familie, die Ehe, oder ein familien- bzw. eheähnliches Gebilde […].“ (Lamnek/ Luedtke/ Ottermann 2006: 18 f.)

Bei der häuslichen Gewalt handelt es sich nicht nur um ein abweichendes Verhalten, sondern auch ein soziales Problem. Sie unterliegt deshalb informell-privater, als auch formell- öffentlicher sozialer Kontrolle. (Vgl. Lamnek/ Luedtke/ Ottermann 2006: 8)

2.3 Die Kindeswohlgefährdung

Noch bis heute existieren zu wenige Studien über die häusliche Gewalt an Kindern. Kinder die unter dem Aspekt der häuslichen Gewalt aufwachsen müssen, werden eindeutig zu selten im Alltag, als auch in Studien erwähnt. Die Untersuchung mit dem Titel „Häusliche Gewalt aus Sicht von Kindern und Jugendlichen“ befasst sich mit der Perspektive betroffener Kinder. (Vgl. Kavemann/ Kreyssig 2013: 78) Anhand dieser Studie stellte sich heraus, dass insgesamt zehn und dreißig Prozent aller Kinder und Jugendlichen im Verlauf ihrer Kindheit zu Zeugen von häuslicher Gewalt werden. (Vgl. Kavemann/Kreyssig 2013: 79)

Es ist von besonderer Wichtigkeit zu analysieren, ab welchem Zeitpunkt Gewalt gegen ein Kind entsteht, und welche Schäden Gewalt mit sich trägt. Bereits während der Schwangerschaft der Mutter kann die vom Ehemann ausgeübte Gewalt ebenfalls dem Kind schaden, obwohl das Ziel ggf. nur die Ehefrau ist. Das Kind kann an denselben Schäden leiden, wie die Mutter. In der häuslichen Gewalt wird von einer automatisierten Geschlechterpositionierung gesprochen, welche durch unterschiedliche Macht- und Kontrollmuster bestimmt wird. (Vgl. Kavemann/Kreyssing 2013: 80)

Somit lässt sich also feststellen, dass die häusliche Gewalt zwischen den Ehe-, bzw. Lebenspartnern nicht gleichberechtigt auftritt. Es herrschen unterschiedliche Machtverhältnisse zwischen beiden Personen. Es ist meist ein Elternteil, dass sich in einer „[…] gewalttätigen Art und Weise über die Grenzen des anderen Elternteils hinweg […]“ setzt. (Kavemann/Kreyssing 2013: 213)

Selbst wenn das Kind nicht das direkte Opfer der ausgeübten Gewalt ist, ist ebenso das Miterleben von Gewalt für Kinder sehr gefährlich, und mit Angst und dem Gefühl der Hilfslosigkeit verbunden. Die Vertrauensbeziehung wird geschwächt und das Kind wird geplagt von Schuldgefühlen. (Vgl. Kavemann/Kreyssing 2013: 215)

Eine allgemeine Definition für die Kindeswohlgefährdung existiert nicht. Es wird von einer Kindeswohlgefährdung gesprochen, wenn das Wohl des Kindes im Hinblick auf den Körper, Geist und die Seele bedroht wird, und die eigenen Erziehungsberechtigten nicht im Zustand sind derartigen Gefahren zu verhindern. (Vgl. Thurn 2017: 32)

2.3.1 Mögliche Gründe für eine Kindeswohlgefährdung

Jedes Kind kann von seinen Eltern misshandelt werden. Jedoch lässt sich in bestimmten Gruppen von Kindern feststellen, dass insbesondere diese davon betroffen sind. Eine deutliche Überrepräsentierung misshandelter Kinder sind unteranderem Kinder mit offensichtlichen Behinderungen (überwiegend geistig), oder einer verzögerten Entwicklung. Ebenso gehören zu dieser Gruppe Neugeborene. Jedoch muss es nicht unbedingt an dem Kind oder seiner Erkrankung liegen, meist ist dies auch Abhängig von den Erziehungsberechtigten. Die Mutter leidet ggf. an einer Erkrankung, oder befand sich an den ersten Geburtswochen ihres eigenen Kindes in einem Heim, was dazu führt, dass sich keine Entwicklung der Mutter-Kind Beziehung entwickeln kann, und somit die Bedürfnisse, Sprachentwicklung, und das Wachstum des Kindes nicht vollständig ausgeführt werden können. Des Weiteren sind es meist Kinder die von Misshandlungen und Vernachlässigungen betroffen sind, die durch ihr unruhiges, überaktives Verhalten auffallen. (Vgl. Pfeiffer/ Wittenhagen 1993: 33)

Oftmals ist die Anwendung von Gewalt deutliche verbunden mit Einschränkungen der Erziehungs-, und Kontaktfähigkeit des Elternteils. Dem Elternteil fehlt die „[…] Kompetenz wie Liebe, Verantwortungsbewusstsein und Empathie […]“. (Kavemann/Kreyssing 2013: 214) Diese äußern sich zu einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von Kindesmisshandlungen und einer fehlenden Wertschätzung im Hinblick auf das eigene Kind. (Vgl. Kavemann7Kreyssing 2013: 214)

Die Eltern des Kindes setzen Prioritäten und Erwartungen an das Kind an. Darunter könnte man folgendes Beispiel nennen: Das Kind entspricht nicht dem Wunschgeschlecht der Eltern und ihre allgemeinen Erwartungen gegenüber dem Kind werden nicht erfüllt. (Vgl. Pfeiffer/ Wittenhagen 1993: 33)

2.4 Schäden und Folgen familiärer Gewalt

Die Kindeswohlgefährdung kann eine gegenwärtige, als auch zukünftige Gefahr und Schädigung für das Kind bedeuten. (Vgl. Thurn 2017: 38) Formen von Gefahren und Schäden die Kindern zugefügt werden, werden des Öfteren als körperliche/physische und psychische/emotionale/seelische Misshandlungen oder Vernachlässigungen, und dem sexuellen Missbrauch unterteilt. Der Begriff der Kindeswohlgefährdung bezeichnet jedoch nicht derartige Synonyme, sondern die Verwendung des Begriffs legt eine juristische Grenze fest, welcher das Ausmaß einer Gefährdungssituation benennt. (Vgl. Thurn 2017: 32 f.)

Sexueller Missbrauch kann festgelegt werden, wenn eine sexuelle Handlung einem sexuell identifizierbaren Körperkontakt bezeichnet werden kann, als auch das Tun gegen den Willen des Kindes. (Vgl. Thurn 2017: 35 f.) Als Vernachlässigung wird bezeichnet, dass die notwendige Sicherstellung der psychischen als auch physischen Versorgung des Kindes nicht vorhanden ist, und somit das Kind ggf. durch eine kontinuierliche, oder wiederholte Unterlassung eines rücksichtsvollen Handelns von einem, oder beiden Elternteilen vernachlässigt wird. (Vgl. Thurn 2017: 36) Es lassen sich keine einheitlichen Folgen zusammensetzen, wenn ein Kind misshandelt oder vernachlässigt wurde. Dieselben Misshandlungsformen können unterschiedliche Folgen bei dem betroffenen Kind zeigen. Daher ist es erschwert von einer genauen Allokation zu sprechen. (Vgl. Thurn 2017: 47) Allgemein kann jedoch gesagt werden, dass durch Misshandlungen und Vernachlässigungen betroffene Kinder an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden können. (Vgl. Thurn 2017: 47) Des Weiteren kann dies anhand von „[…] Verletzungen, Verbrennungen, Würgemale bei körperlicher Misshandlung oder eine deutliche Unterernährung, verfaulte Zähne, Gedeihstörungen bei Vernachlässigung […]“ (Thurn 2017: 48) ermittelt werden. Diese werden als Kurzzeitfolgen bezeichnet. Derartige Kurzzeitfolgen können sich ebenfalls auf das Alltagsleben des betroffenen Kindes äußern. Diese teilen sich in drei Kategorien auf: Die kognitiv-emotionalen, somatisch und psychosomatische Störungen, als auch Störungen des Sozialverhaltens. Bei der Kategorie der kognitiv-emotionalen Störung könnte es der Fall sein, dass das Kind Schwierigkeiten bei der Aufmerksamkeit und der Konzentration zeigt, eventuell begleitet von Sprach-, Lern- und Schulschwierigkeiten. Gefolgt von Angstzuständen, Depressionen und Suizidgedanken. In der Kategorie der somatischen und psychosomatischen Störung, zeigt das Kind ggf. körperliche Verletzungen auf, oder es hatte psychosomatische Beschwerden ohne dass sich eine körperliche Feststellung zeigt. Das Kind kann an massiven Schlafstörungen, Eigenschaften wie Bettnässen und sich Einkoten leiden. Die Betroffenen könnten ggf. von ihrem Zuhause weglaufen, ein Rückzugverhalten zeigen, Eigenschaften wie Hyperaktivität und Aggressivität erkennen lassen. Dies sind eindeutige Signale für Störungen des Sozialverhaltens. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich derartige kurzfristige Folgen nicht auf langfristige Folgen oder Beeinträchtigungen entwickeln können. (Vgl. Thurn 2017: 48)

Als Störungen für Langzeitfolgen im Hinblick auf die Vernachlässigung und Misshandlung des Betroffenen könnten sich „[…]posttraumatische Belastungsstörungen, Angststörungen und Depressionen, Persönlichkeitsstille und Persönlichkeitsstörungen, substanzgebundenes Suchtverhalten, selbstschädigendes Verhalten und Suizidalität, somatische und psychosomatische Symptome, dissoziative Störungen, Ess- und Schlafstörungen, sexuelle Störungen (bei sexueller Kindesmisshandlung) und Störungen in sozialen Beziehungen[…]“ (Thurn 2017: 48 f.) während dem Aufwachsen, als auch im Erwachsenenalter sichtbar machen. (Vgl. Thurn 2017: 48 f.) Dabei sind die Formen und Schwere der ausgeübten Misshandlung oder Vernachlässigung, als auch der Kontext variierend im Hinblick auf die Art und Schwere der Kurz- und Langzeitfolgen. (Vgl. Thurn 2017: 49)

[...]

Final del extracto de 14 páginas

Detalles

Título
Gewalt gegen Kinder. Sozialpädagogische Maßnahmen zum Kinderschutz
Universidad
University of Wuppertal
Calificación
1,5
Año
2016
Páginas
14
No. de catálogo
V478155
ISBN (Ebook)
9783668960022
ISBN (Libro)
9783668960039
Idioma
Alemán
Palabras clave
gewalt, kinder, sozialpädagogische, maßnahmen, kinderschutz
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Gewalt gegen Kinder. Sozialpädagogische Maßnahmen zum Kinderschutz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/478155

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