Haben die Vertragsparteien keine Vereinbarungen über die Kündigung getroffen, so kann der Auftraggeber den Bauvertrag jederzeit kündigen (§ 8 Nr. 1 VOB/B). Man spricht hier auch vom freien K ündigungsrecht des Auftraggebers. Die Kündigung kann fristlos und ohne Begründung erfolgen.
Der Auftraggeber kann ebenfalls frei entscheiden, in welchem Umfang er den Bauvertrag kündigt. Er kann beispielsweise den gesamten Bauvertrag kündigen oder die Kündigung auf einen Teil der auszuführenden Leistung beschränken. Die Kündigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B unterliegt dem Schriftformerfordernis. Es handelt sich um eine bedingungsfeindliche, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Zugang beim Auftragnehmer ist Voraussetzung. Das Wort „Kündigung“ muss nicht enthalten sein. Es genügt, wenn durch Auslegung der Umstände und dem Erklärungsinhalt eine endgültige Beendigung angenommen werden kann, z.B. bei einem ausgesprochenen Baustellenverbot. 1
Die freie Kündigung hat zur Folge, dass der Auftragnehmer einen Anspruch auf seinen vollen Werklohn hat. Jedoch mindert sich die Vergütung nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B. Danach muss sich der Auftragnehmer anrechnen lassen, was er an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Bei der Frage, ob Ersparnisse oder/und anderweitiger Erwerb vorliegt, ist auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen. Ein Rückgriff auf eine allgemeine betriebswirtschaftliche Kostenkontrolle 2 oder auf einen branchenüblichen Gewinn 3 ist nicht möglich. Erspart sind diejenigen Kosten, die auf Grund der Nichtausführung der Leistungen infolge der Kündigung entfallen sind. Der Auftragnehmer soll nach Kündigung jedoch nicht schlechter oder besser stehen, als bei vollständiger Ausführung des Vertrages. Bei einer prozessualen Auseinandersetzung ist eine Klage, in der der Auftragnehmer eine Vergütung nach § 649 S. 2 BGB (§ 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B verweist auf § 649 BGB) verlangt, nur schlüssig, wenn er zu den ersparten Aufwendungen oder zum Erwerb durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft entsprechend vorträgt. [...]
Gliederung
1. Die vorzeitige Beendigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber
1. 1. Die Kündigung ohne Grund gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B
1. 2. Die außerordentliche Kündigung des Auftragsgebers
1. 2. 1. Allgemeine Grundsätze
1. 2. 2. Außerordentliche Kündigung wegen Insolvenz (§ 8 Nr. 2 VOB/B)
1. 2. 3. Kündigung gemäß § 8 Nr. 3 VOB/B
1. 2. 4. Kündigung aus sonstigen wichtigen Gründen
1. 2. 5. Kündigung gemäß § 8 Nr. 4 VOB/B
1. 2. 6. Rechtsfolgen
1. 3. Die Kündigung wegen mehr als dreimonatiger Unterbrechung gemäß § 6 Nr. 7 VOB/B
2. Die vorzeitige Beendigung eines Bauvertrags durch den Auftragnehmer
2. 1. Allgemeines
2. 2. Kündigung aus sonstigen Gründen
2. 3. Weitere unbeschriebene Kündigungsrechte
2. 4. Kündigung wegen Annahmeverzug des Auftraggebers
2. 5. Kündigung wegen Zahlungsverzug des Auftraggebers
3. Die einvernehmliche Aufhebung eines Bauvertrags
4. Die prozessuale Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers
4. 1. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
4. 1. 1. Echte Prozessvoraussetzungen
4. 1. 2. Sachurteilsvoraussetzungen
4. 1. 3. Voraussetzungen bezüglich der Parteien
4. 1. 4. Voraussetzungen bezüglich des Gerichts/ Zuständigkeit
4. 1. 5. Voraussetzungen bezüglich des Verfahrens
4. 1. 6. Begründetheit
4. 2. Die Klagearten
4. 2. 1. Die Feststellungsklage
4. 2. 1. 1. Ziel, Begriff und Anwendungsbereich
4. 2. 1. 1. 1. Positive Feststellungsklage
4. 2. 1. 1. 2. Negative Feststellungsklage
4. 2. 1. 2. Zulässigkeit der Feststellungsklage
4. 2. 1. 2. 1. Rechtsverhältnis i.S.d. § 256 ZPO
4. 2. 1. 2. 2. Feststellungsinteresse
4. 2. 1. 2. 3. Bezeichnung des Feststellungsbegehrens
4. 2. 1. 2. 4. Darlegungs- und Beweislast
4. 2. 1. 3. Verhältnis zwischen Feststellungsklage und Leistungsklage
4. 2. 2. Die Leistungsklage
4. 2. 2. 1. Das Ziel und der Zweck
4. 2. 2. 2. Die „bezifferte“ Leistungsklage
4. 2. 2. 3. Die „unbezifferte“ Leistungsklage
4. 2. 3. Die Stufenklage
4. 2. 3. 1. Gesetzliche Konstruktion
4. 2. 3. 1. 1. Klagehäufung mit vorerst unbestimmtem Zahlungs- oder Herausgabeantrag
4. 2. 3. 1. 2. Anwendungsbereich
4. 2. 3. 1. 3. Vorteil der Stufenklage
4. 2. 3. 2. Verhandlung und Entscheidung Stufe für Stufe
4. 2. 3. 2. 1. Regel und Ausnahme
4. 2. 3. 2. 2. Erste Stufe : Auskunft
4. 2. 3. 2. 3. Zweite Stufe: Eidesstattliche Versicherung
4. 2. 3. 2. 4. Dritte Stufe: Zahlung oder Herausgabe
4. 3. Vorläufiger Rechtschutz - Das Arrest- und Verfügungsverfahren
4. 3. 1. Wesen und Gegenstand
4. 3. 2. Abgrenzung zwischen Arrest und einstweiliger Verfügung
4. 3. 3. Allgemeine Prozessvoraussetzungen
4. 3. 3. 1. Zuständigkeit der Gerichte
4. 3. 3. 2. Die Form des Gesuchs
4. 3. 3. 3. Der Inhalt des Gesuchs
4. 3. 3. 4. Bezeichnung des Gegners
4. 3. 3. 5. Darlegung des Anspruches
4. 3. 3. 6. Die Darlegung des Arrest- und Verfügungsgrundes
4. 3. 4. Die Besorgnis beim dinglichen Arrest
4. 3. 5. Die Notwendigkeit beim persönlichen Arrest
4. 3. 6. Gründe der einstweiligen Verfügung
4. 3. 6. 1. Sicherungsverfügung - Die Besorgnis bei der einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Individualanspruchs
4. 3. 6. 2. Regelungsverfügung - Die Notwendigkeit bei der einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Rechtsfriedens
4. 3. 6. 2. 1. Störungen des Rechtsfrieden, die noch bevor stehen
4. 3. 6. 2. 2. bereits begangene Rechtsverletzungen bei denen Wiederholungsgefahr besteht
4. 3. 6. 2. 3. andauernde Störung des Rechtsfriedens
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der vorzeitigen Beendigung von Bauverträgen sowie den prozessualen Möglichkeiten zur Geltendmachung der daraus resultierenden Rechte des Auftraggebers. Die zentrale Fragestellung konzentriert sich darauf, unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung wirksam erfolgt, wie Vergütungsansprüche berechnet werden und welche prozessualen Klagearten zur Durchsetzung von Ansprüchen in der Baupraxis zur Verfügung stehen.
- Kündigungsrechte des Auftraggebers (VOB/B und BGB)
- Kündigungsrechte des Auftragnehmers und Aufhebungsverträge
- Prozessuale Voraussetzungen und Klagearten (Feststellungs-, Leistungs- und Stufenklage)
- Einstweiliger Rechtsschutz durch Arrest- und Verfügungsverfahren
- Beweislastfragen und rechtliche Durchsetzung im Bauprozess
Auszug aus dem Buch
1. 1. Die Kündigung ohne Grund gemäß § 8 Nr. 1 VOB/B
Haben die Vertragsparteien keine Vereinbarungen über die Kündigung getroffen, so kann der Auftraggeber den Bauvertrag jederzeit kündigen (§ 8 Nr. 1 VOB/B). Man spricht hier auch vom freien Kündigungsrecht des Auftraggebers. Die Kündigung kann fristlos und ohne Begründung erfolgen.
Der Auftraggeber kann ebenfalls frei entscheiden, in welchem Umfang er den Bauvertrag kündigt. Er kann beispielsweise den gesamten Bauvertrag kündigen oder die Kündigung auf einen Teil der auszuführenden Leistung beschränken.
Die Kündigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B unterliegt dem Schriftformerfordernis. Es handelt sich um eine bedingungsfeindliche, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Zugang beim Auftragnehmer ist Voraussetzung. Das Wort „Kündigung“ muss nicht enthalten sein. Es genügt, wenn durch Auslegung der Umstände und dem Erklärungsinhalt eine endgültige Beendigung angenommen werden kann, z.B. bei einem ausgesprochenen Baustellenverbot.
Die freie Kündigung hat zur Folge, dass der Auftragnehmer einen Anspruch auf seinen vollen Werklohn hat. Jedoch mindert sich die Vergütung nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B. Danach muss sich der Auftragnehmer anrechnen lassen, was er an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Die vorzeitige Beendigung eines Bauvertrags durch den Auftraggeber: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Kündigungsoptionen des Auftraggebers nach der VOB/B, inklusive der freien Kündigung sowie außerordentlicher Kündigungsgründe bei Insolvenz oder Vertragsverletzungen.
2. Die vorzeitige Beendigung eines Bauvertrags durch den Auftragnehmer: Hier werden die Voraussetzungen dargestellt, unter denen der Auftragnehmer zur Kündigung berechtigt ist, insbesondere bei Annahme- oder Zahlungsverzug des Auftraggebers.
3. Die einvernehmliche Aufhebung eines Bauvertrags: Dieses Kapitel behandelt die beiderseitige Beendigung des Bauvertrags und die dabei zu beachtenden Regelungen zur Abrechnung erbrachter Leistungen.
4. Die prozessuale Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers: Dieser umfassende Abschnitt widmet sich den prozessualen Voraussetzungen, den verschiedenen Klagearten wie der Feststellungs-, Leistungs- und Stufenklage sowie dem vorläufigen Rechtsschutz durch Arrest und einstweilige Verfügung.
Schlüsselwörter
Bauvertrag, VOB/B, Kündigung, Auftraggeber, Auftragnehmer, Werklohn, Schadensersatz, Insolvenz, Feststellungsklage, Leistungsklage, Stufenklage, einstweilige Verfügung, Arrestverfahren, Prozessvoraussetzungen, Beweislast
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und prozessualen Wege zur vorzeitigen Beendigung von Bauverträgen unter besonderer Berücksichtigung der VOB/B.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Im Fokus stehen Kündigungstatbestände für Auftraggeber und Auftragnehmer, die vertragliche Abwicklung nach Beendigung sowie die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die komplexen Regelungen zur Kündigung und die effizienten Möglichkeiten der prozessualen Rechtsverfolgung im Baurecht verständlich darzulegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von VOB/B-Regelungen, BGB-Vorgaben und einschlägiger Rechtsprechung (BGH, OLG).
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Kündigungsrechte der Vertragsparteien sowie eine detaillierte prozessrechtliche Anleitung für den Auftraggeber.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie Bauvertragsrecht, Kündigung, VOB/B, Prozessvoraussetzungen und vorläufiger Rechtsschutz.
Wie unterscheidet sich die „bezifferte“ von der „unbezifferten“ Leistungsklage?
Die bezifferte Leistungsklage erfordert eine konkrete Angabe des Geldbetrages, während die unbezifferte Klage in Ausnahmefällen zulässig ist, wenn der Betrag vom Gericht oder einem Sachverständigen ermittelt werden muss.
Was ist der besondere Vorteil der Stufenklage?
Die Stufenklage ermöglicht es, den Zahlungsantrag vorerst unbestimmt zu lassen und die Verjährung zu hemmen, während der Auskunftsanspruch zur Bezifferung der Forderung geklärt wird.
Wann ist eine einstweilige Verfügung gegen den Auftragnehmer gerechtfertigt?
Sie ist gerechtfertigt, wenn der Erfüllungserfolg gefährdet ist oder der Rechtsfrieden durch Störungen, wie etwa die unberechtigte Entnahme von Baumaterialien, wiederhergestellt werden muss.
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- Lars Jäckel (Author), 2005, Die vorzeitige Beendigung des Bauvertrages / Die prozessuale Geltendmachung der Rechte des Auftraggebers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47985