Die qualitative Einflussnahme des MfS auf das Schulleben in der DDR und welche Konsequenzen hatte diese Einflussnahme auf die Institution Schule sowie deren Mitglieder?


Examination Thesis, 2005

86 Pages, Grade: 2


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Die qualitative Einflussnahme des MfS auf das Schulleben in der DDR

1. Einleitung

2. Das Ministerium für Staatssicherheit
2.1. Die Stasi- ein Ministerium der SED
2.2. Die Aufgaben des MfS
2.3. Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle von Personen durch die Stasi
2.4. Die Maßnahmen zur Beeinflussung durch das MfS

3. Die Begründung des MfS für die Einflussnahme auf das Schulleben
3.1. MfS- interne Richtlinien und Dienstanweisungen
3.2. Jugendliche als scheinbare Opposition im Blickfeld der Staatssicherheit
3.3. Der Auftrag des MfS zur Überwachung des Schullebens

4. Ansatzpunkte einer möglichen MfS- Einflussnahme im Volksbildungsbereich
4.1. Das Aufnahmeverfahren in die Erweiterte Oberschule (EOS)
4.2. Die Partei in der Schule
4.3. Der Erziehungsauftrag im sozialistischen Staat

5. Die Einflussnahme der Staatssicherheit auf das Schulleben
5.1. Die Präsenz der Staatssicherheit an Schulen
5.2. Meldepflicht für „außergewöhnliche Vorkommnisse“
5.3. Lehrer im Visier der Staatssicherheit
5.4. Die Einflussnahme der Stasi auf Schüler
5.5. Einzelne Teilbereiche des Schulalltags als Interessengebiete des MfS

6. Konsequenzen aus der Einflussnahme durch das MfS
6.1. Die Veränderung in der Köpfen der Menschen
6.2. Auswirkungen auf die Lehrer- Schüler- Interaktion
6.3. Folgen der Kooperation mit der Stasi für inoffizielle Mitarbeiter
6.4. Auswirkungen auf die Schule als Bildungs- und Erziehungsinstanz

7. Das Beispiel der „Schule der Freundschaft“ in Staßfurt
7.1. Die Tätigkeit ausländischer Mitarbeiter an der SdF für das MfS
7.2. „außergewöhnliche Vorkommnisse“ an der SdF
7.3. Versuch der Kontaktaufnahme durch Vertreter der Kirche

8. Zusammenfassung

Quellenangaben

Anlagen
1. Abschrift der Meldepflicht für außergewöhnliche Vorkommnisse
2. Abschrift der Aufnahmeordnung für die polytechnische Oberschule
3. Abschrift der Informationsbedarfvorgabe zur Einschätzung der politisch- operativen Lage im Bereich Volksbildung des Bezirks Dresden
4. Abschrift einer Bereitschaftserklärung zum Berufsoffiziersbewerber/ Berufsunteroffiziersbewerber des MfS

1. Einleitung

In meiner Zulassungsarbeit mit dem Titel Die qualitative Einflussnahme der Staatssicherheit auf das Schulleben in der DDR beschäftige ich mich mit der Frage, in welcher Art und Weise das Ministerium für Staatssicherheit Einfluss auf das Schulleben in der ehemaligen DDR nahm und welche Konsequenzen diese Einflussnahme auf die Institution Schule sowie deren Mitglieder hatte.

Die Merkmale der zwei Hauptkomponenten, Schule und Staatssicherheit, werden einzeln erörtert und später in Beziehung zueinander gesetzt. Im ersten Kapitel wird die Frage geklärt, wer oder was die Staatssicherheit in der DDR war. Das MfS war ein Ministerium der SED und bezeichnete sich selbst als „Schild und Schwert der Partei“. In dieser Stellung erhielt es Aufgaben von der Partei, führte diese konspirativ als Geheimdienst aus und erweiterte sie ebenso nach eigenen Vorstellungen. Die Staatssicherheit hatte die primäre Aufgabe, den sozialistischen Arbeiter- und Bauernstaat vor den subversiven Angriffen des Feindes zu schützen. Als Feind wurde das kapitalistische Ausland angesehen. Ihm wurden ständige ideologische Beeinflussungsversuche gegen den Sozialismus unterstellt, welche die Staatssicherheit unter dem Begriff "politisch ideologische Diversion" (PIP) zusammenfasste. Um den Staat zu schützen und die PID im Keim zu ersticken, schaffte sich die Staatssicherheit ein Netz von Überwachungsmöglichkeiten durch den Einsatz operativer Mittel und Methoden sowie durch den Aufbau eines allgegenwärtigen Netzes inoffizieller Mitarbeiter. So gelang es der Staatssicherheit, das Leben der DDR- Bürger, uneingeschränkt zu überwachen.

Das zweite Kapitel zeigt die für das MfS bestehende Notwenigkeit auf, das Schulleben zu überwachen. Grundlage des Kapitels bilden der Befehl 11/66 „zur politisch- operativen Bekämpfung der politisch- ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR“ und die „Dienstanweisung 4/66 zur politisch- operativen Bekämpfung der politisch- ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR“. Jugendliche versuchten im Auge der Staatssicherheit eine Opposition darzustellen, die das Ziel der Herausbildung eines allgemeinen sozialistischen Bewusstseins, gefährden könnte. Am Beispiel der Stadt Dresden 1986 wird ein direkter Auftrag des MfS zur Überwachung des Schullebens aufgezeigt.

Das folgende Kapitel beschäftigt sich mit der Volksbildung in der DDR. Es wird die Struktur des einheitlichen Bildungssystems in den achtziger Jahren aufgezeigt, der mögliche Bildungsweg der Schüler nachgefahren und das System der Schulverwaltung aufgezeigt. Es wird versucht, schon in diesem Abschnitt, mögliche Ansatzpunkte für den Einfluss der Staatssicherheit aufzudecken sowie die parteiliche Präsenz an den Schulen aufzuzeigen. Bildungs- und Erziehungsauftrag in der DDR war allgemein die Herausbildung eines sozialistischen Bewusstseins in allen Bevölkerungsteilen.

Dem Abschnitt einer allgemeinen Grundlegung zum Bildungssystem der DDR folgt der Hauptteil der Arbeit, die Einflussnahme der Staatssicherheit. Hierbei wird auch auf den quantitativen Einfluss Bezug genommen um zu verdeutlichen in wiefern die Volksbildung überhaupt Betätigungsfeld des MfS war und in welcher Relation dies zu anderen Bereichen des Lebens stand. Es wird aufgezeigt, wie Träger wichtiger Schlüsselpositionen in der Volksbildung für das MfS nutzbar gemacht wurden, wie deren Positionen von der Stasi ausgenutzt wurden und welche Folgen dies für das Schulleben hatte. Speziell wird auf die Beeinflussung der Lehrer eingegangen sowie auf die der Schüler. Sie sind neben den Lehrern der wichtigste Teil der Schule. Jugendliche standen permanent unter konspirativem Einfluss, sei es durch Bespitzelungen in und außerhalb der Schule, durch den "freiwilligen" Zwang sich in den Pionierorganisationen oder bei der Jugendweihe öffentlich zum Sozialismus zu bekennen oder in der Ausnutzung Jugendlicher als Spitzel für die Staatssicherheit. Der Lebensweg eines jeden Schülers konnte durch das MfS geebnet oder verbaut werden je nachdem, ob er selbst, seine Familie und sein Umfeld die, von der Partei gewünschte, sozialistische Haltung aufwiesen. Es werden die Disziplinierungsmaßnahmen des MfS erläutert und ihre Folgen dargelegt.

Neben den Personen des Schulalltags wird die Meldepflicht für „außergewöhnlichen Vorkommnisse“ erklärt und durch Bespiele belegt. Ebenso wird versucht die Einwirkung auf Unterrichtsmittel und Methoden darzustellen. Diese hängen allerdings sehr eng mit den Lehrern zusammen so, dass eine direkte Abgrenzung kaum möglich ist. Als Unterrichtsfach wird der Wehrunterricht als Interessengebiet des MfS speziell erörtert wobei wiederum der Einfluss des MfS und die Folgen daraus im Hinblick auf die Schüler erörtert sind. Der Haupteinflussfaktor der Staatssicherheit sind die inoffiziellen Mitarbeiter. Auf diese wird in jedem Teilanschnitt verwiesen.

Im sechsten Kapitel werden die Konsequenzen auf der Einflussnahme erörtert. Allgemein änderte sich, durch das Vorhandensein der Staatssicherheit und durch die ständige konspirative Überwachung, das Denken der Menschen. Es wird die Frage zu klären sein, in wieweit dies den Bürgern bewusst war und wie sich dadurch die Interaktion, speziell zwischen Lehrern, Eltern und Schülern, änderte. War überhaupt eine freie Persönlichkeitsentwicklung möglich? Außerdem stellt sich die Frage, ob die Einwirkungen der Stasi fördernd oder hemmend auf die Entwicklung der Schul- bzw. Bildungswesens wirkten.

Im letzten Kapitel wird die „Schule der Freundschaft“ in Staßfurt als besonderes Beispiel einer DDR- Schule aufgeführt. Zu ihr lagen Akten der BStU vor, die im Hinblick auf die aufgeführten Einflussmöglichkeiten des MfS geprüft wurden. Für einige Einwirkungen finden sich in den Akten Belegen. So zum Beispiel für die Tätigkeit von Lehrern für das MfS, für „außergewöhnliche Vorkommnisse“ oder der Vereitelung eines Kontaktversuchs der Kirche durch die Stasi.

Abschließend werden die erörterten Thesen noch einmal zusammengefasst und in den Gesamtkontext eingepasst.

Die Quellenarbeit zum Thema MFS und Schule beschränkte sich auf einige ausgewählte Werke. Die Staatssicherheit, ihre Struktur, die Aufgabenbereiche und Methoden sind Thema reichlichen Ausführungen, ebenso wie die Bildungsorganisation- und Geschichte der DDR. Diese beiden Komponenten vereinigten bisher allerdings nur wenige Autoren. So zum Beispiel Gert Geißler und Ulrich Wiegmann 1996 in „Pädagogik und Herrschaft in der DDR- Die parteilichen, geheimdienstlichen und vormilitärischen Erziehungsverhältnisse“ oder Klaus Behnke und Jürgen Wolf, die in ihrem Buch „Stasi auf dem Schulhof – der Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen durch das Ministerium für Staatssicherheit“ die Beiträge mehrere Autoren mit Erfahrungsberichten kombinieren. Neben den Buchquellen standen Erfahrungsberichte von ehemaligen DDR- Schülern und Lehrern zu Verfügung, die auch häufig dem Internet entnommen waren. Beispielseite hierfür wären: www.BStU.de oder www.stasi-museum.org. Das letzte Kapitel zur „Schule der Freundschaft“ gründet sich auf Kopien von Stasiakten, die dem Lehrstuhl Pädagogik der Friedrich- Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg von der BStU zur Verfügung gestellt wurden.

2. Das Ministerium für Staatssicherheit

Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) oder Stasi bzw. „Horch und Guck“[1] verstand sich als Schild und Schwert der Partei. Es erhielt offizielle Aufgaben von der SED, weitete diese intern aus und stellte sich selbst Aufgaben. Unter der Bevölkerung war das Ministerium als Überwachungsorgan bekannt. Durch seine inoffiziellen Mitarbeiter versuchte es, alle Lebensbereiche zu durchdringen.

2.1. Stasi- ein Ministerium der SED

Eine detaillierte gesetzliche Grundlage gab es für die Tätigkeit der Staatssicherheit nicht.

Die Gründung des MfS wurde am 8. Februar 1950 durch das „Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit“ vollzogen. Von der Volkskammer der DDR wurde festgelegt, dass die Hauptabteilung „Staatssicherheit“ des Ministeriums für Inneres ein selbständiges Ministerium bilden sollte. Die Stasi war demnach ein Organ des Ministerrats der DDR, strukturiert nach dem Linienprinzip. Es gab eine Zentrale mit mehreren Hauptabteilungen (HA) in Berlin. Diesen HA unterstanden die jeweiligen Ableger in den 15 Bezirksstädten der DDR.

Diese fächerten sich ebenfalls in entsprechende Abteilungen der Kreisdienststellen in allen

Kreisstädten auf. Jede Abteilung unterhielt mehrere Referate.

Die Stasi verstand sich stets als „Schild und Schert der Partei“. Das heißt, das Ministerium für Staatssicherheit war ein Machtinstrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Welche Stellung das MfS jedoch tatsächlich einnahm, war in einem streng geheimen Statut festgeschrieben, welches nur wenigen Spitzenfunktionären zugänglich war. Das erste Statut vom Oktober 1953 umriss lediglich die Aufgaben und Kompetenzen der Staatssicherheit, während das zweite Statut vom 30. Juli 1969 konkrete erweiterte Festlegungen beinhaltete. In ihm wurden Regelungen zur „Stellung und Hauptaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR“, zur „Leitung des MfS“, zur „Entwicklung und Förderung der Angehörigen des MfS“ sowie zur „Vertretung des MfS im Rechtsverkehr“ getroffen. (vgl. Suckut 1995, S.183ff.) „Das MfS verwirklicht[e] seine Aufgaben auf der Grundlage

- des Programms der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands;
- der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands;
- der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer;
- der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates;
- der Beschlüsse und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates und der Befehle, Direktiven und Weisungen seines Vorsitzenden;
- der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrats sowie anderer allgemeinverbindlicher Rechtsvorschriften.“ (Suckut 1995, S. 183/184)

Die Stasi konnte nicht als gewöhnlicher Geheimdienst bezeichnet werden. Sie war vielmehr eine „Geheimpolizei mit eigenen Untersuchungshaftanstalten, eigenem Ermittlungsapparat, mit Vollzugsangestellten sowie eigenen Richtern und Staatsanwälten (HA XIV).“ (Dümmel 2002, S. 11)

Rechenschaftspflichtig war die Stasi hingegen nur sich selbst und den obersten Gremien der Staatsführung. Fast paradox scheint diese Rechenschaftspflicht vor dem Hintergrund, dass das MfS auch in anderen Ministerien, im Politbüro und im Sekretariat des Zentralkomitees Spitzel hatte. Aber nicht nur inoffiziell agierte das MfS auf Regierungsebene. Die Spitzenfunktionäre der Stasi hatten zugleich hohe Parteifunktionen. So zum Beispiel Erich Mielke, er war Minister für Staatssicherheit und gleichzeitig Mitglied des Politbüros. „Ebenso waren die Leiter der MfS- Bezirksverwaltung und Kreisdienststellen Mitglieder der jeweiligen Bezirks- und Kreisleitungen der SED.“ (Gödde 2000, Kapitel 1)

2.2. Aufgaben des MfS

Hauptaufgabe des MfS war es, wie es der Name des Ministeriums aussagt, für die Sicherheit des sozialistischen Staates einzutreten und diese zu garantieren. Dem untergeordnet war der Schutz der Macht der Arbeiter und Bauern. Es wurden stets Angriffe des "Gegners" vermutet. Als Gegner sah die SED das kapitalistische Ausland an. Ihm wurden ständige Versuche unterstellt, den Sozialismus schwächen zu wollen und die Bürger des sozialistischen Staates DDR ideologisch zu beeinflussen. Diese Versuche galt es auszukundschaften und im Keim zu ersticken, „seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundsätze zu durchkreuzen.“ (Gödde 2000, Kapitel 1)[2]

Die Staatssicherheit trat für die Festigung und Stärkung des sozialistischen Staates, die Sicherung der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und für den Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des friedlichen Lebens der Bürger ein.

Zu den Hauptaufgaben des MfS gehörte es,

a. feindliche Agenturen zu zerschlagen, Geheimdienstzentralen zu zersetzen und andere politisch-operative Maßnahmen gegen die Zentren des Feindes durchzuführen,
b. alle erforderlichen Maßnahmen für den Verteidigungszustand vorzubereiten und durchzusetzen
c. Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und vorbeugende Maßnahmen auf diesem Gebiet zu treffen
d. die zuständigen Partei- und Staatsorgane rechtzeitig und umfassend über feindliche Pläne, Absichten und das gegnerische Potenzial sowie über Mängel und Ungesetzlichkeiten zu informieren
e. die staatliche Sicherheit in der Nationalen Volksarmee und den bewaffneten Organen zu gewährleisten
f. im Zusammenwirken mit den staatlichen Organen, die Staatsgrenze mit spezifischen Mitteln und Methoden zu schützen
g. eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. (vgl. Suckut 1995, S. 183)

Sicherung des sozialistischen Staates bedeutete außerdem Sicherung der führenden Rolle der SED in der DDR. Die Bürger sollten sozialistisches Bewusstsein zeigen und somit hinter der Ideologie der SED stehen. Zeigte ein Bürger allerdings Zweifel an der Richtigkeit der Politik von SED und Regierung, weigerte er sich an politischen Massenveranstaltungen teilzunehmen, zeigte er die Übernahme westlicher Lebensweisen oder gehörte er einer christlichen Gruppe an, galt er als "feindlich-negative Person" und als staatsfeindlich. Im Prinzip konnte jeder Bürger als negative Person gelten. Lebte Verwandtschaft in der BRD, galt man als negativ da die politisch ideologische Diversion direkt wirken konnte und man möglicherweise irgendwann einmal kapitalistisches Gedankengut verbreiten könnte. Ebenso wurde man sofort auffällig, wenn man am Tag der Wahlen aus irgendwelchen Gründen verhindert war. Die Wahlen galten als allgemeines Bekenntnis zum Sozialismus und ihre Verweigerung als Bekenntnis gegen den Sozialismus. Selbst das Tragen westlicher Kleidung machte einen Bürger zur "feindlich- negativen" Person. Die Aufgabe der Stasi war es, diese Personen auszukundschaften, alle verfügbaren Informationen über sie zu sammeln und sie von den Vorteilen einer moralischen Haltung zu "überzeugen". Dass diese Überzeugung nicht immer mit legalen Mitteln geschah, steht außer Frage.

Gründe für negative Haltungen in der Bevölkerung sah das MfS in Einflüssen des nichtsozialistischen Auslands. Diese »Beeinflussungsversuche« wurden von der Stasi unter dem Begriff der politisch ideologischen Diversion (PID) zusammengefasst.

Die Bekämpfung der »politisch- ideologischen Diversion« als Aufgabe des MfS

Das Ministerium für Staatssicherheit konstruierte den Begriff »politisch- ideologische Diversion« als Sammelbegriff für alle dem nichtsozialistischen Ausland zugeschriebenen Versuche, das sozialistische Denken und Handeln der DDR- Bürger zu beeinflussen.

Laut „Kleinem politischen Wörterbuch“ verstand die Partei unter politisch ideologischer Diversion:

- „die Einschleusung der bürgerlichen Ideologie in die sozialistischen Länder im breiten Umfang,
- die Begrenzung des Einflußbereichs des Sozialismus,
- die Unterminierung der Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft,
- die Verbreitung dem Sozialismus fremder und feindlicher Lebens- und Verhaltensweisen“ (Mampel 1996, S.36)

Die PID steuerte demnach auf die Beeinflussung des Gedankenguts der sozialistischen Bevölkerung um letztendlich den Sozialismus zu zerstören. Dies war die Auffassung des Ministeriums für Staatssicherheit. Begründet aus einer solchen Bedrohung der Bürger der DDR, ihrer Jugend und des Sozialismus galt es, die politisch- ideologische Diversion zu bekämpfen.[3]

Mit Bekämpfung der PID war innerhalb der Stasi keine einzelne Abteilung zuständig. Vielmehr sah man den Kampf gegen die PID als gemeinsamen Kampf aller Abteilungen und Mitarbeitern. Außerdem wurde vom MfS die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit allen Bereichen der Gesellschaft, also die Zusammenarbeit mit allen Partei- und Staatsorganen sowie mit allen Massenorganisationen der DDR betont. Die sozialistische Gesellschaft sollte als Ganzes agieren und die Stasi als Ideologiepolizei stellte ein Teil des Ganzen dar. Der Erfolg der Ideologiepolizei war abhängig von der Mitarbeit der Bevölkerung und war „auch davon abhängig gewesen […], wie andere Teilbereiche ihre Pflichten erfüllten. Als Beispiel wurde genannt, die Organe des MfS zu „informieren“.“ (Mampel 1996, S. 317)

Von allen Teilbereichen wurde gefordert, die politisch-ideologische Erziehung- und Bildungsarbeit weiterzuentwickeln, die PID begünstigenden Bedingungen aufzudecken und zu beseitigen. Es war also nötig, in allen Genossen und Genossinnen ihre parteiliche Haltung zu stärken und die Akzeptanz Politik der Partei als vollkommen zu kräftigen.

Spezielle Aufgabe des MfS war es „die PID als Vorstufe zur PUT [politische Untergrundarbeit] zu bekämpfen.“(Mampel 1996, S. 318) Hierzu hatte das MfS zwei Hauptaufgaben. Die Öffentlichkeit sollte über die Arbeit des Ministeriums informiert werden wobei jedoch die Konspiration und Geheimhaltung gewahrt werden sollte. Die Öffentlichkeitsarbeit der Stasi diente vordergründig der Propaganda. Die Bürger sollten über die negative Beeinflussung durch den „Feind“ aufmerksam gemacht werden. Im Denken der Bevölkerung sollte ein Zusammengehörigkeitsgefühl im Kampf gegen die PID entwickelt werden. Vom MfS wurde erwartet, dass das Volk die Arbeit des MfS als Ideologiepolizei als rechtmäßig und unbedingt notwendig anerkennt.

Die zweite Pflicht bezog sich ebenfalls auf Informationsübermittlung. Dem ersten Sekretär der Bezirks- und Kreisleitung der SED oder den Vorsitzenden des Rates des Bezirks bzw. Kreises sowie den Leitern einer Bezirksverwaltung bzw. Kreisdienststelle in den Bezirks und Kreiseinsatzleitungen sollte über Entwicklungen und Verbreitung der PID und über deren Bekämpfung Bericht erstattet werden.

2.3. Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle von Personen durch die Stasi

Die Überwachung bzw. Aufklärung und operative Personenkontrolle durch die Stasi basierte hauptsächlich auf dem Einsatz von informellen Mitarbeitern (IM) oder gesellschaftlichen Mitarbeitern Sicherheit (GMS). Durch sie wurden Privatpersonen aber auch Betriebe und die Partei selbst ausspioniert. Neben den Spitzeln setzte die Stasi zur Unterstützung und Erweiterung dieser Arbeit weitere spezifische operative Mittel und Methoden ein.

Die operative Personenkontrolle

Im Mittelpunkt der Stasikontrolle stand die Aufklärung der Frage „Wer ist Wer?“. Es galt auffällige Personen und sie umgebende Gruppen zu durchschauen. Personen, die als Andersdenkende auffällig wurden, möglicherweise dem Einfluss der PID unterlagen oder solche, die scheinbar anfällig für die PID waren, gerieten in die Fänge der Stasi. Die auf sie angewandte Methode nannte sich „operative Personenkontrolle“. Es sollten ausgehend von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten so genannten „Operative Ausgangsmaterialien“ (OAM) Handlungen und Umstände ermittelt werden, die für die Einschätzung von Personen wichtig waren. Es wurden Akten dieser Personen erstellt und ständig erweitert. Bei beobachteten Personen bestand der ständige Verdacht der Beeinflussung durch den Gegner. Also wurde versucht, dessen Wirksamwerden mit verschiedensten Mitteln zu unterbinden. In die Kategorie der „Operativen Vorgänge“ vielen solche Verdächtige, bei denen sich der Verdacht bestätigt hatte. Sie stellten Feinde der SED- Herrschaft dar. Die operative Personenkontrolle hingegen diente nicht nur der Auskundschaftung negativer Personen. Es sollte auch solche Personen selektiert werden, die eventuell für eine Arbeit als offizieller oder inoffizieller Mitarbeiter gewonnen werden konnten.

Besonderer Beobachtung unterlagen Anträge auf Ausreise in westliche Länder oder anderweitig versuchte Grenzübertritte.

Für das Jahr 1988 legte die Stasi z.B. folgende statistische Bilanz vor:

7.097 Operative Personenkontrollen (OPK) wurden neu eingeleitet,19.169 wurden insgesamt bearbeitet, 7.908 der OPK wurden abgeschlossen, bei 87,5 % der OPK ergab sich keine Verdachtsbestätigung, 4 % der OPK wurden als Vorlauf für eine inoffizielle Mitarbeitertätigkeit geplant und 8,5 % wurden zum Operativen Vorgang umregistriert und

weiter geführt. 1.660 Operative Vorgänge wurden neu angelegt. 4.543 war die Gesamtzahl der Operativen Vorgänge in der Stasi-Statistik. Davon wurden 1.750 abgeschlossen und bei 28 % wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. (Dümmel 2002, S. 22/23)

Die Mitarbeiter des MfS

Prozentual arbeiteten zuletzt von den Einwohnern der DDR 6,25% hauptamtlich für das Ministerium für Staatssicherheit. Das sind auf die 16 Millionen Einwohner 100.000 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Stasi war ein relativ sicherer Arbeitgeber, nicht nur ein hohes Einkommen sondern auch Vergünstigungen wie Wohnung, Telefon oder Auto machten die Arbeit attraktiv. Jedoch konnte man sich beim MfS nicht bewerben, man wurde geworben wenn man die strengen Kriterien erfüllte. Während der Arbeit in den Verwaltungsstellen der Bezirkshauptstädte oder den Dienstellen der Kreisstädte, um nur ein paar Beschäftigungsorte zu nennen, standen die Mitarbeiter unter ständiger Beobachtung und Kontrolle. Jeder Schritt wurde von der Stasi kontrolliert und analysiert. Darum war es auch nur unter besonders erschwerten Bedingungen möglich, aus dem Dienst auszutreten. Ein Verlassen „war deshalb in der Regel nur durch Pensionierung möglich oder durch den Einsatz als » Offizier im besonderen Einsatz« (OibE), das heißt durch einen sorgfältig getarnten Wechsel in das zivile Leben.“ (Gauck 1991, S. 63)

Neben den offiziellen Mitarbeitern beschäftigte das MfS eine Vielzahl inoffizieller bzw. informeller Mitarbeiter (IM) um alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen und zu überwachen.

Die inoffiziellen Mitarbeiter waren in 7 Untergruppen gegliedert. Die „IM Sicherheit“ (IMS) bildeten den größten Anteil und damit die Basis der inoffiziellen Arbeit. Sie hatten die Aufgabe herauszufinden „wer wann was aus welchem Grund machte.“ (Gauck 1991, S. 64) Die zweite Gruppe bildeten die „IM für besonderen Einsatz“ (IME). Der besondere Einsatz bestand zum Beispiel im Einschleusen von Personen, an welchen das MfS besonderes Interesse zeigte. Ihre Überwachungstätigkeit beschränkte sich nun nicht mehr nur auf Einzelpersonen sondern auf Problembereiche wie die der Wirtschaft. Direkt mit dem „Feind“ hatten die „IM Bearbeitung“ (IMB) zu tun, sie kamen „im Bereich der sogenannten » politischen Untergrundtätigkeit« (PUT) oder der »politisch-ideologischen Diversion« (PID) zum Einsatz.“ (Gauck 1991 S. 65) Einem „Führungs-Inoffiziellen Mitarbeiter“ (FIM) der Gruppe 4 konnte seinerseits schon eine kleine Gruppe IM untergeordnet sein. Diese hatte er zu koordinieren und mit Überwachungsaufträgen auszustatten.

Eine weitere Kategorie bildeten die „IM zur Sicherung der Konspiration“ (IMK) deren Aufgabe es war, „den konspirativen Charakter der Stasi-Überwachung zu sichern.“ (Gauck 1991 S. 65)

Die Gruppe der „Hauptamtlichen Inoffiziellen Mitarbeiter“ (HIM) standen nicht in einem regulären Arbeitsverhältnis. Sie hatten den Auftrag andere Informanten zu führen.

Die siebte Gruppe, die „Gesellschaftlichen Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) arbeitete nicht ständig als Informant. Ihre Mitglieder waren vielmehr Vertraute in Betrieben und Institutionen die zuverlässig Auskunft geben konnten.

Eine spezielle Kategorie bildeten die „Offiziere im besonderen Einsatz“ (OibE). Sie hatten mitunter Führungspositionen in Ministerien, in der Wirtschaft oder Kultur inne und übermittelten die dort gewonnenen Erkenntnisse an die Stasi.

Überwacht wurde schließlich jeder, sogar die IM als Überwacher selbst wurden von „Unbekannten Mitarbeitern“ (UM) überwacht. Die Stasi bildete ein Netz der Überwachung und Spionage welches keinen gesellschaftlichen Lebensbereich ausließ.

Einsatz operativer Mittel und Methoden

Der Einsatz von operativen Mitteln und Methoden bestand zum Beispiel aus Telefonüberwachung, Wanzeneinbau, Video- Überwachung, Passkontrolle verdecktes und offenes Fotografieren, Brief- und Postkontrolle, Spurensicherung, konspirative Wohnungs- und Arbeitsplatzdurchsuchung etc. Im Statut des Staatssekretariats für Staatssicherheit[4] von 1953 erhielt das Staatssekretariat das Recht „zur Aufdeckung, Unterbindung und Entlarvung feindlicher Tätigkeiten die Zensur, die Beobachtung und die Verwendung technischer Mittel (Abhören) durchzuführen“ sowie „sich der Möglichkeit zu bedienen, die andere Polizeiorgane oder sonstige Einrichtungen haben, um feindliche Tätigkeit erfolgreich zu bekämpfen“ (MfS- Handbuch, S. 62) In der „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ von 1976 wurde ein zielgerichteter Einsatz von operativen Kräften, Mitteln und Methoden festgelegt, er umfasste unter anderem:

- „operative Ermittlungen und Beobachtungen zur Feststellung und Überprüfung von Hinweisen auf feindlich-negative Handlungen;
- operative Fahndungsmaßnahmen, vor allem im grenzüberschreitenden Verkehr;
- die Möglichkeit der Abteilung M, Postzollfahndung und 26 zur Feststellung und Aufklärung feindlich- negativer Verbindungen;
- operative- technische und kriminal-technische Mittel und Methoden;
- …“ (MfS- Handbuch, S. 254)

In seiner Arbeit agierte das MfS nicht allein, es bediente sich anderer staatlicher Partner. Die Zusammenarbeit mit der Volkspolizei, der Kriminalpolizei, dem Pass- und Meldewesen, der Nationalen Volksarmee, dem Wehrkreiskommando, dem Amt für Arbeit, der Kaderabteilungen der Betriebe, der Zivilverteidigung, den Reisebüros, der Zollverwaltung und der Deutschen Post nannte sich politisch – operatives Zusammenwirken (POZW). Es ermöglichte der Staatssicherheit, Personen auf Schritt und Tritt zu überwachen.

2.4. Die Maßnahmen zur Beeinflussung durch das MfS

„Die Inhaftierung, die Isolierung, die sofortige Ausbürgerung bzw. die Abschiebung in die Bundesrepublik oder aber die zielgerichtete „Zersetzung“ gehörten [...] zum operativen Maßnahmenkanon der Stasi, den sie für die vermeintlichen bzw. tatsächlichen Gegner der SED bereit hielt.“ (Dümmel 2002, S. 20)

Mit Zersetzung war die Zerstörung des eigenen Lebens gemeint. Sie zielte auf gesellschaftliche Diskreditierung und Isolierung der betroffenen Person sowie letztendlich auf den Kontrollverlust über das eigene Leben. Zersetzung konnte sich auf Gruppen, Gruppierungen, Organisationen aber auch auf Einzelpersonen beziehen.

In der „Richtlinie Nr. 1/76 zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ von 1976 wurden explizit die Zersetzungsmaßnahmen aufgeführt:

- „ systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben;
- systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen;
- zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive;
- Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen;
- Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder;
- Beschäftigung von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen mit ihren internen Problemen mit dem Ziel der Einschränkung ihrer feindlich- negativen Handlungen
- örtliches und zeitliches Unterbinden bzw. Einschränken der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einer Gruppe, Gruppierung oder Organisation auf der Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen, z.B. durch Arbeitsplatzbindungen, Zuweisung örtlich entfernt liegender Arbeitsplätze usw.“ (MfS- Handbuch S. 287)

Als Mittel und Methoden zur Zersetzung dienten der Einsatz von IM, die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Fotos oder auch die Verbreitung von Gerüchten etc.[5]

Man kann die Bezeichnung „Zersetzung“ wörtlich nehmen. In Gruppen wurde zum Beispiel ein Stasimitarbeiter eingeschleust, der sich das Vertrauen der Gruppe durch vorgetäuschte Ansichten und Versprechungen erschlich. Dieser Mitarbeiter kundschaftete alle Vorlieben und Interessen der Mitglieder aus und suchte gezielt nach Ansatzpunkten um die Gruppe auseinander zutreiben. Hatte er einen Ansatzpunkt gefunden, beispielsweise eine frühere Liebschaft, spielte er den anderen Gruppenmitgliedern plötzlich angeblich vertrauliche Briefe zu, die die betroffene Person beispielsweise als Homosexuellen entlarvten. Diese Gerüchte schwächten dann das Vertrauen innerhalb der Gruppe so stark, dass es für das MfS ein Leichtes war, durch weitere gezielte Diskreditierungsmaßnahmen die Gruppe endgültig zu zersetzen. Ließen sich keine verhältnismäßig harmlosen Ansatzpunkte für Zersetzungsmaßnahmen finden, wurde der betroffenen Person kurzerhand eine inoffizielle Tätigkeit für das MfS unterstellt. Diese Behauptung führte in jedem Fall dazu, die Person unglaubwürdig und nicht vertrauenswürdig zu machen. Die Zersetzung der Gruppe war meist nur der erste Schritt, auf ihn folgte, manchmal auch ohne den weiteren Einfluss der Stasi, die Zersetzung des Menschen selbst.

Für Frauen bzw. Mütter wohl die grausamste Art des psychischen Drucks war, wenn ihnen durch Einfluss des MfS „das Erziehungsrecht für ihre Kinder aus politischen oder verschleiert politischen Gründen abgesprochen wurde.“ (Behnke 1998, S. 279) Gründe hierzu fand die Stasi schnell. Alternative Erziehungsmethoden oder Arbeitslosigkeit reichten als Gründe aus, um eine Mutter als »asozial« zu bezeichnen.

3. Die Begründung des MfS zur Einflussnahme auf das Schulleben

Das Bildungswesen galt allgemein spätestens seit der Ernennung Margot Honeckers zur Ministerin für Volksbildung 1963 als einer der „machtpolitisch stabilsten Bereiche der DDR- Gesellschaft.“ (Geißler 1996, S. 164) Demnach sollt angenommen werden, dass der Bildungsbereich für die Staatssicherheit weniger interessant war.

Das MfS begründete seinen Einfluss auf das Schulleben abgeleitet aus den o.g. Hautaufgaben des Ministeriums für Staatssicherheit und aus der gesellschaftlichen Entwicklung.

3.1. MfS- interne Richtlinien und Dienstanweisungen

„Der Befehl 11/66 zur politisch- operativen Bekämpfung der politisch- ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR“[6] (vgl. Suckut 1995, S.153ff.)

In dem Befehl vom 15. Mai 1966 wurde zuerst davon ausgegangen, dass die Mehrheit der Jugend in der DDR aktiven Anteil am Aufbau des Sozialismus nahm und sich gesellschaftlich vorbildlich verhielt.

Es wurde eingeräumt, dass der Gegner diesen Entwicklungsprozess der Jugend zu stören versuchte. Folge dieser Störversuche waren Vorkommnisse der jüngeren Vergangenheit, in welchen besonders Bürger bis 25 Jahren an kriminellen und staatsfeindlichen Handlungen beteiligt waren. Somit war es für sie Stasi von besonderer Wichtigkeit, die Jugend in der politisch- operativen Arbeit vor feindlichen Einflüssen zu schützen.

Der Hauptabteilung XX im Ministerium für Staatssicherheit wurde die Kontrolle und Ausführung dieses Befehls übertragen, die Leiter der Bezirksverwaltungen wurden instruiert operative Arbeitsgruppen zur Beratung von Problemen bei der politisch- operativen Sicherung der sozialistischen Entwicklung der Jugendlichen zu bilden.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass Maßnahmepläne zu erstellen waren und halbjährig Berichte, über die politisch- operative Situation unter jugendlichen Personenkreisen und die Bekämpfung der politisch- ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit in Realisierung dieses Befehl und der DA 4/66, an den Minister für Staatssicherheit abzugeben waren.

„Dienstanweisung 4/66 zur politisch- operativen Bekämpfung der politisch- ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der DDR“ (vgl. Suckut 1995, S. 157ff.)

Die Dienstanweisung 4/66 griff noch einmal die im Befehl 11/66 erörterten Ursachen eines scheinbar abweichenden Verhaltens Jugendlicher auf sowie die, sich aus diesen Ursachen ergebenden, Interventionsbegründungen seitens des Ministerium für Staatssicherheit. Es wurden die „vom Gegner angewandten Mittel und Hauptmethoden zur Zersetzung der Jugend der DDR“ (Suckut 1995, S. 159) detailliert aufgeführt. Darunter fielen laut Stasi direkte sowie indirekte Kontakte, die Gestaltung spezieller Rundfunk- und Fernsehsendungen, das Einschleusen westlicher Literaturerzeugnisse sowie die „unmittelbare Einflussnahme und Verherrlichung der westlichen Lebensverhältnisse durch Rückkehrer [und] Neuzuziehende“. (Suckut 1995, S. 159) Es wurde der westlichen Gesellschaft unterstellt, die Erziehung der DDR-Jugend im Sinne des Sozialismus, hemmen zu wollen. Im Folgenden wurde Verhältnisse in der DDR kritisiert, die diese Zersetzungsversuche begünstigten. Als solche waren aufgeführt: Eine ungenügende Wirksamkeit gesellschaftlicher und staatlicher Institutionen und mangelhafte Nutzung gesellschaftlicher Potenzen bei der Erziehung der Jugend. Ein oft passives und duldendes Verhalten gegenüber negativen Erscheinungsformen durch Elternhaus, Schule, Betrieb, Jugendorganisationen usw., mangelnde Klarheit bzw. Fehleinschätzung hinsichtlich der möglichen Konsequenzen und Unterschätzung der Gefährlichkeit der systematischen kirchlichen Jugendarbeit. (Suckut 1995, S. 160/161)

[...]


[1] „Horch und Guck“ ist ein weiterer üblicher Spitzname des Ministeriums für Staatssicherheit

[2] das folgende Kapitel beruht auf dem Statut des Ministeriums für Staatssicherheit vgl. MfS - Handbuch Grundsatzdokumente des MfS, Dokument 29: Statut des Ministeriums für Staatssicherheit

[3] geschildert ist hier die Auffassung des MfS und der SED, unter den Bürgern war der Begriff der PID weitgehend unbekannt. Zeigten Bürger nichtsozialistische Gedanken oder Handlungen mussten diese eher dem aufgeklärtem Denken und dem Zweifel am Sozialismus zugeschrieben werden als angeblich bewusster Einflussnahme kapitalistischer Kräfte.

[4] 1953 wurde das Ministerium für Staatssicherheit in das Ministerium des Inneren eingegliedert und somit auf den Status eines Staatssekretariats herabgestuft. 1969 wurde diese Entscheidung revidiert und das MfS wurde ein Ministerium, ein Organ des Ministerrates.

[5] eine ähnliche Auflistung der Zersetzungsmethoden in Bezug auf Jugendliche ist in Behnke; 1998 S. 296 ff. beschrieben

[6] das folgende Kapitel bezieht sich auf die konkreten Befehle des MfS, es werden teilweise Wortlaute übernommen.

Excerpt out of 86 pages

Details

Title
Die qualitative Einflussnahme des MfS auf das Schulleben in der DDR und welche Konsequenzen hatte diese Einflussnahme auf die Institution Schule sowie deren Mitglieder?
College
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (EWF)
Grade
2
Author
Year
2005
Pages
86
Catalog Number
V48034
ISBN (eBook)
9783638448420
File size
657 KB
Language
German
Notes
Verkaufspreis mind. 50 Euro
Keywords
Einflussnahme, Schulleben, Konsequenzen, Einflussnahme, Institution, Schule, Mitglieder
Quote paper
Janette Heyn (Author), 2005, Die qualitative Einflussnahme des MfS auf das Schulleben in der DDR und welche Konsequenzen hatte diese Einflussnahme auf die Institution Schule sowie deren Mitglieder?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48034

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