Arbeit mit lernbehinderten Jugendlichen in der beruflichen Ausbildung. Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischer Unterstützung


Tesis, 2005

91 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Zur Problematik der Lernbehinderung
2.1 Der Begriff Lernbehinderung
2.2 Mögliche Ursachen und Formen von Lernbehinderung
2.3 Lernbehinderung als administrativer Begriff für die Regelung von Ansprüchen

3. Jugend und Beruf
3.1 Entwicklungsaufgaben im Jugendalter
3.2 Bedeutung von Ausbildung und Beschäftigung für Jugendliche
3.3 Jugendarbeitslosigkeit

4.Berufliche Eingliederung lernbehinderter Jugendlicher
4.1 Allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt
4.2 Gegenwärtige Probleme und zukünftige Entwicklungen für Lernbehinderte auf dem Arbeitsmarkt
4.3 Schlüsselqualifikationen und ihre Bedeutung für lernbehinderte Jugendliche
4.4 Die Rolle der Motivation für die Berufswahl

5. Empirische Untersuchung
5.1 Rahmenbedingungen
5.2 Untersuchungsinstrument: Interview
5.3 Fallbeschreibungen
5.3.1 Susi
5.3.2 Anja
5.3.3 Manu
5.3.4 Rico
5.3.5 Sören
5.4 Auswertung der Interviews

6.Sozialpädagogische Hilfen für Lernbehinderte an der Schwelle in die Arbeitswelt am Praxisbeispiel
6.1 Vorstellung einer gemeinnützigen Bildungs GmbH
6.2 Pädagogische Aufgabengebiete in der reha–spezifischen Ausbildung
6.3 Aufgaben und Methoden der sozialpädagogischen Arbeit
6.4 Fazit: Möglichkeiten und Grenzen der sozialpädagogischen Begleitung

7. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Anhang
Interview 1: Susi
Interview 2: Anja
Interview 3: Manu
Interview 4: Rico
Interview 5: Sören

1. Einleitung

Lernbehinderte Jugendliche haben es vom Übergang von der Schule in die Arbeitswelt schwerer als Gleichaltrige nichtbehinderte Jugendliche. Zum einen liegt das an der allgemein schlechten Lage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Lernbehinderte Menschen haben außerdem oft mit Vorurteilen zu kämpfen und verfügen zudem nicht selten über unzureichende persönliche Kompetenzen, die ihre Situation noch verschlimmern.

Ich arbeite seit über zehn Jahren als Sozialpädagogin in der Benachteiligtenförderung. Erstmals in diesem Jahr betreue ich Jugendliche in der beruflichen Rehabilitation. Meine persönliche Motivation ist es, diesen jungen Menschen das notwendige Handwerkszeug für den Übergang in die Arbeitswelt, der so genannten großen Schwelle, zu geben, um gut darauf vorbereitet zu sein.

In der folgenden Diplomarbeit möchte ich mich mit dem Begriff der Lernbehinderung, deren Formen und möglichen Ursachen auseinander setzen. Ich werde mich mit der Jugendphase, den Entwicklungsaufgaben und insbesondere der Bedeutung von Arbeit und Beruf beschäftigen. Dabei ist es erforderlich, den derzeitigen Arbeitsmarkt zu beleuchten und die Besonderheiten der lernbehinderten Jugendlichen auch zukünftig im Auge zu behalten. Spielen Schlüsselkompetenzen eine größere Rolle als fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten? Mein Ziel ist es zu untersuchen, welchen Beitrag professionelle Hilfe und Beratung beim Übergang ins Arbeitsleben leisten kann. Ich stelle eine überbetriebliche Bildungseinrichtung vor. Außerdem mache ich den Leser mit den Aufgabengebieten in der reha-spezifischen Ausbildung und den besonderen Aufgaben und Methoden der sozialpädagogischen Begleitung bekannt. Dabei werden sich, begründet in meiner beruflichen Tätigkeit, meine Untersuchungen vorwiegend auf lernbehinderte Jugendliche beim Übergang von der Ausbildung in den Arbeitsmarkt beziehen. Ich möchte anhand von Interviews untersuchen, inwieweit sich lernbehinderte Jugendliche auf den Übergang in ihre berufliche Laufbahn ausreichend vorbereitet und unterstützt fühlen. Lässt sich aus den Antworten der Auszubildenden eventuell etwas ableiten, wie der Übergang besser gestaltet werden kann? Abschließend möchte ich Möglichkeiten und Grenzen der sozialpädagogischen Begleitung innerhalb einer reha-spezifischen Ausbildung aufzeigen, die den Übergang in die Arbeitswelt unterstützen oder hemmen können.

Die Namen der interviewten Auszubildenden wurden im Text und in der Transkription, die sich im Anhang befindet, geändert.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit nur die männliche Schreibweise benutzt. Es sind jedoch immer beide Geschlechter gemeint.

2. Zur Problematik der Lernbehinderung

2.1 Der Begriff Lernbehinderung

Über die Frage “Was ist Lernbehinderung und wer gehört zu der Gruppe der Lernbehinderten?“ hat es in den vergangenen Jahren Diskussionen unter den zuständigen Wissenschaften, Mitgliedern von Verbänden, Lehrern und Eltern gegeben. Eltern und Förderer des Bundesverbandes LERNEN FÖRDERN haben folgende Bezeichnung zur Umschreibung des Begriffes Lernbehinderung gefunden: „Wir beobachten unsere Kinder und stellen dabei fest, dass sie im Lernen, in der Entwicklung, in bestimmten Fähigkeiten in unterschiedlichem Ausmaß Schwierigkeiten haben. Eine Eingliederung in die Arbeitswelt ist ohne besondere Hilfen des Arbeitsamtes nicht möglich, eigenständiges und selbständiges Leben erfordert immer wieder in bestimmten Situationen Hilfe und Unterstützung“ (Zelfel 1999, S. 2).

Ursula Voskuhl (1991) spricht von Lernbehinderung in ihrem Referat auf der 5.Europäischen Regionalkonferenz von Rehabilitation International in Dublin am 22.Mai1990 als schwerwiegende und langandauernde Entwicklungshemmung im Bereich der Lernfähigkeit, wobei Erscheinungsbild und Schweregrad nicht einheitlich sind. Betroffene lernen langsamer, benötigen klare, überschaubare Instruktionen und haben oft Schwierigkeiten in der Aufnahme komplexer Sachverhalte. Lernbehinderung führt oft zu Problemen von Motivation, Ausdauer und Selbstvertrauen sowie zu Mangel an Kritikfähigkeit der eigenen Leistung gegenüber. Grund dafür ist, dass Lernbehinderung nicht sichtbar ist und von Betroffenen oftmals nicht akzeptiert wird.

Während man früher den Begriff Lernbehinderung mit schwachsinnig oder schwachbegabt gleichsetzte, spricht man heute vom Förderschwerpunkt im Bereich des Lern- und Leistungsverhaltens, insbesondere des schulischen Lernens, des Umgehen-Könnens mit Beeinträchtigungen beim Lernen. Grundsätzlich sagt der Begriff Lernbehinderung nichts über eine spezifische Schädigung oder einen persönlichen Mangel aus. Er weist nur darauf hin, dass ein Schüler einer spezifischen Förderung bedarf, um sich angemessen entwickeln zu können (Kanther 1999).

Die Weltgesundheitsorganisation unterteilt den Begriff der Behinderung in drei Kategorien

impairment (Schädigung)

disability (Fähigkeitsstörung)

handicap (soziale Beeinträchtigung)

Peter Schopf hat in einer Veröffentlichung der Agentur für Arbeit versucht, den Begriff lernbehindert in diese Kategorien zu übertragen und einen Diagnosekatalog zu entwickeln (Zelfel 1999):

Schädigung: Ursachen wie Krankheit, angeborene Leiden, äußere Einflüsse

Fähigkeitsstörung: Einschränkungen im Lern- und Leistungsvermögen

Soziale Beeinträchtigung: erschwerter Zugang zu Schulabschlüssen, zur Berufseingliederung, zu Chancen auf ein selbständiges Leben

Im Bereich der beruflichen Rehabilitation junger Menschen dürfen jedoch nicht nur die Defizite klassifiziert werden, sondern es müssen die individuellen Stärken, Ressourcen, Anlagen und Neigungen erkundet werden. Zu beachten sind auch vorhandene sekundäre Behinderungen, Störungen und Schwächen in anderen Bereichen.

Ein anderer wichtiger Aspekt scheint in der Frage der Lernbehinderung folgender zu sein: Lernbehinderte verfügen oft über gute praktische Fähigkeiten, so dass nach den bisherigen Anforderungen des Arbeitsmarktes eine berufliche Tätigkeit, die den Lebensunterhalt sicherte, möglich war. Dies unterscheidet die Lernbehinderten von den Menschen mit geistiger Behinderung, bei denen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und somit eine eigenverantwortliche Lebensführung nicht erfolgen kann (Voskuhl 1991). Die Formen geistiger Behinderung erstrecken sich von schwerster Behinderung bis hin zum Grenzbereich zur schulischen Lernbehinderung. Trotz aller Schwierigkeiten darüber, exakte Grenzen zu ziehen, besteht doch Konsens darüber, dass geistige Behinderung gekennzeichnet ist durch starke Beeinträchtigungen in den Bereichen der Intelligenz und des sozial-adaptiven Verhaltens, in deren Folge Betroffene lebenslanger pädagogischer und sozialer Unterstützung bedürfen (Borchert 2000). Es hat viele Versuche gegeben, die Gruppe der Geistigbehinderten zu klassifizieren und vor allem Aussagen zur Abgrenzung, also zum Übergang zur leichten Intelligenzbeeinträchtigung, zu treffen (Borchert 2000). Obwohl der Überschneidungsbereich der Intelligenzleistungen geistig- und lernbehinderter Schüler erheblich ist und Testergebnisse aufgrund geringer Zuverlässigkeit mit großen Messfehlern behaftet sind, geht z.B. Bach (1974) bei geistiger Behinderung von einer ungefähren IQ-Grenze von 60, Wegener (1963) von einem IQ von 55 aus. (Borchert 2000).

Die International Classification of Diseases (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation verwendet vier Stufen der „Mental Retardation“ (in der deutschen Übersetzung):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2 Mögliche Ursachen und Formen von Lernbehinderung

Die Erscheinungsformen des schulischen Lern- und Leistungsversagens sind vielfältig, ebenso die Ursachen. Es lässt sich jedoch feststellen, dass alle betroffenen lernbehinderten Kinder und Jugendliche nicht in der Lage sind, die angebotenen Lerninhalte angemessen aufzunehmen, zu verarbeiten und anzuwenden, ohne dass vorrangig etwa Sinnes-, Körper- oder Sprachschädigungen vorliegen würden oder dass sie geistig behindert wären. Oft lernen Lernbehinderte langsamer, wenig effektiv, können sich schlecht konzentrieren. Sie haben wenig Interesse an der Schule, weil sie im Vergleich zu anderen immer wieder Versagen erleben mussten.

Manche von ihnen sind in ihrer Gesamtentwicklung zurückgeblieben. Diese Kinder und Jugendliche weisen Leistungsrückstände im Lesen, Rechnen, Schreiben und im schriftsprachlichen Gebrauch auf. Im häuslichen Bereich treten bei diesen Betroffenen meist keine Besonderheiten auf.

Bei einem anderen Teil lassen sich deutliche Rückstände in der kognitiven Entwicklung ausmachen.

Es können auch aufgrund der Lebens- und Lerngeschichte des Schülers große Rückstände gegenüber den Lernanforderungen eintreten, so dass die Förderung in der Allgemeinen Schule nicht ausreicht.

Nicht selten entstehen bei Lernbehinderten zusätzliche Verhaltensschwierigkeiten, bedingt durch die schulische Außenseiterposition und andere Versagenserlebnisse. Unter Umständen werden diese Kinder und Jugendlichen aggressiv, versuchen auf diesem Weg Anerkennung zu finden oder ziehen sich zurück. Das Erscheinungsbild von Lernbehinderung hat also eine komplexe Bedingungsstruktur und verlangt individuelles pädagogisches Handeln (Beier und Heil 1999).

In jedem Fall müssen die persönliche Lebenswelt und das soziokulturelle Umfeld des Betroffenen berücksichtigt werden. Jeder Mensch wird mit einer geistigen Veranlagung geboren. Von der Umwelt hängt es ab, wie sich diese entwickeln kann.

Auch organische Störungen können natürlich Ursache für eine Lernbehinderung sein. In einigen Fällen liegen hirnorganische Schädigungen, beispielsweise infolge von Sauerstoffmangel während der Geburt, vor. Eine Körperbehinderung, Seh- oder Hörschädigung oder motorische Störungen können ebenfalls das Lernen erschweren (ZB 2/2004). Durch entsprechende Umweltreize können diese jedoch verstärkt oder umgekehrt verbessert werden.

Im Folgenden versuchen Prof. Herwig Beier und Günter Heil (1999) in ihrem Beitrag verschiedene sozio-ökonomische und sozio-kulturelle Bedingungen bzw. Ursachen zu nennen, die zur Lernbehinderung beitragen oder führen können, wenn sie mangelhaft oder gar nicht erfüllt werden.

Lernbehinderung

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Um sonderpädagogischen Förderbedarf feststellen zu können, bedarf es also einer umfassenden Diagnose des Umfeldes.

2.3 Lernbehinderung als administrativer Begriff für die Regelung von Ansprüchen

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, ob man den Begriff „lernbehindert“ überhaupt noch gebrauchen sollte. Besonders aus der Sicht der Betroffenen und deren Eltern, die den Begriff als Diskriminierung empfinden, scheint dies oft überflüssig.

Der Begriff Lernbehinderung regelt jedoch rechtliche Ansprüche und ist deshalb unverzichtbar. Behinderte Menschen unterliegen der besonderen Obhut des Staates.

Wer körperlich, geistig oder seelisch behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat ein Recht auf die Hilfe, die notwendig ist, um

die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu bessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern

dem Behinderten einen seinen Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Platz in der Gemeinschaft, insbesondere dem Arbeitsleben zu sichern (§ 10 SGB I).

Der Anspruch auf Hilfe zur Rehabilitation stammt aus dem Grundgesetz, nachdem niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Alle Maßnahmen und Hilfen, die zur Eingliederung oder Wiedereingliederung Kranker und Behinderter beitragen, werden Rehabilitation genannt.

Die berufliche Rehabilitation umfasst alle Bemühungen, die eine dauerhafte Eingliederung in das Arbeitsleben gewährleisten. Durch die berufliche Rehabilitation soll die Erwerbsfähigkeit des Behinderten entsprechend seiner Leistungsfähigkeit erhalten, gebessert, hergestellt oder wiederhergestellt werden, damit er möglichst auf Dauer in Arbeit und Beruf eingegliedert werden kann. Dabei sind die derzeitige und die voraussehbare Entwicklung und Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt zu berücksichtigen (Bundesnastalt für Arbeit 1993).

Die Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind an § 19 SGB III gebunden.

Für die berufliche Eingliederung behinderter Jugendlicher steckt das Arbeitsförderungsgesetz den Rahmen ab. Die Agentur für Arbeit ist im Bereich der beruflichen Rehabilitation der größte Rehabilitationsträger. Für die etwa 40.000 Jugendlichen, die jährlich aus den Schulen für Lernbehinderte kommen und erstmals eine berufliche Ausbildung anstreben, ist sie fast ausnahmslos einziger zuständiger Rehabilitationsträger. Ohne diese Leistungen wäre eine berufliche Eingliederung nahezu unmöglich (Zelfel 1999).

Der Zugang zu einer dauerhaften Berufstätigkeit führt in Deutschland in der Regel über eine qualifizierte Berufsausbildung im dualen System, deren Grundlagen im Wesentlichen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) festgelegt sind. Die Sonderregelungen für Behinderte gelten nach

§ 48 BBiG bzw. § 42b HwO (Bundesanstalt für Arbeit 1993).

Das Schwerbehindertengesetz schreibt für die Anerkennung einer Eigenschaft als Schwerbehinderter die Feststellung der Behinderung bzw. Gleichstellung vor. Nur dann können bestimmte Leistungen in Anspruch genommen werden. Nach Hochrechnungen des Bundesverbandes LERNEN FÖRDERN erfüllen etwa 50% der Abgänger von Schulen für Lernbehinderte die Voraussetzungen für die Anerkennung als Schwerbehinderter und weitere 20% hätten die Möglichkeit, die Gleichstellung zu beantragen (Zelfel 1999).

3. Jugend und Beruf

3.1 Entwicklungsaufgaben im Jugendalter

Die Lebensphase Jugend wird heute als eigenständiger Abschnitt im Lebenslauf verstanden. Es kann von einer Untergliederung in drei Abschnitte ausgegangen werden:

frühe Jugendphase: die 12–17-Jährigen in der pubertären Phase

mittlere Jugendphase: die 18–21-Jährigen in der nachpubertären Phase

späte Jugendphase: die 22–27-Jährigen in der Übergangszeit zur Erwachsenenrolle (Hurrelmann 2004).

Im Unterschied zur Kindheit wird in der Jugendzeit eine Bewältigung der Aufgaben und Anforderungen nur dadurch möglich, dass sich der Jugendliche von den zentralen Bezugspersonen, meist Vater und Mutter, innerlich ablöst und eine Autonomie der Persönlichkeitsorganisation aufbaut.

Die Bewältigung von Entwicklungsaufgaben steht im Jugendalter im Vordergrund. „Unter einer Entwicklungsaufgabe werden die psychisch und sozial vorgegebenen Erwartungen und Anforderungen verstanden, die an Personen in einem bestimmten Lebensabschnitt gestellt werden. Die Entwicklungsaufgaben definieren für jedes Individuum die vorgegebenen Anpassungs- und Bewältigungsschritte, denen es sich bei der Auseinandersetzung mit den inneren und äußeren Anforderungen stellen muss.“ (Havighurst 1956, 1982, in: Hurrelmann 2004, S. 27).

Entwicklungsaufgaben können ineinander übergehen.

Für die Jugendphase lassen sich vier zentrale Entwicklungsaufgaben benennen:

1. Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Kompetenz, um eigenverantwortlich schulischen und später beruflichen Abforderungen nachzukommen. Ziel ist es, eine berufliche Erwerbsarbeit aufzunehmen und dadurch die Basis für eine selbständige Existenz als Erwachsener zu sichern.

2. Entwicklung des inneren Bildes von der Geschlechtszugehörigkeit, Akzeptieren der veränderten körperlichen Erscheinung, Aufbau einer sozialen Bindung zu Gleichaltrigen des eigenen und des anderen Geschlechts, Aufbau einer heterosexuellen oder homosexuellen Partnerbeziehung, die in der Regel die Basis für eine Familiengründung bilden kann.
3. Entwicklung selbständiger Handlungsmuster für die Nutzung des Konsumwarenmarktes einschließlich der Medien und der Fähigkeit zum Umgang mit Geld, mit dem Ziel, einen eigenen Lebensstil und einen kontrollierten und bedürfnisorientierten Umgang mit den Freizeitangeboten zu entwickeln.
4. Entwicklung eines Werte- und Normsystems und eines ethischen und politischen Bewusstseins, das mit dem eigenen Handeln und Verhalten übereinstimmt, so dass die verantwortliche Übernahme von gesellschaftlichen Partizipationsrollen als Bürger im kulturellen und politischen Raum möglich wird.

(Hurrelmann 2004)

Aus psychologischer Sicht ist Jugend als eigenständige Lebensphase anzusehen, weil durch die Bewältigung elementarer Entwicklungsaufgaben ein Prozess der selbständigen und selbstbewussten Individuation einsetzt und zu einem vorläufigen Abschluss kommt. Unter Individuation versteht man die Entwicklung einer besonderen, einmaligen und unverwechselbaren Persönlichkeitsstruktur. Dadurch wird das Individuum in die Lage versetzt, sich durch selbständiges, autonomes Verhalten mit seinem Körper, seiner Psyche und mit seinem sozialen und physischen Umfeld auseinander zu setzen.

Individuation ist verbunden mit der Entwicklung der Identität, des Empfindens und Erlebens situations- und lebensgeschichtlicher Kontinuität.

„Identität ist das Erleben des Sich-Selbst-Gleichseins“ (Krappmann 1979, in: Hurrelmann 2004, S. 30).

Individuation und Identität gelingen nur, wenn die vier genannten Entwicklungsaufgaben des Jugendalters, aufeinander bezogen, gelöst werden.

Die Prozesse Individuation und Integration kommen im Jugendalter zu einem zumindest vorläufigen ersten Abschluss. Sie bilden damit die Basisstruktur für spätere Weiterentwicklungen und Umformungen (Seiffge-Krenke 1995, in: Hurrelmann 2004).

Aus soziologischer Sicht steht die Frage im Vordergrund, in welchem Grad und in welchen Bereichen der Prozess der Übernahme von verantwortlichen gesellschaftlichen Mitgliedsrollen erfolgt. Die Jugendphase ist der schrittweise Übergang von der unselbständigen Kindheit in die selbständige Erwachsenenrolle. Man spricht von einem Positionsübergang (Statuspassage).

Für alle vier psychologischen genannten Entwicklungsaufgaben lässt sich aus soziologischer Sicht die Erweiterung des Handlungs- und Rollenspektrums benennen (Hurrelmann 2004).

1. Leistungsbereich: Die Erfüllung der ersten Entwicklungsaufgabe, die das Ziel hat, eine berufliche Erwerbsarbeit aufzunehmen und dadurch die Existenz zu sichern, ist nur möglich, wenn die individuellen Leistungskompetenzen anwachsen. Der Übergang vom Kindesalter in das Jugendalter ist dadurch charakterisiert, dass die Lernleistungen unabhängig von ihren Eltern erbracht, auf einem immer komplexeren und anspruchsvolleren Niveau ablaufen. Der Übergang erfolgt in qualitativen Sprüngen. Im Normalfall führen diese zu einer selbständigen Bestimmung der eigenen Leistungsfähigkeit und zu Verantwortung für das Ergebnis der Schullaufbahn.
2. Familienablösung und Gleichaltrigenkontakte: Die psychologische Entwicklungsaufgabe „Ablösung von den Eltern“ hat ihren soziologischen Bezug in einer Verselbständigung der sozialen Kompetenzen und Kontakte und in einer Anreicherung des sozialen Rollengefüges. Die größte Unterstützung bei der Ablösung von der Herkunftsfamilie leistet die Gleichaltrigengruppe, da sie sich in der gleichen Situation befindet.
3. Konsum- und Warenmarkt: Gleichaltrige bieten auch Unterstützung bei der Bewältigung gesellschaftlicher Anforderungen im Konsum- und Warenbereich. Der heutige Konsumsektor bietet eine Vielzahl von Medien, die so verlockend wirken, dass klare Handlungsmuster notwendig sind. Erste Schritte im Umgang mit diesem Markt werden bereits im Kindesalter gelernt.
4. Ethische und politische Orientierung: Im Jugendalter erfolgt ein Schritt zur Selbständigkeit der ethischen, wertgesteuerten, moralischen und politischen Orientierung und zur Mitgestaltung in wichtigen öffentlichen Räumen. Eine Selbstdefinition des sozialen und des politischen (Bürger)Status ohne direkten Einfluss der Eltern ist möglich.

Der Statusübergang vom Jugendlichen zum Erwachsenen gilt dann als vollzogen, wenn folgende Rollen erreicht und übernommen wurden:

die Berufsrolle als ökonomisch selbständig Handelnder

die Partner- und Familienrolle als verantwortlicher Familiengründer

die Konsumentenrolle einschließlich der Nutzung des Mediensektors

die Rolle als politischer Bürger mit eigener Wertorientierung.

Sind die vier psychologischen Entwicklungsaufgaben bewältigt und damit in allen relevanten Handlungsbereichen ein dem Erwachsenenstatus entsprechender, zumindest weit reichender Grad der Autonomie und Eigenverantwortlichkeit des Handelnden erreicht, ist der Übergang in das Erwachsenenalter vollzogen.

Die tatsächliche Struktur der Statusübergänge weicht heute in westlichen Industriestaaten vom Idealtyp ab.

Folgende Abweichungen fallen auf:

Für einen Teil der Jugendlichen ist die ökonomische Selbstversorgung nicht möglich, weil keine Erwerbsarbeitsplätze zur Verfügung stehen. Andere hingegen verdienen schon in der Schulzeit Geld mit legalen oder illegalen Tätigkeiten, für die sie nicht ausgebildet sind.

Bei vielen Jugendlichen gehören Heirat und eigene Kinder nicht mehr in die Lebensplanung.

Durch den frühen Umgang mit Geld können sich Jugendliche, ohne dass sie rechtlich gesehen voll geschäftsfähig sind, den Konsum- und Freizeitmarkt erschließen.

Für die politische Beteiligung gilt Ähnliches. Formal kann sie erst mit dem Erlangen des Wahlrechts ausgeübt werden, aber faktisch wirken Jugendliche auch schon davor an der Gestaltung in öffentlichen und privaten Lebensbereichen mit (Hurrelmann 2004).

Wie bereits erwähnt, weicht der Übergang in das Erwachsenenalter heute stark von traditionellen Mustern ab. Typisch für die Jugend ist, dass sie im Bereich der Konsumbeteiligung und politischen Partizipation schon sehr früh in die Rolle des Erwachsenen einrücken kann, im Bereich der Familienrolle und der Erwerbstätigenrolle hingegen sehr spät, teilweise gar nicht den Erwachsenenstatus erreicht.

Allgemein kann man davon ausgehen, dass es zu krisenhaften Belastungen im Jugendalter kommt, wenn der Jugendliche den spannungsreichen Anforderungen durch individuell verfügbare Strategien zur Problembewältigung nicht entgegenwirken kann. Auf besondere Schwierigkeiten treffen bei der Bewältigung der Entwicklungsaufgaben lernbehinderte Jugendliche. Wie unter Kapitel 2.2 erwähnt, sind viele der Lernbehinderten in ihrer Gesamtentwicklung zurückgeblieben oder durch Verhaltensauffälligkeiten gekennzeichnet. Lernbehinderte Jugendliche haben oft das Gefühl, den schulischen oder beruflichen Anforderungen nicht gewachsen zu sein. Sie suchen dann nach anderen Wegen, um die gestellten Anforderungen zu bewältigen. Sie zeigen aggressives Verhalten bis hin zur Straffälligkeit, eine geringe Frustrationstoleranz, soziale Unsicherheit oder gar Rückzug, Alkohol, Drogen-, und Medikamentenabhängigkeit, Depressionen und eine „Null-Bock-Haltung“. Ihnen fehlen oftmals intakte Familienverhältnisse und damit emotionale Zuwendung, Anerkennung, Geborgenheit und seelische Gesundheit. Die Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben ist oftmals nicht ausreichend oder gar nicht vorhanden. Motivationsstörungen, ausgedrückt in mangelndem Selbstvertrauen, Zukunftspessimismus, unrealistischen Zielen und Vorstellungen, sind ebenfalls ungünstige Ausgangsbedingungen zur Bewältigung der Entwicklungsaufgaben, mit denen es lernbehinderte Jugendliche zu tun haben.

Ob die Anforderungen bewältigt werden, hängt maßgeblich davon ab, wie der Jugendliche sich selbst sieht, von den eigenen Kompetenzen und von den Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, Entscheidungen zu treffen und Probleme zu lösen (Eckhardt und Redecker 1993). Lernbehinderte haben oft kein realistisches Bild von sich, keine Erklärungen für ihre eigenen Schwächen und Leistungen und verfügen nicht über die genannten Kompetenzen. Lernbehinderte benötigen daher ausreichend Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben. In der Berufsausbildung müssen Sozialpädagogen und Ausbilder den Jugendlichen Aufgaben anvertrauen und selbstverantwortliches Handeln ermöglichen. Beratungsgespräche und Verhaltenstrainings gehören in den Aufgabenbereich sozialpädagogischer Mitarbeiter.

3.2 Bedeutung von Ausbildung und Beschäftigung für Jugendliche

Im Jugendalter wird die Entscheidung darüber „programmiert“, welche Position ein Gesellschaftsmitglied als Erwachsener im sozialstrukturellen Gefüge erhält, wie also die Platzierung in der Rangordnung von Einkommen, Vermögen, Macht, Einfluss und Prestige sein wird (Hurrelmann 2004).

Das Ende der Jugendphase tritt traditionell mit dem Berufseintritt und der damit verbundenen ökonomischen Selbständigkeit ein. Jugendliche verbringen heutzutage größere Anteile ihrer Lebenszeit in Schulen, Hochschulen, berufsvorbereitenden Lehrgängen und in so genannten gesellschaftlichen „Warteräumen“. Grund dafür sind die nicht ausreichenden Arbeitsplätze. Dennoch durchlaufen im Anschluss an die schulische Bildungszeit die meisten Jugendlichen eine spezifische Phase der beruflichen Ausbildung. Die berufliche Ausbildungszeit ist ein vorbereitender Schritt auf dem Weg in eine der Schlüsselrollen des Erwachsenenstatus, die Erwerbsfähigkeit.

Der Übergang von der Schule in die berufliche Ausbildung ist deshalb eine wichtige Weichenstellung für die künftige Lebenslage von Jugendlichen (Heinz 1991, in: Hurrelmann 2004).

Erich Raab hat sich in seinem Buch „Jugend sucht Arbeit“ (1996) mit einer Längsschnittuntersuchung zum Berufseinstieg Jugendlicher beschäftigt. Raab spricht von einem hohen Stellenwert von Arbeit und Beruf für Jugendliche beim Berufseinstieg. Dabei verweist er auf die Ergebnisse seiner Untersuchungen und auf eine Reihe durchgeführter empirischer Untersuchungen zum Thema Jugend, Arbeit und Beruf (Baethge 1988, Friebel 1985).

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung von Raab (1996) war, dass sich alle Jugendlichen eine Ausbildung wünschen und sich vorstellen, auch anschließend in diesem Beruf zu arbeiten. In ihren Antworten spiegelte sich diese Einstellung wider: „Ohne Arbeit bist du nichts.“ „Für meine Zukunft ist Arbeit schon wichtig, also ohne Arbeit geht ja gar nichts.“ Ein großer Teil der Jugendlichen, männlich und weiblich, orientierten sich am idealtypischen Muster, mit lebenslanger Vollzeiterwerbstätigkeit als Grundlage für ein selbständiges Leben mit eigener Familie. Berufliche Integration wird also als Voraussetzung für gesellschaftlichen Status und Teilhabe an materiellem Wohlstand begriffen.

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Final del extracto de 91 páginas

Detalles

Título
Arbeit mit lernbehinderten Jugendlichen in der beruflichen Ausbildung. Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischer Unterstützung
Universidad
University of Applied Sciences Potsdam
Calificación
1,3
Autor
Año
2005
Páginas
91
No. de catálogo
V48366
ISBN (Ebook)
9783638451024
ISBN (Libro)
9783656250678
Tamaño de fichero
589 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Arbeit, Jugendlichen, Ausbildung, Möglichkeiten, Grenzen, Unterstützung
Citar trabajo
Ramona Berlin (Autor), 2005, Arbeit mit lernbehinderten Jugendlichen in der beruflichen Ausbildung. Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischer Unterstützung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48366

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