Qualitätsmanagement im deutschen Hochschulwesen - Die Evaluation als Mittel der Qualitätssicherung


Hausarbeit, 2005

20 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Warum Evaluation? – Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung
1.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
1.2 Die europäische Ebene
1.3 Hochschulrahmengesetz

2 Evaluation – mehr als ein Schlagwort

3 Die ‚zweistufige’ Evaluation – ein Modell der Hochschulevaluation
3.1 Interne Evaluation
3.2 Externe Evaluation
3.3 Follow-up-Maßnahmen

4 Herausforderungen und Entwicklungspotential der Hochschulevaluation
4.1 Standardisierung: Vereinheitlichen um jeden Preis?
4.2 Umfassende Qualitätsstruktur
4.3 Zielvereinbarungen: ein Mittel der Qualitätssicherung an Hochschulen?

5 Resümee

Literaturverzeichnis

Einleitung

In dieser Arbeit soll die Evaluation als ein Mittel der Qualitätssicherung (QS) an Hochschulen betrachtet werden, mit deren Charakteristik, Gestaltung und besonderen Problemstellungen sich im Folgenden befasst wird. So soll sich diese Arbeit mit der Fragestellung beschäftigen, was die Besonderheiten eines solchen Evaluationsverfahrens sind, bzw. welche Konsequenzen sich für die Hochschule im Falle einer Implementierung desselben in ein QS-Konzept ergeben.

Zuerst soll eine kurze – und dadurch naturgemäß unvollständige – Behandlung der gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für Qualitätssicherungsverfahren an Hochschulen erfolgen, wonach erst die Evaluation an sich, danach ein besonderes Bewertungsverfahren erläutert wird, die ‚zweistufige Evaluation’. Im Anschluss daran werden zwei Tendenzen der Einführung von QS-Systemen im Allgemeinen und der Evaluation im Speziellen aufgezeigt, woran sich die Diskussion der Eignung eines Instrumentes aus der Wirtschaft für die Führung in Qualitätssicherungsprozessen an Hochschulen anschließt.

1 Warum Evaluation? – Rahmenbedingungen der Qualitätssicherung

1.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Der Beginn einer Diskussion um Qualitätssicherung der Hochschulforschung und -lehre lässt sich auf den Anfang der 90er Jahre des vorigen Jahrhunderts datieren. Hierbei waren und sind es besonders drei Faktoren, die zu Kontroversen zwischen Universitäten und Gesellschaft führten und führen.

Einerseits ergaben sich durch den „quantitative[n] Ausbau bei gleichzeitiger Begrenztheit der verfügbaren Mittel“[1] Veränderungen in den Anforderungsprofilen der Hochschulen. Zudem veränderten sich durch den ständig wachsenden, zu dieser Zeit geradezu aufbäumenden Fortschritt – hauptsächlich in Bereichen der Informationstechnologie und den sog. Neuen Medien – Qualifikationsprofile von Studiengängen bis hin zu Neugründung. Praxisbezug, Wirtschaftskooperationen und transfergerechtes Lernen waren Stichworte, mit denen sich die deutschen Hochschulen bis heute auseinandersetzen müssen.[2]

Ein zweiter Faktor, der in engem Zusammenhang mit Letztgenannten steht, ist die Verstärkung des internationalen Wettbewerbs im Bereich der Hochschulen „als eine der treibenden Kräfte der gegenwärtigen Hochschulentwicklung“.[3] Diese lässt sich am besten charakterisieren, indem man von einer Tendenz zur Internationalisierung – zumindest zur Europäisierung spricht. Indikatoren sind Akkreditierungsprozesse an europäischen Hochschulen, Kreditpunktesystem und vereinheitlichte, gestufte und modularisierte Studiengänge. Die geforderte und geförderte Flexibilität und Mobilität der Studierenden resultiert in einem „zunehmende[n] Wettbewerb um Studierende, Wissenschaftler und Ressourcen“, weiterhin vereinfacht „das Auftreten neuer (privater) Anbieter im Hochschulbereich“ das Los der im (europäischen) Wettbewerb stehenden Hochschulen nicht im Geringsten.[4]

Als dritter Faktor lässt sich ein gewachsener „Legitimationsdruck gegenüber Öffentlichkeit und Politik als Folge der Entwicklung zu größerer Autonomie der Hochschulen“ benennen.[5] Die Öffentlichkeit hat – besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten – das nachvollziehbare Bedürfnis, „Informationen über die Ergebnisse der investierten Steuermittel zu erhalten“.[6] Durch die öffentliche Finanzierung der Hochschulen stehen diese in einer Art Kosten-Nutzen-Vergleich auch zu anderen, artfremden Bedarfsträgern. Durch den Einsatz von Mitteln z.B. für Forschungsprojekte, deren Zweck sich einer rein ökonomischen Input-Output-Betrachtungsweise entzieht (z.B. Grundlagenforschung), werden häufig „Begehrlichkeiten“ bei Letzteren geweckt.[7] Hener merkt hierzu an:

„Kosten und Leistungen, Effektivität und Effizienz stehen für die Hochschulen wie auch für alle anderen öffentlichen Einrichtungen auf dem Prüfstand.“[8]

Gerade die Offenlegung der Schwächen im Rahmen einer Evaluation und die nachvollziehbare Initiierung von Qualitätssicherungsmaßnahmen mit erkennbaren Ergebnissen können „als der Versuch eingeordnet werden, verloren gegangenes Vertrauen in das Produkt Studium und Lehre wieder zu gewinnen“[9]. Qualitätssicherung universitärer Lehre wird so Teil des Bemühens um Legitimation, denn „[e]s gehört […] heute zum Standard, Qualität auch unter Wettbewerbs- und Marketing-Aspekten zu betrachten und nach außen darzustellen“.[10] Die oben geschilderten Maßgaben der Zeit wurden erkannt, denn Qualitätssicherung an Hochschulen hat längst die Diskussionsforen verlassen und spielt „eine zentrale Rolle in den strategischen Planungen und der täglichen Arbeit der Hochschulen“.[11]

Welche kultur- bzw. bildungsrechtlichen Entscheidungen den Prozess der Einführung von Qualitätssicherungssystemen forcierten, soll in den nachfolgenden Unterkapiteln geklärt werden.

1.2 Die europäische Ebene

Wie die meisten Gesetzgebungsverfahren ist auch der ‚deutsche Weg’ der Hochschulevaluation bzw. Qualitätssicherung mitnichten zusammenhanglos von einer gesamteuropäischen Dimension zu betrachten, vielmehr ist die „innerdeutsche Entwicklung […] eingebettet in vergleichbare Prozesse in den übrigen europäischen Ländern“.[12] Im Dokument 98/561/EG, der Empfehlung des Europarates „vom 28. September 1998 betreffend die europäische Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Hochschule“[13] fordert dieser die Mitgliedstaaten der EU auf:

„- transparente Qualitätsbewertungsverfahren zu fördern oder ggf. zu schaffen,
- bei den Qualitätsbewertungssystemen bestimmte Verfahrensmerkmale zu berücksichtigen,
- die Hochschulen anzuregen geeignete Folgemaßnahmen zu ergreifen,
- den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Qualitätsbewertung besonders zu pflegen,
- die Zusammenarbeit zwischen den für die Qualitätsbewertung und Stabilitätssicherung im Hochschulbereich zuständigen Stellen und deren Vernetzung zu fördern.“[14]

In der Bologna-Erklärung der Europäischen Bildungsminister[15] erscheint als ein für die „Errichtung des europäischen Hochschulraumes und für die Förderung der europäischen Hochschulen weltweit“ vorrangiges Ziel: die „Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung im Hinblick auf die Erarbeitung vergleichbarer Kriterien und Methoden“[16], so definiert sich die Qualitätssicherung als „eine Schlüsselfrage der Hochschulreform“[17]. Eine einheitliche Ausgestaltung dieser Zielebene ist im bundesdeutschen Hochschulraum aufgrund der föderalen Strukturen im Bereich Bildung nur über Rahmengesetze möglich, mit dessen Bestimmungen zur Hochschulqualitätssicherung sich das folgende Unterkapitel befasst.

1.3 Hochschulrahmengesetz

Im Zuge der angesprochenen Reform der europäischen Hochschullandschaft (‚Bologna–Prozess’) wurden in den europäischen Staaten einzelne Gesetzgebungsverfahren notwendig, die die Rahmenbedingungen in den Ländern kodifizieren sollten. So kam es im August 1998 in Deutschland zur Neufassung des HRG (Hochschulrahmengesetzes). Hierin erhielten sowohl der Leistungsbezug in die Bestimmungen zur Finanzierung der Hochschule (§5 HRG)[18], als auch die Qualitätssicherung in der universitären Lehre Einzug (§6 HRG)[19] und erlangten den Status einer gesetzlichen Forderung.

Es findet sich in den angesprochener Paragraphen jedoch keinerlei Festlegungen der Art und Weise, wie die regelmäßige Erhebung der Qualität der Lehre und Forschung von statten gehen sollte. Es wurde lediglich (bundeseinheitlich) fixiert, dass eine Bewertung der Qualität stattfinden solle. Die Ausgestaltung der Verfahren bzw. Auswahl der Methoden ging in die Verantwortung der zuständigen Kultusministerien der Länder über, die gehalten waren, ihre Hochschulgesetze dementsprechend zu ändern.[20] Eine länderübergreifende Festlegung auf Qualitätserhebung mittels Evaluation existiert nicht, vielmehr soll sie nur ein Verfahren der Qualitätssicherung sein. Seubert und Haneke schreiben hierzu:

„Evaluationen sind also vom Gesetzgeber nicht als reines Beurteilungsinstrument vorgeschrieben worden, sondern bewegen sich in einem Gesamtgefüge qualitätserhaltender und –verbessernder Maßnahmen.“[21]

Nachdem nun die Hintergründe und Rahmenbedingungen zur Einführung von Hochschulqualitätssicherungsverfahren beleuchtet wurden, soll nun kurz skizziert werden, in welcher Weise sich die Evaluation als ein für ‚die’ deutsche Hochschule geeignetes Instrument erweist.

2 Evaluation – mehr als ein Schlagwort

Der Gegenstand von Evaluation an Hochschulen sind „Leistungen in Forschung und Lehre“.[22] Ihre wesentliche Zielsetzung ist es, Bewertungen über Qualität und Umfang ebendieser Leistungen abzugeben und zu beurteilen. Hochschulevaluation kann daher als „regelmäßige und systematische Beurteilung und Bewertung der Leistungen in Forschung und Lehre“ definiert werden.[23] Nach Seubert und Haneke vereint die Evaluation außergewöhnlich viele Funktionen in sich. Sie kann als Instrument eines internen Feedbacks verwendet werden, als Datenlieferant für eine Qualitätskontrolle dienen, zur Initiierung von Zieldiskussionen und Verbesserungen beitragen, die Erreichung von vereinbarten Zielen kontrollieren, als Leistungsnachweis gegenüber Mittelgebern fungieren, zur Erhöhung der Mitarbeitermotivation beitragen etc..[24] Wie im ersten Kapitel bereits erwähnt, „hat die Evaluation auch die Funktion der Transparenz und Rechenschaftslegung gegenüber Staat und Öffentlichkeit“.[25]

[...]


[1] KMK, Qualitätssicherung, S. 4.

[2] Vgl. HRK, Wegweiser, S. 5 u. KMK, Qualitätssicherung, S. 4.

[3] HRK, Wegweiser, S. 5.

[4] KMK, Qualitätssicherung, S. 4.

[5] HRK, Wegweiser, S. 5.

[6] KMK, Qualitätssicherung, S. 4.

[7] Hener, Bedeutung, S. 1.

[8] Hener, Bedeutung, S. 1.

[9] Hener, Bedeutung, S. 1.

[10] KMK, Qualitätssicherung, S. 4.

[11] HRK, Wegweiser, S. 5.

[12] HRK, Wegweiser, S. 7.

[13] KMK, Qualitätssicherung, Anlage 1, S. 1.

[14] KMK, Qualitätssicherung, S. 2; In einem Folgebericht wird über den aktuellen Stand der Entwicklung von Evaluationsverfahren folgendes aufgeführt: „Nahezu alle Mitgliedsstaaten und anderen europäischen Länder haben Qualitätssicherungssysteme geschaffen oder sind im Begriff, dies zu tun. Auch wenn der Entwicklungsstand unterschiedlich ist, betrachten doch alle Länder die Qualitätssicherung als eine wichtige Komponente ihres Hochschulsystems. Die Funktion der operationellen Systeme folgt den Orientierungen in der Empfehlung der Rates aus dem Jahr 1998.“ (KMK, Qualitätssicherung, S. 2f.)

[15] Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, Hochschulraum.

[16] Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, Hochschulraum, S. 3ff.

[17] HRK, Wegweiser, S. 5.

[18] „Die staatliche Finanzierung der Hochschulen orientiert sich an den in Forschung und Lehre sowie bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen.“ (§5 HRG i.d.F. vom 01.01.1999)

[19] „Die Arbeit der Hochschulen in Forschung und Lehre, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der Erfüllung des Gleichstellungsauftrags soll regelmäßig bewertet werden. Die Studierenden sind bei der Bewertung der Qualität der Lehre zu beteiligen. Die Ergebnisse der Bewertungen sollen veröffentlicht werden.“(§6 HRG i.d.F. vom 01.01.1999)

[20] Beispiele zur Ausgestaltung von Hochschulgesetzen der Länder siehe Unterkapitel 3.1.

[21] Seubert u. Haneke, Evaluation, S. 7.

[22] Seubert u. Haneke, Evaluation, S. 3.

[23] Seubert u. Haneke, Evaluation, S. 2.

[24] Vgl. Seubert u. Haneke, Evaluation, S. 2f.

[25] KMK, Qualitätssicherung, S. 5.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Qualitätsmanagement im deutschen Hochschulwesen - Die Evaluation als Mittel der Qualitätssicherung
Hochschule
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg
Note
2,0
Autor
Jahr
2005
Seiten
20
Katalognummer
V48394
ISBN (eBook)
9783638451154
Dateigröße
793 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Die Arbeit befasst sich mit der Charakteristik, Gestaltung und den besonderen Problemstellungen der Evaluation im Hochschulbereich. Zuerst werden die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für Qualitätssicherungsverfahren benannt, woran sich die Beschreibung des zweistufigen Evaluationsverfahrens anschließt. Darauf aufbauend werden die besonderen Herausforderungen der Implementierung dieses QS-Instruments in das System Hochschule diskutiert.
Schlagworte
Qualitätsmanagement, Hochschulwesen, Evaluation, Mittel, Qualitätssicherung
Arbeit zitieren
Dipl.-Päd. Karsten Rohr (Autor:in), 2005, Qualitätsmanagement im deutschen Hochschulwesen - Die Evaluation als Mittel der Qualitätssicherung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/48394

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