Militärwesen und innere Staatsbildung in Bayern vom Ausgang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 17. Jahrhunderts


Term Paper (Advanced seminar), 2018

25 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Gliederung:

1. Einleitung

2. Militärwesen und innere Staatsbildung vom Ausgang des 16. Jahrhunderts zum Ende des 17. Jahrhunderts am Beispiel des Fürstentums Bayern
2.1 Strukturen und Funktionen: Militärwesen als Antrieb des Entwicklungsprozesses frühmoderner Staatlichkeit
2.1.1 Merkmale des frühmodernen Staates
2.1.2 Prozess der Entstehung stehender Heere in den armierten Reichsständen
2.1.3 Bedeutung und Folgen der bewaffneten Macht für den frühmodernen Territorialstaat
2.1.3.1 Militär als fürstliches Machtinstrument nach innen und außen
2.1.3.2 Verstaatlichung des Militärwesens: Militärfinanzierung und Militärverwaltung als Indikatoren für innere Staatsbildung
2.1.3.3 Ökonomische und wirtschaftliche Bedeutung für den Staat
2.1.3.4 Sozialdisziplinierung und gesellschaftliche Folgen
2.2 Militärwesen und innere Staatsbildung am Beispiel des Fürstentums Bayern
2.2.1 Das Fürstentum Bayern
2.2.2 Militärwesen und innere Staatsbildung vom Ausgang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 17. Jahrhunderts im Fürstentum Bayern
2.2.2.1 Militärwesen und innere Staatsbildung vom Ausgang des Jahrhunderts bis zum Anfang des 30-jährigen Kriegs
2.2.2.2 Militärwesen und innere Staatsbildung im 30-jährigen Krieg
2.2.2.3 Militärwesen und innere Staatsbildung im Anschluss an den Westfälischen Frieden bis zum Ende des 17. Jahrhunderts

3. Fazit

4. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der territoriale Staatsbildungsprozess in der frühen Neuzeit sowie die damit einhergehende Zentralisierung der Macht bei den einzelnen Fürsten ist vielen Fragestellungen und Problemen unterworfen und lässt deshalb monokausale Erklärungsversuche unmöglich erscheinen.1 In dieser Seminararbeit steht die Entwicklung des Militärwesens in der frühen Neuzeit und vor allem die Entstehung stehender Heere in den armierten Reichsständen des 17. Jahrhunderts im Vordergrund, um innere Staatsbildungsprozesse dieser Zeit mit zu erklären. Dabei wird im ersten Teil der Argumentation auf die Strukturen und resultierenden Funktionen des Militärwesens und auf den Entwicklungsprozess frühmoderner Staatlichkeit eingegangen, bei welchem das Militär und der Krieg natürlich nicht die alleinige Rolle spielen konnten, aber als fundamentale Antriebskraft vieler staatsbildender Prozesse fungierten.2 Um den Kernbestandteil der folgenden Arbeit schon einmal vorwegzunehmen: Militär als fürstlicher Machtapparat, staatliche Finanzkraft und institutionalisierende Verdichtung bedingten sich maßgeblich und wechselseitig.3 Vor allem administrative, fiskale, ökonomische, aber auch gesellschaftliche Folgen rückten in das Augenmerk des Staats und bedingten nicht nur die Existenz stehender Heere, sondern waren auch maßgeblich für ihre Entstehung verantwortlich.4 Dabei gilt es vor allem auch die Gründe der Fürsten für den Ausbau und die Institutionalisierung des Militärwesens zu untersuchen, welche dadurch für den Staatshaushalt signifikante Ressourcenmobilisierungen sowie Militärfinanzierungen in Kauf nehmen und neue Ausmaße an Fiskalpolitik betreiben mussten. 5 Im zweiten Teil dieser Arbeit wird das Fürstentum Bayern vom Ausgang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 17. Jahrhunderts im Vordergrund stehen und es werden an diesem Beispiel die zuvor konkretisierten Strukturen und Funktionen innerer Staatsbildung angewandt. Hier wird vor allem erkennbar, wie gewichtig die Anfangsjahre des 30-jährigen Kriegs und die Erlangung der Kur sowie die einhergehenden Kurlanden für den Entwicklungsprozess frühmoderner Staatlichkeit im Fürstentum Bayern war und wie determinierend das frühe 17. Jahrhundert für die daraus resultierende Sicherheits- und Militärpolitik Bayerns war.6

2. Militärwesen und innere Staatsbildung vom Ausgang des 16. Jahrhunderts zum Ende des 17. Jahrhunderts am Beispiel des Kurfürstentums Bayern

2.1 Strukturen und Funktionen: Militärwesen als Antrieb des Entwicklungsprozesses frühmoderner Staatlichkeit

2.1.1 Merkmale des frühmodernen Staates

Dass in der frühen Neuzeit eine neue Phase der Staatlichkeit, nämlich die Entwicklung hin zum absolutistischen Fürstenstaat eingesetzt hat, ist an diesem Ausschnitt des von Johann Oettingers Werk über die Grenze welches 1642 in Ulm gedruckt wurde, erkennbar: „Alle Reich, Fürstenthumb, Graff und Herrschaften haben ihren gewissen Bezirck und bestimpte Landschafften, welche mit offentlich bekannten Gräntzen und Marcken unterschieden und eingeschlossen sind und was jnnerhalb solchen Begriff gelegen, […], daß ist dem Herrn desselbigen Lands mit aller Obrigkeit unterworfen, daß er darin zu verbiethen und gebiethen hat, […].“7 Auch wenn die Bildung des frühmodernen Territorialstaats ein langwieriger, fließender Prozess war, suggeriert diese Quelle schon einige fundamentale Bestandteile. Zuerst ein geschlossenes und durch Grenzen klar erkennbares Staatsgebiet. Ebenso das Verständnis einer Staatsgewalt, welche natürlich noch immer im Dualismus mit den Landständen und fremden Hoheitsrechten stand, was die innere Staatsbildung erschwerte, kann anhand dieser Quelle abgelesen werden.8 Wenn man beachtet, dass es im Mittelalter noch nicht üblich war, fürstliche Herrschaft durch eine geschlossene Fläche zu definieren und die Träger von Verwaltung und Regierung kein Staat, sondern Personen waren, so verhält sich der frühmoderne Staat in diesen Aspekten genau gegenteilig. Das primäre Ziel des Fürsten im Staat der frühen Neuzeit wird deshalb das Konsolidieren seiner Herrschaftsrechte auf ein abgegrenztes, ihm untergebenen Territorium sowie das Beseitigen fremder Hoheitsrechte.9

Dabei wird das sogenannte „territorium clausum“ angestrebt. Politische, wirtschaftliche und kirchliche Grenzen fürstlicher Macht sollen unter Herausbildung von Staatlichkeit zur Deckung gebracht werden und diese fürstliche Herrschaft auch von außen sowie innen anerkannt werden.10 Als drittes kann man der Quelle entnehmen, dass mit der Territorialisierung der Staaten auch ein Interesse an geschlossenen Rechtskreisen entsteht. Die Herrschaftsrechte der Fürsten, welche nun nicht mehr an Personen gebunden waren, sondern in der frühen Neuzeit für den Fürsten als selbstverständlich wurden, verpflichten diesen auch zum Schutz der Untertanen und ihres Besitzes, was eine einheitliche Verrechtlichung des beherrschten Territoriums unabdingbar machte.11 Neben der Arrondierung eines Herrschaftsbereichs geschlossener Grundherrschaft mit gleichen Rechten sowie Gebots- und Gerichtsbarkeit wird die Souveränität des Fürsten nach innen wie außen determinierend für die Entwicklung von Staatlichkeit.12 Dabei kann man beobachten, wie zwischen finanziell leistungsfähigeren, territorial geschlosseneren oder einfach größeren Reichsständen eine wachsende Kluft zu ihren ärmeren Pendants entstand. Aber auch dynastische Kontinuität, politische Wirkungsmacht oder Konsens mit umliegenden oder lokalen Gewalten stellten nicht zu vernachlässigende Probleme der Staaten in der frühen Neuzeit dar.13 Zusammenfassend kann man in den frühmodernen Staaten die Herausbildung der Aspekte von Georg Jellineks „Drei Elemente Lehre“, nämlich Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, welche für diesen unbedingt notwendig für einen modernen Staat sind, erkennen.14 Zwar kann man dies nicht als eine unumstößliche Definition von Staatlichkeit heranziehen, aber die Arrondierung eines Staatsgebiets sowie die resultierende Entstehung eines Staatsvolks durch den Versuch, gemeinsame Rechtskreise aufzustellen und die Notwendigkeit, die Bevölkerung aufgrund voranschreitender Institutionalisierung oder Besteuerung zu erfassen sind nicht abzuweisen. Um die Anerkennung der Grenzen, sowie Gesetze, die Repräsentation des Fürstens, die Institutionalisierung der Herrschaft, also der fürstlichen Souveränität und dessen Machtanspruchs überhaupt sicher zu stellen, wird auch die Notwendigkeit einer Staatsgewalt unvermeidbar. Die Entstehung des frühmodernen Staates beeinflusste also auch maßgeblich die Entstehung eines militärischen Machtapparats, welcher zur Autoritätssicherung der Fürsten beitrug und auf welchen im Folgenden unter seiner Perspektive als Antriebskraft frühmoderner Staatlichkeit eingegangen wird.15

2.1.2 Prozess der Entstehung stehender Heere in den armierten Reichsständen

Der Reichstag zu Worms 1495, der den ewigen Landfrieden beschloss, förderte durch die Einrichtung der Reichskreise den institutionalisierten Dualismus im Reich .16 Da der Kaiser die Verteidigung des Reichs gewährleisten sollte und auch die Einführung von verschiedenen Kriegssteuern für die Reichsstände seit Worms, die pflichtgerechte Erfüllung dieser Aufgabe für den Kaiser finanziell nicht tragbar machten, war die Reichsexekutionsordnung des Reichstags in Augsburg 1555, welche die Reichsstände verantwortlich für die Aufrechterhaltung des Landfriedens in den jeweiligen Reichskreisen machen sollte, ein signifikanter Einschnitt in der Militarisierung der Reichsstände.17 Mit der Errichtung erster militärischer Institutionen sowie der Einführung des Kreismilitärs wurde n der Föderalismus und die Souveränität der Reichstände zunehmend intensiviert.18 Da nun die Reichsstände, beziehungsweise die Reichskreise stark erweiterte Kompetenzen in der Landesdefension und Erhaltung des Landfriedens zugestanden bekamen, war das 16. sowie die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts eine Blütezeit für die Söldnerheere.19 Neben den Söldnern bleiben einmal nur Landesaufgebote die einzige Alternative zu diesen, da die Verstaatlichung des Militärwesens aufgrund umfangreicher staatlicher Umorganisation und Ressourcenmobilisierung ein nur langsam von statten gehender Prozess war.20 Söldner, welche für den Fürsten teuer, unzuverlässig und undiszipliniert waren, aber gleichzeitig die nötige Erfahrung und Ausbildung besaßen, standen in Fragen von Heereszusammenstellungen den fürstlichen Landesaufgeboten entgegen, die zunehmend gefördert und ausgebaut wurden, da sie finanziell weitaus tragbarer waren als die Söldnerheere.21 Die wachsende Feuerkraft der Heere und das Zusammenspiel flexibler kleiner Truppenverbände im Verlauf des 17. Jahrhunderts ließen Landesaufgebote, welche kaum Ausbildung und keinerlei Kriegserfahrung besaßen, als keine zweckdienliche Alternative gegenüber den Söldnerheeren oder ausgebildeten ausländischen Truppenkontingenten zu.22 Die Verstaatlichung des Militärwesens und die Aufstellung erfahrener sowie angemessen ausgebildeter Soldaten, die nicht nur in Krisenzeiten rekrutiert wurden, war für die Fürsten, welche mehr als zuvor auf einen militärischen Machtapparat zur Sicherung der eigenen Herrschaft und Souveränität angewiesen waren, eine politik- sowie staatsprägende Herausforderung im 17. Jahrhundert.23

Der Begriff des „stehengebliebenen Heeres“ nach dem 30-jährigen Krieg scheint aufgrund hoher Personalfluktuationen in den meisten Heeren der armierten Reichsständen und einer Zeit finanzieller sowie ökonomischer Regeneration zwar nicht komplett zutreffend, so erkennt man aber in den meisten dieser zu der Zeit nach dem Westfälischen Frieden eine wachsende Anzahl gut ausgebildeter Truppenkontingente, die ständig unter Waffen waren.24 Mit dem Reichsabschied von 1654 gesteht der Kaiser den Reichständen das Aufstellen stehender Heeresverbände inoffiziell zu, auch wenn die Vorbereitungen und die Militarisierung der Fürstenstaaten im 30-jährigen Krieg schon maßgeblich für die staatlichen sowie politischen Prozesse waren.25 Stehende, disziplinierte, uniformierte, besoldete Einheiten, deren Offiziere auf den Landesherren eingeschworen waren werden zum obligatorischen Symbol außen - sowie innenpolitscher Handlungsfähigkeit und zu einem Machtapparat der im Staat allein dem Landesherren verpflichtet war.26

2.1.3 Bedeutung und Folgen der bewaffneten Macht für den frühmodernen Territorialstaat

2.1.3.1 Militär als fürstliches Machtinstrument nach innen und außen

Die Notwendigkeit des Militärs als fürstlicher Machtapparat wurde im vorherigen Gliederungspunkt schon angesprochen und soll jetzt noch genauer untersucht werden. Die vor allem seit 1555 anhaltende Militarisierung der Reichsstände aufgrund der neuen Funktionen in der Kriegsadministration des Reiches durch die Kompetenzerweiterung der Reichskreise27 sowie durch ein steigendes Selbstbewusstsein der Fürsten gepaart mit der religiösen Polarisierung im Reich, waren mit Sicherheit verantwortlich für die steigende Bereitschaft Konflikte militärisch zu lösen.28 Das Militär erhält neben dem herkömmlichen Zweck der Kriegsführung nun auch den bedeutenden Faktor außenpolitischer Positionssicherung und wird zu einem signifikanten Symbol fürstlicher Souveränitä t.29 Das Gewaltmonopol wird während und nach dem 30-jährigen Krieg immer mehr an den Landesherren abgegeben. Vor allem mit dem Westfälischen Frieden 1648 und dem Reichsabschied 1654 erhalten die Stände des Reichs nicht nur das Zugeständnis, stehende Heere zu unterhalten, sondern insbesondere das Recht, mit auswertigen Mächten Bündnisse zu verhandeln, damit beispielsweise das Recht Krieg zu erklären und Frieden zu schließen und in einer neuen, vom Reich unabhängigen Weise, in diplomatischen Kontakt zu treten.30 Die außenpolitischen Kompetenzerweiterungen der einzelnen Fürsten bringt ein völlig neues Bedürfnis fürstlicher Souveränität und politischer Macht mit sich31, bei welchem der Faktor Militär, allein schon in Aspekten wie Grenzsicherung, Abschreckung oder überhaupt außenpolitischer Handlungsfähigkeit, eine unverzichtbare Rolle für den Staat spielte, was einer der möglichen Erklärungsansätze des jetzt einsetzenden Phänomens ist, stehende Heere nicht nur überhaupt zu formieren, sondern auch ständig zu erweitern.32 Die Auffassung der Fürsten, ihre Herrschaftsrechte begründen sich auf ihrer Verpflichtung des Schutzes der Bevölkerung, der Einhaltung der Gesetze und der Schlichtung von Auseinandersetzungen unter Untertanen, macht das Militär als Erzwingungsapparat fürstlicher Ansprüche auch innenpolitisch zentral.33 Das zeigt das Beispiel, dass Fürsten schon zu Ende des 16. Jahrhunderts beginnen, unter der Prämisse, dass der Staat das notwendige Gewaltmonopol sowie die nötigen institutionellen Voraussetzungen schon besaß, wie es im Fürstentum Bayern beispielsweise der Fall war, die Erhebung von Steuern an diesem Schutz durch den Staat fest machten.34 Auch die tradierten Rechtsetzungen und lokalen Autoritäten, wie Landstände oder fremde Herrschaftsansprüche innerhalb des Staatsterritoriums, stellten für den Fürsten bei der inneren Staatsbildung und Territorialisierung immer wieder Probleme dar.35 So war es für die Umsetzung des landesherrschaftlichen Absolutismus fundamental, diesen fürstlich- ständischen Dualismus vollständig zu überwinden.36 Die konsequente Akkumulation militärischer und politischer Souveränität war dabei ausschlaggebend in welchem Ausmaß die einzelnen Landesherren den Rückgang der Landstände und der fremden Herrschaftsansprüche innerhalb ihres Territoriums begünstigen konnten.37 Eine Militarisierung vieler Staaten, welche der 30-jährige Krieg zwingend mit sich brachte, um das eigene Territorium ausreichend schützen zu können, und die Machterweiterungen der Landesherren durch den Westfälischen Frieden begünstigten ebenfalls eine Steigerung der Durchsetzungsfähigkeit des Herrschenden gegenüber seinen Untertanen.38 Die Landstände, welche vor dem 30-jährigen Krieg Rückhalt und Möglichkeiten zur Selbstbehauptung in den Reichsgerichten und -institutionen fanden39, sogar Mitspracherecht in Finanz-, Militär- und Defensivpolitik forderten40, waren allein aus Gründen der Selbsterhaltung während des Krieges mehr denn je auf den Landesfürsten sowie auf ein funktionstüchtiges Militärwesen im Staat angewiesen und begünstigten damit das Selbstverständnis des Landesfürsten zu herrschen, aber auch die Militarisierung und Zentralisierung des Staates.41 Neben den Aspekten der Grenzsicherung, der Durchsetzungsfähigkeit des Fürsten innerhalb des Territoriums und der Sicherung seiner fürstlichen Souveränität war aber auch die militärisch gesicherte Stadt ein wichtiges Symbol fürstlicher Macht und Präsenz im Fürstenstaat.42 Die signifikante und auch symbolhafte Rolle des Militärwesens für den frühmodernen Staat ist sowohl unter außenpolitischen, als auch innenpolitischen Aspekten nicht von der Hand zu weisen und wird umso gewichtiger, wenn man Militärwesen, staatliche Institutionalisierung und Ressourcenmobilisierung in Wechselwirkung stellt.43

[...]


1 Bahlke 2012, Vorwort.

2 Kroener 2013, S. 104.

3 Bahlke 2012, S. 38.

4 Kroener, in: Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der frühen Neuzeit, 1996, Einleitung.

5 Kroener 2013, S. 73.

6 Albrecht, in: Handbuch der bayerischen Geschichte. Das alte Bayern. Der Territorialstaat vom Ausgang des 12. Jahrhunderts bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts, 1997, S. 433.

7 Bahlke 2012, S. 11.

8 Kroener 2013, S. 51.

9 Bahlke 2012, S. 7.

10 Bahlke 2012, S. 7f.

11 Doebel 1916, S. 513.

12 Bahlke 2012, S. 15.

13 Bahlke 2012, S. 16.

14 Walter 1998, S. 20.

15 Bahlke 2012, S. 20.

16 Kroener 2013, S. 21.

17 Kroener 2013, S. 21f.

18 Neuhaus 2003, S. 45.

19 Bahlke 2012, S. 39.

20 Kroener 2013, S. 29.

21 Doebel 1916, S. 514.

22 Kroener 2013, S. 28.

23 Bahlke 2012, S. 29.

24 Kroener, in: Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der frühen Neuzeit, 1996, S. 4.

25 Bahlke 2012, S. 41.

26 Bahlke 2012, S. 42.

27 Schmidt, in: in Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der frühen Neuzeit, 1996, S. 38.

28 Kroener 2013, S. 32f.

29 Kroener 2013, S. 43.

30 Bahlke 2012, S. 44.

31 Bahlke 2012, S. 53.

32 Kroener 2013, S. 67.

33 Kroener 2013, S. 104.

34 Doebel 1916, S. 13.

35 Kroener 2013, S. 109.

36 Doebel 1928, S. 72.

37 Bahlke 2012, S. 48.

38 Kroener 2013, S. 108.

39 Bahlke 2012, S. 49.

40 Bahlke 2012, S. 50f.

41 Bahlke 2012, S. 53.

42 Kroener, in: Krieg und Frieden. Militär und Gesellschaft in der frühen Neuzeit, 1996, S. 12.

43 Bahlke 2012, S. 38.

Excerpt out of 25 pages

Details

Title
Militärwesen und innere Staatsbildung in Bayern vom Ausgang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 17. Jahrhunderts
College
Catholic University Eichstätt-Ingolstadt
Grade
2,0
Author
Year
2018
Pages
25
Catalog Number
V484101
ISBN (eBook)
9783668995277
ISBN (Book)
9783668995284
Language
German
Keywords
Militär, 30 jähriger Krieg, Bayern, innere Staatsbildung
Quote paper
Adrian Karmann (Author), 2018, Militärwesen und innere Staatsbildung in Bayern vom Ausgang des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des 17. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/484101

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